BIK. Bauindustrie Kommunikation. Bauvergabe- und Bauvertragsrecht im Wandel. Themen: Ausgabe 03_04/2016
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- Hilko Kraus
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1 Foto: EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH, NL Leipzig Ausgabe 03_04/2016 BIK Bauindustrie Kommunikation Bauvergabe- und Bauvertragsrecht im Wandel Cartoon: Dr. Sven Lehmann Ab dem 18. April 2016 gelten für europaweit durchzuführende Vergabeverfahren in Deutschland neue Regelungen. Betroffen sind grundsätzlich auch alle Bauaufträge und Konzessionen ab einem Auftragswert von 5,225 Mio. Euro netto. Zahlreiche Regelungen werden nun auf Gesetzesebene im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der neuen Vergabeverordnung geregelt. Für Bauaufträge bleibt es dabei, dass sich die Einzelheiten im Wesentlichen aus der VOB/A, Abschnitt 2, ergeben (bezeichnet als VOB/A-EU). Schwerpunkte der Modernisierung sind die Einführung der e-vergabe, die Gleichstellung von offenem und nicht offenem Verfahren, die Einführung einer einheitlichen europäischen Eigenerklärung (EEE) und die Selbstreinigung bei Vorliegen von Ausschlussgründen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat die neuen Regelungen mit Erlass vom 7. April 2016 eingeführt. Am 1. März 2016 hat das Bundeskabinett darüber hinaus einen Gesetzesentwurf zum Bauvertragsrecht sowie zu den Aus- und Einbaukosten bei mangelhaftem Baumaterial verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf soll das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) modernisiert und um Vorschriften ergänzt werden, die den speziellen Anforderungen des Bauvertrages Rechnung tragen. Dazu gehören neue Anordnungs- und Vergütungsvorschriften, Abnahmeregeln sowie die Verbesserung der Rechtsstellung der Handwerker und Bauunternehmer, wenn sie mangelhaftes Baumaterial gekauft und im Rahmen eines Werkvertrages verbaut haben. Ein neues Kapitel über den Verbrauchervertrag stellt erhöhte Anforderungen an die Baubeschreibung, den Inhalt des Vertrages und gesteht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Vor Beginn der Ausführung und spätestens mit der Fertigstellung des Werks hat der Unternehmer eine Fülle von Unterlagen zu erstellen und an den Verbraucher herauszugeben. Nachdem der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung genommen hat, ist die erste Lesung im Bundestag am 12. Mai 2016 vorgesehen. Der Gesetzentwurf bedarf keiner Zustimmung des Bundesrates. Themen: Gastkommentar Michael Knipper Hauptgeschäftsführer Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Info-Veranstaltung Arbeitnehmerüberlassung Fachabteilungen Straßenbau im Gespräch mit den Straßenbauverwaltungen Eine neue Art des Bauens Aktuelle Rechtsprechung Auch vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bedarf der Schriftform Zukunft der Bahn Baupraxis TS BAU GMBH, NL Riesa Aus dem Verband
2 Gastkommentar Nach der Reform ist vor der Reform die VOB bleibt! Michael Knipper Hauptgeschäftsführer Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Bauunternehmer sind es gewohnt, alle wichtigen Regeln zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Bauvorhaben sowie zum Bauvertragsrecht in der VOB zu finden. Dass dies auch künftig so bleibt, konnte die Bauindustrie durchsetzen. Die seit dem 18. April 2016 geltenden neuen europaweiten Regeln zur Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben ab 5,225 Mio. Euro wurden pünktlich in die VOB/A umgesetzt. Werden solche Bauvorhaben ab dem 18. April ausgeschrieben, haben Bauunternehmer mit der Bekanntmachung einen unmittelbaren und kostenlosen Zugriff auf die Vergabeunterlagen. Das spart Zeit, Bürokratie und unnötige Kosten. Weitere wichtige Änderung ist, dass Bauunternehmer zum vorläufigen Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und sie für ein Bauvorhaben geeignet sind, ein neues europaweit einheitliches Formblatt verwenden dürfen die so genannte Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder kurz EEE. Die EU-Kommission wollte die Verwendung dieses Formblatts allen Unternehmern verbindlich vorschreiben. Die Bauindustrie konnte durchsetzen, dass die Verwendung einer EEE für Unternehmer in Deutschland freiwillig ist. Wenn Unternehmer die EEE benutzen, müssen öffentliche Auftraggeber dies als vorläufigen Nachweis anerkennen. Bauunternehmer können aber auch künftig auf ihre Eintragung in die bundesweite elektronische Liste präqualifizierter Unternehmer verweisen oder Einzelnach weise vorlegen. Die nächste große Baustelle wird das Vorhaben des deutschen Gesetz gebers, neben der VOB/B ein gesetzliches Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zu schaffen. Auch hier wird die Bauindustrie darauf achten, dass die berechtigten Interessen der Bauunternehmer gewahrt werden. Info-Veranstaltung Arbeitnehmerüberlassung Finanzbürgermeister Am 22. April 2016 trafen sich Vertreter des BISA mit Torsten Bonew, Bürgermeister und Beigeordneter für Finanzen der Stadt Leipzig. Im Finanzdezernat laufen die Vorlagen und Stellungnahmen zu Verwaltungsvorgängen aus der Stadtkämmerei, der Stadtkasse und dem Amt zur Regulierung offener Vermögensfragen zusammen. Im Mittelpunkt der Unterredung stand das private Engagement beim Schulhausbau, welches die Stadt Leipzig künftig nutzen will. Eine private Beteiligung ist dabei in vielfältiger Art und Weise denkbar. Sie reicht vom bloßen Grundstücksverkauf bis zum schlüsselfertigen Neubau. Weil die Stadt Leipzig innerhalb kurzer Zeit eine erhebliche Anzahl neuer Schulplätze in allen Schularten schaffen muss, ist sie offen für verschiedene Realisierungsvarianten. Erste Gedanken reichen vom Kauf, Mietkauf bis zu der Umsetzung durch die Beauftragung eines Generalunternehmers. Anfang Mai wird von der Stadt Leipzig ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren ins Leben gerufen. Die Teilnehmer verfolgen interessiert die Vorträge. Das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe war Thema einer Informationsveranstaltung des BISA am 7. April 2016 in Leipzig. Mehr als 50 Teilnehmer folgten den Ausführungen von RA Herbert Mackenschins vom BISA, der die derzeitige Rechtslage im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung schilderte. Im Anschluss daran berichtete Pedro Sperandio von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Hauptzollamt Dresden, von den praktischen Erfahrungen im Umgang mit der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe. Er wies darauf hin, dass sich das Hauptzollamt streng an die gesetzlichen Vorgaben halte. Nach einer Pause plädierte RA Claus-G. Schneider vom Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. für die Aufhebung der Einschränkungen im Baugewerbe. 25 Jahre nach Einführung dieses Verbotes gebe es keinen Grund mehr, daran festzuhalten. Außerdem vertrat er die Auffassung, dass die Regelungen im Bauhauptgewerbe auch gegen die EU-Zeitarbeitsrichtlinie verstoßen würden. Mirko Wiese vom Unternehmen KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG sprach sich dagegen für die Beibehaltung der Einschränkungen im Baugewerbe aus, da Beiträge für die Sozialkassen im Baugewerbe eingespart werden und unterschiedliche Rahmenbedingungen der Wettbewerber entstehen könnten.
3 Fachabteilungen Straßenbau im Gespräch mit den Straßenbauverwaltungen Die Regionalgruppen Sachsen und Sachsen-Anhalt trafen sich im März mit den Vertretern der Straßenbauverwaltungen der beiden Länder. In Dresden sprach am 15. März 2016 der Präsident des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Rainer Förster über das Straßenbauprogramm 2016 und gab einen Ausblick auf die Folgejahre sollen 132 Maßnahmen an Bundes- und Staatsstraßen mit 146 Mio. Euro Gesamtkosten neu begonnen werden. Die Tatsache, dass der Bund mehr Mittel für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung stellt als der Freistaat wegen fehlender baureifer Projekte abnehmen kann, kritisiert der BISA und fordert, zu einer aufgabenorientierten Personalausstattung zurückzukehren. Ansonsten gehen die Gelder für den Straßenbau, auch im Hinblick auf den neuen Bundesverkehrswegeplan, an Sachsen vorbei. Der Referatsleiter im SMWA Dietmar Pietsch sprach zum Kommunalen Straßenbau, für den in diesem Jahr 161 Mio. Euro zur Verfügung stehen, davon 83 Mio. Euro für neue Maßnahmen. Im Anschluss wurden Fragen der Mitgliedsunternehmen in der Zusammenarbeit mit dem LASuV dargestellt und diskutiert. Melanie Sorgatz, Leiterin des Fachbereiches Bau bei der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB), stellte am 30. März 2016 in Magdeburg die Schwerpunkte des Bauprogramms 2016 betreffend die Bundesfern- und Landesstraßen vor. Zudem gab sie einen Überblick über die Projekte in Sachsen-Anhalt, die im neuen Bundesverkehrswegeplan aufgeführt sind. Dittmar Marquordt, Fachgruppenleiter Bautechnik, Prüf- und Kalibrierstelle bei der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, informierte anschließend über aktuelle technische Aufgabenstellungen für das Technische Regelwerk des Straßenbaus in Sachsen-Anhalt. Eine neue Art des Bauens Wohnkomplex Residenz am Zwinger Die diesjährige Frühjahrssitzung der Fachabteilung Hochbau am 21. April 2016 führte die Mitglieder erneut nach Dresden. Tagungstreffpunkt war die Baustelle des Wohnkomplexes Residenz am Zwinger. Diese befindet sich in zentraler Lage gegenüber dem weltbekannten Dresdner Zwinger. Eine sehr hochwertige Fassade ganz in Sandstein soll dem Standort sowie der Nähe zum Zwinger und zu Dresdens Zentrum gerecht werden. Ein Vertreter der Firma Dreßler Bau GmbH stellte die Baumaßnahme vor und vermittelte Einblicke in das Baugeschehen. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stand das von der Baufirma praktizierte Line-Management. Dr.-Ing. Frank Schladitz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter der TU Dresden und Vertreter des C³-Vorstandes stellt im Anschluss daran eine neue Art des Bauens vor. Bei dem neuen Verbundwerkstoff C³ wird anstelle von Stahl Carbon zur Bewehrung des Betons verwendet. Dieses feste, hochsteife, aber leichte Material hat die Aufgabe, die auf das Bauteil wirkenden Zugkräfte aufzunehmen. Da die Fasern nicht korrodieren, ist der Carbonbeton langlebiger als Stahlbeton. Da die starke Betonschicht zum Schutz der Bewehrung nicht mehr in diesem Maße notwendig ist, kann Material und damit auch Energie gespart werden. Durch die hohe Festigkeit können die Bauteile aus Carbonbeton wesentlich filigraner gestaltet werden. Die Teilnehmer waren sich einig, dass uns bei einer erfolgreichen Markteinführung eine nachhaltige Betonrevolution bevorsteht.
4 Aktuelle Rechtsprechung Auch vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bedarf der Schriftform Der Fall In einem Kündigungsschutzprozess einigten sich die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum , wobei die Arbeitnehmerin ab dem freigestellt wurde. Außerdem wurde ihr das Recht eingeräumt, vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Dieses vorzeitige Ausscheiden sollte sie mit einer Ankündigungsfrist von drei Tagen schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen. Der Arbeitgeber sollte ihr dann eine Abfindung in Höhe von 70 Euro brutto für jeden Kalendertag vorzeitigen Ausscheidens statt der Fortzahlung des Gehalts bis zur ursprünglich vereinbarten Beendigung am zahlen. Die Arbeitnehmerin erklärte daraufhin am ihr Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zum Diese Erklärung übermittelte sie dem Arbeitgeber per Telefax und nicht im Original. Der Arbeitgeber wollte die Erklärung nicht gegen sich gelten lassen, weil die erforderliche Schriftform nach 623 BGB nicht eingehalten worden sei. Die Entscheidung Das Bundesarbeitsgericht hat mit Entscheidung vom Az.: 6 AZR 709/14 entschieden, dass das Arbeitsverhältnis nicht zum beendet worden ist, und führt dazu Folgendes aus: Bei der Ankündigung in dem streitgegenständlichen Telefaxschreiben handelte es sich um eine Kündigung, welche gemäß 623 BGB der Schriftform des 126 BGB bedürfe. Diese sei durch die Übermittlung per Telefax nicht gewahrt. Die Schriftform bedeute, dass die Erklärung vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden und dem Empfänger auch im Original zugehen muss. Ein Telefaxschreiben genügt nicht, weil dadurch lediglich eine vom Telefaxgerät hergestellte Telekopie mit Ablichtung der Originalunterschrift übermittelt wird. Praxishinweis Im Ergebnis ist es sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer wichtig, bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Schriftform zu wahren. Dies gilt auch bei der Vereinbarung eines vorzeitigen Ausscheidens im Rahmen einer in der Praxis nicht selten gewählten Sprinterklausel. Für den Arbeitgeber können bei Missachtung der Formvorschrift ruhende Arbeitsverhältnisse entstehen, die für den Arbeitnehmer unter Umständen ein Rückkehrrecht auslösen. Neuer DAV-Präsident Franz Voigt, Geschäftsführender Gesellschafter der Vogtländischen Straßen-, Tief- und Rohrleitungsbau GmbH (VSTR) wurde im Februar zum Präsidenten des Deutschen Asphaltverbandes e. V. (DAV) gewählt. Viele fachliche Themen zum Straßenbau tangieren die Aufgaben des DAV und des BISA. Die VSTR GmbH ist Mitglied im BISA. HGF-Konferenz Am 25. und 26. April 2016 war der BISA Gastgeber der Hauptgeschäftsführer-Konferenz der bauindustriellen Verbände. Die Hauptgeschäftsführer aus allen Bundesländern sowie vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie kamen nach Dresden, um die für die Bauwirtschaft derzeit relevanten Themen zu diskutieren. Die aktuelle Tarifrunde sowie baukonjunkturelle Entwicklungen in den einzelnen Regionen Deutschlands standen oben auf der Agenda. Zukunft der Bahn Foto: RS Gleisbau GmbH Zum Treffen der Fachabteilung Bahnbau am 18. April 2016 stellte sich der neue Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn AG für die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Eckart Fricke vor. Unter der Überschrift Zukunft der Bahn gab er einen Gesamtüberblick zur Entwicklungsstrategie der DB AG sowie zu Investitionsschwerpunkten in Verbindung mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) Zusammen mit den Wirtschaftsorganisationen setzt sich der BISA dafür ein, dass der Ausbau und die Elektrifizierung der Strecke Chemnitz-Leipzig in den Vordringlichen Bedarf des BVWP und damit in das Fernverkehrskonzept der Bahn eingeordnet werden. Maik Ziesch vom Unternehmen Kompetenz für Schienengebundene Verkehre GmbH Leipzig sprach zu aktuellen Fragen und Problemen beim Einsatz von Zweiwegebaggern im Zusammenhang mit neuen Regelungen im Eisenbahnrecht durch die Europäische Gesetzgebung. Zudem wurden im internen Teil Fragen zum Vergabe- und Bauvertragsrecht sowie zur Nachwuchskampagne im Gleisbau diskutiert. Wussten Sie,... dass sich die Investitionen in Bauten in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 auf 297,7 Mrd. Euro summierten? Das entsprach gegenüber dem Vorjahr einem Anstieg um 2,0 Prozent. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich das deutsche Bruttoinlandsprodukt um 3,8 Prozent, so dass sich der Anteil der Investitionen in Bauten am Bruttoinlandsprodukt von 10,0 Prozent in 2014 auf 9,8 Prozent in 2015 verringerte.
5 Baupraxis TS BAU GMBH, NL Riesa Fotos (2):TS BAU GMBH Die TS BAU GMBH besteht mit ihren heutigen Standorten Riesa (Sachsen) und Jena (Thüringen) seit Anfang der 90er Jahre. Die NL Riesa beschäftigt derzeit ca. 175 Mitarbeiter mit einem Jahresumsatz von ca. 25 Mio. Euro. Das TS BAU GMBH Geschäftsführer/in Dipl.-Ing. (FH) Michael Benedikt Dipl.-Betriebswirtin (FH) Marion Gabler Tätigkeitsschwerpunkte Hoch- und Industriebau Straßen- und Tiefbau Gleisbau Abbruch und Recycling Kontakt TS BAU GMBH NL Riesa Industriestraße A Glaubitz Leistungsspektrum umfasst neben dem auch schlüsselfertig angebotenem Hoch- und Industriebau insbesondere den Straßen-, Tief- und Gleisbau sowie Abbrucharbeiten mit Bauschuttrecycling. Die Tradition des Unternehmens liegt im Hoch- und Industriebau. Mit der Herauslösung des Bereiches Bau aus der Stahl- und Walzwerk Riesa AG wurde in diesem Segment ein leistungsstarkes Unternehmen gegründet. Seit nunmehr 25 Jahren wird der Industriehochbau sowie der Hochbau von Wohn-, Geschäfts- und Gesellschaftsbauten intensiv betrieben. Insbesondere der Beton- sowie Stahlbetonbau jeder Art und Güte ist ein Stützpfeiler dieser Sparte. Der komplexe Bau von Straßen, Gewerbe- und Wohngebieten, Wegen und Plätzen mit allen gewünschten Tiefbauleistungen, einschließlich der erforderlichen Medien gehören zum Portfolio im Bereich Straßen- und Tiefbau. Alle Verkehrswege können auch mit den gewünschten Asphaltbelägen erbracht werden. Die Stärke im Gleisbau liegt in der Komplexität der Leistungsvielfalt. Das Unternehmen bietet seinen Partnern Neubau, Umbau sowie die komplexe Wartung, Instandhaltung und Prüfung ihrer Gleisanlagen. Die TS BAU GMBH ist daher langfristiger und zuverlässiger Vertragspartner der Deutschen Bahn AG, der Nahverkehrsbetriebe und privater Anschlussbahnen. Von Beginn an war das Unternehmen ein Fachbetrieb für Abbruch und Recycling und bietet einerseits einen kompletten Service für Abbruch, Transport und Entsorgung und zudem eine Aufbereitung von Bauschutt, Betonbruch sowie Mineralgemischen (Stahlwerksschlacken) zu zugelassenen Baustoffen. Zur Deckung des zukünftigen Fachkräftebedarfes setzt die Firma bereits seit Jahren auf die duale Ausbildung. Derzeit werden 14 junge Menschen in den Berufen Betonund Stahlbetonbauer, Maurer, Kanalbauer, Straßenbauer, Gleisbauer und Industriemechaniker ausgebildet. Ziel des Unternehmens ist es, einen möglichst großen Teil des Personalbedarfs durch selbst ausgebildete Fachkräfte zu decken.
6 Quelle: Statistisches Bundesamt Aus dem Verband Terminankündigung Mitgliederversammlung und Bautag in Dresden Wir gratulieren Herrn Sascha Kreft, Zweigniederlassungsleiter der KEMNA BAU Andreae GmbH &Co.KG, ZN Leipzig, zum 40. Geburtstag am Herrn Jochen Wehrle, Geschäftsführer der WF Bau GmbH, zum 50. Geburtstag am Herrn Eckmut Meinhold, Geschäftsführer der Industriebau Wernigerode GmbH, zum 65. Geburtstag am jährige Verbandsmitgliedschaft April 2016 DEGE Bau GmbH & Co. KG Neu im Verband: Bistra Bau GmbH & Co. KG Geschäftsführer: Hartmut Horn Baukonjunktur 2016 Jan. - Feb absolut Umsatz (Mio. EUR) % zu 2015 Feb absolut % zu 2015 Sachsen 614,0 +6,2 355,7 +15,7 Sachsen- Anhalt Auftragseingang * (Mio. EUR) 279,9-7,6 167,9 +5,1 Sachsen 651,8 +42,2 342,4 +31,3 Sachsen- Anhalt 241,8 +16,5 126,4 +12,7 Beschäftigte (durchschnittliche Anzahl) Sachsen ,7 Sachsen- Anhalt ,0 * Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten Mehr Informationen finden Sie im Konjunkturbericht unter Regionalgespräche Chemnitz Zum Regionalgespräch Chemnitz am 5. April 2016 im Überbetrieblichen Ausbildungszentrum Glauchau diskutierten die Mitglieder Überlegungen zur Modernisierung des Verbandes sowie zur aktuellen Bautarifrunde. RA Dr. Tilo Pfau sprach zu dem im April in Kraft tretenden neuen Vergaberecht und ging dabei auf die wesentlichen Änderungen sowie damit zusammenhängenden Fragen zur e-vergabe ein. RA Hubertus Nelleßen stellte die Kernpunkte des Entwurfes zur Reform des Bauvertragsrechtes vor. Dresden Die Mitglieder der Region Dresden trafen sich am 16. März 2016 bei der Backer Bau GmbH in Hainichen. Hauptthemen waren das Building Information Modeling (BIM), welches in Zukunft eine wichtige Rolle in der Bauwirtschaft spielen wird. Michael Altmann, Geschäftsführer der Backer Bau GmbH und Mitglied im BISA-Vorstand, berichtete an praktischen Beispielsfällen über das BIM. Im Anschluss daran wurden die Teilnehmer über den Stand der Tarifverhandlungen 2016 sowie über interne Verbandsangelegenheiten informiert. Arbeitsrecht Am 26. April 2016 trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Arbeitsrecht in Leipzig. Themen waren die Tarifrunde 2016, die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements im Rahmen von krankheitsbedingten Kündigungen, Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen und die Erstattung von Weiterbildungskosten aufgrund vereinbarter Rückzahlungsklauseln. Baurechtsfrühstück Die BISA-Mitgliedsunternehmen aus Sachsen-Anhalt trafen sich am 28. April 2016 zum ersten Baurechtsfrühstück in der Geschäftsstelle Magdeburg. Die Rechtsanwälte Dr. Gerald Müller und Ralf Oelmann aus Magdeburg besprachen aktuelle Baurechtsurteile. Sie gingen insbesondere auf die Abnahme bei abgebrochenen Bauverträgen, die Prüffähigkeit von Schlussrechnungen und die Stellung von Nachträgen zur Absicherung von Zahlungsansprüchen ein. Ein weiteres Thema der Veranstaltung war der Gesetzesentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts. 6. Bayerisches Radon-Netzwerk-Treffen Zum sechsten Mal in Folge organisierte das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) ein Radon-Netzwerk-Treffen, welches am 12. April 2016 in Hof unter inhaltlicher Beteiligung des BISA stattfand. Die Freistaaten Bayern und Sachsen haben mit dem Weiterbildungskurs zur Radonfachperson erstmals für Deutschland ein gemeinsames Weiterbildungsprogramm ausgearbeitet. Neben einer umfangreichen theoretischen Ausbildung gehört auch ein Praxistag zum Lehrprogramm. Die Weiterbildungsmaßnahme endet mit einem Prüfungstag. Nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung kann sich jeder Teilnehmer auf eine Liste von Radonfachpersonen setzen lassen, die beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und beim Bayerischen Landesamt für Umwelt gemeinsam geführt wird. Die beiden Freistaaten erkennen sich die Weiterbildungsmaßnahme gegenseitig an und verweisen bei Anfragen zu Radonmessungen, zum radonsicheren Bauen und bei Sanierungsmaßnahmen auf die Radonfachpersonen zur fachlichen Begleitung. Herausgeber: Redaktion: Anschrift: Kontakt: Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V. (BISA) Dr. Robert Momberg (verantw.), Grit Höfer, Kerstin Poznanski, Susann Stein Bauindustrieverband Sachsen/Sachsen-Anhalt e. V., Hauptgeschäftsstelle, Heiterblickstraße 35, Leipzig Fon , Fax , info@bauindustrie-ssa.de Internet: Twitter: Layout / Satz: LEHout - grafikdesign (2016) Fotos: BISA Bauindustrie Kommunikation (BIK) erscheint sechmal jährlich.
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