Bericht. des Gesundheitsausschusses. zum Thema

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Bericht des Gesundheitsausschusses zum Thema Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf Bundesebene hinsichtlich des weiteren Verfahrens der Haftpflichtversicherung der Hebammen (Selbstbefassung gemäß 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft) Vorsitz: Anja Domres Schriftführung: Dennis Thering I. Vorbemerkung Der Gesundheitsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 25. März 2014 einvernehmlich, sich im Rahmen einer Selbstbefassung gemäß 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft mit dem Thema Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf Bundesebene hinsichtlich des weiteren Verfahrens der Haftpflichtversicherung der Hebammen zu befassen. Am 17. April 2014 vertagte der Ausschuss nach kurzer Aussprache dieses Thema. Die inhaltliche Beratung über die Selbstbefassung fand am 23. Mai 2014 statt. II. Beratungsinhalt 17. April 2014 Die SPD-Abgeordneten wiesen darauf hin, dass die Selbstbefassung zum Thema Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf Bundesebene hinsichtlich des weiteren Verfahrens der Haftpflichtversicherung der Hebammen unter der Voraussetzung, dass entsprechende Ergebnisse auf Bundesebene vorlägen, auf die heutige Tagesordnung gesetzt worden sei. Da dies nicht der Fall sei, sprachen sie sich für eine Vertagung dieses Punktes aus. Die CDU-Abgeordneten teilten diese Ansicht, es sei denn, die Senatsvertreterinnen und -vertreter könnten einen Zwischenbericht abgeben. Auch die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE schloss sich dem an. Sie schlug vor, dass die Senatorin sich zum Sachstand der Haftpflichtversicherung für Hebammen äußere, der seit einigen Tagen auch wieder in der Presse thematisiert werde. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die letzten Anträge in dieser Sache dem Gesundheitsausschuss nicht überwiesen worden seien, begrüßte auch die Abgeordnete der GRÜNEN einen kurzen Sachstandsbericht. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, keinen Zwischenstand zum Inhalt des Berichts der interministeriellen Arbeitsgruppe der Bundesregierung geben zu können, weil dieser auch ihnen nicht vorliege. Am 16. April 2014 habe es ein Treffen aller Landesgesundheitsminister mit dem Bundesgesundheitsminister in Berlin gegeben. Dort sei bekanntgegeben worden, dass der Bericht in der zweiten Aprilhälfte 2014

2 Drucksache 20/12351 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode veröffentlicht und dann auch den Ländern zur Verfügung gestellt werde. Offenbar habe sich die Abstimmung des Berichts verzögert, denn dieser sei nicht nur innerhalb der Bundesregierung beraten worden, sondern auch mit den Verbänden diskutiert worden. Ihnen sei auch nur aus der Presse bekannt, dass es wohl eine Zwischenlösung gegeben habe. Eine Versicherung sei ausgestiegen, aber es hätten neue Versicherungen gewonnen werden können. Dabei laufe es zunächst auf eine zeitlich befristete Lösung bis zum 1. Juli 2016 hinaus. Weiterhin sei mit deutlichen Steigerungen der Haftpflichtprämien zu rechnen: ab 1. Juli 2014 um 20 Prozent und ab 1. Juli 2015 um weitere 20 Prozent. Dabei sei der GKV-Spitzenverband offenbar bereit, diese Kostensteigerungen in der Vergütung zu berücksichtigen. Die SPD-Abgeordneten hielten ihren Antrag auf Vertagung aufrecht. Wenn der Bericht vorliege, könne dieser Punkt erneut aufgerufen werden. Die CDU-Abgeordneten wollten wissen, was der Senat zu tun gedenke, um der Hamburger Situation Milderung zu verschaffen. Diese inhaltliche Diskussion sollte nach Auffassung der Vorsitzenden in die Beratung am 23. Mai 2014 verlegt werden. Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE bat darum, die Obleute schon vor der nächsten Sitzung zu informieren, da der Bericht voraussichtlich noch in der zweiten Aprilhälfte 2014 vorliege. Sobald der Bericht vorliege, teilten die Senatsvertreterinnen und -vertreter mit, werde man diesem Wunsch nachkommen. Der Ausschuss beschloss einvernehmlich, die Selbstbefassung zum Thema Ergebnisse der Arbeitsgruppe auf Bundesebene hinsichtlich des weiteren Verfahrens der Haftpflichtversicherung der Hebammen auf die nächste Sitzung zu vertagen. 23. Mai 2014 Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten aus, sie hätten die Ausschussmitglieder umgehend über die Vorlage des Berichts der interministeriellen Arbeitsgruppe unterrichtet ( Bericht/Abschlussbericht_IMAG-Gesamt.pdf). Die Problematik der sprunghaft gestiegenen und weiter steigenden Haftpflichtprämien betreffe die freiberuflich tätigen Hebammen, die Geburtshilfe anböten. Die Prämie für Hebammen ohne das Angebot der Geburtshilfe belaufe sich derzeit auf 435 Euro. Ausschlaggebend für die höheren Prämien sei nicht die Entwicklung von Geburtsschäden, sondern dass die Entschädigungszahlungen, die vor Gericht erstritten werden könnten, gestiegen seien. 20 Prozent der Geburten in Kliniken würden von Beleghebammen betreut, die von dieser Problematik auch betroffen seien. In der stationären Geburtshilfe mit festangestellten Hebammen gebe es eine pauschale Haftpflichtprämie für das gesamte Krankenhaus, die sich an wirtschaftlichen Kennzahlen des Krankenhauses, wie zum Beispiel Anzahl der Behandlungsfälle, Betten und Umsatz, orientiere. Im Zeitraum der Jahre 2003 bis 2012 seien die Jahresprämien von 500 Euro auf Euro gestiegen, im Jahr 2013 habe diese dann Euro und zum 1. Juli 2014 werde sie Euro betragen. Neben der Problematik der sprunghaft steigenden Prämien drohe die Situation, dass Haftpflichtversicherungen für diesen Personenkreis überhaupt nicht mehr angeboten würden. Es sei gelungen, eine Übergangslösung zu finden: Ein Versicherungskonsortium, das bisher die Versicherungen angeboten habe, sei veranlasst worden, dies auch bis 1. Juli 2016 weiterhin zu tun. Wie es danach weitergehe, sei noch völlig offen. Gelungen sei dies auch, weil es einen gewissen Austausch im Konsortium gegeben habe; einige Unternehmen seien ausgeschieden, andere hinzugekommen. Trotzdem gebe es keine dauerhafte Absicherung. Wenn keine grundlegende Lösung gefunden werde, könne die Situation eintreten, dass es nach dem 1. Juli 2016 keine Haftpflichtversicherung mehr geben werde, die Geburtshilfe durch Hebammen versichere. Der Abschlussbericht der interministeriellen Arbeitsgruppe habe zunächst die Problematik und dann den Diskussionsstand zu verschiedenen Lösungsansätzen dargestellt. 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/12351 Dabei sei es um die Verbesserung der Vergütungssituation, um die Haftpflichtprämien in der heutigen Höhe bezahlen zu können, Qualitätssicherung und die Frage der Absicherung des Haftungsrisikos gegangen. Nicht alle Vorschläge, die auch in der Öffentlichkeit diskutiert worden seien, seien vertieft behandelt worden; zudem fehlten wichtige Daten. Im Abschlussbericht werde eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die zum Teil auch schon durch Gesetzgebungsaktivitäten umgesetzt seien. Andere Ansätze seien eher eine Meinungsäußerung des Bundesgesundheitsministers und seien innerhalb der Bundesregierung strittig. Im Zusammenhang mit der Vergütung werde festgehalten, dass der GKV-Spitzenverband, der die Vergütung mit dem Hebammenverband verhandle, die gestiegenen Haftpflichtversicherungsprämien zu refinanzieren habe. Dabei komme es auf die Systematik an in diesem Fall werde der Vorschlag gemacht, Hebammen mit einer geringen Fallzahl einen Sicherstellungszuschlag zu zahlen, um die Versorgung in Regionen, in denen keine höhere Anzahl an Entbindungen durch Hebammen stattfinden könne, sicherzustellen. Diese differenzierte Lösung sei besser als nur eine Summe für die Vergütung der Haftpflichtprämien vorzusehen, die dann gleichermaßen für Beleghebammen mit relativ vielen Geburten und Hebammen aus Regionen mit wenigen Geburten gezahlt werde. Der Sicherstellungszuschlag solle gezahlt werden, wenn seitens dieser Hebammen notwendige Qualitätsanforderungen erfüllt würden. Für die Stabilisierung der Versicherungsprämien schlage der Bundesgesundheitsminister vor, die Schadenersatzansprüche zu deckeln, indem die Kranken- und Pflegeversicherungen auf ihre Regressforderungen in einer Größenordnung von 25 bis 30 Prozent verzichteten. Damit würden die Haftpflichtdeckungssummen und der künftige Anstieg der Prämien begrenzt, und die Versicherungswirtschaft hätte eine verlässlichere Kalkulationsgrundlage für ihre Prämien. Dies sei aber innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt und werde deshalb auch noch nicht umgesetzt, weil es erhebliche rechtliche und politische Bedenken gebe, die die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten. Problematisch sei, dass auf diese Weise die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Behandlungsschäden selber finanzieren müssten und dies nicht mehr durch die Versicherung der Leistungserbringer erfolge. Sie hielten es auch für unmöglich, eine Regelung zu schaffen, die eine solche Deckelung auf den Berufsstand der Hebammen begrenze. Durch den Präsidenten der Bundesärztekammer sei bereits die Forderung erhoben worden, auch Gynäkologen zu erfassen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter gaben in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass auch andere Fachärzte wegen des größeren Risikos, Behandlungsfehler zu verursachen, hohe Haftpflichtprämien hätten. Dem ursprünglich diskutierten Vorschlag der Umgestaltung der gesetzlichen Unfallversicherung zu einer Versicherung für Gesundheitsberufe sei nicht nachgegangen worden, obwohl dies den Effekt gehabt hätte, dass die Unfallversicherung sich mit in die Vermeidung von Geburtsschäden hätte einbringen können. Präventives Handeln sei eines der Wesensmerkmale der Tätigkeit der Unfallversicherung. Daher sollte man nach ihrer Auffassung diesen Vorschlag ernsthaft prüfen. Auch Vorschläge zur Findung von Fondslösungen, wie etwa einen Haftungsfonds aus Steuermitteln, seien aufgrund rechtlicher Bedenken verschiedener Bundesministerien nicht weiterverfolgt worden. Bis Ende 2014 sollten die Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband Qualitätsanforderungen vereinbaren. Hierfür gebe es auch schon einen entsprechenden Gesetzesvorschlag, der an das Gesetz für die Finanzierung der Krankenversicherung angehängt werden solle. Außerdem wolle das Bundesgesundheitsministerium für die Entwicklung höherwertiger medizinischer interdisziplinärer Leitlinien zur Geburtshilfe einen Auftrag vergeben und die medizinischen Fachgesellschaften hieran beteiligen. Allen Beteiligten sei klar, dass die Datengrundlage, auf der diskutiert werde, sehr dürftig sei. Auch die Hebammenverbände verfügten nicht über entsprechende Daten. 3

4 Drucksache 20/12351 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Daher solle es hier eine Verbesserung geben, in dem man die Geburten nach dem Ort (der Einrichtung) der Geburt genauer erfasse. Darüber hinaus seien belastbare Zahlen über Anzahl und Höhe der Schadensfälle nötig. Zusammenfassend stellten die Senatsvertreterinnen und -vertreter fest, dass der Bericht noch keine Grundlage für eine langfristige, tragfähige Lösung der Problematik darstelle. Einige wichtige Punkte, wie die Refinanzierung oder die Fragen der Qualitätssicherung und Datenerfassung, seien zwar auf den Weg gebracht worden, andere Aspekte fehlten aber und müssten erst noch erarbeitet werden. Daher sei die Diskussion in diesem Bereich bei weitem noch nicht abgeschlossen. Die SPD-Abgeordneten konstatierten, die Problematik stelle eine Herausforderung dar, die auf Bundesebene zu lösen sei. Hamburg habe an dieser Stelle nicht viele Möglichkeiten, habe aber dennoch im Bundesrat und in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen einen erheblichen Teil zur Problemlösung beigetragen. Die jetzt gefundene Lösung sei nicht langfristig genug, obwohl die bisherige Arbeitsgruppe Jahre für dieses Ergebnis benötigt habe. Daher interessierte sie, welche weiteren Planschritte in welchem Zeitfenster auf Bundesebene ins Auge gefasst worden seien. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, die Vorschläge, die unmittelbar umgesetzt werden könnten, wie die zum Sicherstellungszuschlag, zur Übernahme der erhöhten Prämien durch die Vergütung oder zur Qualitätsanforderung, seien schon auf den Weg gebracht worden, indem sie an das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (FQWG) angehängt worden seien. Das FQWG sei im Bundesrat bereits im ersten Durchgang beraten worden. Jetzt befasse sich der Bundestag damit. Mitte Juni 2014 erfolge dann der zweite Durchgang im Bundesrat. Danach könne es in Kraft treten. Eine langfristige und dauerhafte Lösung, weiterhin eine Haftpflichtversicherung zu garantieren, müsse bis spätestens Mitte 2016 gefunden werden, denn bis dahin sei die Weiterführung der Versicherung befristet. Welche Planungsschritte das Bundesgesundheitsministerium in diesem Zusammenhang konkret verfolge, entziehe sich ihrer Kenntnis. Der FDP-Abgeordnete meinte, die hier dargestellte Problematik sei extrem, aber beispielhaft für die generelle Entwicklung im Gesundheitswesen: Die Risiken, die man versichern müsse, vergrößerten sich, wobei die Ressourcen oft nicht ausreichend seien. Er empfand es als schockierend, dass Hebammen eine Vielzahl von Geburten nur zur Begleichung der Versicherungsprämie betreuen müssten. Eine Deckelung der Kosten allein für den Berufsstand der Hebammen sei nicht durchsetzbar. Im Zusammenhang mit Geburtsschäden sei eine breite Diskussion, nicht nur über die Versicherungen, sondern auch über Gutachten entfacht worden. Immer wieder gebe es überraschende Gutachten bei Geburtsfehlern scheine es äußerst schwierig feststellbar zu sein, ob der Geburtshelfer den Schaden ausgelöst habe. Viele Gutachten gingen auch von einer genetischen Determination von Mutter oder Fötus aus. Betrachte man die finanzielle Seite, so gehe es bei normalen Behandlungsfehlern um vergleichsweise überschaubare Summen; wenn aber ein Kind durch einen Geburtsschaden jahrzehntelang mit schweren Behinderungen lebe, handle es sich ganz abgesehen vom menschlichen Leid um Beträge in Millionenhöhe. Die problematische Prämienhöhe betreffe wegen der pauschalen Haftpflichtversicherung nicht die Krankenhäuser, er glaubte aber, dass in Krankenhäusern eine massive Quersubventionierung von nicht haftungsträchtigen Bereichen zur Geburtshilfe stattfinde. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hätten die Frage aufgeworfen, ob es richtig sein könne, dass die Risiken durch die GKV übernommen würden. De facto geschehe dies schon durch jeden GKV-Patienten, der sich im Krankenhaus in einem nicht risikoträchtigen Bereich behandeln lasse. Das Problem sei allerdings auf Bundesebene zu lösen. Dabei sprach er sich gegen den Aufbau neuer Bürokratie aus; eine Lösung müsse im Bereich zwischen Hebammen, Haftpflichtversicherung und GKV gefunden werden. Die Leistungsträger müssten die Kosten tragen, die der jeweilige Arzt oder die jeweilige Hebamme habe. Die Haftpflichtversicherungsprämien seien dabei als nicht zu negierende Kosten anzusehen, die man aus den Honoraren bezahlen können müsse. Ihm liege ein Änderungsvorschlag zu 137a SGB V der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD vor, von dem er abraten würde. Die Diskussion, ob es sinnvoll sei, neue Qualitätsanforderungen zu definieren, sei Sache der Fachgesellschaften. Hiermit ein neues Institut zu beschäftigen, mache ihn skeptisch. Des Weiteren müsse 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/12351 die Hebamme einen Nachweis erbringen, wenn ihre wirtschaftlichen Interessen wegen zu geringer Geburtenzahlen nicht ausreichend seien. Dieser unbestimmte Tatbestandsbegriff der wirtschaftlichen Tragbarkeit werde zu endlosen Prozessen führen. Abgesehen von den rechtlichen und politischen Problematiken sehe er hier eine Menge Bürokratie. Konsequent wäre es, die Vergütung der Hebammen in der Weise zu erhöhen, dass ihnen die Begleichung der Haftpflichtprämien wirtschaftlich möglich sei. Er halte auch nichts von einer Einschränkung des 116 SGB X. Abgesehen von der rechtlichen und politischen Problematik würde dies zu einem neuen immensen Aufwand führen. Die Abgeordnete der GRÜNEN wollte wissen, ob es sich bei den im Zusammenhang mit der Zahlung eines Sicherheitszuschlags erwähnten Qualitätsanforderungen um neue oder bestehende handle. Bei der Frage der Kappung der Regressforderungen sei zu Recht darauf hingewiesen worden, dass eine Schieflage entstehe, wenn die Versichertengemeinschaft für dieses Risiko aufkommen müsse. Daher sei für sie von Interesse, wie der Senat die Möglichkeit einschätze, diesen Bereich als versicherungsfremde Leistung zu definieren und dafür Steuergelder zu nutzen. Dem Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe sei zu entnehmen, dass die Finanzierung für die Leitlinienentwicklung noch nicht ganz geklärt sei. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter hätten hierzu ausgeführt, dass der entsprechende Auftrag vom Bundesgesundheitsministerium komme. Sie erkundigte sich, ob damit auch die Finanzierung verbunden sei. Außerdem sei viel davon die Rede gewesen, dass man die Versorgungssituation aufgrund der dünnen Datenbasis nicht gut einschätzen könne. In diesem Zusammenhang fragte sie, was getan werden könne, um die Datenlage speziell für Hamburg zu verbessern und ob es aus Sicht des Senats dabei tatsächlich ausreiche, den Geburtsort, also die Einrichtung, in der die Geburt stattfinde, zusätzlich zu erfassen. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter wiesen darauf hin, dass die Qualitätsanforderungen im Zusammenhang mit dem Sicherstellungszuschlag diskutiert würden. Die Leitlinie sei ein anderes Thema. Hier gehe es grundsätzlich um Anforderungen an die Geburtshilfe, die in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften entwickelt würden. Bei den Qualitätsanforderungen komme es darauf an, den Sicherstellungszuschlag in Regionen mit so wenigen Geburten, dass dies unter Qualitätsaspekten betrachtet bedenklich sein könnte, zu zahlen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt seien. Die Zahlung des Zuschlags solle auch in diesen Regionen die Versorgung mit ambulanter Hebammenhilfe aufrechterhalten, aber eben nicht in jedem Fall. Es liege auf der Hand, dass man über eine gewisse Erfahrung verfügen müsse, um auch schwierigen Situationen gewachsen zu sein. Dabei gehe es darum, dass der Spitzenverband und die Hebammenverbände die zu erfüllenden Kriterien selbst definierten. Denkbar seien in diesem Zusammenhang etwa Schulungen, Fortbildungen oder Trainingsmaßnahmen, um auch mit weniger Geburten ein hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Die Idee der Definition der versicherungsfremden Leistung und die entsprechende Erhöhung des Zuschusses an den Gesundheitsfonds bezeichneten sie als gut. Allerdings bezweifelten sie, dass die Bundesregierung diese verfolge, weil gerade der Steuerzuschuss an den Gesundheitsfonds gekürzt worden sei. Ihrer Ansicht nach handle es sich bei der Haftungsbegrenzung zum Zwecke der Begrenzung der Haftpflichtprämien um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln und nicht aus Mitteln der Beitragszahler allein finanziert werden sollte. Die Leitlinienentwicklung werde vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben und auch von ihm finanziert. Die Datenbasis müsse aufgrund von auf Bundesebene zusammengeführter Daten erfolgen. Dabei seien Angaben über die Anzahl und den Ort der Geburten sowie über Geburtsfehler notwendig. Nur so könne man Fragen beantworten, ob beispielsweise eine Hausgeburt riskanter als eine Klinikgeburt sei. Diese Daten fehlten noch auf Bundesebene. Ein Alleingang Hamburgs sei hier nicht sinnvoll, denn das System müsse kompatibel sein. 5

6 Drucksache 20/12351 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Die Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE meinte, selbst wenn es zunächst eine Übergangslösung bis Mitte 2016 gebe, so sende der Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe insgesamt ein falsches Signal an die Menschen, die Hebamme beziehungsweise Entbindungspfleger werden wollten, aus. Unter diesen Voraussetzungen gebe es einfach keine Zukunftsperspektive, den Beruf auszuüben. Darüber hinaus befürchtete sie, dass Hebammen aussteigen würden, weil sie sich nicht in einem Krankenhaus anstellen lassen wollten. Von daher seien die Ergebnisse sehr unbefriedigend. Von Interesse sei für sie, welche rechtlichen Bedenken gegen einen Haftungsfonds bestehen würden, dessen Einrichtung sie nach wie vor für die beste Lösung halten würde. Außerdem erkundigte sie sich, was der Senat nach dem Ergebnis dieser Arbeitsgruppe jetzt noch unterstütze oder fordere. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter antworteten, gegen den Haftungsfonds habe es verfassungsrechtliche Bedenken und Bedenken hinsichtlich des bürokratischen Aufwands gegeben. Die Idee des Bundesgesundheitsministeriums habe auf einer Finanzierung durch die GKV basiert. Nach ihren Informationen habe es auch eine Einstufung als Sonderabgabe gegeben. Die Beschränkung auf eine Berufsgruppe im Gesundheitswesen ohne die Ausdehnung auf andere Heilberufe in risikobehafteten Bereichen verursache Probleme in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz. Zudem habe es Bedenken gegen die Organisation dieses Fonds als gemeinnützigen Verein gegeben, was als problematisch im Hinblick auf die Versicherungswirtschaft angesehen worden sei. Die Lösung des Problems müsse auf Bundesebene erfolgen; ein Alleingang Hamburgs mache keinen Sinn. Im Moment sei man im Diskussionsprozess mit anderen Ländern, ob man noch einmal über den Bundesrat verdeutliche, dass es sich noch nicht um eine tragfähige Lösung handle, und man mit der Bitte an den Bundesgesundheitsminister herantrete, auch andere Lösungen zu prüfen, um hier eine langfristige Perspektive zu haben. Die CDU-Abgeordneten sahen den Bericht nicht als ein Versagen oder falsches Signal an. Zunächst sei er Ausdruck dessen, dass die Bundesregierung sich darum bemühe, für eine sehr problematische Entwicklung, die weder die Bundesregierung, noch die Krankenkassen, noch die Hebammen zu verantworten hätten, eine schnelle Zwischenlösung zu finden, um dann nach einer dauerhaften Lösung zu suchen. Das Problem sei dadurch entstanden, dass die Höhe der Schadenersatzleistungen in der Rechtsprechung exorbitant gestiegen sei und die Versicherer die Prämien dramatisch erhöht hätten. Die Befürchtung eines Rückgangs der Anzahl der Hebammen scheine sich derzeit glücklicherweise nicht zu bewahrheiten. Im Zeitraum der Jahre 2009 bis 2012 sei die Zahl der freiberuflichen Hebammen noch einmal um gestiegen. Nichtsdestotrotz handle es sich um ein großes Problem, das gelöst werden müsse. Hierzu stelle sich ihnen die Frage, ob hinsichtlich der Datengrundlage daran gedacht werde, die verschiedenen Krankenversicherungen zu befragen, die sicherlich mehr Informationen als die Kliniken und Geburtshäuser aufweisen könnten, weil sie durch die Abrechnung eines Großteils der Geburten den besseren Überblick hätten. Die Übertragung der Entschädigung von Geburtsschäden auf die Unfallversicherung weise der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erwartungsgemäß, aber auch mit vernünftigen Gründen, zurück. Demnach sei eine solche Übertragung absolut systemfremd, denn die Unfallversicherung komme nach seiner Aussage nur für Schäden der Versicherten auf, nicht aber für Schäden, die diese Dritten zufügten. Das in der Praxis noch wichtigere Argument bestehe darin, dass als Folge die Beiträge für Hebammen auch in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht niedriger als jetzt in der Haftpflichtversicherung sein könnten, weil schließlich für die gleichen Schadensfälle eingetreten werden müsse. Den Senatsvertreterinnen und -vertretern war nicht bekannt, wie die Datenzusammenstellung im Einzelnen geplant sei. Aus ihrer Sicht spreche viel dafür, auf ohnehin vorhandene Daten, wie die Abrechnungsdaten der Krankenkassen, zurückzugreifen. Allerdings fehlten an dieser Stelle Daten über Geburtsschäden, die man in diesem Zusammenhang zusammenführen müsste. Sie gingen davon aus, dass man ein Ver- 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/12351 fahren finde, in dem möglichst wenig zusätzlicher Dokumentationsaufwand anfalle, und in dem man auf Routinedaten zurückgreifen könne. Es sei klar, dass die Unfallversicherung, wie sie heute aufgestellt sei, nicht die Aufgabe habe, als Haftpflichtversicherung zu agieren. Allerdings sei die Unfallversicherung eine gesetzlich geregelte Versicherung. Auch in der Vergangenheit seien schon die Bedingungen für die DGUV durch Bundesgesetze verändert worden, was auch in diesem Fall durchaus möglich wäre. Die Idee sei dabei, eine Versicherung für Gesundheitsberufe insgesamt zu schaffen, bei der kein besonderer Tarif für Hebammen finanziert werden müsse, sondern in dem alle Gesundheitsberufe gemeinsam versichert seien. Auf diese Weise wären die Risiken breiter gestreut und die Prämien so aufgestellt, dass sie auch für Hebammen bezahlbar seien. Die präventive Arbeit der Unfallversicherungen beziehe sich heute auf Arbeitsbedingungen und Unfälle auf dem Weg zur Arbeit. Diese könnte man möglicherweise auf die Verhinderung von Geburtsschäden und Behandlungsfehlern ausdehnen. Ob die Einbringung dieser großen Kompetenz der Unfallversicherungen letztendlich zu realisieren sei, konnten die Senatsvertreterinnen und -vertreter nicht einschätzen. Sie waren aber der Ansicht, dass man diesen Vorschlag neben anderen ernsthaft prüfen sollte. Die Abgeordnete der GRÜNEN bemerkte, die Frage der Versorgungslandschaft stelle im Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe eher auf strukturschwächere, dünner besiedelte, ländliche Regionen ab. In diesem Zusammenhang fragte sie, ob sich das Thema der Versorgungssicherheit auch für Hamburg stelle. Die Senatsvertreterinnen und -vertreter entgegneten, insgesamt sei die Versorgungssituation in Hamburg bei den Hebammen, wie auch bei allen anderen Gesundheitsberufen, sehr viel besser als in zahlreichen anderen Regionen Deutschlands. Allerdings gelte für die Hebammen das Problem, das auch bei Ärztinnen und Ärzten auftrete: Sie seien ungleich über das Stadtgebiet verteilt. Dabei dürfe man nicht außer Acht lassen, dass sie bei Leistungen, die nicht von der GKV finanziert würden, auch auf die Honorare von Selbstzahlern angewiesen seien. Insofern seien Hebammen in sozial belasteten Stadtteilen weniger präsent als in anderen. III. Ausschussempfehlung Der Gesundheitsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von seinen Beratungen Kenntnis zu nehmen. Dennis Thering, Berichterstattung 7

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