Wiener Netzwerk Kindergartenverpflegung WiNKi

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1 Wiener Netzwerk Kindergartenverpflegung WiNKi Leitfaden für Caterer und Großküchen von Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen zur Erreichung des ÖGE-Gütesiegels für nährstoffoptimierte Speisenpläne (Stufe 3) über die WiNKi-Auslobung mittels Speisenfrequenzen (Stufe 1) geprüfte optimale Lebensmittelauswahl (Stufe 2)

2 Das ÖGE-Gütesiegel für nährstoffoptimierte Speisenqualität Kindern die gesündere Wahl zur leichteren Wahl machen! Kontakt: Mag. a Alexandra Hofer Geschäftsführung Österreichische Gesellschaft für Ernährung C/O AGES Bürotrakt WH Spargelfeldstraße Wien info@oege.at Hintergründe Die ÖGE engagiert sich seit über 60 Jahren im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Ziele für Gesundheitsförderung und Prävention im Bereich Ernährung. Fehl-, Überernährung und Bewegungsmangel können zu ernährungsassoziierten Erkrankungen wie zu Übergewicht, Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs führen. Zur Prävention dieser ernährungsassoziierten Erkrankungen sollte eine gesundheitsförderliche Ernährung allen Bevölkerungsgruppen leicht zugänglich sein. Bereits jedes vierte Kind ist übergewichtig oder adipös! Der Österreichische Ernährungsbericht 2012 zeigt auf, dass Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen nach wie vor ein gewichtiges Problem darstellen. Die Aufnahme an Fleisch- und Wurstwaren, Süßigkeiten, Mehlspeisen und salzigen Knabberartikeln ist deutlich zu hoch. Hingegen werden Gemüse und Obst, (Vollkorn)brot, Getreideprodukte und Erdäpfel sowie fettarme Milch- und Milchprodukte in zu geringer Menge gegessen. Die ganztägige Betreuung in Kindergärten nimmt stetig zu. Geprüfte Speisenqualität in Kindergärten Nicht zuletzt aus diesen Gründen sollte besonderes Augenmerk auf ein qualitativ hochwertiges, kindgerechtes und nährstoffoptimiertes Speisenangebot in Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen gerichtet werden. Viele Großküchen und

3 EssenslieferantInnen haben in diesem Bereich schon viel investiert und liefern hochwertige Speisenqualität bzw. haben Tag für Tag viele begeisterte und zufriedene kleine Esser. Im Rahmen des WINKI-Projekts haben diese Anbieter nun die Möglichkeit ihr Angebot in einem zweistufigen Zertifizierungsverfahren durch eine unabhängige Organisation auszeichnen zu lassen und damit einen wertvollen Beitrag zur gesundheitsförderlichen Verpflegung ihrer kleinen Gäste zu leisten. Neben dem Kompetenzgewinn für das ganze Team erlangen diese AnbieterInnen dadurch auch einen Imagegewinn und einen klaren Wettbewerbsvorteil. WiNKi hilft bei der Umsetzung Die Umsetzung der Vorgaben für das WiNKi-Logo und in weiterer Folge für das ÖGE- Gütezeichen ist für Unternehmen bzw. Großküchen in der Praxis nicht immer einfach. Viele Betriebe benötigen beim Umstellungsprozess fachliche Hilfe. Mögliche Stolpersteine betreffen den Zeitaufwand für die Vorbereitung, da vielfach Rezepturen und Zubereitungshinweise unvollständig dokumentiert sind. Knapp kalkulierte Portionspreise können den Einsatz qualitativ hochwertiger Rohstoffe/Lebensmittel erschweren. Die Praxis zeigt, dass das gesunde Angebot trotz aller Bemühungen - oft nicht angenommen wird. Weitere wichtige Voraussetzungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Implementierung sind ein gut geschultes und motiviertes Personal und die Kommunikation mit den KonsumentInnen. Informationen zur Erreichung des WiNKi-Logos finden Sie unter: Leitfaden für Caterer von Kindern im Kindergartenalter zur Erreichung des ÖGE- Siegels zur nährstoffoptimierten Speisenqualität über die WiNKi-Auslobung Im Rahmen des WiNKi-Projekts werden im Bildungskatalog Workshops für Führungskräfte und MitarbeiterInnen von Großküchen und EssenslieferantInnen von Wiener Kindergärten angeboten, die diese Problematik aufgreifen, individuelle Lösungsmöglichkeiten aufzeigen bzw. gemeinsam im Stufensystem erarbeiten. Diese Workshops sind im Rahmen des Projekts kostenlos buchbar, z.b.: 1. Besprechung und Auswertung der Menükomponentenanalyse und Möglichkeiten der WiNKi Auslobung. Die Auslobung mit dem WiNKi LOGO ist für die VerpflegerInnen im Rahmen des WiNKi-Projektes kostenlos. 2. Der Weg zum ÖGE-Gütezeichen für nährstoffoptimierte Speisenqualität für Speisenpläne in Kindergärten (Stufe 3). Die Kosten für die Zertifizierung mit dem ÖGE-Gütezeichen für nährstoffoptimierte Speisenpläne (Stufe 3) sind unter bzw. im weiteren Dokument auf Seite 9 angeführt.

4 Das ÖGE-Gütezeichen für nährstoffoptimierte Speisenpläne ist das einzige offizielle Gütezeichen für Gemeinschaftsverpflegung in Österreich. Im Rahmen des WiNKi Projekts wurde erstmals ein neues Vergabeverfahren im Stufensystem erarbeitet. Die Ausweitung des ÖGE-Gütezeichens im Bereich Kindergärten ist Teil des Maßnahmenkatalogs des Nationalen Aktionsplans Ernährung NAP.e des Bundesministeriums für Gesundheit und wird in diesem Projekt durch die Vorsorgemittel der Bundesgesundheitsagentur unterstützt. Wichtige Zielsetzungen Vorrangiges Ziel des ÖGE-Gütezeichens ist die Qualitätssicherung in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Im Bereich der ernährungsphysiologischen Qualität kommt es dabei vor allem auf eine zielgruppenadäquate, gesundheitsfördernde Zusammenstellung der Speisepläne und eine nährstoffschonende Zubereitung an. Anhaltspunkte für die notwendige Nährstoffzufuhr bieten die D-A-CH Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. Mit dem Erwerb des Gütezeichens haben Unternehmen die Gewährleistung, dass ihre KundInnen im Falle des WiNKi-Projekts die Kinder und MitarbeiterInnen in Kindergärten und Tagesbetreuungseinrichtungen - in den Genuss einer gesundheitsfördernden Ernährung kommen. KonsumentInnen, die mit dem ÖGE- Gütezeichen ausgezeichnete Speisen verzehren, haben die Gewähr, dass diese auf Basis der Gütezeichenkriterien nährstoffoptimiert und schonend zubereitet wurden. Chancen nützen - Vorteile einer Zertifizierung in der GV Eine Optimierung des Angebots in der Gemeinschaftsverpflegung nach den Kriterien des ÖGE-Gütezeichens stellt eine nachhaltige und qualitätsgesicherte Maßnahme dar und erleichtert die Berücksichtigung besonderer Ernährungsbedürfnisse. Gewährleistung einer zielgruppengerechten, optimierten Nährstoffversorgung Klare und unmissverständliche Kennzeichnung nährstoffoptimierter Speisen Erreichen von breiten Bevölkerungsgruppen und Risikogruppen Auszeichnung von Trägern und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, die gesundheitsförderliche Verpflegung anbieten, Wettbewerbsvorteil bei Ausschreibungen.

5 ÖGE-Gütesiegel für nährstoffoptimierte Speisenqualität in der Gemeinschaftsverpflegung Übersicht 1. Wissenschaftliche Grundlagen und Qualitätsmerkmale des ÖGE-Gütesiegels Kriterien des ÖGE-Gütesiegels Fachlich-wissenschaftliche Grundlagen des ÖGE-Gütesiegels Ablauf des Verfahrens zur Verleihung des ÖGE-Gütesiegel Vorbesprechung Verfahren zur Verleihung des ÖGE-Gütesiegels Verfahren zur Aufrechterhaltung des ÖGE-Gütesiegels Kosten des ÖGE-Gütesiegel Allgemeine Bedingungen Verwaltungspauschale Nährwertberechnung im Rahmen einer Teilverpflegung für eine Menülinie Nährwertberechnung im Rahmen einer Vollverpflegung für eine Menülinie Durchführung eines Audits Pflichten des Unternehmens und der ÖGE Pflichten des Unternehmens Pflichten der ÖGE Werbliche Nutzung und Entzug des ÖGE-Gütesiegel Werbliche Nutzung Sonstige Vertragsbestandteile... 17

6 1. Wissenschaftliche Grundlagen und Qualitätsmerkmale des ÖGE-Gütesiegels 1.1. Kriterien des ÖGE-Gütesiegels 1 Einhaltung der zielgruppenspezifischen Vorgaben an eine ausgewogene und richtige Ernährung für eine oder mehrere Menülinie(n) im Rahmen einer Teil- oder Vollverpflegung unter Berücksichtigung des Energiegehaltes und folgender Nährstoffe: Energiegehalt Eiweiß Fett Kohlenhydrate Ballaststoffe Mineralstoffe: Calcium, Magnesium, Eisen und Jod Vitamine: Vitamin C, B1 und E Nährstoffschonende Speisenzubereitung auf der Basis fachlich wissenschaftlicher Grundlagen sowie jenen einer guten Herstellungspraxis 1.2. Fachlich-wissenschaftliche Grundlagen des ÖGE-Gütesiegels D-A-CH Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr (in der jeweils gültigen Fassung) Die D-A-CH Referenzwerte sind ein international anerkanntes Regelwerk, in dem zielgruppenspezifisch die Ansprüche an Makro- und Mikronährstoffe in der menschlichen Ernährung festgelegt sind. Deutscher Bundeslebensmittelschlüssel (BLS) bzw. Souci-Fachmann-Kraut (SFK) (in der aktuellen Fassung) Der BLS bzw. SFK 2 sind Datenbanken für die Nährstoffgehalte von Lebensmitteln, die von der ÖGE als Grundlage zur Berechnung und Beurteilung von Speisenplänen und Rezepten anerkannt wird. 1 Die ÖGE behält sich das Recht vor im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses, auf der Basis der fachlich-wissenschaftlichen Grundlagen des ÖGE-Gütesiegels und den Erkenntnissen der Ernährungswissenschaften und medizin die Kriterien zur Erlangung des ÖGE-Gütesiegels zu modifizieren. 2 Andere Nährstoffdatenbanken, die inhaltlich jenen des deutschen BLS bzw. dem SFK entsprechen, können ausschließlich nach Genehmigung der ÖGE verwendet werden.

7 Technische Hilfsmittel zur Nährstoffbewertung Zur Bewertung der nährwertoptimierten Speisenpläne werden seitens der ÖGE die Computerprogramme DGE-PC professional und/oder nut.s nutritional.software in der jeweils aktuellen Version empfohlen Ablauf des Verfahrens zur Verleihung des ÖGE- Gütesiegel 2.1. Vorbesprechung (vor Einleitung des Verfahrens zur Verleihung des ÖGE-Gütesiegels) Im Zuge einer Vorbesprechung werden die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und technische Details zur Abwicklung der ÖGE-Gütesiegelverfahren besprochen, wie zum Beispiel: Welche Zielgruppe wird im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung versorgt (Kinder, Erwachsene im Berufsleben, SeniorInnen)? Handelt es sich dabei um eine Teil- oder Vollverpflegung? Wie viele Menülinien sollen nährstoffoptimiert werden? Vorgehensweise bei der Nährwertberechnung und Erstellung von Zubereitungshinweisen unter Nutzung des Deutschen Bundeslebensmittelschlüssels (BLS) bzw. Souci-Fachmann-Kraut (SFK) (in der aktuellen Fassung) unter Zuhilfenahme der Nährwertberechnungsprogramme DGE PC professional oder nut.s nutritional software 5. Technische Vorgaben bei der Einreichung der Speisenpläne, der Rezepte inkl. der erstellten Nährwertberechnungen und Zubereitungshinweise zur Konformitätsüberprüfung mit den ÖGE-Gütesiegelkriterien. Information über Audits bzw. Nachaudits in den Produktions- bzw. Regenerierküchen, dabei verwendete Checklisten, Bewertungsgrundlagen und Ergebnisermittlung. Vertragsabschluss zwischen der ÖGE und dem Unternehmen mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. 3 Andere Nährwertberechnungsprogramme die inhaltlich den Programmen DGE-PC professional und/oder nut.s nutritional.software entsprechen, können ausschließlich nach Bewertung und nachfolgender Genehmigung durch die ÖGE vom Unternehmer verwendet werden. Die im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens anfallenden Kosten werden vom Unternehmen getragen.

8 2.2. Verfahren zur Verleihung des ÖGE-Gütesiegels Das Unternehmen stellt sämtliche, vom Unternehmen den Kriterien des ÖGE- Gütesiegels entsprechend nährstoffoptimierten Speisenpläne, Rezepturen, Zubereitungshinweise und Nährwertberechnungen jener Menülinie(n) zur Verfügung. Konformitätsprüfung der Speisenpläne, Rezepturen, Nährwertberechnungen und Zubereitungshinweise auf der Basis der fachlich-wissenschaftlichen Grundlage durch die ÖGE bzw. durch eine im Unterauftrag beauftragte Person oder Institution. Im Rahmen der Konformitätsprüfung durch unabhängige AuditorInnen festgestellte Abweichungen der eingereichten Speisenpläne, Rezepturen, Nährwertberechnungen und Zubereitungshinweise werden vom Unternehmen entsprechend korrigiert bzw. nachgebessert. Erneute Konformitätsprüfung der vom Unternehmen korrigierten und nachgebesserten Speisenpläne, Rezepturen, Nährwertberechnungen und Zubereitungshinweise durch unabhängige AuditorInnen. Audit in der/den Produktions- und Regenerierküche(n) des Unternehmens durch unabhängige AuditorInnen anhand einer Checkliste inkl. Erstellung eines Auditberichtes. Auf der Basis der Auditfeststellungen in der/den Produktions- und Regenerierküche(n) werden vom Unternehmen Verbesserungsmaßnahmen erstellt. Auf Grund der Ergebnisse des Audits ist bei festgelegten Abweichungen gemäß des Verfahrens zur Verleihung des ÖGE-Gütesiegels ein Nachaudit vor Ort in der/den Produktions- und Regenerierküche(n) des Unternehmens zur Bewertung der umgesetzten Verbesserungsmaßnahmen an Hand einer Checkliste durchzuführen. Erstellen eines zusammenfassenden Berichtes aus den Ergebnissen der Konformitätsprüfung der Speisenpläne, des Audits bzw. Nachaudits durch die ÖGE- Geschäftsführung als Grundlage für die Einleitung des Entscheidungsverfahrens zur ÖGE-Gütesiegelverleihung durch den ÖGE-Vorstand. Prüfung sämtlicher Dokumente, Schriftstücke, Unterlagen, Informationsmaterialien und Werbemittel durch die ÖGE im Hinblick auf die werbliche Nutzung des ÖGE- Gütesiegels. Entscheidungsverfahren über die ÖGE-Gütesiegelvergabe 4 an das Unternehmen. 4 Nach Vorliegen sämtlicher Detailergebnisse der Rezeptur-, Speiseplan- und Plausibilitätsprüfung inkl. jener von durchgeführten Audits bzw. Nachaudits erfolgt das Verfahren zur Verleihung, Aufrechterhaltung oder Entzug des ÖGE-Gütesiegels durch den Vorstand der ÖGE.

9 Übergabe eines Dekretes an das Unternehmen 5, in dem die Erfüllung der Qualitätskriterien zum ÖGE-Gütesiegel für die zielgruppenspezifische(n) nährstoffoptimierte(n) Menülinie(n) bestätigt wird Verfahren zur Aufrechterhaltung des ÖGE-Gütesiegels Das Verfahren zur Verlängerung des ÖGE-Gütesiegels läuft entsprechend dem Verfahren zur Verleihung des ÖGE-Gütesiegels 1 x pro Kalenderjahr ab. 3. Kosten des ÖGE-Gütesiegel 3.1. Allgemeine Bedingungen Sämtliche, im Zuge des ÖGE-Gütesiegelverfahrens anfallenden Kosten werden ohne Mehrwertsteuer verrechnet. Die Kosten, die im Zuge des Gütesiegelverfahrens anfallen, werden nach Abschluss des Gütesiegelverfahrens dem Unternehmen in Rechnung gestellt. Das Unternehmen verpflichtet sich, das geforderte Entgelt innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungseingang ohne Abzug vollständig zu begleichen Verwaltungspauschale Die jährlich zu entrichtende Verwaltungspauschale beinhaltet den Kostenersatz für sämtliche Kanzleiarbeiten, die im Zuge des ÖGE-Gütesiegelverfahrens anfallen inkl. jener für die Bewertung von Werbematerialien des Unternehmens, in denen Bezug auf das ÖGE- Gütesiegel genommen wird. Verwaltungspauschale je Produktionsküche 250 Verwaltungspauschale je Regenerierküche 15 5 Die Übergabe des Dekretes zum ÖGE-Gütesiegel an das Unternehmen kann im Rahmen eines offiziellen Termins erfolgen, bei dem die Geschäftsführung der ÖGE, der amtierende Präsident der ÖGE und allenfalls der Vorstand der ÖGE anwesend sind. Die Übergabe des ÖGE-Gütesiegels kann auf Wunsch des Unternehmens und nach Zustimmung der ÖGE zu werblichen Zwecken genutzt werden.

10 3.3. Nährwertberechnung im Rahmen einer Teilverpflegung für eine Menülinie Nährwertberechnungsdaten werden vom Unternehmen unter Verwendung der Ernährungssoftware DGE-PC professional und/oder nut.s nutritional.software bereitgestellt: Nährwertberechnung Plausibilitätsprüfung inkl. 4 Wochenspeisenplan 1100 Nährwertberechnung Plausibilitätsprüfung inkl. jede weitere Woche 275 Nährwertberechnungsdaten werden vom Unternehmen in einer anderen Form bereitgestellt: Nährwertberechnung Plausibilitätsprüfung inkl. 4 Wochenspeisenplan 1650 Nährwertberechnung Plausibilitätsprüfung inkl. jede weitere Woche Nährwertberechnung im Rahmen einer Vollverpflegung für eine Menülinie Nährwertberechnungsdaten werden vom Unternehmen unter Verwendung der Ernährungssoftware DGE-PC professional und/oder nut.s nutritional.software bereitgestellt: Nährwertberechnung Plausibilitätsprüfung inkl. 4 Wochenspeisenplan 1650 Nährwertberechnung Plausibilitätsprüfung inkl. jede weitere Woche 412 Nährwertberechnungsdaten werden vom Unternehmen in einer anderen Form bereitgestellt:

11 Nährwertberechnung Plausibilitätsprüfung Nährwertberechnung Plausibilitätsprüfung inkl. inkl. 4 Wochenspeisenplan 2200 jede weitere Woche Durchführung eines Audits Durchführung eines Audits inkl. Vor- und Nachbereitung und Erstellung eines Auditberichtes 550 Kostenersatz für Unterkunft vor Ort, Bahnfahrt II. Klasse bzw. Fahrtkostenentschädigung in der Höhe von 0,42/km für Hin- und Rückfahrt werden dem Unternehmen in Rechnung gestellt. Gemäß Belegen des Auditors/ der Auditorin 4. Pflichten des Unternehmens und der ÖGE 4.1. Pflichten des Unternehmens Bereitstellung der mindestens 4-wöchigen Speisenpläne inkl. der Rezepturen, Zubereitungshinweisen und Nährwertberechnungen 6, erstellt auf der Grundlage der D-A-CH Referenzwerte für die jeweilige Zielgruppe. Wird bei den oben genannten Speisenplänen jener nährstoffoptimierten Menülinie(n), für die das ÖGE-Gütesiegel vergeben wurde, eine gravierende Veränderung 7 vorgenommen, so verpflichtet sich das Unternehmen bzw. die jeweiligen Produktions- bzw. im geringen Umfang selbst produzierende Regenerierküche der ÖGE die aktuelle Version der Speisenpläne innerhalb von 2 Wochen zuzusenden. 6 Unter Nutzung der Computerprogramme DGE-PC professional und/oder nut.s nutritional.software. Andere Nährwertberechnungsprogramme, die inhaltlich diesen Programmen entsprechen, können ausschließlich nach Bewertung und nachfolgender Genehmigung durch die ÖGE vom Unternehmer verwendet werden. Die im Rahmen dieses Bewertungsverfahrens anfallenden Kosten werden vom Unternehmen getragen. 7 Eine gravierende Veränderungen bedeutet: Austausch von mindestens vier Menükomponenten während eines vierwöchigen Menüzyklus. Dies gilt besonders für den Austausch von vegetarischen Komponenten gegen Komponenten mit tierischem Eiweiß. Davon unberührt bleibt der Austausch von Lebensmitteln im Zuge der Speisenherstellung auf der Basis der Austauschtabelle.

12 Das Unternehmen verpflichtet sich, sicher zu stellen und auf Verlangen kostenlos nach zu weisen, dass die D-A-CH Referenzwerte inkl. der Zubereitungshinweise bei der/den nährstoffoptimierten Menülinie(n) in den jeweiligen Produktions- und Regenerierküchen eingehalten werden. Die entsprechenden Unterlagen (Speisenpläne, Rezepte und Zubereitungshinweise) sind mindestens 1 Jahr aufzubewahren. Das Unternehmen schafft die Voraussetzungen (z. B. ungehinderter Zutritt, Anwesenheit eines kompetenten Ansprechpartners) für die reibungslose Abwicklung des Vor-Ort-Audits (Nachaudits) in der/den Produktions- bzw. Regenerierküche(n). Das Unternehmen verpflichtet sich, sämtliche Werbemittel, Dokumente und sonstige Schriftstücke, auf denen das ÖGE-Gütesiegel (siehe unten) angebracht wird inkl. jener Informationen über die fachlich-wissenschaftlichen Hintergründe des ÖGE-Gütesiegels mit der ÖGE abzustimmen und diese vorab zur Genehmigung schriftlich einzureichen. Das ÖGE-Gütesiegel muss vom Unternehmen auf den Speisenplänen oder Hinweistafeln im Bereich der Ausgabestelle so angebracht werden, dass eine unmissverständliche Kennzeichnung der einzelnen Speisen der nährstoffoptimierten Menülinie(n) gegeben ist. Weiters müssen entsprechende Informationen über die nährstoffoptimierte (n) Menülinie(n) und deren fachlich wissenschaftliche Hintergründe gut sichtbar im Bereich der Speisenausgabe oder im Gastbereich aufliegen. Das Unternehmen verpflichtet sich, unsichere Lebensmittel im Sinne der VO (EG) Nr. 178/2002, Art. 19 an die zuständige Lebensmittelaufsichtsbehörde und an die ÖGE zu melden. Das Unternehmen führt das ÖGE-Gütesiegel nur dann rechtmäßig, wenn die ÖGE- Gütesiegelkriterien in Eigenverantwortung durch das Unternehmen erfüllt werden. Das Unternehmen verpflichtet sich auf Aufforderung durch die ÖGE jährlich gegebenenfalls eine aktualisierte Liste der Regenerier- und Ausgabenküchen zu übermitteln, die als Basis für die stichprobenartigen Audits dient Pflichten der ÖGE Die ÖGE setzt zur Abwicklung sämtlicher im Rahmen des ÖGE-Gütesiegels notwendigen Prozesse in ausreichender Anzahl kompetentes und wie folgt qualifiziertes Personal ein. Qualifikation der Leitung der ÖGE-Gütesiegelstelle

13 (Geschäftsführung der ÖGE) Abgeschlossenes Studium der Ernährungswissenschaften inkl. mehrjährige Berufserfahrung und abgeschlossene Berufsausbildung zum Koch inkl. nachgewiesener einschlägiger mehrjähriger Praxiserfahrung. Qualifikation der Auditoren und Auditorinnen Abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur diätetisch geschulten Koch/Köchin inkl. nachgewiesener einschlägiger mehrjähriger Praxiserfahrung und/oder abgeschlossene ernährungsphysiologische Fachausbildung (Diaetologe/ Diaetologin), Ernährungswissenschafter/-in oder entsprechend approbierte Ausbildungen) inkl. nachgewiesener einschlägiger mehrjähriger Praxiserfahrung und gute Kenntnisse im Umgang mit Nährwertdatenbanken (verpflichtend DGE-PC professional und/oder nut.s nutritional.software). Die AuditorInnen werden in regelmäßigen Abständen zu Inhalten des ÖGE- Gütesiegelverfahrens und der Nährwertberechnung geschult. Die Verwendung als AuditorIn im Rahmen des ÖGE-Gütesiegelverfahrens ist an die erfolgreiche Absolvierung einer Prüfung gebunden, die alle drei Jahre zu wiederholen ist. Die Unabhängigkeit der AuditorInnen ist durch den Umstand gewährleistet, dass deren Nominierung durch die Arbeiterkammer Wien (AK Wien), einer gegenüber der ÖGE und den Gütesiegel werbenden Unternehmen unabhängigen Institution, erfolgt. Die AuditorInnen sind über Feststellungen und Beobachtungen, die im Rahmen eines ÖGE-Gütesiegelverfahrens gemacht werden, gegenüber Außenstehenden zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jährliche Überprüfung der Speisenpläne, Rezepturen und Zubereitungshinweise und Plausibilitätsprüfung des/der vom Unternehmen und/oder der Produktions- und Regenerierküche(n) eingereichten 4-Wochen-Speisenplanes/Speisenpläne. Jährlich wird ein Vor-Ort-Audit in den aufgeführten Produktionsküchen bzw. sämtliche Regenerierküchen durchgeführt, sofern es sich bei den Regenerierküchen um nicht mehr als 10 Küchen handelt. Dabei wird auf der Grundlage der Checkliste für Audits die Überprüfung der Umsetzung jener Speisenpläne in der Speisenproduktion durchgeführt, für die das Unternehmen das ÖGE-Gütesiegel verliehen bekommen will. In sämtlichen aufgeführten Regenerier- bzw. ausschließlichen Ausgabeküchen (jährliche Aktualisierung in gegenseitiger Absprache), die von einer jährlich auditierten Produktionsküche beliefert werden, erfolgt bei mehr als 10 Regenerier-

14 bzw. Ausgabeküchen stichprobenartig auf der Basis der DIN ISO 2859 (AQL 1,0, Prüfniveau 2) ein Vor-Ort-Audit auf der Grundlage der Checkliste für Audits. Die Aufrechterhaltung des ÖGE-Gütesiegels ist dann gegeben, wenn das Verfahren zur Aufrechterhaltung des ÖGE-Gütesiegels 1 x pro Kalenderjahr positiv durchlaufen wird. Die ÖGE händigt dem Unternehmen mit der erstmaligen Überreichung des Dekretes bei der Verleihung des ÖGE-Gütesiegels folgendes Informationsmaterial aus: 1 Plexiglasschild mit dem ÖGE-Gütesiegel Pro Produktions- bzw. Regenerierküche, in denen Speisen nach den Kriterien des ÖGE-Gütesiegels hergestellt bzw. in Verkehr gebracht werden, ein Dokument, mit dem die ÖGE-Gütesiegelvergabe bestätigt wird. Änderungen der Kriterien zur Erlangung des ÖGE-Gütesiegels werden dem Unternehmen rechtzeitig schriftlich zur Kenntnis gebracht. Die so dem Unternehmen übermittelten Änderungen werden damit automatisch Bestandteil des vorliegenden Vertrages. 5. Werbliche Nutzung und Entzug des ÖGE-Gütesiegel 5.1. Werbliche Nutzung Das Unternehmen bzw. die vom Unternehmen bewirtschafteten und/oder belieferten Produktions- wie Regenerierküchen sind nach Erfüllung der festgelegten ÖGE- Gütesiegelkriterien und nach vollständigem Durchlaufen des Verfahrens zur Verleihung des ÖGE-Gütesiegels inkl. positivem Entscheidungsverfahren berechtigt, das ÖGE-Gütesiegel nach vorangegangener schriftlicher Genehmigung durch die ÖGE zu werblichen Zwecken zu nutzen. Den aufgeführten Produktions- wie Regenerierküchen wird nach Erfüllung aller ÖGE- Gütesiegelkriterien das ÖGE-Gütesiegel für die Dauer eines Kalenderjahres verliehen. Das Unternehmen bzw. die Produktionsküche(n) und/oder die vom Unternehmen bewirtschafteten/belieferten Regenerierküchen dürfen das ÖGE-Gütesiegel auf Dokumenten, Schriftstücken oder sonstigen Unterlagen zur werblichen Nutzung verwenden, wenn es vollständig und unverändert wieder gegeben wird und unmissverständlich auf die ÖGE-Gütesiegel geprüften Speisen der nährstoffoptimierten Menülinie(n) Bezug genommen wird.

15 Das Unternehmen bzw. die Produktionsküche(n) und/oder die vom Unternehmen bewirtschafteten/belieferten Regenerierküchen dürfen das ÖGE-Gütesiegel in sämtlichen Medien zur werblichen Nutzung verwenden, wenn im unmittelbaren Zusammenhang mit dem ÖGE-Gütesiegel wahlweise folgende erläuternde Sätze angeführt sind: 8 Das Unternehmen XY hat für die Menülinie XY auf der Basis der aktuellen D- A-CH Referenzwerte das ÖGE-Gütesiegel erhalten. Der Genuss dieser Speisen gewährleistet im Rahmen einer Vollverpflegung eine ausgewogene und gesundheitsförderliche Ernährung. Das Unternehmen XY hat für die Menülinie XY auf der Basis der aktuellen D- A-CH Referenzwerte das ÖGE-Gütesiegel erhalten. Der Genuss dieser Speisen im Rahmen einer Teilverpflegung hilft mit sich ausgewogen und gesundheitsförderlich zu ernähren. Trotz negativer Stellungnahme durch die ÖGE vom Unternehmen werblich genutzte Schriftstücke, Dokumente, sonstige Unterlagen und Werbemittel haben einen Entzug des ÖGE-Gütesiegels zur Folge (siehe Entzug des ÖGE-Gütesiegels). Wenn ohne Genehmigung durch die ÖGE Schriftstücke, Dokumente, sonstige Unterlagen und Werbemittel veröffentlicht werden und die ÖGE davon Kenntnis erhält, wird ein gebührenpflichtiges Vor-Ort-Audit durchgeführt. Wird bei diesem Audit die Konformität dieser Schriftstücke, Dokumente, sonstiger Unterlagen und Werbemittel mit den Vorgaben des ÖGE-Gütesiegels festgestellt, wird eine Genehmigung durch die ÖGE ausgestellt. Wird bei diesem Audit die Nichtkonformität der veröffentlichten Schriftstücke, Dokumenten, sonstiger Unterlagen und Werbemittel festgestellt, wird das Verfahren zum Entzug des ÖGE-Gütesiegels eingeleitet. 8 Eine Änderung der Formulierung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die ÖGE.

16 5.2. Entzug des ÖGE-Gütesiegels Ein Verfahren zum Entzug des Gütesiegels 9 wird seitens der ÖGE eingeleitet, wenn zum Beispiel: der vorliegende Vertrag aufgelöst wird (siehe Rücktrittsrecht). das Unternehmen das ÖGE-Gütesiegel derart missbräuchlich verwendet oder Aussagen im Zusammenhang mit dem ÖGE-Gütesiegel tätigt, die die ÖGE und/oder das ÖGE-Gütesiegel in Misskredit bringen. In diesem Fall kommt es zu einem Vertragsrücktritt seitens der ÖGE. Die ÖGE ist in diesem Fall verpflichtet, gemäß UWG vorzugehen. vom Unternehmen Schriftstücke, Dokumente, sonstige Unterlagen und Werbemittel werblich trotz negativer Stellungnahme der ÖGE genutzt werden. veröffentlichte Werbemittel, die nicht gemeldet wurden, von deren Existenz jedoch die ÖGE Kenntnis erhält und im Zuge des aus diesem Grund gebührenpflichtigen Vor-Ort-Audits die Nichtentsprechung des widerrechtlich veröffentlichten Werbemittel festgestellt wird. im Zuge eines Nachaudits erneut die zur Erfüllung der ÖGE- Gütesiegelkriterien vereinbarten Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Mit dem Entzug des ÖGE-Gütesiegels verliert das Unternehmen die Berechtigung das ÖGE-Gütesiegel in der inner- sowie der außerbetrieblichen Kommunikation im Sinne der werblichen Nutzung des ÖGE-Gütesiegels (siehe werbliche Nutzung des ÖGE-Gütesiegels) zu nutzen. Sämtliche Dokumente, Schriftstücke und Werbemittel (siehe werbliche Nutzung des ÖGE-Gütesiegels), die sich auf das ÖGE-Gütesiegel beziehen bzw. auf denen das ÖGE-Gütesiegel aufgebracht ist, sind zu vernichten und/oder deren weitere Verbreitung zu unterlassen. Mit dem Entzug des ÖGE-Gütesiegels ist die unverzügliche Rückgabe des Plexiglasschildes mit dem ÖGE-Gütesiegel, allenfalls des Schildes geprüfte Speisenqualität verbunden. Kommt das Unternehmen nach Entzug des ÖGE-Gütesiegels seinen Verpflichtungen im o.a. Umfang nicht nach, werden seitens der ÖGE rechtliche Schritte eingeleitet. Die ÖGE behält sich das Recht vor, in geeigneter Art und Weise den Entzug des ÖGE-Gütesiegels öffentlich zu machen. 9 Im Zuge des dokumentierten Verfahrens zum Entzug des ÖGE-Gütesiegels wird nach Anhörung sämtlicher am ÖGE-Gütesiegelverfahren beteiligter Personen, Vertragspartner bzw. Institutionen durch den Vorstand der ÖGE eine Entscheidung getroffen.

17 6. Sonstige Vertragsbestandteile 6.1. Rücktrittsrecht Zwischen der ÖGE und dem Unternehmen wird ein Vertrag mit einer Mindestgültigkeitsdauer von 3 Jahren abgeschlossen. Nach der Mindestdauer verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Dreimonatsfrist zum jeweiligen Ende der Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Unbenommen davon bleibt das Recht auf Vertragsauflösung beider Vertragspartner bei Vorliegen schwerwiegender Gründe. Dabei gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schwerwiegende Gründe zum Vertragsrücktritt liegen zum Beispiel vor, wenn das Unternehmen Handlungen setzt oder Aussagen im Zusammenhang mit dem Verfahren zum ÖGE-Gütesiegel tätigt, die die ÖGE bzw. das ÖGE- Gütesiegel in Misskredit bringen. In diesem Fall ist die ÖGE verpflichtet, geeignete rechtliche Schritte zu setzen. Im Zuge des Verfahrens zur Erlangung des ÖGE-Gütesiegels oder im Laufe eines Verfahrens zur Verlängerung der Gültigkeit des ÖGE-Gütesiegels der Eindruck gewonnen werden muss, dass das Unternehmen an einer Erlangung des ÖGE- Gütesiegels v.a. bei der Umsetzung der Kriterien des ÖGE-Gütesiegels nur eingeschränkt interessiert, die Mitarbeit und Kooperation des Unternehmens im ÖGE- Gütesiegelverfahren nicht zielführend gestaltet wird und/oder die vereinbarten Zeitvorgaben zur Erlangung des ÖGE-Gütesiegels um ein vielfaches überschritten werden. Ein Vertragsrücktritt bedingt den sofortigen Entzug des ÖGE-Gütesiegels (siehe Entzug des ÖGE-Gütesiegels) Bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktrittes von der ÖGE im Rahmen des ÖGE- Gütesiegelverfahrens erbrachte Leistungen werden dem Unternehmen in Rechnung gestellt Verschwiegenheit und Unparteilichkeit

18 Die ÖGE verpflichtet sich zur Vertraulichkeit im Umgang mit sämtlichen Informationen, die im Zuge des Verfahrens zur Erlangung und Aufrechterhaltung der Gültigkeit des ÖGE-Gütesiegels gewonnen werden, insbesondere Einsichten in die Konzeptionen sowie die Rezepturen, die von dem Unternehmen der ÖGE im Rahmen der Überprüfung zur Verfügung gestellt werden oder Absprachen und Arbeitsinhalte, die aufgrund des Vertrages vereinbart werden und nicht publiziert werden sollen. Davon unbetroffen ist der im Vertrag unter Entzug des ÖGE-Gütesiegels niedergeschriebene Passus, dass sich die ÖGE das Recht vorbehält, in geeigneter Art und Weise den ÖGE-Gütesiegelentzug öffentlich zu machen. Sämtliche am ÖGE Gütesiegelverfahren beteiligte Personen und Institutionen sind im Umfang der Leistungen des gegenständlichen Vertrages zur Verschwiegenheit verpflichtet, unparteiisch, unabhängig und integer Beschwerden und Streitfälle Grundsätzlich verpflichten sich die ÖGE und das Unternehmen im Falle von Beschwerden und Streitfällen, ihr Möglichstes zu unternehmen, die in Rede stehende Angelegenheit im beiderseitigen Einvernehmen zu regeln. Beschwerden bzw. Sachverhaltsdarstellungen im Fall von Streitfällen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Beschwerdegründe aus der Sicht des Unternehmens liegen zum Beispiel vor, wenn im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung des ÖGE-Gütesiegels Vorbehalte gegen den Auditor/ die Auditorin oder andere an dem Verfahren Beteiligte und Institutionen aufkommen. vertraglich nicht vereinbarte Bewertungsverfahren zur Anwendung gelangen oder aus der Sicht des Unternehmens Auditfeststellungen unrichtig dokumentiert werden. seitens der ÖGE vermutete beabsichtigte Verzögerungen des Verfahrens zur Erlangung des ÖGE-Gütesiegels erfolgen. im Rahmen des Verfahrens diskriminierende Handlungen durch die ÖGE gesetzt werden. dem Unternehmen aus seiner Sicht ungerechtfertigt der Entzug des ÖGE- Gütesiegels (siehe Entzug des Gütesiegels) droht.

19 Im Fall von berechtigten Beschwerden wird seitens der ÖGE der Anlass der Beschwerde unverzüglich behoben bzw. das vermeintlich ungerechtfertigte Verfahren zum Entzug des ÖGE-Gütesiegels im Sinne des Unternehmens entschieden. Auf der Grundlage der Beschwerde und nach Bewertung der Beschwerde behält sich die ÖGE das Recht vor, Änderungen im ÖGE-Gütesiegelverfahren durchzuführen (siehe Kriterien des ÖGE-Gütesiegels) 6.4. Schutzrechtsverletzung und Angriffe Dritter Dem Unternehmen ist bekannt, dass es sich bei dem ÖGE-Gütesiegel um eine patentrechtlich geschützte Marke handelt. Die Parteien überwachen unabhängig voneinander das Auftreten verwechselbarer Marken und werden sich gegenseitig von allen diesbezüglichen Feststellungen informieren. Bei festgestellten Verletzungen oder Anmeldungen bzw. Eintragungen verwechselbarer Marken werden sich die Parteien über die einzuleitenden Schritte abstimmen. Können sich die Parteien nicht einigen, ist das Unternehmen nicht berechtigt, etwaige Maßnahmen auch wenn auf eigene Kosten zu ergreifen. Entsprechend ist bei Angriffen Dritter gegen das patentrechtlich geschützte ÖGE- Gütesiegel als solche zu verfahren, unabhängig davon, ob sich diese Angriffe gegen die ÖGE als Inhaber des patentrechtlich geschützten ÖGE-Gütesiegels oder gegen das Unternehmen als möglichen Verletzer richten. Ansprüche Dritter wegen Eingriffs in deren Rechte lassen den Anspruch der ÖGE auf Nutzungsgebühr unberührt. Angriffe Dritter, die nicht das ÖGE-Gütesiegel selbst, sondern das Verhalten des Unternehmens betreffen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und unterfallen der alleinigen Verantwortung des Unternehmens. Das Unternehmen verpflichtet sich, die ÖGE gegenüber sämtlichen Ansprüchen, Klagen, Verlusten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren), welche auf den Tätigkeiten des Unternehmens beruhen, zu entschädigen und schadlos bzw. klaglos zu halten. Soweit Dritte aufgrund von Schäden, die auf das Vertragserzeugnis zurückzuführen sind, Ansprüche gegenüber der ÖGE geltend machen, wird das Unternehmen diesen von solchen Ansprüchen freistellen.

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