Amtsblatt für die Stadt Speyer

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1 Amtsblatt für die Nr. 002/2018 Ausgabedatum: Öffentliche Bekanntmachungen - Inhaltsverzeichnis: I. Sitzung des Ausschusses für Konversion am Tagesordnung Seite 1 II. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am Tagesordnung Seite 1 III. Sitzung des Ältestenrates am Tagesordnung Seite 2 IV. Öffentliche Zustellung Schreiben der Führerscheinstelle Seite 2 V. Vollzug BauGB BPL Nr. 035 B Windthorststraße Bekanntmachung über das Inkrafttreten Seite 2 VI. Öffentliche Bekanntmachung wasserrechtliches Verfahren für die Trinkwassergewinnung Seite 5 VII. GZV Rehbach-Speyerbach Verbandsversammlung am Seite 7 VIII. Verbraucherzentrale RLP Energieberatung in SP am Seite 7 Herausgeber Stadthaus Maximilianstraße Speyer I. Bekanntmachung über die 5. Sitzung des Ausschusses für Konversion (gemeinsam mit dem Bau- und Planungsausschuss) am Mittwoch, dem , 17:00 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12 Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. Liegenschaftskonversion in Speyer hier: Erstzugriffsrecht für Teile der ehemaligen Kurpfalzkaserne 2. Verschiedenes FB II. Bekanntmachung über die 22. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses (gemeinsam mit dem Umweltausschuss) am Mittwoch, dem , im Anschluss an die Sitzung des Ausschusses für Konversion, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12 Tagesordnung A) Öffentliche Sitzung 1. IV. Änderung des FNP 2020 der Schlangenwühl- Nord, 1. Erweiterung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 013 E Schlangenwühl- Nord, 1. Erweiterung hier: Aufstellungsbeschlüsse nach 1 Abs. 3 BauGB 2. Soziale -West: Umgestaltung Grünzug Josef-Schmitt-Straße 3. Hochwasserschutz zwischen der Hafenmeisterei und der Schiffswerft Braun ( Am Neuen Rheinhafen ) 4. Verschiedenes Telefon (06232) Telefax (06232) poststelle@stadt-speyer.de Internet FB 5-510

2 III. Bekanntmachung über die 8. Sitzung des Ältestenrates am Donnerstag, dem , 16:30 Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus, Maximilianstraße 12 Tagesordnung B) Nichtöffentliche Sitzung 1. Ehrung Altkanzler Dr. Helmut Kohl 2. Ausschreibung der Stelle des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin 3. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat 4. Verschiedenes FB IV. Öffentliche Zustellung - Schreiben der Führerscheinstelle Herr Dino Zahirovic, zuletzt wohnhaft Kapuzinergasse 34, Speyer, wird hiermit aufgefordert entsprechend dem Schreiben vom zu handeln. Das Schreiben setzt Fristen in Gang, die rechtliche Auswirkungen auf den Adressaten haben und gilt hiermit als öffentlich zugestellt. Das Schreiben vom kann vom Adressaten oder seinem/seiner Bevollmächtigten bei der Stadtverwaltung Speyer, Führerscheinstelle, Industriestraße 23, Zimmer 3 + 4, Speyer, eingesehen werden. FB V. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bebauungsplan Nr. 035 B Windthorststraße hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB) Der Stadtrat der hat am 30. November 2017 den oben genannten Bebauungsplan gemäß 10 Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3634)) i.v.m. 24 Gemeindeordnung als Satzung beschlossen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Mit diesem Bebauungsplan soll der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 035 Vogelgesang Neufassung im entsprechenden Teilbereich ersetzt werden. Die Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beigefügten Übersichtsplan. Ziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung einer Wohnbaufläche für Geschosswohnungsbauten in denen kostengünstiges Wohnen ermöglicht werden soll. Zur Sicherung dieses Planungsziels ist die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlich. Der o. g. Bebauungsplan nebst textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung wird zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Speyer, Abteilung Stadtplanung, Maximilianstraße 100, Zimmer 301, bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben. Seite 2

3 Die o. g. Unterlagen werden außerdem auf der Homepage der ( publiziert. Die in den textlichen Festsetzungen angegebenen DIN-Vorschriften (Deutsches Institut für Normung e.v.) bzw. Regelwerke werden zu jedermanns Einsicht bei der bereitgehalten. Das Verfahren wurde nach den Vorschriften des BauGB in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) begonnen. Zwischenzeitlich trat eine neue Fassung des BauGB in Kraft (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3634)). Aufgrund von 245 c Abs. 1 BauGB der mittlerweile geltenden Neufassung wurde das Verfahren jedoch nach altem Recht abgeschlossen. Hinweis gemäß 44 BauGB Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 bis 2 des BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach 39 bis 42 BauGB und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung bei der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 100, Speyer wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt gemäß 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Hinweise gemäß 215 Absatz 1 BauGB Unbeachtlich werden eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzungen der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplans schriftlich gegenüber der unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweis gemäß GemO Nach 24 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) ist eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe ( 22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( 34 GemO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der geltend gemacht worden ist. Speyer, Stadtverwaltung gez. Hansjörg Eger Oberbürgermeister Seite 3

4 FB Seite 4

5 VI. Vollzug der Wassergesetze: Wasserrechtliches Verfahren nach 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Trinkwassergewinnung im Gewinnungsgebiet Speyer-Süd hier: Errichtung eines zusätzlichen Tiefbrunnens (TB7) B E K A N N T M A C H U N G Die Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2, Speyer betreiben im Wassergewinnungsgebiet Speyer-Süd bisher vier Tiefbrunnen zur Förderung von Grundwasser für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit planen die Stadtwerke im Rahmen des bisher genehmigten Wasserrechts in Höhe von 2 Mio. m³/a die Errichtung eines zusätzlichen Tiefbrunnens (TB7). Es ist vorgesehen, die Gesamtentnahme von derzeit vier Tiefbrunnen zukünftig auf fünf Tiefbrunnen zu verteilen, sodass eine bessere Verteilung der Entnahmen erfolgen kann und auch bei Ausfall eines Brunnens eine ausreichende Trinkwasserversorgung gewährleistet werden kann. Um dieses Vorhaben umzusetzen haben die Stadtwerke Speyer GmbH für die Errichtung eines zusätzlichen Tiefbrunnens Antrag auf Durchführung eines wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens nach 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Es wird auf folgendes hingewiesen: 1. Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll, liegen bei der während eines Monats vom zu jedermanns Einsicht aus. Stadtverwaltung Speyer, Stadthaus, Zimmer 011 (Hauptverwaltung) Maximilianstraße Speyer 29. Januar 2018 bis 28. Februar 2018 Außerdem können die Planunterlagen auf der Internetseite der Strukturund Genehmigungsdirektion Süd ( unter der Rubrik Service / Öffentlichkeitsbeteiligung/Bekanntmachungen eingesehen werden. 2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben bei der Stadtverwaltung Speyer (Adresse siehe oben) sowie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14, Neustadt an der Weinstraße (unter Angabe des Aktenzeichens /17) bis spätestens 14. März 2018 schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Seite 5

6 3. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. 4. Die Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift der Einwenderin / des Einwenders lesbar enthalten und den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. 5. Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser ortsüblich bekannt gemacht werden. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in einem möglichen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 6. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Für das Vorhaben ist nach 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) i.v.m. der Anlage 1, Ziffer des Gesetzes eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Zentralreferat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat, die nach 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Die wesentlichen Gründe für die Entscheidung sind: Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt sind nicht zu erwarten. Die Störeffekte sind lediglich auf den Zeitraum des Baubetriebes beschränkt. Naturschutzrechtlich geschützte Gebiete sind nicht betroffen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Speyer, den Stadtverwaltung Speyer gez. Hansjörg Eger Oberbürgermeister SGD Süd / FB Seite 6

7 VII. Öffentliche Bekanntmachung Am , Uhr findet im Kreishaus, Europaplatz 5, Ludwigshafen, Sitzungssaal A 155 eine Verbandsversammlung des Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil TOP 1: Einwohnerfragestunde TOP 2: Haushalts- und Wirtschaftsführung für die Jahre Prüfung der Jahresabschlüsse durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlüsse Entlastung des Verbandsvorstehers TOP 3: Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben -Gewässerunterhaltung II. Ordnung TOP 4: Beratung und Beschluss des Investitionsprogramms Sachstandsinformation zu den einzelnen Projekten- TOP 5: Unvermutete überörtliche Prüfung der Sonderkasse des GZV durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Pfalz- Kreises TOP 6: Informationen zur Gewässerunterhaltung im Jahr 2017 TOP 7: Verschiedenes u.a. Stand Hochwasserpartnerschaft Ludwigshafen am Rhein, den Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach gez. Clemens Körner Verbandsvorsteher GZV Rehbach-Speyerbach Verbraucherberatung Bahnhofstraße Ludwigshafen Pressestelle 06131/ Telefax 06131/ energie@vz-rlp.de VIII. Energieberatung: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet Schimmel-Check an Auch 2018 bietet die Verbraucherzentrale wieder den Schimmel-Check an. Wer Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung hat, vereinbart zunächst ein kostenloses Beratungsgespräch im Beratungsstützpunkt, um die Ausgangssituation zu besprechen. Sollte ein Vor-Ort-Besuch für den Schimmel-Check sinnvoll sein, kann dies direkt mit dem Energieberater vereinbart werden. Der Beratungstermin zu Hause kostet dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium nur 40 Euro Eigenanteil. Vor allem in der kalten Jahreszeit treten insbesondere in Altbauwohnungen häufiger dunkle Schimmelbeläge und Stockflecken auf. Ursachen sind oft falsche Gewohnheiten beim Heizen und Lüften in Verbindung mit schlechtem Wärmeschutz des Hauses. Wird der Schimmel nicht beseitigt und die Ursache für die Schimmelbildung nicht abgestellt, sind gesundheitliche Folgen für die Bewohner nicht ausgeschlossen. Seite 7

8 Beim Schimmel-Check wird gemeinsam mit den Betroffenen egal ob Mieter oder Hausbesitzer ein Lösungsweg zur Beseitigung der Schimmelprobleme entwickelt. Es wird allerdings kein Gutachten erstellt, das Munition für einen Rechtsstreit liefern könnte. Der Energieberater erfasst mit Hilfe eines Messgerätes und einer ausführlichen Checkliste die Situation vor Ort. Die Ratsuchenden erhalten anschließend einen Bericht mit Empfehlungen, wie sie ihre Schimmelprobleme beheben können. Die Energieberatung hat am Dienstag, dem von bis Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0. Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / (kostenlos) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Verbraucherzentrale RLP / FB Behördenrufnummer 115 Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115? Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 115- Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft. Probieren Sie es doch einfach einmal aus! FB Stadtverwaltung Speyer, Hansjörg Eger Oberbürgermeister Bezugsnachweis: Das Amtsblatt der für öffentliche Bekanntmachungen erscheint grundsätzlich wöchentlich freitags und ist im Abonnement oder als Einzelnummer beziehbar bei der Stadtverwaltung Speyer zu einem Unkostenbeitrag von: 0,75 (Jahresabo 61,00 ) Abteilung Hauptverwaltung je Ausgabe bei Lieferung frei Haus. Maximilianstraße 100 Kostenlose Abgabe an Selbstabholende und im Internet Speyer unter der Adresse: Seite 8

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