Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis P-3024/0148-MPA BS. DOYMA GmbH & Co DURCHFÜHRUNGSSYSTEME Industriestraße Oyten. 12.

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1 III I Materialprüfanstalt lnst1tut für Baustoffe, für das Bauwesen Massivbau und Brandschutz Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis Nummer: P-3024/0148-MPA BS Gegenstand: Antragsteller: Ausstellungsdatum: Geltungsdauer: Rohrabschottungen "DOYMA-Hauseinführung Typ H" für nichtbrennbare Rohrleitungen der Feuerwiderstandsklasse R 30, R 60, R 90 bzw. R 120 nach DIN : entspr. lfd. Nr. 2.5 Bauregelliste A Teil 3- Ausgabe 2014/1 Bauarten für Abschottungen an Rohrleitungen aus Metallrohren, deren Funktion auf der Anordnung einer Rohrummantelung/Streckenisolierung beruht und an die nur Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden. DOYMA GmbH & Co DURCHFÜHRUNGSSYSTEME Industriestraße Oyten Ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2019 Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis umfasst 9 Seiten und 7 Anlagen. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis Nr. P-3024/0148-MPA BS vom 16. Februar Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis Nr. P-3024/0148-MPA BS ist erstmals am 30. Oktober 1998 ausgestellt worden. Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig und unverändert weiterverbreitet werden. Auszüge oder Kürzungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der MPA Braunschweig. Dokumente ohne Unterschrift und Stempel haben keine Gültigkeit. Jede Seite dieses allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses ist mit dem Dienstslegel der MPA Braunschweig versehen. I Materialprüfansta~ (MPA) I Fon +49 (0) I Norddeutsche LB Hannover I Notified body (0761-CPD) fürdas Bauwesen Fax +49 (0) BLZ Beethovenstraße 52 info@mpa.tu-bs.de Swift-Code: NOLADE 2H D Braunschweig USt.-ID-Nr. DE Steuer-Nr.: 14/201/22859 I BAN: DE Die MPA Braunschwelg ist für Prüfung, ÜbeiWachung, Inspektion und Zertifizierung bauaufsichtlich anerkannt und notifiziert. Die MPA Braunschweig ist als Prüf- und Kalibrier1aboratorium nach ISO/IEC und als Inspektionsstelle nach ISOliEG akkreditiert.

2 MPA BRAUNSCHWEIG Seite 2 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3024/0148-MPA BS vom A Allgemeine Bestimmungen Mit dem allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnis ist die Anwendbarkeit der Bauart im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. Hersteller bzw. Vertreiber der Bauart haben, unbeschadet weitergehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen" dem Anwender der Bauart Kopien des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses zur Verfügung zu stellen. Der Anwender hat das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis auf der Baustelle bereitzuhalten. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braunschweig. Texte und Zeichnungen von Werbeschriften dürfen dem allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnis nicht widersprechen. Übersetzungen des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses müssen den Hinweis "Von der Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braunschweig, nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird widerruflich erteilt. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis kann nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. B Besondere Bestimmungen 1 Gegenstand und Anwendungsbereich 1.1 Gegenstand Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abp) gilt für die Herstellung und Anwendung der Rohrabschottungen "DOYMA-Hauseinführung Typ H" für nichtbrennbare Rohrleitungen der Feuerwiderstandsklasse R 30, R 60, R 90 bzw. R 120 nach DIN f> Die Rohrabschottung muss in Abhängigkeit von den Rohrabmessungen und dem Material des Mediumrohres aus einem "Faserzement"-Futterrohr, einer Brandschutzpackung ("Voll" bzw. "Halbfüllung") und zwei Dichtungseinsätzen vom Typ "Curaflex " zum Verschluss der Fuge zwischen dem Mediumrohr und der Bauteillaibung sowie einer Streckenisolierung bestehen. Details sind dem Abschnitt 2 zu diesem allgemeinen bauaufsichtliehen.. is zu entnehmen. -~~\; ~~. l:t(l'. ~ ~.c;<:.,t> -~ p-., ::: ;)0 ~~~ 'tt:; '; ~ * ;:, - d:l ~ :!j~~ ) ~ \, J {!;I' ~ J d!jr c;p 6' ~1?, ~... sct.n.....,..._,, t 1 - ) Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis enthält durch datierte und undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Die Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind auf Seite 9 aufgeführt. Bei datierten Verweisungen müssen spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen bei diesem allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnis berücksichtigt werden. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikationen.

3 MPA BRAUNSCHWEIG Seite 31 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3024/0148-MPA BS vom ibmb~!,4 1.2 Anwendungsbereich Die Rohrabschottung darf in Abhängigkeit von der "R... "- Klassifizierung und dem abzuschottenden Mediumrohr in Massivwände (Dicke d ~ 175 mm) aus Mauerwerk (Porenbeton,... ) oder Beton bzw. Stahlbeton oder Massivdecken (Dicke d ~ 175 mm) aus Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton und nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90 bzw. F 120 (feuerbeständig), Benennung (Kurzbezeichnung) F 90-A bzw. F 120-A nach DIN , eingebaut werden Durch die Rohrabschottung dürfen Mediumrohre aus Aluminium, Kupfer, Stahl, Edelstahl, oder Guss unter Berücksichtigung der Bestimmungen gemäß Abschnitt 2 hindurchgeführt werden, die für Wasser- und Dampfheizungen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, nichtbrennbare Flüssigkeiten, Dämpfe oder Stäube, nichtbrennbare Gase (mit Ausnahme von Lüftungsleitungen), Rohrpostleitungen (Fahrrohre) sowie Staubsaugleitungen bzw. brennbare Flüssigkeiten, brennbare oder brandfördernde Gase oder brennbare Stäube bestimmt sind Für die Verwendung der Rohrabschottungen in anderen Bauteilen - z. B. in Decken, deren Zuordnung in eine Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 nur mit Hilfe einer feuerwiderstandsfähigen Unterdecke möglich ist oder in "Kombi"- Abschottungen - oder für Rohre anderer Anwendungsbereiche oder aus anderen Werkstoffen oder anderer Rohraußendurchmesser bzw. Rohrwanddicken als in Abschnitt und in den Anlagen 1 bis 7 angegeben, ist die Brauchbarkeit gesondert nachzuweisen, z. B. durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Durch die Rohrabschottungen sind folgende Risiken nicht abgedeckt: Brandübertragung durch Wärmetransport über die Medien in den Rohrleitungen, Zerstörungen an den angrenzenden, raumabschließenden Bauteilen, hervorgerufen durch temperaturbedingte Zwängungskräfte, sowie an den Leitungen selbst und Austreten gefährlicher Flüssigkeiten oder Gase bei Zerstörung der Leitung unter Brandbedingungen. Diesen Risiken ist bei der Installation bzw. bei der Konzeption der Rohrleitungen Rechnung zu tragen z. B. durch Anordnung von Festpunkten bzw. Einplanen von Dehnungsmöglichkeiten und Steckmuffen- Ausbildung oder Stumpfstößen mit Blechabdeckungen. Im Bereich der nicht isolierten Rohre muss bei einer Brandbeanspruchung nach der Einheitstemperaturzeitkurve {ETK) nach DIN mit Längendehnungen von ~ 10 mm/m gerechnet werden Die Auflagerung bzw. Abhängung (siehe auch Anlagen) der Leitungen oder die Ausführung der Rohre muss so erfolgen, dass die Rohrabschottungen und die raumabschließenden Bauteile im Brandfall ~ 30 Minuten, ~ 60 Minuten, ~ 90 Minuten bzw. ~ 120 Minuten funktionsfähig bleiben; vgl. DIN , Abschnitt Die erste Abhängung bzw. Unterstützung der Rohre muss beidseitig der Wand bzw. Decke in einem Abstand a ~ 500 mm von der Wand- bzw. Deckenoberfläche erfolgen..,,r-f'.. ',v \ l ' - 1.~70-.. ~.(... \,.t;,~ '(~'\ Aus de~ für die Bau~rt ~ü_ltigen!_echnisc~en Be~timmungen (z.b. Bauordn ~r1ci:f's1j~e au~::.,\ vorschnften oder R1chtlin1en) konnen s1ch weltergehende Anforderung{~"-~er~ ~g{t Er- ~\ Ieichterungen ergeben. \~~ '~~ ):~~-Jf/.. \ ~ 1 :.~,... l t ;,... ~.. 1 G,~ ;; }I.:;:..- 1,.. ~..../. (.,... - ~,.

4 MPA BRAUNSCHWEIG Seite 4 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3024/0148-MPA BS vom Soweit Anforderungen an den Schallschutz gestellt werden, sind weitere Nachweise zu erbringen Aufgrund der Erklärung des Antragstellers werden in der Bauart keine Produkte verwendet, die der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalienverbotsverordnung oder der FCKW-Halon Verbotsverordnung unterliegen bzw. es werden die Auflagen aus den o. a. Verordnungen (insbesondere der Kennzeichnungspflicht) eingehalten. Weiterhin erklärt der Antragsteller, dass - sofern für den Handel und das lnverkehrbringen oder die Verwendung Maßnahmen im Hinblick auf die Hygiene, den Gesundheitsschutz oder den Umweltschutz zu treffen sind - diese vom Antragsteller veranlasst bzw. in der erforderlichen Weise bekanntgemacht werden. Daher bestand kein Anlass, die Auswirkungen der Bauprodukte im eingebauten Zustand auf die Erfüllung von Anforderungen des Gesundheits- und Umweltschutzes zu prüfen. 2 Bestimmungen für die Bauart 2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung Für die zu verwendenden Bauprodukte gelten die in der Tabelle 1 zusammengestellten Angaben hinsichtlich der Bezeichnung, der Materialkennwerte, der bauaufsichtliehen Benennung und des Verwendbarkeitsnachweises. Tabelle 1: Zusammenstellung der Kennwerte der Bauprodukte Bauprodukt/ ggf. Verwendbarkeitsnachweis Dicke (Nennmaß} [mm] Rohdichte (Nennwert) [kg/m 3 ] Bauaufsichtliche Benennung nach BRL Faserzement-Futterrohr ("Curaflex Spezialfaserzement- <!:15 Futterrohr 3000"} "Curaflex Dichtungseinsätze" (Metallringe mit innenliegender.epdm"-, <!: 27 "NBR"-, "Viton"- bzw. "Silikon"-Dichtung) - - nichtbrennbar 2 > normalentflamm bar 2 ' Dämmschichtbildender Baustoff.PROMASEAL-PL" nach abz 3 > Nr. Z <!:28,5 1 ) - normalantflamm bar Mineralfaser -Drahtnetzmatten "Rockwool RTD-2" <!: 80,0 nach abp 4 l Nr. P-MPA-E <!: 80,0 nichtbrennbar 2 > 1 ) bestehend aus 2,5 mm dicken Plattenstreifen 2 ) gemäß DIN : J) abz ~ Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung 4 ) abp ~ Allgeme i nes bauaufsichtliche Prüfzeugnis

5 MPA BRAUNSCHWEiß Seite 51 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3024/0148-MPA BS vom 2.2 Bestimmungen für die Ausführung Allgemeines Die Ausführung der Rohrabschottungen "DOYMA-Hauseinführung Typ H" für nichtbrennbare Rohrleitungen gemäß Abschnitt muss aus einem Verschluss der Fuge zwischen dem Mediumrohr und dem "Faserzement"-Futterrohr erfolgen. Die nichtbrennbaren Mediumrohre gemäß Abschnitt sind außerhalb der Bauteildurchführung mit einer Streckenisolierung aus Mineralfaser-Drahtnetzmatten zu ummanteln Einbau der "Faserzement"-Futterrohre Zum Einbau der Rohrabschottungen "DOYMA-Hauseinführung Typ H" für nichtbrennbare Rohrleitungen ist im Bereich der Bauteildurchführung der Massivwand bzw. -decke ein mindestens 15 mm dickes und mindestens 175 mm langes "Faserzement"-Futterrohr mit der Bezeichnung "Curaflex Spezialfaserzement-Futterrohr 3000" anzuordnen (s. Anlage 7). ln Massivbauteilen aus Beton oder Stahlbeton erfolgt der formschlüssige Fugenverschluss zwischen dem "Faserzement"-Futterrohr und der Bauteillaibung bauseits (z. B. bei der Betonage der Wand bzw. Decke). ln Verbindung mit Kernbohrungen und bei Einbau der "Faserzement"-Futterrohre in Mauerwerkswänden ist der maximal 30 mm breite Ringspalt zwischen dem "Faserzement"-Futterrohr und der Bauteillaibung in gesamter Bauteildicke mit formbeständigen, nichtbrennbaren Baustoffen (wie z. B. Mörtel oder Beton) hohlraumfüllend dicht zu verschließen Einbau der Brandschutzpackung Der Verschluss der Fuge zwischen dem blanken Mediumrohr gemäß Abschnitt und dem "Faserzement"-Futterrohr gemäß der Anlage 7 muss aus einer 80 mm bzw. 100 mm breiten Brandschutzpackung aus dem im Brandfall aufschäumenden Baustoff "PROMASEAL PL" gemäß der allgemeinen bauaufsichtliehen Zulassung Nr. Z bestehen. Das aus einzelnen "PROMASEAL PL"-Streifen bestehende und auf einem Klebestreifen werkseitig aufgesetzte Brandschutzlaminat wird mehrlagig gemäß der Anlage 7 um das blanke Mediumrohr enganliegend geführt. Die Anordnung der Brandschutzpackung in Verbindung mit einer "Voll"- bzw. "Halbfüllung" des verbleibenden Restspaltes zwischen dem "Faserzement"-Futterrohr und dem Mediumrohr muss in Abhängigkeit der Rohrabmessungen der Mediumrohre gemäß den Anlagen 1 und 5 in Verbindung mit der Anlage 7 erfolgen. Die Brandschutzpackung ist stets mittig in der Bauteildurchführung so anzuordnen, dass beidseitig des Bauteils der Abstand zwischen der Brandschutzpackung und dem Dichtungseinsatz gleich ist. Bei einer Wanddicke d ~ 400 mm müssen zwei Brandschutzpackungen angeordnet werden, wobei diese jeweils unmittelbar neben dem Dichtungseinsatz anzuordnen sind Einbau der Dichtungseinsätze Zum äußeren Abschluss sind beidseitig der Massivwand bzw. -decke "Curaflex Dichtungseinsätze" vom Typ A (alternativ Typ C) gemäß der Anlage 1 bzw. 3 anzuordnen. Die "Curaflex Dichtungseinsätze" bestehen aus zwei galvanisch verzinkten Stahlringen oder Edelstahlringen, einer zwischen den vg. Metallringen angeordneten "EPDM"-, "NBR"-, "Viton" oder "Silikon"-Dichtung mit einer Dicke von ~ 27 mm und Spannmuttern ~ M6.. - ~~s;.~ur lwj.:! ;,J:;.. Die Dichtungseinsätze werden über das Mediumrohr jeweils so geführt da~ -:~i~rrpig-. rm!, der B~uteilob.~rfläche abschließen. Dabei sind ~ie. Sp~ nnm.uttern inn~r- u s.r ~~rha~ ;,\i e r._. Baute1ldurchfuhrung stets so anzuordnen, dass s1e m e1ne Richtung we1sen ~ ~ ~\. \ -~ ~"' ; ~.~ r- ;:\~:. '.:.. / ;;,.j. I d_,~', ;_,9 Y_ :..:,.:;- Jr.% -~~ I...- 'lfrnr ~.

6 MPA BRAUNSCHWEIG Seite 61 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3024/0148-MPA BS vom Die Spannmuttern werden nach der Positionierung der Dichtungseinsätze innerhalb des "Faserzement"-Futterrohres mit einem Anzugsmoment gemäß den Angaben des Herstellers so angezogen, dass die "Curaflex Dichtungseinsätze" auf den Mediumrohren gemäß Abschnitt in ihrer Lage fixiert sind Rohrisolierung der Mediumrohre Außerhalb der Bauteildurchführung sind die Mediumrohre gemäß Abschnitt mit einer ~ 80 mm dicken und ~ 700 mm langen Mineralfaser-Drahtnetzmatte "ROCKWOOL RTD-2" zu ummanteln. Die einseitig mit einem verzinkten Drahtgeflecht (25 x 0,7 mm) versehenen MineralfaserrnaUen sind stets so um das Rohr zu legen, dass sie das Rohr an jeder Stelle dicht umschließen und mit den "Curaflex Dichtungseinsätzen" stumpf gestoßen werden. Bei Anordnung von mehr als einer Mineralfasermatte sind die einzelnen Matten dicht zu stoßen und die Stöße der Mineralfasermatten versetzt zueinander anzuordnen. Die Befestigung der Mineralfaser-Drahtnetzmatten erfolgt an den Stoßstellen der Mineralfasermatten über das Verknüpfen der Drahtenden. Bei mehrlagiger Anordnung der Mineralfasermatten darf wahlweise nur die äußerste Lage über die Drahtenden miteinander verknüpft werden Anordnung von Rohrschellen Werden Rohrschellen im Bereich der Rohrisolierung angeordnet, ist die Rohrisolierung so auszusparen, dass zwischen der Rohrisolierung und der Halterung der Rohrschelle umlaufend ein maximal 2 mm breiter Ringspalt umlaufend verbleibt Abstände der Rohrabschottungen "DOYMA-Hauseinführung Typ H" Der Abstand der einzelnen Rohrabschottungen "DOYMA-Hauseinführung Typ H" für nichtbrennbare Rohrleitungen muss - gemessen zwischen den "Faserzement"-Futterrohren bzw. den Rohrisolierungen - bei Einbau in mindestens 175 mm dicken Massivwänden bzw. mindestens 175 mm dicken Massivdecken mindestens a = 100 mm betragen. Gruppenanordnungen Bei Einbau der Rohrabschottungen "DOYMA-Hauseinführung Typ H" für nichtbrennbare Rohrleitungen dürfen bei Einbau in ~ 175 mm dicken Massivwänden maximal drei Mediumrohre gemäß Anlage 1 mit einem Rohraußendurchmesser 0 s 54 mm und bei Einbau in ~ 175 mm dicken Massivdecken maximal vier Mediumrohre gemäß Anlage 5 mit einem Rohraußendurchmesser 0 s 54 mm in Abhängigkeit der Größe des "Curaflex Dichtungseinsatzes" durch eine Bauteilöffnung geführt werden.

7 MPA BRAUNSCHWEIG Seite 7 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3024/0148-MPA BS vom verschließen. Beispiele für eine "Gruppenanordnung" innerhalb einer Bauteilöffnung bei Einbau in eine Massivwand- bzw. -decke sind der Anlage 4 zu entnehmen. 2.3 Abstände zu anderen Durchführungen Die Abstände der Rohrabschottungen "DOYMA-Hauseinführung Typ H" für nichtbrennbare Rohrleitungen zu anderen Durchführungen (z. B. Kabelabschottungen, Rohrabschottungen von Rohrleitungen aus brennbaren Materialien oder Lüftungssystemen) sind der Muster Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) oder den entsprechenden brandschutztechnischen Verwendbarkeitsnachweisen (z. B. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) zu entnehmen. 3 Übereinstimmungsnachweis Der Anwender der Bauart hat zu bestätigen, dass die Bauart entsprechend den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses ausgeführt wurde und die hierbei verwendeten Bauprodukte den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses entsprechen (Muster für diese Übereinstimmungserklärung siehe Seite 9). 4 Rechtsgrundlage Dieses allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis wird aufgrund des 25 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012 (Nds. GVBI S. 46) in Verbindung mit der Bauregelliste A des Deutschen Instituts für Bautechnik, Ausgabe 2014/1, erteilt. ln den Landesbauordnungen der übrigen Bundesländer sind entsprechende Rechtsgrundlagen enthalten. 5 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braunschweig, erhoben werden. (. '@_ttc;;j--_, i.a. Dipl.-lng. Wierspecker Sachbearbeiter Verzeichnis der mitgeltenden Normen und Richtlinien siehe folgende Seite

8 MPA BRAUNSCHWEIG Seite 8 I Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3024/0148-MPA BS vom Verzeichnis der Normen und Richtlinien DIN : DIN : DIN : DIN /A1 : DIN : DIN EN : DIN EN : DIN EN : BRL A Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Baustoffe, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Bauteile, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Bauteile und Sonderbauteile Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbauteile - Änderung A 1 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und -kanäle sowie Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen (Ausgabe Dezember 1985) Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten- Teil 1: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation Wärmedämmstoffe für die technische Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen in der Industrie - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation Bauregelliste A Teil 3 (in der jeweils gültigen Fassung); veröffentlicht in den DIBt-Mitteilungen

9 MPA BRAUNSCHWEIG Seite 9 1 Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr. P-3024/0148-MPA BS vom Muster für Übereinstimmungserklärung - Name und Anschrift des Unternehmens, welches die Rohrabschottung "DOYMA Hauseinführung Typ H" für nichtbrennbare Rohrleitungen hergestellt hat - Baustelle bzw. Gebäude: - Datum der Herstellung: - Feuerwiderstandsklasse R 90 bzw. R 120 Hiermit wird bestätigt, dass die Rohrabschottung "DOYMA-Hauseinführung Typ H" für nichtbrennbare Rohrleitungen der Feuerwiderstandsklasse R 30, R 60, R 90 bzw. R 120 > nach DIN : hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses Nr. P- 3024/0148-MPA BS der Materialprüfanstalt für das Bauwesen, Braunschweig, vom hergestellt und eingebaut wurde. Für die nicht vom Unterzeichner selbst hergestellten Bauprodukte oder Einzelteile (z. B. dämmschichtbildender Baustoff) wird dies ebenfalls bestätigt, aufgrund - der vorhandenen Kennzeichnung der Teile entsprechend den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtliehen Prüfzeugnisses *l - eigener Kontrollen *) - entsprechender schriftlicher Bestätigungen der Hersteller der Bauprodukte oder Teile, die der Unterzeichner zu seinen Akten genommen hat. *l Ort, Datum Stempel und Unterschrift (Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn zur Weitergabe an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.) *l Nichtzutreffendes streichen

10 Mediumrohr gemäß Tabelle Brandschutzpackung (.. PROMASEAL PL") Curaflexqo-Dichtungseinsatz mit innenliegender Dichtung gemäß Abschnitt aminatbreit.faserzement" -Futterrohr gemäß Anlage 7 (I ~ 175 mm, d ~ 15 mm) I Massivwand ~ -( d ~ _ 1_7'-5_m_m_,)' l.,~ 1 Mineralfaser-Drahtnetzmatte "ROCKWOOL RTD-2 gemäß Abschnitt Mediumrohr (nichtbrennbare Rohrleitung) Rohrwerk- Außen- Rohrwandstoff durch- stärke messer Rohrisolierung Typ Dicke Länge Brand- Bauteil- Feuerschutz- dicke Widerstandspackung (Massiv- klasse wand) [-] d(mm] s[mm] d (mm] d[mm] l[mm] [-] d(mm] [-] s 60,0 ~ 1,5 R 30 - R 120 1, Aluminium s 106,0 ~ 3,0 Mineralwolle gemäß ~ 80 ~ 700 Abschnitt gemäß Anlage 7 ;:: 175 R30 -R90 s 160,0 ;:: 5,0 R30-R90 Kupfer, s 54,0 Stahl, Guss oder Edelstahl s 219,0 2: 1,5 2:3,0 Mineralwolle gemäß 2: 80 2:700 Abschnitt gemäß Anlage 7 2: 175 R 30 - R 90 1 ) R30-R60 s 60,3 2:2,0 R 30 - R 120 1! ;:: 4,0 S139,7 Stahl, Guss oder Edelstahl ;:: 6,3 s 219,1 Mineralwolle gemäß 2: 80 2:700 Abschnitt gemäß Anlage 7 2: 175 R 30- R 120 R 30- R 120 s 325,0 ;:: 8,0 R30 - R90 1) wahlweise als "Mehrfachdurchführung" mit maximal drei Mediumrohren in Abhängigkeit vom Innendurchmesser des.curaflex*-dichtungseinsatzes" (s. Anlage 4, Bild oben) Rohrabschottung "Doyma-Hauseinführung Typ H" der Feuerwiderstandsklasse R 30, R 60, R 90 bzw. R 120 nach DIN : Einbau in Massivwänden (Einzelrohrdurchführungen) -

11 "Faserzement" -Futterrohr gemäß Anlage 7 Mineralfaser-Drahtnetzmatte "ROCKWOOL RTD-2 gemäß Abschnitt ~400 Mineralfaser-Drahtnetzmatte. ROCKWOOL RTD-2 gemäß Abschnitt Curaflex Futterrohr 5000 Mineralfaser-Drahtnetzmatte.ROCKWOOL RTD-2 gemäß Abschnitt L1+L2 ~ L Rohrabschottung "Doyma-Hauseinführung Typ H" der Feuerwiderstandsklasse R 30, R 60, R 90 bzw. R 120 nach DIN : Einbau in Massivwänden (Einzelrohrdurchführungen)- vom

12 Mediumrohr gemäß Anlage 5.. Faserzement"-Futterrohr gemäß Anlage 7 (I~ 175 mm, d ~ 15 mm) Brandschutzpackung (.,PROMASEAL PL") Massivdecke (d ~ 175 mm) Mineralfaser-Drahtnetzmatte.,ROCKWOOL RTD-2 gemäß Abschnitt Curaflex -Dichtungseinsatz mit innenliegender Dichtung gemäß Abschnitt ggf. bauseitige Halterung Rohrabschottung "Doyma-Hauseinführung Typ H" der Feuerwiderstandsklasse R 30, R 60, R 90 bzw. R 120 nach DIN : Einbau in Massivdecken (Einzelrohrdurchführungen) - vom

13 Mediumrohr (0 s 54 mm) gemäß Anlage 5 Ansicht der Mehrfachdurchführung (max. 3 Rohre) bei Einbau in ~ 175 mm dicke Massivwände Kernbohrung bzw..,f aserzement"-f utterrohr gemäß Anlage 7 (I ~ 175 mm, d ~ 15 mm) l t Massivdecke _L (d ~ 175 mm) Curaflex -Oichtungseinsatz mit innenliegender Dichtung gemäß Abschnitt Mineralfaser-Drahtnetzmatte.,ROCKWOOL RTD-2 gemäß Abschnitt bauseilige Halterung Ansicht der Mehrfachdurchführung (max. 4 Rohre) bei Einbau in ~ 175 mm dicke Massivdecken Rohrabschottung "Doyma-Hauseinführung Typ H" der Feuerwiderstandsklasse R 30, R 60, R 90 bzw. R 120 nach DIN : Einbau in Massivdecken (Mehrfachrohrdurchführungen)- vom

14 Mediumrohr Rohrisolierung Brand- Bauteil- Feuer- (nlchtbrennbare Rohrleitung) schutz- dicke Widerstandspackung (Massiv- klasse Rohrwerk- Außen- Rohrwand- Typ Dicke Länge decke) stoff durch- stärke messer [-] d [mm] s[mm] d[mm] d[mm] l [mm] [-] d[mm] [-] s 60,0 <:: 1,5 R 30 - R 120 Mineralwolle <:: 3,0 gemäß Aluminium s 106,0 gemäß <:: 80 <:: 700 <:: 175 R30-R60 S14,2 Anlage 7 Abschnitt $ 160,0 s 54,0 <:: 5,0 S14,2 <:: 1,5 $14,2 R30 R 30- R > Kupfer, <:: 2,0 Mineralwolle Stahl, Guss s 88,9 gemäß R 30- R 120 :> 14,2 gemäß <:: 80 <:: 700 <:: 175 oder Anlage 7 Abschnitt Edelstahl <:: 3,0 $219,0 R 30 - R 60 $14,2 s 219,1 Stahl, Guss oder Edelstahl s 325,0 <:: 10,0 S 14,2 <:: 8,0 Mineralwolle gemäß <:: 80 <:: 700 gemäß Anlage 7 Abschnitt <:: 175 R 30- R 60 R 30- R90 1) wahlweise als "Mehrfachdurchführung" mit maximal vier Mediumrohren (0 s 54 mm) in Abhängigkeit vom Innendurchmesser des "Curaflex -Dichtungeinsatzes" (s. Anlage 4) :\'i~v.lpr(ij;- 1 *~~ t,;.... ' ~. - "X'-.. ~ _)',. ; -, t'":-...,. \' -..r" i ;;l. ' :... :;o \ :- \~. ~ - ' ~ 'l - 1J:. ~ C~)J-~ ' ~ ;" ~-' v : "'=' A~/ Rohrabschottung "Doyma-Hauseinführung Typ H" Anlag~rrl' 9 der Feuerwiderstandsklasse R 30, R 60, R 90 bzw. R 120 nach DIN : abp Nr. P-3024/0148-MPA BS - Einbau in Massivdecken - vom

15 B B -r-o----;~~'l'~':,ff\\~~ ~~l.' ';'if,',,1~~ ~... L ~ Rohrabschottung "Doyma-Hauseinführung Typ H" der Feuerwiderstandsklasse R 30, R 60, R 90 bzw. R 120 nach DIN : Brandschutzpackung - vom

16 Mediumrohr' Curaflex~ Brandschutzpackung Spezialfaserzement- "PROMASEAL PL" Futterrohr 3000 Nenndurchmesser Laminat- Laminat Streifen- (= Innendurchmesser länge breite breite Futterrohr) [mm] ( ] L[mm] B[mm] b[mm] Zuordnungstabelle für Aluminiumrohre s s > 40 s 57 >57 s 77 > 77 s 104 > 104 s Zuordnungstabelle für Kupfer-, Stahl-, Guss- und Edelstahlrohre S s >40 s 57 > 57 s 77 >77 s 104 > 104 s 145 > 145 s ) Der maximale Außendurchmesser der Mediumrohre gemäß der Anlage 1 und 5 ist zu beachten. - ~\\lalpr~ 1-h,-5;--;:;.;\t G::::.. 0:~\ ~~. J~ ~ f'.. Rohrabschottung "Doyma-Hauseinführung Typ H" Anlag~ «zum. '." ~ ~ ~ \ e >F ~ der Feuerwiderstandsklasse R 30, R 60, R 90 bzw. R 120..,. ab ~J..., ~) f,r' nach DIN : P-3024/014 ~~ ~..,;;). ' z.,... ' "... ~ -Zuordnungstabelle für Mediumrohre- vom 12. Mai ~~4 *...

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