ÖBB - Strecke 117 Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg. Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung. km 0,740- km 37,920 EINREICHPROJEKT
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- Tristan Pfeiffer
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1 _ ~ creating the future EUROPEI\N UNION - Programm zur grerzubnschrel!rnden los.jm'tler~oh!>('ii SLOWAKEI O~HR~EKH } EutOJ'9.Jr. R~gk::ral.. '"" - - Progr~Jm<.C'.lhr.vulnt~JSflOhJru.J 1.. SLOVfN~KAREPUßltKA RAKUSKOJ007 )013 0-:::velci- ~r F~r:d OBB Infrastruktur PLANNUMMER AUSFERTIGUNG EINLAGEZAHL B I 1-3 ÖBB - Strecke 117 Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg km 0,740- km 37,920 EINREICHPROJEKT Version Datum Name Beschreibung der Änderung OBJE KTNR. : I STRECKENNR.: 117 ABSCHNITT Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg km 32,382 km 0,740- km 37,920 Bearbeitet lng.walterstelner Planinhalt l Gezeichnet ng.waftersteir~er Geprüft lng. t.tatth.caba GZ Plangröße Maßstab 1:200 Planu ng: OBB Infrastruktur Technische Sicherung der Eisenbahnkreuzung im km 32,382 Planverfasser: Fachreferent Ö88- l n f rastr~~ ~ E lb lntegrlort s ' ",,~ t OBB lng. Matthäus Caba io ÖO~ I nfra str ukt G en. h e 1 11tegll t 1 '"" '' nm~ ~ ntomch Stempel I - Re ion C 1 ) i)ö6 ~; ~,LL := Pmjoklloilong' Unterschrift/Stempel UnterschrifUStempel
2 EINLAGENVERZEICHNIS Einlage B Inhalt Einreichprojekt Übersichtskarte Foto Bestand Bescheid 49 BMVIT Bescheiderstreckung Bescheid 48 BMVIT Technischer Bericht Lageübersicht; schematische Darstellung Projektplan; M 1:200 Maßnahmen im Störungsfall Beschreibung der Maßnahmen im Störungsfall Aufstellungsplan - Bewachungsorgane Projektierung - Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage Ansichten Bedienungseinrichtung Erstellung/Datum Gesamtprojekt entfällt Gesamtprojekt SFE-Plan Unterlage für spätere Arbeiten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument Stellungnahmen/Anhörungen: Sicherheitsfachkraft Betriebsleiter Gesamtprojekt Gesamtprojekt Vereinbarungen, Behörden Vereinbarungen mit Dritten (Grundinanspruchnahme) Erklärung zur Genehmigungsfreiheit entfällt Stellungnahmen Präventivorgane Wellcon Gesamtprojekt Datum der Erstellung:
3 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.1 ÜBERSICHTSKARTE Eisenbahnkreuzung km 32,345
4 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.2 FOTO - BESTAND EK in km 32,345 r.d.b Aufnahmejahr: 2008 EK in km 32,345 l.d.b.
5 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.5 T E C H N I S C H E R B E R I C H T für die Sicherung des schienengleichen Eisenbahnüberganges in km 32,382 der Bahnstrecke Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg (Angaben über Bahnseiten gelten im Sinne der Kilometrierung) GB Integriertes Streckenmanagement Bundesland: Niederösterreich Region Ost 1 Pol. Bezirk: Gänserndorf Pol. Gemeinde: Marchegg Kat. Gemeinde: Breitensee A. ANGABEN ÜBER DIE BAHN 1. Bahnstrecke Lt. Konsens: Stadlau - Marchegg Staatsgrenze - (Devinska Nova Ves) Lt. VZG Nr.: : Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) 2. Eisenbahnkreuzung in km: 32,382 zwischen Bf. Schönfeld-Lassee und Bf. Marchegg bisher: EK km 32, Bahnstrecke: elektrifiziert bisher: nicht elektrifiziert 4. Anzahl der Gleise: 1 (neue Gleistrasse) bisher: 1 Gleis (alte Gleistrasse) 5. Fernbedienbetrieb 6. Frequenz in 24 Stunden (Prognose 2025): durchschnittlich 89 Reisezüge 36 Güterzüge / Dienstzüge 7. örtlich zulässige Geschwindigkeit auf der Bahn in der Richtung von Stadlau nach Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) (Ri 1): von km 2,431 bis km 32, km/h in der Richtung von Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) nach Stadlau (Ri 2): von km 36,485 bis km 32, km/h bisher: in der Richtung Stadlau nach Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) (Ri 1): von km 5,701 bis km 32, km/h in der Richtung Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) nach Stadlau (Ri 2): von km 34,813 bis km 32, km/h
6 B. ANGABEN ÜBER DIE STRASSE 8. Gattung: Gemeindestraße im Freiland 9. Name: unbekannt 10. Breite (senkrecht zur Straßenachse gemessen): auf der EK: Gleis 1: 6,0 m Fahrbahn im Straßenverlauf: l.d.b.: 6,0 m Fahrbahn r.d.b.: 6,0 m Fahrbahn bisher: auf der EK: Gleis 1: 3,8 m Fahrbahn im Straßenverlauf: l.d.b.: 3,2 m Fahrbahn r.d.b.: 3,8 m Fahrbahn 11. Bauliche Ausgestaltung im Gleisbereich: Asphalt mit Schutzschiene, Länge: 7,5 m außerhalb der Gleise: Asphalt bisher: im Gleisbereich Holz außerhalb der Gleise: l.d.b.: Einschotterung r.d.b.: Asphalt 12. Kreuzungswinkel: 83 bisher: Neigungsverhältnisse der Straße zur Bahn (jew. 10 m zur Gleisachse): links der Bahn steigt 1 % rechts der Bahn eben 0 % bisher: links der Bahn eben 0 % rechts der Bahn eben 0 % 14. Fahrbahntrennung: keine bisher: keine 15. Bodenmarkierungen: längs der Straße: Sperrlinie quer zur Straße: Haltelinien links und rechts der Bahn 16. Straßenbeleuchtung: l.d.b.: keine r.d.b.: ca. 8,0 m bisher: w.o. 17. Frequenz in 24 Stunden DTV geschätzt: 100 Fahrzeuge
7 C. ANGABEN ÜBER DIE SICHERUNG: 18. Sicherung der EK durch Lichtzeichen mit Schranken gemäß 38 Abs. 2 EisbKrV 2012 (Halbschranken) bisher: zuggeschaltete Lichtzeichenanlage 19. Sicht von der Bedienungsstelle auf die Straße entfällt 20. Einschaltung in Richtung 1: fahrtbewirkt im km 31,125; handbewirkt Einschaltung in Richtung 2: fahrtbewirkt im km 34,150; handbewirkt bisher: Richtung 1 im km 31,655 Richtung 2 im km 33, Abhängigkeit zur Bahnhofsicherungsanlage in Richtung 1 und 2 vorgesehen bisher: keine 22. Speicherung der fahrtbewirkten Einschaltung entfällt bisher: keine 23. Unwirksamschaltung/Wirksamschaltung der Einschaltstelle entfällt 24. Ausschaltung: fahrtbewirkt bisher: w.o. 25. Überwachungsstelle: Fernüberwachung im Bf. Marchegg bisher: w.o. 26. Nahbedienungseinrichtung: entfällt 27. Verschubschalter: entfällt 28. Ortsschalter: in der Schaltstation km 32, Einschalteinrichtung: entfällt
8 30. Schaltstation: rechts der Bahn in km 32,371 Abstand von der nächsten Gleisachse 5,0 m 31. Anhaltegebot : optisch bisher: w.o. 32. Länge der maßgebenden Sperrstrecken: für Straßenfahrzeuge: d = 8,7 m (gemessen) für Fußgeher: d F = 8,2 m (gemessen) für Straßenfahrzeuge (Zufahrtsschranken): d 1 = 2,0 m (gemessen) 33. Anhaltegebotsdauer HSA (lt. Berechnungstool BMVIT): tv HSA = 11 sek. 34. erforderliche Annäherungszeit (lt. Berechnungstool BMVIT): Technikzeit: in beiden Richtungen = 1 sek. terf = 28 sek. 35. Zwischenzeit: entfällt 36. Erforderliche Länge der Schaltstrecke S: Richtung 1 und 2: t erf = 28 sek. S erf = t erf x V max / 3,6 = 28 x 160 / 3,6 = 1.244,44 m Ausgeführt: in Richtung 1 wegen SBL Schönfeld-L m in Richtung 2 wegen Anhalten vor dem Einfahrsignal Marchegg m 37. Anordnung und Ausrüstung der Signalgeber, Anbringung der Andreaskreuze und Zusatzeinrichtungen S1 l.d.b. / r.d.str. S2 r.d.b. / r.d.str. S3 l.d.b. / l.d.str. S4 r.d.b. / l.d.str. S6 r.d.b. / r.d.str. (Richtungspfeil nach links) S8 r.d.b. / l.d.str. (Richtungspfeil nach rechts) Straßensignale mit einfachem Andreaskreuz
9 38. Schrankenantriebe: A1 l.d.b. / r.d.str. (Schrankenbaumlänge: 4,0 m; parallel zur GA) A2 r.d.b. / r.d.str. (Schrankenbaumlänge: 4,0 m; parallel zur GA) 39. Maßnahmen im Störungsfall: a) Sofortmaßnahme nach Anzeige einer Störung gem. 91 EibsKrV 2012 ist gemäß 95, Abs. 1 EisbKrV 2012 b) weiterführende Maßnahmen gemäß 95, Abs. 2 ff, EisbKrV 2012 Abgabe akustischer Signale von km 32,200 bzw. von km 32,500 bis zur Eisenbahnkreuzung. 40. Besonderheiten: entfällt 41. Bezugnahme auf bestehende Anlagen: entfällt D. PROVISORISCHE SICHERUNG: a) Provisorische Sicherung während der Außerbetriebsetzung der bestehenden technischen Sicherung: entfällt da die Straße gesperrt wird b) Änderung der bestehenden nichttechnischen Sicherung bis zur Inbetriebnahme: entfällt Wien,
10 Beilage zu 1.5 EK km 32, (2) EisbKrV Halbschranken Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke Radfahrer samt Anhänger Fußgänger Länge des Straßenbenützers Mindestgeschwindigkeit im Bereich der Eisenbahnkreuzung (V min ) Anfahrbeschleunigung b Anfahrbeschleunigungsweg s b Anfahrbeschleunigungszeit t b =t R1 restliche Räumzeit t R2 für d 1 restliche Räumzeit t R3 für d restliche Räumzeit für Straßenfahrzeug Räumzeit t r1 für Fußgänger für d 1 Räumzeit t r2 für Fußgänger für d F Schließzeit der Schrankenbäume t Sch Technikzeit Restzeit t Rest (von der geschlossenen Endlage der Schrankenbäume oder vom Ende des Räumvorganges durch die Straßenbenützer bis zum Eintreffen des Schienenfahrzeuges auf der Eisenbahnkreuzung) [m] 20,00 16,00 10,00 3,00 [km/h] ,88 [m/sek] 2,78 2,22 1,67 1,67 0,80 [m/sek 2 ] 1,00 0,50 0,50 0,50 [m] 3,86 4,94 2,78 2,78 [sek] 2,78 4,44 3,33 3,33 [sek] 5,81 4,98 4,33 0,13 [sek] 1,74 1,69 3,55 3,63 [sek] 7,20 7,20 6,00 1,80 [sek] 10,25 [sek] 10,25 [sek] [sek] 10,0 1,0 [sek] 6,0 Dauer des Anhaltege botes tv vor dem Schranken Dauer des Anhaltege botes tv vor dem Schranken Dauer des Anhaltege botes tv vor dem Schranken Dauer des Anhaltegebotes t V vor dem Schließen der Schrankenbäume bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen bei d 1 = Dauer des Anhaltegebotes t V vor dem Schließen der Schrankenbäume bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Radfahrverkehr bei d F = Dauer des Anhaltegebotes t V vor dem Schließen der Schrankenbäume bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Fußgängerverkehr bei d F = 2 [sek] [sek] 5 8,2 [sek] 11 Erforderliche Annäherungszeit Terf erforderliche Annäherungszeit T erf bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Kraftfahrzeug- und Fuhrwerkverkehr bei d= erforderliche Annäherungszeit T erf bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Fahrradverkehr bei d= erforderliche Annäherungszeit T erf bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Fußgängerverkehr bei d F = 8,7 [sek] 27,0 28,0 26,0 8,7 [sek] 22,0 8,2 [sek] 28,0 ÖBB-Infrastruktur AG GB ISM-RL Ost 1 Berechnungstool BMVIT Ing. W. Steiner
11
12 AUSFERTIGUNG EINLAGE M A S S N A H M E N I M S T Ö R U N G S F A L L gemäß 95 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 Eisenbahnkreuzung in ÖBB-km 32,382 der Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves); zwischen Bf. Schönfeld-Lassee und Bf. Marchegg. Gesichert durch Lichtzeichen mit Schranken gemäß 38 Abs. 2 EisbKrV 2012 (Halbschranken); fernüberwacht im Bf. Marchegg. Gemeindestraße. I. Gemäß 95 Abs. 1 EisbKrV 2012 Es ist vorzusorgen, dass Schienenfahrzeuge vor der EK anhalten und erst nach Abgabe akustischer Signale die Fahrt fortsetzen. II. Gemäß 95 Abs. 2 EisbKrV 2012 Bewachung der EK mit gleichzeitiger Abgabe akustischer Signale von a) ÖBB-km 32,200 bzw. von ÖBB-km 32,500 bis zur EK. Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung: V max Ri 1 = 80 km/h von km 32,200 bis km 32,382 V max Ri 2 = 80 km/h von km 32,500 bis km 32, Regelung durch Armzeichen. BEWACHUNG (zu Punkt II) 2. Art der Verständigung (zw. Überwachungsstelle u. Bewachungsorgan): Fernsprecheinrichtung 3. Anzahl der Bewachungsorgane: 1 4. Ausrüstung der Bewachungsorgane: Rot-weisse Armbinde bzw. Gürtel oder Kleidungsstücke in Warnfarbe. (Diese müssen ab Beginn der Abenddämmerung bis zur vollen Tageshelle sowie bei unsichtigem Wetter zumindest teilweise rückstrahlend ausgeführt sein.) Signalpfeife, Signalfahne bzw. Signalstab oder Winkerkelle die rotes Licht in einem kreisrunden Leuchtfeld nach beiden Fahrtrichtungen der Straße zeigen müssen; Zugverzeichnis für Schrankenwärter, richtig zeigende Uhr. 5. Standort der Bewachungsorgane: (gemäß Skizze) Das Bewachungsorgan steht am rechten Fahrbahnrand auf Höhe des Signalgebers S2. Bewachung durch: ÖBB-Infrastruktur AG ISC-Floridsdorf 6. Die Sicherung der Eisenbahnkreuzung hat das Bewachungsorgan wie folgt durchzuführen: Bei Tag vorerst einen Arm mit dem Signalstab, der Winkerkelle oder der Signalfahne senkrecht nach oben und anschließend beide Arme quer zu beiden Fahrtrichtungen der Straße halten. Nachdem dieses Zeichen gegeben wurde, darf das Bewachungsorgan nach Verkehrszulässigkeit die Arme senken. Ab Beginn der Abenddämmerung bis zur vollen Tageshelle sowie bei unsichtigem Wetter einen Arm mit dem Signalstab oder der Winkerkelle senkrecht nach oben zu halten und wiederholt geringfügig seitlich zu schwenken. Nachdem dieses Zeichen gegeben wurde, darf das Bewachungsorgan nach Verkehrszulässigkeit den Arm senken. 7. Wenn die Schrankenbäume nicht mitverwendet werden können, sind die Straßenverkehrszeichen Bahnübergang mit Schranken durch Bahnübergang ohne Schranken zu überdecken. Aufbewahrungsort der Verkehrszeichen: ÖBB-Infrastruktur AG ISC-Floridsdorf 8. Unterstandmöglichkeit : in der Schaltstation 9. Zuständige Exekutive: Grenzpolizeiinspektion Marchegg; Adresse: 2293 Marchegg, Hauptplatz 2; Tel.Nr.:
13 AUSFERTIGUNG EINLAGE Aufstellungsplan - Bewachungsorgane für die EK km 32,382 der Strecke Stadlau (inst) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves)./2
14 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services EKSA Projektierung Einlage 1.9 EK km 32,382 Strecke Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Im Bahnhof Zwischen Bahnhof Schönfeld-Lassee und Bahnhof Marchegg Art der Sicherung: Zuggeschaltete Halbschrankenanlage mit Lichtzeichen Bauart: typengenehmigte elektronische EK-Sicherungsanlage Allgemeines: Batterieüberwachung Erdschlussüberwachung Ortsschaltereinrichtung Einschalteinrichtung Verschubschaltereinrichtung Nahbedienungseinrichtung VLSA-Abhängigkeit Sperrzeitüberschreitung = 300 Sekunden Überwachungsart: Fernüberwachung im Bahnhof Marchegg (betrieblich), ESTW Marchegg (technisch) EK-Überwachungssignale Einschaltung: Richtung 1 Gleis 1: fahrtbewirkt mittels 2 Fahrzeugsensoren fahrtbewirkt mittels Gleisfreimeldeabschnitt(e),,,, Einschaltspeicherung zu deckenden Signalen gekuppelt mit EK km Einschaltstellenwirksamschaltung durch Einschaltstellenunwirksamschaltung durch fahrstraßenbewirkt Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Seite 1 von 4
15 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services Richtung 2 Gleis 1: fahrtbewirkt mittels 2 Fahrzeugsensoren fahrtbewirkt mittels Gleisfreimeldeabschnitt(e),,,, Einschaltspeicherung zu deckenden Signalen gekuppelt mit EK km Einschaltstellenwirksamschaltung durch Einschaltstellenunwirksamschaltung durch fahrstraßenbewirkt Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Richtungsunabhängig: händisch durch gleisbezogene Einschaltung der Fernüberwachungsstelle händisch durch gleisunabhängige Einschaltung der Fernüberwachungsstelle händisch durch gleisbezogene Einschaltung der Einschalteinrichtung händisch durch gleisunabhängige Einschaltung des Ortsschalters händisch durch gleisunabhängige Einschaltung der Verschubschaltereinrichtung Einschaltstellenverarbeitung: Richtung 1 in: Richtung 2 in: Nur für EKSA mit ESTW Allgemeines: Lichtzeichenanlage Schrankenanlage: EK-Sicherungsanlage EK-Sicherungsanlage Schließzeitüberwachung = 15 Sekunden Einschaltung gem. Pkt des Pflichtenheftes für ESTW Richtung 1 Gleis 1: fahrtbewirkt gem. Pkt , bei Pkt , , u Rücksteuerung der Einschaltspeicherung zusätzlich mit Gleisfreimeldeabschnitt fahrstraßenbewirkt für: Zugstraßen gem. Pkt Verschubstraßen gem. Pkt Richtung 2 Gleis 1: fahrtbewirkt gem. Pkt , bei Pkt , , u Rücksteuerung der Einschaltspeicherung zusätzlich mit Gleisfreimeldeabschnitt fahrstraßenbewirkt für: Zugstraßen (gem. Pkt ) Verschubstraßen (gem. Pkt ) Seite 2 von 4
16 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services Nur für EKSA mit VfB (ZSB 2000) Einschaltung gem. des Pflichtenheftes für VfB Richtung 1 Gleis : fahrtbewirkt gem. Pkt. Richtung 2 Gleis : fahrtbewirkt gem. Pkt. Ausschaltung (richtungsunabhängig): Gleis 1: fahrtbewirkt durch 2 Fahrzeugsensoren pro Gleis Gleisfreimeldeabschnitt Gleisfreimeldeabschnitt Ausschaltstellenverarbeitung in: EK-Sicherungsanlage und Radsensor bei Ausschaltstellenverarbeitung in Eisenbahnsicherungsanlage Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel a bzw. GFM = Sekunden Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel b = Sekunden Gleis : fahrtbewirkt durch 2 Fahrzeugsensoren pro Gleis Gleisfreimeldeabschnitt Gleisfreimeldeabschnitt und Radsensor Ausschaltstellenverarbeitung in: Eisenbahnsicherungsanalge bei Ausschaltstellenverarbeitung in Eisenbahnsicherungsanlage Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel a bzw. GFM = Sekunden Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel b = Sekunden händisch gleisunabhängig durch Fernüberwachungsstelle händisch durch Ortschaltereinrichtung händisch durch Verschubschaltereinrichtung händisch durch Nahbedienungseinrichtung Grundstellung: handbewirkt gleisunabhängig durch Fernüberwachungsstelle handbewirkt gleisbezogen durch Fernüberwachungsstelle zeitverzögert in EKSA in Richtung 1: Grundstellungszusatzzeit = Sekunden Grundstellungszeit = Sekunden zeitverzögert in EKSA in Richtung 2: Grundstellungszusatzzeit = Sekunden Grundstellungszeit = Sekunden Seite 3 von 4
17 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services Signalfreistellung der abhängigen Signale: Richtung 1: Proj. Fall EK-Überbrückung der abhängigen Signale Abschaltung der Wirkmeldung mit: EK erreicht EK befahren Abhängigkeit Sek. Signal des Sbl. Schönfeld-Lassee 1 1 STÖ Ae Richtung 2: EK-Überbrückung der abhängigen Signale Abschaltung der Wirkmeldung mit: Proj. Fall EK erreicht EK befahren Abhängigkeit Sek. Signale des Bf. Marchegg 1 STÖ H1 H2 H3 H4 H6 H8 2 3 Signalgeber: Anzahl der Lichtzeichen (Signalgeber) = 6 Gelblicht = 4 Sekunden Lampentyp: = H3 24V/70W oder LED Läutewerk (Akustik): Anzahl der Läutewerke = 0 Anschaltung mit Einschaltung Abschaltung mit Ausschaltung Abschaltung mit alle Schrankenantriebe geschlossener Endlage Abschaltung mit alle Schrankenantriebe offener Endlage Schrankenantriebe: Vorleuchtzeit = 11 Sekunden Zwischenzeit = 0 Sekunden Anzahl der Schrankenantriebe = 2 Schrankenlaufzeit ZU = 10 Sekunden Schrankenlaufzeit AUF = 8 Sekunden ÖBB-Infrastruktur AG Geschäftsbereich Engineering Services Leit- und Sicherungstechnik Erstellt am von Ing. Fuchs G. Geprüft am von Ing. Penz Ausgabe 00a vom Seite 4 von 4
18 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.10 ANSICHTEN BEDIENUNGSEINRICHTUNGEN für die EK km 32,382 Datum der Erstellung:
19 AUSFERTIGUNG EINLAGE 2 UNTERLAGE FÜR SPÄTERE ARBEITEN 1. Bauvorhaben A) Errichtung der Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage in km 32,382 der ÖBB-Strecke der Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) Sicherung durch Lichtzeichen mit Schranken gemäß 38 Abs. 2 EisbKrV Halbschranken. Die Bauarbeiten sind für das Jahr 2016 vorgesehen. 2. Bauherr ÖBB-Infrastruktur AG 3. Wartung Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden gemäß den gültigen Dienstvorschriften und dem Instandhaltungsplan (DB IS2 Teil 5) durch entsprechend geschulte und geprüfte Bedienstete der ÖBB- Infrastruktur AG durchgeführt. Betriebsbehindernde oder sicherheitsrelevante Schäden oder Störungen werden sofort bzw. binnen kurzer Frist behoben. Bei Wartungsarbeiten an der Gleiseindeckung sind erforderlichenfalls Straßensperren vorzusehen. Es ist die EisbAV gemäß 26 zu berücksichtigen. 4. Angaben zur Unterlagenverwaltung Folgende Unterlagen liegen in Papierform bei der ÖBB-Infrastruktur AG, ISM RB Ost 1 - Einreichprojekt - 40-Erklärung - Maßnahmen im Störungsfall (Bewachung) - Verzeichnis der Maßnahmen im Störungsfall
20 AUSFERTIGUNG EINLAGE 3 SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZDOKUMENT gem. 5 ASchG Erstellt am Ing. Walter Steiner ÖBB-Infrastruktur AG Projektinhalt: Erneuerung der EK-Sicherungsanlage in km 32,382 der ÖBB-Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) Arbeitsplatz/-bereich: Eisenbahnkreuzung in km 32,382 der ÖBB-Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) und die dazugehörige Schaltstation. Arbeitsvorgänge: Zug- und Nebenfahrten eines zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmens gemäß des Technischen Berichts und die Maßnahmen im Störungsfall gemäß Störungsblatt. Zahl der zum Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und beurteilung beschäftigten Arbeitnehmer: In dem o.g. Arbeitsbereich ist kein Arbeitnehmer ständig beschäftigt. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren Ein schienengleicher Eisenbahnübergang birgt die Gefahr einer Kollision zwischen einem Schienenfahrzeug und Straßenverkehrsteilnehmern. Daher sind Eisenbahnkreuzungen nach Maßgabe der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 zu sichern. Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Die Eisenbahnkreuzung wird gem. 38 EisbKrV 2012 (Lichtzeichen mit Schranken) gesichert. Mitbefasste Personen Sicherheitsfachkraft: Technischer Bearbeiter: Roland Strobl Ing. Gerald Fuchs ÖBB-Infrastruktur AG ÖBB-Infrastruktur AG
EINLAGENVERZEICHNIS. Bescheid 48 BMVIT Technischer Bericht Lageübersicht; schematische Darstellung Projektplan; M 1:200 Maßnahmen im Störungsfall
EINLAGENVERZEICHNIS Einlage B 10 02 02-1 1.1 1.2 1.3 1.3.1 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.8.1 1.8.2 1.9 1.10 Inhalt Einreichprojekt Übersichtskarte Foto Bestand Bescheid 49 BMVIT Bescheiderstreckung Bescheid 48
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EINLAGENVERZEICHNIS Einlage B 10 02 15-1 1.1 1.2 1.3 1.3.1 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.8.1 1.8.2 1.9 1.10 Inhalt Einreichprojekt Übersichtskarte Foto Bestand Bescheid 49 BMVIT Bescheiderstreckung Bescheid 48
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