Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Mitgliedsgemeinden: Gehren (Jesuborn) Möhrenbach Pennewitz Herschdorf (Allersdorf, Willmersdorf) Neustadt Voraussichtlich nächste Ausgabe: Redaktionsschluss: Jahrgang Freitag, den 16. August 2013 Nr JAHRE PENNEWITZ Wir laden zu den Veranstaltungen vom bis ganz herzlich ein. Foto: Siegfried Beyer (Programm im Innenteil)

2 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Der relevante Teil des Gesetzentwurfes wird zusätzlich an den Verkündungstafeln der Gemeinden Möhrenbach, Herschdorf, Pennewitz, Neustadt am Rennsteig und der Stadt Gehren bekannt gemacht. Eventuelle Stellungnahmen können schriftlich unter dem Aktenzeichen 092.0:3 an das: Landratsamt Ilm-Kreis Kommunalaufsicht Ritterstraße Arnstadt Der Artikel im Amtsblatt 8, vom 09. August 2013, enthielt einen formellen Druckfehler. Durch diese Neuveröffentlichung wird dieser geheilt. Misch Gemeinschaftsvorsitzende Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 hier: Anlagen: Anhörung der beteiligten Gemeinden zum vorgenannten Gesetzentwurf Gesetzentwurf der Landesregierung eines Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 (DS 5/6299) Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Damen und Herren, in diesem zur Anhörung vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung wird für den Ilm-Kreis vorgeschlagen: - 6: Die Gemeinde Möhrenbach wird aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wird in die Stadt Gehren eingegliedert. Die vergrößerte Stadt Gehren ist Landgemeinde im Sinne von 6 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung. Die ausführliche Begründung zu der vorgesehenen Strukturänderung ist dem beigefügten Gesetzentwurf zu entnehmen. Das Landratsamt des Ilm-Kreises führt als Rechtsaufsichtsbehörde zu der im o.g. Gesetzentwurf vorgesehenen Strukturänderung, die sein Gebiet betrifft, ein schriftliches Anhörungsverfahren der beteiligten Gemeinden sowie der betroffenen Einwohner durch. Es findet vom 12. August 2013 bis zum 27. September 2013 statt. Die Anhörung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens, weil es unerlässlich ist, dass der Gesetzgeber die Meinung der durch die von ihm zu treffenden Maßnahmen betroffenen Gemeinden und der Einwohner kennt und in seine Entscheidung einbezieht. Den beteiligten Gemeinden sowie den Einwohnern, die in den unmittelbar betroffenen Gebieten wohnen - gemeint sind hier die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg -, wird daher Gelegenheit gegeben, zu der im beigefügten Gesetzentwurf vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahme schriftlich Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Gemeinden sollen auf einem Beschluss des Gemeinderats beruhen. Dabei kann auf schon vorliegende Beschlüsse zurückgegriffen werden, wenn sie die gleiche Frage betreffen. Der Gesetzentwurf nebst Begründung kann während des o.g. Zeitraumes am folgenden Ort, zu den genannten Dienstzeiten eingesehen werden: Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg, Obere Marktstraße 1, Gehren, Hauptamt, Zimmer 6 Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr zur Weiterleitung an den Landtag gerichtet werden. Bei Stellungnahmen, die nach dem 27. September 2013 eingehen, kann eine Berücksichtigung nicht gewährleitstet werden. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Neuhäuser - Siegel - Amtsleiterin Bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg, Ilm-Kreis Mitgliedsgemeinden Stadt Gehren, Gemeinden Herschdorf, Möhrenbach, Neustadt am Rennsteig und Pennewitz (ca Einwohner) ist zum nächstmöglichen Termin die Stelle des/der Leiter/Leiterin Kämmerei neu zu besetzen. Zum Aufgabengebiet gehört das gesamte Haushalts-, Kassen-, Steuer- und Abgabenwesen sowie die Liegenschaftsverwaltung. Erwartet werden Bewerber(innen) mit einer Ausbildung als Verwaltungsfachwirt oder einem damit vergleichbaren Abschluss. Wünschenswert ist darüber hinaus eine betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikation. Vorausgesetzt werden überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, praktische Erfahrungen in der kommunalen Finanzwirtschaft, Führungserfahrungen, Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen, kooperatives Arbeiten im Führungsteam. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Vollständige Bewerbungsunterlagen mit lückenlosem Tätigkeitsnachweis und polizeilichen Führungszeugnis richten Sie bitte bis zum 02. September 2013 an: Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg z. Hd. Frau Misch Obere Marktstraße Gehren Misch Gemeinschaftsvorsitzende Öffentliche Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 22. September Das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl am 22. September 2013 in der Stadt Gehren und den Gemeinden Herschdorf, Möhrenbach, Neustadt am Rennsteig und Pennewitz wird in der Zeit vom 2. September bis 6. September 2013 während der allgemeinen Dienstzeiten:

3 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Montag: Dienstag: Mittwoch: 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Donnerstag: 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr vor der Wahl, Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. im Zimmer 5 der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg, Obere Marktstraße 1, Gehren für die Wahlberechtigten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften der Landesmeldegesetze eingetragen ist. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 2. bis 6. September 2013 Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg, Obere Marktstraße 1, Gehren, Zimmer 5 schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Einsichtfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 1. September 2013 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 20. September Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg, Obere Marktstraße 1, Gehren beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn der Berechtigte zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Gehren, 9. August 2013 Im Auftrag Henkel Wahlverantwortliche Versteigerung von Fundsachen Die Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Gehren beabsichtigt, nach 979 BGB, die öffentliche Versteigerung folgender Fundsachen: Fundsache-Nr. 6/ er Damenrad Marke Mars Cityline Farbe: silber/schwarz mit Fahrradkorb am Lenker Fundsache-Nr. 9/2011 Fahrrad Premiere World Farbe: silber/rot Fundsache-Nr. 10/2011 Fahrrad Mammut Farbe: violett/pink Fundsache-Nr. 11/2011 Fahrrad Clipper Farbe: pink Fundsache-Nr 1/2012 Fahrrad Trekkingrad Farbe: schwarz/silber Sollte ein Empfangsberechtigter bis zum 15. August 2013 seine Ansprüche nach 980 BGB Abs. 1 nicht geltend gemacht haben, werden diese Fundsachen im Rahmen des diesjährigen Schlossparkfestes am, dem 18. August 2013 gegen Uhr versteigert. Misch Gemeinschaftsvorsitzende Hinweis zu den Wertstoff-Containerstellplätzen Es ist verboten, andere als die nach der jeweiligen Aufschrift vorgesehenen Stoffe in die Sammelbehälter für Abfälle zur Verwertung einzugeben oder neben den Sammelbehältern zurück zu lassen.

4 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Durch die Beräumung der Standplätze von Abfällen, die neben den Behältern abgestellt werden, entstehen sowohl den Gemeinden als auch dem Landratsamt zusätzliche Kosten, die letztlich wieder ihren Niederschlag in den Müllgebühren finden. Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen dürfen die Container zudem nur zu den auf den Behältern festgelegten Zeiten genutzt werden. Wir möchten nachdrücklich darauf hinweisen, dass Zuwiderhandlungen gegen angeführte Sachverhalte Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit Geldbuße bis zu 5000 bedroht sind und in jedem Fall zur Anzeige bei der zuständigen Behörde gebracht werden. Hinweise auf Müllsünder nimmt das örtliche Ordnungsamt unter ordnungsamt@langerberg.de entgegen. Ordnungswidrigkeiten Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Satzung können mit einer Geldbuße von bis zu geahndet werden! Näheres entnehmen Sie Ihrer örtlichen Straßenreinigungssatzung, welche Sie unter abrufen können oder wenden Sie sich per Mail an ordnungsamt@langerberg.de. Gehren, August 2013 Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Ordnungsamt Gehren, August 2013 Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Ordnungsamt Hinweis auf die Straßenreinigungspflicht Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Straßenreinigungspflicht im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg ergaben, dass an verschiedenen Grundstücken die Verpflichteten den diesbezüglichen Anforderungen nicht oder nicht ausreichend nachkommen. Deshalb möchten wir nochmals auf wichtige Kriterien der Straßenreinigungssatzungen der Stadt Gehren und Gemeinden hinweisen: Reinigungspflicht Die Reinigungspflicht erstreckt sich innerhalb der geschlossenen Ortslagen auf alle öffentlichen Straßen, insbesondere auf die Fahrbahnen in einer Breite von Einflussöffnungen der Straßenkanäle, die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, die Gehwege und Schrammborde (Bordsteine), auf Böschungen, Stützmauern und ähnliches. Gehwege sind die für den Fußgängerverkehr ausdrücklich bestimmten und äußerlich von der Fahrbahn abgegrenzten Teile (durch Schrammborde oder Markierungen) der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und die Breite der Straße (z.b. Bürgersteige, unbefestigte Gehwege, Seitenstreifen). Verpflichtete Verpflichtet zur Reinigung sind unter anderem alle Eigentümer, Besitzer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Pächter und Nießbraucher oder sonstige nach Satzung Verpflichtete der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortslage. Umfang der allgemeinen Straßenreinigung Es sind sowohl die ausgebauten, wie auch die unausgebauten Straßen zu reinigen. Staubentwicklung ist dabei möglichst zu vermeiden. Ebenso dürfen zum Reinigen Geräte/Maschinen genutzt werden, diese dürfen die Flächen jedoch nicht beschädigen. Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen und zwar in den Hausmüll! Reinigungsfläche Die zu reinigende Fläche erstreckt sich unbeschadet der unter dem Punkt Reinigungspflicht benannten Maßgaben vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, bis in den Fahrbahnbereich in einer Breite der Einflussöffnungen von Straßenkanälen. Bei Plätzen ist außer dem Gehweg und der Straßenrinne ein 4m breiter Streifen - vom Gehwegrand in Richtung Fahrbahn bzw. Platzmitte - zu reinigen. Reinigungszeiten Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Reinigen erforderlich machen, sind die zu reinigenden Flächen durch die Verpflichteten grundsätzlich einmal wöchentlich, am Tage vor einem oder einem gesetzlichen Feiertag, und zwar vom 01. April bis 30. September bis spätestens Uhr und vom 01. Oktober bis 31. März bis spätestens Uhr zu reinigen. Wichtiger Hinweis! RIESENBÄRENKLAU Heracleum mantegazzianum Vermehrt wurde in der Vergangenheit die Ausbreitung von Riesenbärenklau in der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg festgestellt. Die Gefährdung die von dieser Pflanze für den Menschen ausgeht, wird leider viel zu sehr unterschätzt. Wir möchten Sie daher über die Gefahren und Bekämpfung dieser Pflanzen aufklären. Der Riesenbärenklau unterscheidet sich vom ungefährlichen Wiesenbärenklau insbesondere durch seine Größe. Wie der Name es schon sagt, nimmt der Riesenbärenklau eine beachtliche Größe von bis zu 4 m ein, der Wiesenbärenklau wird in der Regel nicht größer als 1,5 m. Weitere Merkmale für den Riesenbärenklau sind rote Flecken am Stängel und spitzere sowie größere Blätter als die vom Wiesenbärenklau. Gefahrenpotential Für Menschen besteht die Gefahr in möglichen Verbrennungen bis 2. Grades. Wenn der Saft mit dem Inhaltsstoff Furanocoumarin auf die Haut kommt, entstehen durch Einwirkung von Sonnenlicht nach ein paar Tagen Rötungen und bei stärkeren Verbrennungen auch eiternde Blasen. In Einzelfällen mussten die Betroffenen ärztlich behandelt werden. Wenn die Haut beim Bekämpfen bedeckt ist, besteht keine ernste Gefahr. Bekämpfung Eine Bekämpfung der Riesenbärenklaustandorte sollte zwingend vorgenommen werden und zwar ganz konsequent und bis zur völligen Beseitigung. Trotz Zweifel an der Möglichkeit einer effektiven Bekämpfung von größeren Standorten, auch im schwierigen Gelände, kann aus 25 Jahren Erfahrung eines Experten gesagt werden, dass es sehr wohl gut möglich ist, die letzte Pflanze nach Ende der Keimfähigkeit in 6-8 Jahren los zu sein. Empfohlen wird vorrangig das Ausgraben der Pflanzen, wenn sie im April aus dem Boden kommen. Diese Vorgehensweise ist noch bis Ende Mai gut anwendbar. Danach ist es zu warm und sehr anstrengend. Das Ausgraben kann als Vorgriff auf die nächste Saison von Sept. bis Mitte Okt. fortgeführt werden. Bei großen Beständen in der Natur kommt neben dem Ausgraben auch die chemische Behandlung mit dem Wirkstoff Triclopyr in Frage. Das 2004 für 10 Jahre neu zugelassene Mittel Garlon 4 von Dow Science kann besonders erfolgreich zwischen dem 10. Mai und dem 10. Juni eingesetzt werden. Es vernichtet nur

5 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Zweikeimblättrige, also keine Gräser. Eine Spritzung ist zu 98 % ausreichend und darf ausschließlich von zugelassenen Unternehmen nach vorheriger Einholung einer Genehmigung vom Landwirtschaftsamt vorgenommen werden. Besser noch ist jedoch bei großen Standorten Methoden wie Eggen, Fräsen, Pflügen oder Beweiden mit Schafen oder Ziegen. Als letzte Möglichkeit muss im Übergang Juni zu Juli eine Vermehrung verhindert werden. Dann sind die 3-jährigen Pflanzen in voller weißer Blüte, haben damit die meiste Kraft verbraucht und können nur zur Hälfte Nachblüten bilden. Da Ausgraben der großen Knollenwurzeln recht aufwändig ist, sollen besser alle Blätter und Blüten und der Stängel in 2 m Höhe mit einer Machete oder einem großen Küchenmesser abgeschlagen werden. Dadurch kann die Pflanze keine Kraft mehr sammeln, der Ort ist gut zu übersehen und die trocknenden Stängel dienen der Orientierung bei der Kontrolle zur Beseitigung der möglichen Nachblüte 2,5 bis 3 Wochen später. Die Pflanze stirbt anschließend. Alle Pflanzenteile, außer den Dolden, können liegen bleiben oder kompostiert werden. Die Dolden sind kurz abzuschneiden, in einen dichten Sack zu tun und eine sichere Vernichtung ist zu gewährleisten. Geeignet ist die Entsorgung durch Verbrennung, dies darf jedoch nur nach schriftlicher Genehmigung durch das örtliche Ordnungsamt erfolgen. Häufig werden auf Grund von fehlendem Wissen ungünstige oder sogar falsche Methoden gewählt. Das ist unnötig umständlich, zu teuer, ineffektiv oder verhindert sogar eine Vermehrung nicht. Wenn die Empfehlungen befolgt werden, ist der Riesenbärenklaubestand in 6-8 Jahren weg. Wir bitten Sie daher Ihre Grundstücke zu kontrollieren und ggf. die oben genannten Maßnahmen einzuleiten. Fragen oder Hinweise bezüglich Bärenklaubefalls nimmt das Ordnungsamt unter ordnungsamt@langerberg.de entgegen. Gehren, August 2013 Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Ordnungsamt Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha Az.: Änderungsbeschluss 1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Wümbach Nach 8 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I. S. 2835) wird das durch Beschluss des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 13. Oktober 1995 festgestellte Flurbereinigungsgebiet, Az.: , zuletzt geändert mit Beschluss des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha vom , wie folgt geringfügig geändert: 1.1 Zum Flurbereinigungsgebiet Wümbach werden folgende Flurstücke hinzugezogen: Gemarkung Gräfinau-Angstedt, Flur 12: die Flurstücke 1305/340, 1304/339, 1303/338, 1302/337, 1301/336, 1300/335, 1408/334, 903, 904, 340/1, 340/3, 909/1 Gemarkung Langewiesen, Flur 17: die Flurstücke 1947/47, 1947/48, 2138/2, 2247/1 Gemarkung Langewiesen, Flur 18: das Flurstück 1054 Das Flurbereinigungsgebiet hat nach der Änderung eine Größe von etwa 1157 ha. Aus der beigefügten Gebietsübersichtkarte ist die aus dieser Änderung resultierende neue Verfahrensgebietsabgrenzung ersichtlich. 2. Für die zugezogenen Flurstücke wird die Flurbereinigung nach 87 FlurbG angeordnet. 3. Teilnehmergemeinschaft Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Wümbach zugezogenen Grundstücke und die Erbbauberechtigten sind Teilnehmer der mit Flurbereinigungsbeschluss vom 13. Oktober 1995 entstandenen Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Wümbach. 4. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Gotha, Hans-C.-Wirz-Str. 2, Gotha, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o. a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 5. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Nach 34 bzw. 85 Nr. 5 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses ab bis zur Unanfechtbarkeit der Ausführungsanordnung in folgenden Fällen die Zustimmung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung erforderlich: a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet geändert werden soll, dies gilt nicht für Änderungen, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden sollen; c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze beseitigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden; d) Wenn Holzeinschläge vorgenommen werden sollen, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, wobei die Zustimmung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung nur in Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden kann. Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Verfahren unberücksichtigt bleiben; das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung kann den früheren Zustand gemäß 137 FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so muss das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Ersatzpflanzungen anordnen. Werden entgegen dem Absatz d) Holzeinschläge vorgenommen, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Wer den Vorschriften zu Buchstabe b), c) oder d) zuwiderhandelt, begeht nach 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geldbuße geahndet werden kann. Bei Zuwiderhandlung nach Buchstaben d) kann das geschlagene Holz eingezogen werden. 6. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung des Änderungsbeschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in der Verwaltungsgemeinschaft Wolfsberg im Ortsteil Gräfinau-Angstedt für die als Flurbereinigungsgemeinden betroffenen Ortsteile Gräfinau-Angstedt, Wümbach, Bücheloh und der Stadtverwaltung Langewiesen, sowie in den angrenzenden Gemeinden Ilmenau, Gehren und Wipfratal zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Gründe: Das Thüringer Landesverwaltungsamt als Enteignungsbehörde hat beim Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Um-

6 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 welt und Naturschutz für den Bau der Neubaustrecke Ebensfeld- Erfurt (ICE-Strecke) im Planfeststellungsabschnitt 2.2 den Antrag auf Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens nach den Vorschriften der 87 bis 89 FlurbG gestellt. Die unter Nr. 1.1 genannten Flurstücke sind von der Planfeststellung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen betroffen. Dem Antrag der Enteignungsbehörde wird durch den Flurbereinigungsbeschluss Wümbach vom und durch die Zuziehung der unter Nr. 1.1 genannten Flurstücke vollständig Rechnung getragen. Die Flurstücke unterliegen somit auch dem Flurbereinigungsverfahren Wümbach. Dadurch wird es möglich, den Eigentümern entsprechendes Ersatzland zuzuteilen, sofern keine Verkaufsbereitschaft der für die Ausgleichs- und Baumaßnahmen benötigten Fläche besteht. Eine Enteignung wird daher nicht erforderlich. Diese Änderungen des Flurbereinigungsgebietes Wümbach stellen bezogen auf die inhaltliche Ausrichtung und die Größe des Verfahrensgebietes eine Geringfügigkeit dar, so dass keine Pflicht zur vorherigen Anhörung der durch den Änderungsbeschluss betroffenen Grundstückseigentümer besteht. Die Erweiterung und Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Wümbach liegt aus vorgenannten Gründen im wohlverstandenen Interesse der Beteiligten. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Wümbach hat in seiner Sitzung am der beabsichtigten Änderung des Verfahrensgebietes zugestimmt. Durch die vorgenannten Änderungen erfährt das Verfahrensgebiet eine Vergrößerung von 7,7 ha. Diese Veränderung ist als geringfügig zu betrachten. Somit sind die Voraussetzungen nach 8 Abs. 1 FlurbG gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der genannten Behörde eingegangen ist. Gotha, gez. Mathias Geßner Amtsleiter Gemeinde Herschdorf Beschlüsse In der 33. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Herschdorf vom 09. Juli 2013 wurden im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 230/33/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt eine überplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle Kindergarten Abriss Scheune - in Höhe von ,00. Die überplanmäßige Ausgabe ist gemäß 58 (1) ThürKO unabweisbar. Die Deckung erfolgt über Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle Zuschüsse vom Land - in Höhe von 8.900,00 und durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle Baumaßnahmen Jugendclub - in Höhe von 3.100,00. Abstimmungsergebnis: Anzahl der stimmberechtigten Personen... 9 Anzahl der anwesenden Personen... 6 Ja-Stimmen... 6 Nein-Stimmen... 0 Enthaltungen... 0 In der 33. Gemeinderatssitzung der Gemeinde Herschdorf vom 09. Juli 2013 wurden im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 231/33/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt die Vergabe für den Abriss des Gebäudekomplexes (Scheune, Holzschuppen und Garage) im Grundstücksbereich des Kindergartens der Gemeinde Herschdorf an das Unternehmen Zimmermann, Herschdorf gemäß Angebot vom 2. Juli 2013 Beschluss-Nr. 232/33/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Herschdorf beschließt die Nachtragsvergabe für die Straßeninstandsetzungsarbeiten in der Ortsstraße (Hohlweg) im Ortsteil Allersdorf an das Unternehmen Tiefbau Fickenscher, Gehren gemäß Angebot vom 24. Juni 2013 Siegmund 1. Beigeordneter Gemeinde Neustadt Öffentliche Bekanntmachung Hierdurch wird die 4. Änderungssatzung vom zur Beitragssatzsatzung vom zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Neustadt vom nach der rechtsaufsichtlichen Prüfung öffentlich bekannt gemacht. Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der VG Langer Berg, Sitz Gehren, Gehren, Obere Marktstraße 1, für die Gemeinde Neustadt am Rennsteig schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, Paragraph 21 (4) ThürKO. 4. Änderungssatzung vom zur Beitragssatzsatzung vom zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Neustadt vom Auf Grund des 19 Abs. 1 und 21 der Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S.194) und der 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) erlässt die Gemeinde Neustadt folgende 4. Änderungssatzung zur Beitragssatzsatzung vom zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Neustadt vom Beitragssatz Die Beitragssätze in den einzelnen Abrechnungsgebieten werden wie folgt festgesetzt: Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite

7 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 II. Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ausgefertigt: Neustadt, den GEMEINDE NEUSTADT/RSTG. Macheleidt Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Hierdurch wird die 2. Änderungssatzung vom 22. Juli 2013 zur Hauptsatzung der Gemeinde Neustadt am Rennsteig vom 23. November 2009 nach der rechtsaufsichtlichen Prüfung öffentlich bekannt gemacht. Verstöße in Sachen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der VG Langer Berg, Sitz Gehren, Obere Marktstraße 1, schriftlich für die Gemeinde Neustadt/Rstg. unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, Paragraph 21 (4) ThürKO. 2. Änderungssatzung vom 22. Juli 2013 zur Hauptsatzung der Gemeinde Neustadt am Rennsteig vom 23. November 2009 Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeindeund Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 06. März 2013 (GVBl. S. 49, 58), erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Neustadt/Rstg. folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Neustadt am Rennsteig vom 23. November 2009: Gemeinde Pennewitz Beschlüsse In der 24. nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Pennewitz vom 25. Juli 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. 149/24/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Pennewitz beschließt den Kauf eines Einsatzleitfahrzeuges (Trafic L2H1 2.0 dci 115 PS Combi) für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Pennewitz vom Autohaus Parthen, Gehren. Beschluss-Nr. 250/24/2013 Der Gemeinderat der Gemeinde Pennewitz erteilt seine Zustimmung der Errichtung einer Grundstücksausfahrt auf die Bundesstraße 88 vom Grundstück Königseer Straße 67, Frau Bärbel Schwarz-Schau. Die Auflagen aus der Stellungnahme des Straßenbauamtes werden als Bestandteil in den Zustimmungsbescheid aufgenommen. Schubert Bürgermeister Artikel Der Bürgermeister Absatz (2) Buchstabe f) erhält folgende Fassung: f) Bewirtschaftung von Geldanlagen aus Mitteln der Rücklage. Artikel 2 Die 2. Änderungssatzung vom 22. Juli 2013 zur Hauptsatzung der Gemeinde Neustadt am Rennsteig vom 23. November 2009 tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Ausgefertigt: Neustadt/Rstg., den 22. Juli 2013 GEMEINDE NEUSTADT AM RENNSTEIG Macheleidt Bürgermeister Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Obere Marktstraße 1, Gehren Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen.

8 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Nichtamtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg Veranstaltungen Veranstaltungskalender der www-region September 2013 für die VG Langer Berg Jahrfeier Pennewitz Pennewitz Gemeindesaal Eröffnung und Film- und Dia-Vortrag Uhr und Friedensstraße über Pennewitz Kindernachmittag Uhr Tanz mit Galaxis Uhr Andacht Uhr Pfarrgarten Musikalischer Frühschoppen mit Gulasch Uhr Chornachmittag mit Querbeat und Uhr gemütlicher Ausklang bei Kaffee und Kuchen Willmersdorfer Jugendkirmes Willmersdorf Gemeindesaal und Kirmestanz mit Big Valley Band Uhr Ortsmitte Frühschoppen Uhr Platzkonzert mit den Körnbachtalern Uhr Wanderkino Uhr Böhlen Sommerakademie Lichter der Großstadt Charlie Chaplin Wanderkino Uhr Böhlen Sommerakademie Lichter der Großstadt Charlie Chaplin 06. bis Nachkirmes Willmersdorf Willmersdorf Saal Willmersdorf Fackelumzug Uhr Anschließend Stimmung mit Huti Kirmestanz mit Lotos Uhr Gartenfest am Heideteich Gehren Am Heideteich Herbst-Kleidermarkt 9.30 Uhr bis Uhr Langewiesen Turnhalle Vier-Orte-Treffen Uhr Jesuborn Wüstung Schönheide Gräf.-Angstedt Dörnfeld 06. bis Feuerwehrfest Großbreitenbach Festplatz am Feuerwehrgerätehaus 7. oder Herbstfest Gräfinau-Angstedt Feuerwehr 1. oder Erntedankfest Bücheloh Kulturscheune Tag der Vereine an der Grundschule Gehren Gehren Schulgelände Nordstraße Musikalische Lesung mit Orgel und Klavier Großbreitenbach St. Trinitatiskirche Tag des offenen Denkmals Gehren Untere Marktstr. 12 Öffnung der Jugendstilvilla Tag des offenen Denkmals Großbreitenbach Museum, Kirche Zeit zum Helfen! Spende Blut! Neustadt Gemeindezentrum Wir laden zur Blutspende ein Kirmes Jesuborn Jesuborn am und im Rock mit Los Uhr Bürgerhaus Jesuborn Kindernachmittag Uhr Tanz mit Partyband Joe Uhr Frühschoppen, Körnbachtaler Musikanten ab Uhr Fackelumzug Uhr Neustädter Kirmes Neustadt Gemeindezentrum und Anbraten Uhr Ortsmitte Überraschungsabend Uhr Kirmestanz mit Galaxis Uhr Kirmessprüche Uhr Kirmesumzug ab Uhr Frühschoppen Uhr Blasmusik ab Uhr mit den Wachbergmusikanten, Kinderdisco mit Spiel und Spaß, Schießbude, Hüpfburg Traditionelles Kirmesbegräbnis ab Uhr

9 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/ Fahrt zum Hirschbrüllen Uhr Jesuborn zur Stahlhelmhütte Porzellan-und Büchermarkt Uhr Langewiesen Kulturfabrik (Oberweg 2) Zentraler Tag der Heimat des BdV Gehren in Bad Blankenburg Wildpflanzen im Herbst Uhr Langewiesen Heinse-Haus Kräuterveranstaltung mit Christina Petzold Gruppe Feuertanz Uhr Langewiesen Kulturfabrik (Oberweg 2) Kulturfreitag Männerkirmes Herschdorf Herschdorf Ortsmitte Fackelumzug /Lagerfeuer Uhr Am Langen Berg Kirmestanz Uhr Gemeindesaal Kirmesumzug u. musikalischer Nachmittag Uhr Herbstwanderung für Jedermann Gehren Herbstrunst Neustadt Rennsteigmuseum Möhrenbacher Kirmse Möhrenbach Ratskeller jeden Montag Gemütlicher Seniorennachmittag Uhr Neustadt Seniorentreff jeden Dienstag Wanderung am Rennsteig Uhr Neustadt Treffpunkt: Kammweg mit anschließendem Kaffeetrinken jeden Mittwoch Diashow Der Rennsteig Uhr Neustadt Gemeindezentrum ein historischer Grenz- und Wanderweg jeden Donnerstag Gemütlicher Abend mit Tanzmusik Uhr Neustadt Rennsteighotel Kammweg jeden Samstag Kräuterwanderung mit Rosalie Uhr Neustadt Treffpunkt Kammweg Jede Wiese eine Apotheke Einladung zur Veranstaltungsabstimmung für 2014 Sehr geehrte Vereins- und Interessengemeinschaftsvorsitzenden! Der Feuerwehrverein Gehren e.v. und der Sportverein Gehren 1911 e.v. laden zu einer Beratung am Mittwoch, dem , Uhr, in das Sportlerheim Gehren ein, um Termine für Veranstaltungen im Jahr 2014 die Stadt Gehren und die Gemeinde Möhrenbach betreffend, zu beraten. Alle Vereins- und Interessengemeinschaftsvorsitzenden oder deren kompetente Vertreter aus den beiden Kommunen sind herzlich eingeladen, an der Beratung teilzunehmen. Rückmeldungen bitte unter: bluhm@langerberg.de oder telefonisch unter / Im Namen der Mitglieder Mathias Nicolai, SV Gehren 1911 e.v. Danny Schmidt, Feuerwehrverein Gehren e.v. Stadt Gehren Achtung! Mitteilungen Änderung Wanderwegeverlauf im Bereich des Rundwanderweges Jesuborn Aufgrund der Baufälligkeit der Wohlrosebrücke für Wanderer und Radfahrer am Rundwanderweg Jesuborn, haben sich die Stadt Gehren in Abstimmung mit den Wanderwegewarten der Stadt entschieden, den Verlauf dieses Rundwanderweges durch vorhandene Wegealternativen geringfügig zu ändern. Der Teilabschnitt des Jesuborner Rundwanderweges zum Seerosenteich wird deshalb ab sofort über die Ortsmitte in Jesuborn ausgewiesen und ist mit einem braunem S gekennzeichnet. Die alte Brücke ist aus sicherheitstechnischen Gründen bereits durch die Wanderwegewarte in ehrenamtlicher Tätigkeit entfernt worden. Leihgaben für geplanten Aufsteller auf dem Gelände des ehemaligen Kunstglases gesucht Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, bereits im letzten Jahr konnte die Stadt Gehren den Rückbau des ehemaligen Firmenstandortes, welcher zuletzt bis 1991 als Betriebsstätte des Ilm-Kristall Ilmenau und danach noch für einzelne Gewerbe und als Aussiedlerheim genutzt wurde, zu Ende führen. Leider gab es zur Rekultivierung der Industriebrache mit 14 Gebäudekomplexen auf über m 2 Fläche keine Alternative mehr. Nicht vergessen werden soll jedoch, dass dieser Standort für die industrielle Entwicklung der Stadt eine herausragende Bedeutung hatte und diese als Teil eines historischen Industriegürtels mitprägte. Anliegen der Stadt Gehren ist es, auf die Etappen dieser Zeitgeschichte hinzuweisen. Dazu soll Anfang September 2013 auf dieser Fläche ein Aufsteller errichtet werden. Mit vielfältiger Unterstützung, insbesondere durch den Heimatgeschichtsverein Gehren, Frau Ursula Beyer, wird über die niedergelassenen Unternehmen und die wechselvolle Entwicklung dieses Standortes seit 1894 informiert. Neben bildlichen Darstellungen gibt es die Möglichkeit, in integrierten Schaukästen Exponate aus der früheren Produktion der Unternehmungen am Standort auszustellen. Dafür werden durch die Stadt Gehren auch noch Leihgaben / Dauerleihgaben gern angenommen. Wer aus der früheren Produktion der Glasinstrumentenfabrik Carl Rose oder der Niederlassung des VEB Ilm - Kristall Ilmenau etwas beisteuern möchte, kann sich an das Büro des Bürgermeisters wenden (Telefon /88050, Frau Haueisen). Wir bedanken uns jetzt schon für Ihre Unterstützung. Ronny Bössel Bürgermeister Ronny Bössel Bürgermeister

10 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013

11 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Wir gratulieren Gratulationen zum Geburtstag an Bürger der Stadt Gehren im Monat September Herrn Horst Roitzsch zum 81. Geburtstag Karl-Marien-Str Frau Christine Schumann zum 80 Geburtstag Jesub., August-Bebel-Str Herrn Siegfried Horntrich zum 71. Geburtstag Töpfergasse 25 a Herrn Bernd Kapser zum 73. Geburtstag Untere Marktstr Frau Ursula Vollrath zum 84. Geburtstag Jesub., August-Bebel-Str Herrn Harald Geber zum 82. Geburtstag Jesub., Schwarzburger Str. 12 a Herrn Peter Jörg zum 75. Geburtstag Schleusinger Str Frau Margit Schupp zum 73. Geburtstag Amtsstr Herrn Siegfried Enders zum 72. Geburtstag Jesub., Schweizer Str Herrn Karl Amthor zum 73. Geburtstag Parkweg Frau Ursula Fickenscher zum 72. Geburtstag Talstr. 1 a Frau Lieselotte Weinecke zum 84. Geburtstag Bergstr. - Nord 13 a Frau Hildegard Schütt zum 84. Geburtstag Jes., Schweizer Str Herrn Klaus Köhler zum 72. Geburtstag Bergstr. - Nord 10 a Frau Ingeburg Weisleder zum 87. Geburtstag Schleusinger Str Frau Helma Knorr zum 74. Geburtstag Johannesstr Herrn Jochen Stein zum 72. Geburtstag Bergstr. - Nord 13 b Herrn Hermann Koch zum 74. Geburtstag Südstr Herrn Manfred Rissland zum 74. Geburtstag Johannesstr Frau Gertrud Zentgraf zum 77. Geburtstag Arnstädter Str. 18 a Frau Gerlinde Eschrich zum 86. Geburtstag Bahnhofstr Frau Irmgard Schneider zum 79. Geburtstag Untere Marktstr Herrn Martin Tischer zum 70. Geburtstag Obere Marktstr Frau Theresia Lynen zum 96. Geburtstag Bahnhofstr Frau Karin Möller zum 74. Geburtstag Töpfergasse Herrn Diethard Höland zum 78. Geburtstag Arnstädter Str. 5 a Frau Hannelore Zentgraf zum 77. Geburtstag Bergstr. - Nord 8 a Frau Renate Leutenberg zum 77. Geburtstag Nordstr Herrn Harald Koch zum 76. Geburtstag Bergstr. - Nord 8 a Frau Hanna-Lore Hellmich zum 76. Geburtstag Südstr Herrn Helmut Klein zum 70. Geburtstag Am Haferteich Frau Christa Schmidt zum 84. Geburtstag Bahnhofstr Frau Marianne Weber zum 80. Geburtstag Bergstr. - Nord 11 a Herrn Walter Woletz zum 74. Geburtstag Jesub., August-Bebel-Str Frau Charlotte Heinz zum 92. Geburtstag Heimstättenstr Herrn Erhard Schiller zum 82. Geburtstag Schleusinger Str. 75 a Herrn Dieter Stärker zum 70. Geburtstag Badergasse Herrn Bruno Henkel zum 85. Geburtstag Bahnhofstr Frau Hannelore Schindhelm zum 83. Geburtstag Langebergstr Herrn Peter Palzer zum 81. Geburtstag Bahnhofstr Herrn Georg Hahn zum 73. Geburtstag Südstr Herrn Klaus Zosel zum 71. Geburtstag Finnlandsiedlung Frau Inge Meyer zum 78. Geburtstag Schleusinger Str Herrn Hans-Jürgen Gliewe zum 76. Geburtstag Jesub., Mühlweg Herrn Arnold Schröder zum 74. Geburtstag Untere Marktstr Herrn Manfred Benkert zum 75. Geburtstag Brandstr Frau Elly Gießler zum 82. Geburtstag Karl-Marien-Str Frau Johanna Pausch zum 79. Geburtstag Langewiesener Str Herrn Gerhard Reise zum 77. Geburtstag Parkweg Frau Heide Scheibe zum 73. Geburtstag Wiesenweg Frau Inge Exner zum 70. Geburtstag Friedensstr Herrn Reiner Huck zum 75. Geburtstag Badergasse Frau Margret Wurmus zum 75. Geburtstag Friedensstr Herrn Karl-Heinz Hausmann zum 75. Geburtstag Bergstr. - Nord 11 c Frau Erika Wilhelm zum 71. Geburtstag Schleusinger Str Herrn Horst Krannich zum 84. Geburtstag Bahnhofstr Frau Gisela Böhme zum 80. Geburtstag An der Schobse Frau Edith König zum 83. Geburtstag Bahnhofstr Frau Sigrid Weber zum 78. Geburtstag Finnlandsiedlung Frau Anneliese Martin zum 73. Geburtstag Finnlandsiedlung Frau Ingeborg Benz zum 80. Geburtstag Am Friedhof Frau Ingrid Koch zum 75. Geburtstag Bergstr. - Nord 8 a Frau Elfriede Ringer zum 74. Geburtstag Theo-Neubauer-Str. 6 Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr. Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am 03. September die Eheleute Herbert und Christel Möller in Gehren, Untere Marktstr. 43. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute und noch schöne gemeinsame Ehejahre bei guter Gesundheit

12 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern am 05. September die Eheleute Günter und Gisela Geber in Gehren, Schlossallee 5. Zu diesem Ehejubiläum übermitteln wir unsere herzlichen Glückwünsche und alles Gute für die weiteren gemeinsamen Ehejahre bei guter Gesundheit. Bössel Bürgermeister Möhrenbach 14. nach Trinitatis, 01. September Uhr Gottesdienst 15. nach Trinitatis, 08. September 2013 kein Gottesdienst in Möhrenbach 16. nach Trinitatis, 15. September Uhr Zentraler Gottesdienst der regionalen Kirchgemeinden in der Kirche zu Böhlen 17. nach Trinitatis, 22. September 2013 kein Gottesdienst in Möhrenbach 18. nach Trinitatis, 29. September Uhr Gottesdienst Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinden Gehren, Jesuborn, Möhrenbach,Pennewitz Monat September 2013 Seid nicht bekümmert, denn die Freude am Herrn ist eure Stärke. Neh. 8,10 Gehren 14. nach Trinitatis, 01. September 2013 kein Gottesdienst in Gehren 15. nach Trinitatis, 8. September Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl 16. nach Trinitatis, 15. September Uhr Zentraler Gottesdienst der regionalen Kirchgemeinden in der Kirche zu Böhlen 17. nach Trinitatis, 22. September Uhr Gottesdienst 18. nach Trinitatis, 29. September Uhr Gottesdienst Gemeindenachmittag 12. September 2013, Donnerstag, Uhr im Gemeindehaus 26. September 2013, Donnerstag, Uhr im Gemeindehaus Christenlehre dienstags Uhr im Gemeindehaus Konfirmandenunterricht nach Absprache Jesuborn 15. nach Trinitatis, 08. September Uhr Gottesdienst 16. nach Trinitatis, 15. September Uhr Zentraler Gottesdienst der regionalen Kirchgemeinden in der Kirche zu Böhlen 18. nach Trinitatis, 29. September Uhr Gottesdienst Christenlehre dienstags Uhr im Gemeindehaus in Gehren Konfirmandenunterricht nach Absprache Christenlehre dienstags Uhr im Gemeindehaus in Gehren Kindernachmittag nach Absprache Konfirmandenunterricht nach Absprache Pennewitz 14. nach Trinitatis, 01. September Uhr Andacht anlässlich der 675-Jahr-Feier 16. nach Trinitatis, 15. September Uhr Zentraler Gottesdienst der regionalen Kirchgemeinden in der Kirche zu Böhlen 17. nach Trinitatis, 22. September Uhr Gottesdienst Gemeindenachmittag 19. September 2013, Donnerstag, Uhr im Pfarrhaus Christenlehre dienstags Uhr im Gemeindehaus in Gehren Konfirmandenunterricht nach Absprache Das Pfarrbüro Gehren, Untere Marktstraße 7, Tel / ist für Sie zu folgenden Zeiten geöffnet: Dienstag Uhr Uhr Freitag Uhr Unseren Gemeindegliedern, allen Einwohnern und Gästen eine segensreiche Zeit. Ihr Pfarrer Dr. Udo Huß Gemeindekirchenratswahl 2013 in der EKM Ankündigung der Wahlen zum Gemeindekirchenrat des Kirchengemeindeverbandes Gehren-Jesuborn-Möhrenbach Am, dem 13. Oktober 2013 findet die Wahl des Gemeindekirchenrates des Kirchengemeindeverbandes statt. Es sind insgesamt 12 Mitglieder für den Gemeindekirchenrat zu wählen (8 in Gehren, 4 in Möhrenbach, 2 in Jesuborn). Alle Gemeindeglieder werden gebeten, Kandidatenvorschläge für den Gemeindekirchenrat im Evangelisch-Lutherischen Pfarramt Gehren Untere Marktstraße 7 bzw. bei den Vorsitzenden des Gemeindekirchenrates Claudia Nippe, Talstraße 30, Gehren Steffen Köhler, Gansleitestraße 1a, Möhrenbach schriftlich einzureichen.

13 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Formulare sind im Pfarramt Gehren (s.o.) erhältlich. Vorgeschlagen werden können alle Gemeindeglieder, die seit mindestens sechs Monaten der Kirchengemeinde angehören, die bis zum Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die zum Abendmahl zugelassen sind, die die Wählbarkeit nicht verloren haben und am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen. Es besteht die Möglichkeit, per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Entsprechende Unterlagen sind im Pfarramt Gehren (s.o.) erhältlich. Gehren, Möhrenbach, am 3. April 2013 Der Gemeindekirchenrat Claudia Nippe, Vors. Gehren Steffen Köhler, Stellv. Vors. Möhrenbach Vereine und Verbände Alles auf zur Kirmes in Jesuborn vom 13. bis am Bürgerhaus Jesuborn Freitag, Uhr: Rock mit der Ramstein Coverband Los Samstag, Uhr: Kindernachmittag und Kaffee und Kuchen für unsere Senioren Uhr: Kirmestanz mit der Partyband Joe Nachrichten vom Förderverein KITA Sonnenschein e.v. Sommer, Sonne, Baden und UUURRRLLLAAAUUUUBBB!!! In diesem Jahr lässt uns die Sonne nicht im Stich. Traumhaftes Wetter versüßt uns allen den Urlaub. Ob zu Hause oder in der Ferne. Manch einer stöhnt bei der Hitze, aber wir wollen nicht meckern, sondern uns der Temperaturen erfreuen. Während die einen ihre Freizeit genießen, müssen andere bei den tropischen Temperaturen schuften. Die energetische Sanierung der Kita schreitet stetig voran und im Garten werden Drainageleitungen verlegt, um den nächsten großen Regen gleich abzuleiten und nicht, wie im Mai, drei Wochen für eine Matschtraumland zu sorgen. Vielen Dank an den Kita-Träger für diese Arbeiten. Auch laufen im Verein die Vorbereitungen für den Herbstkleidermarkt in vollen Zügen. Leider machen uns die Sanierungsarbeiten im Rathaussaal einen Strich durch unsere bisherige Terminplanung. Aufgrund dieser Bauarbeiten werden wir unseren Herbstkleidermarkt verlegen auf den ! Anmeldungen für den Kleidermarkt werden ab sofort unter basar@foerderverein-kita-gehren.de entgegen genommen. Bitte bei Neuanmeldung die Anschrift und Telefonnummer für evtl. Rückfragen und zur Versendung der Verkäuferinfos nicht vergessen! Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen und möchten gleichzeitig wieder alle aufrufen, uns bei der Durchführung des Kleidermarktes zu unterstützen. Sie wissen ja, nur mit IHRER Hilfe können wir den bestmöglichen Erfolg für die Kita Gehren erzielen! Auch als Helfer können Sie sich ab sofort unter basar@foerdervereinkita-gehren.de anmelden, oder nach der Schließzeit in der Kita eintragen (Infotafel im Eingangsbereich). Wir freuen uns auf Ihre Hilfe und sagen im Voraus schon einmal: Vielen Dank!!! Haben Sie noch Ideen oder Wünsche für die Kita? Oder möchten Sie uns künftig helfen? Sei es als Mitglied, externer Förderer oder Sponsor, dann kontaktieren Sie uns persönlich, über die KITA oder aber über unsere Homepage Nicole John Vorstandsvorsitzende, Uhr: Frühschoppen im Laufe des Tages spielen die Körnbachtaler Musikanten auf; Uhr: Fackelumzug mit dem Spielmannszug Gehren/Geraberg und anschließenden gemütlichen Ausklang Herzlich willkommen zu unserer Kirmes, viel Spaß und gute Unterhaltung bei allen Veranstaltungen und gute Laune bringt Ihr bitte mit. Selbstverständlich ist für das leibliche Wohl bestens gesorgt. Robert Krauße im Namen der Kirmesmitglieder Antennengemeinschaft Gehren Jahresvollversammlung 2013 Am 23. Juli fand die jährliche Vollversammlung der Antennengemeinschaft statt. Bei mäßiger Teilnahme wurde Bilanz zum Geschäftsjahr 2012/13 gezogen. - Die Umstellung auf das digitale Fernsehen ist abgeschlossen. Anfängliche Probleme bei der Programmierung der Fernsehgeräte sind behoben. Die Umstellung auf das digitale Fernsehen brachte keine Abnahme der Teilnehmerzahlen. - Die Bilanz im Geschäftsjahr ist ausgeglichen, obwohl der Posten Material durch die Baumaßnahmen und die Installation neuer Verstärkertechnik relativ hoch ist. - Problem GEMA Die Forderungen der GEMA zur Zahlung der Einspeisegebühr wurden durch den Gesetzgeber als rechtens anerkannt. Mit dieser Entscheidung hat das FDP-geführte Justizministerium die Umsetzung der Empfehlung des Petitionsausschusses zum Erlass der Einspeisegebühr für kleine Antennengemeinschaften abgelehnt. Alle unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, sich für diese Entscheidung bei der Wahl am 22. September bei der FDP zu bedanken. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass auch unsere Antennengemeinschaft die Einspeisegebühren rückwirkend ab dem Jahr 2009 zahlen muss. Für unsere Antennengemeinschaft sind damit jährliche Gebühren in Höhe von ca fällig. Um diese zusätzlichen Kosten aufzubringen, müssen die Jahresgebühren um 3 erhöht werden und betragen jetzt 57 bzw. 46 bei Zahlung bis Ende August. Diese Erhöhung ist auf der Jahresversammlung einstimmig beschlossen worden. Die jetzige Kanalbelegung wird auch in Zukunft beibehalten. Weitere Programme werden über noch freie Kanäle übertragen. Die Liste mit der Senderbelegung kann per von Herrn Schacht angefordert werden (denkmal.27@t-online.de). Der Vorstand

14 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Handwerkerwoche vom Juli 2013 Achtung!!! Aktivspielplatz wegen Renovierung- und Malerarbeiten vom geschlossen! Wie alles anfing! Zum Frühjahrsputz der Stadt Gehren nahm sich der Trägerverein der offenen Kinder- und Jugendarbeit der VG Langer Berg - MUG Thüringen e. V. und die Kinder und Jugendlichen des Jugendclub Underground Gehren, den AKI zum Putzen und säubern vor. Dabei lies uns der Zustand der Spiel- und Klettergeräte darüber nach denken, was wir machen können, um nach über zehn Jahren der Einweihung des Platzes einen neuen Anstrich und Ausbesserungsarbeiten zu verleihen. Gedacht - getan und schon hatte unsere Jugendkoordinatorin eine Idee zur Umsetzung. Bauhof, Bürgermeister und die Firma Raupenholz wurden mit in s Boot geholt und so kam es, dass sich in der ersten Ferienwoche 9 Jungen im Alter von Jahren zu dem Projekt Handwerkerwoche am AKI einfanden. Das Handwerkerteam bestand aus: Celias Stengel - unser kleiner Jugendleiter allen voran, Moritz Krause, Lukas Kürschner, Jacin Kernani, Marius Apel, Marius Bössel, Toni Weinert, Benjamin Chemnitz, Nils Schwindhammer, sowie die Clubratchefin Kathleen, Elke als Köchin und Jugendkoordinatorin Renate. Professionelle Anleitung erhielten wir von der Firma Raupenholz durch Roland Peppler, Pierre und Chris. Am ersten Tag wurde die alte Farbe des Leuchtturmes, dem Drachenboot, der Klettergeräte und Rutsche mit Schmirgelpapier per Hand ab geschliffen - die schon etwas erfahrenen Handwerker dürfen mit dem Winkelschleifer und den Schleifgeräten arbeiten, das hat natürlich mehr Spaß gemacht, wie das mühselige abschleifen mit der Hand. Noch am selben Tag konnte der Leuchtturm und die Lagerfeuersitzecke mit neuer Farbe gestrichen werden. Moritz und Lukas schachteten für den neuen Schildermast ein 60 cm tiefes Loch, das war bei der Hitze ganz schön anstrengend. Bei den sommerlichen Temperaturen wurde nach dem Mittagessen Feierabend gemacht und im Ilmenauer Schwimmbad wurde relaxt. Chefkoch war unsere Elke, die im Jugendclub die ganze Mannschaft bekocht hat! Der Dienstag kostete unserer Jugendkoordinatorin schon viel Motivierungsarbeit, denn es hieß wieder schleifen, stereichen und ein Loch für das Ruder des Drachenbootes ausgraben und das alles bei viel zu schönem Wetter und außerdem sind doch Ferien! Aber die Aussicht zur Belohnung (die sich Renate vor Beginn ein fallen ließ) war Anlass genug, doch immer wieder mit dem Pinsel, der Schaufel und dem Schmirgelpapier etwas fertig zu machen. Denn nur, wenn das Tagesziel erreicht wird, ist am Mittwoch Belohnungstag!!! Die Firma Raupenholz nutzte die Nachmittage ohne uns, um wieder vor zu arbeiten, die verwitterten Hölzer gegen neue aus zu tauschen... Am Mittwoch fuhren unsere gutgelaunten Jungen mit Busfahrer Peter, Renate und Kathleen nach Schwarzbach zum Go - Kartfahren. Dies ist ein lang ersehnter Wunsch von den Jugendlichen und nun soll dieser in Erfüllung gehen. Es gab einen Riesenspaß - leider war die Zeit viel zu schnell vorbei. Danach ging es zum Baden am Bergsee Ratscher. Am Donnerstag war Endspurt - alle packten noch einmal tüchtig mit an, damit alles fertig wurde. Pierre und Chris von der Raupenholzfirma hatten den Ruhetag genutzt und den morschen Boden des Piratenschiffes mit neuen Brettern versehen, die nun wieder neu gestrichen werden mussten. Kathleen war für die Feinheiten verantwortlich, also Augen, der kleine blaue Vogel - der all` die Jahre kaum zu erkennen war, ist jetzt schon von weiten zu sehen. Zum Schluss bekam der Drache wieder eine Zunge und eine Fahne wurde gestaltet, die am Mast des Piratenschiffes angebracht wurde. Die Presse kommt uns auch noch besuchen, Frau Franke von dem Freien Wort ist voll des Lobes über die etwas andere Feriengestaltung! Stolz schauen wir uns das vollbrachte Meisterwerk an - alles wieder wie neu! Ein großes Lob geht an die Firma Raupenholz, ohne sie wäre unser Handwerkerprojekt nicht möglich gewesen und natürlich auch ein dickes Lob von unserer Jugendkoordinatorin an die Jungen und an unsere Kathleen. Freitagnachmittag gab es ein Belohnungsgrillen mit der Firma Raupenholz. Bratmaxe Manuel verwöhnte uns mit Räuberbrot, Bratwürsten und Fetakäse. Renate Koch Jugend-Koordinatorin MUG e.v. Eröffnung Samstag, , Uhr, geöffnet bis Uhr Öffnung, bis Uhr in der Karl-Marien-Schule, Michael-Bach-Straße Gehren Zu sehen sind Arbeiten der einzelnen Zirkel, Gruppen des Vereins und befreundeter Partner: Malerei und Zeichnungen Geschichte der Gehrener Bache Tradition und Brauchtum / Mundart / Gehrener Kulturbund- Spinnstube Natur und Umwelt - durch unsere Wanderfreunde

15 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Gehrener Heimatgeschichte (Heimatgeschichtsverein Gehren e.v.) Stickereiarbeiten der Familie Escher aus Langewiesen / Gehren Bastelideen von Brigitte und Kerstin Für Eisenbahnfreunde: Modelleisenbahnen vom Verein für historische Technik & Eisenbahngeschichte Gräfenroda e.v. Wir wünschen guten Appetit bei hausbackenen Kuchen, Kaffee und diversen Getränken. Wir freuen uns auf lhren Besuch und heißen Sie herzlich willkommen. Kulturbund e.v. Ortsgruppe Gehren und alle Aussteller Sonstiges KiTa Sonnenschein Gehren Aufregende Wochen liegen hinter den Igelkindern, den Schulanfängern unserer KiTa Sonnenschein, eine Weltreise, spielzeugfreie Zeit, Besuch der Volkshochschule, Zuckertütenfest, Besuch im Schülerfreizeitzentrum, Abschlussfest auf dem Wikingerschiff, Wandertag, Übernachtung im Kindergarten und natürlich auch ein paar Abschiedstränen Ein Dankeschön an dieser Stelle an alle, die uns das ermöglicht haben und vor allem unseren beiden Elternsprechern Julia Heller und Magdalena Keßler. Ein ganz besonderer Tag war unsere Verabschiedung im Seniorenheim Pro Civitate in Gehren. Bereits seit 3 Jahren besteht ein Kooperationsvertrag zwischen dem Seniorenheim und unserem Kindergarten. Dieser wird durch regelmäßige Besuche und gemeinsame Aktionen mit Leben gefüllt. Wir Igelkinder haben zusammen mit den Bewohnern gesungen, gespielt, gebastelt und gelacht. Es gab ein gemeinsames Sportfest und eine tolle Theateraufführung. Bei unseren Besuchen wurden wir immer ganz herzlich empfangen und jedesmal wartete eine kleine Überraschung auf uns. Doch zum Abschlussfest kamen wir aus dem Staunen nicht heraus auf dem Gelände des Seniorenheims war extra für uns eine Hüpfburg aufgestellt und die Bewohner hatten für jedes Kind eine Zuckertüte gebastelt, die im Verlaufe des Vormittags persönlich überreicht wurden. Dazu gab es noch das Rennsteiglied von den Bewohnern gesungen. Unser Dank für die schöne gemeinsame Zeit gilt deshalb dem netten Personal des Seniorenheims und natürlich den Bewohnern. Wir hoffen, dass unser Kooperationsvertrag auch weiterhin mit gemeinsamen Erlebnissen gestaltet wird. Vielen Dank und auf Wiedersehen sagen die Igelkinder der KiTa Sonnenschein und ihre Erzieherinnen.

16 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Gemeinde Herschdorf Mitteilungen Die kostenlose Abgabe von Baum- und Strauchschnitt auf dem Gelände des Wanderparkplatzes Langer Berg findet im Herbst in folgendem Zeitraum statt: bis , jeweils mittwochs von Uhr. Es werde haushaltsübliche Kleinmengen (bis zu 1 m 3 je gemeindlicher Privathaushalt) von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt angenommen. Das Schnittgut darf maximal einen Durchmesser von 20 cm und eine Länge von 150 cm haben. Die Ablagerung erfolgt lose, nicht in Säcken. Gottesdienste in der Ev.-Luth. Kirche Zum Lamme Gottes Herschdorf: - am 14. nach Trinitatis, dem 1.9. um 9.30 Uhr (mit Einsegnung der Schulanfänger) - am Sonnabend, dem um 14 Uhr Gottesdienst mit Hl. Taufe, um 17 Uhr Klavierkonzert mit den Gebrüdern Steinhöfel - am Sonnabend, dem um 18 Uhr Gottesdienst zum Erntedankfest in Verbindung mit der traditionellen Männerkirmes Die Erntegaben sind wieder bestimmt für das Wilhelm-Augusta- Stift Schleusingen. Veranstaltungen in der Kirchgemeinde und im Kirchspiel: Die wöchentlichen Zeiten und Durchführungsorte für Christenlehre (Kl. 1-6), Konfirmandenunterricht, Gitarrengruppe, Flötengruppe und eventuell Kinderchor werden zu einem offenen Elternabend am Donnerstag, dem um 19 Uhr im Pfarrhaus Oberhain gemeinsam festgelegt. Herzliche Einladung! Wir gratulieren Gratulationen zum Geburtstag an Bürger der Gemeinde Herschdorf im Monat September Herrn Harald Nöckel zum 80. Geburtstag Allersdorf, Ortsstr Herrn Wilfried Siegmund zum 81. Geburtstag Willmersdorf, Ortsstr Frau Hanna Nöckel zum 79. Geburtstag Allersdorf, Ortsstr Herrn Lothar Kemter zum 72. Geburtstag Lindenstr Frau Beate Siegmund zum 73. Geburtstag Allersdorf, Am Finkenberg Frau Gunda Hilger zum 75. Geburtstag Turmstr Herrn Robert Risch zum 76. Geburtstag Willmersdorf, Ortsstr Frau Christa Witteck zum 74. Geburtstag Willmersdorf, Ortsstr. 33 b Herrn Günter Teubner zum 74. Geburtstag Lange-Berg-Str. 1 b Frau Käthe Barth zum 89. Geburtstag Willmersdorf, Ortsstr Frau Karin Grund zum 71. Geburtstag Allersdorf, Ortsstr Herrn Heini Siegmund zum 74. Geburtstag Allersdorf, Am Finkenberg Frau Charlotte Linke zum 88. Geburtstag Lindenstr Frau Verena Stauche zum 80. Geburtstag Schwarzburger Str. 21 Im Juli trafen sich erstmals wieder interessierte junge Muttis zur Still- und Krabbelgruppe im Pfarrhaus Oberhain. Ab 29. August 2013 soll dieses Angebot wieder regelmäßig zur Verfügung stehen, jeweils donnerstags um 10 Uhr. Dorothea Fischer, ausgebildete ehrenamtliche Stillberaterin der LaLecheLiga (LLL), gestaltet die Themen und geht dabei auch auf Wünsche der Teilnehmerinnen ein. In der Still- und Krabbelgruppe geht es nicht nur um Ernährungsfragen, sondern um alle Themen rund um Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit, Kindererziehung und Elternsein. Herzliche Einladung an alle werdenden Muttis und Muttis mit Kleinkindern! Kirchenchorproben: z.zt. Sommerpause; nach den Ferien voraussichtlich wieder mittwochs um 18 Uhr in Herschdorf / Uhr in Oberhain Seniorennachmittag: 14-täglich mittwochs um Uhr im Ev. Gemeindehaus Herschdorf Herzliche Einladung zur Busfahrt am nach Ohrdruf und Gräfenhain mit Besichtigung Tobiashammer und Turmuhrenwerkstatt Steffen Willing. Anmeldungen bitte an Katharina Kalbe! Schon in den ersten Tagen waren etliche Plätze belegt. Wer mit möchte also nicht warten! Bitte unterstützen auch Sie unsere Kirchgemeinde durch Kirchgeld und Spenden! Im Oktober finden, wie Sie sicher schon wissen, Wahlen zum Gemeindekirchenrat statt. Der Wahltag ist in Herschdorf am, dem , voraussichtlich etwa von 9-12 Uhr. Allen Kirchgemeindemitgliedern und den Einwohnern von Allersdorf und Herschdorf herzliche Segenswünsche und eine erholsame Sommerzeit. Den Geburtstagskindern und Jubilaren Gesundheit und Gottes Segen! Ihr Pfarrer Frank Fischer Pfarramt Oberhain, Tel / Ev.-Luth. Kirchgemeinde Willmersdorf Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Herschdorf Der Monatsspruch für August: Du hast mein Klagen in Tanzen verwandelt, hast mir das Trauergewand ausgezogen und mich mit Freude umgürtet. (Psalm 30,12) Gottesdienste: Sa Großbr.: Uhr Zentraler Kräutergottesdienst mit der Olitätenkönigin, der Zwiebelmarktprinzessin und der Volkstanzgruppe aus Königsee Böhlen: Uhr Zentraler Musikalischer Gottesdienst mit Musikern der Sommerakademie

17 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/ Frau Hannelore Köhler zum 81. Geburtstag Gillersdorf: Bahnhofstr. 35 a Uhr Gottesdienst Herrn Reinhard Schmidt zum 89. Geburtstag Großbr.: Bahnhofstr Uhr Gottesdienst mit heiligem Abendmahl Frau Margarete Lutz zum 76. Geburtstag Bahnhofstr. 56 Großbr.: Frau Hanna Löchner zum 87. Geburtstag Uhr Zentraler Schulanfangsgottesdienst Bahnhofstr Frau Jutta Seifferth zum 82. Geburtstag Großbreitenbach: Hüttenstr. 30 Tag des offenen Denkmals, Frau Maria Jahn zum 80. Geburtstag Offene Kirche von Uhr bis Uhr, Rennsteigstr: Uhr bis Uhr Frau Gislinde Welsch zum 75. Geburtstag Siedlung jähriges Jubiläum der Marienschule Frau Gertrud Gubsch zum 87. Geburtstag Uhr Zentraler Gottesdienst in der Kirche, Am Teich 7 anschl. Kaffeetrinken und Besichtigung des Gemeindehauses Frau Herma Netz zum 70. Geburtstag Bahnhofstr Böhlen: Herrn Rudolf Fischer zum 71. Geburtstag Uhr Gottesdienst zum Regionalkirchentag, Schulstr. 9 anschl. Kaffeetrinken und gemütliches Beisammensein Frau Dr. Herma Lindenlaub zum 72. Geburtstag Alle Kirchenältest(e)innen und Gemeindeglieder Neue Str. 25 der Pfarrämter Neustadt, Gehren und Großbreitenbach Herrn Gerhard Müller zum 77. Geburtstag sind dazu herzlich eingeladen. Neue Str Frau Adelheid Heinz zum 71. Geburtstag Rennsteigstr. 42 Gemeindekirchenratswahlen 2013 in der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland (EKM) Kandidaten des Kirchengemeindeverbandes Gillersdorf-Willmersdorf: Ehrhardt, Adelheid Willmersdorf Köpp, Ruth Willmersdorf Menger, Denise Friedersdorf Möller, Bärbel Friedersdorf Nöckel, Brigitte Willmersdorf Tischer, Doreen Gillersdorf Traute, Brigitte Willmersdorf Wild, Bärbel Friedersdorf Für den Gemeindekirchenrat unseres Kirchengemeindeverbandes sind 6 Mitglieder zu wählen. Wahltag: 20. Oktober 2013 Gottes Segen für Sie und Ihre Familien wünscht Ihnen Ihre Kirchgemeinde Gemeinde Neustadt Wir gratulieren Gratulationen zum Geburtstag an Bürger der Gemeinde Neustadt Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr. Das Fest der Goldenen Hochzeit feiern am die Eheleute Volker und Elvira Harnisch Rennsteigstr. 10 Zu Ihrem Ehejubiläum übermitteln wir unsere Glückwünsche und alles Gute für die weiteren gemeinsamen Ehejahre bei guter Gesundheit. Macheleidt Bürgermeister Gemeinde Möhrenbach im Monat September Herrn Klaus May zum 72. Geburtstag Schulstr Frau Osfriede Nordhaus zum 89. Geburtstag Bahnhofstr Frau Christa Töpfer zum 79. Geburtstag Neue Str Frau Christa Beetz zum 81. Geburtstag Bahnhofstr Frau Elsa Voigtmann zum 83. Geburtstag Tannengrundstr Frau Eva Theil zum 75. Geburtstag Tannengrundstr Frau Agathe Pietschmann zum 71. Geburtstag Bahnhofstr Frau Hannelore Schmidt zum 71. Geburtstag Neue Str Frau Sigrun Stuhl zum 71. Geburtstag Tannengrundstr Herrn Werner Heinz zum 72. Geburtstag Rennsteigstr. 42 Mitteilungen Verkehrsgespräche mit Ersthelferausbildung Im Rahmen der Verkehrsgespräche in Möhrenbach findet am Donnerstag, den 5. September 2013, 18 Uhr, im Hotel zum Langen Berg ein DRK-Ersthelfer-Auffrischungslehrgang statt. Unkostenbeitrag pro Teilnehmer: 10 Euro Alle Interessenten sind dazu herzlich eingeladen! Ihr ADAC Moderator Günther Seifert

18 Amtsblatt der VG Langer Berg Nr. 9/2013 Wir gratulieren Gratulationen zum Geburtstag an Bürger der Gemeinde Möhrenbach im Monat September Frau Ruth Anders zum 77. Geburtstag Großbreitenbacher Str Frau Ilse Kurch zum 83. Geburtstag Neue Str Frau Walburga Riha zum 79. Geburtstag Gykelbergstr Frau Irene Ehrhardt zum 86. Geburtstag Porzelstr Frau Ursula Köhler zum 70. Geburtstag Gansleitestr. 1 a Frau Hilda Orttmann zum 84. Geburtstag Grundstr Herrn Leander Walther zum 79. Geburtstag Porzelstr Frau Dora Nemitz zum 74. Geburtstag Uferstr. 3 Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr. Hoffmann Bürgermeister Wir gratulieren Gratulationen zum Geburtstag an Bürger der Gemeinde Pennewitz im Monat September Frau Hanne-Lore Kurch zum 74. Geburtstag Großbreitenbacher Str Herrn Helmut Geier zum 75. Geburtstag Königseer Str Frau Dora Krauße zum 75. Geburtstag Königseer Str Frau Christel Lampenscherf zum 70. Geburtstag Bergstr Herrn Roland Krauße zum 79. Geburtstag Königseer Str Frau Renate Heubach zum 70. Geburtstag Königseer Str Frau Christa Munsche zum 81. Geburtstag Königseer Str Frau Irmhild Junghanß zum 77. Geburtstag Neue Welt 37 Allen Jubilaren herzlichen Glückwunsch und alles Gute im neuen Lebensjahr. Schubert Bürgermeister Gemeinde Pennewitz Mitteilungen 675 JAHRE PENNEWITZ vom Freitag, :00 Uhr: Eröffnung der Jahrfeier im Gemeindesaal durch den Bürgermeister, im Anschluss Film- und DIA-Vorträge über Pennewitz, ab 18:00 Uhr brennt der Rost Samstag, ab 14:00 Uhr: Kindernachmittag vor dem Gemeindesaal mit Hüpfburg, Kinderschminken, Pedalos, Mohrenkopfschleuder und weiteren unterhaltsamen Programmpunkten 20:00 Uhr: Tanzabend im Pfarrgarten mit der Gruppe GALAXIS, :00 Uhr: Andacht im Pfarrgarten 11:30 Uhr: Musikalischer Frühschoppen mit hausgemachter Gulaschsuppe und den Lange-Berg-Musikanten aus Herschdorf 14:00 Uhr: Chorauftritt Querbeat aus Ilmenau Gemütlicher Ausklang bei Kaffee und hausgemachten Kuchen Für das leibliche Wohl unserer Gäste ist zu jeder Veranstaltung bestens gesorgt!!! Bei schlechtem Wetter finden die Veranstaltungen im Gemeindesaal statt!!! Es laden ein: Die Pennewitzer Vereine und der Bürgermeister

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