ÖBB - Strecke 117 Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg. Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung. Stadlau - Staatsgrenze n.

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1 PLANNUMMER AUSFERTIGUNG OBB B Infrastruktur EINLAGEZAHL I 1-3 ÖBB - Strecke 117 Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg Zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg km 0,740 - km 37,920 EINREICHPROJEKT Version Datum Name Beschreibung der Änderung OBJEKTNR.: I STRECKENNR.: 117 ABSCHNITT Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg km 29,064 km 0,740- km 37,920 Bearbeitet lng. \\'a ~ er St eille r Planinhalt Gezeichnet l<lq.wa~ ers teine r Geprüft Jng. Matth. Caba GZ Plangröße Maßstab Technische Sicherung der Eisenbahnkreuzung im km 29,064 1: Planung: Planverfasser: öse \JCI~ OBB ~ \ BB-Ir f rast ~$1~8 uktur G )_ lotegti rte~~ff 12 ' V - I.,... ~nrnm-~ f:;:. gem lt::::' Projektleitung: Infrastruktur ~ [}<Ii eg1 ~ '"""'F.\!"b 1 ~ _ o r ortcu Str=-c:kr! ~= lng. Matth~~~ba,S(l 1 ~ 1'1 e as.s 14,.. Unterschrift/Stempel Unterschrift/Stempel Unterschrift/Stempel

2 EINLAGENVERZEICHNIS Einlage B Inhalt Einreichprojekt Übersichtskarte Foto Bestand Bescheid 49 BMVIT Bescheiderstreckung Bescheid 48 BMVIT Technischer Bericht Lageübersicht; schematische Darstellung Projektplan; M 1:200 Maßnahmen im Störungsfall Beschreibung der Maßnahmen im Störungsfall Aufstellungsplan - Bewachungsorgane Projektierung - Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage Ansichten Bedienungseinrichtung Erstellung/Datum Gesamtprojekt entfällt Gesamtprojekt SFE-Plan Unterlage für spätere Arbeiten Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument Stellungnahmen/Anhörungen: Sicherheitsfachkraft Betriebsleiter Gesamtprojekt Gesamtprojekt Vereinbarungen, Behörden Vereinbarungen mit Dritten (Grundinanspruchnahme) Erklärung zur Genehmigungsfreiheit entfällt Stellungnahmen Präventivorgane Wellcon Gesamtprojekt Datum der Erstellung:

3 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.1 ÜBERSICHTSKARTE Eisenbahnkreuzung km 29,029

4 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.2 FOTO - BESTAND EK in km 29,029 r.d.b Aufnahmejahr: 2006 EK in km 29,029 l.d.b.

5 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.5 T E C H N I S C H E R B E R I C H T für die Sicherung des schienengleichen Eisenbahnüberganges in km 29,064 der Bahnstrecke Stadlau - Staatsgrenze n. Marchegg (Angaben über Bahnseiten gelten im Sinne der Kilometrierung) GB Integriertes Streckenmanagement Bundesland: Niederösterreich Region Ost 1 Pol. Bezirk: Gänserndorf Pol. Gemeinde: Lassee Kat. Gemeinde: Lassee A. ANGABEN ÜBER DIE BAHN 1. Bahnstrecke Lt. Konsens: Stadlau - Marchegg Staatsgrenze - (Devinska Nova Ves) Lt. VZG Nr.: : Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) 2. Eisenbahnkreuzung in km: 29,064 zwischen Bf. Schönfeld-Lassee und Bf. Marchegg bisher: EK km 29, Bahnstrecke: elektrifiziert bisher: nicht elektrifiziert 4. Anzahl der Gleise: 1 (neue Gleistrasse) bisher: 1 Gleis (alte Gleistrasse) 5. Fernbedienbetrieb 6. Frequenz in 24 Stunden (Prognose 2025): durchschnittlich 89 Reisezüge 36 Güterzüge / Dienstzüge 7. örtlich zulässige Geschwindigkeit auf der Bahn in der Richtung von Stadlau nach Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) (Ri 1): von km 2,431 bis km 29, km/h in der Richtung von Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) nach Stadlau (Ri 2): von km 36,485 bis km 29, km/h bisher: in der Richtung Stadlau nach Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) (Ri 1): von km 5,701 bis km 29, km/h in der Richtung Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) nach Stadlau (Ri 2): von km 34,813 bis km 29, km/h

6 B. ANGABEN ÜBER DIE STRASSE 8. Gattung: Gemeindestraße im Freiland 9. Name: unbekannt 10. Breite (senkrecht zur Straßenachse gemessen): auf der EK: Gleis 1: 6,0 m Fahrbahn im Straßenverlauf: l.d.b.: 6,0 m Fahrbahn r.d.b.: 6,0 m Fahrbahn bisher: auf der EK: Gleis 1: 4,0 m Fahrbahn im Straßenverlauf: l.d.b.: 3,5 m Fahrbahn r.d.b.: 3,5 m Fahrbahn 11. Bauliche Ausgestaltung im Gleisbereich: Asphalt mit Schutzschiene, Länge: 8,2 m außerhalb der Gleise: Asphalt bisher: im Gleisbereich Holz außerhalb der Gleise Einschotterung 12. Kreuzungswinkel: 118 bisher: w.o. 13. Neigungsverhältnisse der Straße zur Bahn (jew. 10 m zur Gleisachse): links der Bahn eben 0 % rechts der Bahn eben 0 % bisher: links der Bahn steigt 3 % rechts der Bahn steigt 3 % 14. Fahrbahntrennung: keine bisher: keine 15. Bodenmarkierungen: längs der Straße: Sperrlinie quer zur Straße: Haltelinien links und rechts der Bahn 16. Straßenbeleuchtung: keine bisher: w.o. 17. Frequenz in 24 Stunden DTV geschätzt: 100 Fahrzeuge

7 C. ANGABEN ÜBER DIE SICHERUNG: 18. Sicherung der EK durch Lichtzeichen mit Schranken gemäß 38 Abs. 3 EisbKrV 2012 (zweiteiliger Vollschranken) bisher: zuggeschaltete Lichtzeichenanlage 19. Sicht von der Bedienungsstelle auf die Straße entfällt 20. Einschaltung in Richtung 1: fahrstraßenbewirkt, handbewirkt Einschaltung in Richtung 2: fahrtbewirkt im km 31,095; handbewirkt bisher: Richtung 1 im km 27,850 Richtung 2 im km 29, Abhängigkeit zur Bahnhofsicherungsanlage in Richtung 1 und 2 vorgesehen bisher: keine 22. Speicherung der fahrtbewirkten Einschaltung: entfällt bisher: keine 23. Unwirksamschaltung/Wirksamschaltung der Einschaltstelle: entfällt 24. Ausschaltung: fahrtbewirkt bisher: w.o. 25. Überwachungsstelle: Fernüberwachung in der BFZ-Wien bisher: Bf. Schönfeld-Lassee 26. Nahbedienungseinrichtung: entfällt 27. Verschubschalter: entfällt 28. Ortsschalter: in der Schaltstation km 29, Einschalteinrichtung: entfällt 30. Schaltstation: rechts der Bahn in km 29,073

8 Abstand von der nächsten Gleisachse 14,2 m 31. Anhaltegebot : optisch bisher: w.o. 32. Länge der maßgebenden Sperrstrecken: für Straßenfahrzeuge: d = 12,9 m (gemessen) für Fußgeher: d F = 12,9 m (gemessen) 34. Anhaltegebotsdauer VSA (lt. Berechnungstool BMVIT): tv VSA = 17 sek. 35. erforderliche Annäherungszeit (lt. Berechnungstool BMVIT): Technikzeit: in beide Richtungen = 1 sek. terf = 34 sek. 36. Zwischenzeit: entfällt 37. Erforderliche Länge der Schaltstrecke S: Richtung 2: t erf = 34 sek. S erf = t erf x V max / 3,6 = 34 x 160 / 3,6 = 1.511,11 m Ausgeführt: in Richtung 2 wegen SBL Schönfeld-L m 36. Anordnung und Ausrüstung der Signalgeber, Anbringung der Andreaskreuze und Zusatzeinrichtungen S1 l.d.b. / r.d.str. S2 r.d.b. / r.d.str. S3 l.d.b. / l.d.str. S4 r.d.b. / l.d.str. Straßensignale mit einfachem Andreaskreuz 37. Schrankenantriebe: A1 l.d.b. / r.d.str. (Schrankenbaumlänge: 6,0 m; normal zur Straßenachse) A2 r.d.b. / r.d.str. (Schrankenbaumlänge: 6,5 m; normal zur Straßenachse)

9 38. Maßnahmen im Störungsfall: a) Sofortmaßnahme nach Anzeige einer Störung gem. 91 EibsKrV 2012 ist gemäß 95, Abs. 1 EisbKrV 2012 b) weiterführende Maßnahmen gemäß 95, Abs. 2 ff, EisbKrV 2012 Abgabe akustischer Signale von km 28,900 bzw. von km 29,200 bis zur Eisenbahnkreuzung. 39. Besonderheiten: entfällt 40. Bezugnahme auf bestehende Anlagen: entfällt D. PROVISORISCHE SICHERUNG: a) Provisorische Sicherung während der Außerbetriebsetzung der bestehenden technischen Sicherung: entfällt da die Straße gesperrt wird b) Änderung der bestehenden nichttechnischen Sicherung bis zur Inbetriebnahme: entfällt Wien,

10 Beilage zu 1.5 EK km 29, (3) - zweiteiliger Vollschranken Sicherung durch Lichtzeichen mit Vollschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke Radfahrer samt Anhänger Fußgänger Länge des Straßenbenützers [m] 20,00 16,00 10,00 3,00 0,00 Mindestgeschwindigkeiten V min [km/h] ,88 [m/sek] 2,78 2,22 1,67 1,67 0,80 Anfahrbeschleunigung b [m/sek 2 ] 1,00 0,50 0,50 0,50 0,00 Angahrbeschl.-Weg s b [m] 3,86 4,94 2,78 2,78 0,00 Anfahrbeschl.-Zeit t b = t R1 [sek] 2,78 4,44 3,33 3,33 0,00 t R Rest in d = t R2 [sek] 3,26 3,58 6,07 6,07 0,00 t R FZ = t R3 [sek] 7,2 7,2 6,0 1,8 0,00 Schließzeit der Schrankenbäume [sek] 10,0 Technikzeit [sek] 1,0 Restzeit (von den geschlossenen Schrankenbäumen bis zum Eintreffen des Schienenfahrzeuges auf der Eisenbahnkreuzung [sek] 6,0 Dauer des Anhaltegebotes t v vor dem Schließen der Schrankenbäume an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Kraftfahrzeug und Fuhrwerksverkehr bei d = Dauer des Anhaltegebotes tv vor dem Schrankenschließen erforderliche Annäherungszeit Terf bei Lichtzeichen mit Vollschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Kraftfahrzeug und Fuhrwerksverkehr bei d = Dauer des Anhaltegebotes t v vor dem Schließen der Schrankenbäume an eingeisigen Eisenbahnkreuzungen mit Radfahrverkehr bei d = erforderliche Annäherungszeit Terf bei Lichtzeichen mit Vollschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Radfahrverkehr bei d = 12,9 12,9 31,0 33,0 33, ,0 Dauer des Anhaltegebotes t v vor dem Schließen der Schrankenbäume an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Fußgängerverkehr allein bei d F = 17 erforderliche Annäherungszeit Terf bei Lichtzeichen mit Vollschranken an eingleisigen Eisenbahnkreuzungen mit Fußgängerverkehr bei d F = 12,9 34,0 ÖBB-Infrastruktur AG GB ISM-RL Ost 1 Berechnungstool BMVIT Ing. W. Steiner

11

12 AUSFERTIGUNG EINLAGE M A S S N A H M E N I M S T Ö R U N G S F A L L gemäß 95 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 Eisenbahnkreuzung in ÖBB-km 29,064 der Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves); zwischen Bf. Schönfeld Lassee und Bf. Marchegg. Gesichert durch Lichtzeichen mit Schranken gemäß 38 Abs. 3 EisbKrV 2012 (zweiteiliger Vollschranken), fernüberwacht in der BFZ-Wien. Gemeindestraße. I. Gemäß 95 Abs. 1 EisbKrV 2012 Es ist vorzusorgen, dass Schienenfahrzeuge vor der EK anhalten und erst nach Abgabe akustischer Signale die Fahrt fortsetzen. II. Gemäß 95 Abs. 2 EisbKrV 2012 Bewachung der EK mit gleichzeitiger Abgabe akustischer Signale von a) ÖBB-km 28,900 bzw. von ÖBB-km 29,200 bis zur EK. Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung: V max Ri 1 = 80 km/h von km 28,900 bis km 29,064 V max Ri 2 = 80 km/h von km 29,200 bis km 29, Regelung durch Armzeichen. BEWACHUNG (zu Punkt II) 2. Art der Verständigung (zw. Überwachungsstelle u. Bewachungsorgan): Fernsprecheinrichtung 3. Anzahl der Bewachungsorgane: 1 4. Ausrüstung der Bewachungsorgane: Rot-weisse Armbinde bzw. Gürtel oder Kleidungsstücke in Warnfarbe. (Diese müssen ab Beginn der Abenddämmerung bis zur vollen Tageshelle sowie bei unsichtigem Wetter zumindest teilweise rückstrahlend ausgeführt sein.) Signalpfeife, Signalfahne bzw. Signalstab oder Winkerkelle die rotes Licht in einem kreisrunden Leuchtfeld nach beiden Fahrtrichtungen der Straße zeigen müssen; Zugverzeichnis für Schrankenwärter, richtig zeigende Uhr. 5. Standort der Bewachungsorgane: (gemäß Skizze) Das Bewachungsorgan steht am rechten Fahrbahnrand auf Höhe des Signalgebers S1. Bewachung durch: ÖBB-Infrastruktur AG ISC-Floridsdorf 6. Die Sicherung der Eisenbahnkreuzung hat das Bewachungsorgan wie folgt durchzuführen: Bei Tag vorerst einen Arm mit dem Signalstab, der Winkerkelle oder der Signalfahne senkrecht nach oben und anschließend beide Arme quer zu beiden Fahrtrichtungen der Straße halten. Nachdem dieses Zeichen gegeben wurde, darf das Bewachungsorgan nach Verkehrszulässigkeit die Arme senken. Ab Beginn der Abenddämmerung bis zur vollen Tageshelle sowie bei unsichtigem Wetter einen Arm mit dem Signalstab oder der Winkerkelle senkrecht nach oben zu halten und wiederholt geringfügig seitlich zu schwenken. Nachdem dieses Zeichen gegeben wurde, darf das Bewachungsorgan nach Verkehrszulässigkeit den Arm senken. 7. Wenn die Schrankenbäume nicht mitverwendet werden können, sind die Straßenverkehrszeichen Bahnübergang mit Schranken durch Bahnübergang ohne Schranken zu überdecken. Aufbewahrungsort der Verkehrszeichen: ÖBB-Infrastruktur AG ISC-Floridsdorf 8. Unterstandmöglichkeit : in der Schaltstation 9. Zuständige Exekutive: Polizeiinspektion Lassee; Adresse: 2291 Lassee, Hauptplatz 3; Tel.Nr.:

13 AUSFERTIGUNG EINLAGE Aufstellungsplan - Bewachungsorgane für die EK km 29,064 der Strecke Stadlau (inst) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves)

14 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services EKSA Projektierung Einlage 1.9 EK km 29,064 Strecke Stadlau Staatsgrenze n. Marchegg Im Bahnhof Zwischen Bahnhof Schönfeld-Lasse und Bahnhof Marchegg Art der Sicherung: Halbautomatische Vollschrankenanlage mit Lichtzeichen Bauart: typengenehmigte elektronische EK-Sicherungsanlage Allgemeines: Batterieüberwachung Erdschlussüberwachung Ortsschaltereinrichtung Einschalteinrichtung Verschubschaltereinrichtung Nahbedienungseinrichtung VLSA-Abhängigkeit Sperrzeitüberschreitung = 420 Sekunden Überwachungsart: Fernüberwachung in der BFZ Wien (betrieblich), ESTW Schönfeld-L. (technisch) EK-Überwachungssignale Einschaltung: Richtung 1 Gleis 1: fahrtbewirkt mittels 2 Fahrzeugsensoren fahrtbewirkt mittels Gleisfreimeldeabschnitt(e),,,, Einschaltspeicherung zu deckenden Signalen gekuppelt mit EK km Einschaltstellenwirksamschaltung durch Einschaltstellenunwirksamschaltung durch fahrstraßenbewirkt Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Seite 1 von 4

15 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services Richtung 2 Gleis 1: fahrtbewirkt mittels 2 Fahrzeugsensoren fahrtbewirkt mittels Gleisfreimeldeabschnitt(e),,,, Einschaltspeicherung zu deckenden Signalen gekuppelt mit EK km Einschaltstellenwirksamschaltung durch Einschaltstellenunwirksamschaltung durch fahrstraßenbewirkt Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Fahrstraßeneinstellung Festlegeschloss andere Einrichtung Richtungsunabhängig: händisch durch gleisbezogene Einschaltung der Fernüberwachungsstelle händisch durch gleisunabhängige Einschaltung der Fernüberwachungsstelle händisch durch gleisbezogene Einschaltung der Einschalteinrichtung händisch durch gleisunabhängige Einschaltung des Ortsschalters händisch durch gleisunabhängige Einschaltung der Verschubschaltereinrichtung Einschaltstellenverarbeitung: Richtung 1 in: Richtung 2 in: Nur für EKSA mit ESTW Allgemeines: Lichtzeichenanlage Schrankenanlage: entfällt EK-Sicherungsanlage Schließzeitüberwachung = 15 Sekunden Einschaltung gem. Pkt des Pflichtenheftes für ESTW Richtung 1 Gleis 1: fahrtbewirkt gem. Pkt , bei Pkt , , u Rücksteuerung der Einschaltspeicherung zusätzlich mit Gleisfreimeldeabschnitt fahrstraßenbewirkt für: Zugstraßen gem. Pkt Verschubstraßen gem. Pkt Richtung 2 Gleis 1: fahrtbewirkt gem. Pkt , bei Pkt , , u Rücksteuerung der Einschaltspeicherung zusätzlich mit Gleisfreimeldeabschnitt fahrstraßenbewirkt für: Zugstraßen (gem. Pkt ) Verschubstraßen (gem. Pkt ) Seite 2 von 4

16 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services Nur für EKSA mit VfB (ZSB 2000) Einschaltung gem. des Pflichtenheftes für VfB Richtung 1 Gleis : fahrtbewirkt gem. Pkt. Richtung 2 Gleis : fahrtbewirkt gem. Pkt. Ausschaltung (richtungsunabhängig): Gleis 1: fahrtbewirkt durch 2 Fahrzeugsensoren pro Gleis Gleisfreimeldeabschnitt Gleisfreimeldeabschnitt Ausschaltstellenverarbeitung in: EK-Sicherungsanlage und Radsensor bei Ausschaltstellenverarbeitung in Eisenbahnsicherungsanlage Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel a bzw. GFM = Sekunden Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel b = Sekunden Gleis : fahrtbewirkt durch 2 Fahrzeugsensoren pro Gleis Gleisfreimeldeabschnitt Gleisfreimeldeabschnitt und Radsensor Ausschaltstellenverarbeitung in: Eisenbahnsicherungsanalge bei Ausschaltstellenverarbeitung in Eisenbahnsicherungsanlage Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel a bzw. GFM = Sekunden Impulsdehnungszeit für Gleisschaltmittel b = Sekunden händisch gleisunabhängig durch Fernüberwachungsstelle händisch durch Ortschaltereinrichtung händisch durch Verschubschaltereinrichtung händisch durch Nahbedienungseinrichtung Grundstellung: handbewirkt gleisunabhängig durch Fernüberwachungsstelle handbewirkt gleisbezogen durch Fernüberwachungsstelle zeitverzögert in EKSA in Richtung 1: Grundstellungszusatzzeit = Sekunden Grundstellungszeit = Sekunden zeitverzögert in EKSA in Richtung 2: Grundstellungszusatzzeit = Sekunden Grundstellungszeit = Sekunden Seite 3 von 4

17 ÖBB-Infrastruktur AG GB Engineering Services Signalfreistellung der abhängigen Signale: Richtung 1: Proj. Fall EK-Überbrückung der abhängigen Signale Abschaltung der Wirkmeldung mit: EK erreicht EK befahren Abhängigkeit Sek. Signale des Bf. Schönfeld-Lassee STÖ+WM+HM+ZU R1 R2 R3 Richtung 2: EK-Überbrückung der abhängigen Signale Abschaltung der Wirkmeldung mit: Proj. Fall EK erreicht EK befahren Abhängigkeit Sek. Signal des Sbl. Schönfeld-Lassee 1 1 STÖ Ze Signalgeber: Anzahl der Lichtzeichen (Signalgeber) = 4 Gelblicht = 4 Sekunden Lampentyp: = H3 24V/70W oder LED Läutewerk (Akustik): Anzahl der Läutewerke = 0 Anschaltung mit Einschaltung Abschaltung mit Ausschaltung Abschaltung mit alle Schrankenantriebe geschlossener Endlage Abschaltung mit alle Schrankenantriebe offener Endlage Schrankenantriebe: Vorleuchtzeit = 17 Sekunden Zwischenzeit = 0 Sekunden Anzahl der Schrankenantriebe = 2 Schrankenlaufzeit ZU = 10 Sekunden Schrankenlaufzeit AUF = 8 Sekunden ÖBB-Infrastruktur AG Geschäftsbereich Engineering Services Leit- und Sicherungstechnik Erstellt am von Ing. Fuchs G. Geprüft am von Ing. Penz Ausgabe 00a vom Seite 4 von 4

18 AUSFERTIGUNG EINLAGE 1.10 ANSICHTEN BEDIENUNGSEINRICHTUNGEN für die EK km 29,064 Datum der Erstellung:

19 AUSFERTIGUNG EINLAGE 2 UNTERLAGE FÜR SPÄTERE ARBEITEN 1. Bauvorhaben A) Errichtung der Eisenbahnkreuzungssicherungsanlage in km 29,064 der ÖBB-Strecke der Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) Sicherung durch Lichtzeichen mit Schranken gemäß 38 Abs. 3 EisbKrV zweiteiliger Vollschranken. Die Bauarbeiten sind für das Jahr 2016 vorgesehen. 2. Bauherr ÖBB-Infrastruktur AG 3. Wartung Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten werden gemäß den gültigen Dienstvorschriften und dem Instandhaltungsplan (DB IS2 Teil 5) durch entsprechend geschulte und geprüfte Bedienstete der ÖBB- Infrastruktur AG durchgeführt. Betriebsbehindernde oder sicherheitsrelevante Schäden oder Störungen werden sofort bzw. binnen kurzer Frist behoben. Bei Wartungsarbeiten an der Gleiseindeckung sind erforderlichenfalls Straßensperren vorzusehen. Es ist die EisbAV gemäß 26 zu berücksichtigen. 4. Angaben zur Unterlagenverwaltung Folgende Unterlagen liegen in Papierform bei der ÖBB-Infrastruktur AG, ISM RB Ost 1 - Einreichprojekt - 40-Erklärung - Maßnahmen im Störungsfall (Bewachung) - Verzeichnis der Maßnahmen im Störungsfall

20 AUSFERTIGUNG EINLAGE 3 SICHERHEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZDOKUMENT gem. 5 ASchG Erstellt am Ing. Walter Steiner ÖBB-Infrastruktur AG Projektinhalt: Erneuerung der EK-Sicherungsanlage in km 29,064 der ÖBB-Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) Arbeitsplatz/-bereich: Eisenbahnkreuzung in km 29,064 der ÖBB-Strecke Stadlau (in St) - Staatsgrenze nächst Marchegg - (Devinska Nova Ves) und die dazugehörige Schaltstation. Arbeitsvorgänge: Zug- und Nebenfahrten eines zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmens gemäß des Technischen Berichts und die Maßnahmen im Störungsfall gemäß Störungsblatt. Zahl der zum Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und beurteilung beschäftigten Arbeitnehmer: In dem o.g. Arbeitsbereich ist kein Arbeitnehmer ständig beschäftigt. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren Ein schienengleicher Eisenbahnübergang birgt die Gefahr einer Kollision zwischen einem Schienenfahrzeug und Straßenverkehrsteilnehmern. Daher sind Eisenbahnkreuzungen nach Maßgabe der Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 zu sichern. Maßnahmen zur Gefahrenverhütung Die Eisenbahnkreuzung wird gem. 38 EisbKrV 2012 (Lichtzeichen mit Schranken) gesichert. Mitbefasste Personen Sicherheitsfachkraft: Technischer Bearbeiter: Roland Strobl Ing. Gerald Fuchs ÖBB-Infrastruktur AG ÖBB-Infrastruktur AG

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