7 Kinder- und Jugendhilfe

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "7 Kinder- und Jugendhilfe"

Transkript

1 7 Kinder- und Jugendhilfe Besuchsquote der Kinder in Kindertagesbetreuung am 1. März 2016 nach Altersgruppen und Kreisen Alter von... bis unter... Jahren 0 bis unter 3 3 bis unter 6 6 bis unter 11 Rostock 59,3 102,6 79,4 Vorpommern-Rügen 55,9 94,4 68,9 Nordwestmecklenburg 55,1 94,0 62,9 50,7 90,7 68,7 Schwerin Ludwigslust-Parchim 53,3 92,7 64,1 57,0 91,5 68,0 Landkreis Rostock 56,6 97,6 67,2 Mecklenburgische Seenplatte Vorpommern-Greifswald 56,6 97,1 65,6 (c) StatA MV

2 Anlässe Ergebnis Mehr 7 Kinder- und Jugendhilfe Inhaltsverzeichnis Seite Der erste Einblick Ergebnisse in Worten Tabellen Hilfen zur Erziehung nach Hilfearten Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige im Zeitvergleich Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2016 nach Kreisen Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Adoptionen nach ausgewählten Merkmalen im Zeitvergleich Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen im Zeitvergleich Vorläufige Schutzmaßnahmen im Zeitvergleich Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach 8 Absatz 1 SGB VIII im Zeitvergleich Kindertagesbetreuung Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März nach persönlichen Merkmalen im Zeitvergleich Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2017 nach persönlichen Merkmalen und Kreisen Kinder unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2016 im Ländervergleich Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Zeitvergleich Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 2015 nach Kreisen Grafiken Besuchsquote der Kinder in Kindertagesbetreuung am 1. März 2016 nach Altersgruppen und Kreisen Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2016 Kinder in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März im Zeitvergleich Durchschnittliche Dauer der erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2016 nach Kreisen für vorläufige Schutzmaßnahmen 2016 der Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls 2016 Besuchsquote der Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2016 im Ländervergleich Reine Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen und für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Zeitvergleich Fußnotenerläuterungen Methodik Glossar zum Thema 196 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2017

3 Der erste Einblick Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2016 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) (8,7 %) Übrige Hilfen zur Erziehung ( 27, 29, 32, 35) (9,3 %) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) (17,3 %) Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) (14,6 %) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) (27,6 %) (c) StatA MV Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) (22,5 %) Kinder in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März im Zeitvergleich Anzahl Im Alter von 0 bis unter 3 Jahren Im Alter von 3 bis unter 6 Jahren Im Alter von 6 bis unter 11 Jahren bis 2008: 15. März des Jahres (c) StatA MV StatA MV, Statistisches Jahrbuch

4 Ergebnisse in Worten Kinder, Jugendliche und/oder Familien haben 2016 erzieherische Hilfen des Jugendamtes oder einer Erziehungs-/Familienberatungsstelle in Anspruch genommen. Das waren 7 Prozent mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil an den erzieherischen Hilfen hatte mit 32 Prozent die Erziehungsberatung. 11 Prozent bzw von den insgesamt jungen Menschen, die 2016 Hilfe erhielten, hatten einen Migrationshintergrund. Im Vorjahr lag der entsprechende Anteil bei 8 Prozent (955 Personen). Erzieherische Hilfen/Beratungen wurden häufiger von Jungen bzw. männlichen Jugendlichen (58 Prozent) als von Mädchen in Anspruch genommen. Am häufigsten waren Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis unter 18 Jahren auffällig. Die drei Hauptursachen für die Hilfegewährung sind seit Jahren gleich: eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern, unzureichende Förderung, Betreuung und/oder Versorgung in der Familie und Gefährdung des Kindeswohls. Im Jahr 2016 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 62 Kinder und Jugendliche adoptiert, 32 Mädchen und 30 Jungen. Das waren 17 Adoptionen mehr als Vorjahr. 30 der 62 Adoptionen erfolgten durch Verwandte oder durch Stiefeltern, also einen neuen Partner oder eine neue Partnerin des leiblichen Elternteils, und 32 durch nicht verwandte Personen. Die Jugendämter in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2016 insgesamt Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Das waren fast 500 Minderjährige (+ 38 Prozent) mehr als Der Zuwachs war hauptsächlich auf die gestiegene Zahl von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zurückzuführen. 815 Kinder und Jugendliche ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person kamen aus dem Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern. Das waren 363 minderjährige Flüchtlinge oder 80 Prozent mehr als Der überwiegende Teil der unbegleitet minderjährigen Geflüchteten war männlich (91 Prozent) und bei der Ankunft zwischen 16 und 17 Jahre alt (60 Prozent) Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls wurden 2016 durch die Jugendämter eingeleitet, nahezu gleich viel wie In 792 Fällen lag eine akute und in 449 Fällen eine latente Gefährdung von Kindern und Jugendlichen vor. Sowohl bei akuter als auch bei latenter Gefährdungseinschätzung waren überwiegend Anzeichen für Vernachlässigung von Minderjährigen Anlass für das Eingreifen des Jugendamtes Kinder unter 14 Jahren wurden am Stichtag 1. März 2017 in Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hort) oder in Kindertagespflege betreut. Das waren Kinder beziehungsweise 2 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit einem Plus von erhöhte sich die Zahl der Kinder im Alter von 6 bis unter 11 Jahren am deutlichsten. Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund lag bei 7 Prozent und damit nur geringfügig über dem Niveau des Vorjahres (6 Prozent). Die Zahl der in der Kindertagesbetreuung tätigen Personen erhöhte sich innerhalb eines Jahres um 405 auf insgesamt im Jahr Prozent der Beschäftigten hatten einen fachpädagogischen Berufsausbildungsabschluss, 307 Personen mehr als Mehr als eine halbe Milliarde EUR ( EUR) gab die öffentliche Hand Mecklenburg-Vorpommerns 2015 für die Kinder- und Jugendhilfe aus. Der größte Teil der Bruttoausgaben (64 Prozent) entfiel mit rund 452 Millionen EUR auf die Kindertagesbetreuung, 7 Prozent mehr als StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2017

5 7.1 Hilfen zur Erziehung nach Hilfearten Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige im Zeitvergleich Merkmal Begonnene Hilfen/Beratungen Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird mit Transferleistungen 1) Sonstige Hilfe zur Erziehung ( 27 SGB VIII (orientiert am jungen Menschen)) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) Hilfen/Beratungen am Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird mit Transferleistungen 1) Sonstige Hilfe zur Erziehung ( 27 SGB VIII (orientiert am jungen Menschen)) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) Durchschnittliche Dauer in Monaten Beendete Hilfen/Beratungen Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird mit Transferleistungen 1) Sonstige Hilfe zur Erziehung ( 27 SGB VIII (orientiert am jungen Menschen)) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) Durchschnittliche Dauer in Monaten StatA MV, Statistisches Jahrbuch

6 7.1 Hilfen zur Erziehung nach Hilfearten Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2016 nach Kreisen Merkmal Kreisfreie Stadt Rostock Schwerin Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Landkreis Rostock Seenplatte Landkreis Vor- pommern- Rügen Nordwestmecklenburg Vor- pommern- Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Insgesamt mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird mit Transferleistungen 1) Sonstige Hilfe zur Erziehung ( 27 SGB VIII (orientiert am jungen Menschen)) Erziehungsberatung ( 28 SGB VIII) Soziale Gruppenarbeit ( 29 SGB VIII) Einzelbetreuung ( 30 SGB VIII) Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34 SGB VIII) intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35 SGB VIII) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a SGB VIII) Durchschnittliche Dauer in Monaten Durchschnittliche Dauer der erzieherischen Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige am 31. Dezember 2016 nach Kreisen Dauer in Monaten Unter bis unter bis unter und mehr Maximum: Landkreis Rostock: Minimum: Vorpommern-Greifswald: Mecklenburg-Vorpommern: Rostock Vorpommern-Rügen Landkreis Rostock Nordwestmecklenburg Vorpommern-Greifswald Schwerin Mecklenburgische Seenplatte Ludwigslust-Parchim (c) StatA MV 200 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2017

7 7.2 Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 7 Kinder- und Jugendhilfe Adoptionen nach ausgewählten Merkmalen im Zeitvergleich Merkmal Adoptierte Kinder und Jugendliche Insgesamt männlich weiblich Darunter adoptiert aus Europa Asien Alter von bis unter... Jahren Unter Verwandschaftsverhältnis zu den Adoptiveltern Verwandt Stiefvater/Stiefmutter Nicht verwandt Familienstand der abgebenden Eltern Ledig Verheiratet, zusammen lebend Verheiratet, getrennt lebend Geschieden Verwitwet oder Eltern gestorben Eingetragene Lebenspartnerschaft 2) Familienstand unbekannt Art der Unterbringung vor Beginn des Adoptionsverfahrens Leibliche Eltern Leiblicher Elternteil mit Stiefelternteil oder Partner Alleinerziehender leiblicher Elternteil/Adoptivelternteil mit Partner 2) Großeltern/sonstige Verwandte Pflegefamilie Heim Krankenhaus Unbekannt Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen im Zeitvergleich Merkmal Davon männlich weiblich Kinder und Jugendliche unter gesetzlicher Amtsvormundschaft Jahresende unter bestellter Amtspflegschaft unter bestellter Amtsvormundschaft unter Beistandschaft für Elternteile für die eine Pflegeerlaubnis 3) erteilt wurde in Vollpflege Wochenpflege Tagespflege x x x x x x Tagespflegepersonen, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht x x x x Berichtsjahr Gerichtliche Maßnahmen zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge Übertragung des Personensorgerechts ganz oder teilweise auf das Jugendamt darunter: nur des Aufenthaltsbestimmungsrechts Begründung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern x x x x x x durch von beiden Elternteilen abgegebene Sorgeerklärungen x x x x x x durch Entscheidung des Familiengerichts x x x x x x StatA MV, Statistisches Jahrbuch

8 7.2 Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 7 Kinder- und Jugendhilfe Vorläufige Schutzmaßnahmen im Zeitvergleich Merkmal Kinder und Jugendliche 4) Insgesamt männlich weiblich Alter von... bis unter... Jahren Unter Anlass der Maßnahme 5) Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie Überforderung der Eltern/eines Elternteils Schul-/Ausbildungsprobleme Vernachlässigung Delinquenz des Kindes/Straftat des Jugendlichen Suchtprobleme Anzeichen für Misshandlung sexuellen Missbrauch Trennung/Scheidung der Eltern Wohnungsprobleme Unbegleitete Einreise aus dem Ausland Beziehungsprobleme Sonstige Probleme Anlässe für vorläufige Schutzmaßnahmen 2016 Unbegleitete Einreise aus dem Ausland 36,1 Überforderung der Eltern/eines Elternteils 19,0 Beziehungsprobleme 9,0 Vernachlässigung 7,2 Anzeichen für Misshandlung/ sexuellen Missbrauch 5,1 Delinquenz des Kindes/ Straftat des Jugendlichen Integrationsprobleme im Heim/Pflegefamilie 3,1 3,1 Übrige 17,4 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0 50,0 Für jeden jungen Menschen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. % (c) StatA MV 202 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2017

9 7.2 Sonstige Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe 7 Kinder- und Jugendhilfe Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach 8 Absatz 1 SGB VIII im Zeitvergleich Merkmal Kinder und Jugendliche 4) Insgesamt männlich weiblich Alter von bis unter Jahren Unter Ergebnis und Art der Gefährdungseinschätzung Verfahren mit akuter Kindeswohlgefährdung Arten der Kindeswohlgefährdung zusammen 6) davon mit Anzeichen für Vernachlässigung körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt Verfahren mit latenter Kindeswohlgefährdung Arten der Kindeswohlgefährdung zusammen 6) davon mit Anzeichen für Vernachlässigung körperliche Misshandlung psychische Misshandlung sexuelle Gewalt Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf Keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf Ergebnis der Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls 2016 Keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf (30,7 %) 500 Vernachlässigung Verfahren mit akuter Kindeswohlgefährdung (19,9 %) 199 Körperliche Misshandlung Psychische Misshandlung Sexuelle Gewalt Keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf (38,1 %) Verfahren mit latenter Kindeswohlgefährdung (11,3 %) Vernachlässigung Körperliche Misshandlung 105 Psychische Misshandlung 14 Sexuelle Gewalt (c) StatA MV StatA MV, Statistisches Jahrbuch

10 7.3 Kindertagesbetreuung Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März nach persönlichen Merkmalen im Zeitvergleich Merkmal ) Insgesamt Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) männlich weiblich mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 43,2 50,8 54,5 56,2 56,0 56,0 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 91,8 95,2 96,0 95,1 96,3 95,4 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) 52,8 61,4 65,6 67,1 67,8 68,0 Kindertageseinrichtungen Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) männlich weiblich mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 33,9 38,7 42,1 44,2 45,0 45,4 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 90,0 93,7 94,6 93,6 94,6 93,9 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) 52,6 61,2 65,5 67,0 67,7 67,9 Öffentlich geförderte Kindertagespflege Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) männlich weiblich mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 9,3 12,1 12,4 12,0 11,1 10,6 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 1,8 1,5 1,4 1,5 1,6 1,6 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) 0,2 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 204 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2017

11 7.3 Kindertagesbetreuung Kinder und tätige Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2017 nach persönlichen Merkmalen und Kreisen Merkmal Kreisfreie Stadt Rostock Schwerin Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Rostock Vor- pommern- Rügen Landkreis Nordwestmecklenburg Vor- pommern- Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Insgesamt Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) Kindertageseinrichtungen Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) Öffentlich geförderte Kindertagespflege Tätige Personen mit fachpädagogischem Berufsausbildungsabschluss Kinder 8) mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils in deren Familie vorrangig nicht deutsch gesprochen wird unter 3 Jahren Besuchsquote 9) 3 bis unter 6 Jahren Besuchsquote 9) 6 bis unter 11 Jahren Besuchsquote 9) StatA MV, Statistisches Jahrbuch

12 7.3 Kindertagesbetreuung Kinder unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2016 im Ländervergleich Land Kinder unter 6 Jahren Anzahl zusammen Davon im Alter von... bis unter... Jahren Besuchsquote zusammen 9) Besuchsquote 9) % Anzahl % Deutschland , ,6 Baden-Württemberg , ,7 Bayern , ,9 Berlin , ,9 Brandenburg , ,5 Bremen , ,8 Hamburg , ,0 Hessen , ,8 Mecklenburg-Vorpommern , ,4 Niedersachsen , ,2 Nordrhein-Westfalen , ,3 Rheinland-Pfalz , ,6 Saarland , ,4 Sachsen , ,5 Sachsen-Anhalt , ,1 Schleswig-Holstein , ,7 Thüringen , ,6 Besuchsquote der Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2016 im Ländervergleich Schleswig-Holstein Nordrhein-Westfalen Bremen Niedersachsen Mecklenburg-Vorpommern Hamburg Berlin Brandenburg Sachsen-Anhalt Unter 28,0 % 28,0 % bis unter 30,0 % 30,0 % bis unter 45,0 % 45,0 % und mehr Hessen Thüringen Sachsen Maximum: Brandenburg: Minimum: Nordrhein-Westfalen: 57,2 % 25,7 % Rheinland-Pfalz Deutschland: 32,7 % Saarland Bayern Baden-Württemberg (c) StatA MV 206 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2017

13 7.4 Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe im Zeitvergleich Merkmal EUR Ausgaben darunter für Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Einnahmen Reine Ausgaben 10) darunter für Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 2015 nach Kreisen Kreisfreie Stadt Mecklenburg-Vorpommern Merkmal Rostock Schwerin Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Rostock EUR Vor- pommern- Rügen Landkreis Nordwestmecklenburg Vor- pommern- Greifswald Ludwigs- lust- Parchim Ausgaben darunter für Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Einnahmen Reine Ausgaben 10) darunter für Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen Mill. EUR Reine Ausgaben für Einzel- und Gruppenhilfen und für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im Zeitvergleich Einzel- und Gruppenhilfen Einrichtungen (c) StatA MV StatA MV, Statistisches Jahrbuch

14 Fußnotenerläuterungen 1) Die Herkunftsfamilie bzw. der junge Volljährige lebt teilweise oder ganz von Arbeitslosengeld II (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe. 2) nur bei Sukzessivadoption 3) ab 2005: ohne Pflegeerlaubnis für Kinder und Jugendliche in Tagespflege 4) ohne Mehrfachzählungen 5) Für jeden jungen Menschen konnten bis zu zwei Anlässe der Maßnahme angegeben werden. 6) einschließlich Mehrfachnennungen 7) Stichtag: ) einschließlich betreuter Kinder im Alter von 11 bis unter 14 Jahren 9) Anzahl der betreuten Kinder je 100 Kinder der gleichen Altersgruppe 10) Ausgaben minus Einnahmen 208 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2017

15 Methodik Rechtsgrundlage der Kinder- und Jugendhilfestatistiken sind 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinderund Jugendhilfe (SGB VIII). Auskunftspflichtig für alle Erhebungen sind die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sowie die Träger der freien Jugendhilfe gemäß 102 SGB VIII. Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe umfasst eine Vielzahl von Leistungen und anderer Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien und vermittelt einen finanziellen Überblick über Ausgabenstruktur und -volumen der öffentlichen Hand. Im Einzelnen gliedern sich die Kinder- und Jugendhilfestatistiken in folgende vier Erhebungsbereiche: Teil I Erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen, Hilfe für junge Volljährige Teil I.5.1 Adoptionen Teil I.5.2 Eckzahlen zur Adoptionsvermittlung Teil I.6 Pflegeerlaubnis, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Sorgeerklärungen Teil I.7 Vorläufige Schutzmaßnahmen Teil I.8 Gefährdungseinschätzungen nach 8a SGB VIII Teil II Teil III.1 Teil III.2 Teil III.3 Teil III.5 Teil IV Angebote der Kinder- und Jugendarbeit Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe (ohne Tageseinrichtungen) Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder Ausgaben (Auszahlungen) und Einnahmen (Einzahlungen) für die Kinder- und Jugendhilfe Teile I bis I.8, III.1, III.3, III.5 und IV werden jährlich erhoben, Teile II und III.2 alle zwei Jahre. Alle Kinder- und Jugendhilfestatistiken sind Totalerhebungen. Die Statistiken der Teile III.1 bis III.5 werden zu vorgegebenen Stichtagen erfasst. Die Inhalte der einzelnen Erhebungsbereiche der Kinder- und Jugendhilfestatistiken sind so aufeinander abgestimmt, dass zusammenhängende Aussagen über verschiedene Themenfelder möglich sind. So können Angaben über die Zahl der Empfänger einzelner Hilfeleistungen den finanziellen Aufwendungen, die mit den Hilfen nach dem SGB VIII verbunden sind, gegenübergestellt werden. In der Statistik Teil I.6 Pflegeerlaubnis, Pfleg-, Vormund-, Beistandschaften, Sorgeerklärungen wird mit Hilfe eines Sammelbelegs der Bestand der verschiedenen Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften und Beistandschaften jährlich erfasst. Gleiches gilt für die Pflegekinder, für die eigens eine Pflegeerlaubnis erteilt wurde und für die Tagespflegepersonen, für die eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII besteht. Demgegenüber wird die Zahl der Maßnahmen des Familiengerichts und der Sorgeerklärungen in einer Jahressumme erfasst. Die Statistiken der Kindertagesbetreuung gemäß 22ff. SGB VIII (Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen, Kinder und tätige Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege, Personen in Großtagespflegestellen und die dort betreuten Kinder) werden seit 2006 jährlich als Totalerhebung durchgeführt. Der Stichtag der Erhebungen war bis zum Jahr 2008 jeweils der 15. März eines Jahres. Ab dem Jahr 2009 wird die Statistik zum Stichtag 1. März erhoben. Die Ausgaben der öffentlichen Träger der Jugendhilfe werden jährlich einschließlich der Fördermittel für freie Träger erhoben. Zu melden sind nur die unmittelbaren Auszahlungen oder Einzahlungen nach der Finanzrechnung (ohne kalkulatorische Kosten, interne Leistungsverrechnungen und durchlaufende Gelder) und nicht die Erträge und Aufwendungen nach der Ergebnisrechnung. Maßgebend ist der Aufwand der jeweiligen Gebietskörperschaft, der direkt für Leistungen an den Letztempfänger erbracht wird, nicht der Nachweis der finanzmäßigen Belastung auf jeder föderalen Ebene (Bund, Land, Landkreis, kreisangehörige Gemeinde etc.). In der Statistik werden die Ausgaben und Einnahmen nachgewiesen, die von den öffentlichen Haushalten entsprechend des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (Doppik) nach der kommunalen oder der staatlichen Haushaltssystematik gebucht werden. In Mecklenburg-Vorpommern melden seit Berichtsjahr 2012 alle örtlichen Träger der Jugendhilfe die Auszahlungen und Einzahlungen ausschließlich nach dem doppischen Rechnungswesen. StatA MV, Statistisches Jahrbuch

16 Glossar Bei einer Annahme als Kind durch ein Ehepaar oder eine Einzelperson erhält das Kind den rechtlichen Status eines ehelichen Kindes des annehmenden Ehepaares bzw. der annehmenden Person. Die Adoption wird in der Regel erst ausgesprochen, wenn der Annehmende das Kind eine angemessene Zeit in Adoptionspflege gehabt hat. Die Adoptionspflege soll dem Vormundschaftsgericht eine Prognose darüber ermöglichen, ob die Annahme dem Wohl des Kindes dient. Amtspflegschaft ist eine vom Jugendamt ausgeübte Pflegschaft. Sie dient der Fürsorge in persönlichen und wirtschaftlichen Belangen einer Person. Im Gegensatz zur Vormundschaft umfasst die Pflegschaft nur die Wahrnehmung bestimmter Angelegenheiten der elterlichen Sorge. Bestellte Amtspflegschaften bedürfen der ausdrücklichen Anordnung durch das Vormundschaftsgericht. Man unterscheidet bestellte Amtsvormundschaft und gesetzliche Amtsvormundschaft. Bestellte Amtsvormundschaft tritt insbesondere durch den Entzug der elterlichen Sorge ein, gesetzliche Amtsvormundschaft, wenn ein Kind von einer minderjährigen Mutter geboren wird, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist oder wenn Eltern ihr Kind zur Adoption freigeben. Die Amtsvormundschaft erstreckt sich grundsätzlich auf die gesamte elterliche Sorge (Personensorge, Vermögenssorge). Beistandschaft ist eine Unterstützung eines alleinerziehenden, sorgeberechtigten Elternteils auf dessen Antrag durch das Jugendamt. Der Beistand nimmt nicht Angelegenheiten der elterlichen Sorge wahr, sondern unterstützt den Sorgeberechtigten bei der Ausübung der elterlichen Sorge. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen ( 35a, 41 SGB VIII) bezieht sich auf junge Menschen, die aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung eine ambulante, teilstationäre oder vollstationäre Eingliederungshilfe nach 35a, 41 SGB VIII erhalten. Erziehung in einer Tagesgruppe ( 32 SGB VIII) umfasst sowohl die teilstationäre Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung (Tagesgruppe in einer Einrichtung) als auch die in einer geeigneten Form der Familienpflege (auch als Einzelpflege) gewährte Hilfe. Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer ( 30, 41 SGB VIII) sind erzieherische Hilfen für junge Menschen, für die ein Erziehungsbeistand oder ein Betreuungshelfer tätig wird bzw. eingesetzt wurde, um Kinder oder Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds zu unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbstständigung zu fördern. Erziehungsberatung ( 28, 41 SGB VIII) betrifft alle von Beratungsdiensten und -einrichtungen durchgeführten Erziehungsund Familienberatungen. Ausgewiesen werden allein die Inanspruchnahme von Beratungsstellen durch einzelne Ratsuchende oder Familien, jedoch keine präventiven Aktivitäten, die über den Einzelfall hinausgehen. Bei der Gefährdungseinschätzung gemäß 8a SGB VIII handelt es sich um eine Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung. Diese Einschätzung wird durch das Jugendamt vorgenommen, wenn gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bestehen. Als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung kann eine Hilfe zur Erziehung als notwendig erachtet werden, auch wenn keine akute Kindeswohlgefährdung besteht. Bei einer akuten Kindeswohlgefährdung ist eine anschließende Hilfegewährung zwingend vorgegeben. Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform ( 34, 41 SGB VIII) im Rahmen dieser Hilfeart können junge Menschen sowohl in Heimen mit sozial- und heilpädagogischer oder therapeutischer Zielsetzung untergebracht werden als auch in selbstständigen pädagogisch betreuten Jugendwohngemeinschaften sowie in der Form des betreuten Einzelwohnens. Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ( 35, 41 SGB VIII) ist sehr stark auf die individuelle Lebenssituation des jungen Menschen abgestellt und erfordert mitunter die Präsenz bzw. Ansprechbereitschaft des Pädagogen rund um die Uhr. Der betreute junge Mensch lebt in der Regel in einer eigenen Wohnung. Diese Form der Einzelbetreuung wird auch in der Familie oder in Institutionen (z. B. Justizvollzugsanstalt, Psychiatrie) durchgeführt. Eine vorläufige Schutzmaßnahme umfasst die Inobhutnahme eines Kindes oder Jugendlichen bei Gefahr in Verzug. Eine Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung von Kindern oder Jugendlichen an einem sicheren Ort durch das Jugendamt. Sonstige Hilfe zur Erziehung ( 27, 41 SGB VIII) wird angewendet, wenn die Hilfegewährung nicht in Verbindung mit einer Hilfe nach 28 bis 35 SGB VIII steht. Unterschieden werden: überwiegend ambulant/teilstationäre Hilfeformen, überwiegend stationäre Hilfeformen ("außerhalb der Familie") sowie überwiegend ergänzende bzw. sonstige Hilfen. Soziale Gruppenarbeit ( 29, 41 SGB VIII) sind Hilfen für junge Menschen, die sich kraft richterlicher Weisung, auf Veranlassung des Jugendamtes oder freiwillig an sozialer Gruppenarbeit beteiligen. 210 StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2017

17 Glossar Sozialpädagogische Familienhilfe ( 31, 41 SGB VIII) erstreckt sich auf alle Familien mit Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Wohnung und in ihrem sozialen Umfeld ambulant betreut werden. Tagespflegepersonen bedürfen nach 43 SGB VIII einer Erlaubnis des Jugendamtes, wenn sie Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen. Vollzeitpflege in einer anderen Familie ( 33, 41 SGB VIII) wird differenziert nach allgemeiner Vollzeitpflege und Vollzeitpflege in besonderer Pflegeform. Die allgemeine Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie, in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Vollzeitpflege in besonderer Pflegeform betrifft entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen für die geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen sind. StatA MV, Statistisches Jahrbuch

18 Mehr zum Thema Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern > Statistische Berichte Mecklenburg-Vorpommern > K433 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege > K443 Einrichtungen und tätige Personen der Kinder- und Jugendhilfe ohne Tageseinrichtungen > K513 Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, sonstige Leistungen der Jugendhilfe sowie Ausgaben und Einnahmen Qualitätsberichte Qualitätsberichte zum Thema finden Sie auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen > Fachliche Informationen Gabriele Kleinpeter, Telefon: , Quellenangaben Tabelle Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch StatA MV, Statistisches Jahrbuch 2017

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2011 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 14 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2014 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistisches Landesamt Bremen Statistische Berichte Ausgegeben im November 2010 ISSN 1610-417X K I 8 - j / 09 Statistisches Landesamt Bremen An der Weide 14-16 28195 Bremen Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13

STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 STATISTISCHER BERICHT K I 8 - j / 13 Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen im Land Bremen 2013 Zeichenerklärung p vorläufiger Zahlenwert r berichtigter Zahlenwert s geschätzter Zahlenwert. Zahlenwert

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 2.12.2015 Artikelnummer: 5225501147004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014

Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014 www.akjstat.tu-dortmund.de Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014 Fachtagung Hilfen für junge Volljährige und Übergangsbegleitung 01. Dezember 2014 in Münster Sandra

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2011 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am: 26.07.2012 Artikelnummer: 5225201117004 Weitere Informationen zur Thematik dieser Publikation unter: Telefon: +49

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2015 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 02.08.2016 Artikelnummer: 522520315700 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 16.09.2015 Artikelnummer: 522520314700 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

Kinder- und Jugendhilfestatistiken

Kinder- und Jugendhilfestatistiken Kinder- und Jugendhilfestatistiken Berlin, 15. Juni 2007 Inhalt Amtliche Statistik: Struktur und Grundlagen Kinder- und Jugendhilfestatistiken Elterngeld Pflegestatistiken Sozialhilfestatistiken Das Statistische

Mehr

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) Das Jugendamt besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) ist eine Behörde der Kommunalverwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erfüllt seine Aufgaben als öffentlicher

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Artikel-Nr. 3834 13001 Öffentliche Sozialleistungen K V 4 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-24 87 02.04.2015 Kinder- und Jugendhilfe Teil IV Ausgaben und der der öffentlichen Jugendhilfe in Baden-Württemberg

Mehr

Monitor Hilfen zur Erziehung. im bundesweiten Vergleich. Gliederung

Monitor Hilfen zur Erziehung. im bundesweiten Vergleich. Gliederung Monitor Hilfen zur Erziehung wie ist die Situation Niedersachsens im bundesweiten Vergleich Dr. Jens Pothmann Hannover, 25. Februar 213 im Rahmen der Fachtagung zur Vorstellung des zweiten Basisberichts

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen Erläuterungen 2 2 Tabellen 1. Kinder und Jugendliche am Jahresende 1991 bis 2015 unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft sowie mit Beistandschaften

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 01.08. 2014 Artikelnummer: 5225201137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte K V 6 - j/15 Die Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2015 November 2016 Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Dienstgebäude:

Mehr

Adressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung

Adressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung Adressat(inn)en mit Migrationshintergrund in der Kinder- und Jugendhilfe am Beispiel der Kindertagesbetreuung und den Hilfen zur Erziehung Vortrag im Rahmen des Fachforums Vielfalt leben Vielfalt zeigen.

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte K V 6 - j/14 Kinder- und Jugendhilfe in Hessen im Jahr 2014 Januar 2016 (Ausgaben) und (Einnahmen) Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden

Mehr

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz

Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz J. Münder D. Greese E. Jordan D. Kreft Th. Lakies H. Lauer R. Proksch K. Schäfer Frankfurter Lehrund Praxiskommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz Stand: 1.4.1993 Münster 1993 Votum Verlag Inhaltsverzeichnis

Mehr

Amtliche Statistik im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit

Amtliche Statistik im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Amtliche Statistik im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Kinder- und Jugend(sozial)arbeit gemeinsam planen und steuern; Fachtag für Jugendhilfeplanerinnen/-planer und kommunale Jugendreferate 28.01.2015

Mehr

HZE. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Erläuterungen zum Fragebogen A Beginn der Hilfegewährung. B Art der Hilfe

HZE. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Erläuterungen zum Fragebogen A Beginn der Hilfegewährung. B Art der Hilfe Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I: Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige 2016 Erläuterungen zum Fragebogen A Beginn der

Mehr

Leistungen der Jugendhilfe für junge Volljährige

Leistungen der Jugendhilfe für junge Volljährige Franz-Josef Kolvenbach, M. A. Leistungen der Jugendhilfe für junge Volljährige Mit der Neufassung des Kinder- und Jugendhilferechts wurde 1991 eine gesetzliche Regelung eingeführt, wonach auch junge Volljährige

Mehr

STATISTISCHER BERICHT K I 3 - j / 14

STATISTISCHER BERICHT K I 3 - j / 14 STATISTISCHER BERICHT K I 3 - j / 14 Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige, sonstige Leistungen der Jugendhilfe im Land Bremen 2014

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K V 3 - j / 14 Jugendhilfe im Land Brandenburg 2014 statistik Berlin Brandenburg Adoptionen, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgerecht sowie Maßnahmen

Mehr

3 Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsprognose

3 Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsprognose 3 Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsprognose Nach allen zur Verfügung stehenden Daten unterschiedlicher Quellen wird die Bevölkerung des Kreises Schleswig-Flensburg bis zum Jahr 2025 um höchstens

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2001

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2001 Statistisches Bundesamt IX E - 1 Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2001 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung Gruppe IXE - 1 Tel.: 0 18 88/644-8167 Fax: 0 18 88/644-89 90 E Mail : jugendhilfe@destatis.de

Mehr

Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe

Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe Johannes Münder, Jochem Baltz, Dieter Kreft, Thomas Lakies, Thomas Meysen, Roland Proksch, Klaus Schäfer, Gila Schindler, Norbert Struck, Britta Tammen, Thomas Trenczek Frankfurter Kommentar zum SGB VIII:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt A. Rechtsfähigkeit.............................................. 1 1 I. Grundsätze............................................. 1 1

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 23.01.2015 Artikelnummer: 522550113700 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt

Mehr

Jens Pothmann / Agathe Tabel / Sandra Fendrich Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Jens Pothmann / Agathe Tabel / Sandra Fendrich Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Angebote und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit Migrationshintergrund am Beispiel der Hilfen zur Erziehung und der Inobhutnahmen Jens Pothmann / Agathe Tabel / Sandra Fendrich

Mehr

Spätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe

Spätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe Spätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe Prof. Dr. Dirk Nüsken 18.11.2013 1 Gliederung 1. Grundlegende Aspekte und Basisdaten 2. Erziehungshilfe und

Mehr

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8. DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Kostenbeteiligung

Mehr

Jugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe

Jugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe JH10A2012 Jugendhilfe Teil I Statistik der erzieherischen Hilfe Statistikidentifikator: EVASNummer: Berichtszeit: ab 2014 Satzformat: fest Satzlänge: 209 Datensatz / Name: laut Ersteller: Materialbezeichnung(en):

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Die Erziehungs- und Bildungsressourcen der Pflegefamilie stärken

Die Erziehungs- und Bildungsressourcen der Pflegefamilie stärken Die Erziehungs- Bildungsressourcen der Pflegefamilie stärken Internationaler Workshop im Projekt Erziehungs- Bildungsressourcen der Pflegefamilie 14. - 15. November 2011 Mainz Institut für Sozialpädagogische

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Ausgaben und Einnahmen 2008 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 25.11.2009 Artikelnummer: 5225501087004 Weitere Informationen zur Thematik

Mehr

Vollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII)

Vollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33, 44 SGB VIII) Die Vollzeitpflege gehört zu den familienersetzenden Maßnahmen der Jugendhilfe. Ein Kind wird dabei auf eine unbestimmte Zeit oder sogar auf Dauer von seiner Herkunftsfamilie

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K V 2 - j / 15 Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige im Land Brandenburg 2015 statistik Berlin Brandenburg Impressum

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.2 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von - Hilfe zum Lebensunterhalt - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2012 Erscheinungsfolge: jährlich

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2. Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 7. September

Mehr

VSM. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Angaben zum Träger. B Art der Maßnahme 2. Angaben zum Kind / Jugendlichen

VSM. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Angaben zum Träger. B Art der Maßnahme 2. Angaben zum Kind / Jugendlichen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen 2017 Rücksendung bitte bis 1. Februar 2018 Landesamt für Statistik Niedersachsen Dezernat 44 - Jugendhilfe Göttinger Chaussee

Mehr

Schlaglichter aus 25 Jahren SGB VIII in Daten und Zahlen ausgewählte Thesen

Schlaglichter aus 25 Jahren SGB VIII in Daten und Zahlen ausgewählte Thesen Schlaglichter aus 25 Jahren SGB VIII in Daten und Zahlen ausgewählte Thesen Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, Dr. Jens Pothmann/Dr. Matthias Schilling Vortrag auf der AGJ-Fachtagung

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

KWG. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Gewöhnlicher Aufenthaltsort des / der Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung

KWG. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Gewöhnlicher Aufenthaltsort des / der Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 8: Gefährdungseinschätzungen nach 8a Absatz 1 SGB VIII 2015 Rücksendung: monatlich Ansprechpartner /-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon

Mehr

Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung: 2006 2014

Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung: 2006 2014 Pro-Kopf-Ausgaben für Kindertagesbetreuung: 2006 2014 Martin R. Textor Das Statistische Bundesamt stellt eine Unmenge an Daten zur Kindertagesbetreuung in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung.

Mehr

Systematik des SGB VIII

Systematik des SGB VIII Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben

Mehr

VSM. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Angaben zum Träger. Angaben zum Kind / Jugendlichen. Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen 2015

VSM. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Angaben zum Träger. Angaben zum Kind / Jugendlichen. Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen 2015 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen 2015 Rücksendung bitte bis 1. Februar 2016 Ansprechpartner /-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Vielen Dank für Ihre

Mehr

Institutionelle Erziehungsberatung in Frankfurt

Institutionelle Erziehungsberatung in Frankfurt Institutionelle Erziehungsberatung in Frankfurt Die Arbeit mit den Ratsuchenden im Spiegel der Zahlen - Zusammenfassung - Die fünfzehn Frankfurter Erziehungsberatungsstellen legen regelmäßig Jahresberichte

Mehr

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013

VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 19.07.2012 VORLESUNGSREIHE KJP WS 2012/2013 Das Leben ist komplex! PD Dr. med. Andrea Ludolph Dr. Dipl.-Psych. Nina Spröber Übersicht Vorstellung eines komplexen Behandlungsverlaufs Zusammenarbeit mit

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2. Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2010 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 28. Januar

Mehr

Die Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe: ein breites Leistungsspektrum Pflugmann-Hohlstein, Barbara; Büttner, Sigrid

Die Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe: ein breites Leistungsspektrum Pflugmann-Hohlstein, Barbara; Büttner, Sigrid www.ssoar.info Die Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe: ein breites Leistungsspektrum Pflugmann-Hohlstein, Barbara; Büttner, Sigrid Veröffentlichungsversion / Published Version Zeitschriftenartikel

Mehr

Öffentliche Sozialleistungen

Öffentliche Sozialleistungen Statistisches Bundesamt Öffentliche Sozialleistungen Statistik zum Betreuungsgeld 4. Vierteljahr 2014 Erscheinungsfolge: vierteljährlich Stand: Februar 201 Erschienen am 18..201 Artikelnummer: 522920914324

Mehr

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum

Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung

Mehr

Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden

Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Herausgeber: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Internet: wwwdestatisde Ihr Kontakt zu uns: wwwdestatisde/kontakt Zentraler Auskunftsdienst Tel: +49 (0) 611 / 75 24 05 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen

Mehr

Jugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe

Jugendhilfe Teil I - Statistik der erzieherischen Hilfe JH10A2016 Jugendhilfe Teil I Statistik der erzieherischen Hilfe Statistikidentifikator: EVASNummer: Berichtszeit: ab 2016 Satzformat: fest Satzlänge: 229 Datensatz / Name: laut Ersteller: Materialbezeichnung(en):

Mehr

VSM. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Angaben zum Träger. Angaben zum Kind / Jugendlichen. Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen 2016

VSM. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Angaben zum Träger. Angaben zum Kind / Jugendlichen. Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen 2016 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 7: Vorläufige Schutzmaßnahmen 2016 Rücksendung bitte bis Landesamt für Statistik Niedersachsen Dezernat 44 Göttinger Chaussee 76 30453 Hannover Landesamt für

Mehr

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999

2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn 2. Kurzbericht: Pflegestatistik 1999 - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Ländervergleich: Pflegebedürftige Bonn, im Oktober 2001 2. Kurzbericht: Pflegestatistik

Mehr

KWG. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Allgemeine Angaben zu der / dem Minderjährigen

KWG. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Allgemeine Angaben zu der / dem Minderjährigen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I 8: Gefährdungseinschätzungen 2017 nach 8a Absatz 1 SGB VIII Landesamt für Statistik Niedersachsen, Postfach 91 07 64 30427 Hannover Rücksendung: monatlich Ansprechpartner

Mehr

Leistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach dem AsylbLG 42 Buchungsstelle Erläuterungen Erstattungen Leistungsberechtigte: Vergleiche 1 Asylbewerberleistungsgesetz Pauschale, Erstattungen vom Land 4200.1610 außerhalb von Einrichtungen

Mehr

11 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken

11 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken Statistisches Bundesamt 11 Jahre Kinder- und Jugendhilfegesetz in Deutschland Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken Erzieherische Hilfen 1991 bis 2001 Von der Erziehungsberatung bis zur Heimerziehung

Mehr

Im ersten Kapitel - erster Abschnitt des SGB VIII befinden sich die Allgemeinen Vorschriften, die in den 1 bis 10 SGB VIII näher erläutert werden.

Im ersten Kapitel - erster Abschnitt des SGB VIII befinden sich die Allgemeinen Vorschriften, die in den 1 bis 10 SGB VIII näher erläutert werden. Aufbau des SGB VIII Das Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beschreibt die Kinder- und Jugendhilfe, die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, die Amtsvormundschaft, das Zuständigkeitsverhältnis zu anderen

Mehr

Landkreis Forchheim. Jugendhilfeplanung Kreisdaten Anschrift: Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz Forchheim 09191/86-0.

Landkreis Forchheim. Jugendhilfeplanung Kreisdaten Anschrift: Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz Forchheim 09191/86-0. 1. Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Landratsamt Forchheim Am Streckerplatz 3 91301 Forchheim 09191/86-0 09191/86-12 48 poststelle@lra-fo.de www.lra-fo.de 2. Landrat : Dr. Hermann Ulm 3. Landkreiskarte

Mehr

Steigende Inanspruchnahme

Steigende Inanspruchnahme Herrnstr 53, 90763 Fürth Tel: (09 11) 9 77 14 0 Fax: (09 11) 74 54 97 E-Mail: bke@bke.de Steigende Inanspruchnahme Inanspruchnahmequote je 10.000 der jeweiligen Altersgruppe Gesamt weiblich männlich 1993

Mehr

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach Ingrid Berndt, Hans-Joachim Specht, 21.07.2015 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Aufgaben der sozialen Dienste Basisdienst

Mehr

Ergebnisse von Gefährdungseinschätzungsprozessen im Jugendamt ausgewählte Analysen der amtlichen 8a-Statistik

Ergebnisse von Gefährdungseinschätzungsprozessen im Jugendamt ausgewählte Analysen der amtlichen 8a-Statistik Ergebnisse von Gefährdungseinschätzungsprozessen im Jugendamt ausgewählte Analysen der amtlichen 8a-Statistik Workshop im Rahmen der NZFH-Tagung Kinderschutz Handeln mit Risiko Berlin, 27.03.2014, Gudula

Mehr

Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. 5. September 2012

Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien. 5. September 2012 Erziehungsfähig bleiben - Unterstützungsangebote des Jugendamtes für Eltern, Kinder, Jugendliche und Familien 5. September 2012 Gesetzliche Grundlagen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) enthält das SGB

Mehr

SGB VIII. Jugendhilfe

SGB VIII. Jugendhilfe SGB VIII Kinderund Jugendhilfe 3., neu bearbeitete Auflage Luchterhand Vorwort Bearbeiterverzeichnis Verzeichnis der zitierten Entscheidungen Verzeichnis der Abkürzungen Seite V VI XIII XXXI Teil A: Einführung

Mehr

Erzieherische Hilfe im Jahr 2008

Erzieherische Hilfe im Jahr 2008 Dipl.-Betriebswirtin (FH) Stefanie Lehmann, Franz-Josef Kolvenbach, M. A. Erzieherische Hilfe im Jahr 28 Im nachfolgenden Beitrag werden die Ergebnisse der Statistik über erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfe

Mehr

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Gewährung von einmaligen und laufenden Leistungen gemäß 39 SGB VIII bei stationärer Unterbringung 1 Richtlinie 1. Gesetzliche Grundlagen Seite 3 2.

Mehr

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach

Mehr

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025

Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Sachsen 1990 bis 2025 Bevölkerung insgesamt in Tausend 5.000 4.800 4.600 4.400 4.200 4.000 3.800 3.600 3.400 3.200 Bevölkerungsfortschreibung - Ist-Zahlen Variante

Mehr

Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene

Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene Aufbau des Jugendamtes auf örtlicher Ebene Jugendamt Jugendhilfeausschuß (JHA) Der JHA befaßt sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit : der Beratung von Problemlagen junger Menschen

Mehr

Junge Kinder in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe

Junge Kinder in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe Junge Kinder in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe Eine Studie des Forschungsverbundes TU Dortmund/DJI gefördert durch die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen Lippe Junge Kinder in Einrichtungen

Mehr

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien 1. Familienzusammenführung Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,

Mehr

Herausforderungen für die Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung

Herausforderungen für die Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung Herausforderungen für die Ausgestaltung von Hilfen zur Erziehung Impulse aus den empirischen Analysen der Kinder- und Jugendhilfestatistik Dr. Jens Pothmann, Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht Statistischer Bericht K V 2 - j / 14 Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige in Berlin 2014 statistik Berlin Brandenburg Impressum Statistischer

Mehr

Integrationsmonitoring der Länder. Datenband. Erster Bericht zum. Teil 2. Verfasser Länderoffene Arbeitsgruppe Indikatorenentwicklung und Monitoring

Integrationsmonitoring der Länder. Datenband. Erster Bericht zum. Teil 2. Verfasser Länderoffene Arbeitsgruppe Indikatorenentwicklung und Monitoring Erster Bericht zum Integrationsmonitoring der Länder 2005 2009 Datenband Verfasser Länderoffene Arbeitsgruppe Indikatorenentwicklung und Monitoring der Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen

Mehr

HZE. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Unterrichtung nach 17 Bundesstatistikgesetz

HZE. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Unterrichtung nach 17 Bundesstatistikgesetz Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I: Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige 2014 Unterrichtung

Mehr

Lebenslagen junger Menschen und Inanspruchnahme der erzieherischen Hilfen

Lebenslagen junger Menschen und Inanspruchnahme der erzieherischen Hilfen www.akjstat.tu-dortmund.de Lebenslagen junger Menschen und Inanspruchnahme der erzieherischen Hilfen Vortrag im Rahmen der Fachtagung Ausgewählte Aspekte des 14. Kinder- und Jugendberichts 15. Oktober

Mehr

Jugendhilfe - Jugendrecht

Jugendhilfe - Jugendrecht Arnold Bohle Dr. Jobst D. Themel Jugendhilfe - Jugendrecht 2., völlig überarbeitete Auflage Stam 1515 Stam-Verlag Köln München Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch Die rechtlichen Aufgaben des Erziehers 1.1

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige - Einzelhilfen 2011 Erscheinungsfolge:

Mehr

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00%

Auswertung. Fachabteilung Entwicklung 1991 bis 2003 Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Bundesrepublik gesamt Anzahl der Kinderabteilungen Kinderheilkunde -14,09% Kinderchirurgie -29,29% Kinder- und Jugendpsychiatrie 5,35% Gesamt -13,00% Anzahl der Kinderbetten Kinderheilkunde -32,43% - davon

Mehr

Fachliche Standards der Sozialpädagogischen Familienhilfe

Fachliche Standards der Sozialpädagogischen Familienhilfe Fachliche Standards der Sozialpädagogischen Familienhilfe Projektgruppe des DW/EKD von Juli 2010- März 2011 Projektleitung Karl Späth Fachtagung DW Hamburg Projektgruppe Diakonisches Werk Rheinland- Westfalen-Lippe

Mehr

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2014 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 29.09.2015 Artikelnummer: 522520114700 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:

Mehr

Statistische Berichte

Statistische Berichte Statistische Berichte Rechtspflege B VI - j Gerichtliche Ehelösungen in Mecklenburg-Vorpommern 2007 Bestell-Nr.: A223 2007 00 Herausgabe: 16. Juli 2008 Printausgabe: EUR 2,00 Herausgeber: Statistisches

Mehr

HZE. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Art der Hilfe. Beginn der Hilfegewährung

HZE. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Art der Hilfe. Beginn der Hilfegewährung Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I: Erzieherische Hilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Hilfe für junge Volljährige 206 Landesamt für Statistik Niedersachsen, Postfach

Mehr

zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) S Y N OPSE zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern BGBl 2013 I, 795 Inkrafttreten: 19.05.2013 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander

Mehr

HZE. Erzieherische Hilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Hilfe für junge Volljährige Muster

HZE. Erzieherische Hilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Hilfe für junge Volljährige Muster Thüringer Landesamt für Statistik Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I: Erzieherische Hilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Hilfe für junge Volljährige 206 Thüringer

Mehr

HZE. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Beginn der Hilfegewährung

HZE. Hessisches Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Beginn der Hilfegewährung Hessisches Statistisches Landesamt Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I: Erzieherische Hilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Hilfe für junge Volljährige 207 Hessisches

Mehr

Unterhalt und Sorgerecht

Unterhalt und Sorgerecht Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel

Mehr

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unserer

Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unserer Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I: Erzieherische Hilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Hilfe für junge Volljährige

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Hilfe-/Leistungskatalog Bisherige Fassung

Mehr

Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen

Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen Handlungsbedarfe und Möglichkeiten Sozialer Arbeit an Beratung und Begleitung sehr junger Väter im Kontext von Erziehungshilfen Wo findet man relevante Gesetze? Bundesgesetzbuch (BGB) Buch 4- Familienrecht

Mehr

Kreisjugendamt Mayen-Koblenz

Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Kreisjugendamt Mayen-Koblenz Soziale Dienste Jugendgerichtshilfe / Allgemeiner Sozialdienst (ASD) Pflegekinderdienst / Adoptionsvermittlung ASD Umsetzung einzelfallorientierter Hilfen Allgemeiner Sozialdienst

Mehr

Bevölkerung nach demografischen Strukturmerkmalen

Bevölkerung nach demografischen Strukturmerkmalen BEVÖLKERUNG 80.219.695 Personen 5,0 8,4 11,1 6,0 11,8 16,6 20,4 11,3 9,3 unter 5 6 bis 14 15 bis 24 25 bis 29 30 bis 39 40 bis 49 50 bis 64 65 bis 74 75 und älter 51,2 48,8 Frauen Männer 92,3 7,7 Deutsche

Mehr

AuEk/AuEs. Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil IV Informationen zu den Fragebogen

AuEk/AuEs. Statistisches Landesamt. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil IV Informationen zu den Fragebogen Statistisches Landesamt Name des Freistaates der befragenden Sachsen Behörde Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil IV 2015 Ausgaben ( Auszahlungen ) und Einnahmen ( Einzahlungen ) für die Kinder-

Mehr

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o.

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Betreuungsrecht Kommentar von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Susanne Sonnenfeld Professorin an der Fachhochschule für Verwaltung

Mehr

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft

1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft 1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern

Mehr

Implementierung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Sachstand vom

Implementierung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Sachstand vom Baden-Württemberg Die wurde am 22. Januar 2010 unterzeichnet und ist am 31. März 2010 in Kraft Ein ist wegen der guten Beziehungen derzeit nicht geplant. Stattdessen wurde am 15. Dezember 2008 auf Landesebene

Mehr