Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum

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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe Σ Note max. Punktzahl Bewertung Prüfer(in) ggf. Gutachter(in) 1 Prüfer(in) (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. Gutachter(in) (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift 1 Ggf. Gutachten im Rahmen eines Widerspruchverfahrens BP-GGS-P ggmbh Seite 1

2 Mantelbogen Anmerkungen Prüfer(in): Datum, Unterschrift Anmerkungen Gutachter(in): Datum, Unterschrift Sonstige Anmerkungen: Datum, Unterschrift BP-GGS-P ggmbh Seite 4

3 Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen (kein Bleistift). Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Die Klausur-Aufgaben können einbehalten werden. Dies bezieht sich nicht auf ausgeteilte Arbeitsblätter, auf denen Lösungen einzutragen sind. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Anzahl der Aufgaben: 5 Höchstpunktzahl: 100 Hilfsmittel: keine Aufgabe insg. max. Punktzahl Viel Erfolg! BP-GGS-P ggmbh Seite 1 von 3

4 Klausuraufgaben Aufgabe 1: Ökonomie und Ethik im Gesundheitswesen 19 Punkte Bereits in den 1990er Jahren begann in Schweden auf Landesebene die offizielle Diskussion um Priorisierung im Gesundheitswesen wurde dort erstmalig eine kardiologische Priorisierungsleitlinie veröffentlicht. In ihr sind Diagnosen (Conditions) mit möglichen Maßnahmen (Treatments) aufgeführt. Den definierten Diagnose-Maßnahmen-Kombinationen (Condition- Treatment-Pairs) wird dabei eine Priorität von eins (höchste Priorität) bis zehn (niedrigste Priorität) zuordnet. Maßgebend für die Rangordnungen sind die Schwere des Krankheitszustandes, die Nutzen- und Schadenpotenziale der jeweiligen Intervention und ihre ökonomische Effizienz sowie die Qualität der jeweiligen Evidenzlage. 1.1 Erläutern Sie den Begriff Priorisierung. 1.2 Handelt es sich bei der kardiologischen Priorisierungsleitlinie um vertikale oder aber um horizontale Priorisierung? Begründen Sie Ihre Antwort. 1.3 Formulieren Sie ein konsequenzialistisches Argument, das für Priorisierungslisten in der medizinischen Versorgung spricht () und begründen Sie kurz, warum es sich bei dem von Ihnen genannten Argument um ein konsequenzialistisches Argument handelt (4 Punkte). 9 Punkte Aufgabe 2: Einführung in die Gesundheitsökonomie Zum 1. Januar 2011 stieg in Deutschland der Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Der Gesamtbeitrag für die Gesetzliche Krankenversicherung liegt nun bei 15,5%. Der darin enthaltene Arbeitgeberbeitrag wurde auf 7,3 % festgeschrieben, um für die Arbeitgeber künftige Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die Mehrheit der Ökonomen befürwortet diese Festschreibung. 2.1 Erläutern Sie aus ökonomischer Perspektive einen Grund, weshalb weitere Erhöhungen der Arbeitgeberbeiträge das deutsche Wirtschaftswachstum gefährden könnten. 2.2 Beschreiben Sie zwei Entwicklungen, die Beitragssatzerhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt notwendig machen. 2.3 Nehmen Sie an, niedergelassene Ärzte erhielten für jeden bei ihnen pro Quartal eingeschriebenen Patienten eine Kopfpauschale. Erläutern Sie eine positive Auswirkung, die diese Vergütungsform mit sich bringen könnte, sowie eine negative Auswirkung. 8 Punkte BP-GGS-P ggmbh Seite 2 von 3

5 Klausuraufgaben Aufgabe 3: Analyse der Pflegemärkte 21 Punkte 3.1 Erklären Sie, weshalb das Funktionssystem Pflege als sekundäres Funktionssystem bezeichnet wird. 3.2 Innerhalb des Pflegesystems lässt sich zwischen verschiedenen Subsystemen differenzieren. Nennen Sie drei der vier Einrichtungen, die als Subsysteme zum Pflegesystem zählen. 3.3 Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) prüft im Auftrag der Pflegekassen, ob und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit (gemäß SGB XI) vorliegt. Skizzieren Sie, welche Aspekte der MDK betrachtet, um eine Einstufung der Versicherten in eine Pflegestufe vornehmen zu können. 3.4 Erläutern Sie knapp, was an dem Pflegebedürftigkeitsbegriff kritisiert wird, auf dem das derzeitige Einstufungsverfahren in die Pflegestufen beruht. 3 Punkte Aufgabe 4: Gesundheitssystem der BRD 4.1 Seit 2009 gibt es in Deutschland den Gesundheitsfonds. Erläutern Sie, was der Gesundheitsfonds ist und skizzieren Sie seine Funktionsweise. 4.2 In den letzten Jahren sind etliche gesetzliche Krankenversicherungen fusioniert, wodurch ihre Zahl insgesamt gesunken ist. Dies ist gesundheitspolitisch durchaus gewollt. Erläutern Sie, welche Vorteile sich aus gesundheitspolitischer Sicht aus derartigen Fusionierungen ergeben. 4.3 Erläutern Sie, was unter der dualen Finanzierung der Krankenhäuser verstanden wird und legen Sie dar, welche Kosten auf welche Weise finanziert werden. 9 Punkte Aufgabe 5: Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich 5.1 Erläutern Sie, welche Zielsetzungen grundsätzlich mit Gesundheitssystemvergleichen verbunden sind. 5.2 Legen Sie dar, was definitorisch zu einem Gesundheitssystem zu zählen ist. 5.3 Benennen Sie drei unterschiedliche Organisationsformen von Gesundheitssystemen und nennen Sie jeweils ein Land, in dem die jeweilige Organisationsform vorzufinden ist. 9 Punkte BP-GGS-P ggmbh Seite 3 von 3

6 Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung das folgende Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punktzahl , , , , , , , , , ,5-0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (Tel. 040 / bzw. birgit.hupe@hamburgerfh.de). BP-GGS-P ggmbh Seite 1 von 5

7 Korrekturrichtlinie Lösung 1 19 Punkte 1.1 Begriffserläuterung Priorisierung (vgl. SB 1, S. 37) Priorisierung bedeutet eine Beurteilung der Wichtigkeit von Maßnahmen vorzunehmen; es wird die Vorrangigkeit von Versorgungsbereichen, Patientengruppen, Indikationen, medizinischen Maßnahmen festgelegt. 1.2 Art der Priorisierung (vgl. SB 1, S. 37 f.) Bei der kardiologischen Priorisierungsleitlinie handelt es sich um vertikale Priorisierung, da innerhalb eines Versorgungsbereiches Rangordnungen nach Wichtigkeit bestimmter Maßnahmen festgelegt werden. 1.3 Konsequenzialistisches Argument für Priorisierungslisten (vgl. SB 1, S. 11 ff., Fallbeispiele) Argument: Durch Priorisierungslisten können u. U. Ausgaben für ineffiziente Behandlungsverfahren reduziert werden, wodurch für die Durchführung effizienter Behandlungsverfahren dann wiederum mehr Geld zur Verfügung stehen würde, sodass voraussichtlich mehr Menschen effizient behandelt würden. Werden bei der Erstellung von Priorisierungslisten die Nutzen- und Schadenpotenziale der jeweiligen Intervention für die Patienten berücksichtigt, so ist davon auszugehen, dass die Priorisierungslisten dazu beitragen, unnötigen Schaden von den Patienten abzuhalten. Begründung: Da bei dem oben angeführten Argument die Handlungsfolgen bzw. Auswirkungen im Fokus der Argumentation stehen, handelt es sich hierbei um ein konsequenzialistisches Argument. max. 9 Punkte für Argument, 4 Punkte für Begründung Korrekturhinweis: Es ist lediglich ein Argument in die Bewertung einzubeziehen. Auch andere schlüssige Argumente, die die möglichen Folgen von Priorisierungslisten in den Mittelpunkt stellen, sind zu werten. Lösung Erläuterung, weshalb weitere Erhöhungen der Arbeitgeberbeiträge das deutsche Wirtschaftswachstum gefährden könnten (vgl. SB 2, S. 48 f.) Würde durch steigende Lohnnebenkosten der Preis für den Produktionsfaktor Arbeit bei unveränderter Arbeitsproduktivität weiter steigen, so würde es sich für die Unternehmen lohnen, mehr in den Produktionsfaktor Kapital zu investieren. Die Unternehmen würden gestiegene Arbeitskosten zum Anlass nehmen, vermehrt zu rationalisieren, indem sie Arbeit durch Kapital (z.b. Produktionsanlagen) substituieren. Dadurch würde die Arbeitslosigkeit wachsen. Die binnenländische Produktion würde bei steigenden Lohnkosten gegenüber dem Ausland teurer und fiele gegenüber der internationalen Konkurrenz zurück. Die Exportnachfrage würde sich reduzieren, die Produktion müsste verringert werden, weil die fehlende Exportnachfrage nicht automatisch durch zusätzliche Binnennachfrage ausgeglichen werden könnte. Auf der anderen Seite würden weniger Devisen ins Land fließen, mit denen man besonders günstige oder wichtige (Vor-) Produkte aus dem Ausland kaufen könnte. Wenn aufgrund weiter steigender Lohnnebenkosten die Gewinne sänken, gäbe es für die Unternehmen sowohl weniger Anreiz als auch weniger finanzielle Ressourcen, um durch Investitionen Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Korrekturhinweis: Es ist lediglich ein Argument in die Bewertung einzubeziehen. Auch andere nachvollziehbare Erläuterungen sind zu werten. BP-GGS-P ggmbh Seite 2 von 5

8 Korrekturrichtlinie 2.2 Entwicklungen, die eine Beitragssatzerhöhung in der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig machen (vgl. SB 2, S. 49; SB 1, S. 21 f.) Leistungsausweitungen und auch -intensivierungen sowie der medizinisch-technische Fortschritt erhöhen die Kosten im Gesundheitswesen. Durch den demografischen Wandel und die damit verbundene Alterung der Bevölkerung steigt die Nachfrage von Gesundheitsleistungen. Das Krankheitsspektrum entwickelt sich zunehmend in Richtung langwieriger, chronischdegenerativer und damit kostenintensiver Krankheitszustände. Die Anspruchshaltung der Bevölkerung gegenüber medizinischer und paramedizinischer Versorgung und der insbesondere durch den umfassenden Versicherungsschutz gegebene Anreiz zu einer übermäßigen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen erhöhnen die Inanspruchnahme von Leistungen. Die Finanzierungsbasis der GKV ist geschrumpft, u. a. aufgrund von Arbeitslosigkeit, einer Zunahme an Teilzeitbeschäftigung, einer Senkung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze. max. 3 Punkte je Aspekt Korrekturhinweis: Auch andere korrekte, aber maximal zwei Entwicklungen sind zu werten. 2.3 Mögliche Auswirkungen von Kopfpauschalen in der ambulanten ärztlichen Versorgung (vgl. SB 2, S. 30 f.) Positive Auswirkung: Der Arzt wird um Effizienz bemüht sein und unnötige Behandlungen unterlassen, denn dadurch kann er sein Einkommen nicht erhöhen. Der Arzt ist eher präventiv orientiert, denn wenn seine Patienten gesund sind, hat er weniger Arbeit pro Pauschale. Kopfpauschalen sind verwaltungsmäßig einfach zu handhaben etwa im Vergleich zur Vergütung mit Regelleistungsvolumina und einheitlichem Bewertungsmaßstab (wie in Deutschland) Negative Auswirkung: Notwendige Leistungen könnten unterlassen werden, da der Arzt zur Minimierung seines Aufwandes verleitet sein könnte. Schwerkranke Patienten könnten evtl. abgewiesen werden, da für sie der Aufwand höher ist als die Kopfpauschale max. 8 Punkte 4 Punkte je Aspekt Korrekturhinweis: Auch andere nachvollziehbare Auswirkungen sind zu werten. Es sind ausschließlich eine positive und eine negative Auswirkung zu werten. Lösung Erklärung, weshalb das Pflegesystem als sekundäres Funktionssystem bezeichnet wird (vgl. SB 3, S. 7) Das Pflegesystem wird als sekundäres Funktionssystem bezeichnet, weil es sich zeitlich später als die primären Funktionssysteme (Medizin, Recht, Ökonomie) entwickelt hat. 3.2 Drei Subsysteme des Pflegesystems (vgl. SB 3, S. 7) Allgemeine Krankenhäuser Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Pflegeeinrichtungen Private Haushalte (häusliche Pflege) 21 Punkte 3 Punkte max. 2 Punkte je Subsystem Korrekturhinweis: Es sind lediglich drei Subsysteme in die Wertung einzubeziehen. BP-GGS-P ggmbh Seite 3 von 5

9 Korrekturrichtlinie 3.3 Skizzierung der Aspekte, die für eine Einstufung der Versicherten in eine Pflegestufe betrachtet werden (vgl. SB 3, S. 24 f.) Betrachtet werden die im täglichen Leben anfallenden Tätigkeiten (Grundpflege, Hygiene, Mobilität und Ernährung sowie die hauswirtschaftliche Versorgung) und der Grad, in dem es den Betreffenden möglich ist, diese zu bewältigen. Bezogen auf diese Tätigkeiten wird dann der Zeitaufwand betrachtet, den ein Pflegelaie (i.d.r. Angehörige) benötigt, um dem Betreffenden Hilfestellung bei der Bewältigung der Verrichtungen des täglichen Lebens zu geben. 3.4 Kritik am Pflegebedürftigkeitsbegriff (vgl. SB 3, S. 24 ff.) Der gegenwärtige Pflegebedürftigkeitsbegriff ist zu sehr auf einzelne Verrichtungen des täglichen Lebens bezogen und er ist zu somatisch ausgerichtet. Vernachlässigt werden Bedürfnisse nach sozialen Kontakten, Kommunikation, ebenso die spezifischen Belange von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (i.d.r. aufgrund von Demenz), wie Beaufsichtigung, allgemeine Betreuung etc. Lösung Erläuterung des Gesundheitsfonds (vgl. SB 4, S. 43 (2. Aufl.)/S. 40 (1.Aufl.)) In den Gesundheitsfonds fließen alle Finanzierungsmittel der gesetzlichen Krankenkassen (Beiträge, Steuerzuschüsse) ein. Die Krankenkassen erhalten aus dem Fonds Zuweisungen in Form einer einheitlichen Grundpauschale je Versichertem. Um der unterschiedlichen Versichertenstruktur der Kassen Rechnung zu tragen, wird der Grundpauschale ein alters-, geschlechts- und v. a. morbiditätsbedingter Zuschlag zugerechnet. Einen Zuschlag erhalten die Kassen auch für Versicherte, die sich in Disease-Management-Programme eingeschrieben haben. 9 Punkte 4.2 Vorteile der Fusionierung von Krankenkassen aus gesundheitspolitischer Sicht (vgl. SB 4, S. 39 (2. Aufl.)/S. 37 (1. Aufl.)) Gesundheitspoltisch ist eine Fusionierung von Krankenkassen durchaus erwünscht, da man sich eine Intensivierung des Wettbewerbs erhofft, wenn weniger, dafür aber leistungsstärkere, Kassen um Versicherte konkurrieren. Zudem können Verwaltungskosten eingespart werden. 4.3 Erläuterung der dualen Finanzierung der Krankenhäuser (vgl. SB 4, S. 35 (2. Aufl.)/ S. 33 (1. Aufl.)) Die Ausgaben von Krankenhäusern lassen sich in zwei Bereiche einteilen: die laufenden Betriebskosten und die Kosten für Investitionen. Da diese beiden Bereiche unterschiedlichen Finanzierungsträgern zugeteilt werden, spricht man von einer dualen Finanzierung. Während die laufenden Betriebskosten eines Krankenhauses durch die mit den jeweiligen Krankenkassen verhandelten Budgets finanziert werden, werden die Investitionskosten (für Instandhaltung, Um- und Neubauten) aus Steuermitteln finanziert. BP-GGS-P ggmbh Seite 4 von 5

10 Korrekturrichtlinie Lösung Zielsetzungen von Gesundheitssystemvergleichen (vgl. SB 5, S. 6) Ziel eines jeden internationalen Vergleichs von Gesundheitssystemen ist es, einen Überblick über die wichtigsten Kenngrößen der Gesundheitswesen anderer Länder zu gewinnen. Die Kenntnis dieser Größen ist für die Weiterentwicklung des eigenen Gesundheitssystems wichtig. Es gehört zu den wesentlichen Zielsetzungen internationaler Gesundheitssystemvergleiche, Defizite aufzudecken und Ansatzpunkte für umsetzbare Reformen in den nationalen Gesundheitssystemen aufzuzeigen. 5.2 Bestandteile des Gesundheitssystems (vgl. SB 5, S. 5) Definitorisch umfasst das Gesundheitssystem alle Personen, Organisationen, Einrichtungen, Regelungen und Prozesse, deren Aufgabe die Förderung und Erhaltung der Gesundheit bzw. die Vorbeugung und Behandlung von Krankheit und Verletzungen ist. 5.3 Organisationsformen von Gesundheitssystemen (vgl. SB 5, S. 11 f., 25) Nationaler Gesundheitsdienst Beispiel: Kanada, Großbritannien, Schweden, Dänemark Sozialversicherungsmodell Beispiel: in Deutschland, Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Japan Privatversicherungsmodell Beispiel: USA Semashko-Modell Beispiel: ehemalige Sowjetstaaten max. 9 Punkte 2 Punkte je Organisationsform, 1 Punkt je korrektem Beispiel Korrekturhinweis: Es sind ausschließlich drei Organisationsformen und je Organisationsform ein Beispiel in die Bewertung einzubeziehen. BP-GGS-P ggmbh Seite 5 von 5

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