Strassennetzplan Landschaft Strassennetzplan Siedlung, Mutation 2018

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1 Stadt Laufen Strassennetzplan Landschaft Strassennetzplan Siedlung, Mutation 2018 Vorprüfung

2 Projektverfasser: Sutter Ingenieur- und Planungsbüro AG Tel. +41 (0) Standorte BL Arboldswil - Laufen - Liestal - Reinach Standort SO Nunningen Projekt: Erstellt: VME Geprüft: PJAE Freigabe: VME

3 Seite: 3/11 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ausgangslage 4 2. Organisation und Ablauf der Planung Organisation Planungsablauf 4 3. Inhalt der Planungsvorlage Strassennetzplan Landschaft Mutation Strassennetzplan Siedlung Erschliessungsstrassen Fuss- und Radwege Wanderwege Einmündungen in Kantonsstrasse Parkplätze Orientierender Planinhalt 9 4. Randbedingungen Kanton und Bund Kanton Vorprüfung beim Kanton 9 5. Planungsinstrumente Information und Mitwirkung Ablauf Ergebnis (Bericht im Sinne 2 RBV) Publikation Beschluss- und Auflageverfahren Beschlussfassung Genehmigung durch Regierungsrat 11

4 Seite: 4/11 1. Ausgangslage Für die Stadt Laufen liegt bislang kein Strassennetzplan vor, der das Landschaftsgebiet abdeckt. Die Stadt möchte im Rahmen des vorliegenden Projektes diese Pendenz erledigen. Parallel hierzu soll der Strassennetzplan Siedlung auf den neuesten Stand gebracht werden. Eine grundsätzliche Revision erscheint gegenwärtig nicht erforderlich. Grundlagen für die Planungsvorlage: Strassennetzplan Siedlung, RRB Nr. 863 vom inkl. aller Mutationen Kant. Richtplan Basel-Landschaft Strassenreglement Laufen vom 31. Oktober 1996 mit Änderungen vom 14. Juni 2012, RRB Nr vom Entwurf Strassennetzplan Siedlung, Mutation Gebiet "Nau" vom Organisation und Ablauf der Planung 2.1 Organisation An der Bearbeitung der Planungsvorlage haben sich folgende Stellen beteiligt. Gemeinde: Stadtrat, Stadtverwaltung und Bau- und Planungskommission Planer: SUTTER, Ingenieur- und Planungsbüro AG, Arboldswil, Projektleiter V. Meier 2.2 Planungsablauf Datum Vorgang Auftragserteilung durch Stadtrat Einreichung Entwürfe an Stadtrat Freigabe Vorprüfung / Information und Mitwirkung Einleitung Vorprüfung beim ARP. Vorprüfungsbericht ARP Bereinigung der Planunterlagen

5 Seite: 5/11 Datum Vorgang Durchführung Informations- und Mitwirkungsverfahren Bereinigungen Unterlagen für Beschlussfassung Beschlussfassung Stadtrat Beschlussfassung Einwohnergemeindeversammlung Antrag zur Genehmigung durch den Regierungsrat 3. Inhalt der Planungsvorlage 3.1 Strassennetzplan Landschaft Die Stadt Laufen hat in der Vergangenheit keinen Bedarf für die Erstellung eines Strassennetzplans Landschaft gesehen. An dieser Situation hat sich nichts verändert. Da sie allerdings seit Jahren wiederholt aufgefordert wird, den Strassennetzplan auf das ganze Gemeindegebiet auszudehnen, möchte sie mit der vorliegenden Planung dieser Vorgabe nachkommen. Konsequenterweise beschränkt die Stadt sich auf die Darstellung bzw. Ausscheidung jener Strassen und Wege, welche bereits durch den kantonalen Richtplan vorgegeben sind. Wanderwege Die Wanderwege gemäss KRIP wurden in den rechtsverbindlichen Inhalt des Strassennetzplans übernommen und parzellenscharf dargestellt. Orientierender Planinhalt Zur Orientierung werden die Kantonsstrassen, die Versorgungsrouten, die favorisierte Variante der Umfahrung Laufen/ Zwingen und die kantonalen Radrouten (gemäss KRIP) im Strassennetzplan dargestellt. 3.2 Mutation Strassennetzplan Siedlung Die Mutation des Strassennetzplans Siedlung besteht aus einer Vielzahl Einzelmutation, die jeweils ein Wegstück, einen Strassenabschnitt oder ein Punktobjekt betreffen. Die Änderungen werden in der Folge gemäss der zugewiesenen Kategorie aufgeführt und erläutert.

6 Seite: 6/ Erschliessungsstrassen Weststrasse Im Bereich der Weststrasse wurde zuletzt ein Bauprojekt abgeschlossen. Da die Weststrasse nur einspurig mit Trottoir ausgebaut wurde, kann sie aufgrund der eingeschränkten Kapazität die ihr bislang zugedachte Funktion einer Sammelstrasse nicht wahrnehmen. In der Folge wird sie mit der Mutation nun in eine Erschliessungsstrasse umgewandelt. Parzelle Nr Die Parzelle 3405 ist als private Erschliessung, die in den Grienweg mündet, realisiert worden. Die ursprüngliche Absicht der Stadt, die Strasse nach Fertigstellung zu übernehmen, wird nicht mehr verfolgt. Sormatte Der bislang gültige Strassennetzplan Siedlung sieht im Gebiet Sormatte eine kommunale Erschliessungsstrasse vor. Die ursprünglich vorgesehene Ringerschliessung wird nicht realisiert. Die bestehende, heute noch in Privatbesitz befindliche Zufahrt (Parzelle Nr. 3161) ist im kantonalen Richtplan als Kantonsstrasse vorgesehen. Somit hebt die Gemeinde mit der Mutation die hier ursprünglich vorgesehene Erschliessungsstrasse auf. Norimatt Mit der geplanten Verlegung der Fusswege im Norimatt-Quartier ist es nicht mehr erforderlich, eine Erschliessungsstrasse bis an das Ufer der Birs zu planen. Somit wird der südliche Abschnitt der Erschliessungsstrasse ersatzlos aufgehoben. Die Massnahme war so schon in der Mutation des Strassennetzplans Gebiet "Nau" vorgesehen. Die Planung konnte seinerzeit infolge eines erfolgreichen Referendums nicht abgeschlossen werden. Neumatt Die Erschliessungsstrasse Neumatt gehört im nördlichen Abschnitt nicht der Stadt, sondern der SBB. Es ist kein Eigentumswechsel vorgesehen. Somit wird die Erschliessungsstrasse in diesem Bereich aufgehoben. In der Eich Der Abschnitt der Strasse in der Eich an der Grenze zur Gemeinde Röschenz ist bislang als Sammelstrasse klassiert. Von kleineren Privaterschliessungen auf Röschenzer Boden abgesehen übernimmt die Strasse keine Verteil- oder Sammelfunktion. Sie wird zukünftig daher komplett als Erschliessungsstrasse klassiert Fuss- und Radwege Grundsatz Im überarbeiteten Strassennetzplan werden nur noch die kommunalen Fuss- und Radwege dargestellt, die nicht über eine öffentliche Strasse verlaufen. Innerörtliche Strassen stehen grundsätzlich auch dem Langsamverkehr offen, so dass auf eine gesonderte Darstellung verzichtet wird.

7 Seite: 7/11 Rebensteg Der Rebensteg (Verbindungsweg zwischen Allmendweg und Rebenhöheweg war bislang nur als Wanderweg im Strassennetzplan aufgeführt. Er übernimmt eine wichtige Verbindungsfunktion für den Langsamverkehr und wird daher nun auch als Fussweg klassiert. Rennimatt Im Gebiet Rennimatt wird eine neue Fusswegverbindung zwischen Rebenweg und Brunnenweg in der Strassennetzplan aufgenommen. Der Weg besteht bereits. Kirchgarten Die neuen Wegeverbindungen im Kirchgarten basieren auf bestehenden Dienstbarkeitsverträgen. Die Verbindung zwischen dem Kirchgarten und der Röschenzstrasse ist in einigen Nachführungsplänen bereits heute enthalten, in anderen Plänen fehlt sie. Zur Gewährleistung, dass sie zukünftig definitiv als öffentlicher Fussweg genutzt werden kann, ist die Verbindung auch im Mutationsplan dargestellt. Aufgrund der Ausbaubreite werden die Wege auch als kommunale Radwege in den Strassennetzplan aufgenommen. Meisenweg Für den Meisenweg liegt ein öffentliches Wegrecht vor. Daher ist es naheliegend, auch diesen Weg als Fusswegverbindung in den Strassennetzplan aufzunehmen Vorstadt Die neu in den Strassennetzplan aufgenommen Fusswege im Bereich der Vorstadt basieren grundsätzlich auf dem Teilzonenplan Vorstadt. Sie weichen von diesem etwas ab, da das Projekt im Baubewilligungs- und Parzellen-Mutationsverfahren noch optimiert wurde. Güterbahnhof Mit dem Umbau des Bahnhofs sowie der Unterführung Bahnhofstrasse ist eine neue Fusswegverbindung mit direktem Zugang auf die Perrons vorgesehen. Sie soll als attraktive Langsamverkehrs- Verbindung die Wahlenstrasse und das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs besser an die Innenstadt und das Bahnhofsareal anschliessen. Nau Die neuen Wegeverbindungen im Gebiet Nau, beidseits der Birs, waren bereits in der an der Urne gescheiterten Mutation "Nau" zum Strassennetzplan enthalten. Die seinerzeit unumstrittenen Veränderungen im Fuss- und Radwegenetz sind in der vorliegenden Mutation wieder enthalten. Der Fussweg wird vom Ufer in südliche Richtung verschoben. Brücke Seidenweg Altstadt Die nie realisierte Brücke zwischen Seidenweg und Grabenweg soll nun gut 100 m weiter nordöstlich, beim Amthausareal, realisiert werden. Norimatt Die bestehende Fussgängerbrücke zwischen Norimatt und Eishalle soll im Rahmen des Hochwasserschutzprojektes um ca. 125 m weiter nach Westen verschoben werden. Dies bedingt eine Anpassung des Langsamverkehrsnetzes. Auch im Gebiet Norimatt soll der Fussweg vom direkten Uferweg an der Birs um einige Meter, in diesem Fall in nördlicher Richtung, verlegt werden. Die Massnahme war ebenfalls bereits in der Mutation "Nau" zum Strassennetzplan vorgesehen. Der

8 Seite: 8/11 östliche Abschnitt des Fusswegs Norimatt soll nicht mehr, wie bislang, in die Kreuzung Feuerwehrweg/ Baselstrasse, sondern in den Feuerwehrweg im Uferbereich der Birs münden. Bleiholle Der bestehende Wanderweg zwischen Bleihollenweg und Freibad wird mit der Mutation zusätzlich als Fussweg ausgeschieden. Er stellt die kürzeste Fussweg-Verbindung zwischen dem Wohnquartier und dem Quartier Nau dar Wanderwege Rebenhöhenweg Im rechtsgültigen Strassennetzplan ist im Rebenhöhenweg ein Wanderweg dargestellt. Diese Wegeverbindung ist im rechtsgültigen kantonalen Richtplan nicht mehr enthalten, so dass der Strassennetzplan nun der kantonalen Planung entsprechend angepasst wird. Naustrasse, Amthausgasse Der kantonale Wanderweg verläuft ab Einmündung des Schliffwegs in die Naustrasse nicht in Richtung Birscenter und Bahnhof, sondern zunächst in nördlicher Richtung über die Birs und dann in westlicher Richtung durch die Amthausstrasse ins Stedtli. Der Strassennetzplan wird an den rechtsgültigen kantonalen Richtplan angepasst Einmündungen in Kantonsstrasse Röschenzstrasse An der Röschenzstrasse ist eine zusätzliche Einmündung in die Kantonsstrasse im Bereich der Parzelle Nr. 964 vorgesehen. Es liegt ein Bauprojekt vor, welches die Zufahrt an dieser Stelle vorsieht. Die bisherige Erschliessung der Parzelle Nr wird um einige Meter in östliche Richtung verschoben. Sie gewährleistet sodann die Erschliessung beider benachbarten Parzellen. Wahlenstrasse Mit dem Wegfall der Parzelle Nr (Sormatte) als Erschliessungsstrasse benötigt die Parzelle Nr eine neue Erschliessung. Diese ist über die geplante direkte Einmündung in die Wahlenstrasse vorgesehen Parkplätze Der öffentliche Parkplatz östlich des Freibads war bislang am falschen Ort eingezeichnet. Er liegt nicht im Bereich des Diebachs, sondern östlich der Diebach-Mündung direkt an der Erschliessungsstrasse Neumatt.

9 Seite: 9/ Orientierender Planinhalt Änderungen an Einträgen im orientierenden Planinhalt sind im Mutationsplan nicht dargestellt. Im parallel erarbeiteten Nachführungsplan sind diese hingegen ersichtlich. Sie werden im Folgenden zusammenfassend erläutert: Auf die Darstellung von Durchgangserschwerenden Gestaltungsmassnahmen und Durchgangssperren wird komplett verzichtet. Mit dem Bauprojekt für die Röschenzstrasse werden gleich mehrere Bushaltestellen verlegt. Die neuen Standorte entsprechen dem geplanten Ausbauzustand. Im bisherigen Strassennetzplan waren gleich mehrere Haltestellen gar nicht oder am falschen Ort eingezeichnet. Die Standorte wurden im Rahmen der Mutation nun überprüft. Im Nachführungsplan sind sie ausnahmslos und am richtigen Ort eingezeichnet. Die seinerzeit geplante Schliessung des Bahnübergangs zwischen Feuerwehrweg und Neumatt ist realisiert, so dass die Stadt auf eine erneute Darstellung im Strassennetzplan verzichtet. An den Sport- und Erholungsanlagen, Schulen und Kindergärten sowie weiteren öffentlichen Anlagen hat es keine Veränderungen gegeben. Der Massnahmenkatalog wurde mit der Mutation des Strassennetzplans nachgeführt und auf den neuesten Stand gebracht. 4. Randbedingungen Kanton und Bund 4.1 Kanton Der Kanton hat die Stadt Laufen mehrfach aufgefordert, den Strassennetzplan auf das ganze Gemeindegebiet auszuweiten. Diese Pendenz wird mit der vorliegenden Planung erledigt. 4.2 Vorprüfung beim Kanton ausstehend.

10 Seite: 10/11 5. Planungsinstrumente Mit dem vorliegenden Planungsbeschluss entstehen die nachfolgenden neuen behördenverbindlichen Dokumente: Strassennetzplan Landschaft; Massstab 1:7'500 Strassennetzplan Siedlung, Mutation 2018; Massstab 1:2'500 Gleichzeitig die bestehenden Festsetzungen des Strassennetzplans Siedlung im Bereich der Mutationen aufgehoben. 6. Information und Mitwirkung 6.1 Ablauf Das gesetzlich vorgeschriebene Informations- und Mitwirkungsverfahren wurde wie folgt durchgeführt: 6.2 Ergebnis (Bericht im Sinne 2 RBV) Während der Vernehmlassungsfrist sind insgesamt Eingaben von Parteien eingegangen. Diese wurden vom Stadtrat gesichtet und geprüft. Die Details zu den einzelnen Eingaben, der jeweilige Beschluss des Stadtrats sowie die hieraus resultierenden Änderungen in den Strassennetzplänen sind im Mitwirkungsbericht vom festgehalten (Beilage ). 6.3 Publikation In der Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung wurde auf das I+M-Verfahren und die Veröffentlichung der Ergebnisse im Mitwirkungsbericht hingewiesen. Die überarbeiteten Pläne, der aktualisierte s und der Mitwirkungsbericht lagen im Vorfeld der Einwohnergemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung auf.

11 Seite: 11/11 7. Beschluss- und Auflageverfahren 7.1 Beschlussfassung Beschlussfassung Stadtrat: Beschlussfassung EGV: 7.2 Genehmigung durch Regierungsrat Nach erfolgter Beschlussfassung und Erledigung des Einspracheverfahrens wird der Stadtrat den vorliegenden unterzeichnen. Namens des Stadtrates: Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

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