Konzept Berufspraktische Ausbildung
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- Jutta Bayer
- vor 6 Jahren
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1 Konzept Berufspraktische Ausbildung FÜR JUGENDLICHE MIT BESONDEREN LERNBEDÜRFNISSEN Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2. Zielsetzung 3. Berufsschule 4. Arbeitgeber 5. Öffentlichkeitsarbeit 6. Anhang 1. Ausgangslage Die Eingliederung von jungen Menschen mit einer Lernbehinderung in die freie Wirtschaft ist schwierig. Den Deregulierungs- und Rationalisierungsmassnahmen fallen gerade jene Arbeitsplätze zum Opfer, die für diese Zielgruppe geeignet wären. Die Anwendung von immer verfeinerten Qualifikationssystemen führt dazu, dass Arbeitnehmende mit einer Behinderung den stets wachsenden Anforderungen nicht genügen können. Dazu kommt der Einsatz von neuen, komplexen Technologien, denen Menschen mit einer Lernbehinderung nicht mehr gewachsen sind. Das neu eingeführte Berufsbildungsgesetz bildet weitere Erschwernisse. Durch diese erschwerten Rahmenbedingungen sind die Berufseinstiegschancen in der freien Wirtschaft für Menschen mit besonderen Lernbedürfnissen begrenzt. Trotzdem gehen wir davon aus, dass es noch Nischen gibt und geben soll, in denen auch diese Arbeitnehmenden/Lernenden ihre beruflichen Fähigkeiten sowie ihre persönlichen Kompetenzen einbringen und entfalten können. Jungen Menschen mit einer Lernbehinderung sollen Berufsausbildung offen stehen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Eine Berufspraktische Ausbildung in der freien Wirtschaft mit dem Besuch der Berufsschule Giuvaulta (2 Jahre). 2. Eine interne Berufspraktische Ausbildung in einer von der Invalidenversicherung anerkannten Ausbildungsstätte (geschützte Ausbildungsstätte) über 1 Jahr. Den Berufsschultag absolvieren auch diese Lernenden im Giuvaulta. Die Berufspraktische Ausbildung kann um 1 Jahr verlängert werden, wenn die Vermittelbarkeit des Lernenden in die freie Wirtschaft besteht und im 2. Ausbildungsjahr ein Praktikum von mindestens 3 Monaten in der Privatwirtschaft absolviert werden kann. Konzept Berufspraktische Ausbildung MB
2 Grundsatz bei der Ausbildungsplatzsuche Erst wenn trotz allen Vermittlungsbemühungen aufgrund der behinderungsbedingten Leistungseinschränkungen kein Ausbildungsplatz in der freien Wirtschaft gefunden werden konnte, soll die 2. Variante im geschützten Rahmen als Ergänzung des Ausbildungsplatz-Angebotes genutzt werden. Oberstes Ziel ist die berufliche Integration in die freie Wirtschaft. Einstieg ins Berufsleben Der Einstieg in das Berufsleben ist von prägender Bedeutung. Gelingt dieser Einstieg, kann mit grosser Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass auch Arbeitsverhältnisse in der freien Wirtschaft möglich sind. Ebenso muss beachtet werden, dass missglückte oder unglückliche Berufseinstiege negative Folgen nach sich ziehen können. Deshalb ist es von grosser Wichtigkeit, vor dem Eintritt in die Berufsausbildung eine realistische Eignungsabklärung vorzunehmen und bedarfsorientierte Begleitmassnahmen mit Hilfe des Job Coaches zu gewährleisten. So können Missverständnisse, unterschiedliche Erwartungshaltungen, Konfliktsituationen etc. frühzeitig erkannt und aufgefangen werden. 2. Zielsetzung A) in der Privatwirtschaft Durch Förderung der beruflichen Eingliederung von jungen Menschen mit besonderen Lernbedürfnissen in die freie Wirtschaft soll ein Ausbildungsabschluss und die Integration in die Arbeitswelt erreicht werden. Schaffung und Umsetzung einer integrativen Berufsausbildungsmöglichkeit für folgende Zielgruppen: Personen, die den Anforderungen einer Grundausbildung mit Attest nicht gewachsen sind Abgängerinnen von Sonderschulen, entsprechenden Berufswahlklassen, Kleinklassen oder integrativer Schulung Personen, die in geschützten Ausbildungsstätten eingegliedert sind und sich für eine Berufsausbildung in der freien Wirtschaft eignen Erhalt und Verbesserung der Eingliederungsmassnahmen in der freien Wirtschaft Junge Menschen mit besonderen Lernbedürfnissen sollen auch im Kanton Graubünden die Chance haben, eine ihren Neigungen und Fähigkeiten angepasste und begleitete Ausbildungsmöglichkeit wahrzunehmen. B) in einer von der IV anerkannten Ausbildungsstätte (geschützte Ausbildungsstätte) Förderung der beruflichen Ausbildung von Jugendlichen mit besonderen Lernbedürfnissen im geschützten Rahmen Schaffung und Umsetzung der beruflichen Ausbildung für folgende Zielgruppe: Abgänger von Sonderschulen oder integrativer Schulung, die keine Möglichkeit Konzept Berufspraktische Ausbildung MB
3 haben eine Ausbildung in der freien Wirtschaft zu absolvieren, jedoch die persönlichen Voraussetzungen für eine Berufspraktische Ausbildung mitbringen und die Mindestanforderungen der Berufsschule erfüllen Aneignen und Entwickeln der Kompetenzen zum Erlangen der Fähigkeiten für eine Berufslehre in der freien Wirtschaft Im Vordergrund steht die Förderung der Selbstständigkeit von jungen Menschen mit besonderen Lernbedürfnissen. Die Betroffenen sollen lernen sich im Beruf, in der Freizeit, im Wohnen und in ihren Beziehungen ihren Fähigkeiten entsprechend so selbständig wie möglich zu organisieren. 3. Berufsschule 3.1 Zielsetzung Die Berufspraktische Ausbildung und somit auch die Berufsschule sind auf die besonderen Bedürfnisse der Lernenden ausgerichtet. Die Berufsschule unterstützt die Ausbildungsbetriebe mit dem Ziel die beruflichen, schulischen und lebenspraktischen Qualifikationen der Lernenden zu verbessern. 3.2 Rahmenbedingungen Organisation, Unterricht und Lerninhalte stützen sich auf das Schulkonzept und eine Schul- und Disziplinarordnung. Einstieg: Die berufliche Eignungsabklärung erfolgt in der Regel in den Abschlussklassen und in Zusammenarbeit mit der IV-Berufsberatung. Die Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz erfolgt in Absprache mit der IV-Berufsberatung durch diese selbst, die Lernenden und deren Bezugspersonen, die Lehrpersonen der Abschlussklassen und/oder mit Hilfe der Sozialberatung von Pro Infirmis oder anderen spezialisierten Stellen, die dies im Auftrag der IV ausführen. Die Berufspraktische Ausbildung in der freien Wirtschaft dauert zwei Jahre. Die Berufspraktische Ausbildung im geschützten Rahmen dauert in der Regel 1 Jahr. Sie kann um 1 Jahr verlängert werden, wenn die Vermittelbarkeit des Lernenden in die freie Wirtschaft besteht und im 2. Ausbildungsjahr ein Praktikum von mindestens 3 Monaten im ersten Arbeitsmarkt absolviert werden kann. Die Berufspraktische Ausbildung wird mit einem Vertrag nach Obligationenrecht geregelt. Die Lernenden absolvieren vor Ausbildungsbeginn mindestens einen Schnuppertag in der Berufsschule. Aufgrund der Beobachtungen am Schnuppertag werden die Lernenden provisorisch einer Niveaugruppe zugeteilt. Mindestanforderungen:Im Anhang sind die Mindestanforderungen definiert. So sollen die Lernenden minimale Grundkenntnisse im sprachlichen Bereich und im Zahlenverständnis haben und grundlegende Selbst- und Sozial- Konzept Berufspraktische Ausbildung MB
4 kompetenzen mitbringen. Ebenso werden minimale Lern- und Arbeitskompetenzen erwartet, damit im Unterricht ein Lernerfolg möglich wird. Lehrperson: Der Unterricht wird durch ein Team verschiedener Lehrpersonen erteilt (Berufsschullehrpersonen, Heilpädagogen). Unterrichtsdauer und Lektionenzahl: Die Berufsschule wird während der ein oder zwei Jahre dauernden IV-Anlehre besucht. Pro Woche sind mindestens 7 Lektionen vorgesehen bei 38 Schulwochen im Jahr. Klassengrösse: Das Optimum liegt bei 5 bis 7 Lernenden. 3.3 Basismodul/ Ergänzungsmodul Das erste Ausbildungsjahr ist als Basismodul konzipiert. Die Lerninhalte für den schulischen wie auch für den praktischen Bereich sind in Form einer Vernetzung mit der praktischen Ausbildung dargestellt. Das Basismodul wird nach einem Jahr abgeschlossen. Im zweiten Ausbildungsjahr werden Inhalte als Ergänzungsmodul unterrichtet. Diese Lerninhalte werden ebenfalls in einer Vernetzung mit der praktischen Ausbildung wiedergegeben. Das Ergänzungsmodul wird nach dem zweiten Ausbildungsjahr abgeschlossen. 3.4 Niveauunterricht Um den Fähigkeiten und Fertigkeiten der einzelnen Jugendlichen besser gerecht zu werden, führt die Berufsschule den Unterricht in drei Niveaugruppen. Die Niveaugruppen sind im Anhang definiert. In den jeweiligen Niveaugruppen werden die Bewertungsformen und die Abschlussprüfungen angepasst. Entsprechend ergeben sich folgende Abschlussmöglichkeiten: Berufsschule besucht / Berufsschule abgeschlossen im entsprechendem Niveau (Niveau 3 mit Noten) mit Diplom. In jedem Schuljahr wird mindestens ein Standortgespräch durchgeführt, um mit allen Beteiligten (Jugendliche, Eltern, gesetzliche Vertreter, Ausbildner, Lehrpersonen, Gruppenleitung, IV-Berufsberatung und je nach Bedarf Job Coach) die berufliche und persönliche Entwicklung des Lernenden gemeinsam zu besprechen. Am Schluss eines Schuljahres wird ein Schulbericht erstellt. Ein ausgefüllter Augenschein wird nach der praktischen Prüfung im Basis- und Ergänzungsmodul dem Schulbericht beigelegt. 3.5 Bildungsziele des Unterrichts Wissen und Fähigkeiten Der Unterricht soll den Lernenden jenes Wissen und jene Fähigkeiten vermitteln, die sie/er benötigt, um in ihren Handlungsfeldern bestehen zu können. Realistische Selbsteinschätzung Der Unterricht soll dazu beitragen, dass die Lernenden ihre eigenen Möglichkeiten, Grenzen und Chancen realistisch einzuschätzen lernen. Konzept Berufspraktische Ausbildung MB
5 Zusammenarbeit Der Unterricht soll die sozialen Fähigkeiten fördern, die ein harmonisches Zusammenleben begünstigen. Selbständigkeit Der Unterricht soll die Lernenden befähigen, angepasste Aufgaben ohne fremde Hilfe übernehmen zu können. Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl sollen gefördert werden. 3.6 Basis- und Ergänzungsmodul Die Lernziele der schulischen als auch der praktischen Ausbildung sind in den Vernetzungen Basismodul und Ergänzungsmodul festgehalten. Das Basismodul umfasst Themen wie Arbeit und Beruf, Kommunikation, Gesundheitsvorsorge, Ökologie, Geld etc. Ebenso werden Handlungsfähigkeiten wie Mathematik und Schätzen, Masseinheiten kennen, Lern- und Arbeitstechniken anwenden, Sprechen, Schreiben, Lesen etc. weiter gefördert. Dies erfolgt stets im Zusammenhang mit der beruflichen Ausbildung als themenzentrierter Unterricht. 3.7 Berufskunde der verschiedenen Berufsfelder Verwandte Berufe werden in Berufskundegruppen zusammengefasst und fachspezifisch unterrichtet. Die Lernenden erhalten Fachkompetenzen im entsprechenden Niveau für ihren Beruf. In der Vernetzung sind die zu erreichenden Ziele der schulischen und praktischen Ausbildung aufgeführt. 4. Arbeitgeber im ersten Arbeitsmarkt Eine spezielle Zielgruppe stellen die Arbeitgebenden dar. Vielfach fehlen Erfahrungswerte über die Einsatzmöglichkeiten von Menschen mit besonderen Lernbedürfnissen in der Praxis. Mögliche Arbeitsbereiche können in Zusammenarbeit mit der IV-Berufsberatung, mit den betreffenden Lehrpersonen der Sonderschulen und mit dem Job Coach aufgezeigt werden. Erfahrungen zeigen, dass die Aufnahme eines Menschen mit einer Behinderung in die Belegschaft eines Betriebes überaus positive Auswirkungen auf die Betriebskultur und somit auch auf die Produktivität haben kann. Aus diesem Grund sollen Arbeitgebende durch Vermittlung von geeigneten Informationen motiviert werden, ihren Betrieb in Bezug auf Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Menschen mit besonderen Lernbedürfnissen zu prüfen. Die Arbeitgebenden sollen vom eigenen Firmennutzen überzeugt werden. 5. Öffentlichkeitsarbeit Interessierte Kreise wie Eltern, Schulen, Beratungsstellen, Behörden, Arbeitgebende, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit, sollen regelmässig über die Berufspraktische Ausbildung orientiert werden. 5.1 Massnahmen Regelmässige Orientierung über die Berufspraktische Ausbildung in den Medien Konzept Berufspraktische Ausbildung MB
6 Eltern und Ausbildungsbetriebe werden einmal pro Ausbildungsjahrgang zu einem Informationsabend in die Berufsschule geladen Informationen und Informationsmaterial über die Berufspraktische Ausbildung wird durch die Berufsschule, die IV-Berufsberatung und Beratungsstellen regelmässig gestreut Informationen an Fachpersonen aus Schulen, Beratungsstellen, Behörden und Partnern durch Abgabe von Informationsmaterial und durch Zustellung des Konzeptes Orientierung der Arbeitgebenden über Zeitschriften des Gewerbes und individuelle Vermittlung von Informationen 6. Anhang Mindestanforderungen an Fertigkeiten im Bereich der Grundtechniken Niveaueinteilung Basismodul Berufsbezeichnungen Ergänzungsmodul Schul- und Disziplinarordnung In Kraft ab 1.Oktober 2012 Konzept Berufspraktische Ausbildung MB
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