R A H M E N L E H R P L A N für den Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

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2 - 2 - Teil I: Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) beschlossen worden. Der Rahmenlehrplan ist mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt. Das Abstimmungsverfahren ist durch das Gemeinsame Ergebnisprotokoll vom geregelt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss auf und beschreibt Mindestanforderungen. Der Rahmenlehrplan ist bei zugeordneten Berufen in eine berufsfeldbreite Grundbildung und eine darauf aufbauende Fachbildung gegliedert. Auf der Grundlage der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und Weiterbildungsgänge geschaffen. Der Rahmenlehrplan enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbständiges und verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern, sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung angemessen berücksichtigt werden. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass das im Rahmenlehrplan berücksichtigte Ergebnis der fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleibt.

3 - 3 - Teil II: Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen. Sie hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsschule hat eine berufliche Grund- und Fachbildung zum Ziel und erweitert die vorher erworbene allgemeine Bildung. Damit will sie zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung befähigen. Sie richtet sich dabei nach den für diese Schulart geltenden Regelungen der Schulgesetze der Länder. Insbesondere der berufsbezogene Unterricht orientiert sich außerdem an den für jeden einzelnen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bundeseinheitlich erlassenen Berufsordnungsmitteln: Rahmenlehrplan der ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) Ausbildungsordnungen des Bundes für die betriebliche Ausbildung. Nach der Rahmenvereinbarung über die Berufsschule (Beschluss der KMK vom ) hat die Berufsschule zum Ziel, eine Berufsfähigkeit zu vermitteln, die Fachkompetenz mit allgemeinen Fähigkeiten humaner und sozialer Art verbindet; berufliche Flexibilität zur Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft auch im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas zu entwickeln; die Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung zu wecken; die Fähigkeit und Bereitschaft zu fördern, bei der individuellen Lebensgestaltung und im öffentlichen Leben verantwortungsbewusst zu handeln. Zur Erreichung dieser Ziele muss die Berufsschule den Unterricht an einer für ihre Aufgaben spezifischen Pädagogik ausrichten, die Handlungsorientierung betont; unter Berücksichtigung notwendiger beruflicher Spezialisierung berufs- und berufsfeldübergreifende Qualifikationen vermitteln; ein differenziertes und flexibles Bildungsangebot gewährleisten, um unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen sowie den jeweiligen Erfordernissen der Arbeitswelt und Gesellschaft gerecht zu werden; im Rahmen ihrer Möglichkeiten Behinderte und Benachteiligte umfassend stützen und fördern;

4 - 4 - auf die mit Berufsausübung und privater Lebensführung verbundenen Umweltbedrohungen und Unfallgefahren hinweisen und Möglichkeiten zu ihrer Vermeidung bzw. Verminderung aufzeigen. Die Berufsschule soll darüber hinaus im allgemeinen Unterricht und soweit es im Rahmen berufsbezogenen Unterrichts möglich ist, auf Kernprobleme unserer Zeit wie z.b. Arbeit und Arbeitslosigkeit friedliches Zusammenleben von Menschen, Völkern und Kulturen in einer Welt unter Wahrung kultureller Identität Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage, sowie Gewährleistung der Menschenrechte eingehen. Die aufgeführten Ziele sind auf die Entwicklung von Handlungskompetenz gerichtet. Diese wird hier verstanden als die Bereitschaft und Fähigkeit des einzelnen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Personalkompetenz und Sozialkompetenz. Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen. Personalkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personale Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungsund Pflichtbewusstsein. Zur ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität. Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen. Kompetenz bezeichnet den Lernerfolg in Bezug auf den einzelnen Lernenden und seine Befähigung zu eigenverantwortlichem Handeln in privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Situationen. Demgegenüber wird unter Qualifikation der Lernerfolg in Bezug auf die Verwertbarkeit, d.h. aus der Sicht der Nachfrage in privaten, beruflichen und gesellschaft-lichen Situationen, verstanden (vgl. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungs-kommission zur Neuordnung der Sekundarstufe II).

5 - 5 - Teil III: Didaktische Grundsätze Die Zielsetzung der Berufsausbildung erfordert es, den Unterricht an einer auf die Aufgaben der Berufsschule zugeschnittenen Pädagogik auszurichten, die Handlungsorientierung betont und junge Menschen zu selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer Berufstätigkeit befähigt. Lernen in der Berufsschule vollzieht sich grundsätzlich in Beziehung auf konkretes berufliches Handeln sowie in vielfältigen gedanklichen Operationen, auch gedanklichem Nachvollziehen von Handlungen anderer. Dieses Lernen ist vor allem an die Reflexion der Vollzüge des Handelns (des Handlungsplans, des Ablaufs, der Ergebnisse) gebunden. Mit dieser gedanklichen Durchdringung beruflicher Arbeit werden die Voraussetzungen geschaffen für das Lernen in und aus der Arbeit. Dies bedeutet für den Rahmenlehrplan, dass die Beschreibung der Ziele und die Auswahl der Inhalte berufsbezogen erfolgt. Auf der Grundlage lerntheoretischer und didaktischer Erkenntnisse werden in einem pragmatischen Ansatz für die Gestaltung handlungsorientierten Unterrichts folgende Orientierungspunkte genannt: Didaktische Bezugspunkte sind Situationen, die für die Berufsausübung bedeutsam sind (Lernen für Handeln). Den Ausgangspunkt des Lernens bilden Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder aber gedanklich nachvollzogen (Lernen durch Handeln). Handlungen müssen von den Lernenden möglichst selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. Handlungen sollten ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen Wirklichkeit fördern, z.b. technische, sicherheitstechnische, ökonomische, rechtliche, ökologische, soziale Aspekte einbeziehen. Handlungen müssen in die Erfahrungen der Lernenden integriert und in Bezug auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen reflektiert werden. Handlungen sollen auch soziale Prozesse, z.b. der Interessenerklärung oder der Konfliktbewältigung, einbeziehen. Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das fach- und handlungssystematische Strukturen miteinander verschränkt. Es lässt sich durch unterschied-liche Unterrichtsmethoden verwirklichen. Das Unterrichtsangebot der Berufsschule richtet sich an Jugendliche und Erwachsene, die sich nach Vorbildung, kulturellem Hintergrund und Erfahrungen aus den Ausbildungsbetrieben unterscheiden. Die Berufsschule kann ihren Bildungsauftrag nur erfüllen, wenn sie diese Unterschiede beachtet und Schülerinnen und Schüler- auch benachteiligte oder besonders begabte - ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend fördert.

6 - 6 - Teil IV: Berufsbezogene Vorbemerkungen Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau ist mit der Verordnung über die Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann/zur Versicherungskauffrau vom (BGBl I S.2795) abgestimmt. Der Ausbildungsberuf ist nach der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie dem Berufsfeld I: Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt A: Absatzwirtschaft und Kundenberatung zugeordnet. Der Rahmenlehrplan stimmt hinsichtlich des 1. Ausbildungsjahres mit dem berufsfeldbezogenen fachtheoretischen Bereich des Rahmenlehrplans für das schulische Berufsgrundbildungsjahr überein. Soweit die Ausbildung im 1. Jahr in einem schulischen Berufsgrundbildungsjahr erfolgt, gilt der Rahmenlehrplan für den berufsfeldbezogenen Lernbereich im Berufsgrundbildungsjahr. Der Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf "Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau" (Beschluss der KMK vom ) wird durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Versicherungskaufleute sind vor allem in Versicherungsunternehmen, in Agenturen und bei Maklern im Innen- und Außendienst tätig. Ihre Aufgaben umfassen die Kundengewinnung, die Kundenberatung und -betreuung in Versicherungs- und Finanzangelegenheiten, die Bearbeitung von Versicherungsanträgen, die Verwaltung von Versicherungsverträgen, die Leistungsbearbeitung im Versicherungsfall, die Personalverwaltung und die Mitwirkung bei betrieblichen Steuerungs- und Kontrollprozessen. Der Umgang mit Kunden verlangt einerseits fundierte Fachkenntnisse, andererseits kommunikative und soziale Kompetenz. Bei der Ausbildung der Fachkompetenz orientiert sich der Rahmenlehrplan überwiegend an den in der Versicherungswirtschaft vorliegenden Versicherungssparten und berücksichtigt hierbei auch die einschlägigen Rechtsgrundlagen. Soziale und kommunikative Kompetenz erwerben die Schülerinnen und Schüler in allen Lernfeldern durch Kooperation im Team. Die fremdsprachigen Ziele und Inhalte sind mit 40 Stunden in die Lernfelder integriert. Der Umgang mit aktuellen Medien, moderner Bürokommunikation und kaufmännischer Standardsoftware sowie Branchensoftware zur Informationsbeschaffung und -verarbeitung ist ebenfalls integrativ zu vermitteln. Die Lernfelder bauen aufeinander auf. Es wird empfohlen, die Reihenfolge einzuhalten.

7 - 7 - Teil V: Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau Lernfelder Zeitrichtwerte Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr. 1 Die Berufsausbildung selbstverantwortlich 40 mitgestalten 2 Grundzüge des Versicherungsmarktes 60 darstellen 3 Verträge anbahnen 60 4 Verträge der Hausratversicherung Verträge der Wohngebäudeversicherung 60 6 Eine Versicherungsagentur gründen 80 7 Verträge der Lebens- und Unfallversicherung 80 8 Privatkunden über Finanzprodukte beraten 60 9 Verträge der privaten Krankenversicherung In einer Versicherungsagentur arbeiten Verträge der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung Verträge der Kraftfahrtversicherung 80 Summe (insgesamt 880 Std.)

8 - 8 - Lernfeld 1: Die Berufsausbildung selbstverantwortlich mitgestalten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler orientieren sich in der für sie neuen Lebenssituation und gestalten ihre Berufsausbildung unter Beachtung der wesentlichen Rechtsvorschriften mit. Dabei nutzen sie ihre Kenntnisse über Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Sie analysieren Konfliktsituationen, erarbeiten Lösungsmuster zu deren Bewältigung, erstellen und beachten Kommunikationsregeln. Sie nutzen für das Lernen geeignete Informations- und Kommunikationssysteme und wenden die ihrem Lerntyp angemessenen Lern- und Arbeitstechniken an. Dabei entwickeln sie Lernstrategien und Teamfähigkeit. Berufsbildungsgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Betriebsvereinbarungen Tarifvertrag Jugend- und Auszubildendenvertretung Ausbildungsberater und Arbeitsgericht Beurteilungssysteme Kommunikationsgrundsätze Selbstorganisation des Lernens

9 - 9 - Lernfeld 2: Grundzüge des Versicherungsmarktes darstellen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler analysieren Alltagsrisiken und entwickeln Strategien zur Risikobewältigung und kontrolle. Dabei verstehen sie Versicherung als eine Maßnahme des Risk-Managements, erkennen Grenzen der Versicherbarkeit und stellen Grundzüge der Prämienkalkulation dar. Sie unterscheiden die rechtlichen Rahmenbedingungen und Funktionsprinzipien der Individual- und Sozialversicherung sowie ihre gesellschaftliche Bedeutung. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Einflussfaktoren der Preisbildung. Sie beschreiben die Auswirkungen von Konzentrationsprozessen auf Versicherungsbetriebe und private Haushalte. Sie erklären beispielhaft den Nutzen von Individualversicherungen für Haushalte, Unternehmen und Volkswirtschaft. Die Schülerinnen und Schüler begründen die Notwendigkeit staatlicher Versicherungsaufsicht und erläutern deren Durchführung. Sie grenzen die zulässigen Rechtsformen von Versicherungsunternehmen voneinander ab, beschreiben Prinzipien der Aufbauorganisation und beurteilen die Möglichkeiten der Mitbestimmung im Aufsichtsrat. Zur Gewinnung und Darstellung ihrer Erkenntnisse verwenden sie geeignete Kommunikations- und Präsentationsmittel. Versicherungsbegriff Kalkulation der Risikoprämie Markt und Preis Beaufsichtigte Versicherungsunternehmen, Spartentrennung, Finanz- und Rechtsaufsicht Versicherungs-Aktiengesellschaft, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Öffentlichrechtliche Versicherung Wirtschaftlicher Leitgedanke, Kapitalbeschaffung, Organe, Haftung Kundengruppen-, produkt-, funktionsbezogene Aufbauorganisation Konzentration, Globalisierung Kommunikationstechnik Präsentationstechnik

10 Lernfeld 3: Verträge anbahnen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler beraten Kunden am Beispiel der Hausratversicherung über die Rechte beim Abschluss von Versicherungsverträgen und über Versicherungsbeginne. Sie a- nalysieren bei unterschiedlichen Vertragskonstellationen Rechte und Pflichten der Kunden und zeigen die Folgen bei Verletzung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auf. Dazu wenden sie Gesetzestexte und Kommentare an. Sie entwickeln Strategien der Gesprächsführung, berücksichtigen die Interessen der Kunden und des Versicherers und arbeiten mit Antragsformularen. Zur selbstständigen Informationsbeschaffung setzen sie zielgerichtet Informations- und Kommunikationssysteme ein und präsentieren ihre Ergebnisse. Rechts- und Geschäftsfähigkeit Willenserklärung Annahmefristen Informationspflicht des Versicherers, Widerruf, Widerspruch Einlösungsklauseln, Vorläufige Deckungszusage Prämienzahlung Vorvertragliche Anzeigepflicht Datenschutz Gesprächsleitfaden

11 Lernfeld 4: Verträge der Hausratversicherung 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Stunden Die Schülerinnen und Schüler nehmen fallbezogene Risikoanalysen vor und ermitteln den geeigneten Versicherungsschutz für Kunden. Sie erläutern Kunden die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen, Klauseln und sonstige Erweiterungen des Versicherungsschutzes, zeigen den Nutzen auf und geben bedarfsgerechte Empfehlungen. Sie weisen Kunden auf Lösungen hin, um eine Unterversicherung zu vermeiden und erläutern Ausschlüsse sowie Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Im Rahmen der Risikobeurteilung erfassen sie die versicherungstechnischen Daten, zeigen Angebotsalternativen auf und bewerten diese. Sie nehmen Anträge auf und berechnen Beiträge. Bei Risiko- und Vertragsänderungen beraten sie Kunden, berechnen Nach- und Rückbeiträge und prüfen Möglichkeiten der Kundenbindung. Die Schülerinnen und Schüler führen im Versicherungsfall die formelle und materielle Deckungsprüfung durch und berechnen die Entschädigung. Sie Beschwerden und informieren Kunden über Rechte bei Ablehnung der Leistung. Sie zeigen Unterschiede bei den versicherten Sachen zwischen der verbundenen Hausratversicherung und der Pauschaldeklaration der gebündelten Geschäftsinhaltsversicherung auf. Die Schülerinnen und Schüler setzen bei der Kundenberatung Informations- und Kommunikationssysteme zielgerichtet ein und präsentieren die Ergebnisse. Fahrraddiebstahl-, Überspannungsschäden-, Aquarien-, Unterversicherungsverzichtsklausel Erweitere Elementarschadenversicherung Haushalt-Glasversicherung Obliegenheiten während der Vertragslaufzeit und im Versicherungsfall Vertragsbeendigung Branchensoftware

12 Lernfeld 5: Verträge der Wohngebäudeversicherung 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Risikoanalyse vor und ermitteln den geeigneten Versicherungsschutz für Gebäude. Sie erläutern Kunden die Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen, Klauseln und sonstige Erweiterungen des Versicherungsschutzes und geben bedarfsgerechte Empfehlungen. Sie zeigen Kunden Lösungen auf, um eine Unterversicherung zu vermeiden und erläutern Ausschlüsse sowie Einschränkungen des Versicherungsschutzes. Die Schülerinnen und Schüler erfassen die versicherungstechnischen Daten zur Risikobeurteilung, entwickeln Angebotsalternativen und bewerten diese. Sie nehmen Anträge auf, berechnen Beiträge und beraten Kunden bei Risiko- und Vertragsänderungen. Die Schülerinnen und Schüler erläutern Kunden die gesetzlichen Regelungen zum Eigentumswechsel und die Rechtsfolgen bei Vererbung. Im Versicherungsfall führen sie die formelle und materielle Deckungsprüfung durch und berechnen die Entschädigung. Sie prüfen das Bestehen einer Neben- oder Doppelversicherung und rechnen mit den beteiligten Versicherungsunternehmen ab. Am Beispiel der Geschäftsgebäudeversicherung erklären sie die Bedeutung der Mit- und Rückversicherung. Sie präsentieren ihre Ergebnisse mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnik. Klauseln: Überspannungsschäden, Erweiterte Versicherung von Wasserzuleitungsrohren außerhalb des Versicherungsgrundstücks, Erweiterte Versicherung von Ableitungsrohren, sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile, Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume Erweiterte Elementarschadenversicherung Verjährung, Ausschlussfrist Quotenvertrag, Summenexzedentenvertrag, Schadenexzedentenvertrag

13 Lernfeld 6: Eine Versicherungsagentur gründen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler wählen eine geeignete Unternehmensform für die Gründung der Versicherungsagentur aus und begründen ihre Wahl. Dabei beurteilen sie die möglichen vertraglichen Bindungen zum Versicherungsunternehmen als Grundlage ihrer späteren Tätigkeit. Die Schülerinnen und Schüler planen eine bedarfsgerechte Sachausstattung unter Berücksichtigung ökologischer Erfordernisse, vergleichen verschiedene Zahlungsbedingungen und Finanzierungsalternativen. Sie schließen Kaufverträge ab und reagieren angemessen auf Vertrags- und Leistungsstörungen. In der Finanzbuchhaltung dokumentieren sie die Gründung der Agentur. Die Schülerinnen und Schüler planen den Personaleinsatz. Aufgrund der vernetzten Aufgabenstrukturen handeln sie im Team und setzen dabei Moderations- und Präsentationstechniken sachgerecht ein. Einzelunternehmung, OHG, GmbH Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Schlecht-, Nichtleistung, Verjährung Angebotsvergleich, Bestellung Inventar, Bilanz, Bestandskonten Eigen-, Fremdfinanzierung, Leasing Vertreter, Makler Arbeitsvertrag

14 Lernfeld 7: Verträge der Lebens- und Unfallversicherung 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler führen für Kunden die Risikoanalyse durch, zeigen Lösungen zur Risikobewältigung auf und bewerten deren Nutzen für den individuellen Bedarf. Sie zeigen Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung auf, erfassen Versorgungslücken und unterbreiten Kunden bedarfsgerechte Angebote. Dazu erfassen sie die zur Risikobeurteilung erforderlichen Daten, Anträge und berechnen Beiträge. Bei Risikoveränderungen in der Lebens- und Unfallversicherung entwickeln sie kundenorientierte Lösungen. Sie erläutern Kunden die Entstehung der Überschüsse in der Lebensversicherung und bieten Möglichkeiten der Überschussverwendung an. Zur Überwindung kurz- und langfristiger Zahlungsschwierigkeiten beraten sie die Kunden über Alternativen mit dem Ziel einer langfristigen Kundenbindung. Die Schülerinnen und Schüler erklären Kunden die steuerlichen Auswirkungen des Lebensversicherungsvertrages. Sie Versicherungsfälle, entscheiden über die Leistungspflicht, berechnen die Leistungshöhe und teilen das Ergebnis Kunden schriftlich mit. In der Lebensversicherung berücksichtigen sie die Rechte Dritter am Vertrag. Sie setzen Informations- und Kommunikationssysteme zielgerichtet ein und präsentieren ihre Ergebnisse. Rücktrittsrecht, Rückdatierung, Datenschutz Kapitalbildende Lebensversicherung, Todesfallversicherung, Risikoversicherung, Rentenversicherung, Ausbildungsversicherung Unfall- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung Deckungskapital, Rückkaufswert, Deckungsrückstellung, Deckungsstock, Anlagegrundsätze Rechnungsgrundlagen Bonussystem, Verzinsliche Ansammlung, Beitragsverrechnung Einkommen-, Kapitalertragsteuer, Erbschaftsteuer Bezugsrechte, Abtretung, Verpfändung Einzelunfall- und Kinderunfallversicherung Schriftliche Kommunikation

15 Lernfeld 8: Privatkunden über Finanzprodukte beraten 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler informieren Privatkunden über ausgewählte Finanzprodukte, die von Versicherungsunternehmen angeboten werden. Sie erkennen Bedarfssignale, ermitteln gemeinsam mit dem Kunden den individuellen Bedarf und unterbreiten entsprechend der finanziellen Situation und den Anlagemotiven der Kunden Lösungsvorschläge. Dabei berücksichtigen sie die konjunkturelle Entwicklung und die Folgen aktueller fiskal- und geldpolitischer Entscheidungen. Die Schülerinnen und Schüler beschreiben Vor- und Nachteile für den Kunden, die aus unterschiedlichen Anlageentscheidungen entstehen können. Sie setzen Informations- und Kommunikationssysteme zielgerichtet ein und präsentieren ihre Ergebnisse. Fondsgebundene Lebensversicherungen Fondssparen Bausparen Finanzierung privater Immobilien Wirtschaftspolitische Ziele Zinsbildung und Zinsveränderung Basiszinssatz und Refinanzierungssatz Konjunkturverlauf und Bruttoinlandsprodukt Inflationsrate Verbale und non-verbale Kommunikation Visualisierungstechniken

16 Lernfeld 9: Verträge der privaten Krankenversicherung 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Die Schülerinnen und Schüler nehmen fallbezogene Risikoanalysen vor, vergleichen den Versicherungsschutz der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und unterbreiten für die jeweilige Zielgruppe bedarfsgerechte Angebote. Hierfür ermitteln sie die zur Risikobeurteilung notwendigen Daten, dokumentieren sie, erläutern passende Angebote und bewerten Tarifalternativen. Sie Anträge und berechnen Beiträge. In diesem Zusammenhang weisen sie auf Möglichkeiten der Beitragsentlastung im Alter hin. Die Schülerinnen und Schüler beraten Kunden über Änderungen und Ergänzungen des Versicherungsschutzes, die aufgrund von Veränderungen der Lebenssituation notwendig werden. Sie prüfen und beurteilen im Versicherungsfall die Leistungspflicht des Versicherers und berechnen die Höhe der Leistungen. Zur Informationsbeschaffung und auswertung sowie zur Präsentation setzen sie geeignete Medien ein. Versicherungsbeginne, Wartezeiten Krankheitskostenvollversicherung, Grundzüge der Pflegepflichtversicherung Krankentagegeldversicherung Krankenhaustagegeldversicherung Auslandsreisekrankenversicherung Zusatzversicherungen für versicherungspflichtige Personen Fremdsprachliche Fachbegriffe

17 Lernfeld 10: In einer Versicherungsagentur arbeiten 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 120 Stunden Die Schülerinnen und Schüler ermitteln und beurteilen den wirtschaftlichen Erfolg einer Agentur. Dazu betrachten sie das Rechnungswesen als Instrument der Dokumentation und Steuerung und nutzen die Ergebnisse der Finanzbuchhaltung, der Kostenrechnung und der Statistik. Sie beurteilen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ihrer Region im Hinblick auf Kundengewinnung und Kundenbetreuung, entwickeln Strategien zur Erfolgssteigerung und setzen geeignete Marketinginstrumente zu deren Umsetzung ein. Sie ziehen Konsequenzen aus dem Konzentrationsprozess in der Versicherungswirtschaft für die Leitung und den Mitarbeiter. Aus der Sicht eines Arbeitnehmers erstellen sie die Einkommensteuererklärung. Die Schülerinnen und Schüler erwerben kommunikative Kompetenz als Voraussetzung zu Teamarbeit und Kooperation. Sie analysieren mögliche Konfliktsituationen und entwickeln Lösungsansätze. Sie informieren sich über ihre Schutz- und Mitwirkungsrechte. Im Hinblick auf die wechselnden Anforderungen des Marktes entwickeln sie die Bereitschaft, ihre persönlichen Kompetenzen den Belangen anzupassen und erkennen die Bedeutung lebenslangen Lernens für die persönliche Entwicklung. Bestandskonten, Erfolgskonten, Privatkonto Gehaltsbuchungen, Abrechnungsverkehr mit der Direktion Abschreibung, zeitliche Rechnungsabgrenzung Jahresabschluss Grundkosten, kalkulatorische Kosten, variable und fixe Kosten Schadenquote, Stornoquote, Verwaltungskostenquote, Eigenkapitalrentabilität Marketingmix Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsgericht Wettbewerb, Globalisierung Konfliktlösungsstrategien Fort- und Weiterbildung

18 Lernfeld 11: Verträge der Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über wesentliche Inhalte des Haftpflichtrechtes, nehmen in der Haftpflichtversicherung die Risikoanalyse vor und erarbeiten für Privatund Geschäftskunden bedarfsgerechte Deckungskonzepte. In der Rechtsschutzversicherung stellen sie für Privatkunden den Versicherungsbedarf fest, ermitteln die Daten zur Risikobeurteilung, zeigen Angebotsalternativen auf und bewerten diese. Sie nehmen Anträge auf und berechnen Beiträge. Sie beraten Kunden bei Risiko- und Vertragsänderungen. Im Versicherungsfall prüfen sie für Privatkunden die Deckungs- und Haftungsfrage und ermitteln die Leistung des Versicherers. Unter Nutzung der Informations- und Kommunikationssysteme beschaffen sie sich selbstständig Informationen über die aktuelle Rechtssprechung, werten diese aus und präsentieren die Ergebnisse. Verschuldenshaftung Gefährdungshaftung bei Kraftfahrzeugen, Tieren, Öltanks Privathaftpflicht, Betriebshaftpflicht Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige Regelwerke

19 Lernfeld 12: Verträge der Kraftfahrtversicherung 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler analysieren die mit dem Führen und Halten eines Kraftfahrzeuges verbundenen Risiken. Sie zeigen Kunden Zweck und Umfang der Kraftfahrthaftpflicht-, der Fahrzeug- und der Verkehrsserviceversicherung auf und wenden dabei auch fremdsprachliche Fachbegriffe an. Sie Anträge der Privatkunden und ermitteln Beiträge. Dabei entwickeln sie fallbezogene Angebotsalternativen und bewerten diese. Sie beraten Kunden bei Risiko- und Vertragsänderungen. Im Versicherungsfall nehmen die Schülerinnen und Schüler die Deckungs- und gegebenenfalls die Haftungsprüfung vor, erläutern und begründen dem Kunden ihre Entscheidung. Sie setzen geeignete Informations- und Kommunikationssysteme ein und präsentieren die Ergebnisse. Verschuldenshaftung, Gefährdungshaftung nach Straßenverkehrsgesetz Pflichtversicherungsgesetz, Pflichtversicherungsverordnung Tarifbestimmungen

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