Rund um die Pflege. Leistungen der Pflegeversicherung. Leistungen bei häuslicher Pflege

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1 Rund um die Pflege 5 5 Rund um die Pflege Leistungen der Pflegeversicherung Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MKD). Die Anträge hierzu sind bei Ihrer Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse ist, einzureichen. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gezahlt. Pflegestufen Grundlage für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist der Hilfebedarf bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens in den Bereichen: Ernährung, Körperpflege, Mobilität (=Grundpflege) und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Gesetzgeber unterscheidet 3 Pflegestufen: Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig) Pflegestufe II (schwer pflegebedürftig) Pflegestufe III (schwerst pflegebedürftig) Leistungen bei häuslicher Pflege I. Sachleistungen Als Sachleistungen werden die Dienste der ambulanten Pflege bezeichnet. Die Leistungen durch die professionellen Pflegekräfte unterstützen die pflegenden Angehörigen und machen es vielen alleinlebenden Pflegebedürftigen möglich, trotz ständigen Hilfebedarfs weiter in Ihrer Wohnung leben zu können. Die Pflegeversicherung gibt so der häuslichen Versorgung eindeutig Vorrang vor einer stationären Betreuung. Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit können Pflegeeinsätze durch ambulante Dienste in Anspruch genommen werden. Es werden Leistungen bis zu folgenden Beiträgen von der Pflegekasse gewährt: Pflegestufe I bis zu 384,- Euro Pflegestufe II bis zu 921,- Euro Pflegestufe III bis zu 1.432,- Euro Vorraussetzung für den Anspruch von Sachleistungen ist, dass der ambulante Dienst mit den Pflegekassen oder den für sie tätigen Verbänden Verträge geschlossen hat, das heißt zugelassener Leistungserbringer ist. Werden Pflegeleistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern in Anspruch genommen, handelt es sich um selbst sichergestellte Pflege. Für diesen Fall sieht die Pflegeversicherung das Pflegegeld vor. II. Pflegegeld Jeder Bedürftige hat das Recht, selber zu entscheiden, von wem er gepflegt werden möchte. Wählt der Pflegebedürftige statt Sachleistungen durch professionelle Dienste die Pflege durch Angehörige, hat er Anspruch auf Pflegegeld, das er als finanzielle Anerkennung an seine Angehörigen weitergeben kann. Wie bei den Sachleistungen ist das Pflegegeld nach Pflegestufen gestaffelt: 20

2 Rund um die Pflege Pflegestufe I 205,- Euro Pflegestufe II 410,- Euro Pflegestufe III 665,- Euro Das Pflegegeld wird für die Tage gezahlt, an denen Pflege durchgeführt wird. Das bedeutet, dass bei einer Unterbrechung der Pflege das Pflegegeld anteilig gezahlt wird. Bezieher von Pflegegeld müssen regelmäßig eine Beratung durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht angestellte Pflegekraft abrufen. Bei den Pflegestufen I und II muss der Beratungseinsatz mindestens einmal halbjährlich, bei der Pflegestufe III einmal vierteljährlich verfolgen. III. Kombination von Geldund Sachleistungen Sie können sich aber auch für Pflegesachleistungen und Pflegegeld entscheiden. Natürlich werden dann nicht beide Höchstbeträge voll ausgezahlt. Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, erfolgt noch eine anteilige Zahlung des Pflegegeldes. Hat man die Kombinationsleistung gewählt, so ist diese üblicherweise für sechs Monate bindend. IV. Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Für Pflegehilfsmittel (z.b. Desinfektionsmittel, Krankenunterlagen) werden bei Bedarf monatlich bis zu 31,- Euro von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Technische Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Pflegebett werden vorrangig von der Pflegekasse leihweise ebenfalls bereitgestellt. Hierbei kann jedoch ein Eigenanteil des Versicherten anfallen. Auf Antrag bei der Pflegekasse können Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes bis zu 2557,- Euro je Maßnahme gewährt werden. Hierunter fallen zum Beispiel die Verbreitung der Türen, der Umbau eines Wasch- und Toilettenraumes und anderes mehr. Bei der Höhe dieser Zuschüsse werden auch die Ein- kommensverhältnisse des Versicherten berücksichtigt. V. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Bei Verhinderung oder Urlaub der Angehörigen oder der ehrenamtlichen Pflegeperson, besteht Anspruch auf Ersatzpflege für bis zu 4 Wochen und bis zu 1432,- Euro im Jahr. Die Ersatzpflege kann durch Bekannte, Nachbarn oder einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Bei der Pflege durch einen Angehörigen, der mit dem Pflegebedürftigen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist, oder durch jemanden, der mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft lebt, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen lediglich in Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe. VI. Soziale Sicherung der häuslichen Pflegeperson Um die Pflegebereitschaft im häuslichen Bereich zu erhöhen und den Einsatz der Pflegepersonen anzuerkennen, hat die Pflegeversicherung die soziale Sicherheit der Pflegenden verbessert. Die Pflegekasse zahlt für die häusliche Pflegeperson auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung. Voraussetzung ist eine nicht erwerbsmäßige Pflege von wenigstens 14,0 Stunden wöchentlich. Die Pflegeperson darf zusätzlich nicht mehr als 30,0 Stunden wöchentlich anderweitig beschäftigt oder tätig sein. VII. Pflegekurse für pflegende Angehörige Um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern, bieten die Pflegekassen für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich an. 21

3 Rund um die Pflege 5 Tagespflegeeinrichtungen im Landkreis Adressen und Kontakte: Caritas Tagespflege Gaimersheim Steinbruck Gaimersheim Tel. ( ) Caritas Tagespflege Großmehring Am Steinbruch Großmehring Tel. ( ) Pflegestation der Klinik Eichstätt Ostenstr Eichstätt Tel. ( ) Seniorenheim Anlautertal Titting Am Galgenberg Titting Tel. ( ) 6 14 Seniorenzentrum Beilngries Kelheimer Str Beilngries Tel. ( ) SOLON Seniorendienste Eichstätter Str Kipfenberg Tel. ( ) Alten- und Pflegeheime im Landkreis Adressen aller Alten- und Pflegeheime im Landkreis Eichstätt Altenheim Maria Rast Mathias-Bauer-Str Altmannstein Tel. ( ) 6 57 Caritas-Altenheim St. Elisabeth Ingolstädter Str Gaimersheim Tel. ( ) Caritas-Altenheim St. Elisabeth Gundekarstr Eichstätt Tel. ( ) Gut wohnen zufrieden sein im Hl. Geist Spital Wenden Sie sich bitte an uns, wir sind gerne für Sie da! Bahnhofsplatz Eichstätt Telefon ( ) Telefax ( ) spital@eichstaett.de 22

4 Rund um die Pflege Caritas-Altenheim St. Josef Hauptstr Denkendorf Tel. ( ) Heilig-Geist-Spital Eichstätt Bahnhofsplatz Eichstätt Tel. ( ) Pflegestation in der Klinik Eichstätt Ostenstr Eichstätt Tel. ( ) Seniorenheim Anlautertal Titting Am Galgenberg Titting Tel. ( ) 6 14 Seniorenheim St. Josef Am Gries Pförring Tel. ( ) Seniorenwohn- und Pflegeheim Kösching, Haus an der Hofwiese Bahnhofstr Kösching Tel. ( ) Seniorenzentrum Beilngries Kelheimer Str Beilngries Tel. ( ) Seniorenzentrum Wellheim Neuburger Str. 17 c Wellheim Tel. ( ) SOLON Seniorendienste Haus Kipfenberg Eichstätter Str Kipfenberg Tel. ( ) Diese Einrichtungen nehmen in der Regel im Rahmen der Kurzzeitpflege auch Menschen für einen vorrübergehenden Zeitraum auf, etwa wenn kurzzeitig die Pflegeperson nicht zur Verfügung steht. 23

5 Rund um die Pflege 5Pflegeplatzbörse Der Landkreis Eichstätt bietet auf seiner Seite im Internet eine sogenannte Pflegeplatzbörse an, bei der man sich über freie Pflegeplätze in den Pflegeheimen des Landkreises Eichstätt bequem von zuhause aus informieren kann. Dazu müssen sie sich lediglich auf die Landkreisseite im Internet begeben ( Unter der Rubrik Service wählen Sie Pflegeplatzbörse aus. Dort sind dann alle relevanten Pflegeheime aufgelistet und Sie können erkennen, ob die Heime noch Kapazitäten frei haben. Eine direkte Kontaktaufnahme ist dort auch per e- mail zu den einzelnen Heimen möglich. Links der einzelnen Heime, über die man auf die Internetseite der einzelnen Altenheime gelangt, sind vorhanden. Dort kann man sich vorab über die jeweilige Einrichtung informieren. Heimaufsicht Die staatliche Heimaufsicht im Landratsamt Eichstätt hat in erster Linie die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Interessen und Bedürfnisse älterer, behinderter und pflegebedürftiger Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Im Rahmen dieser Arbeit übernimmt die Staatliche Heimaufsicht beim Landratsamt Eichstätt u.a. Beratungs- und Informationsaufgaben für: Bewohnerinnen und Bewohner in Altenwohn- und Altenpflegeheimen und deren Angehörige die Einrichtungen bzw. deren Träger und die Öffentlichkeit Ihre Ansprechpartner der Staatlichen Heimaufsicht beim Landratsamt Eichstätt sind Herr Siegfried Fries, Tel. ( ) Frau Birgit Löffler, Tel. ( ) Pflege und Unterstützung zu Hause Sozialstationen Die vorhandenen Sozialstationen im Landkreis Eichstätt bieten ebenfalls pflegerische ambulante Hilfe für Alte, Kranke und Behinderte an. Dies schließt die häusliche Pflege, die Pflegeberatung und die hauswirtschaftliche Versorgung mit ein. Des Weiteren werden oft auch Kurse für pflegende Angehörige angeboten, um diese in häuslicher Krankenpflege zu schulen. Adressen und Kontakte: BRK-Sozialstation Beilngries Maria-Hilf-Str Beilngries Tel. ( ) Caritas Sozialstation Monheim Schulstr Monheim Tel. ( ) Caritas Sozialstation Eichstätt Weißenburger Str Eichstätt Tel. ( ) Caritas Sozialstation Gaimersheim e.v. Am Wallgraben Gaimersheim Tel. ( ) Caritas Sozialstation Kösching Schlehensteinstr. 2a Kösching Tel. ( )

6 Rund um die Pflege Adressen von ambulanten Pflegediensten: Ambulanter Pflegedienst Wettstetten Dipl.med. Jens R. Böhm Ingolstädter Str Wettstetten Tel. (08 41) Privater sozialer Pflegedienst Ponzer Messerschmittstr Gaimersheim Tel. ( ) Häusliche Alten- und Krankenpflegedienste Hauswirtschaftliche Versorgung Die ambulanten Haus-, Kranken- und Altenpflegedienste erbringen Grundpflege, Behandlungs- und Krankenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Informationen und Anleitung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Daneben gibt es eine Vielzahl von ergänzenden (komplementären) Angeboten. Unter Grundpflege versteht man z. B. die individuelle Körperpflege (Waschen, Baden, Duschen, Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege), Hilfe beim An- und Auskleiden, Lagern und Betten. Hauswirtschaftliche Hilfen sind Hilfe bei der Nahrungszubereitung und aufnahme, Reinigung und Wäschepflege, Einkäufe etc. Behandlungspflege bezieht sich im Gegensatz zur Grundpflege auf krankheitsbedingte Versorgung. Hierunter sind z.b. Verbandswechsel und Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und Medikamentenüberwachung zu verstehen. BRK KV Eichstätt Sozialstation Beilngries Maria-Hilf-Str Beilngries Tel. ( ) Ambulanter Pflegedienst Warg Ahornweg Gaimersheim Tel. ( ) Ambulante Kranken- und Seniorenpflege Ernst Schmidthammer Burgblick Wellheim Tel. ( ) Gabi s Pflegeteam Senioren- und Krankenpflege Laimerstadt Hauptstr Altmannstein (ab Mitte 2007) Am Kochfeld 3 Tel. ( ) sowie Obere Marktstraße Kösching Tel. ( ) Ambulanter Pflegedienst Wettstetten Bürozeiten: 25

7 Rund um die Pflege 5 Mahlzeitendienste Diese Dienste besser bekannt unter der Bezeichnung Essen auf Rädern liefern Ihnen warme Mahlzeiten oder tiefgefrorene Menüs ins Haus. Die Mahlzeiten können wochenweise oder einzeln bestellt werden. Wahlweise wird auch leichte oder vegetarische Kost wie Diätkost geliefert. Auch viele Pflegedienste liefern Mahlzeiten zu Ihnen nach Hause. Es lohnt sich bei einem Pflegedienst in Ihrer Nähe nachzufragen. Adressen und Kontakte: Caritas-Altenheim St. Elisabeth Gundekarstr Eichstätt Tel. ( ) Caritas-Sozialstation Gaimersheim Am Wallgraben Gaimersheim Tel. ( ) Fahrdienste Mit dem Alter verlieren die meisten Menschen auch an Mobilität. Es ist jedoch zur persönlichen Lebensführung sowie zur Aufrechterhaltung der sozialen Kontakte und auch zur Ermöglichung von diversen Arztbesuchen erforderlich, Menschen um sich zu haben, die Sie zu einem bestimmten Ziel bringen. Da Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn nicht immer zur Verfügung stehen, ergänzen mobile soziale Dienste das Angebot. Insbesondere Menschen, die ihre Wohnung nicht mehr alleine ohne fremde Hilfe verlassen können, werden nach vorheriger Absprache von Fahrdiensten abgeholt und zu ihren Zielen gebracht und auf Wunsch auch bei Besorgungen, Arztbesuchen o.ä. begleitet. In letzter Zeit werden solche Fahrdienste auch immer häufiger von Taxi- oder Mietwagenunternehmen angeboten. Adressen und Kontakte: Malteser Hilfsdienst e.v. Pater-Philipp-Jeningen Platz Eichstätt Tel. ( ) Bayerisches Rotes Kreuz Grabmannstr Eichstätt Tel. ( ) Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Eichstätt Grabmannstr Eichstätt Tel. ( ) AWO Ingolstadt - Eichstätt Nürnberger Str. 32a Ingolstadt Tel. (08 41)

8 Rund um die Pflege Hausnotrufsysteme Selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben aber in Notfällen jederzeit und schnell Hilfe bekommen das wünscht sich nahezu jeder ältere Mensch. Hausnotruf ist eine Dienstleistung, die diesen Wunsch für viele Menschen möglich macht zu einem erschwinglichen Preis. Auch für viele Angehörige ist Hausnotruf ein Segen, denn damit fällt ein großer Teil der Sorgen weg, die diese sich häufig um die eigenen Eltern, Schwiegereltern oder andere Verwandte machen. Die Funktionsweise: Ein Zusatzgerät zum Telefon ruft bei Bedarf den Notdienst ins Haus; der Impuls wird durch Knopfdruck ausgelöst. Der Impulsgeber ist so klein und leicht, dass er ohne Beeinträchtigung an einer Kordel um den Hals getragen werden kann. Bei den angeschlossenen Diensten sind sowohl Haus- und Wohnungsschlüssel als auch persönliche Daten vorhanden und abrufbar. Bei den meisten Systemen können die Teilnehmer über eine Freisprechvorrichtung mit der Einsatzzentrale sprechen, auch wenn sie das Telefon z.b. in Folge eines Sturzes nicht erreichen können. Alleinlebenden oder sturzgefährdeten bieten diese Systeme in der eigenen Wohnung somit ein hohes Maß an Sicherheit. Ähnliche Systeme werden auch in betreuten Seniorenwohnanlagen eingesetzt. Auch Pflegedienste bilden diesen Service teilweise an. Ambulante Hospizhilfe Die ambulante Hospizhilfe hat es sich zur Aufgabe gemacht, schwerkranke und sterbende Menschen in der letzten Phase ihres Lebens zu begleiten und ihre Angehörigen und Freunde zu unterstützen. Eine ganzheitliche Begleitung, in deren Mittelpunkt immer der Schwerkranke oder Sterbende mit seinen Bedürfnissen steht, ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben und ein menschenwürdiges Sterben zu Hause. Die Hospiz versteht sich immer als ergänzende Hilfe in einem bereits vorhandenen Hilfesystem von ambulanten und stationären Diensten, von medizinischer Versorgung und spiritueller Begleitung, von familiärer Nähe und nachbarschaftlicher Hilfe. Adresse und Kontakt: Ambulante Hospizhilfe der Malteser Pater-Philipp-Jeningen-Platz Eichstätt Tel. ( ) Adressen und Kontakte: Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband EI Grabmannstr Eichstätt Tel. ( ) Privater sozialer Pflegedienst Ponzer Messerschmittstr Gaimersheim Tel. ( )

9 Rund um die Pflege 5 Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen ist ein Sammelbegriff für recht unterschiedlich organisierte Kombination von Wohnen und Betreuung. Im Prinzip ist Betreutes Wohnen auch in der angestammten Wohnung möglich, denn die erforderliche Unterstützung kann häufig durch Nachbarschaftshilfe, Pflegedienste und hauswirtschaftliche Hilfen organisiert werden. Im Regelfall versteht man darunter jedoch den Umzug in ein Haus oder eine Wohnanlage mit zusätzlichen Diensten. Unterschieden wird dabei zwischen einem Grundservice und einem Wahlservice. Der Grundservice wird in der Regel durch eine Pauschale abgegolten. Wer weitergehende Hilfe und Betreuung wünscht kann verschiedene Leistungen des Wahlservice in Anspruch nehmen. Adressen und Kontakte: Caritas-Pirkheimer-Haus, Schlaggasse Eichstätt Tel. ( ) Haus an der Hofwiese, Bahnhofstr Kösching Tel. ( ) (Einrichtung kombiniert mit einer Pflegeeinrichtung) Wohnpark Utzmühle, Utzmühlstr Beilngries Tel. ( ) Service was dazu gehören kann Grundservice Hausmeisterservice Notrufanschluss Gemeinschaftseinrichtungen Erreichbarkeit von Personal in dringenden Fällen Koordination und Vermittlung von Diensten Beratung und persönliche Hilfestellung Angebote zur Förderung sozialer Kontakte und gegenseitiger Hilfen BRK Seniorenwohnanlage, Maria-Hilf-Str Beilngries Tel. ( ) Wahlservice Pflege Verpflegung Wäscheservice Wohnungsreinigung und andere hauswirtschaftliche Dienstleistungen Respekt: Heimbeirat mit 102 Jahren! 28

10 6 Sonstige Informationen Verfügungen und Vollmachten Hoffentlich trifft es mich nie, wünscht sich jeder. Kein Mensch möchte jemals in die Lage kommen, durch Krankheit, Alter oder Unfall nicht mehr über sich selbst und sein Leben bestimmen zu können. Doch leider wissen wir nicht, welches Schicksal uns erwartet. Wir können Glück haben und bis ins hohe Alter selbstständig und unabhängig von fremder Hilfe sein. Doch es kann auch anders kommen. Daher lohnt es sich, in gesunden Tagen, gemeinsam mit dem Partner/partnerin und den Angehörigen oder Vertrauenspersonen den Fall der Fälle zu besprechen und etwas Schriftliches zu hinterlegen. Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel Entscheidungen aus dem persönlichen Bereich und bezüglich des Vermögens des Vollmachtgebers. Gegenstand der Vorsorgevollmacht können demnach sein: Sonstige Informationen 6 Gesundheitsfürsorge, wie z.b. Recht für den Bevollmächtigten zur Einsicht in Ihre Krankenakten Besuchsrecht am Krankenbett - auch bei intensiv- medizinischer Behandlung Möglichst weitgehendes Mitbestimmungsrecht des Bevollmächtigten in Fragen der Heilbehandlung Übertragung der Entscheidung im Hinblick auf mögliche Transplantationen, soweit rechtlich zulässig Vermögensverwaltung Bankangelegenheiten sollten allerdings auf die von der jeweiligen Bank/ Sparkasse angebotenen Konto-/ Depotvollmacht erteilt werden (für Immobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich) Regelungen über Aufenthaltsort (z.b. Einweisung in ein Krankenhaus oder Pflegeheim) Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozial leistungen Regelung von Wohnungsangelegenheiten, bzw. Abschluss und Kontrolle eines Heimvertrages Durch eine Vorsorgevollmacht erhält der Bevollmächtigte, der das Vertrauen des Vollmachtgebers genießt, ein Entscheidungsrecht in allen persönlichen, aus dem Notfall heraus entstehenden Angelegenheiten in dem Umfang, wie es dem Vollmachtgeber bei eigener Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit zustünde. Eine Vollmacht ist sofort gültig, unabhängig von einer Krankheit und sollte aus diesem Grund nur Personen des eigenen Vertrauens ausgestellt und ausgehändigt werden. 29

11 Sonstige Informationen 6 Betreuungsverfügung Soll nicht bereits vorzeitig einer konkreten Person eine Vollmacht erteilt werden, sondern soll lediglich das Handeln einer vorgeschlagenen Person von staatlichen Stellen überwacht werden, so kann es sinnvoll sein, eine Betreuungsverfügung zu erklären. Bei der Betreuungsverfügung handelt es sich um einen von der betroffenen Person geäußerten Vorschlag, welche Person durch das Vormundschaftsgericht zu deren Betreuer ernannt werden soll. Das Gericht ist grundsätzlich an die in dieser Weise benannte Person gebunden und wird diese regelmäßig zum Betreuer ernennen. Hierbei können auch Personen ausgeschlossen werden. Patientenverfügung In einer Patientenverfügung können Sie möglichst schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Sie können in der Patientenverfügung auch Bitten äußern oder bloße Richtlinien für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte und das Behandlungsteam aufnehmen. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben und religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe Ihrer Patientenverfügung zu schildern. Auf diese Weise können Sie trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit Einfluss auf die ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreterin oder einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten. Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig alle ein bis zwei Jahre durch Unterschrift bestätigt werden um zu gewährleisten, dass sie noch auf dem aktuellen persönlichen Lebensumstand zutrifft. Eine ärztliche Beratung wird vor der Erstellung einer Patientenverfügung empfohlen. 30

12 Sonstige Informationen Gesetzliche Betreuung Wer als Erwachsener seine eigenen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung beziehungsweise körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr ganz oder teilweise regeln kann, findet Hilfestellung und Vertretung im Rahmen der gesetzlichen Betreuung. Dabei wird in jedem Einzelfall durch das Vormundschaftsgericht geprüft, welche Angelegenheiten Betroffene noch regeln können und wo Unterstützungsbedarf besteht. Erst wenn andere Hilfeangebote nicht ausreichen oder nicht organisiert werden können, kommt eine gesetzliche Betreuung in Betracht. Erst dann wird durch Gerichtsbeschluss ein Betreuer oder Betreuerin bestellt. Eine weitere Aufgabe der Bereuungsbehörde ist es, die Aufklärung und Beratung über Vollmachten/Betreuungsverfügungen zu fördern. Im Zentrum des Betreuungsrechts stehen die Erhaltung der Selbstständigkeit und die Sorge für das größtmögliche Wohl von alten und behinderten Menschen. Landratsamt Eichstätt - Betreuungsstelle Grabmannstr Eichstätt Tel. ( ) oder -25, -33 oder -34 Aufgabe der Bereuungsbehörde ist es im weitesten Sinne, den Persönlichkeitsrechten und dem Wohl der Betroffenen in einem vormundschaftlichen Betreuungsverfahren Geltung zu verschaffen. Die Bereuungsbehörde informiert und gibt Hilfestellung. Dabei arbeitet sie eng mit dem Gericht zusammen und ist in das Betreuungsverfahren eingebunden. Es gibt ehrenamtliche Betreuer, Berufsbetreuer und Betreuungsvereine. Informationen und Beratung zu den oben beschriebenen Verfügungen und Vollmachten erhalten Sie bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung. 31

13 Sonstige Informationen 6 und Neffen treten an die Stelle verstorbener Geschwister. Erben 3. Ordnung Die Großeltern erben, je nach Güterstand des Erblassers 1 4 oder 1 2 des Vermögens zu gleichen Teilen, wenn die Eltern tot und keine Geschwister sowie Nichten und Neffen vorhanden sind. Sind Großelternteile ohne eigene Nachkommen gestorben, fällt ihr Anteil an überlebende Großelternteile. Sind Abkömmlinge bereits verstorbener Großelternteile vorhanden, fällt ihr Anteil an überlebende Großelternteile. Nachlassregelung In einer Zeit, in der die Nachkriegsgeneration bedeutende Vermögenswerte auf ihre Nachkommen überträgt, ist es besonders wichtig, sich frühzeitig über die gesetzliche Erbfolge und eventuelle Gestaltungsmöglichkeiten zur gewünschten Verteilung des Vermögens zu informieren. Sie sollten einige Grundbegriffe und formale Anforderungen kennen, bevor Sie Ihr Testament schreiben, damit der letzte Wille nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird. Die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt Erben 1. Ordnung Neben den Ehegatten erben nur die Kinder. Enkel und Urenkel treten an die Stelle verstorbener Kinder. Alle weiteren Blutsverwandten sind ausgeschlossen. Erben 2. Ordnung Erben 2. Ordnung sind nur erbberechtigt, wenn keine Kinder oder Enkelkinder vorhanden sind. Eltern erben, je nach Güterstand des Erblassers 1 4 oder 1 2 des Vermögens. Ist ein Elternteil verstorben, gehen seine Anteile an die Geschwister des Erblassers über. Nichten Das Testament Damit ein Testament rechtskräftig ist, muss es eigenhändig geschrieben und mit vor- und Zunamen unterschrieben sein. Es muss der Ort und das Datum der Erstellung angegeben sein. Ein Testament kann grundsätzlich überall aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung beim Amtsgericht bedeutet jedoch mehr Sicherheit. Öffentliche Testamente werden beim Notar hinterlegt. In außerordentlichen Notsituationen kann der Erblasser seinen Willen auch in einem außerordentlichen Testament niederlegen. Hierbei handelt es sich um das Bürgermeistertestament, das Dreizeugentestament oder Seetestament. Widerruf des Testaments Der im Testament niedergelegte Wille kann vom Erblasser jederzeit widerrufen werden. Bei widersprüchlichen Verfügungen gilt diejenige, die in dem neueren Testament getroffen wurde. Unterstützung durch einen Rechtsanwalt Lassen Sie sich ausführlich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten. Rechtssicherheit zahlt sich aus. 32

14 Sonstige Informationen Vorsorge für den Todesfall In unserer heutigen Gesellschaft ist der Tod oft ein Tabuthema. Über das Sterben und die nachfolgende Bestattung spricht man nur selten. Man verdrängt und verleugnet eher jeden Gedanken daran. Darum sind Angehörige oft überfordert mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen. Dennoch ist es ratsam, einmal über dieses unvermeidliche Thema der eigenen Bestattung nachzudenken. Darüber wie Sie Vorsorge treffen können, die letzten Dinge zu regeln. Damit Sie einmal so Abschied nehmen, wie es Ihren eigenen Vorstellungen entspricht und Sie Ihrer Familie die seelischen und finanziellen Nöte nehmen können, die ein solcher Abschied oft mit sich bringt. Vorsorge heißt hier: Verantwortung in eigener Sache zu übernehmen Notwendiges zu regeln Angehörige zu entlasten und ihnen in einer schweren Zeit die Arbeit zu erleichtern Was ist zu tun? Wie kann man vorsorgen? Sorgen Sie dafür, dass Ihre Papiere geordnet, vollständig und griffbereit an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Vorsorge für den Todesfall Die Beerdigung kann in der Regel nur in der Gemeinde erfolgen, in der man polizeilich gemeldet ist. Sonderwünsche müssen zu Lebzeiten geregelt werden. Ist man alleinstehend, gibt es keine Angehörigen mehr oder will man seine Angehörigen von den Bestattungsformalitäten entlasten, ist es wichtig, sich mit seiner eigenen Beerdigung auseinander zu setzen. Dabei treten Fragen auf wie: Wer ist für die Beerdigung verantwortlich? Welche Bestattungsform kommt in Betracht? Nach welcher religiösen Zugehörigkeit soll sich die Bestattung richten? Welcher Personenkreis muss benachrichtigt werden? Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden? Grabpflege ja oder nein und wer übernimmt sie? Wie kann die Finanzierung geregelt werden? Welche Papiere sind notwendig? Dazu gehören: Personenstandsnachweis wie: Geburturkunde bei ledigen Personen; Heiratsurkunde bei Ehepaaren (Familienstammbuch); Scheidungsurkunde bei geschiedenen Paaren Sterbeurkunde des Ehepartners Nachweise sämtlicher Rentenversicherungen Lebensversicherungen, andere Versicherungen, Bank- und Vermögenspapiere Aufstellung der Wertgegenstände Generalvollmacht Mitteilung, ob und wo ein Testament vorliegt 33

15 Sonstige Informationen 6Bestattungsvorsorgevertrag Sicher muss man sich mit diesen Fragen alleine beschäftigen und auseinander setzen, man kann aber auch Beratung und Hilfe bekommen. Immer mehr Bestattungsunternehmen bieten eine individuelle Beratung und wenn erwünscht, einen Vorsorgevertrag an. Sie haben dabei die Sicherheit, dass alle besprochenen Angelegenheiten im Sterbefall so ausgeführt werden, wie Sie dies gewünscht haben. Durch die Streichung des Sterbegeldes ist es in vielen Fällen nützlich, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Dies kann auch im Rahmen eines Bestattungsvorsorgeertrages geschehen. Hier gibt es speziell auf diesen Fall zugeschnittene Vertragskonzepte. Fragen Sie Ihr Bestattungsunternehmen zu diesem Thema. Natürlich können Sie auch entsprechende Verträge mit Versicherungsgesellschaften Ihrer Wahl vereinbaren. Ein Vergleich verschiedener Angebote kann sich durchaus lohnen. Für Angehörige was ist zu tun? Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie sofort den nächsten erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt bzw. vom Bestattungsunternehmen dort abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Danach sollten Sie telefonisch oder persönlich mit einem Bestattungsunternehmen Verbindung aufnehmen. Facherfahrene Unternehmen beraten Sie in einem vertraulichen Gespräch und erledigen anschließend alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten. 34

16 Notare Schneider Lindner in Eichstätt 35

17 Seniorenarbeit 7 7 Seniorenarbeit... optimale Pflege ist unsere Stärke AMBULANTER PFLEGEDIENST INGOLSTADT GMBH PFLEGE rund um die Uhr Abrechnung über alle Kassen... in den Landkreisgemeinden In nahezu allen Städten, Märkten und Gemeinden wird aktive Seniorenarbeit betrieben. Neben den, in der Regel von den Gemeinden bestellten, Seniorenbeauftragten sind zahlreiche Ehrenamtliche in Begegnungsstätten, Seniorenclubs oder der Organisation von Seniorentreffs aktiv. Hier alle in der Seniorenarbeit tätigen Ansprechpartner und Organisationen in den Gemeinden zu nennen, würde den Rahmen dieses Seniorenwegweisers sprengen. Die jeweiligen Kommunen geben hierüber gerne Auskunft. Die Adressen der Gemeinden können dem Anhang entnommen werden. 36

18 8 Stadt Beilngries Hauptstr Beilngries Tel. ( ) Wichtige Rufnummern Gemeinde Böhmfeld Eichstätter Str Eitensheim Tel. ( ) Wichtige Rufnummern Gemeinde Buxheim Dorfplatz Buxheim Tel. ( ) für den Landkreis Eichstätt Notrufnummern Polizeinotruf 110 Feuerwehrnotruf 112 Ärztlicher Notfalldienst. Rettungsdienst, Bergwacht, Wasserwacht Telefonseelsorge (0800) Behörden Amtsgericht Ingolstadt (0 8 41) Finanzamt Eichstätt ( ) Gemeinden Gemeinde Adelschlag Schulstr Nassenfels Tel. ( ) Markt Altmannstein Marktplatz Altmannstein Tel. ( ) Gemeinde Denkendorf Wassertal Denkendorf Tel. ( ) Markt Dollnstein Papst-Viktor-Str Dollnstein Tel. ( ) Gemeinde Egweil Schulstr Nassenfels Tel. ( ) Stadt Eichstätt Marktplatz Eichstätt Tel. ( ) Gemeinde Eitensheim Eichstätter Str Eitensheim Tel. ( ) Markt Gaimersheim Marktplatz Gaimersheim Tel. ( ) Gemeinde Großmehring Marienplatz Großmehring Tel. ( ) Gemeinde Hepberg Schulstr Hepberg Tel. ( )

19 Wichtige Rufnummern Gemeinde Hitzhofen Kirchweg Hitzhofen Tel. ( ) Markt Kinding Kipfenberger Str Kinding Tel. ( ) Markt Kipfenberg Marktplatz Kipfenberg Tel. ( ) Markt Kösching Marktplatz Kösching Tel. ( ) Gemeinde Lenting Rathausplatz Lenting Tel. ( ) Gemeinde Mindelstetten Marktplatz Pförring Tel. ( ) Markt Mörnsheim Kastnerplatz Mörnsheim Tel. ( ) Markt Nassenfels Schulstr Nassenfels Tel. ( ) Gemeinde Oberdolling Marktplatz Pförring Tel. ( ) Markt Pförring Marktplatz Pförring Tel. ( ) Gemeinde Pollenfeld Pfahlstr Eichstätt Tel. ( ) Gemeinde Schernfeld Pfahlstr Eichstätt Tel. ( ) Gemeinde Stammham Nürnberger Str Stammham Tel. ( ) Markt Titting Rathausplatz Titting Tel. ( ) Gemeinde Walting Pfahlstr Eichstätt Tel. ( ) Markt Wellheim Marktplatz Wellheim Tel. ( ) Gemeinde Wettstetten Kirchplatz Wettstetten Tel. (08 41) Landratsamt Tel. ( ) 70-0 Gesundheitsamt Tel. ( ) Notariate Dr. Ursula Philipp Dr. Annette Schneider Tel. ( ) Günther Lindner Tel. ( ) 2 23 Krankenhäuser Klinik Eichstätt ( ) Klinik Kösching ( )

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21 Die Sorge um Ihr Die Kliniken im Naturpark Altmühltal bieten neben einer modernen Krankenhausversorgung auch umfas- Seniorenheim Anlautertal Titting nik Eichstätt an. Es erwartet Sie eine in einer familiären Atmosphäre mit einem umfangreichen An- oder bei einem Wohnen auf Probe - lich. Seniorenheim Anlautertal Titting, Weitere Informationen unter Tel /

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