KinderHilfsFonds des ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen
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- Karlheinz Bieber
- vor 6 Jahren
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1 KinderHilfsFonds des ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen Hilfe für Familien über zwei Wege 1. Über die KiTa 2. Über die Kirchenkreissozialarbeit in der Schillerstraße Gedacht ist, dass dort wo der Bedarf in der KiTa gesehen wird, die KiTa unbürokratisch verschiedene Familien mit kleinen Beträgen unterstützen kann. Familien, die größere Unterstützung benötigen, können darüber hinaus über die KiTa vermittelt in die Kirchenkreissozialarbeit in die Schillerstraße kommen. Durch dieses Prinzip erhoffen wir uns, dass Familien, deren Hilfebedarf in der KiTa gesehen wurde, über die KiTa den Weg in die Beratungsstelle finden und so neben einer finanziellen Hilfe, auch langfristige Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags erfahren können. Wie kann ich als KiTa-Leitung den KinderHilfsFonds nutzen? I. Jede evangelische Kindertagesstätte des ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen erhält 200 Euro in bar aus dem Fonds als Vorschuss. Jede KiTa-Leitung kann eigenständig über das Geld verfügen, benötigt lediglich die Unterschrift der Eltern (siehe Nachweis, S.6), an die Geld ausgezahlt wurde. II. Das Geld sollte zum 01. Januar eines jeden Jahres durch die KiTa-Leitung im Kirchenkreisamt abgeholt werden. Bevor das Geld ausgezahlt werden kann, muss es von der Kirchenkreissozialarbeit angewiesen werden. KiTa-Leitungen sollten deshalb circa 10 Tage bevor sie das Geld abholen möchten in der Kirchenkreissozialarbeit (Telefon: 0551/ ) anrufen. Die Abteilung informiert dann schriftlich das Kirchenkreisamt, dort liegt die Auszahlungsanordnung bei Frau Gerwin (Zimmer 014) für die KiTa-Leitung zum verabredeten Zeitpunkt bereit. Bei Ausgabe des Geldes an die Eltern muss der Nachweis (Seite 6) mit Unterschrift der Eltern ausgefüllt werden.
2 III. Sind die 200 Euro ausgegeben, spätestens aber im Dezember des laufenden Jahres, muss die Abrechnung mit dem unterschriebenen Nachweis gegenüber der Steuerungsgruppe erfolgen - Die Belege sind für diese Abrechnung in den Kindertagesstätten aufzubewahren. Abgabe persönlich oder schriftlich - per Fax, Briefpost oder Mailanhang - an die Adresse der Kirchenkreissozialarbeit. Bei folgenden Bedarfen kann beispielsweise von KiTa-Seite geholfen werden: Bekleidung für Kindergartenbesuch (Regensachen, Hausschuhe etc.) Teilnahme an Ausflügen, Theater- oder Zirkusbesuchen Eigenanteile für Freizeitaktivitäten und Hobbys (Kursgebühr) Anschaffungen für Freizeitaktivitäten und Hobbys (Badehose, Notenhefte, Leihgebühr für Musikinstrument) Wie kann ich als KiTa-Leitung Familien mit einem höheren Unterstützungsbedarf in die Kirchenkreissozialarbeit vermitteln? KiTa-Leitungen können in diesen Fällen in der Kirchenkreissozialarbeit anrufen (Telefon: 0551/ ) oder eine kurze Mitteilung per Mail schreiben. Die in Frage kommenden Familien sollten sich außerdem einen Beratungstermin beim Diakonischen Werk - Kirchenkreissozialarbeit - Schillerstraße Göttingen geben lassen. (Telefon: 0551/ ) Bei diesem Beratungsgespräch wird der Antrag an die Steuerungsgruppe des KinderHilfsFonds ausgefüllt und weitere Hilfen angeboten. Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Steuerungsgruppe des KinderHilfsFonds.
3 Mögliche Hilfen bei Kindergartenkindern durch die Kirchenkreissozialarbeit Bekleidung für Kindergartenbesuch (Regensachen, Hausschuhe etc.) Teilnahme an Ausflügen, Theater- oder Zirkusbesuchen Übernahme von Fahrtkosten bei unvorhergesehenen Mobilitätsproblemen, insbesondere von Kindern aus dem Landkreis (z.b. zu Ärzten und Therapeuten in Göttingen, - Verwandtenbesuche, z.b. zur Kinderbetreuung, wenn die Eltern arbeiten) gebrauchte Fahrräder, Roller Schulmaterial, wenn Kinder eingeschult werden Eigenanteile für Freizeitaktivitäten und Hobbys (Kursgebühr) Anschaffungen für Freizeitaktivitäten und Hobbys (Badehose, Notenhefte, Leihgebühr für Musikinstrument) Notwendige Kindermöbel, Aufwendungen für Renovierung von Kinderzimmern Mögliche Hilfen bei Schulkindern durch die Kirchenkreissozialarbeit: Lernmittel in allen Klassenstufen (Bücher, Taschenrechner, Stifte, Hefte, Sportbekleidung, Schultaschen etc.) Teilnahme an Tagesausflügen, Theaterbesuchen etc., die von der Schule organisiert sind und für die es keine Übernahme durch den Sozialhilfeträger gibt Schüleraustausch Teilnahme an Sportvereinen, Musikschulen, Bildungsveranstaltungen. In diesem Fall Unterstützung für die Mitgliedsbeiträge oder besondere Ausgaben, wie Sportbekleidung, Teilnahme an Fußballcamp etc. über die Hilfe des Sozialleistungsträger hinaus Gebrauchte Fahrräder, Roller Hilfen für Bekleidung (z.b. Winterbekleidung, Sommerbekleidung, Schuhe), wenn das Budget der Familie sehr begrenzt ist. Übernahme von Fahrtkosten bei unvorhersehbaren Mobilitätsproblemen, insbesondere für Kinder aus dem Landkreis (z.b. zu Ärzten und Therapeuten in Göttingen, - Verwandtenbesuche, z.b. zur Kinderbetreuung, wenn die Eltern arbeiten)
4 Die zusätzlichen Hilfen für Familien, die in finanzieller Not sind, werden nach folgenden Vergabekriterien in der Kirchenkreissozialarbeit in der Schillerstraße vergeben: Die Hilfen sind nur für Familien, die mindestens ein Kind in einer evangelischen Kita haben bzw. dort ein Kind angemeldet haben. Das Netto-Einkommen der Familie sollte nicht höher als der 1,5 fache Sozialhilferegelsatz plus Mietkosten sein (s. Anlage 1, Merkblatt 2). Außerdem sollte nachgefragt werden, wie viel Unterstützung die Familie bereits durch andere Institutionen und Personen erhält. Vor der Unterstützung durch den KinderHilfsFonds prüft die Kirchenkreissozialarbeit, ob andere Unterstützungs- und Hilfsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen sind. Die Zuwendung des KinderHilfsFonds sollte i.d.r. pro Kind 150 pro Jahr nicht überschreiten. Familien, die durch besondere Schicksalsschläge (Krankheit, Unfälle, Tod) in extreme finanzielle oder psychosoziale Notlagen geraten sind, können auch höhere Hilfen erhalten. Beispiele für Einkommen von Familien mit Arbeitslosengeld II (ALG II): a) Eine Familie (Vater, Mutter, 2 Kinder) hat bei ALG II-Bezug folgenden Bedarf laut Gesetz: Regelsätze: 360 Mutter 360 Vater 234 Kind bis einschließlich 5 Jahre 267 Kind 6 bis 13 Jahre Das Jobcenter zahlt und eine angemessene Warmmiete. Die Stromkosten müssen von dieser Summe getragen werden. Das Kindergeld ist in dieser Summe bereits enthalten.
5 b) Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind hat bei ALG II-Bezug folgenden Bedarf laut Gesetz: Regelsatz: 399 Mutter 48 (Mehrbedarf wegen allein Erziehens Kind zwischen 7 und 17 Jahren) 302 Kind 16 Jahre 749 Das Jobcenter zahlt 749 und eine angemessene Warmmiete, Die Stromkosten müssen von dieser Summe getragen werden. Das Kindergeld ist in dieser Summe bereits enthalten.
6 KinderHilfsFonds des ev.-luth. Kirchenkreises Göttingen Nachweis für den KinderHilfsFonds Name / Anschrift / Leitung / Kontaktperson / Telefon der ev.-luth. Kindertagesstätte Name des Kindes Geburtsdatum Name des Vaters Einkommen wirtschaftliche Jugendhilfe Name der Mutter ja nein Anschrift Telefon Verwendungszweck (kurze Begründung) Beleg hängt an ja nein (kurze Begründung) Betrag in Euro Unterschrift Kindergartenleitung Unterschrift der Familie Datum
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