Elektromagnetische Felder in der Umgebung einer Mobilfunksendeanlage

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1 Elektromagnetische Felder in der Umgebung einer Mobilfunksendeanlage Rechnerische Begutachtung der zu erwartenden Immissionswerte für zwei Standortalternativen Auftraggeber: E-Plus Mobilfunk GmbH Co. KG Emmericher Str Nürnberg Ort: Erlanger Str. 8 / Gaisbühlstr Erangen-Frauenaurach Durchführung: Autor: EM-Institut Carlstr Regensburg Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für das Fachgebiet "Elektromagnetische Umweltverträglichkeit" (EMVU) Projektnummer: 04/049 Ort und Datum: Regensburg, 08. Oktober 2004

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Felder in der Umgebung eines Mobilfunksenders 4 3. Darstellung der Berechnungsergebnisse Beschreibungsgrößen für hochfrequente Felder Betrachtete Punkte in der Umgebung der Standortalternativen Wichtige Randbedingungen Berechnete Feldstärkewerte, Grenzwertvergleich Horizontale Darstellung der elektrischen Feldstärke der Standortalternativen Immissionsprognose spezieller Punkte Schlussfolgerungen Anlage 13 Anlage 1: Lagepläne 13 Anlage 2: Technische Daten der geplanten Mobilfunksendeanlagen Literaturverzeichnis 16 2

3 1. Aufgabenstellung Das EM-Institut, Regensburg wurde von der Firma E-Plus Mobilfunk GmbH Co. KG, Projektbüro Nürnberg beauftragt, zwei Standortalternativen für Mobilfunksendeanlagen in Erlangen-Frauenaurach mittels Prognoserechnungen bezüglich der von ihnen erzeugten Immissionen zu bewerten. Ziel des Immissionsvergleichs ist es, die Standortalternative zu benennen, die im Bereich eines benachbarten Kindergartens (Gaisbühlstr. 4) die geringeren Immissionen erzeugt. Für jeden der beiden Standorte soll angenommen werden, dass die Netzbetreiber E-Plus und O 2 dort jeweils Sendeanlagen für den GSM- und den UMTS-Mobilfunk in Betrieb nehmen. Es handelt sich dabei um folgende mögliche Standorte: Alternative 1: Dach des Gemeindezentrums, Gaisbühlstr. 4. Alternative 2: Dach einer Lagerhalle, Erlanger Str. 8. Der Schutz der Bevölkerung vor diesen Wirkungen elektromagnetischer Felder ist in Deutschland seit Januar 1997 in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV) [1] verbindlich geregelt. Die in dieser Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte entsprechen den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) sowie des Europäischen Rates [2,3]. Die Intensität elektromagnetischer Wellenfelder wird durch die Feldstärke oder die Leistungsflussdichte beschrieben. Welche Feldstärke- bzw. Leistungsflussdichtewerte an bestimmten Orten auftreten, lässt sich an bereits in Betrieb genommenen Sendern messtechnisch ermitteln. Bei Anlagen, die sich erst in der Planungs- oder Bauphase befinden, können die zukünftig entstehenden Felder in den meisten Fällen mit ausreichender Genauigkeit berechnet werden. Ein Vergleich der Rechenergebnisse mit den gesetzlichen Grenzwerten erlaubt eine objektive Einschätzung der Immissionssituation vor Ort. Mittels der Berechnungsergebnisse sollen insbesondere die folgenden Fragen beantwortet werden: - Wie groß, im Vergleich zum gesetzlichen Grenzwert [1], sind die Immissionen, die bei Realisierung der geplanten Sendeanlagen an den beiden Standortalternativen im Bereich des Kindergartens in der Gaisbühlstr. 4 erzeugt werden? - Werden die "Erlangener Prämissen" hinsichtlich der Grenzwertunterschreitung eingehalten? Einige grundsätzliche Betrachtungen, die Ergebnisse der Berechnung, sowie die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen sind im folgenden dargestellt. 3

4 2. Felder in der Umgebung eines Mobilfunksenders Neben der Sendeleistung ist insbesondere das Bündelungsverhalten der montierten Antennen ein wesentlicher Faktor für die Stärke der Felder in der unmittelbaren Umgebung einer Mobilfunksendeanlage. Die geplanten neun Sektorantennen (GSM1800- und UMTS-Mobilfunk) haben als Hauptsenderichtung 0, 60, 120, 180, 240 und 300. Die Antennen sorgen in der horizontalen Ebene für eine annähernd omnidirektionale Versorgung mit Mobilfunksignalen des Netzbetreibers, d.h. in alle Richtungen parallel zum Erdboden wird etwa gleich viel Energie abgegeben. Nach Inbetriebnahme der neuen Antennen ist also in allen Richtungen mit einer gewissen Zunahme der Immission zu rechnen. In der Vertikalen hingegen senden die Antennen am betrachteten Standort, ähnlich wie die Scheinwerfer eines Leuchtturmes, relativ stark gebündelt. Der Hauptbereich der Energieabgabe ("Öffnungswinkel" der Antenne) beträgt hier 7 (GSM1800) und 6,5 (UMTS) mit einer zusätzlichen Neigung ("Downtilt") bezüglich der Horizontalen (d.h. etwas schräg nach unten) von maximal 2 (GSM1800 und UMTS). Damit erreicht man eine gezielte Versorgung der lokalen Funkzelle, eine Leistungsabgabe in unerwünschte Bereiche, wird verhindert. Bereich der Hauptimmission der Hauptstrahlung Bereich mit vergleichsweise geringer Immission Bereich mit vergleichsweise geringer Immission Abb. 1: Vertikales Bündelungsverhalten von Mobilfunkantennen (prinzipielle Darstellung mit übertrieben großem vertikalen Öffnungswinkel). Außerhalb dieses schmalen Feldkegels der Antenne (vergleichbar mit der Lichtaussendung im Kegel eines Scheinwerfers) ist die Energieabgabe deutlich geringer (typisch nur 1/10 bis 1/1000 des Wertes der Leistungsflussdichte in der Hauptstrahlrichtung). Der bodennahe Raum in unmittelbarer Nähe einer erhöht angebrachten Mobilfunkantenne und auch die Räume eines Gebäudes, auf dem die Antennen errichtet sind, werden somit häufig wesentlich geringer exponiert sein, als es durch eine reine Entfernungsbetrachtung zu erwarten gewesen wäre. Man befindet sich also, ähnlich wie beim Nahbereich eines Leuchtturmes, in einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Schattenzone. Noch stärker wirksam ist diese Schattenzone, wenn die Antennen an einem besonders erhöhten Punkt, wie beispielsweise auf einem hohen Turm oder Schornstein montiert sind. 4

5 Die Stärke der Felder, die im Inneren eines benachbarten Gebäudes noch messbar sind, werden hauptsächlich von Abstand und dem relativen Höhenunterschied zu den Antennen sowie von der Dämpfung der Mauern, des Daches und der vorhandenen Fenster bestimmt. Abhängig von den verwendeten Baumaterialien (Holz, Ziegel, Beton) tritt damit eine zusätzliche, unter Umständen erhebliche, Schwächung der Felder auf. An dieser Stelle muss zudem darauf hingewiesen werden, dass bei elektromagnetischen Wellen die Intensität mit zunehmendem Abstand zur Sendeanlage sehr stark abnimmt: Wenn sich die elektromagnetische Welle ungestört ausbreitet, nimmt die Leistungsflussdichte in der Hauptstrahlrichtung mit wachsender Entfernung quadratisch ab. Dies bedeutet, dass sie bei Verdoppelung der Distanz bereits auf ein Viertel, bei Verzehnfachung des Abstandes sogar auf ein Hundertstel des Ausgangswertes abgefallen ist. Unter realen Ausbreitungsverhältnissen (Einfluss von Topographie, Bewuchs, Bebauung) ist die Abnahme der Felder sogar noch stärker ausgeprägt [4]. Das gilt unabhängig von der verwendeten Antenne. 3. Darstellung der Berechnungsergebnisse 3.1 Beschreibungsgrößen für hochfrequente Felder Für die Beurteilung der Feldintensität in der Umgebung von Hochfrequenzquellen, werden bei Frequenzen oberhalb 30 Megahertz üblicherweise die folgenden Größen verwendet: - Der Effektivwert der elektrischen Feldstärke E in Volt pro Meter. - Die Leistungsflussdichte S in Watt pro Quadratmeter oder Mikrowatt pro Quadratzentimeter (1 Mikrowatt = 1 Millionstel Watt). Die Leistungsflussdichte in Mikrowatt pro Quadratzentimeter gibt die in einer Fläche von einem Quadratzentimeter fließende Leistungsmenge der durch die elektromagnetische Welle transportierten Hochfrequenzenergie an. In der folgenden Abschätzung wird die elektrische Feldstärke als Größe für die Immissionswerte verwendet. 5

6 3.2 Betrachtete Punkte in der Umgebung der Standortalternativen Zur weiteren Verdeutlichung der entstehenden Immissionssituation wird berechnet, welche maximalen Felder an zwei speziellen Punkten im Außenbereich des Kindergartens entstehen. Diese Punkte wurden von uns ausgewählt. Es handelt sich dabei um: Punkt Nr. Beschreibung Entfernung zu Antennenstandorten Alternative 1 Alternative 2 1 Kindergarten, Gemeindezentrum Gaisbühlstr. 4; Ostseite Außenbereich Ca. 48 Meter Ca. 153 Meter 2 Kindergarten, Gemeindezentrum Gaisbühlstr. 4; Südostseite Außenbereich Ca. 52 Meter Ca. 149 Meter Tab. 1: Betrachtete Punkte im Umfeld der Standortalternativen Es handelt sich dabei um den Bereich des Kindergartens, in dem die höchsten Mobilfunkimmissionen zu erwarten sind. Im Inneren des Kindergartens kann aufgrund der Gebäudedämpfung mit niedrigeren Immissionswerten gerechnet werden. Die Lage der betrachteten Punkte und der Standortalternativen sind in zwei Kartenausschnitten dargestellt, die als Anlage (Kapitel 5) diesem Gutachten beigefügt ist. 3.3 Wichtige Randbedingungen Bei der Berechnung elektromagnetischer Felder in der Umgebung einer Funksendeanlage zum Zwecke des Personenschutzes ist es sehr wichtig, die an einem Punkt maximal auftretenden Felder zu ermitteln, um für den Grenzwertvergleich auf jeden Fall die dort herrschende Maximalimmission der betrachteten Station zu erhalten. Auf diese Weise wird in der Abschätzung versucht, möglichst ungünstige Bedingungen und somit möglichst hohe Felder an Prognosepunkten bzw. in der betrachteten Umgebung zu gewährleisten. Daher wurden für die Feldstärkeberechnung folgende Randbedingungen festgelegt: - Es werden die Felder berechnet, die bei maximaler Sendeleistung der Anlagen als Summenwert in der Umgebung entstehen. Die Information über die Größe der maximal an den Antenneneingängen anstehenden Sendeleistung wurde uns vom Betreiber mitgeteilt. Auch die anderen notwendigen technischen Daten (Typ, Montagehöhe, Downtilt und Ausrichtung der Antennen) wurden uns schriftlich übermittelt. Die angegebenen Werte sind nach unserer Erfahrung typisch für derartige Mobilfunksendeanlagen. - Bei der Berechnung der Feldstärke wurde davon ausgegangen, dass die Wellenausbreitung von der Sendeantenne zum betrachteten Punkt ungestört verläuft, also keine zusätzli- 6

7 che Dämpfung durch Abschattung (z.b. durch andere Gebäude, Berge oder Bäume) auftritt. - Das für die Feldstärkebestimmung angewendete Berechnungsmodell (ungestörte Freiraumausbreitung) führt ebenfalls eher zu einer Über- als zu einer Unterschätzung der Immissionswerte [4]. - Die berechneten Immissionswerte beziehen sich auf Punkte im Freien in 1,5 Meter Höhe über Grund. Im Gebäudeinneren (EG) sind aufgrund der Gebäudedämpfung niedrigere Immissionswerte, als hier prognostiziert, zu erwarten. Das gleiche gilt für Punkte, von denen aus keine direkte Sichtverbindung zu den Antennen besteht. - Die Umgebung der Anlagenstandorte wurde als eben angenommen. - Trotz der insgesamt sehr konservativen Feldstärkeberechnung, wird der Einfluss von lokalen Feldstärkeüberhöhungen, die durch Reflexionen entstehen können, nicht vernachlässigt, sondern mit einem Aufschlagsfaktor von 40 % (d.h. 3 db) berücksichtigt. - Zusätzlich wurden, gegenüber dem theoretischen Abstrahlverhalten der Mobilfunkantennen, die Einzüge im vertikalen Antennendiagramm auf maximal 25 db begrenzt, wodurch verhindert wird, dass im Nahbereich lokale Immissionsminima prognostiziert werden, die im realen Umfeld erfahrungsgemäß so nicht auftreten. - Wegen der komplexen Ausbreitung elektromagnetischer Wellen kann eine Immissionsprognose niemals eine 100%-ige Zuverlässigkeit erreichen. Des weiteren ist klarzustellen, dass der Prognose die technischen Daten zugrunde liegen, die auf Grund der aktuellen Planungen des Betreibers vorgesehen sind. Änderungen dieser technischen Parameter innerhalb der geltenden Vorschriften und vertraglichen Regelungen sind jederzeit möglich und können zu einer Änderung der in der Prognose enthaltenen Werte führen. 3.4 Berechnete Feldstärkewerte, Grenzwertvergleich Der im folgenden durchgeführte Grenzwertvergleich erfolgt mit den in Deutschland rechtsverbindlichen Vorgaben der 26. BImSchV [1]. Diese gibt für Sendeanlagen des UMTS- Mobilfunks einen Grenzwert für die Leistungsflussdichte von etwa 10 Watt/m² vor, was einer elektrischen Feldstärke von 61 Volt/m entspricht. Bei GSM1800-Sendeanlagen beträgt der Grenzwert etwa 9 W/m² (elektrische Feldstärke 59 Volt/m). 7

8 3.4.1 Horizontale Darstellung der elektrischen Feldstärke der Standortalternativen Die Abbildungen 2 und 3 zeigen die horizontale Verteilung der elektrischen Feldstärke (Prozent vom Grenzwert) in Bodennähe (1,5 Meter über Grund). Abbildung 2 stellt die Immissionssituation bei Realisierung der Alternative I (Dach des Gemeindezentrums, Gaisbühlstr. 4) dar, Abbildung 3 die Alternative II (Dach der Lagerhalle, Erlanger Str. 8). Die Antennen sind in einer Höhe zwischen 15,2 und 16,9 Meter über Grund montiert. Es wird von voller Sendeleistung der Anlagen und der geplanten Strahlabsenkung der Antennen ("Downtilt") von 2 (GSM1800 und UMTS) sowie einem ebenen Geländeverlauf in unmittelbarer Umgebung der Standorte ausgegangen. Außenbereich Kindergarten Standortalternative I Abb. 2: Immissionswerte in Bodennähe (1,5 Meter über Grund) in der Umgebung der Standortalternative I (Rasterlinien: 50m x 50m). 8

9 Außenbereich Kindergarten Standortalternative II Abb. 3: Immissionswerte in Bodennähe (1,5 Meter über Grund) in der Umgebung der Standortalternative II (Rasterlinien: 50m x 50m). 9

10 Da die beiden Gebäude der Standortalternativen annähernd gleich hoch sind, wurden für beide Simulationsvarianten exakt die gleichen technischen Anlagendaten verwendet. Die nähere Betrachtung der Abbildungen 2 und 3 liefert folgende Erkenntnisse: Die größten Felder in Bodennähe (1,5 Meter über Grund) treten in den Hauptsenderichtungen 0, 120 und 240 punktuell im Nahbereich (Entfernung bis etwa 10 Meter zum Antennenstandort) auf (Nebenabstrahlung), wobei dort maximal etwa 4,6 Volt/m (d.h. zirka 8 % vom Grenzwert) erreicht werden (wobei angemerkt werden muss, dass diese kleinräumigen Immissionsmaxima im realen Aufbau der Anlage so nicht auftreten, da die Ausbildung der Nebenabstrahlung nahezu senkrecht nach unten mit großer Wahrscheinlichkeit durch das Gebäude, auf dem die Antennen montiert sind, verhindert wird). Es folgt ein Bereich mit geringerer Immission in Bodennähe, daran anschließend ist nochmals ein Anstieg der Immission zu beobachten, der durch die "Hauptkeule" der Antenne erzeugt wird: Zwischen 100 und 250 Meter Entfernung von Antennenstandort sind in Bodennähe Felder von maximal etwa 1,8 Volt/m (zirka 3 % vom Grenzwert) zu erwarten. In noch weiterer Entfernung zum Antennenstandort werden in Bodennähe geringere Immissionswerte auftreten. Es sei hier nochmals erwähnt, dass die in den Abbildungen 2 und 3 dargestellten Immissionswerte in dieser Größenordnung nur an den Orten zu erwarten sind, von denen aus auch direkte Sichtverbindung zum Installationsort der Antennen besteht. Wird die direkte Sichtverbindung durch Bewuchs (Bäume) oder Bebauung versperrt, kann von deutlich niedrigeren Immissionswerten ausgegangen werden Immissionsprognose spezieller Punkte Neben diesen allgemeingültigen Aussagen, wurden für die in Kapitel 3.2 ausgewiesenen zwei speziellen Punkte individuelle Immissionsberechnungen für den Mobilfunk durchgeführt. Das Ergebnis der Berechnungen ist in folgenden Tabellen wiedergegeben. Zur besseren Verständlichkeit werden jedoch nicht nur absolute Feldstärkewerte angegeben, sondern es ist aufgeführt, wie viel Prozent bezüglich der Grenzwerte nach 26. BImSchV an den einzelnen Prognosepunkten jeweils erreicht werden. Zusätzlich sind in der Tabelle die Berechnungsergebnisse auch als Leistungsflussdichte in Mikrowatt/m² angegeben. 10

11 Punkt Entfernung zum Betrachtete Immission Immission in % vom Leistungsflussdichte Nr. Antennenstandort Höhe in Volt/m gesetzl. Grenzwert in µw/m² 1 Ca. 48 Meter 1,5 m 1,63 Volt/m 2,73 % 7.073,4 µw/m² 2 Ca. 52 Meter 1,5 m 1,34 Volt/m 2,24 % 4.777,1 µw/m² Tab. 2: Ergebnis der Immissionsberechnung für zwei betrachtete Punkte bei Realisierung der Alternative I (Gemeindezentrum). Punkt Entfernung zum Betrachtete Immission Immission in % vom Leistungsflussdichte Nr. Antennenstandort Höhe in Volt/m gesetzl. Grenzwert in µw/m² 1 Ca. 153 Meter 1,5 m 1,63 Volt/m 2,73 % 7.030,2 µw/m² 2 Ca. 149 Meter 1,5 m 1,61 Volt/m 2,69 % 6.833,0 µw/m² Tab. 3: Ergebnis der Immissionsberechnung für zwei betrachtete Punkte bei Realisierung der Alternative II (Lagerhalle). 4. Schlussfolgerungen Aus den im Kapitel 3.4 dargestellten Immissionswerten lassen sich die folgenden Schlüsse ziehen: - Der gesetzliche Grenzwert nach 26. BImSchV [1] wird an den zwei explizit betrachteten Punkten im Außenbereich des Kindergartens bei beiden Standortalternativen deutlich unterschritten. Die zu erwartende Immission erreicht maximal etwa 2,7 Prozent des gesetzlichen Grenzwertes (bezogen auf die elektrische Feldstärke). - Beiden Alternativen verursachen im Außenbereich des Kindergartens (siehe Farbdarstellungen in den Abbildungen 2 und 3 und die speziellen Prognosepunkte 1 und 2) ähnlich große Immissionswerte. Alternative II erzeugt dabei eine relative homogene Feldverteilung, während bei Alternative I eine stärkere räumliche Schwankung der Felder zu erwarten ist. - Zusätzlich muss angemerkt werden, dass keine freie Sicht zwischen dem Außenbereich des Kindergartens und dem geplanten Installationsort auf dem Dach der Lagerhalle (Alternative II) besteht. Aufgrund einer Baumzeile und einigen "Schrebergartenhäuschen" am südöstlichen Rand des Gemeindegrundstückes und der dadurch entstehenden Dämpfung der Wellen werden sich in der Realität wahrscheinlich etwas niedrigere Felder einstellen als hier für Alternative II prognostiziert. 11

12 - Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass keine der beiden Standortalternativen zu einer deutlich günstigeren Immissionssituation führt, daher auch keine Präferenz ausgesprochen werden kann. - Die "Erlangener Prämissen" (d.h. Einhaltung der "Schweizer Grenzwerte") würden im Bereich des Spielplatzes am Kindergarten von beiden Standortalternativen eingehalten werden. Bei der geplanten Anlage mit GSM1800- und UMTS-Antennen ergibt sich ein Beurteilungswert von 6 Volt/m, der in Bodennähe (1,5 Meter über Grund) deutlich unterschritten wird. Regensburg, 08. Oktober 2004 Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek 12

13 5. Anlage Anlage 1: Lagepläne Umgebung der Standortalternative I mit Hauptsenderichtungen der Mobilfunkantennen und Lage der betrachteten Punkte. Standortalternative I Punkt 1 H: 1,5 m E: 48 m 180 Punkt 2 H: 1,5 m E: 52 m Standortalternative II 50 Meter Die angegebenen Höhen (H) sind die mittleren Höhen der Prognosepunkte, die Entfernungen (E) der Abstand zum Antennenstandort I. Die roten Pfeile symbolisieren die Hauptsenderichtungen der Mobilfunkantennen. 13

14 Umgebung der Standortalternative II mit Hauptsenderichtungen der Mobilfunkantennen und Lage der betrachteten Punkte. Standortalternative I Punkt 1 H: 1,5 m E: 153 m Punkt 2 H: 1,5 m E: 149 m Meter Standortalternative II Die angegebenen Höhen (H) sind die mittleren Höhen der Prognosepunkte, die Entfernungen (E) der Abstand zum Antennenstandort II. Die roten Pfeile symbolisieren die Hauptsenderichtungen der Mobilfunkantennen. 14

15 Anlage 2: Technische Daten der geplanten Mobilfunksendeanlagen Für die Prognose wurden folgende technische Daten der geplanten Mobilfunkanlagen zu Grunde gelegt: Betreiber E-Plus Antennen A B C D E F Funksystem: GSM1800 GSM1800 GSM1800 UMTS UMTS UMTS Montagehöhe der Senderantennenunterkante über Grund in Meter: 16,90 16,90 16,90 15,20 15,20 15,20 Hauptstrahlrichtung in Grad: mechanische vertikale Absenkung der Hauptstrahlrichtung in Grad elektrische vertikale Absenkung der Hauptstrahlrichtung in Grad Antennentyp: Spitzenleistung pro Kanal am Senderausgang in Watt: Anzahl der beantragten Kanäle: Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang in db: 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 Betreiber O 2 Antennen A B C D E F Funksystem: GSM1800 GSM1800 GSM1800 UMTS UMTS UMTS Montagehöhe der Senderantennenunterkante über Grund in Meter: 16,90 16,90 16,90 16,90 16,90 16,90 Hauptstrahlrichtung in Grad: mechanische vertikale Absenkung der Hauptstrahlrichtung in Grad elektrische vertikale Absenkung der Hauptstrahlrichtung in Grad Antennentyp: Spitzenleistung pro Kanal am Senderausgang in Watt: Anzahl der beantragten Kanäle: Verluste zwischen Senderausgang und Antenneneingang in db:

16 6. Literaturverzeichnis [1] Bundesrepublik Deutschland "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" Bundesgesetzblatt Jg. 1996, Teil I, Nr.66, Bonn [2] International Commission On Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) "Guidelines for Limiting Exposure to Time-Varying Electric, Magnetic and Electromagnetic Fields (up to 300 GHz)" Health Physics, Vol. 74, Nr. 4, April 1998, S [3] Der Rat der Europäischen Union "Empfehlung des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz 300 GHz)" Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L199, , S [4] S. R. Saunders "Antennas and Propagation for Wireless Communication Systems" John Wiley & Sons, Chichester, New York

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