START-UP-POLITIK DER BUNDESREGIERUNG UMSETZUNGSSTAND DER ZIELE UND ANKÜNDIGUNGEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG
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- Stefan Färber
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1 START-UP-POLITIK DER BUNDESREGIERUNG UMSETZUNGSSTAND DER ZIELE UND ANKÜNDIGUNGEN AUS DEM KOALITIONSVERTRAG STAND: März 2015
2 Keine Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag so viele Maßnahmen und gesetzliche Initiativen für Start-ups und junge, innovative Unternehmen angekündigt, wie die jetzige. Da Papier bekanntlich geduldig ist, haben wir uns den aktuellen Umsetzungsstand genauer angeschaut. Fazit: 15 Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages warten die meisten Versprechen noch auf ihre Umsetzung.
3 EXISTENZGRÜNDER UND WACHSTUMSFINANZIERUNG (S. 22) Koalitionsvertrag Förderung des bewährten Gründercoachings Steigerung der Attraktivität von Beteiligungsinvestitionen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren Zum ist die Beratungsförderung Gründercoaching neu angekündigt. Der Beratungszeitraum beträgt nur noch sechs Monate (bisher zwölf Monate), das förderfähige Beratungshonorar nur noch maximal Euro (bisher Euro). Bislang keine konkreten Aktivitäten. Entwurf zur Reform der Investmentbesteuerung für Q2 geplant. Die rückwirkende Steuerfreiheit des INVEST- Zuschusses wurde im Dezember 2014 beschlossen. Fortsetzung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) International wettbewerbsfähige Gestaltung rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen für Wagniskapital Verlässlicher Rechtsrahmen für Crowdfunding Der HTGF ist Bestandteil der Hightech-Strategie und wird fortgesetzt. Das Kleinanlegerschutzgesetz ist derzeit im parlamentarischen Verfahren (Verabschiedung bis Sommer 2015): Der Regierungsentwurf betont jedoch den Anlegerschutz und verschlechtertet die Rahmenbedingungen für Crowdfunding und -investing. DIGITALES WACHSTUMSLAND NR. 1 IN EUROPA (S ) Koalitionsvertrag Etablierung einer Kultur der zweiten Chance Weckung eines neuen Gründergeistes Entbürokratisierung von Antragsverfahren und Überprüfung von Förderinstrumenten Vereinfachung des Gründungsprozesses durch eine»one-stop-agency«aufbau eines innovativen Netzwerkes für Start-ups Bislang keine konkreten Aktivitäten. Einzelne Maßnahmen, z. B.: Erweiterung der Projekte zum Gründergeist in Schulen im Rahmen des Initiativkreises»Unternehmergeist in die Schulen«. Geplant bis Sommer 2015: Zugang zu Förderprogrammen vereinfachen. Bislang nur Einzelaktionen (Young IT-Day, 10/2014), kein ganzheitliches Konzept. Den aktuellen Umsetzungsstand der Ziele und Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag gibt es unter
4 Einführung einer»gründungszeit«(analog zum Modell der Familienpflegezeit) Weiterentwicklung der Instrumente der KfW zur Gründerunterstützung Fortführung des Existenzgründerzuschusses Weiterentwicklung von Stock-Options-Modellen Erhöhung der Zahl der IT-Fachkräfte durch Bildungsund Qualifizierungsmaßnahmen Entwicklung fairer Standardverträge durch die Kammern Fortsetzung des Beirats»Junge Digitale Wirtschaft«Steigerung der Attraktivität des Investitionsstandortes Deutschland Einführung eines Venture-Capital-Gesetzes Steigerung der Attraktivität von Investments in junge Wachstumsunternehmen Fortführung der Investitionszuschüsse Prüfung der Einführung eines neuen Börsensegments»Neuer Markt 2.0«Verbesserung des KfW-Kreditproduktes»ERP-Gründerkredit-Universell«(12/2014): Beantragungszeitraum um 2 Jahre verlängert und Finanzierungssumme auf bis zu 25 Mio. EUR erhöht. Gründerzuschuss vom Arbeitsamt wird fortgesetzt. Keine substantiellen Aktivitäten der Bundesregierung. Der Beirat»Junge Digitale Wirtschaft«wird fortgesetzt. In Q soll ein Entwurf zur Reform der Investmentbesteuerung vorgelegt werden; mit den Diskussionen um eine Streichung der Steuerbefreiung für die Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen wird aber das Gegenteil erreicht. Bisher nichts Greifbares, abgesehen vom INVEST-Programm. INVEST-Programm wird fortgeführt. Der Zuschuss für Wagniskapital, das von Business Angels investiert wird, wurde von der Einkommensteuer freigestellt. Das BMWi setzt sich für das Thema ein, ein neues Börsensegment wird es jedoch Stand heute nicht geben. Einrichtung von Arbeitsgruppen und Roundtable (Sommer 2015) unter Leitung von BM Gabriel zur Frage, wie man mehr junge Wachstumsunternehmen an die Börse bringen kann. STEUERPOLITIK (S. 91) Koalitionsvertrag Ergebnisoffene Prüfung der künftigen steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitz (im Rahmen einer grundlegenden Reform der Investmentbesteuerung):»Dabei soll vor allem für den Bereich der Business Angels und Start-ups nach Lösungen für besondere Belastungseffekte für den Fall gesucht werden, dass sich der Investor von seinem Engagement trennt.«die Bundesregierung lehnt bis jetzt die vom Bundesrat geforderte Aufhebung der Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen ab. Aus Start-up-Sicht muss sie hier unbedingt standhaft bleiben. Regelung dieser Frage für Q2/2015 geplant. Den aktuellen Umsetzungsstand der Ziele und Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag gibt es unter
5 WEITERE GEPLANTE ODER BEREITS UMGESETZTE MASSNAHMEN DER BUNDESREGIERUNG (NICHT IM KOALITIONSVERTRAG ANGEKÜNDIGT) Ziel Entbürokratisierung für Gründer, Befreiung von Berichtsund Informationspflichten in den ersten drei Jahren ab Gründung Geplant bis Sommer 2015: Entlastung von Meldeund Informationspflichten; Einheitlicher Ansprechpartner 2.0. Digitale Agenda Internationalisierung der Start-ups durch Ausbau internationaler Acceleratoren Erweiterung des German Accelerator um einen Standort in New York (Oktober 2014). Weitere Projekte in Planung: Accelerator in Boston (Start Ende 2015), vermutlich anderes Konzept für Programm mit Israel (Start Juli 2015). Auflage eines ERP/EIF-Wachstumsfonds über 500 Mio. Planungen konkretisieren sich, Umsetzung geplant bis Sommer Hightech-Strategie Ausbau und Verbesserung der Förderbedingungen in den Programmen»EXIST-Gründerstipendium«und»EXIST-Forschungstransfer«Verbesserung der Konditionen durch Erhöhung der Stipendien und Investitionsmittel in den Programmen EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer (11/2014). Abbau von Bürokratie notwendig. Internationalisierung des EXIST-Programms durch Aufnahme deutsch-israelischer Teams (in Planung). Den aktuellen Umsetzungsstand der Ziele und Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag gibt es unter
6 Get Started ist die Start-up-Initiative des Digitalverbands BITKOM und richtet sich an Gründer, Geschäftsführer und Mitarbeiter von Start-ups. Der BITKOM unterstützt Tech Start-ups aktiv: Durch Zugang zu Entscheidern, durch die Vernetzung mit etablierten Unternehmen, durch hochkarätige Veranstaltungen und aktuelle Informationen zu Marktentwicklungen und Gesetzesvorhaben. Politisch setzt sich der Digitalverband für junge Wachstumsunternehmen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene ein. Bereits über 250 Startups sind Mitglied im BITKOM. Herausgeber: BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. Albrechtstraße Berlin-Mitte Tel.: Fax: Ansprechpartner: Alexandra Prümke Lucie Volquartz Niklas Veltkamp Copyright: BITKOM 2014 Diese Publikation stellt eine allgemeine unverbindliche Information dar. Die Inhalte spiegeln die Auffassung im BITKOM zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität, insbesondere kann diese Publikation nicht den besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung tragen. Eine Verwendung liegt daher in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Alle Rechte, auch der auszugs weisen Vervielfältigung, liegen beim BITKOM.
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