Krankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für die PG 10 Gehhilfen

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1 Anlage 3 Krankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für die PG 10 Gehhilfen Hilfsmittel- Hersteller Bezeichnung MwSt. Brutto/ Anteil gesetzl. Nummer in % Stck. Kassen Zuzahlung in EUR in EUR in EUR Gehhilfen Handstöcke (Holz) 19 13,96 8,96 5, Gehstöcke (Metall) 19 33,72 28,72 5, Gehstöcke mit anatomischem Handgriff 19 27,71 22,71 5, Mehrfußgehilfen 7 89,41 80,47 8, Unterarmgehstützen 7 15,63 10,63 5, Unterarmgehstützen mit anatomischem Handgriff 7 20,37 15,37 5, Athritisstützen 7 101,57 91,57 10, Achselstützen 7 57,92 52,13 5, Stockpuffer 19 3,93 3,93 0, Spezialstockpuffer 7 9,35 Zuzahlung in Verbindung mit Neulieferung: Summe Abgabepreis ab 100,- = 10,- von 50,- bis 100,- = 10% unter 50,- = 5,- Einzeln als Nachlieferung s.u Spezialstockpuffer 7 9,35 4,35 5, Stockhalter 7 5,94 0,94 5,00 1 von 1 Stand:

2 Anlage 5 Krankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für PG 03, PG 08, PG 11, PG 19, PG 23, PG 24 und PG 99 Hilfsmittel- Hersteller Bezeichnung MwSt. Brutto/ Anteil gesetzl. Nummer in % Stck. Kassen Zuzahlung in EUR in EUR in EUR Applikationshilfen Irrigatoren 19 18,10 16,29 1, Darmrohr 7-10 mm 19 8,23 7,41 0, Irrigator Ersatzgefäß 19 7,86 7,07 0, Schlauch 19 3,93 3,54 0, Klistierrohr 19 2,59 2,33 0, Mutterrohr 19 4,39 3,95 0, Hahn 19 3,97 3,57 0, Garnitur, dreiteilig 19 7,88 7,09 0, Recordspritze, nackt 1 ml 19 11,05 9,94 1, Recordspritze, nackt 2 ml 19 12,15 10,93 1, Recordnadeln 19 0,91 0,82 0, Recordnadeln, 12 Stück 19 9,05 8,14 0, Recordspritze, im Etui 1 ml * 19 23,51 21,16 2, Recordspritze, im Etui 2 ml * 19 24,59 22,13 2,46 * Etui keine Kassenleistung Einlagen Reparaturen Sup- und Pronationskeil 19 4,49 4,49 0, Einlage einseitig beziehen 19 7,01 7,01 0, Einlage beidseitig beziehen, fertige Ledertasche 19 8,66 8,66 0, Fersenpolsterung 19 8,14 8,14 0, Backeneinlage beziehen 19 12,72 12,72 0, Kantenschutz 19 4,06 4,06 0, Langsohle 19 4,06 4,06 0,00 Dekubitus Fersenschützer 19 16,47 11,47 5, Ellenbogenschützer 19 16,47 11,47 5, Sitzhilfen zur Vorbeugung (Luftringe) 19 43,37 38,37 5, Fellauflagen 70 x 75 cm 19 51,14 46,03 5, Fellauflagen 70 x 140 cm 19 86,69 78,02 8, Fellauflagen 90 x 140 cm 19 99,52 89,57 9, Wasserkissen/Teilmatratzen ,27 93,27 10,00 Krankenpflegeartikel Stechbecken 19 15,45 10,45 5,00 1 von 2 Stand:

3 Anlage 5 Krankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für PG 03, PG 08, PG 11, PG 19, PG 23, PG 24 und PG 99 Hilfsmittel- Hersteller Bezeichnung MwSt. Brutto/ Anteil gesetzl. Nummer in % Stck. Kassen Zuzahlung in EUR in EUR in EUR Lagerungshilfen Garnieren eines Gipsbettes (bis 60 cm Länge) 7 60,12 54,11 6, Garnieren eines Gipsbettes (bis 90 cm Länge) 7 65,18 58,66 6, Garnieren eines Gipsbettes (über 90 cm Länge) 7 70,26 63,23 7,03 Orthesen Fingerschiene nach Maß, Maikäferschiene 7 84,78 76,30 8, Hallux-valgus Nachtbandage 7 11,63 6,63 5,00 Brustprothesen 24 siehe Protokollnotiz Schuhe Derotationsabsatz, Torqheelabsatz 7 12,80 7,80 5,00 Verschiedenes Recordspritze, Insulin 1 ml 19 12,34 11,11 1, Recordspritze, Insulin 2 ml 19 13,49 12,14 1, Klistierspritze, Größe ,60 5,94 0, Klistierspritze, Größe ,31 6,58 0, Klistierspritze, Größe ,80 7,02 0, Klistierspritze, Größe ,95 7,15 0,80 2 von 2 Stand:

4 Protokollnotiz zur Krankenkassen-Preisliste vereinbart zwischen der Landesinnung für Orthopädie-Technik Mecklenburg-Vorpommern einerseits und der AOK Mecklenburg-Vorpommern - Die Gesundheitskasse. - - zugleich für die Bundesknappschaft Bochum - ( ) Für die Produktgruppe 02 (Adaptionshilfen) werden für Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe folgende Höchstpreise vereinbart: Versorgung mit Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe ohne Einweisung ,50 EUR Zuzahlung ab , unabhängig von einer Versorgung mit Kompressionsstrümpfen zu erheben: Anziehhilfe - 5,00 Versorgung mit Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe inkl. praktischer Einweisung in den Gebrauch von mind. 20 min ,19 EUR Zuzahlung ab , unabhängig von einer Versorgung mit Kompressionsstrümpfen zu erheben: Anziehhilfe - 5,92 Die Preise enthalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer von 19%. Ändert sich diese, werden die Preise entsprechend angepasst. Die AOK behält sich vor, die gelieferten Produkte zu überprüfen. Strumpf- bzw. Strumpfhosenanziehhilfen der Hilfsmittelnummer dürfen für die o.g. Preise nicht geliefert werden. Diese Vereinbarung gilt ab dem , es gilt das Datum der Verordnung. Sie ist jeweils zum Monatsende, frühestens jedoch zum kündbar. Innung für Orthopädie-Technik Nord AOK Mecklenburg-Vorpommern Die Gesundheitskasse.

5 Protokollnotiz zur Krankenkassen-Preisliste vereinbart zwischen der Landesinnung für Orthopädie-Technik Mecklenburg-Vorpommern einerseits und der AOK Mecklenburg-Vorpommern - Die Gesundheitskasse. - - zugleich für die Bundesknappschaft Bochum dem BKK-Landesverband NORD dem IKK-Landesverband Nord sowie Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ( ) Der Zuschuss zur Brustprothesenfixierung wird, wie von den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit gemeinsamem Rundschreiben vom empfohlen, die bisherige Regelung in o. g. Vereinbarung ersetzen. Die Abrechnungspositionsnummern und werden gestrichen und in folgende Fassung geändert: (Auszug aus der Anlage 5 zu o.g. Vereinbarung) Brustprothesen 24 EURO Brustprothese aus Schaumgummi m. Büstenhalter 7 77, Flüssigkeitsbrustprothese m. o. ohne angeschweißter Naht 7 134, Silikon-Kautschuk-Brustprothese Sonderform 7 230, Silikon-Kautschuk-Brustprothese Standard 7 194, Brustprothese aus Schaumgummi o. Büstenhalter 7 28, Zuschuss zur Prothesenfixierung / max. 2 x jährlich 40, Zuschuss zu speziellen Prothesenbadeanzügen 1x 3jährlich 50,00 Der Zuschuss kann 2 x jährlich vergütet werden. Die Versicherte hat somit die Möglichkeit, frei zu entscheiden, welche Produkte sie für den Zuschuss auswählen möchte. Die in der Preisliste aufgeführten Vertragspreise verstehen sich inkl. der derzeitigen Mehrwertsteuer (7 % ermäßigter Mehrwertsteuersatz, 19 % Regelmehrwertsteuersatz). Bei Änderung der Mehrwertsteuersätze oder der Zuordnung einzelner Artikel zum Regelmehrwertsteuersatz bzw. reduzierten Mehrwertsteuersatz werden die Bruttopreise entsprechend angepasst.

6 Inkrafttreten / Kündigung Diese Protokollnotiz gilt ab dem , es gilt das Datum der Verordnung. Die Protokollnotiz ist mit einer Frist von 1 Monat, jeweils zum Monatsende, frühestens jedoch zum kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sie ist allen Beteiligten zuzustellen. Hamburg, Hönow, Lübeck, Schwerin, den Innung für Orthopädie-Technik Nord AOK Mecklenburg-Vorpommern Die Gesundheitskasse. IKK Landesverband Nord BKK Landesverband NORD LKK Mittel- und Ostdeutschland, handelnd als Landesverband

7 Sanitätshaus... Kundinnen-Information zum Zubehör für Mamma-Epithesen Sehr geehrte Kundin, leider ist durch Änderungen der Krankenkassenbestimmungen einiges etwas komplizierter geworden. Deswegen bitten wir um Verständnis für folgende Fragen, um deren Beantwortung wir Sie bitten. Ansonsten wird sich Ihre Krankenkasse weigern, Ihre notwendigen Zubehöre zu bezahlen. Name: Anschrift: Krankenkasse: Versicherten-Nummer: Erklärung der Kundin: Ich erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass ich auf Kosten meiner Krankenkasse in den folgenden Zeiträumen keine der genannten Artikel auch nicht bei einem anderen Lieferanten - erhalten habe: Brustprothese: in den letzten 24 Monaten nicht erhalten Haltesysteme (BH/Haftsystem): in den letzten 12 Monaten Prothesenbadeanzug: in den letzten 36 Monaten nicht erhalten. Mir ist außerdem bekannt, dass meine Krankenkasse nur noch einen Zuschuß zu diesen Artikeln zahlt, also nicht den vollen Preis, auch wenn ich diese Artikel in den oben genannten Zeiträumen nicht erhalten haben sollte. Sollte meine Krankenkasse die von mir gewünschten Artikel gar nicht oder nicht mit einem Zuschuß in der üblichen Höhe bezahlen, möchte ich die Artikel gleichwohl bestellen und werde sie dem oben genannten Sanitätshaus selbst bezahlen. Es handelt sich um folgende Artikel: Voraussichtlicher Preis einschl. MWSt.: Datum Unterschrift der Kundin

8 Sanitätshaus... Kunden-Information zur Versorgung mit Kompressionsstrümpfen/ -strumpfhosen für AOK Versicherte Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, leider ist durch Änderungen der Krankenkassenbestimmungen einiges etwas komplizierter geworden. Deswegen bitten wir um Verständnis für folgende Fragen, um deren Beantwortung wir Sie bitten. Ansonsten wird sich Ihre Krankenkasse weigern, Ihre notwendige Kompressionsversorgung zu bezahlen. Name: Anschrift: Krankenkasse: Versicherten-Nummer: Erklärung der Kundin/des Kunden: Ich erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass ich auf Kosten meiner Krankenkasse in den unten stehenden Zeiträumen keine dort genannte Anzahl von Kompressionsversorgungen auch nicht bei einem anderen Lieferanten - erhalten habe: Eine Versorgung in den letzten 6 Monaten Zwei Versorgungen in den letzten 12 Monaten Mir ist außerdem bekannt, dass meine Krankenkasse nur noch einen Zuschuß zu diesen Artikeln zahlt, also nicht den vollen Preis, auch wenn ich diese Artikel in den oben genannten Zeiträumen nicht erhalten haben sollte. Sollte meine Krankenkasse die von mir gewünschten Artikel gar nicht oder nicht mit einem Zuschuß in der üblichen Höhe bezahlen, möchte ich die Artikel gleichwohl bestellen und werde sie dem oben genannten Sanitätshaus selbst bezahlen. Es handelt sich um folgende Artikel: Voraussichtlicher Preis einschl. MWSt.: Datum Unterschrift der Kundin/des Kunden

9 Protokollnotiz zur Krankenkassen-Preisliste für Mecklenburg-Vorpommern gültig ab , vertraglich vereinbart zwischen AOK Mecklenburg-Vorpommern - Die Gesundheitskasse. - zugleich für die Bundesknappschaft Bochum - Und der Innung für Orthopädie-Technik Nord, Landesteil Mecklenburg-Vorpommern 1. Für die Zeit vom bis zum gilt der maßgebende Aufschlagsatz auf die in der Bundesprothesenliste ausgedruckten Preise von 86,42 v.h. Der Stundenverrechnungssatz nach der Bundesprothesenliste (BPL) beträgt für den gleichen Zeitraum 31,21 EUR netto. Eine Anwendung dieses Stundenverrechnungssatzes auf andere Verträge (z. B. Reha-Verträge) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 2. Nach Beendigung der Laufzeit gelten der Aufschlagsatz von 85,75 v.h. und der Stundenverrechnungssatz von 31,10 EUR als vereinbart. 3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die mit der obigen Regelung getroffenen Anhebungen, die von der Innung für Orthopädie-Technik Nord geforderte Vergütungsanhebung für die Kleinorthopädie nicht betreffen. Schwerin, den Innung für Orthopädie-Technik Nord, Landesteil Mecklenburg-Vorpommern AOK Mecklenburg-Vorpommern - Die Gesundheitskasse. -zugleich für die Bundesknappschaft Bochum

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