Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum

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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe Σ Note max. Punktzahl Bewertung Prüfer(in) ggf. Gutachter(in) 1 Prüfer(in) (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. Gutachter(in) (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift 1 Ggf. Gutachten im Rahmen eines Widerspruchverfahrens BP-GGS-P ggmbh Seite 1

2 Mantelbogen Anmerkungen Prüfer(in): Datum, Unterschrift Anmerkungen Gutachter(in): Datum, Unterschrift Sonstige Anmerkungen: Datum, Unterschrift BP-GGS-P ggmbh Seite 4

3 Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen (kein Bleistift). Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Die Klausur-Aufgaben können einbehalten werden. Dies bezieht sich nicht auf ausgeteilte Arbeitsblätter, auf denen Lösungen einzutragen sind. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Anzahl der Aufgaben: 5 Höchstpunktzahl: 100 Hilfsmittel: keine Aufgabe insg. max. Punktzahl Viel Erfolg! BP-GGS-P ggmbh Seite 1 von 3

4 Klausuraufgaben Aufgabe 1: Ökonomie und Ethik im Gesundheitswesen 20 Punkte Fallbeispiel: Bei dem 37-jährigen Herrn Schmitz ist ein Tumor im Brustbereich festgestellt worden. Sowohl Lunge als auch Rückenmarkskanal sind bereits befallen. Es folgt eine Operation, bei der die vollständige Entfernung des bösartigen Tumorgewebes jedoch nicht gelingt. Mithilfe einer kombinierten Radiochemotherapie wird daraufhin versucht, das Tumorwachstum einzudämmen. Im Rahmen der Kontrolle nach Therapieabschluss werden allerdings weitere Metastasen in Nebenniere, Bauchspeicheldrüse und Leber festgestellt. Aus medizinischer Sicht bestehen nun selbst bei Durchführung einer Mehrfachchemotherapie kaum noch Heilungschancen, zudem würde eine solche aggressive Therapie für Herrn Schmitz mit starken Nebenwirkungen und einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität einhergehen. Eine rein symptomatische Behandlung würde indes mit einer besseren Lebensqualität, aber vermutlich auch mit einem früheren Tod einhergehen. Herr Schmitz selbst gibt die Hoffnung nicht auf und wünscht die Fortsetzung einer aggressiven Chemotherapie. Für die behandelnden Ärzte stellt sich nun die Frage: Auf welche Weise soll Herr Schmitz weiter behandelt werden? 1.1 Nennen Sie die vier Prinzipien der prinzipienorientierten Medizinethik. 8 Punkte 1.2 Nennen Sie unter Berücksichtigung der zuvor genannten Prinzipien ein Argument, das im Fall von Herrn Schmitz für die Durchführung einer Mehrfachchemotherapie spricht, und geben Sie an, welchem Prinzip der prinzipienorientierten Medizinethik dieses Argument zuzuordnen ist. 1.3 Nennen Sie unter Berücksichtigung der zuvor genannten Prinzipien ein Argument, das im Fall von Herrn Schmitz für die Durchführung einer rein symptomatischen Behandlung spricht, und geben Sie an, welchem Prinzip der prinzipienorientierten Medizinethik dieses Argument zuzuordnen ist. 6 Punkte 6 Punkte Aufgabe 2: Einführung in die Gesundheitsökonomie 18 Punkte 2.1 Erläutern Sie, was unter einer angebotsinduzierten Nachfrage verstanden wird. 2.2 Beschreiben Sie eine empirische Beobachtung, durch die die These der angebotsinduzierten Nachfrage gestützt wird. 2.3 Auf Gesundheitsmärkten können vor allem positive externe Effekte zu einem Marktversagen führen. Erläutern Sie anhand eines Beispiels, was unter positiven externen Effekten verstanden wird. 2.4 Die Nachfrage nach einem speziellen Gut mit positivem externen Effekt soll erhöht werden. Erläutern Sie eine Form staatlicher Regulierung, mit der dieses Ziel erreicht werden kann. 3 Punkte BP-GGS-P ggmbh Seite 2 von 3

5 Klausuraufgaben Aufgabe 3: Analyse der Pflegemärkte 17 Punkte 3.1 Womit befasst sich die Pflegewissenschaft? Beschreiben Sie zwei Themenkomplexe. 6 Punkte 3.2 Einrichtungen der Gesundheitsversorgung befinden sich hierzulande in unterschiedlicher Trägerschaft. Benennen Sie die drei Arten der Trägerschaft, zwischen denen in Deutschland gemeinhin unterschieden wird. 3.3 Welche der drei Trägerschaften überwiegt bezogen auf a) die Gesamtzahl der Krankenhäuser in Deutschland? b) die Gesamtzahl der ambulanten Pflegedienste in Deutschland? 3.4 Pflegerische Leistungen werden in Deutschland im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen oder durch ambulante Pflegedienste erbracht. Durch welche beiden Ausgabenträger werden diese pflegerischen Leistungen maßgeblich getragen? 3 Punkte 4 Punkte Aufgabe 4: Gesundheitssystem der BRD 4.1 Bitte erläutern Sie im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die folgenden Begriffe: a) Kontrahierungszwang b) Sachleistungsprinzip c) Umlageverfahren c) Gesundheitsfonds 4.2 Erläutern Sie den Unterschied zwischen einer Gemeinschaftspraxis und einer Praxisgemeinschaft. 2 Aufgabe 5: Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich 20 Punkte Ein Forscherteam möchte im Rahmen eines Gesundheitssystemvergleichs analysieren, inwiefern sich der Gesundheitszustand der Bevölkerung in Land A von dem Gesundheitszustand der Bevölkerung in Land B unterscheidet. 5.1 Nennen Sie drei Mess- bzw. Kenngrößen, die betrachtet werden sollten, um vergleichende Aussagen zum Gesundheitszustand der beiden Bevölkerungen zu treffen, und begründen Sie jeweils Ihre Antwort. 5.2 Nennen Sie zwei Merkmale von nationalen Gesundheitsdiensten und nennen Sie ein Land, in dem diese Organisationsform vorzufinden ist. 1 BP-GGS-P ggmbh Seite 3 von 3

6 Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung das folgende Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punktzahl , , , , , , , , , ,5-0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (Tel. 040 / bzw. birgit.hupe@hamburgerfh.de). BP-GGS-P ggmbh Seite 1 von 5

7 Korrekturrichtlinie Lösung Prinzipien der prinzipienorientierten Medizinethik (vgl. SB 1, S. 15 f.) Prinzip Respekt der Autonomie Prinzip des Nichtschadens Prinzip des Wohltuns Prinzip der Gerechtigkeit 20 Punkte max. 8 Punkte je Prinzip 1.2 Argument für die Durchführung einer Mehrfachchemotherapie (vgl. SB 1, S. 15 f., Fallbeispiel) Herr Schmitz selbst wünscht die Durchführung einer aggressiven Chemotherapie. Prinzip Respekt der Autonomie Die Unterlassung einer Mehrfachchemotherapie würde wahrscheinlich mit einem frühzeitigen Tod von Herrn Schmitz einhergehen. Prinzip des Nichtschadens max. 6 Punkte 4 Punkte für Argument, für Prinzip Korrekturhinweis: Auch andere schlüssige Argumente und Zuordnungen sind zu werten. 1.3 Argument für die Durchführung einer rein symptomatischen Behandlung (vgl. SB 1, S. 15 f., Fallbeispiel) Eine rein symptomatische Behandlung würde vermutlich mit einer besseren Lebensqualität für Herrn Schmitz einhergehen. Prinzip des Wohltuns Die Mehrfachchemotherapie ist u.a. mit hohen Kosten verbunden. Ressourcen, die möglicherweise an anderer Stelle benötigt werden, würden im Fall von Herrn Schmitz für eine Therapie verbraucht, denen Nutzen sehr fraglich ist. Prinzip der Gerechtigkeit max. 6 Punkte 4 Punkte für Argument, für Prinzip Korrekturhinweis: Auch andere schlüssige Argumente und Zuordnungen sind zu werten. Lösung Angebotsinduzierte Nachfrage (vgl. SB 2, S. 25 f.) Die These der angebotsinduzierten Nachfrage geht davon aus, dass Leistungserbringer im Gesundheitssektor (z.b. Ärzte) die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen beeinflussen bzw. mitbestimmen und dabei eigene (Einkommens-)Interessen verfolgen. 18 Punkte Korrekturhinweis: Auch andere korrekte Darstellungen sind zu werten. 2.2 Empirische Beobachtung, die die These der angebotsinduzierten Nachfrage stützt (vgl. SB 2, S. 25) Die Anzahl der pro Patient erbrachten Leistungen korreliert positiv mit der Arztdichte. Die Verweildauer in Krankenhäusern korreliert positiv mit der Krankenhausbettenzahl pro Einwohner (Roemer-Effekt). Studien in den USA zeigen, dass chirurgische Leistungen sowohl mit der Anzahl von Chirurgen als auch mit deren Gehaltsniveau zunehmen. Es besteht eine große regionale Variationsbreite in der Häufigkeit insbesondere von operativen Eingriffen, die nicht mit der Morbiditäts- oder Altersstruktur der Population erklärt werden kann. Ärzte in den USA, die über eigene Bildgebende Geräte verfügen, fordern deutlich mehr Bilder an als die Kollegen ohne Geräte. 3 Punkte Korrekturhinweis: Auch andere schlüssige Beobachtungen sind zu werten. BP-GGS-P ggmbh Seite 2 von 5

8 Korrekturrichtlinie 2.3 Positive externe Effekte (vgl. SB 2, S. 40 ff.) Positive externe Effekte begünstigen Dritte, ohne dass eine Kompensation über das Preissystem erfolgt. Der positive externe Effekt einer Impfung gegen eine ansteckende Krankheit liegt beispielsweise darin, dass der oder die Geimpfte nicht an der jeweiligen Krankheit erkrankt, sie auch nicht an Dritte überträgt und somit neben der geimpften Person Dritte einen Vorteil haben. Korrekturhinweis: Auch andere nachvollziehbare Beispiele und Erläuterungen sind zu werten. 2.4 Form staatlicher Regulierung (vgl. SB 2, S. 41 f.) Da die Zahlungsbereitschaft der Nachfrager nur ihren individuellen Nutzen und Grenzertrag und nicht den Nutzen Dritter widerspiegelt, ist die nachgefragte Menge des Gutes auf dem Konkurrenzmarkt kleiner als erwünscht. Der Staat kann Güter mit positiven externen Effekten subventionieren, sodass durch den niedrigeren Preis die Nachfrage erhöht wird. Korrekturhinweis: Auch andere nachvollziehbare Erläuterungen sind zu werten. Lösung Themenkomplexe der Pflegewissenschaft (vgl. SB 3, S. 9) Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die davon betroffenen Menschen Unterstützungsbedarf und -bedürfnisse von Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung Förderung der Gesundheit von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen Unterstützung eines gelingenden Lebens bei vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen Gestaltung des Lebensendes im Übergang zum Tod Auseinandersetzung mit dem Risiko Pflegebedürftigkeit Korrekturhinweis: Auch andere pflegewissenschaftliche Themenkomplexe sind zu werten. 3.2 Trägerschaften (vgl. SB 3 und SB 4) öffentlich freigemeinnützig privat 3.3 a) Überwiegende Trägerschaft bezogen auf die Zahl der Krankenhäuser (vgl. SB 3, S. 20; SB 4, S. 19) freigemeinnützig b) Überwiegende Trägerschaft bezogen auf die Zahl der ambulanten Pflegedienste (vgl. SB 3, S. 32f.) privat 3.4 Ausgabenträger für pflegerische Leistungen (vgl. SB 3, S. 49) Pflegerische Leistungen werden in Deutschland vor allem durch die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung getragen. 17 Punkte max. 6 Punkte 3 Punkte je Themenkomplex max. 3 Punkte 1 Punkt je Trägerschaft max. 4 Punkte je Ausgabenträger BP-GGS-P ggmbh Seite 3 von 5

9 Korrekturrichtlinie Lösung a) Kontrahierungszwang (vgl. SB 4, S. 16, 39) Kontrahierungszwang bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen gesetzlich verpflichtet sind, alle versicherungspflichtigen Bürger unabhängig von deren gesundheitlicher oder wirtschaftlicher Lage in die Versicherung aufzunehmen. b) Sachleistungsprinzip (vgl. SB 4, S. 15) Das Sachleistungsprinzip besagt, dass die gesetzlich krankenversicherten Personen eine medizinische Leistung (Sachleistung) gegen Vorlage ihrer Versichertenkarte, mit der sie ihren Versicherungsschutz nachweisen, in Anspruch nehmen können. b) Umlageverfahren (vgl. SB 4, S. 40) Die Finanzierung mittels Umlageverfahren bedeutet, dass die eingezahlten Krankenversicherungsbeträge unmittelbar zur Deckung der laufenden Kosten genutzt werden. Der einzelne Versicherte finanziert somit nicht nur seine eigene aktuelle Leistungsinanspruchnahme, sondern beteiligt sich an der Versorgung der Solidargemeinschaft. c) Gesundheitsfonds (vgl. SB 4, S. 40) Der Gesundheitsfonds wurde 2009 eingeführt und ist ein Fonds, in dem alle Mittel (Beiträge der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Bundeszuschuss aus Steuergeldern) zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gesammelt werden. Aus dem Gesamtvolumen des Gesundheitsfonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Finanzierung ihrer Ausgaben. Korrekturhinweis: Auch andere korrekte Darstellungen sind entsprechend zu werten. 4.2 Unterschied zwischen Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft (vgl. SB 4, S. 23) Während Ärzte in Gemeinschaftspraxen eine gemeinsame Patientenkartei führen und auch gemeinsam abrechnen, teilen sich die Ärzte in einer Praxisgemeinschaft lediglich Räume und Geräte. Ärzte einer Praxisgemeinschaft führen separate Patientenkarteien und rechnen die Behandlungskosten auch separat ab. BP-GGS-P ggmbh Seite 4 von 5

10 Korrekturrichtlinie Lösung 5 20 Punkte 5.1 Mess- und Kenngrößen, die betrachtet werden sollten (vgl. SB 5, S. 9 ff.) Krankheitshäufigkeiten (z.b. Krebs, Diabetes mellitus, Asthma etc.): Hieran lässt sich erkennen, wie häufig welche Erkrankungen in einer Bevölkerung auftreten und welche Erkrankungen besonders häufig vorkommen. Durchschnittliche Lebenserwartung: Hieran lässt sich erkennen, wie alt eine Bevölkerung im Durchschnitt wird. Eine geringe Lebenserwartung deutet auf einen schlechten Gesundheitszustand der Bevölkerung hin. Sterblichkeitsraten (z.b. auch Säuglingssterblichkeit oder Müttersterblichkeit): Diese geben Aufschluss über in besonderem Maße gesundheitlich gefährdete Personengruppen. Alter: Die gesundheitsbezogenen Daten können nur dann sinnvoll miteinander verglichen werden, wenn Informationen zu Unterschieden in der Altersstruktur vorliegen, da mit zunehmendem Alter das Erkrankungsrisiko steigt. Geschlecht: Die gesundheitsbezogenen Daten können nur dann sinnvoll miteinander verglichen werden, wenn Informationen zur Geschlechterstruktur vorliegen, da Frauen und Männer sich hinsichtlich verschiedener gesundheitsbezogener Parameter unterscheiden (z.b. Lebenserwartung, Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, Krankheitsspektrum etc.). Bevölkerungsgröße: Diese ist abhängig von der Geburtenhäufigkeit, der Sterblichkeit und der Zu- und Abwanderungen. Die gesundheitsbezogenen Daten können nur dann sinnvoll miteinander verglichen werden, wenn sie ins Verhältnis zur Bevölkerungsgröße gesetzt werden. Bildungsniveau: Dieses hat Einfluss auf das gesundheitsbezogene Verhalten und die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und kann daher u.a. zur Erklärung beobachteter gesundheitsbezogener Phänomene herangezogen werden. Einkommen: Dieses hat Einfluss auf das gesundheitsbezogene Verhalten und die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und kann daher u.a. zur Erklärung beobachteter gesundheitsbezogener Phänomene herangezogen werden. Familienstand: Dieser hat Einfluss auf das gesundheitsbezogene Verhalten und die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen und kann daher u.a. zur Erklärung beobachteter gesundheitsbezogener Phänomene herangezogen werden. Risikofaktoren (wie z.b. Rauchen, Übergewicht, ungesunde Ernährung, ungenügende Bewegung): Anhand des Vorkommens unterschiedlicher Risikofaktoren lassen sich gesundheitsbezogene Phänomene u.u. erklären. max. 1 je Kritierium, 3 Punkte je Erklärung Korrekturhinweis: Auch andere korrekte Mess- und Kenngrößen oder aber konkrete Beispiele hierfür sind entsprechend zu werten. 5.2 Merkmale von nationalen Gesundheitsdiensten (vgl. SB 5, S. 13, 25) Vollversicherung für die ganze Bevölkerung Steuerfinanzierung (Meist) öffentliche Leistungsanbieter Fachärztliche Versorgung findet häufig in öffentlichen Krankenhäusern statt max. je Merkmal, 1 Punkt für Beispiel Beispiel: Großbritannien, Schweden, Dänemark, Italien, Kanada Korrekturhinweis: Auch andere korrekte Merkmale und Beispiele sind entsprechend zu werten. BP-GGS-P ggmbh Seite 5 von 5

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