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1 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Jahresabschluss, neue SB-Reihe Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: - HFH-Taschenrechner Aufgaben: 6 - HGB Höchstpunktzahl: Bewertungsschlüssel Alle Aufgaben sind zu lösen Note max. Punktzahl Notenspiegel Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5-0 HFH Hamburger Fern-Hochschule 1

2 Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe Aufgabe 1 Erläutern Sie das Maßgeblichkeitsprinzip der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Gehen Sie insbesondere ein auf: a) Zweck und Adressaten b) Begriff der Einheitsbilanz c) Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz d) Abweichungen aufgrund von Bilanzierungswahlrechten e) Umgekehrte Maßgeblichkeit Aufgabe 2 10 Punkte Ein Unternehmer erwirbt im Autohaus einen Neuwagen für ,- zzgl. 16 % Umsatzsteuer. Er erhält einen Sofortrabatt von 12 %. Daneben werden 2 % Skonto gewährt, da er den Betrag fristgemäß innerhalb von acht Tagen per Banküberweisung bezahlt. Nach einer weiteren Woche lässt er den PKW in einer Autowerkstatt mit einem Werbeschriftzug versehen. Hierfür bezahlt er 348,- incl. 16 % Umsatzsteuer bar. Berechnen Sie unter Angabe eines aussagefähigen Rechenschemas: a) den Anschaffungspreis 3 Pkte. b) die Anschaffungskosten c) den per Bank getätigten Überweisungsbetrag an das Autohaus 3 Pkte. Aufgabe 3 Eine Elektrofirma fertigt eine selbst erstellte maschinelle Anlage. Zur Bewertung liegen Ihnen folgende Daten vor: Fertigungsmaterial lt. Materialentnahmeschein ,- Fertigungslöhne lt. Lohnzettel ,- Sondereinzelkosten der Fertigung ,- Materialgemeinkosten ,- Fertigungsgemeinkosten ,- Verwaltungsgemeinkosten ,- Vertriebsgemeinkosten ,- Berechnen Sie (analog) nach 255 HGB: a) die Wertuntergrenze der handelsrechtlichen Herstellungskosten. 5 Pkte. b) die Wertobergrenze der handelsrechtlichen Herstellungskosten. 5 Pkte. c) die Wertuntergrenze der steuerrechtlichen Herstellungskosten. 5 Pkte. d) die Wertobergrenze der steuerrechtlichen Herstellungskosten. 5 Pkte. Hinweis: Stellen Sie die Berechnung der Herstellungskosten jeweils in den Einzelschritten nachvollziehbar dar! HFH Hamburger Fern-Hochschule 2

3 Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe Aufgabe 4 15 Punkte Anfang Januar 2004 wird eine Maschine für ,- im Unternehmen angeschafft, die 8 Jahre genutzt werden soll. Die Leistung wird wie folgt geschätzt: Jahr Maschinenlaufstunden Gesamt Berechnen Sie für die ersten fünf Jahre die: a) lineare Abschreibung 5 Pkte. b) degressive Abschreibung 5 Pkte. c) Leistungsabschreibung 5 Pkte. Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken! Aufgabe 5 Eine Bilanz zeigt zum Bilanzstichtag folgende Werte (in Tausend ): Maschinen 680 Eigenkapital 700 Warenbestand 580 Langfristiges Fremdkapital 750 Forderungen 350 Kurzfristiges Fremdkapital 550 Liquide Mittel 390 Summe Summe Berechnen Sie bitte auf zwei Nachkommastellen genau: a) Anlagenintensität 2 Pkte. b) Umlaufvermögensintensität 2 Pkte. c) Warenbestandsintensität 2 Pkte. d) Liquidität I 2 Pkte. e) Liquidität II 2 Pkte. f) Liquidität III 2 Pkte. g) Anlagendeckungsgrad I 2 Pkte. h) Anlagendeckungsgrad II 2 Pkte. i) Eigenkapitalanteil 2 Pkte. j) Fremdkapitalanteil 2 Pkte. HFH Hamburger Fern-Hochschule 3

4 Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe Aufgabe 6 15 Punkte Bitte kreuzen Sie an! Welche der folgenden Aussagen über die Gliederung des Jahresabschlusses (Bilanz/Gewinn- und Verlustrechnung) treffen zu? Nr. Aussage Richtig Falsch A Die Gliederung der Bilanz ist für alle Buchführungspflichtigen vorgeschrieben. B Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es nur für Personengesellschaften. C Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für Einzelunternehmen. D Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für Kapitalgesellschaften E In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Kosten den Leistungen gegenübergestellt. F Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben. G Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Unternehmen gleich. H Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält alle Aufwendungen und Erträge, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. I Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung von Einzelunternehmen gibt es keine Gliederungsvorschriften. J In der Gewinn- und Verlustrechnung werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Achtung: Für die Lösung verwenden Sie bitte das beiliegende Einzelblatt, auf dem Sie auch Ihre Matrikelnummer vermerken! Viel Erfolg! HFH Hamburger Fern-Hochschule 4

5 Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab! Name, Vorname Matrikelnummer Lösung Aufgabe 4 a) Lineare Abschreibung: Jahr Buchwert Abschreibung Buchwert , Punkte b) Degressive Abschreibung: Jahr Buchwert Abschreibung Buchwert , c) Leistungsabschreibung: Jahr Buchwert Abschreibung Buchwert , HFH Hamburger Fern-Hochschule 5

6 Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe Achtung: Bitte geben Sie dieses Blatt mit Ihrer Klausur ab! Name, Vorname Matrikelnummer Lösung Aufgabe 6 15 Punkte Nr. Aussage Richtig Falsch A B C D E F G H I J Die Gliederung der Bilanz ist für alle Buchführungspflichtigen vorgeschrieben. Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es nur für Personengesellschaften. Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für Einzelunternehmen. Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für Kapitalgesellschaften In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Kosten den Leistungen gegenübergestellt. Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben. Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Unternehmen gleich. Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält alle Aufwendungen und Erträge, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung von Einzelunternehmen gibt es keine Gliederungsvorschriften. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden alle Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. HFH Hamburger Fern-Hochschule 6

7 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Jahresabschluss, neue SB-Reihe Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 15. Dezember 2004 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. NOTENSPIEGEL Alle Aufgaben sind zu lösen Note max. Punktzahl HFH Hamburger Fern-Hochschule 1

8 Korrekturrichtlinie zur Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe Lösung Aufgabe 1: Vgl. Studienbrief 4, S. 13 f. a) Zweck und Adressaten: Nach 242 HGB ist der Kaufmann verpflichtet, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser richtet sich an diverse externe Adressaten wie z. B. Anteilseigner oder Kreditgeber. Dieser handelsrechtliche Abschluss wird verkürzend Handelsbilanz (HB) genannt. Die Steuerbilanz (Jahresabschluss nach Steuerrecht; STB) richtet sich ausschließlich an den Fiskus und wird für Zwecke der Besteuerung erstellt. b) Begriff der Einheitsbilanz: Es ist durchaus möglich (und bei kleineren Unternehmen üblich), dass der Kaufmann eine Bilanz erstellt, die sowohl handels- als auch steuerrechtlichen Vorschriften genügt. In dieser sog. Einheitsbilanz stimmen Handels- und Steuerbilanz überein. c) Ableitung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz: Das Prinzip der Maßgeblichkeit besagt, dass zur Erstellung des steuerrechtlichen Abschlusses auf die nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellte Handelsbilanz zurückgegriffen werden muss. Damit wird die Steuerbilanz grundsätzlich aus der Handelsbilanz abgeleitet. d) Abweichungen aufgrund von Bilanzierungswahlrechten: 6 EStG enthält eigene Vorschriften für die Steuerbilanz, so dass es hier zu Abweichungen (zwischen Handels- und Steuerbilanz) kommen kann. Diese beziehen sich zumeist auf Bilanzierungswahlrechte, wobei meist gilt, dass für Vermögensgegenstände mit handelsrechtlichem Aktivierungswahlrecht ein steuerrechtliches Aktivierungsgebot (z. B. Disagio) besteht. Für Schulden mit handelsrechtlichem Passivierungswahlrecht besteht diesbezüglich ein steuerrechtliches Passivierungsverbot (z. B. Aufwandsrückstellungen). e) Umgekehrte Maßgeblichkeit: Sieht das Steuerrecht Wahlrechte vor, so sind diese nur dann anzusetzen, wenn sie auch in der Handelsbilanz verwendet wurden. Dieses Prinzip der umgekehrten Maßgeblichkeit besagt also, dass in der Steuerbilanz Wertansätze nur dann zugrunde gelegt werden dürfen, wenn sie in dieser Höhe auch in der Handelsbilanz angesetzt wurden. Beispiele dafür sind Sonderabschreibungen oder steuerfreie Rücklagen. Lösung Aufgabe 2: Vgl. Studienbrief 5, S Punkte Listenpreis ,00 - Sofortrabatt 4.560,00 = Anschaffungspreis ,00 (Lösung a) 3 Pkte Anschaffungsnebenkosten ( *100) ,00 - Anschaffungspreisminderungen (2%) 668,80 = Anschaffungskosten ,20 (Lösung b) Anschaffungspreis ,00 - Anschaffungspreisminderungen 668,80 Nettopreis , % Umsatzsteuer 5.243,39 = Bruttozahlungsbetrag ,59 (Lösung c) 3 Pkte. HFH Hamburger Fern-Hochschule 2

9 Korrekturrichtlinie zur Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe Lösung Aufgabe 3: Vgl. Studienbrief 5, S. 19 Handelsrechtliche Herstellungskosten: Fertigungsmaterial ,- + Fertigungslöhne ,- + Sondereinzelkosten der Fertigung ,- = Mindest-Herstellungskosten ,- + Materialgemeinkosten ,- + Fertigungsgemeinkosten ,- + Verwaltungsgemeinkosten ,- = Höchste Herstellungskosten ,- Steuerrechtliche Herstellungskosten: Fertigungsmaterial ,- + Fertigungslöhne ,- + Sondereinzelkosten der Fertigung ,- + Materialgemeinkosten ,- + Fertigungsgemeinkosten ,- = Mindest-Herstellungskosten ,- + Verwaltungsgemeinkosten ,- = Höchste Herstellungskosten ,- Vertriebsgemeinkosten dürfen nicht mit einbezogen werden! a) ,- 5 Pkte. b) ,- 5 Pkte. c) ,- 5 Pkte. d) ,- 5 Pkte. HFH Hamburger Fern-Hochschule 3

10 Korrekturrichtlinie zur Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe Lösung Aufgabe 4: Vgl. Studienbrief 5, S 22 ff. a) Lineare Abschreibung 15 Punkte Jahr Buchwert Abschreibung Buchwert , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt. b) Degressive Abschreibung: Jahr Buchwert Abschreibung Buchwert , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt , , ,60 1 Pkt. c) Leistungsabschreibung: Jahr Buchwert Abschreibung Buchwert , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt , , ,00 1 Pkt. Lösung Aufgabe 5: Vgl. Studienbrief 7, S. 13 ff. a) Anlagenintensität 34,00% 2 Pkte. b) Umlaufvermögensintensität 66,00% 2 Pkte. c) Warenbestandsintensität 29,00% 2 Pkte. d) Liquidität I 70,91% 2 Pkte. e) Liquidität II 134,55% 2 Pkte. f) Liquidität III 240,00% 2 Pkte. g) Anlagendeckungsgrad I 102,94% 2 Pkte. h) Anlagendeckungsgrad II 213,24% 2 Pkte. i) Eigenkapitalanteil 35,00% 2 Pkte. j) Fremdkapitalanteil 65,00% 2 Pkte. HFH Hamburger Fern-Hochschule 4

11 Korrekturrichtlinie zur Klausur Jahresabschluss, neue SB-Reihe Lösung Aufgabe 6: Vgl. SB 4, S 17 ff. & SB 6, S. 6 ff. 15 Punkte Nr. Aussage Richtig Falsch a) Die Gliederung der Bilanz ist für alle Buchführungspflichtigen vorgeschrieben. X b) Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es nur für Personengesellschaften. X c) Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für X Einzelunternehmen. d) Vorschriften zur Bilanzgliederung gibt es ausschließlich für X Kapitalgesellschaften e) In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Kosten den X Leistungen gegenübergestellt. f) Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist nur für Kapitalgesellschaften X vorgeschrieben. g) Die Form der Gewinn- und Verlustrechnung ist für alle Unternehmen X gleich. h) Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält alle Aufwendungen X und Erträge, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. i) Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung von X Einzelunternehmen gibt es keine Gliederungsvorschriften. j) In der Gewinn- und Verlustrechnung werden alle Einnahmen X den Ausgaben gegenübergestellt. HFH Hamburger Fern-Hochschule 5

12 Studiengang Betriebswirtschaftslehre Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss, ALTE SB-REIHE Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier sowie die vorbereiteten Vorlagen und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektor zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei numerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 120 Minuten Hilfsmittel: Aufgaben: 4 HFH-Taschenrechner Höchstpunktzahl: HGB BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe Σ max. Punktzahl NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 1

13 ALTE SB-REIHE Aufgabe 1: 30 Punkte a) Was bedeuten die folgenden Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung ( GoB )? 20 Pkte. 1. Grundsatz der Vollständigkeit 4 Pkte 2. Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität 3. Grundsatz der Bilanzidentität 4. Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit 5. Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität (Bewertungsstetigkeit) b) Welche Jahresabschlussunterlagen werden nach dem Handelsgesetzbuch prinzipiell unterschieden und wie sind diese grundlegend gekennzeichnet? c) Welche Differenzierungen gibt es bezüglich der Jahresabschlussunterlagen für unterschiedliche Gesellschaftsformen? 6 Pkte. Aufgabe 2: 30 Punkte a) Nennen und erläutern Sie Gliederungskriterien für Bilanzen und geben Sie an, auf welcher Bilanzseite diese zur Anwendung gelangen! b) Für die verbindliche Zusicherung seines schärfsten Konkurrenten, auf einen ruinösen Wettbewerb zu verzichten, hat sich die Alsterhandel AG bereiterklärt, eine Zahlung in Höhe von ,- zu leisten. Wie ist zu bilanzieren? c) Erläutern Sie, was mit der Entscheidung über den Bilanzansatz dem Grunde nach, den Bilanzansatz der Stelle nach und den Bilanzansatz der Höhe nach gemeint ist! d) Nennen Sie zwei handelsrechtliche Bilanzierungsverbote und nennen Sie Gründe, die ein Bilanzierungsverbot bedingt haben! 8 Pkte. 5 Pkte. 7 Pkte. 3 Pkte. 2 Pkte. 2 Pkte. 10 Pkte. Aufgabe 3: a) Erläutern Sie die enge Beziehung zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung! b) Was beinhaltet das Bruttoprinzip für die Gewinn- und Verlustrechnung und welche Ausnahmen gibt es hiervon? 10 Pkte. 10 Pkte. HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE 2

14 ALTE SB-REIHE Aufgabe 4: a) Die Elektro-GmbH, Hersteller von Elektrogeräten, hat zum Bilanzstichtag einen Bestand von 200 Gefrierschränken des Typs GS 300 im Rahmen der Inventur ermittelt. Um die in der Handelsbilanz zu aktivierenden Herstellungskosten zu ermitteln, wird auf die folgende, von der Betriebsbuchhaltung erstellte Nachkalkulation zurückgegriffen: 1 Kostenarten Fertigungsmaterial - bezogene Teile - Roh- und Hilfsstoffe - Verpackungsmaterial Materialgemeinkosten 20 Fertigungslohn Kostenstelle A 30 Fertigungsgemeinkosten Kostenstelle A 60 Fertigungslohn Kostenstelle B 50 Fertigungsgemeinkosten Kostenstelle B 80 Sondereinzelkosten der Fertigung (Lizenzgebühr) 5 Anteilige Kosten für Forschung und Entwicklung 5 Verwaltungsgemeinkosten 50 Vertriebsgemeinkosten 80 Sondereinzelkosten des Vertriebs (Verkaufsprovision) 10 Ermitteln Sie den Mindestwert und den Höchstwert der handelsrechtlichen Herstellungskosten! b) Am erhalten Sie von Ihrem Lieferanten eine Rechnung über ,- zu folgenden Zahlungsbedingungen: 6 Pkte. Zahlbar bis :./. 3 % Skonto = ,- bis : netto Kasse = ,- Welchen Betrag haben Sie in der Bilanz per als Verbindlichkeit auszuweisen? Die Begleichung der Rechnung erfolgt erst im neuen Geschäftsjahr! HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE 3

15 Studiengang Betriebswirtschaftslehre Fach Jahresabschluss, ALTE SB-REIHE Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum Für die Bewertung und Abgabe der Studienleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , ,5-70 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum , , , , ,5 0 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe Σ max. Punktzahl KORREKTURRICHTLINIE RECHNUNGSWESEN I, JAHRESABSCHLUSS 1

16 KORREKTURRICHTLINIE RECHNUNGSWESEN I, JAHRESABSCHLUSS Lösung 1: 30 Punkte a) SB 4, S. 23 ff.: (1) Grundsatz der Vollständigkeit: In der Bilanz sind grundsätzlich alle bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter des Unternehmens aufzunehmen, es sei denn, dass gesetzlich eingeräumte Wahlrechte in Anspruch genommen werden. (2) Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität: Für aufeinander folgende Jahresabschlüsse ist die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung und inhaltliche Abgrenzung der Posten beizubehalten. (3) Grundsatz der Bilanzidentität: Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit den Wertansätzen in der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen. (4) Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit: Sachlich verschiedene Bilanzpositionen dürfen nicht in einer Position ausgewiesen werden (z. B. Zusammenfassung von Hilfsstoffen und Wertpapieren zu sonstige Vorräte ). (5) Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität (Bewertungsstetigkeit): Die angewendeten Bewertungsmethoden sollen in der Regel von Jahresabschluss zu Jahresabschluss beibehalten werden. b) SB 4, S. 8 f. / SB 6, S. 26 u. 32 Grundsätzlich werden nach dem Handelsgesetzbuch folgende Jahresabschlussunterlagen unterschieden: 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang 4. (Lagebericht) Bilanz: Gegenüberstellung der Vermögenswerte (Aktivseite: Mittelverwendung) und der Kapitalarten (Passivseite: Mittelherkunft) Gewinn- und Verlustrechnung: Erfassung aller auf Einnahmen/Ausgaben beruhenden Wertentstehungen und -verzehre der Berichtsperiode. Der Saldo ist der Gesamt- oder Unternehmenserfolg. Anhang: Der Anhang enthält Erklärungen und Ergänzungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ( SB 6, S. 26). Lagebericht: Der Lagebericht soll als Ergänzung zum JA (nicht Bestandteil desselben) auch insbesondere zukunftsgerichtete Informationen enthalten, um den Jahresabschlussadressaten eine bessere wirtschaftliche Gesamtbeurteilung des Unternehmens zu ermöglichen ( SB 6, S. 32). c) SB 4, S. 8 f. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften besteht der Jahresabschluss aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern sowie grundsätzlich einen Lagebericht aufzustellen (= erweiterter Jahresabschluss). 2 Pkte. 1 Pkt. 1 Pkt. 1 Pkt. 1 Pkt. 2 Pkte. 2 Pkte. HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE 2

17 KORREKTURRICHTLINIE RECHNUNGSWESEN I, JAHRESABSCHLUSS Lösung 2: 30 Punkte a) SB 5, Kap. 1 Für Bilanzen werden folgende Gliederungskriterien angewendet: Liquiditätsaspekt: 1 Pkt. - Die Aktiva werden nach ihrer Geldnähe sortiert. 1 Pkt. - Die Passiva nach der Fristigkeit der Kapitalüberlassung. 1 Pkt. Rechtsverhältnisse: 1 Pkt. - Die Aktiva werden nach Sachen/Rechten bzw. Mobilien/Immobilien bzw. 1 Pkt. Beteiligungen/Nichtbeteiligungen unterschieden. - Die Passiva werden nach Eigen- und Fremdkapital gegliedert. 1 Pkt. Prozess-/Aufbaugliederungsprinzip 2 Pkte. b) SB 5, Übungsaufgabe 2: Durch die Zahlung von ,-- und den damit gesicherten Wettbewerbsvorteil hat die Alsterhandel AG - einen immateriellen Vermögensgegenstand des Anlagevermögens (Aktiva) erworben, 3 Pkte. - der aktivierungspflichtig ist. 2 Pkte. c) SB 5, Kap. 2 / SB 5, Kap. 3-4 / SB 7, Kap. 1-3: Bei der Entscheidung der Bilanzierung dem Grunde nach geht es darum, ob ein Bilanzansatz erfolgen - darf (Bilanzierungsfähigkeit/Bilanzierungsverbot?), 1 Pkt. - kann (Bilanzierungswahlrecht?) oder 1 Pkt. - muss (Bilanzierungsgebot?). 1 Pkt. Ist die Entscheidung dem Grunde nach gefallen, ist im nächsten Schritt die Frage der Zuordnung zu bestimmten Bilanzpositionen oder -unterpositionen (Bilanzansatz der Stelle nach) (Nennung in SB 7, S. 6 bzw. SB 5, S. 14) zu treffen und die Höhe des Bilanzansatzes (Bilanzansatz der Höhe nach) (SB 7, Kap. 1-3) zu bestimmen. 2 Pkte. 2 Pkte. d) SB 5, S. 12 f.: 10 Pkte. - Fehlendes rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum: Fehlende Bilanzierungsfähigkeit (Jeweils 3 Punkte für Nennung des - Selbstgeschaffene immaterielle Werte: Mangelnde Objektivierbarkeit und Bilanzierungsverbots, max. Überprüfbarkeit der Bilanzansätze - Selbstgeschaffener Geschäfts- oder Firmenwert: Mangelnde Objektivierbarkeit und Überprüfbarkeit der Bilanzansätze 6 Punkte) - Rückstellungen zu anderen als im Gesetz genannten Zwecken: Mangelnde (Jeweils 2 P. für Objektivierbarkeit und Überprüfbarkeit der Bilanzansätze richtigen Grund, - Aufwendungen für die Gründung und Kapitalbeschaffung: Mangelnde Objektivierbarkeit und Überprüfbarkeit der Bilanzansätze max. 4 Punkte) - Antizipative Abgrenzungsposten: Mangelnde Objektivierbarkeit und Überprüfbarkeit der Bilanzansätze HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE 3

18 KORREKTURRICHTLINIE RECHNUNGSWESEN I, JAHRESABSCHLUSS Lösung 3: a) Aktivierung: SB 6, Kap. 1: Bilanz und GuV basieren beide auf Wertgrößen, die jedoch unterschiedliche zeitliche Bezüge aufweisen. Gewinn- und Verlustrechnungen sind zeitraumbezogene Rechnungen, die Werteverzehre (Aufwendungen) sowie Wertentstehungen (Erträge) und damit gleichzeitig Veränderungen von Vermögens- und Kapitalgrößen erfassen. Das Ergebnis dieser Veränderungsrechnungen zeigt sich in Gewinn (Jahresüberschuss) bzw. Verlust (Jahresfehlbetrag), zwei Größen, die in die Bilanz als Veränderungen der Eigenkapitalposition eingehen. Die Bilanz als zeitpunktbezogene Rechung gibt den jeweiligen Stand von Vermögen und Kapital am Stichtag an. Die GuV kann also auch als Ergänzungsrechnung zur Bilanz aufgefasst werden, die die erfolgswirksamen Bilanzvorgänge durch die gesonderte Darstellung klarer, übersichtlicher und besser auswertbar werden lässt. b) SB 6, Abschnitt 1.1.2: Grundsätzlich dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung keine Aufwendungen und Erträge vorab saldiert werden. Auf diese Weise soll der Aussagegehalt der in die Rechnung eingehenden Erfolgselemente gewährleistet bleiben. Ausnahmen finden sich im 277 Abs. 1 HGB. Danach müssen aus den ausgewiesenen Umsatzerlösen die Erlösschmälerungen (z.b. Preisnachlässe, Skonti) sowie die Umsatzsteuer bereits herausgerechnet sein. Eine weitere Einschränkung des Bruttoprinzips ergibt sich gemäß 276 HGB für mittlere und kleine Kapitalgesellschaften. Diese brauchen Die Positionen 1 bis 5 des 275 Abs. 3 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. Positionen 1 bis 3 und 6 (Umsatzkostenverfahren) nicht einzeln ausweisen. Sie dürfen mit dem Rohergebnis als dem saldierten Ergebnis dieser Einzelpositionen beginnen. 1 Pkt. 2 Pkte. 3 Pkte. 2 Pkte. 3 Pkte. 5 Pkte. HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE 4

19 KORREKTURRICHTLINIE RECHNUNGSWESEN I, JAHRESABSCHLUSS Lösung 4: a) SB 7, S. 19 f. 1 Kostenarten Mindestwert Höchstwert Fertigungsmaterial - bezogene Teile - Roh- und Hilfsstoffe - Verpackungsmaterial Herstellungskosten 80 (1 Pkt.) 60 (1 Pkt.) 10 (1 Pkt.) Materialgemeinkosten (1 Pkt.) Fertigungslohn Kostenstelle A 30 Fertigungslohn KST A 30 (1 Pkt.) Fertigungsgemeinkosten Kostenstelle A 60 Fertigungsgemeink. KSt A 60 (1 Pkt.) Fertigungslohn Kostenstelle B 50 KST B 50 (1 Pkt.)) Fertigungsgemeinkosten Kostenstelle B 80 KST B 80 (1 Pkt.) Sondereinzelkosten der Fertigung (Lizenzgebühr) 5 SEK der Fertig. 5 (1 Pkt.) Anteilige Kosten für Forschung und Entwicklung 5 Verwaltungsgemeinkosten (1 Pkt.) Vertriebsgemeinkosten 80 Sondereinzelkosten des Vertriebs (Verkaufsprovision) 10 Summe 235 Ansatzpflicht (2 Pkte.) 445 (Wahlbestandteile) ( ) (2 Pkte.) b) SB 7, S. 9 u. 11: Als Verbindlichkeit ist der Rückzahlungsbetrag in Höhe von ,- zu passivieren ( 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Am war die Skontoabzugsmöglichkeit noch nicht genutzt, insofern waren aufgrund des Vorsichtsprinzips ,- zu bilanzieren. Wenn allerdings der Bilanzaufstellungszeitpunkt nach dem läge, wäre aufgrund des Erhellungsprinzips (Wertaufhellungstheorie, vgl. 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) der niedrigere Betrag dann zu bilanzieren, wenn der Skontoabzug (= Minderung des Anschaffungspreises) tatsächlich realisiert wurde. 3 Pkte. HFH HAMBURGER FERN-HOCHSCHULE 5

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