Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Ehrenamtsstudie

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1 Weiteres Vorgehen zur Umsetzung der Ehrenamtsstudie Ehrenamtlicher Naturschutz in Sachsen Zustandsbeschreibung Entwicklungsperspektiven - Erfahrungsaustausch 6. Oktober Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

2 Gliederung Auftrag und Ziel der Studie Handlungsempfehlungen: kurz- und mittelfristige Umsetzung Geplantes weiteres Vorgehen 2 9. Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

3 Auftrag und Ziel der Studie Ende 2009 Auftrag an IÖR Analyse des ehrenamtlichen und privaten Naturschutzes in Sachsen. Zwei Workshops (Dezember 2009 und November 2010) es wurden ausgewählte Vertreter aus den Bereichen Naturschutzdienst, Vereinigungen, Verbänden und Behörden bei der Konzeption und Erarbeitung beteiligt. Ziel war Analyse der Strukturen und des Stimmungsbildes. Versuch einer monetären Einschätzung der ehrenamtlichen Arbeit. Vorschläge zur Unterstützung und Stärkung des ehrenamtlichen und privaten Naturschutzes. Beratende Funktion: Herr Prof. Dr. Mannsfeld und Herr Dr. Steffens Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

4 Handlungsempfehlungen, die kurz und mittelfristig umgesetzt werden sollen I spezielle Weiterbildungen der LaNU für den Naturschutzdienst sollen in Zukunft kostenlos oder nur gegen geringe Gebühren angeboten werden (aber: Entscheidung Stiftungsrat LaNU) Schaffung von Mithilfemöglichkeiten im Naturschutzdienst ab 16 Jahren Hauptziel ist der Versicherungsschutz jedoch keine Polizeirechte. Einführung eines einheitlichen Abzeichen für Dienst geplant Einladung zum Gespräch, Qualitätsmanagement für Forschungen des Ehrenamtes (LfULG) 4 9. Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

5 Handlungsempfehlungen, die kurz und mittelfristig umgesetzt werden sollen II Erarbeitung von Infomaterial über den ehrenamtlichen Naturschutzdienst Ziel der Veröffentlichung bis Ende 2012 erste Gespräche für ein gemeinsames Pilotprojekt mit der LaNU und dem NABU zur Nachwuchsgewinnung für den ehrenamtlichen Naturschutz unter Nutzung sozialer Netzwerke. Umsetzungen durch SLKT siehe Vortrag von Herrn Jacob 5 9. Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

6 Handlungsempfehlungen, die bereits umgesetzt sind I Abendtermine Naturschutzdienst mit Minister Kupfer ( C, L, DD) regelmäßiger Erfahrungsaustausch Würdigung des Naturschutzdienstes in Umweltberichten des Freistaates Entwurf 2012 Stärkung der Kompetenzen in den Bereichen Naturschutzrecht und/oder Konfliktmanagement Wiederholung des ersten Moduls Recht mit fünf regionalen Veranstaltungen durch die LaNU im 1. HJ 2012 Aufbaumodul Recht im 2. HJ 2012 mit weiteren fünf regionalen Veranstaltungen Wiederholung erwünscht Die Inhalte wurden 2011 mit LD und UNB abgestimmt. Schulungen Konfliktmanagement am Wiederholung erwünscht 6 9. Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

7 - Einschub Fortbildungsveranstaltungen der LaNU für den ehrenamtlichen Naturschutz(dienst) Für 2012 werden von der LaNU etwa 30 regional über Sachsen verteilte Veranstaltungen für das Ehrenamt angeboten. 27 finden am Wochenende oder von Fr. bis Sa. statt, 3 unter der Woche. Hinzu kommen die erwähnten elf Rechts- und Konfliktschulungen Wo möglich werden Wochenendveranstaltungen angeboten. Dies hängt jedoch vom Terminplan der jeweiligen Referenten und von der Kapazität der jeweiligen LaNU-Mitarbeiter ab Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

8 Handlungsempfehlungen, die bereits umgesetzt sind II Schaffung einer Portalseite zum Naturschutzdienst unter (Infos, Ansprechpartner, Versicherung etc.) Vorstellung Naturschutzdienst durch wechselnde Gesichter des Naturschutzdienstes Wer Interesse hat sich vorzustelllen, melde sich! Landesweiter Infodienst zu den Weiterbildungsveranstaltung der UNB und des Landes zunächst über Internet, perspektivisch auch über Newsletter geplant 8 9. Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

9 Handlungsempfehlungen, die bereits umgesetzt sind III regelmäßige landesweite Tagungen für den Naturschutzdienst zum Erfahrungsaustausch im zweijährigen Turnus Start heute. artenschutzrechtliche Erleichterungen (Fanggenehmigungen) der Arbeit der Fachverbände ist seit 2011 per Erlass eingeführt Vereinfachung Antragsverfahren für Förderanträge: Seit traten umfangreiche Vereinfachungen in Kraft (z.b. Standardkostensätze und Vereinfachung der Personalkostenabrechnung). Damit sind die Möglichkeiten zur Vereinfachung ausgeschöpft! 9 9. Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

10 Handlungsempfehlungen, die bereits umgesetzt sind III Zeitnahe Bearbeitung von Förderanträgen: Wird durch LfULG sichergestellt. Im Regelfall werden Anträge nach spätestens 90 Tagen entschieden. Einzelne darüber hinausgehende Zeiten liegen an mehrfach/wiederholt unvollständigen Anträgen und komplexen Projekten Finanzielle Unterstützung von Hauptamtlichen speziell für Umweltbildung ist über RL NE (Projektförderung) möglich Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

11 Handlungsempfehlungen die nicht umgesetzt werden! Einführung einer Aufwandsentschädigung für Helfer Naturschutzdienst (7.1.1) - Kosten ca. 2,3 Mio sind derzeit nicht durchsetzbar. Senkung des Eigenanteils und Anhebung der Fördersätze (7.2.3) Senkung des Eigenanteils ist in Teilen erfolgt. Im Rahmen der derzeitigen RVO jedoch keine weitere Anhebung der Fördersätze möglich. Finanzielle Unterstützung von Hauptamtlichen speziell für Umweltbildung (7.2.8) - Eine institutionelle Förderung, die über eine Projektförderung (z.b. RL NE, C) hinausgeht, entspricht nicht den förderpoltischen Leitlinien. Institutionelle Förderung der Naturschutzstationen (7.2.9) entspricht nicht den förderpolitischen Leitlinien. Bereitstellung finanzieller Mittel für Reparatur von Pflegegerät (7.3.4) - Für eine direkte Förderung von Reparaturkosten besteht gegenwärtig keine beihilferechtliche Grundlage Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

12 Geplantes weiteres Vorgehen Heutige Veranstaltung: Erfahrungsaustausch mit Ihnen zu den Themenfeldern Würdigung, Weiterbildung und Nachwuchs anhand praktizierter Beispiele aus LK, Dienst und Vereinigungen Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie als Vereinigung oder als Naturschutzdienstler für Ihre eigene Arbeit? Welche Änderungen unser gewohnten Arbeitsweisen werden für uns nötig? Umsetzung der genannten Maßnahmen im Verlauf der nächsten etwa zwei Jahre geplant Weitergehende Prüfung welche der verbleibenden Handlungsempfehlungen in welcher Art und Weise aufgegriffen werden sollen Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

13 Fazit Die Studie ist eine wichtige Analyse des Ehrenamtes im Naturschutz. Jede Handlungsempfehlung steht auf dem Prüfstand. Ausbau der öffentlichen Anerkennung der ehrenamtlichen Naturschutzarbeit und des Erfahrungsaustausches sind Umsetzungsschwerpunkte. Die Studie spricht uns alle an! Es wird ein langer Weg sein, der nur gelingt, wenn wir alle unsere Anstrengungen erhöhen. SMUL/LD, LK, Vereine und Verbände und die Ehrenamtler selber Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

14 Vielen Dank für Ihre Arbeit! Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

15 15 9. Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

16 Kurzdarstellung einiger Ergebnisse I 46 % Rücklaufquote der Befragung im Naturschutzdienst Dem Naturschutzdienst gehören Personen im Ø-Alter von 60 Jahren an, die Ø seit 26 im Naturschutzdienst tätig sind. Beauftragte sind nach Schätzung der UNB 281 h und Helfer 111 h im Jahr ehrenamtlich unterwegs (entspricht 135 Tsd. h). Nach einer Schätzung des IÖR entsprechen die geleisteten Stunden kalkulatorisch einem Wert von ca. 4 Mio.. 56 % finden, dass ihre Arbeit durch die UNB ausreichend gewürdigt wird, aber nur 20 % sind mit der Anerkennung ihrer Leistung in und durch die Öffentlichkeit zufrieden Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

17 Kurzdarstellung einiger Ergebnisse II Unter Zugrundelegung nur der allgemeinen Naturschutzaufgaben ergibt sich aus den Schätzungen der Vereinigungen eine jährliche Stundenleistung von ca h Dies entspricht nach dem vom IÖR empfohlenen Szenario einem Wert von etwa 8,5 Mio. im Jahr. 38 % sind mit der Wertschätzung der Arbeit der Vereinigungen in der Öffentlichkeit nicht zufrieden (53 % teils-teils) 38 % sind mit der Wertschätzung der Arbeit der Vereinigungen durch Landes-, Regional-, und Kommunalpolitik nicht zufrieden (62 % teils-teils) Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

18 Kurzdarstellung einiger Ergebnisse III Unter Zugrundelegung nur der allgemeinen Naturschutzaufgaben ergibt sich bei den LPV en eine jährliche Stundenleistung von ca h (hohe Unsicherheit wegen geringer Beteiligung und Überschneidung ehrenamtlicher mit hauptamtlicher Tätigkeit sowie Überschneidungen mit Naturschutzdienst und Vereinigungen). Dies entspricht nach dem vom IÖR empfohlenen Szenario einem Wert von etwa 1,9 Mio. im Jahr. Die LPV en spielen bei der praktischen Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes (Projekte) eine wichtige Rolle Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

19 Kurzdarstellung einiger Ergebnisse IV Die Schwierigkeiten im Bereich der ehrenamtlichen Arbeit kennt nicht nur der Naturschutz, sie haben alle Bereich des ehrenamtlichen Engagements erfasst (z. B. Forderungen an berufliche Flexibilität). SMUL hat auf einige der in der Studie angesprochenen Probleme wenig bis gar keinen Einfluss (z. B. notwendige berufliche Flexibilität Abwesenheit vom Wohnort) Oktober 2012 Referat 51 Grundsatzfragen, Recht, Umweltbildung

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