Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang HTL Fach. PW-VWL-P / WH-VWL-P Datum

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1 Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang HTL Fach Volkswirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-VWL-P / Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die numerisch erste Aufgabe zur Bewertung heranzuziehen. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein. Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgender Bewertungsschlüssel zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. Korrekturrichtlinie Volkswirtschaftslehre PW-VWL-P

2 Lösung Aufgabe 1 SB 1, S , S. 42 ff. 1 a) Welche Güter sollen in welcher Menge und zu welchen Preisen produziert werden? Welche Produktionsanlagen werden hierfür benötigt? Wie soll das physische Produktionsergebnis und dessen Verkaufserlös verteilt werden? b) In der Marktwirtschaft findet eine Selbststeuerung des Wirtschaftsprozesses durch dezentrale Koordinationsmechanismen statt. Primär wird das Wirtschaftsgeschehen durch den Preis gesteuert. Angebot und Nachfrage sind in einer Marktwirtschaft das Ergebnis flexibler relativer Preise. Somit geben in einer Marktwirtschaft Preise Auskunft über Knappheitsrelationen. In der Zentralverwaltungswirtschaft wird vom Staat zentral die gesamte Produktion und Verteilung von Gütern organisiert. Die Entscheidung, was konsumiert und was produziert wird, findet in den betroffenen Haushalten und Unternehmen nicht statt. Zentral wird festgelegt, welche Güter in welcher Menge zu welchen Preisen und in welcher Qualität hergestellt werden sollen, und wie Vorund Endprodukte an Unternehmen und Haushalte zu verteilen sind. Preise sind in der Zentralverwaltungswirtschaft Verrechnungspreise und informieren nicht über Knappheitsrelationen. Das marktwirtschaftliche Wirtschaftssystem hat sich durchgesetzt. c) Ziel der sozialen Marktwirtschaft ist ein Wirtschaftswachstum, von dem alle profitieren sollen. Mit dem Konzept der sozialen Marktwirtschaft sollen gleichzeitig eine rechtsstaatlich gesicherte Freiheit, eine wirtschaftliche Freiheit und eine soziale Gerechtigkeit verwirklicht werden. 1 Punkt PW-VWL-P Seite 2 von 8

3 Lösung Aufgabe 2 SB 2, S. 36 ff. 1 a) Der Zwiespalt besteht darin, dass für die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes große, innovative und kapitalkräftige Unternehmen gefragt sind. Auf nationaler Ebene wird wirtschaftspolitisch das Prinzip der vollständigen Konkurrenz verfolgt. b) Kartelle stellen die älteste Form von Wettbewerbsbeschränkungen dar. Kartelle sind Verträge zwischen selbständigen Konkurrenzunternehmen, die mit dem Zweck geschlossen werden, den Wettbewerb auf Märkten durch Absprachen zur Bindung eines oder mehrerer Marktparameter außer Kraft zu setzen. Grundsätzlich verboten sind: Preiskartelle, Quotenkartelle, Gebietskartelle. Ausnahmen: Anmeldekartelle, Widerspruchskartelle, Erlaubniskartelle mit Anspruch auf Genehmigung und Erlaubniskartelle ohne Anspruch auf Genehmigung. PW-VWL-P Seite 3 von 8

4 Lösung Aufgabe 3 SB 3, S Punkte a) Die Geldbasis ist definiert als umlaufendes Bargeld zuzüglich der Reserven der Geschäftsbanken bei der Zentralbank (Mindestreserven plus Überschussreserven). Die Geldbasis ist damit der Teil des Forderungsbestands an Zentralbankgeld, der marktrelevant geworden ist. Dagegen umfasst Zentralbankgeld die gesamte Bilanzsumme der Zentralbank, also einschließlich der Guthaben der öffentlichen und privaten Nichtbanken bei der Zentralbank. b) Die Geldbasis kann auch als (tatsächlich ökonomisch wirksame) Primärgeldmenge bezeichnet werden. Über den Kreditschöpfungsprozess der Geschäftsbanken wird sogenanntes Sekundärgeld geschaffen. Primär und Sekundärgeld gemeinsam werden dann als volkswirtschaftlich relevante Geldmenge definiert. Die konkrete Höhe der Geldmenge, die aus dem Geldschöpfungsprozess der Geschäftsbanken resultiert, wird durch den sogenannten Geldschöpfungsmultiplikator bestimmt: M = m * B, wobei M die Geldmenge, m der Geldschöpfungsmultiplikator und B die Geldbasis ist. Die Höhe des Geldschöpfungsmultiplikators ist wiederum abhängig von der Bargeldquote, der Termineinlagen- und Spareinlagenquote und von den relevanten Mindestreservesätzen. PW-VWL-P Seite 4 von 8

5 Lösung Aufgabe 4 SB 4, S Der vertikale Finanzausgleich findet zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Ländern und Gemeinden statt. Im Art. 106 GG ist festgelegt, wie das gesamtwirtschaftliche Steueraufkommen auf die einzelnen Gebietskörperschaften zu verteilen ist. Zum vertikalen Finanzausgleich werden auch zusätzliche Finanztransfers übergeordneter Gebietskörperschaften an nachgelagerte Ebenen gerechnet, wenn von den übergeordneten Instanzen besondere Einrichtungen oder Infrastrukturmaßnahmen bei den nachgeordneten Instanzen veranlasst werden. Ebenso werden Finanzierungen von Bund, Ländern und Gemeinden im Rahmen des Aufschwungs Ost und Ergänzungszuweisungen des Bundes an finanzschwache Länder zum vertikalen Finanzausgleich gezählt. Der horizontale Finanzausgleich erfolgt zum einen zwischen den Bundesländern und zum anderen zwischen den Gemeinden. Auf Landesebene werden ausgleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Länder unterschieden. Kriterium für diese Einteilung ist die Summe der Steuereinnahmen des jeweiligen Bundeslandes und die Hälfte der Realsteuereinnahmen seiner Gemeinden im Verhältnis zu den Einwohnern des Landes. Stadtstaaten bekommen einen Berechnungsbonus in Form einer fiktiven Erhöhung ihrer Einwohnerzahl. Ein vergleichbares Verfahren existiert auf Gemeindeebene. Der diagonale Finanzausgleich ist ein Sonderfall des vertikalen Finanzausgleichs. Hier werden die finanzpolitischen Mittel zwischen Gebietskörperschaften und Parafisci geordnet. Beispiel hierfür sind Zuschüsse des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit. 5 Punkte 5 Punkte PW-VWL-P Seite 5 von 8

6 Lösung Aufgabe 5 SB 5, S. 22 f. 18 Punkte a) Erhebt wie in diesem Fall ein ökonomisch kleines Land einen Einfuhrzoll auf Solaranlagen, ist eine Überwälzung auf die Lieferanten von Solaranlagen i.d.r. nicht möglich. Im Zulieferland Y finden kaum Veränderungen statt, da das Absatzland X nur von marginaler wirtschaftlicher Bedeutung in Relation zu den gesamtwirtschaftlichen Produktionsmöglichkeiten im Land Y ist. Mit dem Einfuhrzoll auf Solaranlagen sind für das Importland X positive und negative Wirkungen verbunden: Positiv an der Zollerhebung im Importland X ist, dass ein Anstieg der heimischen Produktion ausgelöst werden kann (Schutzzolleffekt). Negative Wirkungen im Importland X: Zoll wird vom Verbraucher im Importland getragen, negative konjunkturelle Effekte im Importland X durch Rückgang der realen Kaufkraft, strukturelle Fehlallokationen. b) Im Land X wird die Menge der importierten Solaranlagen bedingt durch den Importzoll zurückgehen. Preiseffekte treten nicht auf, da die Exporteure aufgrund ihrer Wirtschaftsmacht keine Preiszugeständnisse machen. Dadurch verbessert sich die Leistungsbilanz für das Land X. Im Land Y wirkt sich der Rückgang der Exportmenge von Solaranlagen im Verhältnis zu den Gesamtexporten nur gering aus. Das heißt die Leistungsbilanz für das Land Y wird sich leicht verschlechtern. c) Die ToT definiert als Verhältnis aus Exportgüterpreisniveau und Importgüterpreisniveau ändern sich im Land X und Land Y nicht, da es zu keiner Veränderung von Import- oder Exportpreisen kommt. 1 Punkt PW-VWL-P Seite 6 von 8

7 Aufgabe 6 Wahlaufgaben 25 Punkte Wahlmöglichkeit: Nur eine der Aufgaben 6 A und 6 B ist zu lösen! Lösung Aufgabe 6 A SB 2, S. 11 ff. 25 Punkte a) Aufschwung Boom Abschwung Rezession b) KITCHIN-Zyklus mit einer Gesamtphasenlänge von drei bis vier Jahren: Unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten gewinnt der KITCHIN-Zyklus zunehmend an Relevanz. Durch neue Produktionsverfahren mit einer zunehmend kurzfristig absatzorientierten Fertigung bei minimaler Lagerhaltung verlieren die unterstellten Lagerpuffer zunehmend an Bedeutung. Das heißt, dass auch kurzfristige und schwächere Nachfrageverschiebungen sich auf Produktion und auch Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirken. Unterstützt wird dies durch eine in letzter Zeit zu beobachtende Deregulierung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie z.b. den Kündigungsschutz. JUGLAR-Zyklus mit einer Gesamtphasenlänge von acht bis zehn Jahren: Der JUGLAR-Zyklus gilt als zentraler Konjunkturzyklus marktwirtschaftlicher Systeme. Nachfrageänderungen wirken sich erheblich auf Produktion, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum aus. KUZNETS-Zyklus mit einer Gesamtphasenlänge von 20 Jahren: Der KUZNETS-Zyklus wird auch als Reinvestitionszyklus bezeichnet. Verursacht werden KUZNETS-Zyklen durch Investitionsschübe. Aufgrund eines hohen Kapitalbedarfs und einer langen Nutzungsdauer von Investitionen stauen sich in bestimmten Wirtschaftsbereichen (z.b. im Verkehrswesen und im Bausektor) Investitionen, die dann kurzfristig und komprimiert realisiert werden (müssen). KONTRATIEFF-Zyklus mit einer Gesamtphasenlänge von 50 bis 60 Jahren: Der als Trend- oder Wachstumszyklus angesehene KONTRATIEFF-Zyklus wird ausgelöst durch Innovationsschübe, also Schwankungen in der technologischen Entwicklung. c) Unter Ordnungspolitik fallen alle grundlegenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Strukturierung bzw. Ordnung des Wirtschaftssystems. Prozesspolitik beinhaltet alle wirtschaftspolitischen Entscheidungen, die bei gegebener Wirtschaftsordnung konjunkturelle und/oder verteilungspolitische Auswirkungen haben bzw. haben sollen. Mit prozesspolitischen Maßnahmen wird direkt in den Wirtschaftsprozess eingegriffen. Strukturpolitik umfasst alle wirtschaftspolitischen Entscheidungen, die wachstumspolitische Auswirkungen haben (sollen). 5 Punkte PW-VWL-P Seite 7 von 8

8 Lösung Aufgabe 6 B SB 4, S. 7 ff. 25 Punkte a) Aufgaben: Die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel für die Realisierung der geplanten Staatsausgaben. Die Gestaltung und Erhebung von Steuern und Abgaben erfolgt in dem Sinne, dass die Wirtschaftssubjekte möglichst wenig in ihren wirtschaftlichen Aktivitäten behindert werden und gesamtwirtschaftliche Ziele der Wirtschaftspolitik über die Steuerpolitik nicht behindert, sondern im Optimalfall unterstützt oder ausgelöst werden. b) Das Allokationsziel fordert, dass alle Staatsausgaben durch eine möglichst genaue Kosten-Nutzen-Analyse auf ihren gesellschaftlichen Nutzen in Relation zu den durch sie verursachten finanziellen Kosten analysiert werden. Dabei ist zu beachten, dass die geplanten öffentlichen Leistungen zu minimalen Kosten erbracht werden bzw. zu feststehenden Kosten eine maximale Bereitstellung öffentlicher Güter erfolgt. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Handlungskompetenz für die zu lösende öffentliche Aufgaben zunächst grundsätzlich auf der untersten Ebene eines Staatswesens bzw. der Gebietskörperschaften liegen muss. Die nächsthöhere Ebene ist nur dann zur Übernahme der Aufgabe legitimiert, wenn sie nachweisen kann, dass sie die zu erbringende Leistung oder Aufgabe besser oder kostengünstiger bereitstellen bzw. lösen kann als eine nachgeordnete öffentliche Körperschaft. c) Konjunkturziele Wachstumsziele Distributionsziele Umweltpolitische Ziele d) Steuerliche Be- und Entlastung: der Investitionsgüterindustrie (z.b. durch Investitionssubventionen oder Abschreibungsvergünstigungen, Kreditvergünstigungen, Garantien, Variation der Unternehmenssteuern), der Konsumgüterindustrie (Maßnahmen siehe Investitionsgüterindustrie), der privaten Konsumnachfrage (z.b. durch Variation der Verbrauchsteuern, der Lohn- und Einkommensteuer, Gestaltung der Sparförderung, der Abschreibungsmöglichkeiten für private Haushalte). Beeinflussung der Preisniveaustabilität durch Maßnahmen im Bereich: der Lohnnebenkosten, der Unternehmensbesteuerung, gezielter Subventionen zur Preissenkung bestimmter Vor- und Endprodukte, der Steuerung der Preise bedeutender Importgüter. Steuerung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts durch: eine Variation von Importsteuern (Zöllen), Exportsubventionen. 1 Punkt PW-VWL-P Seite 8 von 8

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