Hausarbeit: 3 Aufgaben

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1 Prof. Dr. Peter von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) WS 2017/2018 Hausarbeit: 3 Aufgaben Aufgabe 1 Sportgeräte M bringt die Sportgeräte seines Sportstudios zu S, damit diese sie grundlegend renoviere. Da M knapp bei Kasse ist und die Vergütung zunächst nicht wird bezahlen können, trifft er mit S schriftlich folgende Vereinbarung: M braucht erst in einem Jahr, am , die Vergütung an S zu zahlen; dafür ist S ab sofort Eigentümerin der Sportgeräte und darf für ein Jahr (also bis zum ) ohne Entgelt im Sportstudio des M trainieren. Bei vollständiger Bezahlung in einem Jahr (am ) soll S das Eigentum dem M zurückgeben. Sollte M jedoch nicht zahlen, muss er die Sportgeräte an S herausgeben. Daraufhin führt S die Arbeiten durch und liefert Ende April 2016 die aufgearbeiteten Sportgeräte zurück in das Sportstudio des M. In der Folgezeit trainiert sie wie abgesprochen kostenlos in dem Studio. Am erfolgt keine Zahlung durch M an S. Drei Tage später ( ) kommt M bei einem Zugunglück ums Leben. Er wird allein von seiner Tochter E beerbt, die sich zu dieser Zeit in einem Meditationsurlaub in Tibet aufhält und dort keinen Kontakt nach Deutschland hält. Am erfährt S vom Tod des M und wirft noch am selben Tag einen Brief in den Briefkasten der E, in welchem sie die Herausgabe der Sportgeräte sowie 100 EUR Miete für jeden Monat verlangt, in dem die Sportgeräte weiterhin in dem Sportstudio verblieben. E kehrt am nach Deutschland zurück und erfährt von den tragischen Vorfällen während ihrer Abwesenheit. Sie nimmt die Erbschaft ohne zu zögern an und plant, das Sportstudio zu schließen und die Geräte zu verkaufen. Als sie am nächsten Tag den Brief der S entdeckt, ist sie empört. Sie antwortet der S, dass

2 Hausarbeit Sachenrecht WS 2017/ sie mit der Annahme der Erbschaft nun Eigentümerin der Sportgeräte sei. Eine Miete müsse sie als Eigentümerin nicht zahlen, zumal in den letzten zwei Monaten gar kein Betrieb im Studio stattgefunden habe und die Geräte nicht genutzt worden seien. A. Kann S die Herausgabe der Sportgeräte verlangen? B. Stehen der S die verlangten Mietzahlungen zu? Aufgabe 2 Handschuhe Unternehmen A liefert dem Unternehmen K Felle von Ziegenlämmern, aus denen K Lederhandschuhe produzieren lässt. Unternehmen B liefert dem K die Stoffe für die Fütterung der Handschuhe. Sowohl A als auch B vereinbaren mit K, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten bleibt, dass der Käufer zur Verarbeitung der Ware berechtigt ist und dass im Fall einer Verarbeitung der Lieferant in Höhe des Werts der gelieferten Ware als Hersteller im Sinn des 950 BGB anzusehen ist. K stellt die Handschuhe nicht selbst her, sondern lässt die entsprechenden Arbeiten (Schneiden, Färben und Nähen) durch das Unternehmen P durchführen. Welche Rechte bestehen an den gefertigten Handschuhen? (Die Handschuhe befinden sich bei P.)

3 Hausarbeit Sachenrecht WS 2017/ Aufgabe 3 Grundstücke Estelle verkauft an Garcin am mit notarieller Urkunde ein großes landwirtschaftliches Grundstück mit der Flurstücknummer 20 ( Grundstück 20 ) und ein kleineres, anliegendes Grundstück zum privaten Gebrauch mit der Flurstücknummer 21 ( Grundstück 21 ) in X. Estelle macht gegenüber Garcin deutlich, dass sie das landwirtschaftliche Grundstück ausschließlich an ihn verkaufen will. Im selben Termin wird die Auflassung notariell beurkundet. Die Notarin macht beide Parteien darauf aufmerksam, dass für das Grundstück 20 eine Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz erforderlich ist. Am stellt Garcin beim Grundbuchamt einen Antrag auf Eintragung als Eigentümer. Die Gemeinde X hat bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung getroffen. Die Erkundigungen des Garcin bei dem zuständigen Sachbearbeiter, wann mit einer Bescheidung zu rechnen sei, blieben erfolglos. Zwischenzeitlich hat Estelle dem Garcin den Besitz an beiden Grundstücken überlassen. Da Garcin schon älter ist und seine Tochter Inès den landwirtschaftlichen Betrieb demnächst übernehmen soll, möchte er ihr beide Grundstücke zu Weihnachten schenken. Inès ist darüber informiert, dass Estelle nur an Garcin die Grundstücke verkaufen wollte und dass die erforderliche Genehmigung noch nicht erteilt ist. Am schließen Garcin und Inès einen notariell beurkundeten Schenkungsvertrag und lassen auch ihre Auflassungserklärungen notariell beurkunden. Am nachfolgenden Tag stellt Inès beim Grundbuchamt den Antrag auf Eintragung als Eigentümerin. Aufgrund des vorweihnachtlichen Durcheinanders werden am Inès als Eigentümerin des Grundstücks 20 (ohne Voreintragung des Garcin) und Garcin als Eigentümer des Grundstücks 21 im Grundbuch eingetragen. Während des gemeinsamen Weihnachtsessens geraten Garcin und Inès in einen Streit; dieser hat zur Folge, dass Garcin sich nicht mehr an die Vereinbarung mit seiner Tochter gebunden sieht und die Herausgabe der beiden Grundstücke verweigert. Welche Rechte stehen Inès zu?

4 Hausarbeit Sachenrecht WS 2017/ Hinweise zur Bearbeitung -- Die Fragen sind rechtsgutachtlich zu beantworten. -- Arbeiten Sie sorgfältig und genau. Achten Sie darauf, dass Ihre Ausführungen gut zu verstehen sind und jeder Schritt Ihres Gutachtens auf die jeweils behandelte Frage ausgerichtet ist. Ziel ist eine gut nachvollziehbare Darstellung der rechtlichen Probleme und der möglichen Lösungen. -- Außer dem Sachenrecht sind auch die anderen Rechtsgebiete zu berücksichtigen, die für die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts von Bedeutung sind. -- Die Aufgabe ist für eine Bearbeitung innerhalb von drei Wochen konzipiert (etwa eine Woche pro Fall). Organisation -- Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit wird nicht verlängert werden -- auch nicht bei Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attestes. -- Begrenzung des Umfangs: 25 Seiten; Überschreitungen führen zu Punktabzug. -- Die Aufgabenstellung muss nicht in die abzugebende Hausarbeit aufgenommen werden. -- Seitlicher Korrekturrand: 7 cm (gleichgültig, ob links oder rechts) -- Weitere Gestaltung: übrige Ränder: mindestens 1 cm Schriftgröße: 12 pt; Fußnotentext 10 pt

5 Hausarbeit Sachenrecht WS 2017/ Zeilenabstand: 1,5-fach; Blocksatz Zeichenabstand: normal, nicht verringert -- Am Ende der Arbeit ist zu versichern, dass diese selbstständig verfasst wurde und die benutzten Quellen und Hilfsmittel in der Arbeit angegeben wurden. -- Abgabe sowohl als Ausdruck auf Papier als auch in elektronischer Form Die Prüfungsordnung verlangt, dass beide Fassungen rechtzeitig (also spätestens am ) abgegeben werden. Sie lässt keine Ausnahmen zu. Es reicht nicht aus, dass die Frist allein durch das ausgedruckte Exemplar oder allein durch die elektronische Datei eingehalten wird. Sollte eine der beiden Fassungen zu spät abgegeben werden, muss die Hausarbeit mit ungenügend bewertet werden. -- Papierausdruck (Empfehlung: Umweltschutzpapier): Sekretariat, RuW 2.109, oder per Post (Poststempel bis einschließlich ; kein Freistempler) -- Elektronische Fassung (zusätzlich zur Papierfassung): Hochladen (bitte ohne Titelblatt und Literaturverzeichnis) in das E-Center des Fachbereichs: (Anfragen zum E-Center nur an das Dekanat, nicht an den Lehrstuhl. Der Lehrstuhl hat keinen Zugang zum E-Center.) Zum Hochladen ist ein Account beim Hochschulrechenzentrum erforderlich; bitte rechtzeitig einrichten. -- Bitte beachten Sie die Benutzungsregeln der BRuW. Zu diesen gehört, die Bücher nach Benutzung wieder auf ihren Platz zu stellen. Die Bücher nicht zurückzustellen oder zu verstecken, sollte zum Ausschluss von der Benutzung der BRuW führen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

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