Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum

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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe Σ Note max. Punktzahl Bewertung Prüfer ggf. Gutachter 1 Prüfer (Name in Druckbuchstaben) ggf. Gutachter (Name in Druckbuchstaben) 1 Ggf. Gutachten im Rahmen eines Widerspruchverfahrens BP-GGS-P ggmbh Seite 1

2 Mantelbogen Anmerkungen Prüfer: Anmerkungen Gutachter: Sonstige Anmerkungen: BP-GGS-P ggmbh Seite 4

3 Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen (kein Bleistift). Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Die Klausur-Aufgaben können einbehalten werden. Dies bezieht sich nicht auf ausgeteilte Arbeitsblätter, auf denen Lösungen einzutragen sind. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Anzahl der Aufgaben: 5 Höchstpunktzahl: 100 Hilfsmittel: keine Aufgabe insg. max. Punktzahl Viel Erfolg! BP-GGS-P ggmbh Seite 1 von 3

4 Klausuraufgaben Aufgabe 1: Ökonomie und Ethik im Gesundheitswesen 29 Punkte Bei hochaltrigen, schwer pflegebedürftigen Patienten, bei denen plötzlich eine zusätzliche Erkrankung (z. B. ein Krebsleiden) auftritt, stellt sich häufig die Frage, ob diese nun noch mit einer möglicherweise nebenwirkungsreichen Therapie oder risikoreichen OP behandelt werden soll. Der angemessene Umgang mit dieser Situation erfordert unterschiedliche ethische Argumente: (A) Es sind zunächst die Folgen der Therapie bzw. OP zu berücksichtigen. Welche Nebenwirkungen oder Risiken stehen dem Nutzen der Maßnahme entgegen? Wie sind die erwünschten und unerwünschten Wirkungen gegeneinander abzuwägen? (B) Wenn möglich sollte der Patient selbst entscheiden, ob für ihn der erwartete Nutzen den möglichen Schaden der Therapie überwiegt. Ist der Patient selbst nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu artikulieren, ist zu fragen, wie er selbst wohl in der vorliegenden Situation entschieden hätte. 1.1 Nennen Sie die drei Grundtypen ethischen Argumentierens. 1.2 Legen Sie dar, um welche Form des ethischen Argumentierens es sich bei den im Beispiel angeführten Argumenten (A) und (B) handelt und begründen Sie Ihre Antwort. 1.3 Im Gesundheitswesen herrscht Mittelknappheit. Nennen Sie drei Faktoren, die zur Mittelknappheit im Gesundheitswesen beitragen, und erläutern Sie jeweils, auf welche Weise sie dies tun. 8 Punkte 18 Punkte Aufgabe 2: Einführung in die Gesundheitsökonomie 2.1 Der Gesundheitsstatus einer Person oder einer Bevölkerungsgruppe wird durch unterschiedliche individuelle und systembedingte Variablen beeinflusst. Welche Einflussgrößen (Inputs) bestimmen den aktuellen oder erwarteten Gesundheitsstatus einer Person oder Bevölkerungsgruppe (Outcome)? Nennen Sie die vier Kategorien, in die die Einflussgrößen eingeteilt werden können, und geben Sie je Kategorie eine konkrete Einflussgröße als Beispiel an. 2.2 Ärztliche Leistungen können auf unterschiedliche Weise vergütet werden. Erläutern Sie kurz, was unter den beiden Vergütungsformen Kopfpauschale und Einzelleistungsvergütung zu verstehen ist, und legen Sie für beide Vergütungsformen jeweils einen Nachteil dar. 24 Punkte 12 Punkte 12 Punkte BP-GGS-P ggmbh Seite 2 von 3

5 Klausuraufgaben Aufgabe 3: Analyse der Pflegemärkte 19 Punkte 3.1 Innerhalb des Pflegesystems lässt sich zwischen verschiedenen Subsystemen differenzieren. Nennen Sie drei der vier Einrichtungen, die als Subsysteme zum Pflegesystem zählen. 3.2 Frau Kling ist gesetzlich krankenversichert. Auf welche Leistungen hat Frau Kling als gesetzlich krankenversicherte Person gemäß 11 SGB V grundsätzlich Anspruch? Nennen Sie zwei Leistungsbereiche. 4 Punkte 3.3 Frau Kling ist 80 Jahre alt und für ihr Alter sehr agil. Nun ist Frau Kling kürzlich gestürzt und hat sich einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen, weshalb sie aktuell stationär behandelt wird und ihr ein künstliches Hüftgelenk (Hüfttotalendoprothese) eingesetzt wurde. a) Definieren Sie den Begriff Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. b) Erläutern Sie darauf aufbauend, weshalb Frau Kling in ihrem jetzigen Zustand nicht als pflegebedürftig gilt. Aufgabe 4: Gesundheitssystem der Bundesrepublik Deutschland 12 Punkte 4.1 Erläutern Sie kurz, was DRGs sind und wie sie bei der Vergütung von Krankenhäusern eingesetzt werden. 4.2 a) Legen Sie dar, was es für die Vergütung des Krankenhauses bedeuten würde, wenn Frau Kling die für ihre Erkrankung vorgesehene Grenzverweildauer überschreiten würde. b) Legen Sie überdies dar, was es für die Vergütung des Krankenhauses bedeuten würde, wenn Frau Kling die für ihre Erkrankung vorgesehene Grenzverweildauer unterschreiten würde. Aufgabe 5: Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich Erläutern Sie, was das Ziel eines jeden Gesundheitssystemvergleichs ist. 5.2 Im Rahmen von Gesundheitssystemvergleichen werden Vergleichsindikatoren genutzt. Erläutern Sie kurz, was unter dem Begriff Indikator zu verstehen ist und wozu Indikatoren dienen. 5.3 Erläutern Sie, worauf die Altersstruktur einer Bevölkerung im Rahmen eines Gesundheitssystemvergleichs wichtige Hinweise geben kann. 4 Punkte BP-GGS-P ggmbh Seite 3 von 3

6 Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung das folgende Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punktzahl , , , , , , , , , ,5-0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (Tel. 040 / bzw. birgit.hupe@hamburgerfh.de). BP-GGS-P ggmbh Seite 1 von 4

7 Korrekturrichtlinie Lösung 1 vgl. SB 1, S. 10 ff., 21 ff. 29 Punkte 1.1 Drei Grundtypen ethischen Argumentierens Deontologische Ethik Konsequenzialistische Ethik Tugendethik 1.2 Formen des Argumentierens im Beispiel Argument (A) ist ein konsequenzialistisches Kriterium, da sich die moralische Bewertung der Intervention hier aus den Folgen (Konsequenzen) der Intervention ergibt. Bei Argument (B) handelt es sich um ein deontologisches Kriterium, da sich die Überlegungen hier auf eine ethische Verpflichtung nämlich auf die Verpflichtung, die Selbstbestimmung des Patienten zu respektieren beziehen. 1.3 Drei Faktoren, die zur Mittelknappheit im Gesundheitswesen beitragen Medizinische Innovationen: Der medizinisch-technische Fortschritt liefert ständig neue diagnostische und therapeutische Verfahren, die den Bereich des medizinisch Machbaren erweitern, in vielen Fällen allerdings zu hohen Kosten. Dabei verändert sich nicht nur das Spektrum der verfügbaren Verfahren, sondern auch das Leistungsvolumen insgesamt, also die Gesamtmenge der erbrachten Leistungen, was wesentlich zum Anstieg der Gesundheitsausgaben beiträgt. Demographischer Wandel: Die steigende Lebenserwartung bei anhaltend niedrigen Geburtenraten führen zu einer doppelten Alterung der Bevölkerung, bei der nicht nur die absolute Zahl, sondern auch der relative Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt. Für die sozialen Sicherungssysteme ist vor allem der steigende Altenquotient bedeutsam, da immer weniger Personen im erwerbsfähigen Alter die finanziellen und personellen Versorgungsleistungen für die steigende Anzahl von Menschen im Rentenalter aufbringen müssen. Nach wie vor wird kontrovers diskutiert, ob und ggf. in welchem Ausmaß die steigende Lebenserwartung die Gesundheitsausgaben erhöht. Begrenzte Einnahmen: Die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind nicht nur auf eine Ausgabenexpansion, sondern auch auf verminderte Einnahmen durch die hohe Arbeitslosigkeit und eine sinkende Lohnquote zurückzuführen. Der demographische Wandel gefährdet in besonderer Weise die finanzielle Stabilität der umlagefinanzierten GKV, da immer weniger Erwerbstätige verfügbar sind, um die zunehmende Diskrepanz zwischen Beiträgen und Leistungen bei den älteren Menschen zu kompensieren. max. 8 Punkte je 2 Punkte für Zuordnung, je 2 Punkte für Begründung Korrekturhinweis: Auch für andere nachvollziehbare Faktoren und Erläuterungen sind entsprechend Punkte zu vergeben. Lösung 2 vgl. SB 2, S. 17, 30 ff. 24 Punkte 2.1 Vier Kategorien von Einflussgrößen, die den Gesundheitsstatus beeinflussen Prädisponierende Faktoren; Beispiele: Erbfaktoren, Geschlecht, Alter, Krankheitsgeschichte Sozialer Status und Lebensstil; Beispiele: Einkommen, Vermögen, Ausbildung, Beruf, Ernährung, Gesundheitsverhalten Medizinische Infrastruktur; Beispiele: Quantität und Qualität der medizinischen Leistungen, Zugangsvariable Transsektorale Determinanten; Beispiele: Bildungswesen, Umweltqualität, Wohnverhältnisse, Arbeitsbedingungen max. 12 Punkte 2 Punkte je Kategorie, 1 Punkt je Beispiel Korrekturhinweis: Es ist jeweils nur ein Beispiel in die Wertung einzubeziehen. BP-GGS-P ggmbh Seite 2 von 4

8 Korrekturrichtlinie 2.2 Kopfpauschale und Einzelleistungsvergütung Die Kopfpauschale vergütet die Leistung eines Arztes pro Patienten, zu dessen Behandlung er sich vertraglich verpflichtet hat und aus der er grundsätzlich alle notwendigen Leistungen finanzieren muss. Nachteil: Es besteht die Gefahr, dass es zu einer unzureichenden Versorgung des Patienten kommt, da möglicherweise notwendige Leistungen unterlassen und Patienten mit einem hohen Gesundheitsrisiko abgewiesen werden. Bei der Einzelleistungsvergütung erhält der Arzt für jede einzelne Leistung, die am Patienten erbracht wird, eine Vergütung. Basis der Vergütung sind die Kosten der Leistungserstellung. Nachteil: Ein an der Einkommensmaximierung orientierter Arzt wird versuchen, die Einzelleistungen zu steigern, indem ihre Zahl pro Fall oder die Zahl der Fälle erhöht wird. Da die Notwendigkeit der Leistungserbringung im Einzelfall kaum geprüft werden kann, kann der Arzt mehr Leistungen als notwendig erbringen und so sein Interesse an einem hohen Einkommen durchsetzen. für Erklärung, für Nachteil für Erklärung, für Nachteil Lösung 3 vgl. SB 3, S. 7, 16, Punkte 3.1 Drei Subsysteme des Pflegesystems Allgemeine Krankenhäuser Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Pflegeeinrichtungen Private Haushalte (häusliche Pflege) max. 2 Punkte je Subsystem Korrekturhinweis: Es sind lediglich drei Subsysteme in die Wertung einzubeziehen. 3.2 Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter gemäß 11 SGB V Frau Kling hat wie alle gesetzlich krankenversicherten Personen in Deutschland grundsätzlich Anspruch auf: Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten, Leistungen zur Behandlung einer Krankheit. Korrekturhinweis: Es sind lediglich zwei Leistungsbereiche in die Wertung einzubeziehen. Auch andere angemessene Formulierungen sind zu werten. max. 4 Punkte 2 Punkte je Leistungsbereich 3.3 a) Definition Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (z. B. Waschen oder Nahrungsaufnahme) für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. b) Begründung, weshalb Frau Kling nicht als pflegebedürftig gilt Auch wenn Frau Kling auf Grund der Hüft-OP aktuell auf Hilfe angewiesen ist, so liegt bei ihr momentan kein erhöhter Hilfebedarf für den Zeitraum von mindestens 6 Monaten vor. BP-GGS-P ggmbh Seite 3 von 4

9 Korrekturrichtlinie Lösung 4 vgl. SB 4, S. 33 f. 12 Punkte 4.1 DRGs DRG steht für Diagnosis Related Groups und bezeichnet ein Klassifikationssystem, nach dem Patienten anhand ihrer Haupt- und Nebendiagnose in Fallgruppen (DRGs) aufgeteilt werden. Für Diagnose- und Therapiestandardleistungen wurden Fallpauschalen kalkuliert. Das Ergebnis ist ein DRG-Fallpauschalenkatalog, der für jede DRG ein Entgelt (Fallpauschale) vorgibt. Damit werden die Behandlungskosten von Patienten pauschal aufgrund der Diagnose und somit entsprechend der DRG-Zuordnung erstattet. 4.2 a) Überschreitet Frau Kling die im Fallpauschalenkatalog festgelegte Grenzverweildauer, d. h. bleibt Frau Kling länger im Krankenhaus, als es die DRG-Fallpauschale vorsieht, kann das Krankenhaus für jeden weiteren Tag ein tagesbezogenes Entgelt berechnen. b) Wird die Verweildauergrenze unterschritten, d. h. wird Frau Kling früher entlassen als im DRG-Fallpauschalenkatalog vorgesehen, erhält das Krankenhaus nicht die volle Fallpauschale, sondern für jeden verkürzten Tag wird ein Abschlag berechnet. Lösung 5 vgl. SB 5, S. 6, 8, Ziele des Gesundheitssystemvergleichs Ziel eines jeden internationalen Vergleichs von Gesundheitssystemen ist es, einen Überblick über die wichtigsten Kenngrößen der Gesundheitswesen anderer Länder zu gewinnen. Die Kenntnis dieser Größen ist für die Weiterentwicklung des eigenen Gesundheitssystems wichtig. Es gehört zu den wesentlichen Zielsetzungen internationaler Gesundheitssystemvergleiche, Defizite aufzudecken und Ansatzpunkte für umsetzbare Reformen in den nationalen Gesundheitssystemen aufzuzeigen. 5.2 Definition Indikator Indikatoren sind Mess- bzw. Kenngrößen, die Informationen über ein bestimmtes Phänomen geben, wobei sie die Informationen gezielt zusammenfassen, um so eine Bewertung zu erleichtern. Indikatoren helfen bei der Identifikation zentraler Ursach-Wirkungs-Ketten und unterstützen die Ableitung von Handlungsprioritäten und Zielwerten. Zudem sind sie Voraussetzung für eine Wirkungskontrolle. Die wesentliche Aufgabe eines Indikators ist es, ein komplexes System verständlich und wahrnehmbar zu machen. Korrekturhinweis: Auch für andere korrekte Darstellungen sind entsprechend Punkte zu vergeben. 5.3 Bedeutung der Altersstruktur der Bevölkerung Die Altersstruktur einer Bevölkerung ist für die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen von besonderer Bedeutung, denn es nehmen vor allem ältere Menschen vermehrt die medizinische Versorgung in Anspruch. Die Altersstruktur einer Bevölkerung verrät zudem viel über die zukünftige Entwicklung. 4 Punkte Korrekturhinweis: Auch für andere korrekte Darstellungen sind entsprechend Punkte zu vergeben. BP-GGS-P ggmbh Seite 4 von 4

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