EINLAGENVERZEICHNIS. Bescheid 48 BMVIT Technischer Bericht Lageübersicht; schematische Darstellung Projektplan; M 1:200 Maßnahmen im Störungsfall

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2 EINLAGENVERZEICHNIS Einlage B Inhalt Einreichprojekt Übersichtskarte Foto Bestand Bescheid 49 BMVIT Bescheiderstreckung Bescheid 48 BMVIT Technischer Bericht Lageübersicht; schematische Darstellung Projektplan; M 1:200 Maßnahmen im Störungsfall Beschreibung der Maßnahmen im Störungsfall Aufstellungsplan - Bewachungsorgane Projektierung - Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage Ansichten Bedienungseinrichtung Erstellung/Datum Gesamtprojekt entfällt Gesamtprojekt SFE-Plan Unterlage für spätere Arbeiten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument Stellungnahmen/Anhörungen: Sicherheitsfachkraft Betriebsleiter Gesamtprojekt Gesamtprojekt Vereinbarungen, Behörden Vereinbarungen mit Dritten (Grundinanspruchnahme) Erklärung zur Genehmigungsfreiheit entfällt Stellungnahmen Präventivorgane Wellcon Gesamtprojekt

3 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.1 ÜBERSICHTSKARTE Eisenbahnkreuzung km 5,701

4 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.2 FOTO - BESTAND EK in km 5,701 r.d.b Aufnahmejahr: 2010 EK in km 5,701 l.d.b.

5 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.5 T E C H N I S C H E R B E R I C H T für die Sicherung des schienengleichen Eisenbahnüberganges in km 5,734 der Bahnstrecke Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg (Angaben über Bahnseiten gelten im Sinne der Kilometrierung) GB Integriertes Streckenmanagement Bundesland: Wien Region Ost 1 Pol. Bezirk: Donaustadt Pol. Gemeinde: Wien Kat. Gemeinde: Breitenlee A. ANGABEN ÜBER DIE BAHN 1. Bahnstrecke Lt. Konsens: Stadlau - Marchegg Staatsgrenze - (Devinska Nova Ves) Lt. VZG Nr.: : Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) 2. Eisenbahnkreuzung in km: 5,734 zwischen Bf. Stadlau und Bf. Raasdorf bisher: EK km 5, Bahnstrecke: elektrifiziert bisher: nicht elektrifiziert 4. Anzahl der Gleise: 1 (neue Gleistrasse) bisher: 1 Gleis (alte Gleistrasse) 5. Fernbedienbetrieb 6. Frequenz in 24 Stunden (Prognose 2025): durchschnittlich 89 Reisezüge 42 Güterzüge / Dienstzüge 7. örtlich zulässige Geschwindigkeit auf der Bahn in der Richtung von Stadlau nach Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) (Ri 1): von km 2,431 bis km 5, km/h in der Richtung von Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) nach Stadlau (Ri 2): von km 36,485 bis km 5, km/h bisher: in der Richtung Stadlau nach Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) (Ri 1): von km 1,260 bis km 3, km/h von km 3,968 bis km 5, km/h in der Richtung Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) nach Stadlau (Ri 2): von km 34,813 bis km 6, km/h Von km 6,221 bis km 5, km/h

6 B. ANGABEN ÜBER DIE STRASSE 8. Gattung: Gemeindestraße im Ortsgebiet 9. Name: Cassinonenstraße 10. Breite (senkrecht zur Straßenachse gemessen): auf der EK: Gleis 1: 6,0 m Fahrbahn im Straßenverlauf: l.d.b.: 6,0 m Fahrbahn r.d.b.: 6,0 m Fahrbahn bisher: auf der EK: Gleis 1: 3,0 m Fahrbahn im Straßenverlauf: l.d.b.: 3,1 m Fahrbahn r.d.b.: 3,1 m Fahrbahn 11. Bauliche Ausgestaltung im Gleisbereich: Asphalt mit Schutzschiene, Länge: 7,2 m außerhalb der Gleise: Asphalt bisher: im Gleisbereich Holz außerhalb der Gleise Schotter 12. Kreuzungswinkel: 90 bisher: Neigungsverhältnisse der Straße zur Bahn links der Bahn fällt - 3 % rechts der Bahn steigt 3 % bisher: links der Bahn eben 0 % rechts der Bahn steigt 2 % 14. Fahrbahntrennung: keine bisher: keine 15. Bodenmarkierungen: längs der Straße: Sperrlinie quer zur Straße: Haltelinien links und rechts der Bahn 16. Straßenbeleuchtung: keine 17. Frequenz in 24 Stunden DTV geschätzt: 100 Fahrzeuge

7 C. ANGABEN ÜBER DIE SICHERUNG: 18. Sicherung der EK durch Lichtzeichen mit Schranken gem. 38 Abs. 2 EisbKrV Halbschranken. bisher: Andreaskreuz mit Gewährleistung des erforderlichen Sichtraumes und VZ HALT 19. Sicht von der Bedienungsstelle auf die Straße entfällt 20. Einschaltung in Richtung 1: fahrtbewirkt im km 4,410; handbewirkt Einschaltung in Richtung 2: fahrtbewirkt im km 7,440; handbewirkt bisher: entfällt 21. Abhängigkeit zur Bahnhofsicherungsanlage in Richtung 1 und 2 vorgesehen bisher: entfällt 22. Speicherung der fahrtbewirkten Einschaltung in Richtung 2 vorhanden bisher: entfällt 23. Unwirksamschaltung/Wirksamschaltung der Einschaltstelle entfällt 24. Ausschaltung: fahrtbewirkt bisher: entfällt 25. Überwachungsstelle: Fernüberwachung im Bf. Stadlau bisher: entfällt 26. Nahbedienungseinrichtung: entfällt 27. Verschubschalter: entfällt 28. Ortsschalter: in der Schaltstation km 5, Einschalteinrichtung: entfällt 30. Schaltstation: links der Bahn in km 5,719 Abstand von der nächsten Gleisachse 10,0 m

8 31. Anhaltegebot : optisch bisher: w.o. 32. Länge der maßgebenden Sperrstrecken: für Straßenfahrzeuge: d = 8,5 m (gemessen) für Fußgeher: d F = 8,3 m (gemessen) für Straßenfahrzeuge (Zufahrtsschranken): d 1 = 1,9 m (gemessen) 34. Anhaltegebotsdauer HSA (lt. Berechnungstool BMVIT): tv HSA = 11 sek. 35. erforderliche Annäherungszeit (lt. Berechnungstool BMVIT): Technikzeit = 1 sek. terf = 28 sek. 36. Zwischenzeit: entfällt 37. Erforderliche Länge der Schaltstrecke S: Richtung 1 und 2: t erf = 28 sek. S erf = t erf x V max / 3,6 = 28 x 160 / 3,6 = 1.244,45 m Ausgeführt: in Richtung 1 wegen Haltestelle Aspern m in Richtung 2 wegen Anhalten vor SBL Stadlau m 36. Anordnung und Ausrüstung der Signalgeber, Anbringung der Andreaskreuze und Zusatzeinrichtungen S1 l.d.b. / r.d.str. S2 r.d.b. / r.d.str. S3 l.d.b. / l.d.str. S4 r.d.b. / l.d.str. Straßensignale mit einfachem Andreaskreuz 37. Schrankenantriebe: A1 l.d.b. / r.d.str. (Länge B1: 3,5m) A2 r.d.b. / r.d.str. (Länge B2: 3,5m)

9 38. Maßnahmen im Störungsfall: a) Sofortmaßnahme nach Anzeige einer Störung gem. 91 EibsKrV 2012 ist gemäß 95, Abs. 1 EisbKrV 2012 b) weiterführende Maßnahmen gemäß 95, Abs. 2 ff, EisbKrV 2012 Abgabe akustischer Signale von km 5,600 bzw. von km 5,900 bis zur Eisenbahnkreuzung. 39. Besonderheiten: entfällt 40. Bezugnahme auf bestehende Anlagen: entfällt D. PROVISORISCHE SICHERUNG: a) Provisorische Sicherung während der Außerbetriebsetzung der bestehenden technischen Sicherung: entfällt b) Änderung der bestehenden nichttechnischen Sicherung bis zur Inbetriebnahme: entfällt da die Straße gesperrt wird Wien,

10 Beilage zu 1.5 EK km 5, (2) EisbKrV Halbschranken Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke Radfahrer samt Anhänger Fußgänger Länge des Straßenbenützers Mindestgeschwindigkeit im Bereich der Eisenbahnkreuzung (V min ) Anfahrbeschleunigung b Anfahrbeschleunigungsweg s b Anfahrbeschleunigungszeit t b =t R1 restliche Räumzeit t R2 für d 1 restliche Räumzeit t R3 für d restliche Räumzeit für Straßenfahrzeug Räumzeit t r1 für Fußgänger für d 1 Räumzeit t r2 für Fußgänger für d F Schließzeit der Schrankenbäume t Sch Technikzeit Restzeit t Rest (von der geschlossenen Endlage der Schrankenbäume oder vom Ende des Räumvorganges durch die Straßenbenützer bis zum Eintreffen des Schienenfahrzeuges auf der Eisenbahnkreuzung) [m] 20,00 16,00 10,00 3,00 [km/h] ,88 [m/sek] 2,78 2,22 1,67 1,67 0,80 [m/sek 2 ] 1,00 0,50 0,50 0,50 [m] 3,86 4,94 2,78 2,78 [sek] 2,78 4,44 3,33 3,33 [sek] 5,81 4,98 4,33 0,13 [sek] 1,67 1,60 3,43 3,51 [sek] 7,20 7,20 6,00 1,80 [sek] 10,38 [sek] 10,38 [sek] [sek] 10,0 1,0 [sek] 6,0 Dauer des Anhaltege botes tv vor dem Schranken Dauer des Anhaltege botes tv vor dem Schranken Dauer des Anhaltege botes tv vor dem Schranken Dauer des Anhaltegebotes t V vor dem Schließen der Schrankenbäume bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen bei d 1 = Dauer des Anhaltegebotes t V vor dem Schließen der Schrankenbäume bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Radfahrverkehr bei d F = Dauer des Anhaltegebotes t V vor dem Schließen der Schrankenbäume bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Fußgängerverkehr bei d F = 1,9 [sek] ,9 [sek] 5 8,3 [sek] 11 Erforderliche Annäherungszeit Terf erforderliche Annäherungszeit T erf bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Kraftfahrzeug- und Fuhrwerkverkehr bei d= erforderliche Annäherungszeit T erf bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Fahrradverkehr bei d= erforderliche Annäherungszeit T erf bei Sicherung durch Lichtzeichen mit Halbschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Fußgängerverkehr bei d F = 8,5 [sek] 27,0 28,0 26,0 8,5 [sek] 22,0 8,3 [sek] 28,0 ÖBB-Infrastruktur AG GB ISM-RL Ost 1 Berechnungstool BMVIT Ing. W. Steiner

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12 AUSFERTIGUNG EINLAGE M A S S N A H M E N I M S T Ö R U N G S F A L L gemäß 95 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 Eisenbahnkreuzung in ÖBB-km 5,734 der Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) zwischen Bf. Stadlau und Bf. Raasdorf. Gesichert durch Lichtzeichen mit Schranken gem. 38 Abs. 2 EisbKrV 2012 (Halbschranken) fernüberwacht im Bf. Stadlau. Gemeindestraße (Cassinonenstraße). I. Gemäß 95 Abs. 1 EisbKrV 2012 Es ist vorzusorgen, dass Schienenfahrzeuge vor der EK anhalten und erst nach Abgabe akustischer Signale die Fahrt fortsetzen. II. Gemäß 95 Abs. 2 EisbKrV 2012 Bewachung der EK mit gleichzeitiger Abgabe akustischer Signale von a) ÖBB-km 5,600 (Ri1) bzw. von ÖBB-km 5,900 (Ri2) bis zur EK. Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung: V max Ri 1 = 80 km/h von km 5,600 bis km 5,734 V max Ri 2 = 80 km/h von km 5,900 bis km 5, Regelung durch Armzeichen. BEWACHUNG (zu Punkt II) 2. Art der Verständigung (zw. Überwachungsstelle u. Bewachungsorgan): Fernsprecheinrichtung 3. Anzahl der Bewachungsorgane: 1 4. Ausrüstung der Bewachungsorgane: Rot-weisse Armbinde bzw. Gürtel oder Kleidungsstücke in Warnfarbe. (Diese müssen ab Beginn der Abenddämmerung bis zur vollen Tageshelle sowie bei unsichtigem Wetter zumindest teilweise rückstrahlend ausgeführt sein.) Signalpfeife, Signalfahne bzw. Signalstab oder Winkerkelle die rotes Licht in einem kreisrunden Leuchtfeld nach beiden Fahrtrichtungen der Straße zeigen müssen; Zugverzeichnis für Schrankenwärter, richtig zeigende Uhr. 5. Standort der Bewachungsorgane: (gemäß Skizze) Das Bewachungsorgan steht am rechten Fahrbahnrand auf Höhe des Signalgebers S 2. Bewachung durch: ÖBB-Infrastruktur AG GB ISM/ASC-Floridsdorf 6. Die Sicherung der Eisenbahnkreuzung hat das Bewachungsorgan wie folgt durchzuführen: Bei Tag vorerst einen Arm mit dem Signalstab, der Winkerkelle oder der Signalfahne senkrecht nach oben und anschließend beide Arme quer zu beiden Fahrtrichtungen der Straße halten. Nachdem dieses Zeichen gegeben wurde, darf das Bewachungsorgan nach Verkehrszulässigkeit die Arme senken. Ab Beginn der Abenddämmerung bis zur vollen Tageshelle sowie bei unsichtigem Wetter einen Arm mit dem Signalstab oder der Winkerkelle senkrecht nach oben zu halten und wiederholt geringfügig seitlich zu schwenken. Nachdem dieses Zeichen gegeben wurde, darf das Bewachungsorgan nach Verkehrszulässigkeit den Arm senken. 7. Wenn die Schrankenbäume nicht mitverwendet werden können, sind die Straßenverkehrszeichen Bahnübergang mit Schranken durch Bahnübergang ohne Schranken zu überdecken. Aufbewahrungsort der Verkehrszeichen: ÖBB-Infrastruktur AG ISC-Floridsdorf 8. Unterstandmöglichkeit : in der Schaltstation 9. Zuständige Exekutive: BP-Direktion Wien; Adresse: 1010 Wien, Schottenring 7-9; Tel.Nr.:

13 AUSFERTIGUNG EINLAGE Aufstellungsplan - Bewachungsorgane für die EK km 5,734 der Strecke Stadlau (inst) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves)

14 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services EKSA Projektierung Einlage 1.9 EK km 5,734 Strecke Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Im Bahnhof Zwischen Bahnhof Stadlau und Bahnhof Raasdorf Art der Sicherung: Zuggeschaltete Halbschrankenanlage mit Lichtzeichen Bauart: typengenehmigte elektronische EK-Sicherungsanlage Allgemeines: Batterieüberwachung Erdschlussüberwachung Ortsschaltereinrichtung Einschalteinrichtung Verschubschaltereinrichtung Nahbedienungseinrichtung VLSA-Abhängigkeit Sperrzeitüberschreitung = 300 Sekunden Überwachungsart: Fernüberwachung im Bahnhof Stadlau (betrieblich), ESTW Hirschstetten (technisch) EK-Überwachungssignale Einschaltung: Richtung 1 Gleis 1, 2: fahrtbewirkt mittels 3 Fahrzeugsensoren fahrtbewirkt mittels Gleisfreimeldeabschnitt(e),,,, Einschaltspeicherung zu deckenden Signalen gekuppelt mit EK km Einschaltstellenwirksamschaltung durch Einschaltstellenunwirksamschaltung durch fahrstraßenbewirkt Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Seite 1 von 4

15 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services Richtung 2 Gleis 1: fahrtbewirkt mittels 2 Fahrzeugsensoren fahrtbewirkt mittels Gleisfreimeldeabschnitt(e),,,, Einschaltspeicherung zu deckenden Signalen gekuppelt mit EK km Einschaltstellenwirksamschaltung durch Einschaltstellenunwirksamschaltung durch fahrstraßenbewirkt Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Richtungsunabhängig: händisch durch gleisbezogene Einschaltung der Fernüberwachungsstelle händisch durch gleisunabhängige Einschaltung der Fernüberwachungsstelle händisch durch gleisbezogene Einschaltung der Einschalteinrichtung händisch durch gleisunabhängige Einschaltung des Ortsschalters händisch durch gleisunabhängige Einschaltung der Verschubschaltereinrichtung Einschaltstellenverarbeitung: Richtung 1 in: Richtung 2 in: Nur für EKSA mit ESTW Allgemeines: Lichtzeichenanlage Schrankenanlage: Eisenbahn-Sicherungsanlage EK-Sicherungsanlage Schließzeitüberwachung = 15 Sekunden Einschaltung gem. Pkt des Pflichtenheftes für ESTW Richtung 1 Gleis 1, 2: fahrtbewirkt gem. Pkt , bei Pkt , , u Rücksteuerung der Einschaltspeicherung zusätzlich mit Gleisfreimeldeabschnitt fahrstraßenbewirkt für: Zugstraßen gem. Pkt Verschubstraßen gem. Pkt Richtung 2 Gleis 1: fahrtbewirkt gem. Pkt , bei Pkt , , u Rücksteuerung der Einschaltspeicherung zusätzlich mit Gleisfreimeldeabschnitt fahrstraßenbewirkt für: Zugstraßen (gem. Pkt ) Verschubstraßen (gem. Pkt ) Seite 2 von 4

16 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services Nur für EKSA mit VfB (ZSB 2000) Einschaltung gem. des Pflichtenheftes für VfB Richtung 1 Gleis : fahrtbewirkt gem. Pkt. Richtung 2 Gleis : fahrtbewirkt gem. Pkt. Ausschaltung (richtungsunabhängig): Gleis 1: fahrtbewirkt durch 2 Fahrzeugsensoren pro Gleis Gleisfreimeldeabschnitt Gleisfreimeldeabschnitt Ausschaltstellenverarbeitung in: EK-Sicherungsanlage und Radsensor bei Ausschaltstellenverarbeitung in Eisenbahnsicherungsanlage Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel a bzw. GFM = Sekunden Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel b = Sekunden Gleis : fahrtbewirkt durch 2 Fahrzeugsensoren pro Gleis Gleisfreimeldeabschnitt Gleisfreimeldeabschnitt und Radsensor Ausschaltstellenverarbeitung in: Eisenbahnsicherungsanalge bei Ausschaltstellenverarbeitung in Eisenbahnsicherungsanlage Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel a bzw. GFM = Sekunden Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel b = Sekunden händisch gleisunabhängig durch Fernüberwachungsstelle händisch durch Ortschaltereinrichtung händisch durch Verschubschaltereinrichtung händisch durch Nahbedienungseinrichtung Grundstellung: handbewirkt gleisunabhängig durch Fernüberwachungsstelle handbewirkt gleisbezogen durch Fernüberwachungsstelle zeitverzögert in EKSA in Richtung 1: Grundstellungszusatzzeit = Sekunden Grundstellungszeit = Sekunden zeitverzögert in EKSA in Richtung 2: Grundstellungszusatzzeit = Sekunden Grundstellungszeit = Sekunden Seite 3 von 4

17 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services Signalfreistellung der abhängigen Signale: Richtung 1: Proj. Fall EK-Überbrückung der abhängigen Signale Abschaltung der Wirkmeldung mit: EK erreicht EK befahren Abhängigkeit Sek. Signale der Abzweigstelle Stadlau 1 1 STÖ Ba11 Aa Richtung 2: EK-Überbrückung der abhängigen Signale Abschaltung der Wirkmeldung mit: Proj. Fall EK erreicht EK befahren Abhängigkeit Sek. Signal des Sbl. Stadlau 2 1 STÖ Zb Signalgeber: Anzahl der Lichtzeichen (Signalgeber) = 4 Gelblicht = 4 Sekunden Lampentyp: = H3 24V/70W oder LED Läutewerk (Akustik): Anzahl der Läutewerke = 0 Anschaltung mit Einschaltung Abschaltung mit Ausschaltung Abschaltung mit alle Schrankenantriebe geschlossener Endlage Abschaltung mit alle Schrankenantriebe offener Endlage Schrankenantriebe: Vorleuchtzeit = 11 Sekunden Zwischenzeit = 0 Sekunden Anzahl der Schrankenantriebe = 2 Schrankenlaufzeit ZU = 10 Sekunden Schrankenlaufzeit AUF = 8 Sekunden ÖBB-Infrastruktur AG Geschäftsbereich Engineering Services Leit- und Sicherungstechnik Erstellt am von Ing. Fuchs G. Geprüft am von Ing. Penz Ausgabe 00a vom Seite 4 von 4

18 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.10 ANSICHTEN BEDIENUNGSEINRICHTUNGEN für die EK km 5,734 Datum der Erstellung:

19 AUSFERTIGUNG EINLAGE 2 UNTERLAGE FÜR SPÄTERE ARBEITEN 1. Bauvorhaben A) Errichtung der Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage in km 5,717 der ÖBB-Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves). Sicherung durch Lichtzeichen mit Schranken gem. 38 Abs. 2 EisbKrV 2012 (Halbschranken); zuggeschaltet. Die Bauarbeiten sind für das Jahr 2016 vorgesehen. 2. Bauherr ÖBB-Infrastruktur AG 3. Wartung Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden gemäß den gültigen Dienstvorschriften und dem Instandhaltungsplan (DB IS2 Teil 5) durch entsprechend geschulte und geprüfte Bedienstete der ÖBB- Infrastruktur AG durchgeführt. Betriebsbehindernde oder sicherheitsrelevante Schäden oder Störungen werden sofort bzw. binnen kurzer Frist behoben. Bei Wartungsarbeiten an der Gleiseindeckung sind erforderlichenfalls Straßensperren vorzusehen. Es ist die EisbAV gemäß 26 zu berücksichtigen. 4. Angaben zur Unterlagenverwaltung Folgende Unterlagen liegen in Papierform bei der ÖBB-Infrastruktur AG, ISM RB Ost 1 - Einreichprojekt - 40-Erklärung - Maßnahmen im Störungsfall (Bewachung) - Verzeichnis der Maßnahmen im Störungsfall

20 AUSFERTIGUNG EINLAGE 3 SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZDOKUMENT gem. 5 ASchG Erstellt am Ing. Walter Steiner ÖBB-Infrastruktur AG Projektinhalt: Erneuerung der EK-Sicherungsanlage in km 5,734 der ÖBB-Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) Arbeitsplatz/-bereich: Eisenbahnkreuzung in km 5,734 der ÖBB-Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) und die dazugehörige Schaltstation. Arbeitsvorgänge: Zug- und Nebenfahrten eines zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmens gemäß des Technischen Berichts und die Maßnahmen im Störungsfall gemäß Störungsblatt. Zahl der zum Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und beurteilung beschäftigten Arbeitnehmer: In dem o.g. Arbeitsbereich ist kein Arbeitnehmer ständig beschäftigt. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren Ein schienengleicher Eisenbahnübergang birgt die Gefahr einer Kollision zwischen einem Schienenfahrzeug und Straßenverkehrsteilnehmern. Daher sind Eisenbahnkreuzungen nach Maßgabe der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 zu sichern. Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Die Eisenbahnkreuzung wird gem. 38 EisbKrV 2012 (Lichtzeichen mit Schranken), gesichert. Mitbefasste Personen Sicherheitsfachkraft: Technischer Bearbeiter: Roland Strobl Ing. Gerald Fuchs ÖBB-Infrastruktur AG ÖBB-Infrastruktur AG

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