Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA
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- Reinhardt Messner
- vor 6 Jahren
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1 Das Neue BegutachtungsAssessment - NBA - Die Elemente - Die Anwendung des Assessments. Relevante Module des Begutachtungsassessments 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung 5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung 1
2 Relevante Module des Begutachtungsassessments Mobilität: Fortbewegung über kurze Strecken und Lageveränderungen des Körpers. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Gedächtnis, Wahrnehmung, Denken, Urteilen, Kommunikation (geistige und verbale "Aktivitäten"). Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Verhaltensweisen, die mit einer Selbstgefährdung oder mit der Gefährdung anderer verbunden sein oder andere Probleme mit sich bringen können, sowie psychische Probleme wie Ängstlichkeit, Panikattacken oder Wahnvorstellungen (Selbständigkeit im Umgang mit inneren Handlungsimpulsen und Emotionen). Selbstversorgung: Körperpflege, sich Kleiden, Essen und Trinken sowie Verrichtungen im Zusammenhang mit Ausscheidungen. Relevante Module des Begutachtungsassessments Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Aktivitäten, die auf die Bewältigung von Anforderungen und Belastungen infolge von Krankheit oder Therapiemaßnahmen zielen, z. B. Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Umgang mit körpernahen Hilfsmitteln oder Durchführung zeitaufwändiger Therapien innerhalb und außerhalb der häuslichen Umgebung. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Einteilung von Zeit, Einhaltung eines Rhythmus von Wachen und Schlafen, sinnvolles (bedürfnisgerechtes) Ausfüllen von verfügbarer Zeit und Pflege sozialer Beziehungen. Außerhäusliche Aktivitäten: Teilnahme an sozialen und im weitesten Sinne kulturellen Aktivitäten (einschließlich außerhäusliche Mobilität). Haushaltsführung: hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Regelung der für die alltägliche Lebensführung notwendigen geschäftlichen Belange (Nutzung von Dienstleistungen, Umgang mit Behörden, Geldangelegenheiten). 2
3 Relevante Module des Begutachtungsassessments Außerhäusliche Aktivitäten: Teilnahme an sozialen und im weitesten Sinne kulturellen Aktivitäten (einschließlich außerhäusliche Mobilität). Haushaltsführung: hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Regelung der für die alltägliche Lebensführung notwendigen geschäftlichen Belange (Nutzung von Dienstleistungen, Umgang mit Behörden, Geldangelegenheiten Gewichtung der Bereiche bei der Ermittlung eines Punktwertes. Module Gewichtung 1. Mobilität Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 15 (7. Außerhäusliche Aktivitäten) SGB XII? (8. Haushaltsführung) SGB XII? 3
4 Beurteilung der Selbstständigkeit Die Person kann: selbständig = die gesamte Aktivität überwiegend selbständig = den größten Teil der Aktivität überwiegend unselbständig = nur einen geringen Anteil unselbständig = keinen nennenswerten Anteil durchführen. Intensität der Bedarfsgrade Nach Punktzahlen orientierte Graduierung. 5 Grade der Beeinträchtigung von Selbständigkeit, abgebildet auf einer Punkteskala bis 9 Punkte: Keine Pflegebedürftigkeit: 10 Punkte bis 29 Punkte entspricht Bedarfsgrad 1 (B1) 30 Punkte bis 49 Punkte entspricht Bedarfsgrad 2 (B2) 50 Punkte bis 69 Punkte entspricht Bedarfsgrad 3 (B3) mehr als 69 Punkte entspricht Bedarfsgrad 4 (B4) Bei Vorliegen Bedarfsgrad 4 und weiteren besonderen Bedarfskonstellationen entspricht Bedarfsgrad 5 (B5) 4
5 - Mobilität Das Modul enthält die Teilbereiche: 1. Positionswechsel im Bett 2. Stabile Sitzposition halten 3. Aufstehen aus sitzender Position / Umsetzen 4. Fortbewegen innerhalb Wohnumfeld 5. Treppensteigen Mobilität - Erläuterung aus dem Erhebungsbogen Die Einschätzung richtet sich hier ausschließlich auf die motorische Fähigkeit, eine Körperhaltung einzunehmen/zu wechseln und sich fortzubewegen. Zu beurteilen sind hier also lediglich Aspekte wie Körperkraft, Balance, Bewegungskoordination etc. und nicht die zielgerichtete Fortbewegung oder Motivation des Bewohners. Hier wie auch in einigen anderen Bereichen wird nach der Selbständigkeit der Bewohner gefragt (vgl. Abschnitt C). - Erläuterungen siehe S. 40 Anlagenband 5
6 Mobilität = Gewichtung 10% - Mobilität 6
7 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Für diesen Bereich gilt eine ähnliche Graduierung wie im Falle der Selbständigkeit (vierstufige Skala). Der Unterschied liegt darin, dass hier keine Aktivität, sondern eine geistige Funktion beurteilt wird. Für die Bewertung ist unerheblich, ob ein zuvor selbständiger Erwachsener eine Fähigkeit verloren hat oder bei einem Kind eine Fähigkeit (noch) nicht ausgebildet ist. Die Bewertungsskala umfasst folgende Ausprägungen: Die Fähigkeit ist 0 = vorhanden/unbeeinträchtigt 1 = größtenteils vorhanden 2 = in geringem Maße vorhanden 3 = nicht vorhanden 7
8 - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 0 = Fähigkeit vorhanden/unbeeinträchtigt Die Fähigkeit ist (nahezu) vollständig vorhanden. 1 = Fähigkeit größtenteils vorhanden Die Fähigkeit ist überwiegend (die meiste Zeit über, in den meisten Situationen), aber nicht durchgängig vorhanden. Die Person hat Schwierigkeiten, höhere oder komplexere Anforderungen zu bewältigen. 2 = Fähigkeit in geringem Maße vorhanden Die Fähigkeit ist stark beeinträchtigt, aber erkennbar vorhanden. Die Person hat häufig und/oder in vielen Situationen Schwierigkeiten. Sie kann nur geringe Anforderungen bewältigen. Es sind Ressourcen vorhanden. 3 = Fähigkeit nicht vorhanden Die Fähigkeit ist nicht oder nur in sehr geringem Maße (sehr selten) vorhanden. (Weitere Ausführungen siehe Seite 42 im Anlagenband.) - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 01. Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten 02. Nächtliche Unruhe 03. Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten 04. Beschädigung von Gegenständen 05. Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen 06. Verbale Aggression: Beschimpfen, Bedrohen anderer Personen 07. Andere vokale Auffälligkeiten 08. Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen 09. Wahnvorstellungen, Sinnestäuschungen 10. Ängste 11. Antriebslosigkeit, depressive Stimmungslage 12. Sozial inadäquate Verhaltensweisen 13. Sonstige inadäquate Verhaltensweisen z.b. (Nesteln an der Kleidung...) 8
9 - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 9
10 - Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte Umfang des Teilbereiches: Tagesablauf Nach individuellen Gewohnheiten und Vorlieben den Tagesablauf einteilen und bewusst gestalten, die tägliche Routine und andere Aktivitäten planen und ggf. an äußere Veränderungen anpassen. Dies erfordert planerische Fähigkeiten zur Umsetzung von Alltagsroutinen. Zu beurteilen ist, ob die Person von sich aus festlegen kann, ob und welche Aktivitäten sie im Laufe des Tages durchführen möchte, z.b. wann sie baden, essen oder zu Bett gehen oder ob und wann sie Fernsehen oder spazieren gehen möchte. Solche Festlegungen setzen voraus, dass die zeitliche Orientierung zumindest teilweise erhalten ist. Der Gutachter kann dies prüfen, indem er sich z.b. den bisherigen oder künftigen Tagesablauf schildern lässt. Weiter siehe S. 47 im Anlagenband - Selbstversorgung 10
11 (Mögliche)-Vorteile des NBA 1. Berücksichtigung aller wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit. 2. Mehr Gerechtigkeit. Kognitiv/psychische Beeinträchtigungen werden ebenso erfasst wie somatische. 3. Eignung auch für die Begutachtung bei kranken und behinderten Kindern. 4. Mehr Akzeptanz bei den betroffenen Versicherten und ihren Angehörigen, da stärker Bezug auf die Fragen und Probleme der betroffenen Menschen in ihrem Alltag genommen wird. (Mögliche)-Vorteile des NBA 5. Verzicht auf den Maßstab Pflegezeit, keine Diskussion mehr um die sog. Minutenpflege. 6. Praxistaugliches Instrument auch aus Sicht der GutachterInnen. 7. Eröffnung neuer Wege für die dringend erforderliche, qualitative Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung 11
12 (Mögliche)-Vorteile des NBA 8. Methodische Verkürzungen in der Pflegepraxis auf die im SGB XI genannten Alltagsverrichtungen werden vermieden. 9. Umfassende Abbildung des Antragstellers als Grundlage für die individuelle Pflege- und Versorgungsplanung. 10. Systematische Erfassung des Bedarfs an medizinischer Rehabilitation. 11. Systematische Erfassung präventionsrelevanter Risiken Aktueller Stand der Rückmeldungen Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff findet sowohl in Fachkreisen als auch breiten Teilen der Gesellschaft hohe Akzeptanz. Das neue Begutachtungsverfahren ist geeignet, auf dieser Grundlage Pflegebedürftigkeit festzustellen und in ihrem Ausmaß zu graduieren. Die ermittelten Bedarfsgrade ermöglichen eine Zuordnung von Versicherungsleistungen 12
NBA Punkte und gewichtete Punkte. Einzelpunkte im Modul 1: Einzelpunkte im Modul 2: überwiegend unselbständig
NBA Punkte und gewichtete Punkte im Modul 1: un un 1.1 Positionswechsel im Bett 1.2 Halten einer stabilen Sitzposition 1.3 Umsetzen 1.4 Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs 1.5 Treppensteigen im Modul
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