Regionale Wasserversorgungsplanung Kanton BL Region 3 (Sissach)

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1 Regionale Wasserversorgungsplanung Kanton BL Region 3 (Sissach) Leitbild und Massnahmenplanung 01. September L3204 Amt für Umweltschutz und Energie BL Fachstelle Wasserversorgung

2 HOLINGER AG Galmsstrasse 4, CH-4410 Liestal Telefon +41 (0) , Fax +41 (0) Version Datum Sachbearbeitung Freigabe Verteiler Rainer Prüss BRN 1 * AUE BL 1 * alle Gemeinden der Wasserversorgungsregion 3 (Sissach) 1 * Wasserversorgungsgenossenschaft Sissach u. Umgebung (WSU) 1 * Zweckverband Wasserversorgung Oberes Homburgertal 1 * Zweckverband Wasserversorgung Wühre 1 * Kantonales Laboratorium BL 1 * HOLINGER AG P:\3204_hlt\2_Leitbild\Bericht\RWP 3 Leitbild docx HOLINGER AG L3204 / RWP 3 Leitbild docx 2

3 INHALTSVERZEICHNIS 1 ZUSAMMENFASSUNG Versorgungssicherheit Wasserqualität Wirtschaftlichkeit und Strukturen 7 2 EINFÜHRUNG Zweck der Regionalen Planung Vorgehensweise Planungshorizont Planungsgebiet Beschreibung der Wasserversorgungen (Situation heute) 10 3 STRATEGISCHE PLANUNGSVORGABEN Grundsätzliche strategische Vorgaben Spezifische strategische Vorgaben für die Region WASSERBEDARF Bevölkerungsentwicklung Bedarfsentwicklung 16 5 WASSERBESCHAFFUNG ÜBERSICHT Überblick Beschaffungsorte Öffentlich genutzte Grundwasserfassungen Öffentlich genutzte Quellen Wasserqualität Mikrobiologische Parameter Neue Anforderung an UV-Desinfektion Chemische Parameter Wasserhärte Schutzzonen Zweck und gesetzliche Grundlagen Bestehende Schutzzonen im Planungsgebiet 23 6 BEURTEILUNG DER WASSERBESCHAFFUNGSORTE Bestehende Quellen 24 HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 3

4 6.2 Bestehende Grundwasserfassungen Hydrogeologische Situation und Grundwasserbilanz bei Niedrigwasser Beurteilung Neue Grundwasserfassung Leim Auswahl der zukünftigen Wasserbeschaffungsorte Konzessionsmengen 29 7 SZENARIEN UND WASSERBILANZEN Vorgaben und Randbedingungen Auswahl Szenarien Auswertung Szenarien 48 8 MASSNAHMEN Ergolztal Diegtertal Homburgertal 58 9 SCHLUSSFOLGERUNGEN Versorgungssicherheit Wasserqualität Wirtschaftlichkeit und Strukturen 61 Anhang 1 Grundwasserbilanz Region 3 Anhang 2 Relevante Netzverbindungen und Pumpenkapazitäten Anhang 3 Reservoire Planbeilagen Plan L-3204/03 Übersichtsplan IST-Zustand 1: Plan L-3204/04 Übersichtsplan Massnahmen 1: Plan L-3204/05 Hydraulisches Schema IST-Zustand Plan L-3204/06 Hydraulisches Schema Massnahmen Daten-CD HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 4

5 ABKÜRZUNGEN AUE GWP GSchV GWPW KL RWV Wühre SGS SVGW WSU WQS ZVOH Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft Generelles Wasserversorgungsprojekt Gewässerschutzverordnung Grundwasserpumpwerk Kantonales Laboratorium Basel-Landschaft Zweckverband Regionale Wasserversorgung Wühre Systematische Gesetzessammlung Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Wasserversorgungsgenossenschaft Sissach und Umgebung Wasser-Qualitätssicherungssystem Zweckverband Wasserversorgung Oberes Homburgertal GRUNDLAGEN [1] Generelle Wasserversorgungsplanung Region 3 Sissach, AUE BL, 1985 [2] Wasserversorgung: Region 3 - Sissach, Teilbereich Homburgertal, Sutter AG, [3] Machbarkeitsstudie: Diegtertal, Transportleitung Wasserversorgung, GRG Ingenieure AG, [4] Konzeptbericht Wasserversorgung Diegtertal, HOLINGER AG, [5] Aktennotizen der Gespräche AUE BL mit diversen Wasserversorgungen Region 3 [6] Inspektionsrapporte Kantonales Labor BL, diverse Wasserversorgungen Region 3 [7] Wasserstatistik Wasserversorgungen Region 3 [8] Wasserstrategie Kanton Basel-Landschaft, Grundlagendokument: Herausforderungen - Vision - langfristige Ziele, Mai 2012 [9] Regionale Wasserversorgungsplanung Kanton BL - Region 3 (Sissach), Situationsanalyse, HOLINGER AG, [10] Grundwasserfassung Leim, Thürnen (74.A.2) - Machbarkeit Inbetriebnahme, Voruntersuchung - HOLINGER AG, [11] Pumpwerk Leim, Thürnen (74.A.2) - Machbarkeit Inbetriebnahme, Hauptuntersuchung - HOLINGER AG, [12] Stellungnahmen der Wasserversorgungen auf die Situationsanalyse der Regionalen Wasserversorgungsplanung Region 3 (Sissach) HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 5

6 1 ZUSAMMENFASSUNG Die regionale Wasserversorgungsplanung zeigt die notwendigen Massnahmen für die langfristige Gewährleistung einer zweckmässigen und wirtschaftlichen Wasserversorgung auf. Schwerpunkte sind dabei die Wasserqualität und deren dauerhafte Sicherung, eine ausreichende Versorgungssicherheit auch bei ausserordentlichen Ereignissen, der Werterhalt der vorhandenen Infrastruktur sowie die gesamtheitliche Optimierung der Wirtschaftlichkeit. Das aus der Planung resultierende Leitbild dient dem Kanton als Grundlage für die Vergabe von Grundwasser-Konzessionen und die Genehmigung von Wasserbeschaffungsprojekten sowie den Gemeinden als Vorgabe und Orientierungshilfe für die eigenen kommunalen Generellen Wasserversorgungsplanungen. Nach Erfassung und Auswertung der Grundlagendaten, der Aufstellung einer aktuellen Grundwasserbilanz im Ergolz-, Homburger- und Diegtertal sowie der Berechnung und Auswertung verschiedener Szenarien auf Basis der planerischen Vorgaben können folgende Aussagen gemacht werden: 1.1 Versorgungssicherheit Der Kanton strebt eine hohe Versorgungssicherheit nach dem "Prinzip der zwei Standbeine" an. Das heisst, es sollen jeweils zwei hydrogeologisch unabhängige Wasserbezugsorte zur Verfügung stehen. Damit kann die Netzversorgung auch bei Trockenheit, bei grossräumigen Gewässerverschmutzungen oder bei technischen Störfällen aufrechterhalten werden. Die Region 3 kann sich sowohl im Normalbetrieb als in Trockenzeiten weiterhin selbständig versorgen. Während im Ergolztal zur Deckung des Spitzenbedarfs ein ergiebiger Grundwasserstrom zu Verfügung steht, wird es im Diegtertal und vereinzelt auch im Homburgertal zunehmend zu Engpässen kommen. Dem kann mit einer besseren Vernetzung durch neue Transportleitungen und Stufenpumpwerke in den Talschaften begegnet werden. Bei einem Ausfall des wichtigsten Bezugsortes bzw. eines ganzen Grundwasserstroms haben bisher mehrere Gemeinden - darunter auch Sissach als grösste Verbraucherin - kein zweites Standbein. Durch den Neubau der Grundwasserfassung Leim wird ein hydrogeologisch unabhängiges Standbein zu den Grundwasserpumpwerken Wühre 1-3 geschaffen. Werden die Wasserversorgungen zusätzlich durch neue Verbindungen besser miteinander vernetzt, ist die Versorgungssicherheit auch bei grossflächigen Ausfällen von Grundwasserfassungen gewährleistet. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 6

7 1.2 Wasserqualität Die Wasserqualität des Trinkwassers in der Region ist grundsätzlich gut, vereinzelt müssen Aufbereitungsanlagen saniert oder neu installiert werden. Für Wasserversorgungen mit intensiver Quellnutzung ist bedeutsam, dass die Anforderungen an UV- Desinfektionsanlagen steigen und die Ereignisbeprobungen des Kantonalen Labors vermehrt Schwankungen der Rohwasserqualität aufzeigen könnten. Zur nachhaltigen Sicherung der Wasserqualität müssen fast alle Schutzzonen der Grundwasserfassungen und Quellen noch überprüft und an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden. Zeigen sich bei den Untersuchungen Nutzungskonflikte in den Schutzzonen, so können kostenintensive Massnahmen notwendig sein. Eine Konzentration auf die optimalen Bezugsorte ist somit sinnvoll. Dies bedeutet mittelfristig die Stilllegung von einer Quelle (Obertlochquelle Eptingen) und drei Grundwasserfassungen (Eimatt Diegten, B2 Eimatt Zunzgen, Weiermatt WSU). 1.3 Wirtschaftlichkeit und Strukturen Grundsätzlich ermöglichen Zusammenschlüsse eine wirtschaftliche Optimierung des regionalen Gesamtsystems. Für Verbünde empfiehlt sich die Bewirtschaftung aller Primäranlagen (Gewinnung, Transport, Speicherung) durch eine regionale Trägerschaft, um einen bestmöglichen Betrieb zu gewährleisten und Synergien zu nutzen. Nachdem der Verbund Wasserversorgung Diegtertal nicht in der geplanten Form umgesetzt werden kann, bietet sich durch den Neubau der Grundwasserfassung Leim und die Stilllegung der Fassung Weiermatt eine Neuorganisation der Wasserbeschaffung und eine Zusammenlegung der Primäranlagen von RWV Wühre, WSU, Sissach und Zunzgen inklusiv möglicher weiterer Versorgungen an. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 7

8 2 EINFÜHRUNG 2.1 Zweck der Regionalen Planung Das Kantonsgebiet ist in 10 Wasserversorgungsregionen aufgeteilt. Die letzte Planung für die Region 3 (Sissach) stammt aus dem Jahr 1985 (vgl. Wasser Wasserversorgung Regionale Wasserversorgungsplanung). Sie wurde für einen Zeithorizont bis 2010 erstellt und wurde hiermit überarbeitet. Gemäss Wasserversorgungsgesetz (SGS 455) sorgt der Kanton für die Beschaffung von Trink- und Brauchwasser in ausreichender Menge und Qualität zur Sicherstellung des regionalen Wasserbedarfs. Er erarbeitet dazu eine Generelle Wasserversorgungsplanung. Diese betrachtet die Wasserversorgung aus regionaler Sicht und befasst sich insbesondere mit den gemeindeübergreifenden Themen. Übergeordnetes Ziel ist die Schaffung von zukunftstauglichen, gemeinde- und kantonsübergreifenden Strukturen für eine wirtschaftliche und zweckmässige Wasserversorgung. Für den Kanton ist die Generelle Wasserversorgungsplanung auf regionaler Ebene eine wichtige strategische Entscheidungsgrundlage, insbesondere auch bei der Vergabe bzw. Verlängerung der Konzessionen für Grundwassernutzungen sowie der Genehmigung von kommunalen Wasserbeschaffungsprojekten. Zudem stellt sie eine Grundlage für die Koordination der verschiedenen Bereiche der Wasserwirtschaft dar. Den Gemeinden dient die Regionale Wasserversorgungsplanung des Kantons als Leitbild für die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung und als Vorgabe und Orientierungshilfe bei der eigenen kommunalen Planung (GWP). 2.2 Vorgehensweise Von Seiten des AUE wurden seit Frühjahr 2012 mit verschiedenen Wasserversorgungen Gespräche geführt, um einen Überblick über die aktuelle Situation, die laufenden Planungen und den allfälligen Handlungsbedarf aus Sicht der Gemeinden und Betreiber zu gewinnen. In der Situationsanalyse [9], welche im Mai 2014 den betroffenen Wasserversorgungen vorgestellt wurde, sind diese Grundlagen berücksichtigt, die aktuelle Situation dargestellt und der Handlungsbedarf abgeleitet. Anschliessend wurden, nach der Klärung von spezifischen Fragestellungen zur Grundwasserfassung Leim sowie vorhandenen Lieferkapazitäten, die Wasserbilanz für den Planungshorizont aufgestellt und das vorliegende Leitbild inklusiv Massnahmenplanung ausgearbeitet. Dabei wurden die Stellungnahmen der Wasserversorgungen zur Situationsanalyse einbezogen. Das Leitbild entstand in enger Zusammenarbeit mit der AUE-Fachstelle Wasserversorgung. 2.3 Planungshorizont Für die Überarbeitung der bestehenden Wasserversorgungsplanung wird ein Planungshorizont bis 2030 zugrunde gelegt. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 8

9 2.4 Planungsgebiet Die Region 3 besteht aus 18 Gemeinden (Böckten, Buckten, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Häfelfingen, Hersberg, Itingen, Känerkinden, Läufelfingen, Nusshof, Rümlingen, Sissach, Tenniken, Thürnen, Wintersingen, Wittinsburg, Zunzgen), den zwei Zweckverbänden Wasserversorgung Oberes Homburgertal (ZVOH) und Regionale Wasserversorgung Wühre (RWV Wühre) sowie der Wasserversorgungsgenossenschaft Sissach und Umgebung (WSU). HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 9

10 2.5 Beschreibung der Wasserversorgungen (Situation heute) Wasserversorgungsgenossenschaft Sissach und Umgebung (WSU) Die WSU versorgt die Gemeinden Sissach (Hochzone), Wintersingen, Hersberg, Nusshof sowie Einzelhöfe. Neben den Transportleitungen, Reservoiren und Pumpwerken betreibt sie die Verteilnetze von Hersberg und Nusshof sowie das GWPW Weiermatt im Ergolzgrundwasserstrom. Während Hersberg und Nusshof vollständig (d.h. inklusiv Verteilung) durch die WSU versorgt werden, nutzt Wintersingen noch eigene Quellen. Darüber hinaus wird Wasser an Itingen abgegeben. Regionale Wasserversorgung Wühre (RWV Wühre) Die RWV Wühre ist ein Zweckverband der Gemeinden Sissach, Böckten und Thürnen. Sie betreibt vier GWPW im Gebiet Wühre. Die Fassungen Wühre 1-3 liegen im Grundwasserstrom der Ergolz, das PW Gehren befindet sich im Grundwasserstrom des Homburgertals. Das Grundwasser wird in einem Zwischenspeicher gesammelt und von dort direkt in die Dorfnetze gepumpt. Während Thürnen seit 2012 Vollbezügerin ist, hat Böckten noch eigene Quellen. Sissach versorgt ihre Niederzone durch die RWV Wühre. Zweckverband Wasserversorgung Oberes Homburgertal (ZVOH) Der ZVOH ist ein Zusammenschluss der Gemeinden Buckten, Häfelfingen, Känerkinden, Läufelfingen, Rümlingen und Wittinsburg. Der Zweckverband bezieht sein Wasser von der Tunnelquelle in Läufelfingen und vom GWPW Talboden in Wittinsburg. Der obere Bereich umfasst die Gemeinden Läufelfingen, Buckten und Känerkinden. Alle drei Gemeinden betreiben auch eigene Quellen und beliefern damit bei Bedarf die Nachbargemeinden. Die Tunnelquelle deckt Fehlmengen ab. Der untere Bereich besteht aus den Gemeinden Rümlingen, Häfelfingen und Wittinsburg. Rümlingen wird vollständig durch das GWPW Talboden des ZVOH versorgt, die anderen beiden Gemeinden nutzen in erster Linie eigenes Quellwasser und beziehen nur den Restbedarf vom ZVOH. Daneben wird der Weiler Sommerau (Gemeindegebiet Gelterkinden) versorgt. Das GWPW Sommerau wurde im August 2014 vom Netz genommen. Während innerhalb der Bereiche regelmässig Wasser ausgetauscht wird, erfolgen zwischen dem oberen und dem unteren Bereich im Normalbetrieb keine Wasserlieferungen. Wasserversorgungen im Diegtertal und in Sissach Die Diegtertaler Gemeinden sowie Sissach betreiben ihre Wasserversorgungen bis heute autonom. Eptingen hat eigene Quellen und liefert überschüssiges Wasser an Diegten, welches über zwei Grundwasserfassungen verfügt. Tenniken hat keine Verbindungen zu Nachbarversorgungen und deckt seinen Bedarf über die eigene Quelle und Grundwasserfassung. Zunzgen besitzt sowohl Quellen als auch Grundwasserfassungen und kann zusätzlich Wasser von Sissach (bzw. von der RVW Wühre und WSU) beziehen. Sissach als grösste Verbraucherin in der Region versorgt ihre Hochzone mit Grundwasser der WSU und ihre Niederzone durch die Grundwasserfassungen der RWV Wühre. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 10

11 Itingen Itingen ist keinem Verbund angeschlossen und versorgt sich über die eigene Grundwasserfassung und Quelle. Die Gemeinde kann einseitig in begrenztem Umfang Wasser von der WSU beziehen, jedoch nicht liefern. Von Itingen nach Lausen besteht eine im Jahr 2014 erstellte Verbindung mit Stufenpumpwerk, so dass beidseitige Bezüge möglich sind. Diepflingen Die Gemeinde betreibt eine eigenständige Wasserversorgung mit dem neu erstellten GWPW Holchen (als Ersatz für das stillgelegte GWPW Beckenmatt). Die Verbindungsleitung zum ZVOH ist vorbereitet, jedoch noch nicht definitiv angeschlossen. Die geplante beidseitige Verbindung Thürnen - Diepflingen wird voraussichtliche im Herbst 2015 in Betrieb genommen. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 11

12 3 STRATEGISCHE PLANUNGSVORGABEN 3.1 Grundsätzliche strategische Vorgaben In der Schweiz existieren auf eidgenössischer Ebene keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Organisation und Aufgaben der Wasserversorgung. Seit Januar 2009 ist die Empfehlung des SVGW (Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches) zur strategischen Planung der Wasserversorgung in Kraft. Die darin aufgeführten Empfehlungen haben in das Grundlagendokument zur Wasserstrategie des Kantons Basel-Landschaft Eingang gefunden [8]. Für die Regionale Wasserversorgungsplanung gelten allgemein folgende strategischen Vorgaben: Trinkwasserqualität Die zukünftige Wasserversorgung basiert primär auf Bezugsorten, die durch planerische Massnahmen (Grundwasserschutzzonen) ausreichend geschützt sind, und bei denen man davon ausgehen kann, dass die Trinkwasserqualität langfristig gewährleistet ist. Wichtigste Voraussetzung dafür ist ein hydrogeologisches Systemverständnis. Das Trinkwasser soll vorrangig aus Wasserressourcen gewonnen werden, deren Rohwasserqualität so beschaffen ist, dass das Wasser nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren die Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung erfüllt (vgl. GSchV Anhang 22 Abs. 1). Bei schwankender Rohwasserqualität ist zu prüfen, ob die Trinkwasserqualität mit einem geeigneten Entnahmemanagement verbessert werden kann. Erst wenn die Schutz- und Entnahmemanagement-Massnahmen nicht ausreichen und die Fassung strategisch bedeutend ist, soll eine mehrstufige Wasseraufbereitungsanlage installiert werden. Die Trinkwasserqualität gemäss eidgenössischer Lebensmittelgesetzgebung muss jederzeit gewährleistet sein. Versorgungssicherheit Jede grössere Wasserversorgung verfügt über zwei hydrogeologisch unabhängige Wasserbezugsorte (d.h. nicht vom gleichen Grundwasservorkommen) zur Abdeckung des mittleren Bedarfs ("Prinzip der zwei Standbeine") sowie über technisch möglichst redundante Netzeinspeisungen und Fördereinrichtungen. Damit ist eine ausreichende Netzversorgung auch bei Trockenheit, bei grossräumigen Gewässerverschmutzungen oder bei Störfällen mit Ausfall einer wichtigen Wasserversorgungsanlage sichergestellt. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 12

13 Bei kleineren Wasserversorgungen, die weniger als 1'000 Einwohner versorgen, kann auf ein vollwertiges zweites Standbein verzichtet werden, falls dies mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden wäre und eine allfällige Ersatzwasserlieferung mit temporären Massnahmen (provisorische Rohr- oder Schlauchverbindungen, Zisternenwagen) innerhalb eines Tages sichergestellt werden könnte und die dafür notwendigen Massnahmen im Notwasserkonzept vorgesehen sind. Für die Versorgung mit Trinkwasser in Notlagen, d.h. bei ausserordentlichen Ereignissen, die eine Einschränkung oder einen Unterbruch der Netzversorgung zur Folge haben, liegen praxistaugliche, regional koordinierte Notwasserversorgungskonzepte vor. Es steht jederzeit Löschwasser in ausreichender Menge und unter erforderlichem Druck zur Verfügung. Die kommunale und kantonale Wasserversorgungsplanung berücksichtigt die Bevölkerungs- und Bedarfsentwicklung der nächsten 15 Jahre. Wirtschaftlichkeit Der Werterhalt der Infrastruktur und die kostendeckende Finanzierung durch Gebühren sind durch eine vorausschauende Unterhalts- und Finanzierungsplanung gewährleistet. Die Wasserversorgung ist in kosten- und leistungsmässiger Hinsicht so zu erbringen, dass für die Wasserbezüger ein möglichst gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis resultiert (qualitativ hochwertiges und ausreichendes Trinkwasser zu angemessenen Preisen). Der Energieverbrauch und die Energiekosten für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen sind optimiert. Eine regionale Zusammenarbeit ist geprüft und es werden - wo möglich und sinnvoll - Synergien durch organisatorische Zusammenarbeit sowie betriebliche Koordination genutzt. Strukturen Die Wasserversorgungen entsprechen dem Stand der Technik und verfügen über professionelle organisatorische Strukturen. Bei Bedarf werden regionale (ggf. auch kantonsübergreifende) Lösungen realisiert. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 13

14 3.2 Spezifische strategische Vorgaben für die Region 3 In der Region 3 stehen ausreichende Quell- und Grundwasservorkommen zur Verfügung, so dass die Region sich sowohl bei Normalbetrieb als auch in Spitzenzeiten selbständig versorgen soll. Voraussetzung dazu ist eine gute Vernetzung der Wasserversorgungen. Bei Bedarf sind entsprechende Transportverbindungen neu zu erstellen. Im Vordergrund stehen dabei durchgehende Leitungssysteme entlang der Talschaften. Für ausserordentliche Situationen, wie dem Ausfall mehrerer Anlagen (z.b. wegen einer Grundwasserverschmutzung), sollen ausreichende Fördermengen in den hydrogeologisch unabhängigen Grundwasserströmen vorhanden sein bzw. geschaffen werden, so dass der mittlere Bedarf ohne Fremdbezug aus anderen Regionen gedeckt werden kann. Bei einer grösseren Gewässerverschmutzung im ganzen Ergolztal kann nicht mit einem Wasserbezug von der talabwärts liegenden Region 2 ("Liestal") gerechnet werden. Die Transportkapazitäten des Regionenverbundes über die in Notlagen Trinkwasser von der Hardwasser AG bzw. von den IWB ins Ergolztal geliefert werden kann, reichen gerade, um in einem solchen Fall den mittleren Bedarf der Region 2 zu decken. Von besonderer Dringlichkeit ist die Erstellung eines zweiten Standbeins für die Gemeinde Sissach als mit Abstand grösste Verbraucherin der Region. Um den Spitzenbedarf in Trockenzeiten zu reduzieren, ist eine landwirtschaftliche Bewässerung ab öffentlichem Versorgungsnetz zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Gemeinden, die sich vorwiegend mit Quellwasser versorgen. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 14

15 4 WASSERBEDARF 4.1 Bevölkerungsentwicklung Gemeinde Einwohner 2013 Einwohner 2030 Zunahme Böckten % Buckten % Diegten 1'640 2'010 23% Diepflingen % Eptingen % Häfelfingen % Hersberg % Itingen 2'060 2'310 12% Känerkinden % Läufelfingen 1'280 1'290 1% Nusshof % Rümlingen % Sissach 6'440 7'320 14% Tenniken % Thürnen 1'360 1'700 25% Wintersingen % Wittinsburg % Zunzgen 2'490 2'900 16% Total Region 3 21'700 24'560 13% Die Bevölkerungsentwicklung wurde aufgrund der Bevölkerungsprognosen des Amts für Raumplanung Basel-Landschaft festgelegt (mittleres bzw. oberes Szenario, je nach Entwicklung der letzten Jahre). Aufgrund der konkreten Planung der Gemeinde wurde in Zunzgen eine grössere Zunahme als das obere Szenario angenommen. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 15

16 4.2 Bedarfsentwicklung [m 3 /Tag] Bedarf aktuell Bedarf 2030 Mittlerer Maximaler Mittlerer Maximaler Monat 1 Tag Monat 1 Tag Böckten Buckten Diegten Diepflingen Eptingen Häfelfingen Hersberg Itingen Känerkinden (400) (470) 2 Läufelfingen Nusshof Rümlingen Sissach Tenniken Thürnen Wintersingen Wittinsburg Zunzgen WSU und Höfe Total Region Mittelwert pro Tag im Spitzenmonat 100% 113% 2 Die hohen Tagesspitzen von Känerkinden (Werte in Klammern) entstehen durch die Bewässerung der Obstplantagen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Spitzen zukünftig reduziert werden (Brauchwasser-Reservoire oder -Speicherbecken, Verteilung auf mehrere Tage etc.). Die Daten für den aktuellen mittleren Bedarf beruhen auf der kantonalen Wasserstatistik Aufgrund des starken Rückgangs der Verluste in den letzten Jahren bzw. offensichtlichen Fehlern in der früheren Datenerfassung wurden für Sissach lediglich die Werte der letzten zwei Jahre, für Itingen die der letzten vier Jahre verwendet. Der aktuelle maximale Bedarf (Tageswert und Monatswert) basiert auf Angaben der Gemeinden aufgrund historischer Aufzeichnungen. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 16

17 Der Bedarf 2030 wird über das Bevölkerungswachstum ermittelt. Dabei wird der Pro- Kopf-Verbrauch der Einwohner für die nächsten Jahre als konstant angenommen. Bei den Gewerbebetrieben sind keine wesentlichen Änderungen prognostiziert. Die Zunahme des Gesamtbedarfs in der Region um 13 % basiert somit im Wesentlichen auf dem Bevölkerungswachstum. Der aktuelle mittlere Bedarf der Region beträgt m 3 /Tag, wovon Sissach mit rund einem Drittel des Gesamtbedarfs (1 590 m 3 /Tag) die mit Abstand grösste Verbraucherin ist. Die Gemeinden im Homburgertal (1 230 m 3 /Tag) sowie im Diegtertal (1 160 m 3 /Tag) benötigen jeweils rund ein Viertel der regionalen Wasserressourcen. Am restlichen Bedarf hat Itingen mit 10 % den grössten Anteil. Der durchschnittliche Verlust in den Jahren liegt bei 22 % und damit deutlich über dem kantonalen Ziel von unter 15 %. Er variiert bei den verschiedenen Gemeinden zwischen 4 % und 43 %. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 17

18 5 WASSERBESCHAFFUNG ÜBERSICHT 5.1 Überblick Beschaffungsorte Die detaillierte Lage und die Namen der Beschaffungsorte sind im Übersichtsplan IST- Zustand ersichtlich. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 18

19 Der Bedarf der Region (5 210 m 3 /Tag) wird zu rund 30 % aus Quellen und 70 % aus Grundwasserfassungen gedeckt. Das folgende Diagramm zeigt das Potential der Beschaffungsorte zur Wassergewinnung. Die Fassungen Wühre 1-3 in Böckten sind mengenmässig deutlich die grössten Bezugsorte. Daneben hat das GWPW Weiermatt der WSU in Sissach eine starke Leistungsfähigkeit. Von den Quellen fällt die Tunnelquelle in Läufelfingen aufgrund ihrer Ergiebigkeit auf. Alle erwähnten Produktionsorte haben grosse Kapazitätsreserven gegenüber der effektiven Nutzung. Die Grundwasserfassungen und Quellen sind in den folgenden Kapiteln detailliert aufgeführt. Die Daten für Schüttung und Nutzung entstammen der kantonalen Statistik, den kommunalen Planungen oder den Protokollen der Gespräche des AUE mit den Wasserversorgungen. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 19

20 5.2 Öffentlich genutzte Grundwasserfassungen [m 3 /Tag] Konzession Installierte Kurzfristig Langfristig Ablauf (Monatsmittel) (Jahr) Pumpenleistung Diegten Mittlere Fördermenge Schutzzone Hofmatt altrechtlich Eimatt altrechtlich Diepflingen Holchen neurechtlich Itingen Gstaadmatt altrechtlich 1 RWV Wühre Wühre altrechtlich 1 Gehren altrechtlich 1 Tenniken Obermatt (2017) altrechtlich 1 WSU Weiermatt altrechtlich Zunzgen Bleimatt B (2016) altrechtlich 1 Eimatt B (2016) altrechtlich ZVOH Talboden altrechtlich Sommerau 5 20 altrechtlich Total Schutzzonen-Überprüfung in Bearbeitung 2 GWPW Holchen ersetzt das Ende 2014 stillgelegte GWPW Beckenmatt 3 Das GWPW Obermatt in Tenniken wurde verlegt und ein neues Konzessionsgesuch für 5 l/s bzw. 430 m 3 /Tag gestellt. Kurzfristig können wohl 6.3 l/s bzw. 540 m 3 /Tag entnommen werden, was der installierten Leistung entspricht. Die bestehende Konzession für das rückgebaute GWPW läuft 2017 ab. 4 Die weitgehend abgeschlossene Schutzzonenüberprüfung der GWPW Bleimatt B1 und Eimatt B2 in Zunzgen zeigen auf, dass nur die Fassung Bleimatt B1 weiter betrieben werden soll. Die zukünftig sinnvollen Konzessionsmengen Bleimatt B1 betragen langfristig 5 l/s bzw. 430 m 3 /Tag und kurzfristig 10 l/s bzw. 860 m 3 /Tag. Die 2016 auslaufende Konzession ist entsprechend zu erneuern. Die bisherigen Konzessionen überstiegen das Grundwasserdargebot deutlich. 5 GWPW Sommerau wurde 2014 stillgelegt. Grössere private Nutzungen des Grundwassers gibt es keine. Lediglich die Mineralquelle Eptingen AG hat Konzessionen für zwei eigene Grundwasserfassungen mit 2.5 l/s bzw. 1.3 l/s. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die öffentlichen Fassungen. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 20

21 5.3 Öffentlich genutzte Quellen [m 3 /Tag] Minimale Ergiebigkeit Böckten Mittlere Ergiebigkeit 2 Mittlere Nutzung Schutzzone Golchen keine Ob den Reben keine 1 Buckten Homberg Weidenmatt Eptingen 120 altrechtlich, keine S3 altrechtlich, keine S1 und S3 Leisen altrechtlich, keine S3 240 Obertloch keine Häfelfingen Zehnten altrechtlich, keine S3 40 Untere Lind altrechtlich, keine S3 Itingen Hintere Talquelle keine Känerkinden Riedermatt altrechtlich 1, keine S3 Läufelfingen Grienacker altrechtlich, keine S3 320 Gsteig altrechtlich, keine S3 Tenniken Rosenquelle altrechtlich, keine S3 Wintersingen Salweiden Mösleten Grütsch Wittinsburg altrechtlich 1, keine S2 + S3 Ebenländ altrechtlich, keine S3 Zunzgen Hefleten altrechtlich, keine S3 ZVOH Tunnelquelle altrechtlich, keine S1 1 Total Überprüfung / Neuausscheidung in Bearbeitung 2 Median der monatlichen Schüttungsmenge 3 Aufbereitungsleistung aktuell 860 m 3 /Tag HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 21

22 5.4 Wasserqualität Mikrobiologische Parameter Die mikrobiologische Qualität des abgegebenen Trinkwassers scheint im Planungsgebiet im Normalfall zu keiner Beanstandung Anlass zu geben. Das Kantonale Laboratorium BL (KL) prüft periodisch die Qualität und verfügt im Bedarfsfall notwendige Massnahmen. Sämtliche GWPW sind mit einstufigen Aufbereitungen ausgerüstet, entweder als prophylaktische Sicherheit oder aufgrund einer nicht immer einwandfreien Rohwasserqualität. Im Allgemeinen handelt es sich um UV-Anlagen, lediglich Diegten verfügt über eine Ozonierung. Die bestehende Chlorierung in der Fassung Weiermatt soll mittelfristig durch eine UV-Anlage ersetzt werden. Quellwasser wird in den Wasserversorgungen häufig einstufig mit UV-Anlagen oder mit Chlor aufbereitet. Die Anlagen sind normalerweise mit einer Trübungsüberwachung abgesichert, damit trübes und mikrobiologisch belastetes Rohwasser rechtzeitig verworfen wird. Einzelne Quellen werden zurzeit noch ohne Aufbereitung ins Netz eingespiesen. Aufgrund der bakteriologischen Belastungen sollen sie zukünftig ebenfalls mit einer Desinfektion versehen werden. Die Tunnelquelle des ZVOH wird mehrstufig mittels Flockungsfiltration und Ozonierung aufbereitet. Die Anlage soll demnächst durch einen Membranfilter ersetzt werden, wodurch sich die nutzbare Quellwassermenge, je nach Dimensionierung der Anlage, deutlich reduzieren könnte Neue Anforderung an UV-Desinfektion Seit Januar 2010 gilt für die Aufbereitung mit UV-Licht die neue technische Richtlinie W13 des SVGW Empfehlung zur UV-Desinfektion in der Wasserversorgung. In diesem Zusammenhang wird vom KL bei einer regelmässigen mikrobiologischen Belastung von mehr als 10 Fäkalkeimen pro 100 Milliliter die Einhaltung einer Trübung unter 0.5 FNU statt wie bisher 1.0 FNU gefordert. Gleichzeitig werden vermehrt Ereignis-Beprobungen des Rohwassers bei Regenwetter durchgeführt Chemische Parameter Die chemische Qualität der genutzten Wässer im Sinne der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung ist im Allgemeinen gut (keine Überschreitung von Toleranz- oder Grenzwerten). Im Planungsgebiet bestehen keine Aufbereitungen zur gezielten Verbesserung der chemischen Qualität des Trinkwassers Wasserhärte Das Grundwasser in der Region ist mit einer Wasserhärte von fh als hart bis sehr hart einzustufen. Das Quellwasser variiert mit fh deutlich stärker und reicht von mittelhart bis sehr hart. Dabei liegen die Leisen- und Tunnelquelle über 50 fh, die Quellen von Wintersingen, Wittinsburg und Häfelfingen hingegen unter 20 fh. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 22

23 5.5 Schutzzonen Zweck und gesetzliche Grundlagen Schutzzonen für Grundwasserpumpwerke und Quellen dienen dem langfristigen planerischen Schutz von Wassergewinnungsanlagen. In den Schutzzonen sind Anlagen oder Nutzungen, welche die Trinkwasserqualität gefährden, eingeschränkt (Schutzzone S3) oder nicht zulässig (Schutzzone S1und S2). Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Gewässerschutzgesetz von 1991, die Gewässerschutzverordnung von 1998 sowie die Wegleitung Grundwasserschutz des BAFU von Eine rechtskonform ausgeschiedene Schutzzone ist Voraussetzung für die Erteilung o- der Verlängerung einer Konzession für Grundwassernutzungen. Grundwasserfassungen ohne Konzession können zwar auf Zusehen hin weiterbetrieben werden, sofern die Wasserqualität genügt und alle noch möglichen Schutzmassnahmen verwirklicht werden. Für die langfristige regionale Wasserversorgungsplanung können solche Wasserfassungen aber nicht berücksichtigt werden, da nicht sichergestellt ist, ob sie über den gesamten Planungshorizont verfügbar sein werden. Grundwasserschutzzonen, die altrechtlich (nicht aufgrund der aktuellen gesetzlichen Vorgaben) ausgeschieden sind, müssen aufgrund der neuen Anforderungen überprüft und angepasst werden Bestehende Schutzzonen im Planungsgebiet Im Planungsgebiet verfügen zwar alle Grundwasserfassungen über Schutzzonen, diese wurden jedoch gemäss heute überholten gesetzlichen Vorgaben ausgeschieden. Lediglich die neue Grundwasserfassung Holchen (Diepflingen) verfügt über eine neurechtliche Schutzzone. Die Schutzzonen der Fassungen Gstaadmatt (Itingen), Obermatt (Tenniken), Bleimatt B1 (Zunzgen) sowie Wühre 1-3 und Gehren (RWV Wühre) werden zurzeit überprüft. Man kann davon ausgehen, dass die meisten heutigen Schutzzonen im Lockergesteinsgrundwasser eher zu klein ausgeschieden sind. Da der Siedlungsdruck auf die noch unbebauten Gebiete ständig steigt, sollte die Überprüfung der Schutzzonen möglichst rasch erfolgen, damit noch möglichst viel Fläche geschützt werden kann. Die Quellen verfügen zum Grossteil über altrechtliche Schutzzonen, bei einzelnen Quellen fehlen die weitere Schutzzone S3 oder es ist überhaupt keine Schutzzone ausgeschieden. Bisher wurden noch keine Quellschutzzonen nach den neuen Gesetzesvorgaben ausgeschieden, einzelne Überprüfungen sind in Bearbeitung (z.b. Tunnelquelle ZVOH). Eine Aufstellung findet sich in den Kapiteln 5.2 und 5.3. Auch bei den Quellen müssen die Schutzzonen ausgeschieden bzw. überprüft und angepasst werden. Die Tunnelquelle ist hier speziell herausfordernd, da sie ein sehr grosses Einzugsgebiet hat. Bei allfälligen Nutzungskonflikten in den Schutzzonen muss eine Gefährdungsabschätzung aufzeigen, welche Qualitätssicherungsmassnahmen für einen Weiterbetrieb erforderlich sind. Je nach Situation können somit kostenintensive Massnahmen notwendig werden. Daher ist eine Konzentration auf die optimalen Bezugsorte sinnvoll. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 23

24 6 BEURTEILUNG DER WASSERBESCHAFFUNGSORTE 6.1 Bestehende Quellen Bei fast allen Quellen im Planungsgebiet handelt es sich um Karstquellen mit den typischen Schwankungen von Schüttungsmenge und Qualität. Sämtliche Quellen - mit Ausnahme der Tunnelquelle - haben eine Ergiebigkeit unter 300 m 3 /Tag und sind somit vor allem von lokaler Bedeutung. Da keine grundsätzlichen Qualitätsprobleme bestehen, wird davon ausgegangen, dass die Quellen weiter genutzt werden. Sofern zukünftig aufgrund von Nutzungskonflikten in der Schutzzone oder aus baulichen Gründen hoher Investitionsbedarf besteht, muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Stilllegung möglich ist. Im Folgenden werden nur die ergiebige Tunnelquelle sowie die Quellen von Eptingen separat betrachtet. Tunnelquelle Die einzige regional bedeutsame Quelle ist die Tunnelquelle des ZVOH in Läufelfingen. Sie entspringt im Hauensteinbasistunnel der SBB und wird durch einen eigenen Tunnel nach Läufelfingen geleitet, wo ein Teil des Wassers für Trinkwasserzwecke entnommen wird und der Restabfluss in den Homburgerbach mündet. Die Karstquelle hat ein weiträumiges Einzugsgebiet, das sich auf die Kantone Solothurn und Baselland erstreckt. Die Anpassung der Schutzzonen steht für den Bereich Solothurn kurz vor dem Abschluss, für den Bereich Baselland sind noch weitergehende Abklärungen notwendig. Aufgrund der hohen Ergiebigkeit (durchschnittlich rund m 3 /Tag, minimal 550 m 3 /Tag) ist die Tunnelquelle für die Versorgung des Homburgertals bedeutsam, die Überarbeitung der Schutzzone sollte dringlich vorangetrieben werden. Die minimale Aufbereitungsleistung für die neue Filtrationsanlage ergibt sich aus den Szenarien in Kapitel 7. Quellen Eptingen Entgegen bisheriger Annahmen scheint die Leisenquelle durch den Bau der 3. Belchenröhre nicht gefährdet zu sein. Dies geht aus der Stellungnahme der Gemeinde Eptingen zur Situationsanalyse hervor, und stützt sich auf Aussagen des ASTRA [12]. Die Leisenquelle wird folglich als gesicherter Bezugsort in die Regionale Planung einbezogen. Die Obertlochquelle dient hauptsächlich der Brunnenversorgung, wird jedoch in Trockenzeiten ins Dorfnetz eingespiesen. Das Rohwasser hat starke Qualitätsschwankungen, was wahrscheinlich auf die Infiltration des direkt anliegenden Obertlochbaches zurückzuführen ist und wird mit einer UV-Desinfektion aufbereitet. Die Quelle verfügt über keine Schutzzone. Aufgrund der hohen notwendigen Investitionen (Neuausscheidung Schutzzone, möglicherweise Neufassung etc.) wird die Quelle nicht in die Regionale Planung aufgenommen. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 24

25 6.2 Bestehende Grundwasserfassungen Hydrogeologische Situation und Grundwasserbilanz bei Niedrigwasser Die hydrogeologische Situation des Grundwassers in Region 3 wurde im Rahmen der regionalen Planung neu beurteilt. Eine detaillierte Darstellung der Verhältnisse findet sich in Anhang 1 Grundwasserbilanz Region 3. Die Niederterrassenschotter im Ergolztal wie auch in den einmündenden Tälern von Homburgerbach und Diegterbach bergen nutzbare Grundwasservorkommen. Das Grundwasser wird aus versickernden Niederschlägen, Infiltration von Bachwasser sowie dem Zufluss von Grundwasser aus angrenzenden Gehängeschutt- und Felsgrundwasserleitern gebildet. Mancherorts sind die Gerinne von Homburger- und Diegterbach bzw. Ergolz in die Grundwasseroberflächen eingeschnitten infolgedessen es zu natürlichen Austritten ( Exfiltration ) von Grundwasser in die Oberflächengewässer kommt. Dadurch ist die Abflusskapazität im Grundwasserleiter örtlich beschränkt und Grundwasserüberschüsse gehen durch Exfiltration verloren bzw. stehen talabwärts nicht mehr zur Verfügung. Ergolz-Grundwasser Homburgertal-Grundwasser Diegtertal-Grundwasser HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 25

26 Die langfristigen Konzessionsmengen (max. Fördermenge pro Monat) dürfen das Grundwasserdargebot bei Niedrigwasser auf keinen Fall überschreiten. Diese Begrenzung macht Sinn, da in Trockenzeiten in der Regel auch die höchsten Wasserverbräuche (Bewässerung etc.) auftreten. Um zu prüfen, ob diese Bedingung für den Planungshorizont eingehalten wird, wurde die in den 80er Jahren erstellte Grundwasserbilanz aktualisiert. Dabei wurden die mittelfristig nicht mehr benötigten Grundwasserpumpwerke herausgenommen und in der Zwischenzeit hinzugekommene, bzw. neu geplante Pumpwerke eingefügt. Weiter wurden neue Erkenntnisse zur Grundwasserneubildung in die Bilanzen integriert. Die Bilanz ist in Anhang 1 dargestellt. Der Anhang 1 enthält auch die Beschreibung der Herleitung der Grundwasserbilanz. Die aktualisierte Grundwasserbilanz zeigt, dass für den Planungshorizont die Grundwassernutzung im Rahmen der heute vergebenen langfristigen Konzessionen auch bei Niedrigwasser gewährleistet ist. Im Grundwasserstrom des Ergolztals unterhalb von Sissach bestehen sogar noch Entnahmereserven. Dieses aktuell ungenutzte Grundwasser exfiltriert nach dem Grundwasserpumpwerk Häspech (Lausen) teilweise in die Ergolz Beurteilung ZVOH Das Grundwasserpumpwerk Talboden liegt auf Gemeindegebiet Wittinsburg und versorgt die Gemeinden Wittinsburg, Rümlingen und Häfelfingen aus dem Homburgertal- Grundwasserstrom. Das mit UV aufbereitete Wasser wird nach Bedarf vom Ausgleichbecken in die Gemeindenetze gepumpt. Die Konzession läuft Ende 2015 aus und kann erst nach Überprüfung der altrechtlichen Schutzzonen erneuert werden. Die Schutzzonenüberprüfung ist dementsprechend voranzutreiben. Es wird davon ausgegangen, dass das Pumpwerk anschliessend mit erneuerter Konzession in gleicher Höhe (430 m 3 /Tag) betrieben werden kann. Diepflingen Das neu erstellte Grundwasserpumpwerk Holchen auf Gebiet Wittinsburg ging im Dezember 2014 in Betrieb und ersetzt die stillgelegte Fassung Beckenmatt. Es fördert Grundwasser aus dem Homburgertal und verfügt über eine neurechtliche Schutzzone sowie eine langfristige Konzession bis Diegten Das Grundwasserpumpwerk Hofmatt ist das oberste der Pumpwerke von Region 3, welche aus dem Diegtertal-Grundwasserstrom fördern. Nach Überprüfung der Schutzzone kann die Fassung langfristig genutzt werden. Unter Umständen ist eine leichte Erhöhung der Konzession - bei gleichzeitiger Stilllegung der Fassung Eimatt - möglich. Die momentan installierte Pumpe ist nicht leistungsfähig genug für die konzessionierte Fördermenge und sollte ersetzt werden. Das unterhalb des Siedlungsgebiets liegende Grundwasserpumpwerk Eimatt liegt im gleichen Grundwasserstrom wie die Fassung Hofmatt und bildet somit kein unabhängiges zweites Standbein für die Wasserversorgung. Sowohl die Grundwasserfassung als auch die Transportleitung sind stark sanierungsbedürftig. Die anstehende Überprüfung und Neuausscheidung der Schutzzone hätte zur Folge, dass die landwirtschaftliche Nutzung ums Pumpwerk eingeschränkt werden müsste. Es wird davon ausgegangen, dass HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 26

27 die Fassung mittelfristig stillgelegt wird. Tenniken Das Grundwasserpumpwerk Obermatt wurde 2009 stromaufwärts verlegt, die Schutzzonenausscheidung am neuen Standort steht vor dem Abschluss. Anschliessend kann eine Konzession über 430 m 3 /Tag erteilt werden. Die weitere Nutzung ist unbestritten. Zunzgen Die Grundwasserpumpwerke Bleimatt B1 und Eimatt B2 liegen zwischen Tenniken und Zunzgen. Sie fördern beide aus dem Grundwasserstrom des Diegtertals. Die weitgehend abgeschlossene Schutzzonenüberprüfung zeigt auf, dass nur die Fassung Bleimatt B1 weiter betrieben werden soll. Die zukünftig sinnvollen Konzessionsmengen Bleimatt B1 betragen langfristig 5 l/s bzw. 430 m 3 /Tag und kurzfristig 10 l/s bzw. 860 m 3 /Tag. Die 2016 auslaufende Konzession ist anschliessend zu erneuern. RWV Wühre Die ergiebigsten Grundwasserfassungen der Region mit einer langfristigen Konzession von m 3 /Tag sind die Grundwasserfassungen Wühre 1-3, welche oberhalb von Sissach auf Gemeindegebiet Böckten liegen. Diese drei Brunnen fördern aus dem Grundwasserstrom der Ergolz in den Zwischenspeicher des Stufenpumpwerks Wühre, aus welchem das Wasser nach Sissach, Thürnen und Böckten gepumpt wird. Mit der Überprüfung der altrechtlichen Schutzzone wurde aktuell begonnen. Es ist davon auszugehen, dass die Fassungen langfristig betrieben werden können. Im Gegensatz zu bisherigen Annahmen zeigen die aktuellsten hydrogeologischen Untersuchungen [10][11] auf, dass die Grundwasserfassung Gehren auf Gemeindegebiet Thürnen nicht aus dem Ergolz-Grundwasserstrom, sondern aus dem Homburger- Grundwasserstrom fördert (siehe auch Kapitel 6.3). Die langfristige Konzession von 650 m 3 /Tag kann aufgrund des Grundwasserdargebots auf m 3 /Tag verdoppelt werden, was der momentanen kurzfristigen Konzession entspricht. Somit stellt die Fassung Gehren zwar hydrogeologisch ein unabhängiges zweites Standbein für Wühre 1-3 dar, sie reicht jedoch mengenmässig trotz Erhöhung der Konzession nicht vollständig als Redundanz aus. Aufgrund des Grundwasserdargebots bestehen sogar noch Reserven für etwas höhere Entnahmemengen. Dazu müsste jedoch die technische Ergiebigkeit des Brunnens überprüft und die Fassung gegebenenfalls ausgebaut werden. Dies ist aufgrund des Bedarfs im Planungshorizont nicht notwendig, sofern die Fassung Leim realisiert wird. Die Schutzzonenüberprüfung ist in Bearbeitung. Auch die Fassung Gehren fördert ins Stufenpumpwerk Wühre. WSU Das Grundwasserpumpwerk Weiermatt liegt unterhalb vom Siedlungsgebiet Sissach und versorgt die Gemeinden und Höfe der WSU. Obwohl es sehr leistungsfähig ist (langfristige Konzession m 3 /Tag), stellt es kein zweites Standbein zu den Fassungen Wühre 1-3 dar, da es im gleichen Grundwasserstrom liegt. Bei der anstehenden Schutzzonenüberprüfung rechnet man mit erheblichen Nutzungskonflikten im obenliegenden Siedlungsgebiet. Deshalb wird die Fassung in der zukünftigen Planung nicht mehr berücksichtigt. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 27

28 Itingen Das Grundwasserpumpwerk Gstaadmatt fördert ebenfalls aus dem Ergolz- Grundwasserstrom. Die Schutzzonenüberprüfung ist in Bearbeitung, die weitere Nutzung ist nicht in Frage gestellt. Da der Brunnen des Pumpwerks gegenwärtig nicht bis zur Basis des Grundwasserleiters reicht, liesse sich mittels Vertiefung die technische Ergiebigkeit noch deutlich erhöhen. In Anbetracht des Grundwasserdargebots wäre dies möglich und zweckmässig, da ungenutzt talabwärts fliessendes Grundwasser nach dem Grundwasserpumpwerk Häspech (Lausen) teilweise in die Ergolz exfiltriert. Ein Ausbau ist jedoch aufgrund des Bedarfs im Planungshorizont nicht notwendig. 6.3 Neue Grundwasserfassung Leim Neben den Grundwasserbrunnen Wühre 1-3 und Gehren ist auch die Grundwasserfassung Leim im Besitz der RWV Wühre. Diese Fassung besteht aus einer Versuchsbohrung mit rechtsgültiger Konzession (langfristig 650 m 3 /Tag, kurzfristig m 3 /Tag) und altrechtlicher Schutzzone. Sie wurde gemeinsam mit Wühre 1-3 und Gehren erschlossen, jedoch nie ausgebaut und für die Versorgung genutzt. Die Situationsanalyse der Regionalen Wasserversorgungsplanung [9] zeigte auf, dass sich die Probebohrung Leim zusammen mit der Fassung Gehren als mögliches zweites Standbein für die Fassungen Wühre 1-3 anbietet. Aus diesem Grund wurden hydrogeologische Abklärungen [10] [11] inklusiv Pumpversuch durchgeführt, die diese Annahme wie folgt bestätigen: Eine Inbetriebnahme der Fassung Leim ist aus qualitativer und technischer Sicht möglich. Das Pumpwerk Leim liegt (wie das Pumpwerk Gehren) ausschliesslich im Grundwasserstrom des Homburgertals und stellt somit zusammen mit der Fassung Gehren ein unabhängiges zweites Standbein zu den Brunnen Wühre 1-3 dar. Das heisst, bei einer Gewässerverschmutzung im Ergolztal könnte das PW Leim weiter betrieben werden. Die potentielle Entnahmemenge (entspricht der möglichen Konzession) beträgt langfristig m 3 /Tag und kurzfristig m 3 /Tag. Um das Dargebot nutzen zu können, muss der bestehende Brunnen überbohrt und ein Filterrohr mit grösserem Durchmesser eingebaut werden. 6.4 Auswahl der zukünftigen Wasserbeschaffungsorte Die zukünftigen Wasserbeschaffungsorte werden aufgrund des Bedarfs, der Beurteilung der Grundwasserfassungen und Quellen sowie der strategischen Vorgaben ausgewählt. Auch wegen des wachsenden Siedlungsdrucks ist es sinnvoll, sich langfristig auf die am besten geeigneten Beschaffungsorte zu fokussieren und nicht zwingend benötigte Anlagen stillzulegen. Dafür sollen die verbleibenden Fassungen und Quellen raumplanerisch so konsequent wie möglich geschützt werden. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 28

29 Gegenüber der IST-Situation werden folgende Beschaffungsorte mittelfristig nicht mehr genutzt: Obertlochquelle in Eptingen Grundwasserfassung Eimatt in Diegten Grundwasserfassung B2 Eimatt in Zunzgen Grundwasserfassung Weiermatt der WSU in Sissach Die übrigen bestehenden Quellen und Fassungen bleiben in Betrieb. Der Wegfall der oben erwähnten Beschaffungsorte soll durch eine bessere Vernetzung (Verbindungsleitungen) und das neue Grundwasserpumpwerk Leim kompensiert werden. 6.5 Konzessionsmengen Massgebende Grösse bei der Konzessionsvergabe ist die maximale Fördermenge pro Monat ("langfristige Konzessionsmenge"). Diese wird durch das AUE mit der jährlichen Wasserstatistik kontrolliert. Die kurzfristige Entnahmemenge ( kurzfristige Konzession = maximale Förderleistung in l/s) darf deutlich über der langfristigen Konzessionsmenge liegen, muss jedoch innerhalb eines Monats durch reduzierte Entnahmen oder Pausen kompensiert werden. Die Konzessionen der Grundwasserpumpwerke Obermatt (Tenniken), Bleimatt (Zunzgen), Gehren (RWV Wühre) sowie der neuen Fassung Leim werden entsprechend der hydrogeologischen Empfehlungen vergeben: m 3 /Tag Tenniken Kurzfristige Konzession Langfristige Konzession Obermatt Zunzgen Bleimatt RWV Wühre Gehren Leim Die Erhöhung der Konzession vom Grundwasserpumpwerk Hofmatt (Diegten) - bei gleichzeitiger Stilllegung der Fassung Eimatt (Diegten) - kann geprüft werden. Kritischer Punkt dürfte dabei aber die Ausweitung der ohnehin schon nicht konfliktfreien Schutzzone (Sportplatz, Gewerbe, Bach) sein. Ansonsten besteht in der Region 3 kein Bedarf zur Anpassung der Konzessionsmengen. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 29

30 7 SZENARIEN UND WASSERBILANZEN 7.1 Vorgaben und Randbedingungen Die zukünftigen Betriebszustände sind im Folgenden in vereinfachten Fliessschemas dargestellt. Nachdem als Basis die durchschnittlichen Verhältnisse der 10 Jahre sowie der heutige Normal- und Spitzenbetrieb aufgezeigt werden, konzentrieren sich die weiteren Szenarien auf den Planungszustand im Jahre Es werden die notwendigen Massnahmen zur Bewältigung von Normalbetrieb, Spitzenbetrieb sowie Ausfall einzelner Anlagen bzw. ganzer Grundwasserströme dargestellt. Die strategischen Zielvorgaben und die Grundlagenerhebung führen dabei zu folgenden Vorgaben: Gemäss der Beurteilung der Grundwasserfassungen in Kapitel werden folgende Grundwasserpumpwerke nicht mehr in die Planung für 2030 einbezogen: Eimatt (Diegten), B2 Eimatt (Zunzgen) und Weiermatt (WSU). Die Nutzung der Obertlochquelle in Eptingen wird mittelfristig aufgegeben. Der bis zum Jahr 2030 um rund 13 % steigende durchschnittliche Bedarf in der Region muss gedeckt werden können (Szenario 4). Die Deckung des Spitzenbedarfs der Gemeinden soll auch in Trockenzeiten gewährleistet sein, in denen mit niedrigem Grundwasserspiegel und minimaler Quellschüttung zu rechnen ist. Der üblicherweise im Sommer auftretende monatliche Spitzenbedarf ist dabei mit der langfristigen Konzessionsmenge abzudecken (Szenarien 5). Der Tagesspitzenbedarf tritt nur kurzfristig auf und kann über die kurzfristige Konzession gedeckt werden (Szenario 6). Jede Wasserversorgung soll über zwei hydrogeologisch unabhängige Bezugsorte verfügen, die je allein den mittleren Bedarf decken können. Bei Ausfall der wichtigsten Anlage (Szenarien 10, 11, 12 und 13) ist somit die Versorgung durch die eigene redundante Anlage oder Fremdbezug von benachbarten Wasserversorgern gewährleistet. Ebenso kann damit auch eine länger andauernde, grossflächige Verschmutzung eines ganzen Grundwasserstromes bewältigt werden (Szenarien 7, 8 und 9). Beim Ausfall einzelner Anlagen (z.b. bei technischem Defekt oder bei Betriebsunterbruch infolge Sanierung) wird angenommen, dass dies auch in Trockenzeiten mit minimaler Quellschüttung und reduzierter Grundwasserförderung gemäss langfristiger Konzession eintreten kann. Hingegen wird beim Ausfall eines ganzen Grundwasserstromes (z.b. durch eine Havarie mit einer wassergefährdenden Flüssigkeit) von durchschnittlichen Grundwasserverhältnissen ausgegangen. Das heisst, es wird für die verbleibenden, unbeeinträchtigten Fassungen eine mittlere Quellschüttung bzw. eine Grundwasserförderung gemäss kurzfristiger Konzession angenommen. Andernfalls müssten die Anlage so dimensioniert werden, dass im Normalfall hohe Überkapazitäten bestehen. Sofern die Netzversorgungen aus anderen Gründen grossflächig ausfallen, kommen die Konzepte für die Trinkwasserversorgung in Notlagen der einzelnen Gemeinden zur Anwendung. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 30

31 Zur Berechnung der Szenarien werden im Weiteren folgende Annahmen getroffen: Für die aktuellen Szenarien 1-3 werden bei den Grundwasserfassungen von Zunzgen bereits die empfohlenen zukünftigen Konzessionsmengen angenommen (B1 Bleimatt 430 m 3 /Tag langfristig und 860 m 3 /Tag kurzfristig, B2 Eimatt keine neue Konzession) Die Verbindung zwischen Diepflingen und Rümlingen bzw. ZVOH wurde im Rahmen des Neubaus GWPW Holchen erstellt, ist jedoch noch nicht einsatzbereit. Für Lieferungen nach Diepflingen fehlt ein Teilstück, welches innerhalb von 15 Minuten eingesetzt werden kann, für die Lieferung Richtung Rümlingen fehlen ausserdem Pumpen. Die Leitung ist in den Schemas gestrichelt gezeichnet. Eine beidseitige Verbindung zwischen Thürnen und Diepflingen ist geplant und wird voraussichtlich im Herbst 2015 realisiert. In den Schemas ist sie noch nicht als bestehend, sondern als zukünftige Massnahme dargestellt. Die Region 3 soll sich möglichst selbständig versorgen. Eine stärkere Vernetzung ist grundsätzlich erstrebenswert, aber ein Fremdwasserbezug aus Nachbarregionen nicht vorgesehen. Zu Region 4 (Gelterkinden) besteht die Möglichkeit einer Notfall- Verbindung zwischen Böckten und Gelterkinden über Lebensmittelschläuche und mobile Pumpen (Hydrant zu Hydrant). Die erst kürzlich realisierte beidseitige Verbindung zwischen Itingen und Lausen (Region 2 - Liestal) ermöglicht einen lokalen Austausch. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 31

32 7.2 Auswahl Szenarien Szenarien Bedarf Quellschüttung Förderung Grundwasser Situation Normalbetrieb aktuell Mittlerer Mittlere 2. Monatsspitzenbedarf aktuell 3. Tagesspitzenbedarf aktuell Maximaler Monatswert Maximaler Tageswert Minimale Minimale 4. Normalbetrieb 2030 Mittlerer Mittlere 5. Monatsspitzenbedarf Tagesspitzenbedarf Ausfall aller GWPWs Diegtertal und unterliegende GWPWs Ausfall aller GWPWs Homburgertal und unterliegende GWPWs 2030 Maximaler Monatswert Maximaler Tageswert Mittlerer Mittlerer Minimale Minimale Mittlere Mittlere 9. Ausfall aller GWPWs Ergolztal 2030 Mittlerer Mittlere 10. Ausfall Stufenpumpwerk Wühre 2030 Mittlerer Minimale 11. Ausfall Tunnelquelle 2030 Mittlerer Minimale 12. Ausfall GWPW Talboden 2030 Mittlerer Minimale 13. Ausfall wichtigster Bezugsort pro Gemeinde 2030 Mittlerer Minimale Bis langfristige Konzession Bis langfristige Konzession Bis kurzfristige Konzession Bis langfristige Konzession Bis langfristige Konzession Bis kurzfristige Konzession Bis kurzfristige Konzession Bis kurzfristige Konzession Bis kurzfristige Konzession Bis kurzfristige Konzession Bis langfristige Konzession Bis langfristige Konzession Bis langfristige Konzession HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 32

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46 13 Ausfall wichtigster Bezugsort pro Gemeinde 2030 Szenario: Mittlerer Bedarf Minimale Quellschüttung Förderung Grundwasser bis langfristige Konzession Läufelfingen, Buckten, Känerkinden durch Szenario 11 abgedeckt (Ausfall Tunnelquelle) Wittinsburg, Rümlingen, Häfelfingen durch Szenario 12 abgedeckt (Ausfall GWPW Talboden) Diepflingen Ausfall GWPW Holchen Bedarf: 110 m 3 /Tag Nutzbare Schüttung: 0 m 3 /Tag Bilanz: 110 m 3 /Tag Fehlmenge Massnahme: Neubau Leitung und Stufenpumpwerk Thürnen-Diepflingen (110 m 3 /Tag) Eptingen: Ausfall Leisenquelle Bedarf: 140 m 3 /Tag Nutzbare Schüttung: 0 m 3 /Tag Bilanz: 140 m 3 /Tag Fehlmenge Massnahme: Ausbau Pumpenleistung Hofmatt (Diegten) von 260 m 3 /Tag auf 350 m 3 /Tag (gemäss langfristiger Konzession), Neubau Leitung Tenniken- Diegten (220 m 3 /Tag), Neubau Stufenpumpwerk Diegten-Eptingen und Sanierung Leitung Diegten-Eptingen (140 m 3 /Tag) Diegten: Ausfall GWPW Hofmatt Bedarf: 510 m 3 /Tag (inkl. Abgabe an Eptingen (80 m 3 /Tag)) Nutzbare Schüttung: 0 m 3 /Tag Bilanz: 510 m 3 /Tag Fehlmenge Massnahme: Neubau Leitung Tenniken-Diegten (510 m 3 /Tag), Neubau Leitung und Stufenpumpwerk Zunzgen-Tenniken (290 m 3 /Tag) HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 46

47 Tenniken: Ausfall GWPW Obermatt Bedarf: 400 m 3 /Tag (inkl. Abgabe an Diegten (160 m 3 /Tag)) Nutzbare Schüttung: 30 m 3 /Tag Bilanz: 370 m 3 /Tag Fehlmenge Massnahme: Neubau Leitung und Stufenpumpwerk Zunzgen-Tenniken (370 m 3 /Tag) Zunzgen: Ausfall GWPW Bleimatt Bedarf: 500 m 3 /Tag Nutzbare Schüttung: 20 m 3 /Tag Wasserbezug von Sissach: 480 m 3 /Tag Bilanz: ausgeglichen Massnahme: keine WSU, Wintersingen, Sissach, Böckten, Thürnen: Ausfall GWPW Wühre 1-3 (2 570 m 3 /Tag) Bilanz: m 3 /Tag Fehlmenge Massnahme: Neubau GWPW Leim (1 470 m 3 /Tag), Erhöhung langfristige Konzession GWPW Gehren auf m 3 /Tag, Neubau Leitung Diepflingen-Thürnen (160 m 3 /Tag) Itingen: Ausfall GWPW Gstaadmatt Bedarf: 620 m 3 /Tag Nutzbare Schüttung 50 m 3 /Tag Wasserbezug von Sissach: 260 m 3 /Tag Wasserbezug von Lausen: 310 m 3 /Tag Bilanz: ausgeglichen Massnahme: keine HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 47

48 7.3 Auswertung Szenarien Szenarien Situation Normalbetrieb aktuell 2. Monatsspitzenbedarf aktuell 3. Tagesspitzenbedarf aktuell Auswertung Die mit Abstand ergiebigsten und am stärksten genutzten Grundwasserfassungen sind Wühre 1-3 und Gehren, die sowohl Sissach als auch Böckten und Thürnen versorgten. Dabei blieben noch deutliche Reserven in der Förderkapazität. Die Gemeinden des ZVOH versorgten sich weitgehend selbständig bzw. bezogen Wasser von den Beschaffungsorten des Verbundes (GWPW Talboden und Tunnelquelle). Die Gemeinden im Diegtertal, Diepflingen und Itingen deckten ihren Bedarf im Normalbetrieb über ihre eigenen Bezugsorte. Nur Zunzgen bezog in gewissen Situationen Wasser von Sissach und Diegten nutzte den Überlauf von Eptingen. Das Grundwasserpumpwerk Weiermatt konnte den Bedarf der WSU inklusiv der Hochzone Sissach problemlos decken. Der Bedarf im Normalfall kann problemlos gedeckt werden, es bestehen grosse Förderreserven bei sämtlichen Grundwasserpumpwerken. Die Tunnelquelle mit Filtrationsanlage muss im Normalbetrieb nicht in Anspruch genommen werden. Massnahmen: Keine Es entstehen keine Engpässe in der Versorgung, wobei die Grundwasserpumpwerke wesentlich stärker ausgelastet sind als im Normalbetrieb. Fast die gesamte Quellschüttung der Tunnelquelle wird genutzt. Massnahmen: Keine Die Versorgung in der Region kann gewährleistet werden, wobei die Grundwasserpumpwerke deutlich mehr fördern als beim Monatsspitzenbedarf und die gesamte Quellschüttung der Tunnelquelle genutzt wird. Zunzgen bezieht aufgrund des begrenzten Grundwasserdargebots über die bestehende Verbindung Wasser von Sissach bzw. RWV Wühre. Eptingen kann (ohne Aufruf zum Wassersparen) seinen Bedarf nicht selbständig decken und muss von Diegten über ein neues Stufenpumpwerk Wasser beziehen. Dazu muss auch die Leitung saniert werden. Die volle Versorgung im ZVOH ist nur dann gewährleistet, wenn der Tagesspitzenbedarf von Känerkinden (aufgrund der Obstplantagenbewässerung) reduziert wird. Massnahmen: Neubau Stufenpumpwerk Diegten / Eptingen und Sanierung Leitung Reduktion Spitzenbedarf in Känerkinden (Obstplantage) von 400 auf 200 m 3 /Tag HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 48

49 4. Normalbetrieb Monatsspitzenbedarf Tagesspitzenbedarf 2030 Der Bedarf im Normalfall kann problemlos gedeckt werden, es bestehen grosse Förderreserven bei sämtlichen Grundwasserpumpwerken. Die Tunnelquelle mit Filtrationsanlage muss im Normalbetrieb nicht in Anspruch genommen werden. Durch die Stilllegung der Grundwasserfassung Weiermatt bezieht die WSU ihren Bedarf von der RWV Wühre über das Netz Sissach. Dazu muss das bestehende Pumpwerk von der Nieder- in die Hochzone Sissach im Reservoir Rain ausgebaut werden. Diese Massnahme muss bei allen Szenarien im Planungsziel 2030 realisiert werden. Massnahme: Ausbau Pumpwerk im Reservoir Rain (Sissach) Im Homburger- und Ergolztal entstehen keine Engpässe in der Versorgung, wobei die Grundwasserpumpwerke wesentlich stärker ausgelastet sind als im Normalbetrieb. Fast die gesamte Quellschüttung der Tunnelquelle wird genutzt. Im Diegtertal können Eptingen, Diegten und Zunzgen ihren Bedarf nicht aus eigenen Bezugsorten voll decken, sondern beziehen Wasser von Sissach bzw. RWV Wühre. Zu diesem Zweck muss eine durchgängige Verbindung von Zunzgen bis Eptingen erstellt werden. Die Kapazitäten der Fassungen Wühre 1-3 und Gehren sind genügend. Die Pumpen im GWPW Hofmatt (Diegten) sind nicht ausreichend, um die Konzessionsmenge zu fördern und müssen vergrössert werden (Ausbau Pumpenleistung). Massnahmen: Neubau Leitung und Stufenpumpwerk Zunzgen / Tenniken Neubau Leitung Tenniken / Diegten Neubau Stufenpumpwerk und Sanierung Leitung Diegten / Eptingen Ausbau Pumpenleistung GWPW Hofmatt (Diegten) Im Ergolztal entstehen keine Engpässe in der Versorgung, wobei die Grundwasserpumpwerke wesentlich stärker ausgelastet sind als im Normalbetrieb. Obwohl die gesamte Quellschüttung der Tunnelquelle genutzt wird, reichen die vorhandenen Wasserressourcen im Gebiet des ZVOH nicht aus, um den Bedarf voll zu decken. Der Tagesspitzenbedarf von Känerkinden (aufgrund der Obstplantagenbewässerung) muss reduziert und zusätzlich Wasser von Diepflingen bezogen werden. Dazu wird die bestehende Leitung definitiv angeschlossen und ein Stufenpumpwerk erstellt. Im Diegtertal können Eptingen, Diegten und Zunzgen ihren Bedarf nicht aus eigenen Bezugsorten voll decken, sondern beziehen Wasser von Sissach bzw. RWV Wühre. Zu diesem Zweck muss eine durchgängige Verbindung von Zunzgen bis Eptingen erstellt werden. Die Kapazitäten der Fassungen Wühre 1-3 und Gehren sind genügend. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 49

50 Die Pumpen im GWPW Hofmatt (Diegten) sind nicht ausreichend, um die Konzessionsmenge zu fördern und müssen vergrössert werden (Ausbau Pumpenleistung). Massnahmen: Ausbau Pumpwerk im Reservoir Rain (Sissach) Definitiver Anschluss der Leitung Diepflingen / Rümlingen und Neubau Stufenpumpwerk Neubau Leitung und Stufenpumpwerk Zunzgen / Tenniken Neubau Leitung Tenniken / Diegten Neubau Stufenpumpwerk und Sanierung Leitung Diegten / Eptingen Ausbau Pumpenleistung GWPW Hofmatt (Diegten) Reduktion Spitzenbedarf in Känerkinden (Obstplantage) von 470 auf 250 m 3 /Tag 7. Ausfall aller GWPWs Diegtertal und unterliegende GWPWs Ausfall aller GWPWs Homburgertal und unterliegende GWPWs 2030 Die Fassungen im Homburger- und Ergolztal oberhalb Sissach sind nicht betroffen, die Wasserversorgungen können ihren Bedarf problemlos decken. Im Diegtertal können Diegten, Tenniken und Zunzgen ihren Bedarf aus eigenen Bezugsorten nicht voll sicherstellen, sondern beziehen Wasser von Sissach bzw. RWV Wühre. Zu diesem Zweck muss eine durchgängige Verbindung von Zunzgen bis Eptingen erstellt werden und das bestehende Pumpwerk Sissach / Zunzgen verstärkt werden. Die Kapazitäten der Fassungen Wühre 1-3 und Gehren sind ausreichend. Itingen kann den Bedarf nicht voll decken und auch nicht von Lausen beziehen, da deren GWPWs ebenfalls ausfallen. Es wird Wasser von Sissach bzw. RWV Wühre bezogen. Dazu muss die Leistungsfähigkeit der Verbindung zwischen Sissach und Itingen erhöht werden, was den Bau einer neuen Leitung bedingt. Massnahmen: Ausbau Pumpwerk im Reservoir Rain (Sissach) Verstärkung Pumpenleistung im Stufenpumpwerk Sissach / Zunzgen Neubau Leitung und Stufenpumpwerk Zunzgen / Tenniken Neubau Leitung Tenniken / Diegten Neubau Leitung Sissach / Itingen Das Diegtertal ist nicht betroffen, die Wasserversorgungen können ihren Bedarf problemlos decken. Im ZVOH kann die Versorgung sichergestellt werden, einzig für die Wasserlieferungen von Rümlingen an Wittinsburg müssen Umbauten im GWPW Talboden erfolgen. Diepflingen bezieht Wasser von Thürnen, dazu wird die bereits geplante Leitung inklusiv Stufenpumpwerk erstellt. Durch die Fassungen Wühre 1-3 stehen ausreichende Grundwasserkapazitäten für die angeschlossenen Gemeinden zur Verfügung. Itingen kann den Bedarf nicht voll decken und auch nicht von Lausen beziehen, da deren GWPWs ebenfalls ausfallen. Es wird Was- HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 50

51 ser von Sissach bzw. RWV Wühre bezogen. Dazu muss die Leistungsfähigkeit der Verbindung zwischen Sissach und Itingen erhöht werden, was den Bau einer neuen Leitung bedingt. Massnahmen: Ausbau Pumpwerk im Reservoir Rain (Sissach) Umbau GWPW Talboden Neubau Leitung und Stufenpumpwerk Thürnen / Diepflingen Neubau Leitung Sissach / Itingen 9. Ausfall aller GWPWs Ergolztal Ausfall Stufenpumpwerk Wühre 2030 Die Fassungen im Homburger- und Diegtertal sind nicht betroffen, die Wasserversorgungen können ihren Bedarf problemlos decken. Durch den Ausfall der Fassungen Wühre 1-3 entsteht eine hohe Fehlmenge für die angeschlossenen Gemeinden, welche durch den Neubau des GWPW Leim gedeckt werden kann (siehe Kapitel 6.3). Um das Klumpenrisiko bei einem Ausfall vom Stufenpumpwerk Wühre zu vermeiden (Szenario 10), erfolgt die Einspeisung direkt ins Netz Sissach. Itingen kann den Bedarf nicht voll decken und auch nicht von Lausen beziehen, da deren GWPWs ebenfalls ausfallen. Es wird Wasser von Sissach bzw. RWV Wühre bezogen. Dazu muss die Leistungsfähigkeit der Verbindung zwischen Sissach und Itingen erhöht werden, was den Bau einer neuen Leitung bedingt. Massnahmen: Ausbau Pumpwerk im Reservoir Rain (Sissach) Neubau GWPW Leim, Einspeisung nach Sissach Neubau Leitung Sissach / Itingen Bei einem Ausfall des Stufenpumpwerks Wühre können weder Wühre 1-3 noch Gehren genutzt werden. Die Fehlmenge wird über den Neubau des GWPW Leim kompensiert. Neben der Einspeisung ins Netz Sissach wird eine Verbindung ins Netz Thürnen erstellt. Böckten hat grosse Fehlmengen, für den Bezug vom GWPW Leim via Netz Sissach werden die Leitungen von Böckten und Sissach ausserhalb des Stufenpumpwerks miteinander verbunden. Eptingen kann seinen Bedarf nicht selbständig decken und muss von Diegten über ein neues Stufenpumpwerk Wasser beziehen. Dazu muss auch die Leitung saniert werden. Die Pumpen im GWPW Hofmatt (Diegten) sind nicht ausreichend, um die Konzessionsmenge zu fördern und müssen vergrössert werden (Ausbau Pumpenleistung). Massnahmen: Ausbau Pumpwerk im Reservoir Rain (Sissach) Neubau GWPW Leim, Einspeisung nach Sissach und Thürnen Verbindung der Leitungen Sissach / Böckten Neubau Stufenpumpwerk Diegten / Eptingen und Sanierung Leitung Ausbau Pumpenleistung GWPW Hofmatt (Diegten) HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 51

52 11. Ausfall Tunnelquelle Ausfall GWPW Talboden 2030 In diesem Fall können sich die Gemeinden des ZVOH nicht vollständig selbst versorgen und beziehen Wasser von Diepflingen. Dazu wird die bestehende Leitung definitiv angeschlossen und ein Stufenpumpwerk erstellt. Da das Pumpwerk Dorfmatt in Buckten Wasser für drei Gemeinden fördern muss, sollte es auf zwei Pumpen ausgebaut werden (Redundanz). Eptingen und Diegten können ihren Bedarf nicht selbständig decken und müssen von Tenniken Wasser beziehen. Dazu werden eine neue Leitung von Tenniken nach Diegten und ein neues Stufenpumpwerk von Diegten nach Eptingen erforderlich. Zusätzlich muss auch die Leitung Diegten / Eptingen saniert werden. Die Pumpen im GWPW Hofmatt (Diegten) sind nicht ausreichend, um die Konzessionsmenge zu fördern und müssen vergrössert werden (Ausbau Pumpenleistung). Massnahmen: Ausbau Pumpwerk im Reservoir Rain (Sissach) Definitiver Anschluss der Leitung Diepflingen / Rümlingen und Neubau Stufenpumpwerk Ausbau PW Dorfmatt auf 2 Pumpen Neubau Leitung Tenniken / Diegten Neubau Stufenpumpwerk und Sanierung Leitung Diegten / Eptingen Ausbau Pumpenleistung GWPW Hofmatt (Diegten) In diesem Fall können sich die Gemeinden des ZVOH nicht vollständig selbst versorgen und beziehen Wasser von Diepflingen. Dazu wird die bestehende Leitung definitiv angeschlossen und ein Stufenpumpwerk erstellt. Wittinsburg hat Fehlmengen, für die Wasserlieferungen von Rümlingen müssen Umbauten im GWPW Talboden erfolgen. Eptingen und Diegten können ihren Bedarf nicht selbständig decken und müssen von Tenniken Wasser beziehen. Dazu werden eine neue Leitung von Tenniken nach Diegten und ein neues Stufenpumpwerk von Diegten nach Eptingen erforderlich. Zusätzlich muss auch die Leitung Diegten / Eptingen saniert werden. Die Pumpen im GWPW Hofmatt (Diegten) sind nicht ausreichend, um die Konzessionsmenge zu fördern und müssen vergrössert werden (Ausbau Pumpenleistung). Massnahmen: Ausbau Pumpwerk im Reservoir Rain (Sissach) Definitiver Anschluss der Leitung Diepflingen / Rümlingen und Neubau Stufenpumpwerk Umbau GWPW Talboden Neubau Leitung Tenniken / Diegten Neubau Stufenpumpwerk und Sanierung Leitung Diegten / Eptingen Ausbau Pumpenleistung GWPW Hofmatt (Diegten) HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 52

53 13. Ausfall wichtigster Bezugsort pro Gemeinde 2030 Die Überprüfung zeigt, dass durch die bisher aufgeführten Massnahmen alle Einzelszenarien, bis auf den Ausfall von den GWPW Wühre 1-3, abgedeckt werden können. Zur Deckung der Fehlmenge muss die langfristige Konzession der Grundwasserfassung Gehren erhöht werden und eine neue Leitung für die Wasserlieferung von Diepflingen an Thürnen erstellt werden. Zusätzliche Massnahme: Erhöhung langfristige Konzession GWPW Gehren auf m 3 /Tag Neubau Leitung Diepflingen / Thürnen HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 53

54 8 MASSNAHMEN Die aus den Szenarien resultierenden Massnahmen sind im Schema auf der folgenden Seite dargestellt und anschliessend detailliert beschrieben. Im Übersichtsplan Massnahmen 1 : 15'000 sowie dem Hydraulischen Schema Massnahmen in der Beilage sind die Massnahmen in ihrer geographischen Lage abgebildet. HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 54

55 HOLINGER AG L3204/ RWP 3 Leitbild docx 55

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