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1 24 STUNDEN ERREICHBAR: Juli 2012 Themen Neuregelung im Transplantationsgesetz Organspende-Konsil kompakt Jahrestagung der Transplantationsbeauftragten Laufen fürs Leben REGION BADEN-WÜRTTEMBERG Wichtige Informationen für alle Partner in den Krankenhäusern der Region Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die erste Hälfte des Jahres liegt hinter uns. Die Nachrichten rund um das Thema Organspende und Transplantation wurden dominiert von der Verabschiedung der Novellierung des Transplantationsgesetzes und vielen positiven Berichten, leider aber auch von Negativschlagzeilen über die DSO. Letzteres nehmen wir sehr ernst und werden unsere Bemühungen um eine verbesserte und offene Kommunikation nach extern und intern und um eine verstärkte Transparenz deutlich intensivieren. Wir danken für die zahlreiche Rückmeldung, dass wir in den Krankenhäusern und bei unseren Partnern sehr gute und anerkannte Arbeit leisten und unsere Tätigkeit bei der Organspende stets als kompetent und verlässlich wahrgenommen wird. Darauf wollen wir aufbauen, um gemeinsam die weiterhin kritische Situation der Organspende in zu verbessern. Durch die Gesetzesnovelle ergeben sich neue Chancen, die wir mit Ihnen und unseren Partnern auf Landesebene nutzen wollen, um die Rahmenbedingungen für die Organspende in unserer Region umzugestalten. Wem dabei zukünftig welche Aufgaben zufallen, wird in den nächsten Monaten präzisiert werden. Wir werden Sie über den aktuellen Regelungsbedarf auf dem Laufenden halten und stehen für Fragen selbstverständlich immer zur Verfügung. Wie unten aufgeführte Zahlen zeigen, stieg die Zahl der postmortalen Organspender in der DSO-Region in den Monaten Januar bis Juni um etwas mehr als 7 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Noch deutlicher war die positive Entwicklung bei den orientierenden Konsilanfragen an die DSO (plus 12,4 Prozent). Dieser erfreuliche Trend belegt die kontinuierliche Bereitschaft unserer Krankenhäuser, sich in der Gemeinschaftsaufgabe Organspende zu engagieren und lässt uns hoffen, dass der in den letzten Jahren zu beobachtende Negativtrend bei den Spenderzahlen umkehrbar ist. Hierfür möchte ich mich auch im Namen meiner Mitarbeiter herzlich bei Ihnen bedanken und Sie gleichzeitig motivieren, in Ihren Bemühungen nicht nachzulassen die Menschen auf der Warteliste brauchen unsere Hilfe! Mit freundlichen Grüßen Ihre PD Dr. med. Christina Schleicher und das Team der DSO-Region Region Organisationszentrale Kriegerstraße Stuttgart Telefon: Telefax: bw@dso.de Autoren: PD Dr. med. Christina Schleicher und das Team der DSO-Region Redaktion: V.i.S.d.P. Patricia Waage In den Texten des Newsletters sind immer Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen, auch wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit nur eine Form verwendet wurde. Gestaltung und Druckorganisation: witton Design Venloer Straße Köln 15. Ausgabe (Juli 2012) Postmortale Organspende in der Region Januar - Juni 2011/2012* Region Veränderung zum Vorjahreszeitraum in % Veränderung zum Vorjahreszeitraum in % Zeitraum Postmortal gespendete Organe** Orientierende Konsile Zeitraum Niere Leber Herz Lunge Pankreas Dünndarm Summe Jan. - Juni Jan. - Juni 2012* * Vorläufige Zahlen. Stand 05. Juli 2012 ** In der Region entnommen und später in Deutschland oder im Ausland transplantiert. Realisierte Organspender Postmortal gespendete Organe** Jan. - Juni Jan. - Juni 2012* ,4 % + 7,3 % + 0,6 % + 4,4 % + 8,3 % - 30 % - 13,3 % + /-0% + 0,6 %

2 REGION BADEN-WÜRTTEMBERG 8. Jahreskongress der Deutschen Stiftung Organtransplantation D er 8. Jahreskongress der Deutschen Stiftung Organtransplantation findet am 22. und 23. November in Berlin statt. Thematische Schwerpunkte sind das neue Transplantationsgesetz mit besonderem Augenmerk auf die neue gesetzliche Regelung für Transplantationsbeauftragte. Weitere gesellschaftlich relevante Themen wie das Spannungsfeld von Patientenverfügung und Organspende sowie Organspende in der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit werden diskutiert und von hochkarätigen Referenten beleuchtet. Auch medizinische Schwerpunkte wie die Vigilanz und Rückverfolgbarkeit von Organen sowie Neuheiten in der internationalen Transplantationsmedizin stehen im Mittelpunkt. Vorläufiges Programm Donnerstag, 22. November 2012 Neues aus der internationalen Transplantationsmedizin Mittagspause Zur Novellierung des Transplantationsgesetzes Kaffeepause Festvortrag Dr. Frank-Walter Steinmeier Beitrag Roland Kaiser Ziele der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Abendveranstaltung Freitag, 23. November 2012 Zur Umsetzung des Transplantationsgesetzes Kaffeepause Organspende und Patientenverfügung Mittagspause Rückverfolgbarkeit und Sicherheit bei der Organspende Ende der Veranstaltung Neuregelungen im Transplantationsgesetz B 2 undestag und Bundesrat haben verschiedene grundlegende Änderungen im Transplantationsgesetz verabschiedet. Voraussichtlich wird das neue Gesetz im Herbst in Kraft treten. Folgend ein erster Überblick zu den wichtigsten Neuerungen: Erstmals wurde das gemeinsame Ziel, die Organspende in Deutschland zu fördern, explizit im Transplantationsgesetz festgeschrieben. Mit der Einführung der Entscheidungslösung sollen künftig alle Bürger regelmäßig die Möglichkeit erhalten, sich über die Organspende zu informieren und zu Lebzeiten eine aufgeklärte Entscheidung dazu zu treffen. Die Krankenkassen sind in diesem Zusammenhang aufgerufen, alle Versicherten ab dem 16. Lebensjahr anzuschreiben und ihnen Informationsmaterial und Organspendeausweise zu senden. Langfristig ist eine Speicherung der Entscheidung zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte geplant. Ebenso soll im Rahmen der Aufklärung auf die Vereinbarkeit einer Organspende mit einer Patientenverfügung eingegangen werden. Dies hatte der Deutsche Ärztetag im Jahr 2007 bereits gefordert. Die Menschen in ihrem Entscheidungsprozess zu begleiten, dafür wird sich die DSO auch zukünftig aktiv einsetzen. Die verstärkte Aufklärung über weitere Institutionen und Partner wird helfen, die Diskrepanz zwischen genereller Bereitschaft der Menschen und einer Dokumentation ihrer Entscheidung zur Organspende zu überwinden. Eine weitere wichtige Gesetzesänderung ist die flächendeckende Einführung von Transplantationsbeauftragten in jedem Krankenhaus mit Intensivstation. In dieser Neuerung liegt ein erhebliches Verbesserungspotenzial für die Organspende. Wie sehr dies ausgeschöpft werden kann, hängt vor allem davon ab, wie engagiert sich die Krankenhäuser dieser Aufgabe stellen und mit der DSO zusammenarbeiten. Die Krankenhausmitarbeiter entsprechend zu unterstützen und zu motivieren, wird daher auch zukünftig eine besonders wichtige Aufgabe in den DSO-Regionen sein. Mit dem neuen Transplantationsgesetz werden außerdem EU-rechtliche Vorgaben zur Qualität und Sicherheit in der Organspende und -transplantation umgesetzt. Die gesetzlich formulierten Anforderungen werden in Deutschland bereits seit längerer Zeit eingehalten. Des Weiteren wird die DSO als Koordinierungsstelle aufgefordert, geeignete Verfahrensanweisungen für die Abläufe im gesamten Organspendeprozess zu erstellen. Diese sind für die beteiligten Partner verpflichtend und untermauern die Kompetenzen der DSO. Den gesetzlichen Forderungen nach einer transparenteren Darstellung der wirtschaftlichen Ergebnisse wird die DSO selbstverständlich entsprechen und jährlich einen Geschäftsbericht veröffentlichen. Im DSO-Jahresbericht 2011 wurden bereits Auszüge aus der Bilanz der DSO herausgegeben. Auch die Transplantationszentren und Entnahmekrankenhäuser werden zur Auskunft verpflichtet. Transparenz und Offenheit haben heute einen enorm hohen Stellenwert bekommen, dem wir nachkommen werden.

3 REGION BADEN-WÜRTTEMBERG Organspende aktuell Jahrestagung der DSO-Region G emeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, der ischen Krankenhausgesellschaft und der Landesärztekammer richtet die DSO die Jahrestagung der Transplantationsbeauftragten der Region am 24. September 2012 im Linden-Museum Stuttgart aus. Die Veranstaltung richtet sich an die Transplantationsbeauftragten und an alle an der Organspende und der Organtransplantation interessierten Mitarbeiter der Kliniken. Ein Schwerpunkt des anspruchsvollen und spannenden Programms sind aktuelle Fachthemen wie Kontroversen in der Hirntoddiagnostik und Ergebnisse nach Herztransplantation. Hierfür werden Referenten wie Priv.-Doz. Dr. Stefanie Förderreuther von der Universitätsklinik München Großhadern und Prof. Dr. Dr. h.c. Friedhelm Beyersdorf von der Universitätsklinik Freiburg erwartet. Ein zweiter Themenkreis beschäftigt sich mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes. Neue Rahmenbedingungen für die Organspende werden notwendig sein. Wir wollen die Herausforderungen und Chancen, die sich daraus ergeben mit denjenigen diskutieren, die in der Praxis die Aufgaben der Organspende zu bewältigen haben - Transplantationsbeauftragte, Entnahmekrankenhäuser und Krankenkassen. Detaillierte Informationen zu der Veranstaltung finden Sie in Kürze auf der Homepage der DSO-Region. Bitte vormerken: Kommunale Gesundheitskonferenz des Ostalbkreises in Aalen Landrat Klaus Pavel (3.v.r.) moderierte die Podiumsdiskussion der kommunalen Gesundheitskonferenz des Ostalbkreises D er Ostalbkreis stellte die kommunale Gesundheitskonferenz 2012 unter das Thema Ja zur Organspende eine Entscheidung, die Leben retten kann. Hierzu lud Landrat Klaus Pavel Experten ein, um das Thema aus medizinischer, ethischer und persönlichen Sicht eines Empfängers darzustellen. Ergänzt wurden die Vorträge durch eine ausführliche Podiumsdiskussion mit Experten und Betroffenen. PD Dr. Andreas Prengel Chefarzt der Abteilung für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie der St. Anna-Virngrund Klinik in Ellwangen, zeigte eindrucksvoll, das Transplantationen bei richtiger Indikation Menschen helfen. Dazu kann und muss jedes regionale Krankenhaus seinen Beitrag leisten. Eine gute Intensivmedizin, präzise durchgeführte Hirntoddiagnostik und vorliegende Zustimmung führt zur erfolgreichen Organspende. Die Schwierigkeit für viele Menschen mit dem Tod eines Angehörigen zu Recht zu kommen, machte Dekan Pius Angstenberger von der katholischen Kirchengemeinde St. Maria in Aalen in seinem Beitrag klar. Er zeigte auf, wie wichtig das Verständnis für die Betroffenen ist. Wie nötig die Aufklärung, die sie bei ihren Ängsten abholt. Ganz persönliche Einblicke erhielten die Konferenzbesucher durch die Schilderungen des herztransplantierten Hartwig Gauder, Olympia Sieger der Geher Er sprach über seine sportlichen Erfolge und Rückschlag. Mit Disziplin und einem klaren Ja zum Leben nahm er nach seiner Herztransplantation am New-York-City-Marathon teil und bestieg den Fuji- San in Japan. In der anschließenden Podiumsdiskussion unter Moderation von Landrat Klaus Pavel gingen die Redner und Priv. Doz. Dr. Christina Schleicher und Heinrich Hoffmann, ehemaliger Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Böbingen auf die Fragen der rund 250 Gäste ein. Die Diskussion zeigte Ängste und Hoffnungen rund um das Thema Tod und Organspende und wie erfolgreich mit Organtransplantation Patienten geholfen werden kann. 3

4 REGION BADEN-WÜRTTEMBERG Gemeinsame Aktion der DSO und der DAK Laufen fürs Leben I hre Kondition und ihr Laufgefühl unter Beweis stellen können die Besucher bei der gemeinsamen Aktion zum Thema Organspende von der DAK, der DSO und der Stiftung FÜRS LEBEN. Auf Familienfesten in zwölf verschiedenen Orten in gibt es einen Laufbandwettbewerb mit Städtewettkampf, eine Fotoaktion und Informationsstände. Und außerdem geht es um einen guten Zweck: Pro Läufer, der auf dem Laufband möglichst genau eine Strecke von 200 Metern zurücklegt, spendet die DAK fünf Euro an FÜRS LEBEN, natürlich auch, wenn die 200 Meter nicht genau erreicht werden. Das große Ziel der Aktion ist es aber vor allem, die Besucher für das Thema Organspende zu sensibilisieren und zu informieren. Die DSO-Region hat bereits einige Projekte gemeinsam mit der DAK umgesetzt, dazu gehören Jugendmessen und ein Infoflyer für Fahrschulen. Nun folgt die gemeinsame Aktion zum Thema Organspende, bei der das Laufen im Mittelpunkt stand. Die Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familien, Frauen und Senioren, Katrin Altpeter, übernahm die Schirmherrschaft des Projekts, das unter dem Motto Laufen fürs Leben! steht. Die Veranstaltungen sind ein großer Erfolg: Besucher der Aktion haben zahlreiches Infomaterial und Organspendeausweise mitgenommen und zeigten zusätzlich großes Interesse am Informationsgespräch direkt am Stand. Die Aktion läuft noch bis Ende Oktober und macht unter anderem noch in Stuttgart, Konstanz, Pforzheim und Backnang Station. Am Stand informierten sich viele interessierte Besucher, bevor sie auf dem Laufband um die Wetter und für einen guten Zweck liefen. info box Die Finanzierung der DSO Die Finanzierung der Aufgaben der DSO erfolgt durch ein Budget, das jährlich, prospektiv mit den Auftraggebern der DSO (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) verhandelt wird. Das Budget der DSO setzt sich aus den Komponenten Organisationspauschale, Pauschale Aufwandserstattung Spenderkrankenhäuser und Flugtransportkostenpauschale zusammen. Mit der Organisationspauschale deckt die DSO alle ihre im Organspendeprozess entstehenden und strukturellen Kosten, mit Ausnahme der Aufwandserstattung Spenderkrankenhäuser und der Flugtransportkosten für extrarenale Organe. Die Pauschale Aufwandserstattung Spenderkrankenhäuser deckt die Kosten der Module, die die DSO an die Spenderkrankenhäuser vergütet. Mit der Flugtransportkostenpauschale deckt die DSO die Kosten, die für einen Flugtransport eines extrarenalen Organs (Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm) entstehen. Die Vergütung für den Einsatz des Organ Care Systems TM (OCS TM ) wird in einer Ergänzungsvereinbarung zum Budget geregelt. Weitere Informationen erhalten Sie über 4

5 update Organspende Organspende-Konsil kompakt Das Konsil dient zur Klärung der rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine Organspende: Feststellung des Todes/Hirntoddiagnostik Ausschluss einer medizinischen Kontraindikation Entscheidung zur Organspende zum Abheften und Sammeln Es sollten erste gemeinsame Absprachen über das weitere Vorgehen und die Unterstützung der DSO im Organspendeprozess getroffen werden. Zeitpunkt Ein orientierendes Organspende-Konsil mit der DSO ist indiziert, wenn bei einem Patienten mit akuter primärer oder sekundärer Hirnschädigung (im Verlauf der Therapie bei kontrollierter Beatmung) ein unbeeinflussbar fortschreitender Verlust der Hirnstammfunktionen mit folgenden klinischen Symptomen beobachtet wird: Koma Pupillen weit/mittelweit, fehlender Lichtreflex bds. fehlender okulozephaler Reflex bds. fehlender Kornealreflex bds. fehlende Trigeminus-Schmerzreaktion bds. fehlender Pharyngeal-/Trachealreflex Aktuelle Kontraindikationen Eine Altersgrenze für die Organspende gibt es nicht. Entscheidend sind die aktuellen Organfunktionen bzw. Funktionsreserven. In allen Zweifelsfällen hilft das orientierende Konsil mit der DSO, Fehleinschätzungen zu vermeiden. Im hohen Lebensalter ist vor allem die Entnahme der Nieren, aber auch die der Leber möglich. Aktuelle absolute Kontraindikationen für eine Organspende sind unbehandelbare System- oder Infektionserkrankungen, die eine vitale Bedrohung für die Empfänger darstellen: HIV-Erkrankung floride Tuberkulose gesicherte und nicht sanierte Sepsis (mit nachgewiesenen multiresistenten Keimen) nicht behandelbare Infektionen (z.b. Tollwut, Creutzfeldt-Jakob) nicht kurativ behandeltes Malignom (Einzelfallentscheidung in Absprache mit dem DSO-Koordinator) Erweiterte Spenderkriterien Funktionseinschränkungen postmortal gespendeter Nieren, Pankreata, Lebern, Herzen und Lungen oder bestimmte Vorerkrankung der Spender stellen erweiterte Spenderkriterien dar und können eine schwerere Vermittelbarkeit dieser Organe bedingen. Erweiterte Spenderkriterien (nach den Richtlinien der Bundesärztekammer) sind: Virushepatitis (jeweils alternativ HBsAg+, anti-hbc+ oder anti-hcv+) Sepsis mit positiver Blutkultur Meningitis maligner Tumor in der Anamnese Drogenabhängigkeit Die medizinische Evaluierung sollte immer auch eine konsiliarische Abklärung mit der DSO umfassen. So kann der voreilige Ausschluss einer Organspende wegen vermeintlicher Empfängerrisiken verhindert werden. Vor diesem Hintergrund ist die Erhebung der Anamnese von besonderer Bedeutung. In der Regel handelt es sich um die Erfassung der Fremdanamnese mit Hilfe der Angehörigen und des Hausarztes des Verstorbenen, sowie gegebenenfalls weiterer vorbehandelnder Ärzte. Fortsetzung nächste Seite

6 update Organspende Anamnese Spender- Die Anamnese erfasst: Vorerkrankungen Angaben zu Tumor-, multisystemischen Autoimmunerkrankungen, infektiösen, neurodegenerativen oder neuropsychiatrischen Erkrankungen Risiko-Verhalten Reiseanamnese Impfanamnese Entscheidungsbegleitung Anamnesebogen Informationen: Direkt-Download: Das Gespräch mit den Angehörigen dient der Klärung des geäußerten oder mutmaßlichen Willens des Verstorbenen. Aufgabe des Arztes (und des Koordinators) ist es, die Angehörigen dabei emotional und mit Informationen zu begleiten. Eine Betreuung, die zwischen der Fürsorge für die Angehörigen und der Fürsprache für die Organempfänger vermittelt, ist zugleich Trost für die Angehörigen und Hilfe für die Patienten auf der Warteliste. Der Zeitpunkt des Gesprächs richtet sich nach den geäußerten oder vermuteten Informationsbedürfnissen der Angehörigen Vor Abschluss der Feststellung des Hirntodes (Indikation zur Hirntoddiagnostik) kann auf die Möglichkeit einer Organspende hingewiesen werden. Dies gibt den Angehörigen Gelegenheit, die Frage ohne zeitlichen Druck zu erörtern Erörterung der Organspende und der Gewebespende (Einzügigkeit der Gesprächsführung) Definitive Entscheidung nach Feststellung des Hirntodes Weitergehende Informationen finden Sie im aktuellen Leitfaden Organspende sowie auf der Homepage der DSO. Unterstützungsangebot Zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der Gemeinschaftsaufgabe Organspende stellt Ihnen die DSO im Zusammenhang mit dem orientierenden Konsil rund um die Uhr folgende Dienstleistungen zur Verfügung: Orientierendes Konsil bei Patienten mit therapieresistenter Hirnstammareflexie Klärung der medizinischen und juristischen Voraussetzungen einer Organspende Vermittlung der mobilen neurologischen Konsiliardienste für die Hirntoddiagnostik Unterstützung beim Angehörigengespräch und bei der Angehörigenbetreuung Beratung und Unterstützung bei der organprotektiven Intensivtherapie nach festgestelltem Hirntod Beauftragung einer umfassenden Labordiagnostik einschließlich toxikologischer und virologischer Gutachten Wir sind rund um die Uhr kostenfrei erreichbar:

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