Einladung. Tagesordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einladung. Tagesordnung"

Transkript

1 Weiden i.d.opf., Einladung für die am Mittwoch, um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung 2. Neue Ausschussmitglieder; Stadtratssitzung vom Koki Netzwerk frühe Kindheit; netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption für die nördliche Oberpfalz 4. Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS); AJHSF vom ; FVGS vom Anforderungen des Amtes für Soziales und Integration zum Budget Aktuelle Entwicklung zur Kindertagesbetreuung in Kinderkrippen, Kindergärten, Tagespflege und Ferienbetreuung; Bedarfsfeststellung für weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen 7. Antrag der Volkshochschule Weiden ggmbh bzw. des Tochterunternehmens dem Kompetenzzentrum für regionale Bildungsdienstleistungen ggmbh auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII

2 Tagesordnungspunkt 01: Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung Mit dem Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom besteht Einverständnis. Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen: ( ) beratend (x) beschließend

3 Tagesordnungspunkt 02: Neue Ausschussmitglieder; Stadtratssitzung vom Neubesetzung der Leitung des Amtes für Soziales und Integration Nach Ausscheiden des Leiters des Amtes für Soziales und Integration, Herrn Christian Hölzl, hat der ehemalige Stellvertreter, Herr Thomas Hentschel, die Amtsleitung zum übernommen. Als neuer Stellvertreter wurde Herr Christopher Östreicher zugewiesen. Herr Hentschel war bisher als beratendes Mitglied im Ausschuss vertreten als Integrationsbeauftragter. Er wird weiterhin in dieser Funktion für die Stadt tätig sein, kann aber nicht in zwei Funktionen dem Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen angehören. Nach den rechtlichen Vorgaben (Art. 19 AGSG, 3 und 4 Jugendamtssatzung) ist zur Bestellung beratender Mitglieder im AJHSF eine Beschlussfassung durch den Stadtrat erforderlich. Bis zum Versand der Einladung ist der Beschluss der Stadtratssitzung nicht bekannt. Der Beschlussvorschlag lautet: Herr Thomas Hentschel wird in neuer Funktion als Amtsleiter des Amtes für Soziales und Integration in den Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen bestellt und als sein Stellvertreter wird Herr Christopher Östreicher bestellt. Die Mitgliedschaft des Integrationsbeauftragten, Herrn Thomas Hentschel, im Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen ruht bis auf weiteres. Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen: ( ) beratend (x) beschließend

4 Tagesordnungspunkt 03: Koki Netzwerk frühe Kindheit; netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption für die nördliche Oberpfalz Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi Netzwerk frühe Kindheit) Zuwendungen zur Förderung einer flächendeckenden Regelstruktur Koordinierender Kinderschutzstellen. Die jährliche Förderung umfasst pro Vollzeitstelle. Der Freistaat unterstützt dadurch die Kommunen bei der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII und dem seit dem bestehenden Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), bei der Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch sog. Frühe Hilfen und bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme. Ziel der Förderung ist es, belastete werdende und junge Eltern mit Kleinkindern frühzeitig zu erreichen und sie passgenau zu unterstützen, um so Überforderungssituationen zu vermeiden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können. Hierzu knüpft die KoKi ein interdisziplinäres Netzwerk zwischen allen Berufsgruppen, die sich wesentlich mit Säuglingen und Kleinkindern befassen. In der Förderrichtlinie wird darauf hingewiesen, dass der Zuwendungsempfänger eine netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption zu erstellen hat, die Grundlage der Netzwerkarbeit sein soll. Ausgehend von einer zielgruppenspezifischen Angebots- und Bedarfsanalyse sollen darin vorhandene Angebote an Frühen Hilfen erfasst werden. Sie sollte vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und von den Netzwerkpartnern unterzeichnet werden. Der überwiegende Teil der Netzwerkpartner hat dazu bereits eine Netzwerkerklärung unterschrieben. Die Weiterentwicklung und Fortschreibung der Kinderschutzkonzeption soll im Rahmen der Netzwerkarbeit, die von der KoKi gesteuert wird, stattfinden. In der Förderrichtlinie ist auch beschrieben, zu welchen Punkten die Kinderschutzkonzeption inhaltliche Aussagen enthalten soll. Bei der Netzwerkbildung sind sozialräumliche Strukturen von großer Bedeutung und zu beachten. Da viele Beratungsstellen, Fachkliniken und ärzte, Institutionen und Bildungseinrichtungen mit ihren Angeboten und Aufgaben die Region der nördlichen Oberpfalz versorgen, kooperieren die drei KoKis der Nordoberpfalz der Landkreise Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth und der Stadt Weiden i.d. OPf. bei der Netzwerkarbeit. Dadurch werden Synergieeffekte erzielt und Ressourcen geschont. So ist auch die Idee entstanden, eine gemeinsame Kinderschutzkonzeption für die Nordoberpfalz zu erstellen. Im Grußwort der Landräte und sowie des Oberbürgermeisters wird die gelingende Zusammenarbeit zum Wohle der Familien in der Region hervorgehoben.

5 Die von den KoKi-Fachkräften der Nordoberpfalz in einem längeren Prozess gemeinsam erstellte Kinderschutzkonzeption ist folgendermaßen gegliedert: Teil 1 beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit und Arbeitsweise der drei Koordinierenden Kinderschutzstellen der Nordoberpfalz. Hier finden sich die für die KoKis Neustadt a.d. Waldnaab, Tirschenreuth und Weiden i.d. OPf. allgemeingültigen Regelungen und Verfahrensweisen. Teil 2 widmet sich den individuellen Besonderheiten der jeweiligen KoKi. Hier werden u.a. die jeweiligen organisatorischen Gegebenheiten, konkrete Angebote an Frühen Hilfen in der Region sowie die individuellen Vernetzungsstrukturen und die daraus resultierenden Formen der Zusammenarbeit dargestellt. In Teil 3, dem Anhang, finden sich viele praktische Handreichungen für die alltägliche Arbeit, eine detaillierte Auflistungen der Netzwerkpartner, die Netzwerkerklärung, gesetzliche Grundlagen sowie Daten zur Zuständigkeit und Erreichbarkeit der KoKi-Mitarbeiter. Die nun schriftlich fertiggestellte Kinderschutzkonzeption soll ein wesentliches Element zur Sicherstellung eines funktionierenden und verbindlich kooperierenden interdisziplinären Netzwerkes im Bereich der frühen Kindheit der nördlichen Oberpfalz sein. Sie soll den Netzwerkpartnern Sicherheit in der Zusammenarbeit geben. Die Kooperation an den Schnittstellen zwischen den Hilfesystemen (Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Frühförderung, Behörden ) soll dadurch verbessert werden. Veröffentlichung der Kinderschutzkonzeption: Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die Kinderschutzkonzeption unter namentlicher Nennung der KoKi-Fachkräfte sowie der Netzwerkpartner mit Aufgabenbeschreibung und Daten zur Erreichbarkeit in geeigneter Weise zu veröffentlichen ist, z.b. auf der eigenen KoKi- Homepage. Seit Oktober 2015 ist sie auf der Homepage der KoKi Neustadt a.d. Waldnaab über folgenden Link: einsehbar. Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen: ( ) beratend (x) beschließend

6 Tagesordnungspunkt 04: Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS); AJHSF vom ; FVGS vom In der Sitzung vom des AJHSF wurde der Beschluss gefasst: Die JaS an Grundschulen ist ein wichtiger Beitrag der Jugendsozialarbeit als Anlaufstelle für belastete Kinder und deren Eltern. Es wird empfohlen, den Ausbau weiter stufenweise zu verfolgen. Der Finanzausschuss/Stadtrat wird gebeten, die für den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Leider wurden die Haushaltsmittel nicht zur Verfügung gestellt. Der Finanz-, Vergabe-, Grundstücks- und Sanierungsausschuss hat in seiner Sitzung vom einen weiteren Ausbau der JaS vorerst ausgesetzt. In der letzten Sitzung der Arbeitsmarktinitiative am stellte vom IAB (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit) die Entwicklung und Struktur des Arbeitsmarktes in der Stadt Weiden dar. Frau stellt die Ergebnisse vor. Die Mitglieder der Arbeitsmarktinitiative sind sich einig, dass - mehr präventive Angebote geschaffen werden müssen, die - je früher desto besser ansetzen müssen. Herr (JaS ) stellt ein Gesamtbild der Jugendsozialarbeit an Schulen und Schulsozialarbeit der Stadt Weiden dar. Inhalt: Ist-Stand Ebenen der Wirksamkeit Besonderheiten der Grundschule Kosten pro Jahr pro Stelle: Sozialpädagoge/in in S12 TVS+E mit 30 Wochenstunden, ca. Staatliche Förderung (Festbetrag) Eigenmittel der Stadt Eigenmittel der Stadt Weiden für zwei Stellen von August bis Dezember 2016:

7 Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen: (x) beratend ( ) beschließend

8 Tagesordnungspunkt 05: Anforderungen des Amtes für Soziales und Integration zum Budget 2016 Nachdem die Vorberatung des Abschnitts Jugendhilfe des Haushaltsplanes nach der Jugendamtssatzung zu den Schwerpunktaufgaben des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen gehört, wurde in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen vom angeregt, dass auch der Haushalt des Amtes für Soziales und Integration im Fachausschuss vorgestellt wird. Die Haushaltsansätze 2016 des Teilbudgets 50 (Amt für Soziales und Integration) einschließlich des Unterbudgets 56 (Maria-Seltmann-Haus) werden vorgestellt. Dabei handelt es sich bereits um die endgültigen Ansätze im Haushaltsplan (nach den Haushaltsberatungen) und nicht um die ursprünglichen Mittelanforderungen wie in früheren Jahren Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen: (x) beratend ( ) beschließend

9 Tagesordnungspunkt 06: Aktuelle Entwicklung zur Kindertagesbetreuung in Kinderkrippen, Kindergärten, Tagespflege und Ferienbetreuung; Bedarfsfeststellung für weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen Durch den ab geltenden Rechtsanspruch, haben Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Zudem besteht ein Rechtsanspruch für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Eltern haben das Wunsch- und Wahlrecht. Die Anteile an Landkreiskindern in Weidener Kitas und Weidener Kindern in Landkreis-Kitas waren und sind nahezu gleich. Im Januar 2016 waren Weidener Kinder in Kitas außerhalb von Weiden und Kinder aus dem Landkreis in Kitas in Weiden. A) Tagespflege Derzeit werden Kinder von Tagepflegepersonen betreut. Die Anstrengungen geeignete Tagespflegepersonen zu finden, waren erfolgreich. Anfang März haben Tagespflegepersonen den Qualifizierungskurs begonnen. Sollten diese den Kurs abschließen, stünden weitere Plätze zur Verfügung. Zusätzlich möchte eine Tagesmutter nach der Babypause ab April wieder als Tagesmutter tätig sein. Eine weitere Tagesmutter ist zugezogen und bietet nun ihre Dienste in Weiden an. Ab September 2016 stehen voraussichtlich Plätze zur Verfügung. Jede Tagespflegeperson kann (je nach Erlaubnisbescheid) bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen und maximal 8 Pflegeverhältnisse eingehen. Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig (innerhalb der Vorgaben der Pflegeerlaubnis) und entscheiden selbst, wie viele Kinder in welchem Alter sie aufnehmen möchten. Die Planung einer Großtagespflege wird weiter verfolgt. Leider stellt es sich als schwierig heraus geeignete Räumlichkeiten zu finden. Derzeit sind auch keine interessierten Tagespflegepersonen vorhanden. Es wird weiter versucht, das Konzept der Großtagepflege bei interessierten Bewerberinnen und Bewerbern anzubieten, deren eigener Wohnraum für die Ausübung der Tätigkeit nicht geeignet ist oder nicht gewünscht wird. Allgemein bleibt es in der Tagespflege schwierig geeignete Tagespflegepersonen zu finden und auf Dauer zu halten. Grund dafür sind die Rahmenbedingungen des Tätigwerdens. Die Anforderungen an die räumlichen Gegebenheiten und strenge Hygienevorschriften stellen bei vielen Interessenten/innen ein Hindernis dar. Nicht zu vergessen sind die geringen und unübersichtlichen Entgeltregelungen (vgl. Niederschrift der 3. Sitzung des AJHSF vom , Punkt 8.)

10 B) Kinderkrippen Zuletzt wurde am 14. Januar 2016 ein Abgleich der Warte- und Vormerkliste der Weidener Kinderkrippen für das neue Krippenjahr 2016/17 vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Mehrfachmeldungen ergab sich für das kommende Krippenjahr eine Warteliste von Kindern zum so viele wie nie zuvor. Dabei ist zu bedenken, dass es sich nur um eine vorläufige Zahl handeln kann, da ein Zuzug von berechtigten Personen nicht berücksichtigt werden kann. Die derzeitige Versorgungssituation ergibt Plätze, davon Zusatzplätze. Die Plätze sind mit Kindern belegt. Unter Berücksichtigung der bisherigen Anträge auf Zusatzplätze und dem Wegfall der Teilkrippe im städt. Kinderhaus Tohuwabohu, ergibt sich ein Platzangebot von Plätzen im September Der Bedarf an Kindertagesbetreuung für unter 3Jährige kann durch die Erweiterung der Tagespflege nicht gedeckt werden. Nachdem das staatl. Förderprogramm für den Kita-Ausbau Ende 2014 ausgelaufen ist, wurde es im Oktober 2015 unter neuen Voraussetzungen wieder aufgelegt. Die geänderte Richtlinie des dritten Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung enthält nun die Vorgabe eines Sockelbetrages gemäß der FAG-Förderung von Euro. Der Sockelbetrag kann mit Pauschalen von Euro je förderfähigen Betreuungsplatz aus Bundesmitteln aufgestockt werden. Das kann eine Förderung von bis zu 90% ergeben bei Schaffung von neuen Krippenplätzen durch Neubau, Anbau oder Umbau (vgl. Anlage 1) Ergriffene Maßnahmen: - Bitte an die Kita-Träger, Plätze wenn möglich doppelt zu belegen, also vormittags und nachmittags - Bitte des Oberbürgermeisters an Kita-Träger, gemeinsam mit der Stadt das Förderprogramm zu nutzen und Krippenplätze zu schaffen - Vorlagebericht an den Finanzausschuss, eine Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des städt. Kinderhauses Tohuwabohu um eine Kinderkrippe zu beauftragen Geplante Maßnahmen: - Umwandlung der nicht genutzten Kindergartengruppe des AWO Kindergartens in eine Krippengruppe - Gestattung von Zusatzplätzen (soweit die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind) Probleme: - Fachkräftemangel - Folgekosten durch evtl. Betriebskostendefizite Ausblick: Aufgrund der vorliegenden Zahlen ist von einem weiteren Bedarf von drei Krippengruppen á Kindern auszugehen.

11 C) Kindergärten Derzeit werden Kinder auf Plätzen betreut, davon auf Zusatzplätzen. Im Laufe des Kindergartenjahres kommen noch Kinder hinzu. Für September 2016 sind noch Plätze in Kindergärten frei. Aufgrund der aktuell geringen Nachfrage an Plätzen in Kindergärten hat sich der AWO Bezirksverband entschlossen die freie Kindergartengruppe nicht wieder zu belegen, sondern die Umwandlung in eine Kinderkrippe unter den neuen Fördervoraussetzungen zu planen und zu beantragen. Der Bedarf an Plätzen für Flüchtlingskinder ist dabei nicht berücksichtigt. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass auch im Bereich der Kindergärten weiterer Bedarf an Plätzen besteht. Der kürzlich vorgenommene Datenabgleich mit dem Ausländeramt hat ergeben, dass derzeit Flüchtlingskinder im Kindergartenalter keinen Kindergarten besuchen. Die Verwaltung schlägt vor, einen Abgleich der Wartelisten bei Kindergärten zu machen und die Versorgungsquote zu berechnen, sobald die Fachstelle Kindertagesbetreuung neu besetzt ist. Auch hier ist mit zu bedenken, dass der Zugang von Flüchtlingskindern und Zuzüge von Familien mit Kindern nur grob geschätzt werden können. D) Kosten Übernahme von Beiträgen bei ALG II-Beziehern nach 16a Nr. 1 SGB II. Sie fließen in die Schlüsselzuweisungen mit ein: Beispiel Monat Januar 2016 Krippenkinder Kindergartenkinder Gesamt Beitragsübernahmen nach SGB VIII: Beispiel Monat Januar 2016 Krippenkinder Kindergartenkinder Gesamt, davon 17 Teilübernahmen Zusammenfassung: Krippenkinder: von, entspricht % Kindergartenkinder: von, entspricht % Die Anteile an Kostenübernahmen sind vergleichsweise gering. Kürzlich teilte die Stadt mit, für ca. % aller Kinder in Kindertageseinrichtungen Beiträge zu übernehmen. Ausgehend von den Beitragserhöhungen im Kinderhaus Tohuwabohu zum und von den Anpassungen anderer Träger ab dem kann mit weiteren Beitragsübernahmen gerechnet werden, insbesondere bei bisherigen Teilübernahmen. Vor der Bearbeitung noch nicht gestellter Anträge kann zum Ausmaß der Kostenübernah-

12 men keine Einschätzung abgegeben werden. E) Ferienbetreuung Dieses Jahr wird in den Sommerferien die renoviert. Unter anderem erhalten die Fenster im Erdgeschoß einen neuen Anstrich. Aufgrund der für Kinder mit erheblichen Gefahren verbundenen Sanierung, ist die Durchführung der Ferienbetreuung in den Sommerferien nicht möglich. Der Förderverein hat sich deshalb entschlossen, für diese Sommerferien keine Ferienbetreuung anzubieten. Die ggmbh als erfahrener Anbieter von betrieblich unterstützter Ferienbetreuung hat sich angeboten, die Ferienbetreuung in den eigenen Räumen zu übernehmen. Die Personalkosten können aus den Elternbeiträgen ( pro Kind pro Tag) finanziert werden. Für die entstehenden Sachkosten (Anschubfinanzierung) werden Euro für eine Gruppe á Kinder kalkuliert. Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen: ( ) beratend (x) beschließend

13 Tagesordnungspunkt 07: Antrag der Weiden ggmbh bzw. des Tochterunternehmens dem ggmbh auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII Mit Schreiben vom beantragte die die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach 75 SGB VIII für die Durchführung der Offenen Ganztagsschule am durch das Tochterunternehmen dem ggmbh. Die zur Anerkennung erforderlichen Unterlagen wurden eingereicht. Die Umsetzung des eingereichten pädagogischen Konzepts wurde u.a. im Rahmen einer Ortsbegehung überprüft. Die Voraussetzungen des 75 SGB VIII sind erfüllt. Dem Antrag kann stattgegeben werden. Ausschuss für Jugendhilfe und soziale Fragen: ( ) beratend (x) beschließend

Abteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: /98/1. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung

Abteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: /98/1. Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Abteilung 3 Stuttgart, den 16. Juli 2013 Az.: 31-6930.160/98/1 Hinweise zur Umsetzung der VwV Investitionen Kleinkindbetreuung Das Ministerium für Kultus, Jugend

Mehr

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin

Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen für Kinder in der Landeshauptstadt Schwerin Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern in

Mehr

Einladung. Tagesordnung Öffentlich

Einladung. Tagesordnung Öffentlich Weiden i.d.opf., 03.01.2013 Einladung für die am Dienstag, 08.01.2013 um 09:30 Uhr stattfindende Sitzung des Finanz-, Vergabe, Grundstücks- und Sanierungsausschusses im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses.

Mehr

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 1069 2014 Verkündet am 22. September 2014 Nr. 207 Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt

Mehr

./. Die Berichterstatterin Meßmer erläutert zuerst die als Anlage beigefügte Tischvorlage und danach den folgenden

./. Die Berichterstatterin Meßmer erläutert zuerst die als Anlage beigefügte Tischvorlage und danach den folgenden Stadtverwaltung Lindau (Bodensee) Jahrgang 2015 Niederschrift über die 2. Sitzung des Hauptausschusses vom 12. Mai 2015 ifiwft\ ö 3: Beratunqsqeqenstand tagesstätten a) Sachstandsbericht Kitaplätze im

Mehr

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit

Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik. Merkblatt für Eltern in Elternzeit Kinderbetreuung U 3 als Instrument der Arbeitspolitik Merkblatt für Eltern in Elternzeit Elternteile in Elternzeit, die ihre Beschäftigung durch Rückkehr aus der Elternzeit oder innerhalb der Elternzeit

Mehr

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren Hintergründe, Entwicklung und Zahlen Elke Sasse & Petra Schmittner, Frauenbüro Lübeck E-Mail: frauenbuero@luebeck.de - Tel.: 0451/122-1615

Mehr

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Bremen, Vorlage. für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadtgemeinde Bremen am

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Bremen, Vorlage. für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadtgemeinde Bremen am Die Senatorin für Soziales, Kinder, Bremen, 18.02.2015 Jugend und Frauen Frau Wursthorn, Frau Frank Telefon: 10664, 7744 Vorlage Lfd. Nr. 05/15 JHA Lfd. Nr. Depu für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses

Mehr

Verwaltungsangestellte Tatjana Herbrandt. I. Eröffnung und Begrüßung:

Verwaltungsangestellte Tatjana Herbrandt. I. Eröffnung und Begrüßung: NIEDERSCHRIFT über die 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Donnersbergkreises in der 10. Wahlperiode 2014/2019 in Kirchheimbolanden, Kreishaus, großer Sitzungssaal am Montag, 14. Dezember 2015, 15.00

Mehr

Das Münchner Modell der Früherkennung und Frühen Hilfen für psychosozial hoch belastete Familien

Das Münchner Modell der Früherkennung und Frühen Hilfen für psychosozial hoch belastete Familien Das Münchner Modell der Früherkennung und Frühen Hilfen für psychosozial hoch belastete Familien Dr. med. Marie Kopecky-Wenzel Referat für Gesundheit und Umwelt Landeshauptstadt München Workshop Kommunale

Mehr

Einladung. Tagesordnung

Einladung. Tagesordnung Weiden i.d.opf., 24.09.2012 Einladung für die am Mittwoch, 10.10.2012 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung

Mehr

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014

Satzung. für das Jugendamt des Kreises Soest. vom 3. November 2014 Satzung für das Jugendamt des Kreises Soest vom 3. November 2014 Der Kreistag des Kreises Soest hat am 30.10.2014 aufgrund o der 69 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe

Mehr

Zuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. www.kreis-stormarn.de. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn

Zuständigkeiten. Kinderbetreuung. im Kreis Stormarn. www.kreis-stormarn.de. Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) Kreis Stormarn Kinderbetreuung im Zuständigkeiten Gemeinden Kommunale Selbstverwaltung (Daseinsvorsorge) 9,8 SGB VIII und KiTaG (Garantenstellung) Land (KiTaG) Umsetzung und Ausführung des Bundesrechtes Bund (SGB VIII)

Mehr

Frühkindliche Bildung im Kindergarten

Frühkindliche Bildung im Kindergarten Frühkindliche Bildung im Kindergarten Kinder, die drei Jahre alt werden, haben einen Anspruch auf frühkindliche Bildung im Kindergarten. Basisinformationen Kinder, die in einem Kalenderjahr (also bis zum

Mehr

Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten

Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten Staatliche Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten München, 19. Juni 2013 und Nürnberg, 20. Juni 2013 Familienbildung als Aufgabe der Kinder-

Mehr

Kinder in Tagesbetreuung

Kinder in Tagesbetreuung Nach Betreuungsumfang und Alter der Kinder, in absoluten Zahlen, 01. März 2011* 900.000 800.000 855.645 180.049 Westdeutschland : 2.381.585 Ostdeutschland : 864.860 6 bis 11 700.000 634.330 Westdeutschland

Mehr

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014 Die Neufassung berücksichtigt die a) Satzung

Mehr

Richtlinien des Kreises Steinburg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 5. Änderung vom

Richtlinien des Kreises Steinburg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 5. Änderung vom Richtlinien des Kreises Steinburg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen in der Fassung der 5. Änderung vom 04.02.2013 Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Steinburg hat am 22.02.2001, 19.11.2003,

Mehr

Amt Sachbearbeiter(in) vom Internetfreigabe Beratungsart 10 Frau Pramor Ja Öffentlich Vor Vervielfältigung Amt 10 z. K

Amt Sachbearbeiter(in) vom Internetfreigabe Beratungsart 10 Frau Pramor Ja Öffentlich Vor Vervielfältigung Amt 10 z. K Gemeinde Hechthausen Der Bürgermeister Vorlage Nr. HEC 0025/2010 Amt Sachbearbeiter(in) vom Internetfreigabe Beratungsart 10 Frau Pramor 11.06.2010 Ja Öffentlich AKZ Vor Vervielfältigung Amt 10 z. K Beratungsfolge:

Mehr

Prekäre Arbeitssituation in der Kindertagespflege

Prekäre Arbeitssituation in der Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/362 S Stadtbürgerschaft (zu Drs. 18/342 S) 18. Wahlperiode 09.07.13 Mitteilung des Senats vom 9. Juli 2013 Prekäre Arbeitssituation in der Kindertagespflege Mitteilung

Mehr

Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Calw Landkreisfinanzierungsmodell im Landkreis Calw

Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Calw Landkreisfinanzierungsmodell im Landkreis Calw Fachdienst Kindertagespflege Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Calw Landkreisfinanzierungsmodell im Landkreis Calw Leitlinien Pilotphase (01.01.2012-30.04.2014) Das Angebot an Betreuungsplätzen

Mehr

Pressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem Saarland-Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz

Pressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem Saarland-Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz Pressekonferenz Kosten der Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken im Vergleich mit dem -Durchschnitt und mit Städten in Rheinland-Pfalz Inhalt Soziale Rahmenbedingungen im Regionalverband 3 Vorbemerkungen

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach

Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege in der Gemeinde Rodenbach Allgemeines Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rodenbach hat in ihrer Sitzung am 05.06.2014 die Förderung von Betreuungsplätzen

Mehr

Tagesmütter e.v. Reutlingen. Tagesmütter e.v. Reutlingen. Information - Beratung - Vermittlung

Tagesmütter e.v. Reutlingen. Tagesmütter e.v. Reutlingen. Information - Beratung - Vermittlung Tagesmütter e.v. Reutlingen Information - Beratung - Vermittlung Tagesmütter e.v. Reutlingen Hirschstr. 8 72764 Reutlingen Tel.: 07121/38784-0 Email: verwaltung@tagesmuetter-rt.de www.tagesmuetter-rt.de

Mehr

Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung

Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten. A. Gegenstand der Förderung Richtlinien über die Förderung von Kindertagesstätten A. Gegenstand der Förderung Die Region Hannover fördert im Rahmen der jeweils bereitgestellten Haushaltsmittel 1. die Schaffung neuer Plätze in Kindertagesstätten

Mehr

Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung

Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung Dienstag, 18.01.2011, UDEON Ablauf des Informationsabends Begrüßung und Einleitung - Bürgermeister Sieghart Friz - Vorstellung

Mehr

1 Zielgruppe. 2 Verfahren

1 Zielgruppe. 2 Verfahren Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege gem. 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) vom 06.05.2008

Mehr

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014 Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014 Sachverhalt: Sämtliche Kommunen haben aufgrund des Kindergartengesetzes einen jährlichen

Mehr

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/70 Landtag 19. Wahlperiode 15.09.15 Mitteilung des Senats vom15. September 2015 Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Mehr

Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg

Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Steinburg Aufgrund des 4 Kreisordnung für Schleswig-Holstein (KrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 ( GVOBl.Schl.-H. S.94 ), zuletzt

Mehr

Richtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine

Richtlinien. zur Kindertagespflege. im Landkreis Peine Richtlinien zur Kindertagespflege im Landkreis Peine Stand: 01.07. 2010 1 Präambel: Mit dieser Richtlinie wird der Weg bereitet, Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot neben der Betreuung und Förderung

Mehr

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn

(1) Die Regelungen der 23 bis 33 über den SE-Betriebsrat kraft Gesetzes finden ab dem Zeitpunkt der Eintragung der SE Anwendung, wenn TK Lexikon Arbeitsrecht SE-Beteiligungsgesetz 22-33 Abschnitt 1 SE Betriebsrat kraft Gesetzes HI1311026 22-26 Unterabschnitt 1 Bildung und Geschäftsführung HI1311027 22 Voraussetzung HI1311028 (1) Die

Mehr

Die Senatorin für Kinder und Bildung V o r l a g e. für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am

Die Senatorin für Kinder und Bildung V o r l a g e. für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Die Senatorin für Kinder und Bildung 19.07.2016 Schrader, Christiane Ulbricht, Ursula 361-96925 Lfd. Nr.: 29/16 JHA V o r l a g e für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.08.2016 für die Sitzung

Mehr

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6)

1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) Allgemeine Regelungen 1. Anwendungsbereich/-zeitraum des Verfahrens des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3-6) für alle Kinder jeder Altersgruppe von 3-6 Jahren mindestens einmal

Mehr

Kinderbetreuung in Hamburg

Kinderbetreuung in Hamburg Kinderbetreuung in Hamburg Ab dem 1. August 2013 hat in Hamburg jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine tägliche, bis zu fünfstündige Betreuung

Mehr

Kinderbetreuung in Tagespflege

Kinderbetreuung in Tagespflege Arbeitsrecht und Personal Familie und Beruf Isgard Rhein Kinderbetreuung in Tagespflege 3.,überarbeitete Auflage Verlag Dashöfer Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Politischer Hintergrund...2 2 Formen

Mehr

Hessisches Sozialministerium. Umsetzung der Landesförderung für Kindertagesbetreuung

Hessisches Sozialministerium. Umsetzung der Landesförderung für Kindertagesbetreuung Umsetzung der Landesförderung für Kindertagesbetreuung 9. Dezember 2013 Gliederung GLIEDERUNG I. Verfahrensstand II. Überblick HessKiföG und Verordnung zur Ausführung des HKJGB III. Ausgangslage in der

Mehr

Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung

Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung Elternbeirat Elternsprecher Eltern mit Wirkung Wie kann ich mich einbringen Wegweiser des STEB Erfurt für Elternvertreter und alle die es werden möchten Liebe Eltern, bei jedem Wechsel der aktiven Eltern

Mehr

S a t z u n g. für das Jugendamt der Stadt Andernach in der Fassung der 3. Änderung vom

S a t z u n g. für das Jugendamt der Stadt Andernach in der Fassung der 3. Änderung vom S a t z u n g für das Jugendamt der Stadt Andernach in der Fassung der 3. Änderung vom 10.07.2014 Aufgrund des 71 Abs. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)- in

Mehr

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten:

Beschlossen: Bekannt gemacht: in Kraft getreten: S A T Z U N G für das Jugendamt der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 03.11.1993 Bekannt gemacht: 15.11.1993 in Kraft getreten: 16.11.1993 Geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für das

Mehr

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*)

Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) 5.4.1 Satzung für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt - der Stadt Troisdorf vom 11. März 2013*) *) in Kraft ab dem 17. März 2013 Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 05. März 2013 aufgrund

Mehr

Gemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger-

Gemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger- Gemeinde Jettingen - Hauptamt - Jochen Hasenburger- Datum: Drucksache: GR am: Aktenzeichen: verhandelt (ö/nö) 28.04.2016 50-2016 10.05.2015 460.023 öffentlich Beratungsgegenstand: Kindergartenbedarfsplanung

Mehr

Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen

Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Zukunft der Kindertagespflege in Niedersachen Weiterentwicklung der Tagespflege als Aufgabe des Landes Niedersachsen Begrüßung Die Bedeutung der Kindertagespflege Dr. Monika Lütke-Entrup Niedersächsisches

Mehr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).

Mehr

Landratsamt Karlsruhe Fachbereich III - Jugendamt

Landratsamt Karlsruhe Fachbereich III - Jugendamt 1 Frühe Hilfen des Ziele: Die Lücke zwischen Hebamme und Kindergarten schließen niedrigschwellig, aufsuchend, mobil Aufbau einer positiven Beziehung zum Baby, Abbau von Verunsicherungen Vermittlung von

Mehr

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld

Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld Satzung für das Amt für Jugend und Familie Jugendamt der Stadt Bielefeld vom 20.08.2010 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 07.03.2012, gültig ab 10.03.2012 Aufgrund der 7, 41 Abs. 1 Satz 2

Mehr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer

Mehr

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven

Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz

Mehr

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Gewährung von einmaligen und laufenden Leistungen gemäß 39 SGB VIII bei stationärer Unterbringung 1 Richtlinie 1. Gesetzliche Grundlagen Seite 3 2.

Mehr

Rechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? didacta Köln

Rechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? didacta Köln Rechtsanspruch auf Förderung nach individuellem Bedarf Was bedeutet das für die Kindertagespflege? 23.02.2013 didacta Köln Inhaltsverzeichnis oder Akzentseite 1. Bisherige Gesetzesgrundlage 2. Neue Gesetzestexte

Mehr

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom

( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom ) Vom Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Lippstadt ( 2 geändert durch Ratsbeschluss vom

Mehr

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001)

SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU. (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) JgdAmtSatzg. - 34 - SATZUNG FÜR DAS JUGENDAMT DES KREISES GROß-GERAU (Amtsblatt Nr. 35/93, Südhessen-Woche Kreis Groß-Gerau Nr. 20/2001) Aufgrund der 69 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes - KJHG -

Mehr

Wissenswertes zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Fakten und Antworten

Wissenswertes zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Fakten und Antworten Wissenswertes zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz Fakten und Antworten Hintergrundinformation Ausbau der Krippenplätze Was wollen wir zum 1. August 2013 erreichen? Auf einem Krippengipfel 2007 brachten

Mehr

AUFNAHMEANTRAG in städtische Kindertagesstätten

AUFNAHMEANTRAG in städtische Kindertagesstätten Seite 1 von 8 Bearbeitungsvermerk Eingang: In EDV erfasst am: AUFNAHMEANTRAG in städtische Kindertagesstätten (Bitte vollständig in Druckbuchstaben ausfüllen!) 1 Angaben zum Kind, das betreut werden soll

Mehr

F.A.Q. MeKi Allgemein

F.A.Q. MeKi Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi). 1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um das Thema MeKi? Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder

Mehr

Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze

Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze Zentrale Platzvergabe der Stadt Westerstede Neues Anmeldeverfahren für Krippen-und Kitaplätze Liebe Eltern, seit Januar 2014 werden die Anmeldungen für Krippen- und Kindergartenplätze über die zentrale

Mehr

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien

1.1 bis 1.3: siehe entsprechende Abschnitte in den Allgemeinen Richtlinien IV/32/ 1 Richtlinien der Stadt Rheinbach über die Gewährung von Zuschüssen zu den Betriebsausgaben Offener Jugendfreizeitstätten (in der Fassung vom 29.10.2007) Rechtliche Grundlage In 11 Kinder- und Jugendhilfegesetz

Mehr

Bedarfserhebung 2015/2016

Bedarfserhebung 2015/2016 Bedarfserhebung 2015/2016 zur Ermittlung der Bedürfnisse von Eltern über die Betreuungswünsche 1. Daten des Kindes Geburtsdatum: Name, Vorname: Geschlecht: Junge Mädchen 2. Aktueller Besuch von Kindertageseinrichtungen

Mehr

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am :00 Uhr

Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am :00 Uhr Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am 02.10.2012 02.10.2012 19:00 Uhr 2. Spielapparatesteuersatzung Vorlage des FB/FD 2.2 für die Stadtverordnetenversammlung DS-Nr. XVII/88 Magistrat 05.06.2012 Haupt-

Mehr

Hamburger Landeskonzeptentwurf

Hamburger Landeskonzeptentwurf Frühe Hilfen Hamburg Hamburger Landeskonzeptentwurf gemäß Artikel 10 der Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Gemeinsam vorbereitet

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Jugendamt (Jugendamtssatzung) Vom 16. Oktober 2014

Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Jugendamt (Jugendamtssatzung) Vom 16. Oktober 2014 Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Jugendamt (Jugendamtssatzung) Vom 16. Oktober 2014 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/14 vom 23.10.14, geändert in Nr. 51-52/2016 vom 22.12.2016. Auf

Mehr

Einladung. Tagesordnung

Einladung. Tagesordnung Weiden i.d.opf., 26.02.2015 Einladung für die am Mittwoch, 11.03.2015 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung

Mehr

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen

Auf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Auf dem Weg zur Inklusion Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen Die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Lippstadt Vom 1. März Aufbau des Jugendamtes. 2 Zuständigkeit des Jugendamtes. 3 Aufgaben des Jugendamtes

Satzung für das Jugendamt der Stadt Lippstadt Vom 1. März Aufbau des Jugendamtes. 2 Zuständigkeit des Jugendamtes. 3 Aufgaben des Jugendamtes Satzung für das Jugendamt der Stadt Lippstadt Vom 1. März 2010 Der Rat der Stadt Lippstadt hat aufgrund des 7 i. V. m. 41 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in

Mehr

Quelle: Verordnung. Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2013 (GVBl. S. 689)

Quelle: Verordnung. Stand: zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2013 (GVBl. S. 689) Seite 1 von 6 Hessenrecht Rechts- und Verwaltungsvorschriften Gesamtes Gesetz juris-abkürzung: KJHGA/JuSchGZustV HE Ausfertigungsdatum: 210.2007 Gültig ab: 002008 Gültig bis: 312018 Dokumenttyp: Verordnung

Mehr

Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom

Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom Satzung für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten der Stadt Speyer und in der Kindertagespflege in der Fassung vom 20.12.2013 Auf der Grundlage des 90 Sozialgesetzbuches (SGB VIII) - Kinder-

Mehr

40-1 Zweckverband Fachober- und Berufsoberschule Fürth

40-1 Zweckverband Fachober- und Berufsoberschule Fürth Satzung des Zweckverbandes Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Fürth vom 28. Juli 1972 (Amtsblatt der Regierung von Mittelfranken Nr. 23/1972) i.d.f.der Änderungssatzungen vom 13. Mai 1974 (Amtsblatt

Mehr

Konzeption als Familienstützpunkt

Konzeption als Familienstützpunkt Kindertagesstätte Sonnenblume Konzeption als Familienstützpunkt 1. Ausgangslage - Was ist der Anlass / Hintergrund? Der Landkreis Bamberg beteiligt sich mit 10 weiteren bayerischen Projektstandorten am

Mehr

Satzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015

Satzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015 Satzung 0.12 für das Jugendamt der Stadt Essen vom 3. Mai 2005 zuletzt geändert durch Satzung vom 31. März 2015 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Aufgrund der 69 ff Sozialgesetzbuch

Mehr

Satzung. A. Name, Sitz

Satzung. A. Name, Sitz Satzung A. Name, Sitz 1 Der Verein führt den Namen: Verein Urlaub auf dem Bauernhof in der Fränkischen Schweiz mit den Landkreisen Bamberg, Bayreuth und Forchheim. Der Verein hat seinen Sitz immer an dem

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung

Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung Aktuelle Entwicklungen in der Kindertagespflege und Herausforderungen für die Fachberatung Themen Rechtliche Situation Aktuelle Entwicklungen und die Bedeutung derer für Tagespflegepersonen, Eltern, Kinder

Mehr

Abbildung 1: Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung in Prozent (Bund, alte und neue Bundesländer; )

Abbildung 1: Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung in Prozent (Bund, alte und neue Bundesländer; ) Abbildung 1: Zahl der Tagespflegepersonen nach Ort der Betreuung in Prozent (Bund, alte und neue Bundesländer; 2006 2012) Die meisten Tagespflegepersonen (rund Dreiviertel) betreuen die Kinder in der eigenen

Mehr

Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen

Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen Eckpunkte zur Durchführung der externen Evaluation der Qualität in Hamburger Kindertageseinrichtungen Präambel Mit der Vorlage der überarbeiteten Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung

Mehr

Erhöhung der Elternbeiträge ab in den gemeindlichen Kindergärten

Erhöhung der Elternbeiträge ab in den gemeindlichen Kindergärten Erhöhung der Elternbeiträge ab 01.09.15 in den gemeindlichen Kindergärten Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.Juni mehrheitlich beschlossen, die Elternbeiträge für die kommunalen Kindergärten ab

Mehr

Situation und Entwicklung der Kleinkindbetreuung

Situation und Entwicklung der Kleinkindbetreuung Jahrestagung für Jugendamtsleiter/-innen (02./03. Februar 2012) Situation und Entwicklung der Kleinkindbetreuung Rudolf.Vogt@kvjs.de Kleinkindbetreuung Übersicht Ausgangslage Rechtslage Bedarfsplanung

Mehr

Auftaktveranstaltung. Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim

Auftaktveranstaltung. Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim Dokumentation Auftaktveranstaltung Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Hildesheim 13.03.2013 Landkreis Hildesheim Dezernat 4 INHALT Seite Vorbemerkung... 2 1. Netzwerkentwicklung Frühe Hilfen... 3 2. Frühe

Mehr

Einladung. Tagesordnung für öffentliche Sitzung

Einladung. Tagesordnung für öffentliche Sitzung Weiden i.d.opf., 27.05.2013 Einladung für die am Mittwoch, 12.06.2013 um 14:30 Uhr stattfindende Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und soziale Fragen im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses. Tagesordnung

Mehr

nicht öffentlich beratend (federführend) Unterausschuss Kindertagesbetreuung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss

nicht öffentlich beratend (federführend) Unterausschuss Kindertagesbetreuung nicht öffentlich Vorberatung für Jugendhilfeausschuss Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V0531/15 Datum: 18. August 2015 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ältestenrat

Mehr

Projekt Vernetzte Kinderbetreuung

Projekt Vernetzte Kinderbetreuung Projekt Vernetzte Kinderbetreuung Es passt! Zusammenarbeit in der Kinderbetreuung Ein Modellprojekt im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen

Mehr

Dezernat: II Bildung und Frauen. Frankfurter Programm betrieblich geförderter Kindertageseinrichtungen

Dezernat: II Bildung und Frauen. Frankfurter Programm betrieblich geförderter Kindertageseinrichtungen DER MAGISTRAT Frankfurt am Main, 19.06.2009 Eingang Amt 01: 22.06.09,12.10 Uhr Dezernat: II Bildung und Frauen M 131 Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung B - Bm Jutta Ebeling H Betreff

Mehr

Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013

Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Der Oberbürgermeister IV/51-514-RAA-De Dezernat/Fachbereich/AZ 03.04.13 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Integrationsrat 16.04.2013 Beratung öffentlich

Mehr

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung Ergebnisse, Situationsbericht und Folgerungen Inhalt 1. Elternbefragung 2015 Eckpunkte der Befragung Allgemeine Angaben Ergebnisse der Befragung 2. Sachstandsbericht

Mehr

Bewerbungsbogen für Tagespflegepersonen

Bewerbungsbogen für Tagespflegepersonen Bewerbungsbogen für Tagespflegepersonen Kontaktdaten der/des Interessentin/en: Name, Vorname: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: mobil: E-mail-Adresse: Personalien: Familienname: Vorname: Geburtsname:

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009

Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der

Mehr

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.

(5) Das Nähere regelt das Landesrecht. Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagspflege gem. 43 SGB VIII Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 15.10.2014 und dem Jugendhilfeausschuss

Mehr

Bildung und Soziales 5.03/0

Bildung und Soziales 5.03/0 Satzung des Fachbereiches Bildung der Stadt Halle (Saale) Aufgrund der 70, 71 des Sozialgesetzbuches (SGB), Achtes Buch (VIII), Kinder- und Jugendhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September

Mehr

Gesundheitsförderung der AOK Hessen in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen

Gesundheitsförderung der AOK Hessen in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen Gesundheitsförderung der AOK Hessen in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen unterstützt Einrichtungen, die sich gemäß 20 SGB V in der Gesundheitsförderung

Mehr

Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz

Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz Richtlinien für die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe durch den Landkreis Prignitz (Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.07.2014) des Landkreises Prignitz Geschäftsbereich

Mehr

Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination

Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft

Mehr

Kindheit Teil 3. Vorlesung WS 2006/07. Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach

Kindheit Teil 3. Vorlesung WS 2006/07. Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach Lehrstuhl für Elementar- und Familienpädagogik Vorlesung Kindheit Teil 3 WS 2006/07 Prof. Dr. Hans-Günther Roßbach WS 2006/07 Vorlesung Kindheit - Teil 3 1 5. Unterstützungssysteme für Kinder Allgemeine

Mehr

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege

Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Richtlinien für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege Präambel Die Verbesserung der Familienfreundlichkeit und die Förderung der Bildung und Erziehung von Kindern ist ein zentrales Anliegen des

Mehr

Über die Anträge auf Kindertagespflege entscheidet die Stadt Plauen mittels Bescheid.

Über die Anträge auf Kindertagespflege entscheidet die Stadt Plauen mittels Bescheid. Richtlinie der Stadt Plauen zur Kindertagespflege (Richtlinie Kindertagespflege) Vom 17.12.2009 Geändert durch Beschluss des Sozialausschusses vom 18.04.2013 2 1 Gesetzliche und sonstige Grundlagen Sozialgesetzbuch

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt

Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl. I. Das Jugendamt Satzung für das Jugendamt der Stadt Werdohl Aufgrund der 69 ff. des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134),

Mehr

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule

Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven

Mehr

Aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene

Aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene Aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe auf Landesebene 3. Kinder- und Jugendhilfetag in der Region Hildesheim Hildesheim, 3. Juni 2013 Dr. Dirk Härdrich Übersicht 1. Landesjugendhilfeplanung

Mehr

vom (3) Die Anzahl der Kinder, die eine Tagespflegeperson maximal betreut, richtet sich nach der erteilten Pflegeerlaubnis.

vom (3) Die Anzahl der Kinder, die eine Tagespflegeperson maximal betreut, richtet sich nach der erteilten Pflegeerlaubnis. Satzung 1 über die Betreuung von Tageskindern durch qualifizierte Tagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Kindertagespflegesatzung) vom 28.05.2009

Mehr

Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss. N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21.

Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss. N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. Landkreis Havelland 6. Juni 2008 Der Jugendhilfeausschuss N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 21. Mai 2008 Beginn: Ende: Ort: 16.00 Uhr 19.10 Uhr Dienststelle Rathenow,

Mehr

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Seite 1 von 5 Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege Ab 1. August 2013 haben Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres

Mehr

S a t z u ng. der Stadt Heinsberg

S a t z u ng. der Stadt Heinsberg S a t z u ng der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und von Leistungen der Kindertagespflege vom 30. Juni 2015 Aufgrund der

Mehr