Matterhorn Gotthard Bahn Finanzbericht 2014

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1 Matterhorn Gotthard Bahn Finanzbericht 2014

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3 Inhalt Kennzahlen in Kürze 4 Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats 5 Corporate Governance 6 Erfolgsrechnung 10 Bilanz 11 Geldflussrechnung 12 Entwicklung des Eigenkapitals 13 Anhang 14 Anlagespiegel 20 Kumulierte Wertberichtigungen 21 Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung 22

4 Kennzahlen in Kürze Finanzkennzahlen (in TCHF) Ertrag davon Abgeltungen Betriebsaufwand EBITDA EBITDA in % des Gesamtertrages 19.6% 15.2% Abschreibungen EBIT EBIT in % des Gesamtertrages 3.9% 2.8% Jahresergebnis Kostendeckungsgrad 70.1% 69.2% Geldfluss aus Geschäftstätigkeit Bilanzsumme Eigenfinanzierungsgrad 20.0% 19.3% Anlagenintensität 88.1% 90.2% Leistungszahlen (in Tausend) Reisende Personenkilometer Frequenzen Autoverlad

5 Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats 1. Jahresbericht und Jahresrechnung 2014, Bericht der Revisionsstelle Antrag des Verwaltungsrats: Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung 2014, Kenntnisnahme vom Bericht der Revisionsstelle. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Antrag des Verwaltungsrats: in CHF 2014 Gewinnvortrag 792 Jahresgewinn Verfügbarer Bilanzgewinn Zuweisung Reserve Güterverkehr Zuweisung andere Reserven Dividende Vortrag auf neue Rechnung 700 Die Dividende entspricht der Verzinsung des vom Aktionär eingesetzten Kapitals. Im 2014 wird das anrechenbare Kapital von CHF 46.7 Mio. zu 0.77% verzinst (durchschnittlicher 10-Jahres-Kassazinssatz der Bundesobligationen; gem. ARPV Art. 15). Im Geschäftsjahr 2014 wird eine Dividende von CHF 1.80 pro Namensaktie für dividendenberechtigte Aktien ausgeschüttet. Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage hat die Zuweisung in die Reserve Güterverkehr freiwilligen Charakter. 3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates Antrag des Verwaltungsrats: Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats 4. Statutenänderung Der Verwaltungsrat beantragt, die Statuten gemäss der Übersicht in der Beilage zu dieser Einladung zu ändern. 5. Wahlen Verwaltungsrat Wiederwahl der bisherigen Verwaltungsräte Isidor Baumann, Hans-Rudolf Mooser und Jean-Pierre Schmid für die Amtsdauer von einem Jahr bis und mit Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Revisionsstelle Antrag des Verwaltungsrats: Wahl der Revisionsstelle KPMG AG in Gümligen für das Geschäftsjahr Verschiedenes Im Namen des Verwaltungsrats der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG Jean-Pierre Schmid Verwaltungsratspräsident Brig, 12. März 2015

6 Corporate Governance 1. Gesellschaftsstruktur und Aktionariat Die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG ist Eigentümerin des Rollmaterials, der Depots und Werkstätten der Matterhorn Gotthard Bahngruppe. Sie ist verantwortlich für den Personen- und Güterverkehr sowie für die Autotransporte, die Erbringung anderer Dienstleistungen und den Unterhalt des Rollmaterials. Die BVZ Holding AG ist zu 75% an der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG beteiligt. Es besteht ein Aktionärsbindungsvertrag zwischen der BVZ Holding AG und den Aktionären der öffentlichen Hand, der die wesentlichen Bestimmungen über die Übertragbarkeit und Eintragung regelt. 2. Kapitalstruktur Das ordentliche Aktienkapital der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG beträgt per CHF und ist in Namenaktien à CHF 75 eingeteilt. Es besteht weder bedingtes noch genehmigtes Kapital. 6 Das Aktienkapital hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert (siehe S. 13). 3. Verwaltungsrat per Verwaltungsrats- Ausbildung Beruflicher Weitere wesentliche mitglied Hintergrund Verwaltungratsmandate Jean-Pierre Schmid Advokat Advokat BVZ Holding AG (1950, CH) und Notar und Notar Präsident seit 2008 Isidor Baumann Vermessungs- Ständerat Heizwerk Gotthard AG, (1955, CH) techniker FA Alpkäserei Urnerboden AG Vizepräsident seit 2012 Hans-Rudolf Mooser lic. oec. HSG lic. oec. HSG BVZ Holding AG, Matterhorn (1948, CH) Terminal AG Täsch, Touristische Mitglied seit 2003 Unternehmung Grächen AG, Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis AG, RegionAlps AG Marcel Mooser, lic. rer. pol., Sekretär des Verwaltungsrats, Brig-Glis Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats sind Schweizer Bürger und bis zur ordentlichen Generalversammlung der Rechnung 2014 gewählt.

7 Wahl und Amtszeit Dem Verwaltungsrat gehören mehrheitlich unabhängige externe Mitglieder an. Sie werden von der Generalversammlung für die Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Nach Ablauf des Mandats sind die Mitglieder wieder wählbar, insofern sie zum Zeitpunkt der Wahl das siebzigste Altersjahr nicht überschritten haben. Der Verwaltungsrat schlägt der nächsten Generalversammlung eine Statutenänderung vor, wonach die Amtszeit neu nur noch ein Jahr beträgt. Die Altersbeschränkung soll gemäss diesem Vorschlag zur Statutenrevision gestrichen werden. Interne Organisation Der Verwaltungsrat konstituiert sich selbst und ernennt den Sekretär des Verwaltungsrats. Der Präsident des Verwaltungsrats führt den Verwaltungsrat, leitet die Verwaltungsratssitzungen und die Generalversammlung. Im Verhinderungsfalle wird er durch den Vizepräsidenten oder ein anderes Mitglied vertreten. Kompetenzen und Beschlussfassung Der Verwaltungsrat übt als oberstes Organ der Gesellschaft die Oberaufsicht über die Geschäftstätigkeit aus und nimmt die unübertragbaren Aufgaben gemäss Obligationenrecht und Statuten wahr. 7 Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind in den Statuten sowie in einem Organisationsreglement festgelegt. Er ist befugt, in allen Angelegenheiten Beschluss zu fassen, die nicht ausdrücklich durch Gesetz, Statuten oder Organisationsreglement der Generalversammlung oder anderen Gesellschaftsorganen übertragen oder vorbehalten sind. Die Kompetenzen von Verwaltungsrat, Präsident und Geschäftsleitung sind im Organisationsreglement festgehalten. Die Entschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung werden vom Verwaltungsrat festgelegt. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid. Änderungen des Organisationsreglements bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder. An den Sitzungen des Verwaltungsrats nehmen der Unternehmensleiter und der Finanzchef mit beratender Stimme teil. Es besteht ein Audit-Committee. Sitzungen Der Verwaltungsrat tritt so häufig zusammen, wie es die Geschäfte verlangen wurden fünf ordentliche und drei ausserordentliche Sitzungen abgehalten. Das Audit-Committee hat zwei Sitzungen einberufen.

8 Informations- und Kontrollinstrumente Der Verwaltungsrat wird regelmässig offen und zeitgerecht informiert. Dazu dient ihm einerseits das Management-Informations-System, aus welchem quartalsweise Reports zum Geschäftsgang sowie Berichte zu Strategie und Risikokennzahlen generiert werden. Zudem wird der Verwaltungsrat vom Unternehmensleiter und dem Finanzchef in mündlicher und schriftlicher Form orientiert. Spezifische Reports werden für Projekte und andere Themenbereiche wie Business- und Finanzpläne erstellt. Diese werden für die nächsten fünf Jahre jährlich rollend angepasst und stellen die Basis für die Erarbeitung der detaillierten Jahresbudgets dar. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Abweichungsanalyse zu den jeweiligen Jahresergebnissen. 4. Geschäftsleitung per Die Geschäftsleitung setzt sich wie folgt zusammen: 8 Fernando Lehner, Wiler, eidg. dipl. Maschineningenieur HTL/FH, Malik MZSG Master of Management Vorsitzender der Geschäftsleitung, Leiter Finanzen und Services a.i. Martin Berchtold, Ried-Brig, Betriebsdisponent, Master of Business Management SMP St. Gallen Leiter Betrieb Egon Gsponer, Ausserberg, eidg. dipl. Kulturingenieur ETHZ, Executive MBA BFH mit Vertiefung General Management Leiter Infrastruktur Christoph Kronig, Brig-Glis, Master of Arts (M.A.) Anglistik und Journalistik, MAS ZFH Business Communications Leiter Personal, Sicherheit und Qualitätsmanagement Ivan Pfammatter, Baltschieder, eidg. dipl. Betriebs- und Produktionsingenieur ETHZ Leiter Rollmaterial und Traktion Marco Tacchella, Bülach, eidg. dipl. Marketingleiter Leiter Marketing und Vertrieb

9 5. Geschäftsführung Als geschäftsführende Gesellschaft der Matterhorn Gotthard Bahngruppe wurden der Aktiengesellschaft Matterhorn Gotthard Bahn ab dem 1. Januar 2003 die Koordination sowie die zentralen Führungs- und Supportaufgaben der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG übertragen. Der Geschäftsführungsvertrag wurde auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann innerhalb von sechs Monaten auf Ende eines Monats gekündigt werden. Die Entschädigung der Geschäftsführung wird aufgrund eines Schlüssels der Gesamtkosten des Managements/ der Direktion auf die Matterhorn Gotthard Bahngruppe und die BVZ Holding AG aufgeteilt. 6. Entschädigung, Beteiligungen und Darlehen Die Entschädigungen für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung werden vom Verwaltungsrat festgelegt. Die Bezüge des Verwaltungsrats sind fixe Entschädigungen und werden zusammen mit ihrer Tätigkeit als VR- Mitglied der Aktiengesellschaft Matterhorn Gotthard Bahn entschädigt. 9 Die Bezüge der Geschäftsleitung wie des Kaders beinhalten sowohl eine fixe, als auch eine variable erfolgsabhängige Entschädigung. Es bestehen keine Organdarlehen. 7. Revisionsstelle Als Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2014 wurde von der Generalversammlung die KPMG AG für ein Jahr gewählt. Dieses Mandat hat am 03. April 2014 begonnen. Die KPMG AG hat das Mandat als Revisionsstelle seit 2006 inne. Der leitende Revisor der KPMG, Stefan Andres, hat das Mandat am 03. April 2014 übernommen und betreut die Gesellschaft seit diesem Zeitpunkt. Die externe Revisionsstelle führt ihre Arbeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie nach den Schweizer Prüfungsstandards durch. Die Honorare für die KPMG AG betrugen im Geschäftsjahr 2014 CHF Für Zusatzaufträge wurden 2014 CHF ausbezahlt. 8. Informationspolitik Publiziert wird der jährliche Geschäftsbericht. Als permanente Informationsquelle dient die Web-Seite mit ihren Hinweisen zu den einzelnen Bereichen. Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt spätestens 20 Tage vor der Versammlung durch Brief an die im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre.

10 Erfolgsrechnung 10 Ertrag in CHF Personenverkehr Güterverkehr/Autoverlad gegenüber Dritten Leistungen aus Abgeltung Ausflugsverkehr Dienstleistungsertrag gegenüber Dritten gegenüber BVZ Unternehmen gegenüber Nahestehenden Aktivierte Eigenleistungen Übriger Ertrag gegenüber Dritten gegenüber BVZ Unternehmen Gewinn aus Anlageabgängen Total Ertrag Aufwand in CHF Betriebsaufwand Aufwand Dienstleistungen gegenüber Dritten gegenüber Bahngruppe 2i) gegenüber BVZ Unternehmen gegenüber Nahestehenden Fahrzeug-/Infrastrukturaufwand gegenüber Dritten gegenüber BVZ Unternehmen gegenüber Nahestehenden Verwaltung/Informatik gegenüber Dritten gegenüber Bahngruppe gegenüber BVZ Unternehmen gegenüber Nahestehenden Total Betriebsaufwand EBITDA Abschreibungen Finanzanlagen Abschreibungen Sachanlagen 2j) Total Abschreibungen Betriebsgewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) Finanzerfolg Finanzaufwand gegenüber Dritten Finanzertrag gegenüber Dritten Total Finanzerfolg 2k) Reserven Art. 36 Zuweisung Reserven Art Auflösung Reserven Art Total Reserven Art. 36 2l) Gewinn vor Steuern Gewinnsteuern 2m) Gewinn

11 Bilanz Aktiven in CHF Umlaufvermögen Flüssige Mittel 2a) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2b) gegenüber Dritten gegenüber Bahngruppe gegenüber BVZ Unternehmen gegenüber Nahestehenden Andere kurzfristige Forderungen gegenüber Dritten Vorräte Aktive Rechnungsabgrenzung Total Umlaufvermögen Anlagevermögen Finanzanlagen 2c) Sachanlagen 2d) Total Anlagevermögen Total Aktiven Passiven in CHF Fremdkapital Kurzfristiges Fremdkapital Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten gegenüber Bahngruppe gegenüber BVZ Unternehmen gegenüber Nahestehenden Vorauszahlungen von Kunden Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gegenüber Dritten gegenüber Bahngruppe Andere kurzfristige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung 2e) Total kurzfristiges Fremdkapital Langfristiges Fremdkapital Langfristige Finanzverbindlichkeiten 2f) gegenüber Dritten gegenüber Bahngruppe Langfristige Rückstellungen 2g) Total langfristiges Fremdkapital Total Fremdkapital Eigenkapital Aktienkapital Eigene Aktien Gesetzliche Reserven Andere Reserven Reserven Art Bilanzgewinn Total Eigenkapital Total Passiven

12 Geldflussrechnung Geldflussrechnung in CHF Geldfluss aus Geschäftstätigkeit Gewinn Abschreibungen auf Sachanlagen Abschreibungen Finanzanlagen / Bildung/Auflösung Rückstellungen / Bildung/Auflösung Reserven Art Gewinn aus Abgängen des Anlagevermögens / Übrige nicht liquiditätswirksame Flüsse Geldfluss (NUV) Zunahme / + Abnahme Forderungen Lieferungen und Leistungen Zunahme / + Abnahme Übrige Forderungen Zunahme / + Abnahme Vorräte Zunahme / + Abnahme Aktive Abgrenzungen Zunahme / Abnahme Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Zunahme / Abnahme Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Zunahme / Abnahme Passive Abgrenzungen Geldfluss aus Geschäftstätigkeit Geldfluss aus Investitionstätigkeit Investitionen in Finanzanlagen (Wertschriften) Investitionen in Sachanlagen (ohne aktivierte Fremdkapitalkosten) Devestitionen von Sachanlagen Zuflüsse von langfristigen Darlehen gegenüber Dritten Total Geldfluss aus Investitionstätigkeit Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit Finanzverbindlichkeiten + Zunahme / Abnahme gegenüber Dritten Zunahme / Abnahme gegenüber Bahngruppe Kauf / + Verkauf von eigenen Aktien Ausschüttung Dividende Total Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit Total Veränderung flüssige Mittel Nachweis Veränderung flüssige Mittel Total Veränderung flüssige Mittel

13 Entwicklung des Eigenkapitals Eigenkapitalnachweis 31. Dezember 2014 in CHF Aktienkapital Gesetzliche Eigene Andere Reserven Reserven Aktien Reserven Art. 36 Bilanzgewinn Total Dividende Veränderung Reserve Art Gewinn Dividende Veränderung Reserve Art Gewinn Das Aktienkapital beträgt CHF und ist in Namenaktien à CHF 75 eingeteilt. Sämtliche Aktien sind gleichermassen dividenden- und stimmberechtigt. Es bestehen keine Vorzugsrechte. Zum Bilanzstichtag besteht weder genehmigtes noch bedingtes Aktienkapital. Die Zunahme der anderen Reserven von CHF (2013: Zunahme CHF ) entspricht einer freiwilligen Zuweisung aus dem Spartenergebnis Güterverkehr 2013 gemäss Beschluss der Generalversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage hat die Zuweisung in die Reserve Güterverkehr freiwilligen Charakter. Bei der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG handelt es sich um eine dem Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetz unterstellte Unternehmung. Überschüsse aus den von Bund und Kantonen finanzierten Verkehrssparten sind gemäss Art. 36 mindestens zu 2/3 der Reserve für künftige Fehlbeträge zuzuweisen. Fehlbeträge aus abgeltungsberechtigten Sparten werden dieser Reserve entnommen. Die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG betrieb im Jahr 2014 ausser dem Glacier Express keine nicht abgeltungsberechtigten Sparten (siehe Anhang zur Jahresrechnung 2l). Der Jahresgewinn entspricht der Verzinsung des vom Aktionär eingesetzten Kapitals von CHF 46.7 Mio. zu 0.77% (durchschnittlicher 10-Jahres-Kassazinssatz der Bundesobligationen; gem. ARPV Art. 15) und dem Überschuss aus dem abgeltungsberechtigten Geschäftsbereich Güterverkehr. Eigene Aktien in CHF Anzahl Anschaffungspreis Bestand

14 Anhang 1. Grundsätze zur Rechnungslegung 1.1. Allgemeines Die Jahresrechnung wird in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Aktienrechtes und mit dem gesamten Swiss GAAP FER Regelwerk erstellt. Sie vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Die Bewertungsgrundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Die Jahresrechnung wurde vom Verwaltungsrat am 12. März 2015 genehmigt Bewertungsrichtlinien Grundlage der Bewertung bilden Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Prinzip der historischen Kosten). Die wichtigsten Regeln in Bezug auf die verschiedenen Positionen werden nachstehend wiedergegeben: 14 a) Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten bewertet. Die Fremdwährungspositionen werden zum Tageskurs per bewertet. b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen werden zum Nominalwert bewertet. Forderungen mit ungenügender Bonität werden einzelwertberichtigt. c) Übrige Forderungen Die übrigen Forderungen werden zum Nominalwert eingesetzt. d) Vorräte Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, höchstens aber zum tieferen Marktwert (netto realisierbaren Wert) bewertet. e) Sachanlagen Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen erfolgen linear aufgrund der geplanten Nutzungsdauer in Jahren. Abschreibung in Jahren Unterbau Oberbau 25 Hochbau 50 Einrichtungen 8 33 Einrichtungen für elektrische Zugförderung 25 Fernmelde- und Sicherungsanlagen 20 Schienenfahrzeuge 5 33 Motorfahrzeuge 5 Mobilien 3 12 Ersatzteile 25 f) Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten, höchstens aber zum tieferen Marktwert bewertet. g) Kurzfristige Verbindlichkeiten Unter dieser Position sind alle binnen einem Jahr fälligen Verbindlichkeiten bilanziert.

15 h) Langfristige Verbindlichkeiten Unter dieser Position sind alle Verbindlichkeiten aufgeführt, deren Fälligkeit die Jahresfrist übersteigt. Sämtliche Finanzverbindlichkeiten, die in mehr als einem Jahr fällig sind, werden unter langfristigem Fremdkapital ausgewiesen. i) Rückstellungen Hierbei handelt es sich um Rückstellungen für bezifferbare Risiken, die auf einem Ereignis in der Vergangenheit gründen und deren Höhe und/oder Fälligkeit ungewiss, aber schätzbar sind. j) Reserve Art. 36 Bei der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG handelt es sich um eine dem Eisenbahn- und Personenbeförderungsgesetz unterstellte Unternehmung. Überschüsse aus den von Bund und Kantonen finanzierten Verkehrssparten sind gemäss Art. 36 mindestens zu 2/3 der Reserve für künftige Fehlbeträge zuzuweisen. Fehlbeträge aus abgeltungsberechtigten Sparten werden dieser Reserve entnommen. Die Zuweisung erfolgt, sofern das Ergebnis der abgeltungsberechtigten Sparten die Verzinsung (2014: 0.77%; 2013: 0.89%) des von den Aktionären eingesetzten Kapitals übersteigt. Die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG betrieb im Jahr 2014 ausser dem Glacier Express keine nicht abgeltungsberechtigte Sparte. 15 k) Personalvorsorge Die Vorsorgeverpflichtungen der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG für Alter, Todesfall und Invalidität richten sich nach den in der Schweiz geltenden Bestimmungen und Gepflogenheiten. Die Personalvorsorge wird in einer selbstständigen Stiftung zusammengefasst. Die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen aller Vorsorgepläne für die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG werden auf den Bilanzstichtag berechnet. l) Wertbeeinträchtigungen Bei allen Aktiven wird auf jeden Bilanzstichtag geprüft, ob Anzeichen dafür bestehen, dass der Buchwert des Aktivums den erzielbaren Wert (der höhere Wert von Marktwert und Nutzwert) übersteigt (Wertbeeinträchtigung, Impairment). Falls eine Wertbeeinträchtigung vorliegt, ist der Buchwert auf den erzielbaren Wert reduziert worden, wobei die Wertbeeinträchtigung dem Periodenergebnis belastet wird. 2. Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Jahresrechnung a) Flüssige Mittel in CHF Kassen Postcheck Banken Total b) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in CHF Forderungen gegenüber Dritten Bahngruppe BVZ Unternehmen Nahestehenden Delkredere Total Die Bahngruppe umfasst die Aktiengesellschaft Matterhorn Gotthard Bahn, die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG und die Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG. Zu den Nahestehenden gehören die Gornergrat Experience AG, die Matterhorn Terminal AG Täsch und die Zermatt Bergbahnen AG. Als BVZ Unternehmen werden die BVZ Holding AG, die BVZ Asset Management AG und die Gornergrat Bahn AG betrachtet.

16 c) Finanzanlagen Die Finanzanlagen beinhalten unter anderem Aktien der RailAway AG, Switzerland Travel Centre AG und eine Beteiligung mit Darlehen entsprechend Aktienliberierung an Touristische Unternehmung Grächen AG. Name: RailAway AG Zweck: Organisation und Förderung des Bahntourismus in den verschiedenen Zweigen, wie insbesondere durch Konzeption, Einkauf, Vermarktung, Produktion von Bahnpauschal-Arrangements jeglicher Art, Abgabe der Produkte an Wiederverkäufer sowie weitere Tätigkeiten, die mit dem Tourismus im Zusammenhang stehen; Beteiligungen; Erwerb, Halten und Veräusserung von Grundstücken. Sitz: Luzern Aktienkapital: CHF Beteiligungsquote: 3% 16 Name: Switzerland Travel Centre AG Zweck: Die Gesellschaft bezweckt den raschen Zugang zu Reiseangeboten mit dem Schwerpunkt von Angeboten im Bereich Hotellerie und öffentlichem Verkehr sowie deren direkten Verkauf mittels Einsatz modernster Technologien. Sie betreibt weiterhin die nationale Informations- und Reservationsplattform der Destination Schweiz. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, sich an andern Unternehmen des In- und Auslandes beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit ihnen zusammenschliessen. Sie kann alle Geschäfte eingehen, Verträge abschliessen und Massnahmen treffen, welche geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder welche direkt oder indirekt mit diesem im Zusammenhang stehen. Sie kann Grundstücke erwerben, verwalten, belasten und veräussern. Sitz: Zürich Aktienkapital: CHF Beteiligungsquote: 2.25% Name: Touristische Unternehmung Grächen AG Zweck: Errichtung, der Erwerb und der Betrieb von Gondelbahnen, Sesselliften, Skiliften und von anderen touristischen Anlagen in und um Grächen. Wahrung ihres Charakters als Erwerbsgesellschaft die wirtschaftliche und touristische Entwicklung des Kurortes Grächen und der Region fördern. Gestaltung, Ausführung und Weiterentwicklung des touristischen Marketings. Anbieten und Erbringen von touristischen Dienstleistungen zur Förderung der örtlichen Tourismuspolitik. Erstellung, Betrieb und Unterhalt von Gastrobetrieben auf eigene oder Rechnung Dritter. Kann sich in diesem Rahmen an anderen ähnlichen Bestrebungen und Unternehmungen beteiligen. Sitz: Grächen Aktienkapital: CHF Beteiligungsquote: 2.6% Die Finanzanlagen setzen sich wie folgt zusammen: Buchwert RailAway AG CHF 0 (2013: CHF 0), Buchwert Switzerland Travel Centre AG CHF 1 (2013: CHF 1), Darlehen an Touristische Unternehmung Grächen CHF 0 (2013: CHF ), weitere Finanzanlagen CHF 5000 (2013: CHF ). d) Sachanlagen Wir verweisen auf den Anlagespiegel auf der Seite 20. e) Passive Rechnungsabgrenzung in CHF Personenverkehr Halbtax- und Jahresabo Autotransporte Furka Übrige Verkehrseinnahmen Steuern Übrige passive Rechnungsabgrenzungen Direkter Verkehr Leistungsabgrenzungen Projekte Andere passive Rechnungsabrenzungen Total

17 f) Langfristige Finanzverbindlichkeiten Gegenüber Dritten Kredit (in CHF) Zinssatz Fälligkeit Totalbetrag Leasing Shuttle 6.14% Leasing Triebfahrzeuge 3.19% Öffentliche Anleihe 1.50% Total Die Jahrestranche an den Leasingverbindlichkeiten wird unter der Rubrik kurzfristige Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Sie beträgt 2014 CHF (2013: CHF ). Für die Finanzierung des neuen Rollmaterials hat die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG eine öffentliche Inlandanleihe mit fixem Zinssatz von 1.5% und einer Laufzeit von 20 Jahren ( ) im Betrag von CHF 100 Mio. am Markt platziert. Mit der Betriebsmittelbewilligung haben der Bund und die Kantone Uri, Graubünden und Wallis ihr Einverständnis zu dieser Investition gegeben. Ebenfalls profitiert die Matterhorn Gotthard Bahn von der Bürgschaft des Bundes und kann den Finanzierungsbedarf zu attraktiven Konditionen decken. Gegenüber Bahngruppe Im Weiteren weist die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG ein Passivdarlehen gegenüber der Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG von CHF (2013: CHF ) aus, wovon CHF (2013: CHF ) unter anderen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen werden. Dieses Darlehen diente gemäss Eisenbahngesetz ursprünglich der Rollmaterialfinanzierung und wird nun der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG zur Verfügung gestellt. 17 g) Rückstellungsspiegel in CHF Besitzstandregelung Total Buchwert per Umbuchung Bildung Verwendung Buchwert per Buchwert per Umbuchung Bildung Verwendung Buchwert per davon kurzfristig davon langfristig Rückstellung für AHV-Überbrückungsrente und Besitzstandregelung Der Vorsorgeplan der Matterhorn Gotthard Bahn sieht neben den mit jährlichen Beiträgen bei der Pensionskasse MGB/GGB versicherten Vorsorgeleistungen wie Alter, Invalidität und Tod weitere Vorsorgeleistungen vor. Der Arbeitgeber sichert eine AHV-Überbrückungsrente und eine Besitzstandgarantie infolge des per vorgenommenen Primatwechsels zu. Die administrative Abwicklung der Überbrückungsrente wurde ab von der Pensionskasse MGB/GGB übernommen. Die entsprechenden Mittel wurden in die Pensionskasse überführt. Die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG ist weiterhin für die Finanzierung der Überbrückungsrente verantwortlich.

18 h) Personalaufwand/-vorsorge Die Mitarbeiter sind nach Vollendung des 17. Altersjahres gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Vorsorgeeinrichtung wird seit dem im Beitragsprimat geführt. Die Aktiengesellschaft Matterhorn Gotthard Bahn führt im Auftrag der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG und der Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG den Anschlussvertrag mit der Personalvorsorgestiftung der MGBahn aus. Sämtliche wirtschaftlichen Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung werden durch die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG und die Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG abgedeckt. Die Pensionskasse weist per einen Deckungsgrad von % auf (per : 98.88%). Verbindlichkeiten aus Vorsorgeeinrichtungen Wirtschaftlicher Nutzen/ Wirtschaftliche Verpflichtung (in TCHF) Vorsorgeeinrichtung mit Unterdeckung Personalvorsorgestiftung der MGB Geschätzte Unterdeckung Wirtschaftlicher Anteil Veränderung zum Vorjahr Vorsorgeaufwand im Aufwand DL ggü. Bahngruppe Die Arbeitgeber haben im Jahr 2014 für die Sanierung einen freiwilligen Betrag (Matterhorn Gotthard Verkehrs AG CHF ) an die Vorsorgeeinrichtung einbezahlt. Die finanzielle Situation hat sich auf diese Weise gegenüber dem Vorjahr verbessert und wird weiterhin laufend überwacht. 18 i) Sanierung der Pensionskasse Im Dienstleistungsaufwand von CHF sind CHF für die Sanierung der Pensionskasse enthalten. Der Arbeitgeber hat im Jahr 2014 für die Sanierung einen freiwilligen Betrag von CHF (2013: CHF ) an die Vorsorgeeinrichtung einbezahlt. Die finanzielle Situation hat sich auf diese Weise gegenüber dem Vorjahr verbessert und wird weiterhin laufend überwacht. j) Abschreibungen Sachanlagen Durch die vollständige Inbetriebnahme des neuen Rollmaterials werden die Personenwagen der Breda-Serie nur noch marginal eingesetzt. Der Wertbeeinträchtigung (Impairment) aufgrund des Nutzwertes wird mit Sonderabschreibungen von CHF Rechnung getragen. k) Finanzerfolg Die Position Finanzerfolg betrifft die Zinsen auf Finanzschulden und Finanzanlagen sowie berechtigte Skontoabzüge. Im Zusammenhang mit der Rollmaterialbeschaffung und -finanzierung sind Zinsaufwendungen von CHF angefallen. Davon wurden 2014 CHF (2013 CHF ) aktiviert. Die Höhe der Aktivierung berechnet sich auf dem durchschnittlichen Nettoanlagewert des Produktionsfortschritts zum effektiven Zinssatz der Anleihensfinanzierung von 1.5%. l) Reserven Art. 36 Es wurden Reserven Art. 36 im Umfang von CHF gebildet. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Zuweisung in die Reserve aus dem Gewinn des regionalen Personenverkehrs (RPV) von CHF und des Autoverlads von CHF m) Steuern Seit dem sind konzessionierte und abgeltungsberechtigte Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen von der Steuerpflicht (Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuer) befreit. Diese Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf die Gewinne aus der konzessionierten Tätigkeit, die frei verfügbar sind. Der Güterverkehr bleibt nach wie vor steuerpflichtig, da dieser (obwohl abgeltungsberechtigt) nicht konzessioniert ist. Gemäss Spartenrechnung resultiert für den Güterverkehr im Jahr 2014 ein Gewinn von CHF Darum resultiert für das Jahr 2014 eine Gewinnsteuer von CHF Der Glacier Express ist ab 2014 nicht mehr abgeltungsberechtigt und ist somit steuerpflichtig. Gemäss Spartenrechnung resultiert für den Glacier Express im Jahr 2014 ein Verlust von CHF o) Geldflussrechnung Die Geldflussrechnung wird für den Fonds flüssige Mittel erstellt. in CHF Bezahlte Zinsen Erhaltene Zinsen Bezahlte Steuern

19 3. Eventualverbindlichkeiten Per Bilanzstichtag bestehen keine Eventualverbindlichkeiten. 4. Weitere Angaben 4.1 Belastete Aktiven Die Anlagen im Leasing befinden sich bis zum Ablauf der Leasingverträge im Eigentum des Leasinggebers. in CHF Shuttle Triebfahrzeuge Total Nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten Die Matterhorn Gotthard Verkehrs AG hat nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten in der Höhe von CHF (2013: CHF ). 4.3 Brandversicherungswerte der Sachanlagen in CHF Liegenschaften Fahrhabe Rollmaterial Total Deckungssumme Betriebshaftpflichtversicherung in CHF Personen-/Güterverkehr Deckungssumme Sachversicherung in CHF Fahrhabe und Stellwerke Gebäude Rollmaterial Total Bedeutende Aktionäre Aktionäre, deren stimmenmässige Beteiligung 5% überschreiten sind nachstehend aufgeführt. Name Wohnort/Sitz Beteiligung 2014 Beteiligung 2013 BVZ Holding AG Brig 75.29% 75.29% Öffentliche Hand (Bund, Kantone, Wallis, Uri, Graubünden) 22.08% 22.08% 4.7 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung Das Risikomanagement der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG, welches sowohl strategische als auch operative Risiken beinhaltet, ist in das konzernweite Risikomanagement der BVZ Gruppe integriert. Die identifizierten Risiken werden einzeln nach Eintretenswahrscheinlichkeit und Schadensausmass bewertet und in einer Risikomatrix dargestellt. Zu den einzelnen Risiken werden entsprechende Massnahmen definiert. Eine systematische Erhebung und Aktualisierung der Risiken erfolgt einmal pro Jahr. Die Risikosituation und die Umsetzung der definierten Massnahmen werden überwacht. Der Verwaltungsrat der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG befasst sich mindestens einmal jährlich mit dem Risikomanagement. 5. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Frau Alice Kalbermatter wurde per 1. März 2015 zur neuen Leiterin Finanzen und Services sowie als Mitglied der Geschäftsleitung ernannt. Sie übernimmt in dieser Funktion die Nachfolge von Beat Britsch, welcher Ende Oktober 2014 die BVZ Gruppe verlassen hat. 6. Informationen Bundesamt für Verkehr Wir halten fest, dass das Bundesamt für Verkehr gemäss seinem Schreiben vom 19. Februar 2015 im Sinne von Artikel 37 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) die Positionen der Jahres- und Kostenrechnung 2014, die einen Zusammenhang mit laufenden eisenbahngesetzlichen Beiträgen und Darlehen haben, formell geprüft und ohne Einschränkung genehmigt hat.

20 Anlagespiegel Anlagespiegel per in CHF Nettobuchwert Anschaffungswerte Zugang Zugang Spezialfinanzierung Abgang Abgang Spezialfinanzierung Reklassifikation Bestand Erwerb von Grund und Rechten Unterbau Oberbau Hochbau Einrichtungen Elektrische Zugförderung Fernmelde- und Sicherungsanlagen Schienenfahrzeuge Schienenfahrzeuge in Leasing Motorfahrzeuge Mobilien Ersatzteile Total Anlagen in Bau Total Sachanlagen Im 2014 wurden Zinsen im Betrag von CHF aktiviert. Die Aktivierung wurde im Zusammenhang mit der laufenden Rollmaterialbeschaffung und -finanzierung vorgenommen. Die Höhe der Aktivierung berechnet sich auf dem durchschnittlichen Nettoanlagewert des Produktionsfortschritts zum effektiven Zinssatz der Anleihensfinanzierung von 1.5%. Anlagespiegel per in CHF Nettobuchwert Anschaffungswerte Zugang Zugang Spezialfinanzierung Abgang Abgang Spezialfinanzierung Reklassifikation Bestand Erwerb von Grund und Rechten Unterbau Oberbau Hochbau Einrichtungen Elektrische Zugförderung Fernmelde- und Sicherungsanlagen Schienenfahrzeuge Schienenfahrzeuge in Leasing Motorfahrzeuge Mobilien Ersatzteile Total Anlagen in Bau Total Sachanlagen Im 2013 wurden Zinsen im Betrag von CHF aktiviert. Die Aktivierung wurde im Zusammenhang mit der laufenden Rollmaterialbeschaffung und -finanzierung vorgenommen. Die Höhe der Aktivierung berechnet sich auf dem durchschnittlichen Nettoanlagewert des Produktionsfortschritts zum effektiven Zinssatz der Anleihensfinanzierung von 1.5%.

21 Kumulierte Wertberichtigungen Kumulierte Wertberichtigungen per in CHF Bestand Abschreibung Wertbeeinträchtigung Abgang Abgang Spezialfinanzierung Reklassifikation Bestand Nettobuchwert Erwerb von Grund und Rechten Unterbau Oberbau Hochbau Einrichtungen Elektrische Zugförderung Fernmelde- und Sicherungsanlagen Schienenfahrzeuge Schienenfahrzeuge in Leasing Motorfahrzeuge Mobilien Ersatzteile Total Anlagen in Bau Total Wertberichtigung Sachanlagen Kumulierte Wertberichtigungen per in CHF Bestand Abschreibung Abschreibung Spezialfinanzierung Abgang Abgang Spezialfinanzierung Reklassifikation Bestand Nettobuchwert Erwerb von Grund und Rechten Unterbau Oberbau Hochbau Einrichtungen Elektrische Zugförderung Fernmelde- und Sicherungsanlagen Schienenfahrzeuge Schienenfahrzeuge in Leasing Motorfahrzeuge Mobilien Ersatzteile Total Anlagen in Bau Total Wertberichtigung Sachanlagen

22 Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG, Brig-Glis Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Matterhorn Gotthard Verkehrs AG, bestehend aus Erfolgsrechnung, Bilanz, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis und Anhang (Seiten 10 21), für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. 22 Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung vermittelt die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit Swiss GAAP FER und entspricht dem schweizerischen Gesetz sowie den Statuten. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. KPMG AG Stefan Andres Martin Hirsiger Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte Leitender Revisor Gümligen-Bern, 12. März 2015

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