Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center
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- Kirsten Adenauer
- vor 6 Jahren
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1 Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge nach dem BerlBVAnpG 2012/2013 zum Sachverhalt Nach Prüfung der Anlage 17 zu Artikel I 2 Abs. 3 BerlBVAnpG 2012/2013 wurde festgestellt, dass der kinderbezogene Bestandteil ab in den Besoldungsgruppen A9 und höher 97,00 für das erste Kind, für das zweite Kind jedoch 96,99 beträgt: Da das System jeweils nur einen Betrag für die ersten beiden Kinder zulässt, kann eine vollmaschinelle Zahlbarmachung des kinderbezogenen Bestandteiles für das 1. und 2. Kind in den übrigen Besoldungsgruppen (nicht A2 bis A8) nicht erfolgen. Diese Problematik wurde dem Bereich Dienstrecht bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport geschildert und gebeten, zu prüfen, ob hinsichtlich der Anlage 17 zum BerlB- VAnpG 2012/13 bis zum eine Gesetzesänderung erwirkt werden kann, weil ansonsten der kinderbezogene Bestandteil für das erste und zweite Kind mit 97,00 hinterlegt werden muss. In den Fällen, in denen mindestens ein zweites Kind als Zahlkind für den Bestandteil vorhanden ist, muss im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) die Seite: 1 von 7
2 manuelle Lohnart 1112 Familienzuschlag manuell im Bereich Besoldung und im Bereich Versorgung die Lohnart 8611 Vers.bezug laufend im Infotyp Wiederkehrende Be-/Abzüge (IT 0014) mit einem Negativbetrag von 0,01 für den Zeitraum des Anspruchs hinterlegt werden. Damit würde auf dem Besoldungs-/Versorgungs- bzw. Entgeltnachweis der Betrag von jeweils 97,00 erscheinen, da die einzelnen Bestandteile des Familienzuschlags gesondert ausgewiesen werden und ab dem 2. Kind würde dann der Negativbetrag von 0,01 angedruckt werden. Gleichzeitig müsste eine allgemeine Mitteilung zum Andruck auf dem Nachweis zur Erklärung des Negativbetrages zur Verfügung gestellt werden. Die Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport lautete wie folgt: nach erneuter Prüfung der in Ihrer vom 7. September 2012 geschilderten Problematik teile ich Ihnen mit, dass eine Änderung des BerlBVAnpG 12/13 nicht beabsichtigt ist. Im Zusammenhang mit der Neuregelung eines einheitlichen Landesbesoldungsgesetzes für das Land Berlin ist eine Überarbeitung der Regelung des 40 BBesG in der Überleitungsfassung für Berlin geplant. Die Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs ist für das Frühjahr 2014 vorgesehen. Insofern möchte ich Sie bitten, die Zahlbarmachung des kinderbezogenen Bestandteils für das 2. Kind entsprechend der in o.g. vorgeschlagenen Verfahrensweise umzusetzen. Für den Hinweis auf der Gehaltsmitteilung schlage ich folgenden Text vor: "Aus systemtechnischen Gründen erfolgt eine betragliche Korrektur des kinderbezogenen Bestandteils für das zweite zu berücksichtigende Kind in Höhe von 0,01." Aktivitäten des SSC Das SSC wird dieses Vorgehen maschinell unterstützen. Um in möglichst vielen relevanten Personal-/Versorgungsfällen die entsprechende Lohnart setzen zu können, werden aus den Abrechnungsergebnissen des Monats August für die aktiven Beschäftigten die Personalfälle ermittelt, die mindestens für zwei Kinder Kindergeld (Auswertung der Lohnart /4KG > 184,00 ) und für die Versorgungsempfänger Seite: 2 von 7
3 die Versorgungsfälle ermittelt, die mehr als für ein Kind den kinderbezogenen Bestandteil (Lohnart /OVB 194,00 ) erhalten. Termin Aktivität Verantwortlich bis 15:00 Uhr Ende der Abrechnung Besoldung / Versorgung inkl. Folgeaktivitäten für Dienststelle 2a Sperren der IPV-Anwender/innen 2b ab 15:00 Uhr Split im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) wegen Anpassung der Besoldung und Versorgung Anpassen Lohnarten 8504 (Überleitungszulage mit 2c BE) und 8505 (sonst. Zulage mit BE) im Bereich Versorgung Jobeinplanung für den Start der Abrechnung Besoldung / Versorgung a Umstellen des Verwaltungssatzes auf Frei zur Korrektur 4b Anlegen der Lohnarten 1112 Familienzuschlag manuell und 8611 Vers.bezug laufend ab c Entsperren der IPV-Anwender/innen u Fortführung der Abrechnung Besoldung / Versorgung inkl. Folgeaktivitäten für Dienststelle Seite: 3 von 7
4 Aktivitäten des Personalservice Besoldung Die Hinterlegung der Lohnart 1112 im IT 0008 mit dem Negativbetrag 0,01 ab erfolgt in den Personalfällen mit einer Besoldungsgruppe A 9 bis A 16 (Tarifart 80), B 1 bis B 11 (Tarifart 36), C 1 bis C 4 (Tarifart 37), H 1 bis H 7 (Tarifart 39), R 1 bis R 10 (Tarifarten 84 und 85), SEN 1 bis SEN 3 (Tarifart 36), V 9 bis V 14 (Tarifart 41) und W 1 bis W 3 (Tarifart 38), die ab für mehr als ein Kind Kindergeld beziehen, unbefristet (einschl. in den folgenden Teilzeiträumen). Die erzeugten Listen mit den betroffenen Personalfällen werden in den Spool für die Kennung XXXX-Z* gestellt. Die zur Verfügung gestellten Listen sind von der Personalsachbearbeitung zu prüfen: Vollständigkeit der Personalfälle (ggf. sind Personalfälle vorhanden, die kinderbezogene Bestandteile erhalten, aber kein Kindergeld beziehen), Korrektur in den Personalfällen, in denen der Anspruch nicht mehr besteht bzw. ein Anspruch entsteht, Anpassung des Betrages aufgrund von Teilzeitbeschäftigung. Bei Gewährung des Familienzuschlags für ein zweites Kind ist die Lohnart 1112 Familienzuschlag manuell mit dem Negativbetrag 0,01 im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) ab dem Anspruchszeitraum (frühestens ab ) einzupflegen. Bei Rücknahme des Familienzuschlags für ein zweites Kind ist die Lohnart 1112 Familienzuschlag manuell mit dem Negativbetrag 0,01 im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zu löschen. Hinweis Bei der durch SenInnSport in Aussicht gestellten Angleichung der Beträge für das erste und zweite Kind wird die Lohnart 1112 maschinell durch das SSC ab dem entsprechenden Termin gelöscht. Seite: 4 von 7
5 Aktivitäten im Bereich Versorgung Die Hinterlegung der Lohnart 8611 im IT 0014 mit dem Negativbetrag 0,01 ab erfolgt in den Versorgungsfällen mit einer Besoldungsgruppe A9 und höher, die ab für mehr als ein Kind einen kinderbezogenen Bestandteil im Familienzuschlag erhalten, unbefristet (einschl. in den folgenden Teilzeiträumen). Die Selektion der zu berücksichtigenden Fälle wird wie folgt durchgeführt: Für Fälle mit Status 2 Rentner der Mitarbeitergruppe V werden die Abrechnungsergebnisse der Abrechnung Monat August hinsichtlich der Lohnart /OVB betrachtet. In den Fällen, in denen die Lohnart einen der Werte 194,00 (Unterschiedsbetrag für 2 Kinder) 399,23 (Unterschiedsbetrag für 2. und 3. Kind) 496,23 (Unterschiedsbetrag für 3 Kinder) 798,46 (Unterschiedsbetrag für 4 Kinder) 701,46 (Unterschiedsbetrag für 2. und 3. und 4. Kind) 1100,69 (Unterschiedsbetrag für 5 Kinder) 1003,69 (Unterschiedsbetrag für 2. und 3. und 4. und 5. Kind) enthält, wird die Besoldungsgruppe des Falles (bei Hinterbliebenen aus dem Urheber) ermittelt, und auf Betroffenheit geprüft. Betroffen sind A 9 bis A 16 (Tarifart 35 und 80), B 1 bis B 11 (Tarifart 36), C 1 bis C 4 (Tarifart 37), H 1 bis H 7 (Tarifart 39), R 1 bis R 10 (Tarifarten 42, 43, 84 und 85), SEN 1 bis SEN 3 (Tarifart 36), W 1 bis W 3 (Tarifart 38) und AT-01 (Tarifart 97). Die relevanten Personalnummern erhalten im IT 0014 die LA 8611 mit Betrag -0,01 ab , sofern nicht bereits ein IT 0014 mit LA 8611 und Ende-Datum > vorhanden ist. Durch die Abfrage der genannten Beträge werden Vollwaisen und Mindestversorgungsfälle nicht berücksichtigt. Seite: 5 von 7
6 Es wird darauf hingewiesen, dass die Eigenschaften der LA 8611 unverändert gelten. Hier hinterlegte Beträge werden nach Berechnung des Ruhegehaltes zum Brutto- Zahlbetrag berücksichtigt, d.h. sie fließen nicht in Regelungsberechnungen ein. Die Liste mit den betroffenen Personalfällen werden in den Spool für die Kennung A* gestellt. Die zur Verfügung gestellte Liste ist von der Versorgungssachbearbeitung zu prüfen: Vollständigkeit der Personalfälle, Korrektur in den Personalfällen, in denen der Anspruch nicht mehr besteht bzw. ein Anspruch entsteht. Bei Gewährung des Familienzuschlags für ein zweites Kind ist die Lohnart 8611 Vers.bezug laufend mit dem Negativbetrag 0,01 im IT 0014 ab dem Anspruchszeitraum (frühestens ab ) einzupflegen. Bei Rücknahme des Familienzuschlags für ein zweites Kind ist die Lohnart 8611 Vers.bezug laufend mit dem Negativbetrag 0,01 im Infotyp Wiederkehrende Be- /Abzüge (IT 0014) zu löschen. Hinweis Bei der durch SenInnSport in Aussicht gestellten Angleichung der Beträge für das erste und zweite Kind wird die Lohnart 8611 maschinell durch das SSC ab dem entsprechenden Termin gelöscht. Aktivitäten der Abrechnungssachbearbeitung Im Infotyp Mitteilungen (IT 0128) wurde zum Subtyp 1 Allgemeine Mitteilungen folgender Text zur Verfügung gestellt: Textname: Z_IPV Betragskorrektur Kinderbestandteil BerlBVAnpG 2012/2013 Titel: Betragskorrektur Kind BerlBVAnpG 2012/2013 Text: Aus systemtechnischen Gründen erfolgt eine betragliche Korrektur des kinderbezogenen Bestandteils für das zweite zu berücksichtigende Kind in Höhe von 0,01 EUR. Seite: 6 von 7
7 Diese Allgemeine Mitteilung ist für den Monat August 2013 für die betroffenen Personalfälle (Auswertung der Fälle der Mitarbeitergruppe B mit der Lohnart 1112 und der Mitarbeitergruppe V mit der Lohnart 8611 mit dem Betrag - 0,01 ) von der jeweiligen Abrechnungssachbearbeitung bzw. bei neuer Gewährung des Familienzuschlags für ein 2. Kind individuell von der Personalsachbearbeitung für den ersten Monat des Bewilligungszeitraums anzulegen. Die Abrechnung der (korrigierten) Personalfälle sowie alle weiteren Aktivitäten für den Monat August sind dann im vorgegebenen Zeitraum 15./ durch jede Abrechnungssachbearbeitung durchzuführen. Seite: 7 von 7
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