I N F O R M A T I O N

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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober am 16. Juli 2008 zum Thema "Die neue Förder-Offensive für Sonnenstrom" Weitere Teilnehmer: Dr. Gerhard Dell, Landesenergiebeauftragter Mag. Walter Wöss, Abteilung Anlagen, Umwelt- und Wasserrecht

2 LR Rudi Anschober Seite 2 Die neue Förderoffensive für Sonnenstrom Solarenergie ist eine der wichtigsten Zukunftsenergien. Während bei Solarwärme Oberösterreich sehr attraktive Förderungen anbietet (Landeskompetenz) und bereits mehr als Quadratmeter Solarfläche zur Warmwasseraufbereitung in OÖ errichtet wurden (europäischer Spitzenplatz), waren die Solarstromförderungen des Bundes bisher wenig attraktiv. Für ein vermutlich sehr kurzes zeitliches Fenster wird sich das für Kleinanlagen ab Freitag ändern Interessierte müssen daher sehr rasch handeln. Neue Bundesförderoffensive für Sonnenstrom bringt für private Hausbesitzer bis zu Euro Direktzuschuss für PV-Analgen und bis zu Euro bei fassaden-integrierten Photovoltaik- Modulen Förderaktion befristet von 18. Juli Dezember 2008 Sämtliche Infos ab 18. Juli auf: oder per Telefon unter: (+43 1) oder Solarstrom in Oberösterreich Im Jahr 2007 wurden etwa 150 neue netzgekoppelte Photovoltaikanlagen mit einer Modul-Leistung von kwpeak in Betrieb genommen, das sind etwa 50% der Leistung aller neuen österreichischen Anlagen. Damit befinden sich etwa 1320 Anlagen mit einer Leistung von kw peak am oö. Netz. Pressekonferenz am 16. Juli 2008

3 LR Rudi Anschober Seite 3 Anschober: "Diese Entwicklung zeigt, dass Oberösterreich auch die ungünstigen Rahmenbedingungen der letzten Jahre nutzen konnte, um ein kontinuierliches Photovoltaikwachstum für Oberösterreich sicherzustellen". In den Jahren 2006/2007 wurden mehr als 50 % der insgesamt in Österreich installierten Photovoltaikleistung in unserem Bundesland errichtet. Energiepolitische Ziele für Oberösterreich bis 2030 In der Potentialstudie, welche der im Herbst 2007 beschlossenen Energieplanung 2030 zugrunde liegt, wird eine Steigerung der Sonnenstromerzeugung von derzeit 6,5 GWh auf 150 GWh im Jahr 2030 angepeilt. Ökostromgesetzesnovelle 2008 Letzte Woche wurde im Nationalrat die Ökostromnovelle 2008 beschlossen. Pressekonferenz am 16. Juli 2008

4 LR Rudi Anschober Seite 4 Mit der Novelle des Ökostromgesetzes wurde die Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik neu geregelt. Demzufolge werden nunmehr Anlagen bis zu einer Leistung von max. 5 kw Peak aus Mitteln des Klima- und Energiefonds und jene über 5 kw aus Mitteln des Ökostromgesetzes mittels Tarifförderung für 13 Jahre gefördert. Anschober: "Trotz großartiger Regierungs-PR zum neuen Gesetz ist die Situation der Photovoltaik katastrophal.": 2 Förderregime: Investitionsförderung für kleine private Anlagen bis 5 kw; Tarifförderung für größere Anlagen (für Betriebe, Private und sonstige Errichter) beide Fördersysteme finanziell gedeckelt also mittels Windhundprinzip abzuholen und damit reduzierte Planungssicherheit Ausbau damit von vorneherein gedeckelt völliges Fehlen von Förderungen für Anlagen unter 5 kw, die nicht von einer Privatperson errichtet werden (also z.b. von einem Unternehmen, einer Schule, einer Pfarrgemeinde, etc.) "Von der lange geforderten Planbarkeit, Verlässlichkeit und Kontinuität, welche der Markt so dringend braucht, ist weit und breit nichts zu sehen", so Anschober. Beschluss im Klima- und Energiefonds des Bundes: neue zeitlich befristete Bundes-Förderoffensive für Sonnenstrom Ab 18. Juli gibt es für private Hausbesitzer bis zu Euro Direktzuschuss, wenn sie eine Photovoltaikanlage montieren, und bis zu Euro bei gebäudeintegrierten Photovoltaik-Modulen. Pressekonferenz am 16. Juli 2008

5 LR Rudi Anschober Seite 5 Was wird gefördert? Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb bis zu einer Modul-Spitenleistung von 5 kw peak sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft gemäß den Richtlinien der ÖVE/ÖNORM E 2750 bzw. E8017 errichtet und installiert werden. Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom- Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Wer erhält eine Förderung und in welcher Höhe? Das Ansuchen auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form einer Pauschale nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt: EUR pro kw peak für freistehende PV-Anlagen EUR pro kw peak für gebäudeintegrierte PV-Anlagen Gebäudeintegrierte Module sind solche bei denen ein Bauteil bzw. ein Teil der Außenhaut des Gebäudes durch das PV-Modul ersetzt wird. Etwaige Landesförderungen sind zuerst in Anspruch zu nehmen. Die Gesamtförderung aus Landes- und Bundesmitteln darf 66 % bezogen auf die Investitionskosten der Anlage (inkl. MWSt.) nicht übersteigen. In welchem Zeitraum läuft die Förderaktion? Die Aktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung beginnt am 18. Juli 2008 und endet mit 31. Dezember Die Solarstrom-Anlagen müssen bis 31. Jänner 2009 fertig gestellt sein. Fördertaugliche Rechnungen müssen zwischen 18. Juli 2008 und 31. März 2009 datiert sein. Wie komme ich zur Förderung? Abwicklungsstelle für die Förderzusage und die Förderung ist die Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Alle Details zur Investitionsförderaktion "Photovoltaik 2008" sowie die notwendigen Formulare gibt es im Internet ab 18. Juli 2008 unter: Pressekonferenz am 16. Juli 2008

6 LR Rudi Anschober Seite 6 oder per Telefon unter: (+43 1) oder 265. Natürlich sind die Informationen auch auf der Seite des Energiesparverbands unter verfügbar. "Als Energie-Landesrat übe ich massive Kritik an dieser Förderung: Dies deshalb, weil bei einem Gesamtbudget von 8 Mio. Euro gerade 2,5 MW- PV-Leistung für ganz Österreich zur Verfügung steht und dies noch dazu im Windhundeprinzip (first come, first serve) verteilt werden wird. Erwartungsgemäß wird in spätestens zwei Wochen das gesamte Kontingent ausgeschöpft sein und die PV-Firmen werden einen kurzen Boom erleben und dann heißt es für Firmen und Interessierte warten auf das Kontingent Das ist keine wirtschaftsfreundliche, berechenbare Förderpolitik sondern ein unzuverlässliches "Auf und Ab". Auch für Interessierte ist das Förderangebot so sehr schwer nutzbar, denn nur wer sehr rasch reagiert und möglichst sofort die Förderung beantragt, hat eine Chance auf die Förderung. Nichts desto trotz wollen wir das Beste aus diesem neuen Förderangebot machen, die Photovoltaikinteressierten in Oberösterreich rasch über die Förderung und die Abwicklungsdetails informieren, damit diese ihre Projekte rasch einreichen: Wir müssen versuchen so viele Anlagen mit diesen Bundesmitteln in Oberösterreich zu errichten wie möglich", so Energie- Landesrat Anschober abschließend. In der Beilage findet sich das Informationsblatt und eine FAQ-Liste, die die wichtigsten Fragen für die interessierten Bürger/innen beantworten soll. Pressekonferenz am 16. Juli 2008

7 Photovoltaik Klima- und Energiefonds des Bundes managed by Kommunalkredit Public Consulting Häufig gestellte Fragen zur Förderaktion Photovoltaik-Anlagen 1. Wer erhält eine Förderung? 2. Welche Anlagen werden gefördert? 3. Was heißt Netzparallelbetrieb? 4. Was sind gebäudeintegrierte Module? 5. Wie hoch ist die Förderung? 6. Kann ich die Förderung parallel zu einer Landesförderung beanspruchen? 7. In welchen Bundesländern gibt es derzeit Investzuschüsse für Photovoltaikanlagen? 8. In welchem Zeitraum läuft die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen? 9. Können Anlagen gefördert werden, die bereits vor dem gekauft wurden? 10. Können Anlagen mit mehr als 5 kw peak Spitzenleistung gefördert werden? 11. Werden Ökostromanlagen gefördert? 12. Wer ist zuständig für die Abnahme des überschüssigen Stroms, der ins Netz eingespeist werden soll? 13. Welchen Preis bekomme ich für den ins Netz eingespeisten Strom? 14. Können Anlagen gefördert werden, die zur Stromversorgung eines Hotels oder anderer gewerblich genutzter Gebäude dienen? 15. Welche Unterlagen benötige ich für die Inanspruchnahme einer Förderung? 16. Wo stelle ich das Förderungsansuchen? 17. Wann wird die Förderung ausgezahlt? 18. Wer kann mir weitere Fragen zur Förderaktion Photovoltaik-Anlagen beantworten? 1. Wer erhält eine Förderung? Privatpersonen, die eine netzgekoppelte Photovoltaik-Anlage zur Stromversorgung von privaten Wohngebäuden errichten. 2. Welche Anlagen werden gefördert? Neu errichtete Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit einer gesamten Modul-Spitzenleistung von 5 kw peak. Gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen. 3. Was heißt Netzparallelbetrieb? Im Gegensatz zu reinen Inselanlagen, die nicht ins öffentliche Stromversorgungsnetz einspeisen, können PV-Anlagen auch im Netzparallelbetrieb betrieben werden. In diesem Fall sind die PV-Module über einen Wechselrichter mit dem Stromversorgungsnetz und der Hausversorgung verbunden. Der produzierte Strom fließt je nach Verbrauch im Haus und Stromproduktion der PV-Anlage ins Hausversorgungsnetz oder in das öffentliche Netz zurück. Produziert die PV-Anlage weniger Strom als benötigt oder gar keinen Strom, erfolgt die Stromversorgung ergänzend oder vollständig über das öffentliche Netz. Juni/2008

8 4. Was sind gebäudeintegrierte Module? Bei gebäudeintegrierten Modulen muss ein Bauteil der Gebäudehülle ersetzt werden zum Beispiel Dachziegel, Verputz oder Fassadenelemente des Gebäudes. 5. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung wird in Form einer Pauschale ausbezahlt und beträgt: EUR pro kw peak, beziehungsweise EUR pro kw peak für gebäudeintegrierte Module Bei der endgültigen Berechnung der Förderhöhe werden etwaig in Anspruch genommene Landesförderungen in Abzug gebracht. Die Gesamtfördersumme (Bundes- und Landesförderungen) darf 66% der Gesamtinvestitionskosten nicht übersteigen. 6. Kann ich die Förderung parallel zu einer Landesförderung beanspruchen? Ja! Das ist eine Voraussetzung für den Erhalt der Förderung des Klima- und Energiefonds. Erst nach maximaler Inanspruchnahme von Landesförderungen kann die Förderung des Klima- und Energiefonds in Anspruch genommen werden. Wenn es in Ihrem Bundesland keine Förderung von Photovoltaik- Anlagen gibt, kann die Förderung des Klima- und Energiefonds trotzdem in Anspruch genommen werden. 7. In welchen Bundesländern gibt es derzeit Investzuschüsse für Photovoltaikanlagen? Zurzeit gibt es in Niederösterreich und der Steiermark Investitionszuschüsse für netzgebundene Photovoltaik-Anlagen, die keine Ökostrom-Tarifförderung erhalten. Kontaktstellen für Landesföderungen: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung / F2 Abteilung Wohnungsförderung A Adresse: 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7A Fax: (02742) , post.f2@noel.gv.at Amt der Steiermärkischen Landesregierung / Fachabteilung 17A Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten Adresse: A-8010 Graz, Landhausgasse 7 Telefon: +43 (316) Fax: +43 (316) fa17a@stmk.gv.at Bitte beachten Sie, dass die Förderung des Klima- und Energiefonds die maximale Ausnutzung von Landesförderungen voraussetzt. Siehe auch Punkt In welchem Zeitraum läuft die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen? Die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen läuft vom bis zum Für das Jahr 2008 gelten folgende Fristen: Einreichung 2008 möglich ab: (Einlangen bei der Förderstelle KPC) Einreichung 2008 möglich bis: (Einlangen bei der Förderstelle KPC) 9. Können Anlagen gefördert werden, die bereits vor dem gekauft wurden? Leider nicht. Die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen beschränkt sich auf Anlagen mit einem Rechnungsdatum zwischen 18. Juli 2008 und 31. März Anlagen, die bereits früher gekauft Häufig gestellte Fragen 2/4 Version 1/2008

9 wurden, können daher nicht berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie auch die Einreichfristen für das Jahr 2008: Der Antrag auf Förderung kann bis 31. Dezember 2008 gestellt werden. 10. Können Anlagen mit mehr als 5 kw peak Spitzenleistung gefördert werden? Leider nicht. Die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen beschränkt sich auf Anlagen bis zu einer Spitzenleistung von 5 kw peak. 11. Werden Ökostromanlagen gefördert? Leider nicht. Die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen beschränkt sich auf Anlagen, die keine Förderung gemäß Ökostromgesetz BGBl I Nr. 105/2006 i.d.g.f. erhalten. 12. Wer ist zuständig für die Abnahme des überschüssigen Stroms, der ins Netz eingespeist werden soll? Der von der Photovoltaik-Anlage produziert Strom, der nicht zur eigenen Versorgung benötigt wird, soll ins Stromnetz eingespeist werden. Für technische und organisatorische Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber (Landesenergieversorger wie zum Beispiel KELAG, Energie AG, EVN etc). 13. Welchen Preis bekomme ich für den ins Netz eingespeisten Strom? Der ins Netz eingespeiste Strom wird vom jeweiligen Netzbetreiber vergütet. Auskünfte hierzu kann Ihnen Ihr Netzbetreiber geben. 14. Können Anlagen gefördert werden, die zur Stromversorgung eines Hotels oder anderer gewerblich genutzter Gebäude dienen? Die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen beschränkt sich auf die Stromversorgung von Gebäuden, die überwiegend für nicht gewerbliche Zwecke genutzt werden d.h. die private Nutzung muss über 50% bezogen auf die Gesamtnutzfläche des Gebäudes ausmachen. Anlagen für überwiegend gewerblich genutzte Gebäude können nicht gefördert werden. 15. Welche Unterlagen benötige ich für die Inanspruchnahme einer Förderung? Ein vollständig ausgefülltes und eingereichtes Förderansuchen. Einreichmöglichkeiten siehe unter Punkt 16. Die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Annahmeerklärung. Diese wird nach Beschluss der Förderung durch den Klima- und Energiefonds zusammen mit dem Vertrag und dem Formblatt zur Endabrechnung zugesandt. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Endarbechungsformular. Alle die geförderte Anlage betreffenden Rechungen (in Kopie) und das von einer befugten Fachkraft vollständig ausgefüllte Prüfprotokoll entsprechend ÖVE/ÖNORM E 2750 bzw. E In der Endabrechnung müssen auch in Anspruch genommene Landesförderungen angeführt werden. Häufig gestellte Fragen 3/4 Version 1/2008

10 16. Wo stelle ich das Förderungsansuchen? Das vollständig ausgefüllte Förderansuchen kann online unter eingereicht werden. Weiters ist es möglich, das Förderansuchen per Post, Fax oder (gescannte Dokumente) an die Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße 9, 1092 Wien Fax: (01)/ zu senden. 17. Wann wird die Förderung ausgezahlt? Nach Einlangen der vollständigen und korrekten Unterlagen (Annahmeerklärung und Endabrechnung, Rechnungen in Kopie, Prüfprotokoll) wird die Förderung auf das angegebene Konto überwiesen. 18. Wer kann mir weitere Fragen zur Förderaktion Photovoltaik-Anlagen beantworten? Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter (01)/ oder -265 bzw. per E- Mail unter pv@kommunalkredit.at zur Verfügung! Häufig gestellte Fragen 4/4 Version 1/2008

11 Photovoltaik Klima- und Energiefonds des Bundes managed by Kommunalkredit Public Consulting Förderaktion Photovoltaik 2008 Eine Förderaktion des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen in privaten Haushalten. Für diese Aktion stehen insgesamt 8 Millionen Euro zur Verfügung. Was wird gefördert? Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb bis zu einer Modul- Spitzenleistung von 5 kw peak sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft gemäß den Richtlinien der ÖVE/ÖNORM E 2750 bzw. E 8017 errichtet und installiert werden. Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Wer erhält eine Förderung und in welcher Höhe? Das Ansuchen auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form einer Pauschale nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt: EUR pro kw peak für freistehende PV-Anlagen EUR pro kw peak für gebäudeintegrierte PV-Anlagen Gebäudeintegrierte Module sind solche bei denen ein Bauteil bzw. ein Teil der Aussenhaut des Gebäudes durch das PV-Modul ersetzt wird. Etwaige Landesförderungen sind zuerst in Anspruch zu nehmen. Die Gesamtförderung aus Landes- und Bundesmitteln darf 66% bezogen auf die Investitionskosten der Anlage (inkl. MWSt.) nicht übersteigen. In welchem Zeitraum läuft die Förderaktion? Die Förderaktion läuft von bis Fertigstellungsfrist für die Anlage ist Die Rechnung muss innerhalb des Zeitraumes bis datiert sein. Nach Übermittlung der Förderzusage muss der Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH innerhalb von drei Monaten die Endabrechnung inkl. Rechnungskopien vorgelegt werden. Wie komme ich zur Förderung? Antragstellung Online im Internet unter oder schriftlich per Post oder Fax an die zuständige Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße 9, 1092 Wien Fax: (01)/ Die Förderung wird nach Vorlage der Rechnungen und des Prüfprotokolls gemäß ÖVE/ÖNORM E 2750 bzw. E 8017 sowie der Bekanntgabe eventuell in Anspruch genommener Landesförderungen für die errichtete Anlage ausbezahlt. Sämtliche für die schriftliche Einreichung und die Abrechnung des Förderungsansuchens notwendige Formulare finden Sie im Internet unter Für weitere Auskünfte steht ihnen die Abwicklungsstelle gerne zur Verfügung! (01)/ oder /2008

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