Integrative Förderung Grob-Konzept

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1 Integrative Förderung Grob-Konzept genehmigt durch die Schulpflege am Schulpflegepräsident Aktuar 1 / 17

2 Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 3 II. Grundlagen 4 Leitbild der Schule Altbüron 4 Rechtliche Grundlage 4 III. Ziele der IF 6 Ziele 6 Zielgruppen 6 IV. Terminplanung 7 Meilensteine 7 V. Pflichten & Aufgaben 8 Pflichten & Aufgaben der Beteiligten 8 VI. Organisation 12 Mögliches Schema der IF - Einschulung 12 Arbeitsformen 13 Basisstufe & IF 14 Informationspolitik 14 VII. Rahmenbedingungen 15 Infrastruktur 15 Finanzen 16 VIII.Datenschutz 17 2 / 17

3 I. Einleitung Seit einigen Jahren beschäftigen sich die Schulen des Kantons Luzern mit dem Thema integrierte Förderung. Auch Altbüron hat sich bereits vor Jahren mit diesem Thema auseinandergesetzt und hat sich im Rahmen der Schulpflegesitzung vom 15. Dezember 1998 klar gegen die Einführung von IF (Integrative Förderung) ausgesprochen (zu diesem Zeitpunkt wurde es allerdings noch HZU = heilpädagogischer Zusatzunterricht genannt). Weiterhin ist Altbüron in den Sonderschulkreis Zell integriert und die Kinder mit besonderen Bedürfnissen besuchen entweder die Spezielle Förderung vor Ort oder eine Kleinklasse in Zell. IF war somit kein Thema an unserer Schule. Durch das Ziel von Schule mit Zukunft IF flächendeckend im Kanton einzuführen veranlasst, beschäftigt sich nun auch Zell mit der Einführung von IF und der Aufhebung der Kleinklassen. Mit der Einführung der Basisstufe hat sich die Schule Altbüron klar für eine Integrative Förderung ausgesprochen. Darum wurde von der Schulpflege eine Arbeitsgruppe einberufen, die den Auftrag hat, ein Grobkonzept und einen Terminplan zur Einführung von IF an der Schule Altbüron zu erarbeiten. 3 / 17

4 II. Grundlagen Dieses Konzept basiert auf folgenden Grundlagen: Leitbild der Schule Altbüron (September 2000) 1. Juli 2005) Verordnung über die Förderangebote der Volksschule 1999 SPL Nr. 406 (Ausgabe vom Integrative Förderung Informationen, Empfehlungen, Umsetzungshilfen (DVS) Merkblatt Klassenbestände, Planungshilfe für die Klassenbildung, Richtwerte für die Förderangebote August 2008 (Ordner Beilagen zum Handbuch für Schulbehörden ) 1. Leitbild der Schule Altbüron Das Leitbild der Schule Altbüron enthält verschiedene Leitsätze. Einer davon lautet: Werte, Ziele Die Schule Altbüron ermöglicht im Rahmen ihres Gesamtauftrages die Integration aller SchülerInnen in das gesellschaftliche, kulturelle und religiöse Leben der Gemeinde. 2. Rechtliche Grundlage Die rechtliche Grundlage findet sich in der Verordnung über die Förderangebote der Volksschule vom 21. Dezember Im folgenden sind die wichtigsten Paragraphen aufgeführt. I. Allgemeines 1 Zweck der Förderangebote 1 Die Förderangebote dienen der bestmöglichen Ausbildung und Erziehung der Lernenden, a. die dem Unterricht in den Regelklassen der Volksschule nicht zu folgen vermögen oder b. zu weiter gehenden Leistungen fähig sind. 2 Angebote 1 Es bestehen für folgende Bereiche Angebote: a. Angebote zur Förderung von Lernenden mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, b. Angebote zur Förderung von Lernenden mit Teilleistungsschwächen oder schulischen Defiziten, c. Angebote zur Förderung und Integration fremdsprachiger Lernender, d. Angebote zur Förderung von Lernenden mit besonderen Begabungen. II. Förderung von Lernenden mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten 19 Grundsatz 1 Anstelle von Kleinklassen und Werkschule können Regelklassen gemäss dem Konzept der Integrativen Förderung, das heisst mit heilpädagogischer Unterstützung, geführt werden. 2 Für die Organisation der Integrativen Förderung ist die Schulleitung zuständig. Sie genehmigt den Einsatz- und Stundenplan der IF Lehrperson oder des Schulischen Heilpädagogen. Der Unterricht wird im Schulhaus der zu unterstützenden Lernenden durchgeführt. 4 / 17

5 20 Massnahmen 1 Die Integrative Förderung wird mit Fördermassnahmen und organisatorischen Massnahmen umgesetzt. 2 Fördermassnahmen sind insbesondere fächerspezifischer heilpädagogischer Einzeloder Gruppenunterricht in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson, Förderung der sozialen Integration sowie Persönlichkeitsbildung. 3 Organisatorische Massnahmen sind insbesondere a. die Anpassung der Lernziele in bestimmten Fächern an das Lernvermögen der Lernenden, b. die Erteilung von zusätzlichem Förderunterricht, c. die Wahl der individuellen Beurteilungsform, d. die individuelle Anpassung des Unterrichts in der Regelklasse, e. die Spezielle Förderung für Lernende mit Teilleistungsschwächen (Legasthenie- und Dyskalkulieunterricht) oder die Aufnahmen von Lernenden in ein Therapieangebot der Schuldienste, f. die Dispensation der Lernenden vom Unterricht in einzelnen Fächern, g. die Bereitstellung von Beratung und Supervision für die Lerhpersonen und die Erziehungsberechtigten, h. die Bereitstellung von Beratung für Lehrpersonen und Erziehungsberechtigte. III. Förderung von Lernenden mit Teilleistungsschwächen oder schulischen Defiziten 25 Angebote 3 In Schulen mit Integrativer Förderung wird die Behandlung von Lernenden mit Teilleistungsschwächen den Schulischen Heilpädagoginnen oder Schulischen Heilpädagogen übertragen und erfolgt im Unterricht nach einem integrativen Ansatz. IV. Förderung und Integration fremdsprachiger Lernender 28 Grundsatz 1 Fremdsprachigen Lernenden sind Hilfen anzubieten, a. damit sie die deutsche Sprache möglichst bald beherrschen, b. damit Schulschwierigkeiten überwunden werden können, die durch das fremdsprachige Umfeld und kulturelle Unterschiede bedingt sind, c. damit die Integration gefördert und das Lernen im Klassenverband erleichtert wird. V. Förderung von Lernenden mit besonderen Begabungen 45 Angebote zur Begabungsförderung 4 Die Integrative Förderung ermöglicht die zusätzliche Förderung von Lernenden mit besonderen Begabungen in der Regelklasse. 5 / 17

6 III. Ziele der IF 1. Ziele Alle Lernenden 1 der Gemeinde Altbüron besuchen dank der integrativen Förderung den Unterricht an ihrem Wohnort. Das vorliegende IF-Konzept bezieht sich auf alle Kinder der Schule Altbüron. Es hat zum Ziel, Kinder mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen in den Regelklassen gemeinsam zu unterrichten und zu fördern. Der differenzierte Umgang mit Heterogenität ist eine wichtige Voraussetzung, den individuellen Möglichkeiten der einzelnen Kinder gerecht zu werden und soll als Chance verstanden werden. Ein individualisierender Unterricht ist Ziel und Programm an der Schule Altbüron. Durch die integrative Schulungsform ist der Unterricht so zu gestalten, dass Vielfalt als Realität akzeptiert wird und eine Balance zwischen angemessener Forderung und Förderung besteht. So können alle Kinder der Schule Altbüron von IF profitieren. Die Kinder sollen dadurch weder überfordert noch unterfordert sein. IF ist eine Hilfestellung für die Lernenden aber auch für die Lehrperson und die Erziehungsberechtigten. Die Zusammenarbeit aller an der IF Beteiligten ist deshalb von besonderer Bedeutung. 2. Zielgruppen Folgende Zielgruppen müssen dabei speziell berücksichtig werden: Lernende mit Lernschwächen/Lernbehinderung Ziel ist die punktuelle oder andauernde Unterstützung von Lernenden mit Lernschwierigkeiten. Lernschwierigkeiten beinhalten sowohl Probleme mit der Erfassung und Verarbeitung schulischer Inhalte, als auch Schwierigkeiten betreffend Aufmerksamkeit, Konzentration, Wahrnehmen und Arbeitstechniken. IF ist hier eine Stütze im Bereich der Sach- und Selbstkompetenz. Lernende mit Verhaltensauffälligkeiten Ziel ist die Integration von Lernenden mit Verhaltensauffälligkeiten in die Regelklasse, so dass diese erstens den regulären Unterricht nicht belasten und zweitens sich selber im Fortsetzen einer erfolgreichen schulischen Laufbahn nicht im Weg stehen. IF ist hier eine Stütze im Bereich Selbst- und Sozialkompetenz. Besondere Begabungen Kinder mit besonderen Begabungen sind zu Leistungen fähig, welche die Ziele des Lehrplans weit übertreffen. Sie sollen dies im Rahmen des Unterrichts in und ausserhalb der Klasse auch umsetzen können. Deutsch als Zweitsprache Deutsch als Zweitsprache wird nach Bedarf angeboten. Kinder deren Familiensprache (Erstsprache) nicht Deutsch ist, sollen möglichst unterrichtsnah gefördert werden. 1 ausser Lernende, die Anspruch auf eine Förderung in einer Heilpädagogischen Sonderschule haben. Diese besuchen eine entsprechende Ausbildungsstätte. 6 / 17

7 IV.Terminplanung 1. Meilensteine Im folgenden sind die Meilensteine bei der Einführung von IF an der Schule Altbüron aufgeführt. Meilenstein Wer Termin Projektterminplanung Arbeitsgruppe Grobfassung des Konzeptes Arbeitsgruppe Grobkonzept vorstellen Arbeitsgruppe Dezembersitzung 2008 Grobkonzept bewilligen Schulpflege Januarsitzung 2009 Bewilligung Gemeinderat Bis Ende Februar 2009 Einwilligung der Schulkreis- Gemeinden eingeholt Schulpflege & Gemeinderat Ende Juni 2009 Gesuch an Regierungsrat Schulpflege & Gemeinderat Mitte August 2009 Budgeteingabe Schulpflege & Schulleitung Mitte September 2009 Detailkonzept bewilligt Schulpflege Märzsitzung 2010 Einführung IF Schule / 17

8 V. Pflichten & Aufgaben Eine integrative Schule kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn alle Beteiligten die Ziele kennen und akzeptieren. 1. Pflichten & Aufgaben der Beteiligten Lehrpersonen für die IF Arbeit für die ganze Schule Die IF-Lehrperson ist Expertin für Förderfragen und stellt dieses Wissen der ganzen Schule zur Verfügung. Sie fördert integrative Lern- und Unterrichtsformen Sie sensibilisiert alle an der Schule Beteiligten für Fragen der IF und regt Weiterbildungen in dieser Thematik an Sie berät Lehrpersonen, Behörden und Erziehungsberechtigte auf deren Wunsch in heilpädagogischen Fragen. Sie unterstützt, fördert und koordiniert die Zusammenarbeit mit allen an der Integrativen Förderung Beteiligten. Sie ist bereit in komplexen Fällen im Auftrage der Schulleitung das Casemanagement zu übernehmen, falls dies angezeigt ist. Sie evaluiert zusammen mit allen Beteiligten regelmässig die durchgeführten Massnahmen. Arbeit in den zugeteilten Klassen Die IF-Lehrperson legt Ziele, Inhalte und Arbeitsformen zusammen mit den beteiligten Lehrpersonen fest. Sie unterrichtet auch im Teamteaching Sie führt wöchentliche Kurzbesprechungen mit den beteiligten Lehrpersonen durch Lernende mit besonderem Förderbedarf werden von ihr erkannt und gefördert Arbeit mit Lerngruppen In Absprache mit der Klassenlehrperson und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten werden Lernende von der IF-Lehrperson besonders begleitet. Dabei können die Gruppenzusammensetzungen wechseln, denn es sollen auch Lernende dazu genommen werden, bei denen eine punktuelle Begleitung angezeigt ist. Neben Sprache und Mathematik werden weitere Bereiche einbezogen (M&U, Schrift, Bewegung usw.). Sie strebt eine ganzheitliche Förderung unter Einbezug der Sozial-, Sach- und Selbstkompetenz an. Arbeit mit einzelnen Lernenden Einzelne Kinder werden über längere Zeit intensiv begleitet, vor allem Lernende mit individuellen Lernzielen. Dieser Unterricht wird ganzheitlich, förderorientiert und lehrplanausgerichtet gestaltet. Der Einsatz von Spielen, Bewegung und PC gehört dazu. Dabei werden die Stärken der Lernenden ebenso ins Auge gefasst, wie die Defizite. Lernzielanpassungen Werden bei einem Lernenden nach gründlicher Prüfung aufgrund einer Vereinbarung die Lernziele in einem oder mehreren Fächern angepasst, übernimmt die IF-Lehrperson in diesen Fächern die Verantwortung und erstellt die Förderpläne in Absprache mit der Klassenlehrperson. 8 / 17

9 Sie stellt die zur Förderung notwendigen Strategien und Materialien auch den andern beteiligten Lehrpersonen zur Verfügung Sie dokumentiert anhand von Förderplänen und Lernberichten den Verlauf der schulischen Entwicklung. Die IF Lehrperson kennt die Grenzen der eigenen Möglichkeiten und leitet, wenn nötig auch externe Abklärungen ein. Sie übernimmt dabei eine Koordinationsrolle. Für Lernende mit angepassten Lernzielen erstellt die IF-Lehrperson Förderpläne, die lau-fend den Erkenntnissen angepasst werden. Auf Semesterende schreibt die IF-Lehrperson in Absprache mit den Klassenlehrpersonen Lernberichte für Lernende mit individuellen Lernzielen. Lernende mit besonderem Förderbedarf werden von der IF Lehrperson auch ausserhalb des Unterrichtes beachtet und wenn nötig unterstützt. Die Vorbereitung auf eine angepasste Lebensbewältigung und Lebensgestaltung ist zentral. Bei Klassenwechsel bietet die Konstanz der Begleitung der IF-Lehrperson eine besondere Chance. Bei einem Wechsle der IF-Lehrperson oder der Klassenlehrperson gibt die IF- Lehrperson die vollständigen Dokumentationen anlässlich eines Übergabegesprächs an die Berechtigten weiter. Klassenlehrpersonen Die Klassenlehrperson oder bei Pensenteilungen die beteiligten Lehrpersonen tragen die Hauptverantwortung für die Schulung aller Kinder ihrer Abteilung oder Klasse. Für Kinder mit besonderem Förderbedarf stehen ihnen zusätzliche Fachleute zur Verfügung. Mit der Integrativen Förderung wird die Heterogenität in der Klasse akzeptiert und als Chance genutzt. Die Klassenlehrpersonen nehmen bei auftauchenden Schwierigkeiten oder Fragen der besonderen Förderung frühzeitig mit der IF Lehrperson Kontakt auf. Sie erarbeiten zusammen mit der IF Lehrperson unterstützende Massnahmen (z. B. Differenzierung des Unterrichts, Begabungsförderung oder spezielle Förderung eines fremdsprachigen Kindes) und setzen diese im Unterricht um. Sie orientieren zusammen mit der IF Lehrperson die Erziehungsberechtigten aller Kinder (bei Schuleintritt oder Stufenwechsel) über den Zweck und die Möglichkeiten der heilpädagogischen Fördermassnahmen. Sie planen und gestalten in Zusammenarbeit mit der IF Lehrperson die Kontakte mit den Erziehungsberechtigten. Sie führen im Normalfall die Gespräche zwischen Erziehungsberechtigten, Kind und beigezogenen Fachpersonen. Sie arbeiten mit bei der Planung weitergehender Fördermassnahmen. Sie überprüfen gemeinsam mit der IF Lehrperson periodisch die Wirkung der Fördermassnahmen. Sie stellen aufgrund der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen und aufgrund der Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten das Schulzeugnis und/oder den Lernbericht (in Zusammenarbeit mit der IF Lehrperson) aus. Sie sind verantwortlich, dass ein Übergabegespräch (Stufenwechsel) zwischen allen Sie erarbeiten mit allen Lernenden eine möglichst günstige Haltung gegenüber Schulschwierigkeiten und schaffen ein positives Unterrichtsklima. Sie beziehen die Lernenden mit heilpädagogischer Unterstützung sinnvoll in die Unterrichtsbereiche und in die schulischen Anlässe ein. Sie können für Fallbesprechungen den Schulpsychologischen Dienst beiziehen. Beteiligten (IF Lehrperson/Regelklassenlehrperson/Kindergartenlehrperson) stattfindet. 9 / 17

10 Sie setzen nach Möglichkeit die Massnahmen im Unterricht um, welche mit der IF Lehrperson, dem Schulpsychologen oder mit anderen Fachleuten gemeinsam erarbeitet worden sind. Sie koordinieren mit der IF Lehrperson laufend die Unterstützung der Kinder. Sie beteiligen sich an gemeinsam organisierter, schulinterner Weiterbildung zu pädagogischen Fragen der Unterrichtsgestaltung sowie der Teamentwicklung. Erziehungsberechtigte haben Anrecht auf Information und Partizipation. müssen bei der Planung und Einführung der Integrativen Förderung rechtzeitig beigezogen werden. beteiligen sich am Entscheidungsprozess bezüglich Fördermassnahmen im Bereich der Integrativen Förderung ihrer Kinder und tragen die getroffenen Vereinbarungen mit. unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die getroffenen Fördermassnahmen. können aktiv auf die Bedürfnisse ihres Kindes aufmerksam machen. Kind wird in den Entscheidungsprozess bezüglich Fördermassnahmen miteinbezogen. nimmt an den regelmässig stattfindenden Beurteilungsgesprächen teil. Schulleitung setzt sich für die Weiterentwicklung einer integrationsfähigen Schule ein und sorgt für integrationsfördernde Rahmenbedingungen. koordiniert die Förderangebote an der Schule. organisiert und genehmigt den Einsatz- und Stundenplan der IF Lehrperson. übernimmt administrative Verantwortung und fördert den Entwicklungsprozess in der Integrativen Förderung. hat Kenntnis über die Anzahl Lernender mit individuellen Lernzielen. entscheidet über die Zuweisung von Lernenden in die Integrative Förderung mit Lernzielanpassung. kann die Integrative Förderung verfügen. bestätigt bei Einigkeit die Vereinbarungen zwischen Lehrperson, IF Lehrperson und Erziehungsberechtigten. entscheidet bei Uneinigkeit über das Einsetzen von Individuellen Lernzielen. entscheidet bezüglich Dauer der integrativen Fördermassnahmen und der Lernzielvereinbarungen nach Einbezug aller Beteiligten. evaluiert den Erfolg und die Entwicklung der Integrativen Förderung und die Zufriedenheit der Beteiligten in der Schule. nimmt Konflikte wahr und trägt zu deren Bewältigung bei. ist mitverantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit in der Integrativen Förderung. Schuldienst Die Schuldienste unterstützen in der Funktion einer externen Beratung die Bedürfnisse des einzelnen Kindes und seiner Schule. Sie können von den Angehörigen der Schule, den Erziehungsberechtigten oder von den Lernenden angefragt werden. Sie machen ein Angebot von Beratung und Begleitung. Sie unterstützen integrationsfördernde Rahmenbedingungen an den Schulen. Bei Bedarf nehmen sie an Fallbesprechungen teil und beraten die Beteiligten. Sie pflegen den Kontakt zu den Klassenlehrpersonen und IF- Lehrpersonen, die mit denselben Lernenden arbeiten. 10 / 17

11 Schulpflege legt die Ausgestaltung und die Organisation des vom Gemeinderat festgelegten kommunalen Volksschulangebots der Gemeinde fest. überwacht den Vollzug. kann bei Bedarf bei der Ausgestaltung und Entwicklung der Integrativen Förderung zugezogen werden. sorgt für integrationsfördernde Rahmenbedingungen: Fachlehrpersonen / Anstellungsbedingungen Pensen Schulraum Materialbudget Weiterbildung Supervision Gemeinderat unterstützt die Integrative Förderung ideell und durch Bereitstellung und Finanzierung von optimalen Rahmenbedingungen. 11 / 17

12 VI.Organisation 1. Mögliches Schema der IF - Einschulung Quelle: TODO 12 / 17

13 2. Arbeitsformen Die Klassenlehrperson und die IF-Lehrperson besprechen die Arbeitsform, die den Bedürfnissen der Schülerin oder des Schülers am besten entsprechen. Je nach pädagogischem Ermessen können auch mehrere Formen zur Förderung eingesetzt werden. Die verschiedenen Arbeitsformen können wie folgt aussehen: 1. Coaching der Lehrperson Die Klassenlehrperson arbeitet alleine mit der Klasse. Die IF-Lehrperson beteiligt sich am Aufbau der Integrativen Förderung und gestaltet die Unterrichtsformen mit. Bei auftretenden Schwierigkeiten kann die Regelklassenlehrperson die IF-Lehrperson beiziehen. 2. Förderung in der Klasse - Teamteaching Klassenlehrperson und IF-Lehrperson unterrichten die Klasse gemeinsam verschiedene Formen des Teamteaching Innerhalb des Werkstattunterrichts / Wochenplanarbeit stehen Klassenlehrperson und IF-Lehrperson allen Kindern zur Verfügung. Die IF-Lehrperson übernimmt die Führung der Klasse, während die Klassenlehrperson bei einzelnen Lernenden den Stand der Lernentwicklung untersucht oder umgekehrt. Die Klasse wird in 2 Niveaugruppen aufgeteilt und von je einer Lehrperson betreut. Mehrklassige Abteilungen können auch in die einzelnen Klassen aufgeteilt werden. Es ist sinnvoll, die Formen von Teamteaching regelmässig einzusetzen. 3. Gruppen- und Einzelunterricht Die IF-Lehrperson unterrichtet im IF-Raum eine Gruppe von Kindern mit speziellen Bedürfnissen. (DaZ) 13 / 17

14 Die IF-Lehrperson unterrichtet im IF-Raum eine gemischte Gruppe von Schülerinnen und Schülern. Die IF-Lehrperson unterrichtet im IF-Raum ein Kind mit speziellen Bedürfnissen. (Einzelförderung / Legasthenie / Dyskalkulie / Förderdiagnostik / Lerncoaching ) 3. Basisstufe & IF Es gehört zur Philosophie der Basisstufe, dass alle Kinder, auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen in der Klasse integriert werden. Der individualisierende Unterrichtsstil schafft gute Voraussetzungen diese Kinder. Sie werden zusätzlich, ebenso wie in der Primarstufe, durch eine LP mit heilpädagogischer Zusatzausbildung (MAS IF oder ähnliches) unterstützt. Wünschenswert ist es, wenn eine BST-Lehrperson die Ausbildung für IF-Lehrpersonen hat und den Anteil an Heilpädagogik nach Bedarf in den Schulalltag einbringen kann. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, wird die IF-Lehrperson der Primarstufe als externe IF-Lehrperson in der Basisstufe eingesetzt. Die Lektionenzahl richtet sich in der Regel nach den kantonalen Richtwerten (für 120 Kinder 29 L.) und nach den Voraussetzungen vor Ort. In den Eckwerten des Projekts ist bestimmt, dass in den 42 Lektionen Unterricht, die für eine BST-Klasse vorgesehen sind, auch die notwendigen IF-Lektionen inbegriffen sind. Dabei muss aber die Gesamtschülerzahl sowie der Anteil an Kindern mit besonderen Bedürfnissen beachtet werden. In besonderen Fällen müssen aus pädagogischen Gründen zusätzliche Lektionen beantragt werden. Dies kann unter Umständen kurzfristig geschehen. IF-Unterricht für Basisstufenkinder soll in der Regel in den Räumlichkeiten der BST erteilt werden. Dabei muss auch die Möglichkeit bestehen, sich mit einer Schüler/innengruppe zurückzuziehen. 4. Informationspolitik Eine Orientierung über die Förderangebote gehört zur Grundinformation aller Erziehungsberechtigten. An den Elternabenden, in den Mitteilungsmedien soll immer wieder über die Förderangebote berichtet werden. Es empfiehlt sich für Eltern eine Kurzinformation zusammenzustellen, insbesondere zum Thema Individuelle Lernziele. Die Berichterstattung im Mitteilungsblatt trägt zur Akzeptanz und zum Verständnis in der Öffentlichkeit bei. 14 / 17

15 VII.Rahmenbedingungen 1. Infrastruktur IF-Pool Der IF - Pool wird aufgrund der Schülerzahl bestimmt. Kennzahlen/Schulstatistik 08/09 09/10 10/11 11/12 12/13 13/14 Anzahl Lernende Davon Primarschüler Davon Basisstufenkinder Die Dienststelle Volksschulbildung gibt die Anzahl der Lernenden vor, für die ein volles Pensum IF unterrichtet werden muss. (Merkblatt Richtwerte für Förderangebote Juli 08) Im Moment liegt der Richtwert bei 120 Lernenden, für die ein Vollpensum zur Verfügung stehen soll. (ohne DaZ). Dabei ist zu beachten, dass im Basisstufenmodell die Lektionen IF bereits ins Unterrichtspensum eingerechnet sind. Diese Lernenden also zur Berechnung an unserer Schule nicht einbezogen werden können. An der Primarstufe ist somit mit einem IF-Pool von ca. 6-8 Lektionen zu rechnen, welche verwendet werden, um die in diesem Konzept beschriebenen IF Aufgaben zu erfüllen. Bei sehr vielen Kindern mit besonderen Bedürfnissen müssen aus pädagogischer Sicht zusätzliche Stunden beantragt werden. Zusammenfassung Vorgaben Kanton: pro 120 SchülerInnen werden 29 Lektionen gesprochen Diese 120 SchülerInnen werden ohne Basisstufe gezählt, da IF dort in den 150 Stellenprozent integriert ist Im Schuljahr 10/11 (bei der Einführung) rechnen wir momentan mit 32 SchülerInnen Das würde also 7.7 Lektionen IF entsprechen Vergleich im Schuljahr 08/09 Ohne IF Primarstufe 3 Lektionen Spez. Förderung 4 Lektionen Begabungs- / Begabtenförderung >> Total 7 Lektionen Basisstufe 2 Lektionen Spez. Förderung >> Total 2 Lektionen >>> Endtotal 9 Lektionen Ein Kind besucht zur Zeit die Kleinklasse in Zell. 15 / 17

16 Mit IF >>> 13 Lektionen IF für Primarstufe und Basisstufe Das Kind würde keine Kleinklasse in Zell besuchen. Kostendifferenz Dies ergäbe eine Mehrlektionenzahl von 4 Lektionen, was etwa 4 x 3ʻ500 CHF = 14ʻ000 CHF Mehrkosten bedeuten würde. Das Schulgeld von ca. 20ʻ000 CHF für das Kleinklassenkind muss diesem Betrag aber abgerechnet werden. Somit ergäbe sich ein Minderaufwand von ca. 6ʻ000 CHF. Räume Die räumlichen Verhältnisse in unserem Schulhaus sind vor allem im unteren Gebäude zurzeit sehr grosszügig und die Gruppenräume lassen auch die Einrichtung eines speziellen IF-Zimmers für Einzelförderlektionen zu. (DaZ-Gruppenraum) IF Lehrperson Nach Möglichkeit soll eine Lehrperson mit der Zusatzausbildung MA SHP (Master Schulische Heilpädagogik) oder MAS IF (Weiterbildungsmaster Integrative Förderung) die IF-Stunden unterrichten. Die Lehrperson mit der Zusatzausbildung MAS IF haben wir bereits in der Person von Rita Müller gefunden, die im Sommer 2008 die 2-jährige Weiterbildung MAS IF begonnen hat. 2. Finanzen Investitionskosten Abschliessbarer Aktenschrank Schulmaterial (alles notwendige vorhanden) Bauliche Massnahmen (Räumlichkeiten vorhanden) TOTAL Kosten 1ʻ000 CHF 0 CHF 0 CHF 1ʻ000 Personalkosten IF Lehrperson xxxxxxx CHF Kosten 16 / 17

17 VIII.Datenschutz Die beteiligten Personen beachten die Regeln der Vertraulichkeit. Dossiers von Kindern müssen verschlossen aufbewahrt werden. Sie sind nur den Berechtigten zugänglich. Entsprechende Dokumente und Dossiers eines Kindes müssen drei Jahre nach dem Austritt aus der Schule sorgfältig vernichtet werden. 17 / 17

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