Lärmaktionsplanung Gemeinde Eisingen Antrag auf Genehmigung und Umsetzung der Maßnahmen gem. Maßnahmenplan
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1 Der Bürgermeister Gemeinde Eisingen, Talstraße 1, Eisingen Landratsamt Enzkreis Dezernat 2 Zähringer Allee Pforzheim Telefon: 07232/ Telefax: 07232/ karst@eisingen-enzkreis.de Az.: Eisingen, Lärmaktionsplanung Gemeinde Eisingen Antrag auf Genehmigung und Umsetzung der Maßnahmen gem. Maßnahmenplan Anl.: Erläuterungsbericht Büro Koehler & Leutwein vom Stellungnahme RP Karlsruhe, Abteilung 1 vom Stellungnahme RP Karlsruhe, Abteilung 4 vom Stellungnahme VPE vom Synopse der Anregungen und Stellungnahme mit Abwägungsbeschluss durch den Gemeinderat Sehr geehrte Damen und Herren, der Gemeinderat der Gemeinde Eisingen hat in seiner Sitzung am den Lärmaktionsplan für die Gemeinde Eisingen beschlossen. 1. Ausgangslage Die Gemeinde Eisingen ist geprägt von zwei Straßen, auf denen starker Durchgangsverkehr herrscht; der Streckenverlauf ist mitten durch die Gemeinde. Es ist zum einen die L 621 von Pforzheim in Richtung Königsbach-Stein und die K 4530 ab Einmündung Talstraße/Pforzheimer Straße/Steiner Straße in Richtung Kieselbronn. Beide Straßen weisen einen hohen Anteil an Durchgangsverkehr auf. (Pendler/Zubringer AS-Pforzheim-Nord/Zulieferer regionales Gewerbe). Entsprechend hoch ist auch der Schwerlastanteil am Verkehr. Die im Frühjahr 2015 im Auftrag des Landratsamtes Enzkreis durchgeführte Verkehrserhebung erbrachte in der Steiner Straße eine belastbare DTV von 9249 Fahrzeugen. Die weitere Bebauung der vorhanden Baugebiete auch in den Nachbargemeinden, neue Erschließungen auch von Gewerbeflächen, z.b. in Königsbach (Gewerbegebiet Laier) mit damit verbundenem zusätzlichen Verkehrsaufkommen lassen den Schluss zu, dass die 2015 gemessenen
2 Verkehrswerte bereits heute deutlich übertroffen werden und zukünftig weiter ansteigen werden. Bauliche Situation Die innerörtlichen Bereiche der L 621 (Steiner Straße und Pforzheimer Straße) sowie der K 4530 (Talstraße) sind von einer engen Straßenführung gekennzeichnet, die Wohnhäuser stehen an der Straße (getrennt von Straße durch oft schmalen Gehweg). Der Ortsausgang /-eingang K 4530 in Richtung Kieselbronn ist durch eine nicht unerhebliche Steigungs-und Gefällstrecke mit entsprechend lärmintensiven Brems- und Beschleunigungsvorgängen gekennzeichnet. Die Wohnbebauung nördlich der Straße beginnt bereits ca. 150 m vor dem Standort des Ortsschildes. Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit bzw. zur Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit sind nicht vorhanden. Eine Verkehrsinsel mit Fahrbahnverschwenkung für den ortseinfahrenden Verkehr ist nach der Einmündung Goethestraße vorhanden. Für den ausfahrenden Verkehr ist bereits ab dieser Verkehrsinsel freie Fahrt, die auch entsprechend genutzt wird. Der Ortsausgang /-eingang in Richtung Stein ist durch eine gerade verlaufende Streckenführung gekennzeichnet. In Richtung Stein besteht schon ab der Einmündung Vogelsangstraße eine gerade Streckenführung ortsauswärts, die bauliche Verschwenkung vor der Einmündung Bohrrainstraße hat nur geschwindigkeitsregulierende Auswirkungen auf den ortseinfahrenden Verkehr. Dies bedeutet, bereits ab Einmündung Vogelsangstraße wird in Richtung Stein beschleunigt und von einem beträchtlichen Teil auch unter Mißachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit damit verbundener Lärmentwicklung. Die Wohnbebauung nördlich der Straße beginnt bereits ca. 150 m vor dem Standort des Ortsschildes. Im Anschluss an das Ortsschild ist Tempo 70 angeordnet (derzeit durchgehend bis Stein auf Grund der schlechten Fahrbahnbeschaffenheit) Fahrbahnbeschaffenheit: Die K 4530 ist in einem insgesamt befriedigenden Zustand, einzelne Teilbereiche (Fahrbahnvertiefungen/schadhafte Stellen) sollten umgehend aus Verkehrssicherheitgründen saniert werden. Die L 621 ist ab Einmündung Weberstraße durchgehend bis nach Stein in einen schlechten baulichen Zustand mit Ausnahme des 2015 sanierten Kurvenbereiches Einmündung Talstraße. Im Einzelnen: Kurvenbereich Einmündung Waldstraße/Fußgängerüberweg: Wellenförmige Verwerfungen des Fahrbahnbelages, der aus unserer Sicht bereits aus Verkehrssicherheitsgründen relevant ist (Zweiradfahrer); Zustand bei den entsprechenden Stellen seit Jahren bekannt Steiner Straße ab Einmündung Wiesenstraße bis Anwesen Nr. 53 Starke wellenförmige Unebenheiten im Bereich des gepflasterten Rinnenbereiches am Fahrbahnrand und vorhandenen Schadstellen und Senkungen Risse und Unebenheiten in der Fahrbahn Steiner Straße/Pforzheimer Straße insgesamt Schadhafte Fahrbahnränder, insbesondere im Bereich der gepflasterten Rinnen.
3 2. Verfahrensschritte Eine Lärmkartierung der LuBW erfolgte für das Ortsgebiet von Eisingen nicht, obwohl eine Überschreitung der dafür maßgeblichen Verkehrsbelastung von > 8200 Fzg/24h vorliegt. Im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Enzkreis erfolgte die Beauftragung einer schalltechnischen Untersuchung durch das Büro Koehler und Leutwein : Vorstellung des Ergebnisses der schalltechnischen Untersuchung im Gemeinderat Eisingen : Gemeinderatsbeschluss zur Durchführung einer Lärmaktionsplanung, Beauftragtes Büro: Koehler und Leutwein : Beteiligung der Öffentlichkeit in einer Bürgerinformationsveranstaltung : Offenlage des Entwurfs Rathaus Eisingen : Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange : Abwägung der Anregungen und Beschlussfassung durch den Gemeinderat 3. Beschlossene Maßnahmen mit Antrag auf Genehmigung und Umsetzung 3.1 Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h: 3.1.1: L 621 : von Anwesen Steiner Straße 53 bis Einmündung Weberstraße Eine Ausweitung des Tempo 30 Bereiches in der Steiner Straße über den Bereich hinaus, den die Straßenverkehrsbehörde in ihrer Stellungnahme in Aussicht gestellt hat, wird wie folgt begründet: In dem Bereich von der Einmündung Wiesenstraße bis Anwesen 53 ist zwar die Bebauung nicht mehr ganz so dicht wie im Ortskern. Trotzdem liegen an entsprechenden Gebäuden die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte vor. Zum zweiten ist gerade in diesem Bereich eine sehr schlechte Fahrbahnoberflächenbeschaffenheit (s.a. Ausführungen unter Ziffer 1 Fahrbahnbeschaffenheit) festzustellen. Die gepflasterten flächendeckend schadhaften Rinnenbereiche müssen insbesondere von allen Schwerfahrzeugen auf Grund der geringen Fahrbahnbreite genutzt werden. Diese Nutzung führt zu einer erheblichen Lärmbelastung, insbesondere, wenn diese Schwerfahrzeuge oder große landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Containeranhängern nicht beladen sind. Diese Oberflächenqualität steht im krassen Gegensatz zur Aussage des RP Karlsruhe, welches im Rahmen der Anhörung keinen Handlungsbedarf sieht, da die Durchfahrtsstraße als nicht sanierungsbedürftig anzusehen ist. Zumindest bis zur Realisierung eines lärmoptimierten Fahrbahnbelages und anschließender Evaluierung erachten wir Tempo 30 auch für diesen Bereich als unumgänglich.
4 3.1.2: K 4530: Talstraße zwischen Einmündung Hirtenstraße und Einmündung Pforzheimer Straße/Steiner Straße Die beidseitig in diesem Bereich enge Bebauung zur Talstraße hin und die große Steigung bzw. Gefälle zu Beginn der Talstraße verursacht eine starke Lärmbelastung durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge, die mit Tempo 30 moderater ausfallen und von daher zu einer Lärmreduzierung führen werden. 3.2 Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h: L 621 in Richtung Stein anschließend an das Ortsschild bis Ende seitlicher Bebauung K 4530 in Richtung Kieselbronn anschließend an das Ortsschild bis Ende seitlicher Bebauung. Beide Bereiche sind durch Lärmeinwirkung belastet (s. entsprechende Berechnungen in den Anlagen A und F), die Lärmschutzmaßnahmen zumindest dringend empfehlen. Durch die örtliche Erschließungssituation an den beiden Ortseingängen (Erschließung der entlang der L 621 bzw. K 4530 liegenden Wohnbebauung über rückwärtige Straßen) stehen die Ortsschilder aus rechtlichen Gründen nicht am Beginn der Wohnbebauung sondern entsprechend weiter in Richtung Ortsmitte. Sie entfalten somit keine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung am Beginn der Wohnbebauung und somit auch keine lärmmindernde Wirkung. 3.3 Lärmoptimierter Fahrbahnbelag L 621 zwischen Einmündung Bohrrainstraße und Einmündung Weberstraße und auf der K 4530 zwischen Einmündung Goethestraße und Einmündung Pforzheimer Straße/Steiner Straße. 3.4 Bauliche Maßnahmen an den Ortseingängen An den Ortseingängen von Kieselbronn und Stein kommend werden als bauliche Maßnahmen Verschwenke vorgesehen, um auf damit die Einhaltung der zukünftig in diesem Bereich angestrebten zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu unterstützen. Da die jeweiligen Streckenführungen insbesondere auch den ortsausfahrenden Verkehr zu überhöhter Geschwindigkeit animierent, dürfen sich diese Verschwenke nicht nur auf den einfahrenden Verkehr konzentrieren. 3.5 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen können nur ihre lärmreduzierende Wirkung entfalten, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch beachtet wird. Die Erfahrungen zeigen, dass eine Beachtung nur dort stattfindet, wenn auch entsprechende Überwachungsmaßnahmen stattfinden. Entsprechende Standorte sind in Anlage 5.4. vorgeschlagen. Ergänzend hierzu sind in den anderen Bereichen regelmäßig mobile Kontrollen durchzuführen.
5 4. Fazit Lärm macht krank. Diese nicht neue Erkenntnis bildet die Grundlage der mittlerweile gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung. Wir sollten gemeinsam alle Möglichkeiten nutzen, um unseren Bürgerinnen und Bürgern, die durch die stetig steigenden Verkehrsmengen belastet sind, ihre Lebensqualität zu verbessern. Da wir alle wissen, dass wir die Grundursache Verkehr nicht beseitigen können und auch wollen, müssen wir in der Abwägung der rechtlich und tatsächlich möglichen Maßnahmen unser Ermessen zugunsten der Anwohner ausüben. Der Verweis, dass dies oder jenes aus rechtlichen Gründen nicht möglich, findet immer weniger Akzeptanz bei den Betroffenen und auch den kommunalen Entscheidungsträgern, wenn in anderen Bereichen des Landes offensichtlich restriktivere Maßnahmen trotz gleicher Rechtslage möglich sind. Wie mit Dr. Neidhardt telefonisch besprochen, würden wir es begrüßen, wenn wir vor der Entscheidung der Behörden, die Maßnahmen noch einmal in einem persönlichen Gespräch diskutieren würden, gerne auch vor Ort in Eisingen, damit Streckenverläufe, Fahrbahnbeschaffenheiten etc. zur abschließenden Beurteilung auch in Augenschein genommen werden können. Die mitgelieferten Bilder können die tatsächlichen Bedingungen nur bedingt realistisch wiedergeben. Mit freundlichen Grüßen Thomas Karst Bürgermeister
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