Neue BVV 2-Anlagevorschriften und Marktkommentar

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1 Neue BVV 2-Anlagevorschriften und Marktkommentar ASIP Fachtagung, 2. Oktober 2014 Dr. Ueli Mettler, Partner

2 Agenda Neue Anlagevorschriften (BVV 2) Stossrichtungen Anpassungen im Bereich der Nominalwertanlagen Weitere Anpassungen Weiteres Vorgehen aus Sicht einer Vorsorgeeinrichtung Marktkommentar basierend auf Augur Langfristprognosen Basis: Augur Datenbank Marktrückblick Marktausblick (5yr) Langfristige Allokationsthesen der c-alm Seite 2

3 Neue Anlagevorschriften (BVV2) Stossrichtungen Fahrplan Inkraftsetzung am Übergangsfrist für Umsetzung bis Erstmalige Prüfung durch Revision am Seite 3

4 Neue Anlagevorschriften (BVV2) Stossrichtungen Ausgangslage und Zielsetzung Neuordnung Securities Lendingund Repo Geschäfte Mit dem Ausfall von Lehmann Brothers und dem darauf folgenden drohenden Kollaps des Finanzsystems wurden in aller Deutlichkeit die Gegenparteienrisiken des Securities Lendingund der RepoGeschäfte aufgezeigt (Erläuterungstext, S. 1ff) Neuordnung im Bereich Nominalwertanlagen Während der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass bestimmte Kategorien von Forderungen wesentlich höhere Risiken aufweisen als klassische Forderungen auf einen festen Geldbetrag. (Erläuterungstext, S. 2) Weitere Anpassungen Betreffend expliziter Zuordnung von Infrastrukturanlagen zu den alternativen Anlagen; Verankerung eines expliziten Hebelverbots auf Produktebene Seite 4

5 Agenda Neue Anlagevorschriften (BVV 2) Stossrichtungen Anpassungen im Bereich der Nominalwertanlagen Weitere Anpassungen Weiteres Vorgehen aus Sicht einer Vorsorgeeinrichtung Marktkommentar basierend auf Augur Langfristprognosen Basis: Augur Datenbank Marktrückblick Marktausblick (5yr) Langfristige Allokationsthesen der c-alm Seite 5

6 Neue Anlagevorschriften (BVV2) Neuordnung Nominalwerte Gegenüberstellung Keine Kategorienbegrenzung Kategorienbegrenzung bei 15% Nominalwerte (gemäss Art. 53 Abs. 1bBVV2 alt) Alternative Anlagen (gemäss Art. 53 Abs. 1eBVV2 alt) bisher neu Klassische Forderungen (gemäss Art. 53 Abs. 1bBVV2 neu) Komplexe Forderungen (gemäss Art. 53 Abs. 3 BVV2 neu) Alternative Anlagen (gemäss Art. 53 Abs. 1eBVV2 neu) Abgrenzung immer eindeutig? Seite 6

7 Neue Anlagevorschriften (BVV2) Neuordnung Nominalwerte Katalogisierung der wichtigsten Nominalwertsegmente Bezeichnung Verordnungsgrundlage klassisch komplex Geldmarktinstrumente und Kassenobligationen Art. 53 Abs. 1 lit. b Pt. 1-3 x Staats-und Unternehmensanleihen IG (>= BBB) Art. 53 Abs. 1 lit. b Pt. 4 x Staats-und Unternehmensanleihen HY(< BBB) Art. 53 Abs. 1 lit. b Pt. 4 x Inflationsgeschützte Anleihen Pfandbriefe und Hypotheken Art. 53 Abs. 1 lit. b Pt. 4 Erläuterungen, S. 6 Art. 53 Abs. 1 lit. b Pt. 5 Art. 53 Abs. 1 lit. b Pt. 6 Art. 53 Abs. 3 lit. b Darlehen Art. 53 Abs. 1 lit. b Pt. 7 x x Wandelanleihen (inkl. Coco Bonds) Art. 53 Abs. 1 lit. b Pt. 4 x x Strukturierte Produkte bzw. Anleihen Art. 53 Abs. 1 lit. b Pt. 4 Art. 53 Abs. 3 lit. a x x x x x???? Insurance Linked Securities Art. 53 Abs. 1 lit. e x SeniorSecuredLoans Art. 53 Abs. 3 lit. c x Kreditderivate (CDS; CDO) Art. 53 Abs. 3 lit. b x Seite 7

8 Neue Anlagevorschriften (BVV2) Neuordnung Nominalwerte Knacknuss 1: Pfandbriefe und Hypotheken Hypotheken und Pfandbriefe Hypotheken (fix, variabel, LIBOR, etc.) Definition: mit Grundpfand (=Immobilie) gesichertes Darlehen Pfandbriefe Definition: grundpfandrechtlich gesichertes Wertpapier, das nur von speziellen Instituten (=Pfandbriefzentralen) ausgegeben werden darf. Inländische Hypotheken Ausländische Hypotheken Inländische Pfandbriefe Ausländische Pfandbriefe? Klassische Forderungen (gemäss Art. 53 Abs. 1bBVV2 neu) Komplexe Forderungen (gemäss Art. 53 Abs. 3 BVV2 neu) Seite 8

9 Neue Anlagevorschriften (BVV2) Neuordnung Nominalwerte Knacknuss 2: Darlehen Darlehen (inkl. Darlehen an Arbeitgeber) an öffentlich-rechtl. Körperschaften an private Gesellschaften an private Gesellschaften im Staatsbesitz (SBB, Post, u.a.)? Klassische Forderungen (gemäss Art. 53 Abs. 1bBVV2 neu) Komplexe Forderungen (gemäss Art. 53 Abs. 3 BVV 2 neu) Ermessensspielraum Seite 9

10 Neue Anlagevorschriften (BVV2) Neuordnung Nominalwerte Knacknuss 3: Wandelanleihen Wandelanleihe Anleihe mit Wandlungsrechten beim Anleger ( Vanilla Convertibles) Anleihe mit Wandlungspflichtenfür Anleger (Pflichtwandelanleihe; Contingent Convertible Bonds Coco s ) Klassische Forderungen (gemäss Art. 53 Abs. 1bBVV2 neu) Komplexe Forderungen (gemäss Art. 53 Abs. 3 BVV2 neu) Seite 10

11 Neue Anlagevorschriften (BVV2) Neuordnung Nominalwerte Knacknuss 4: Strukturierte Produkte Strukturierte Produkte Nur Verzinsung / Kapitalertrag ist von bestimmten Bedingungen abhängig Verzinsung / Kapitalertrag und Rückzahlungswert sind von bestimmten Bedingungen abhängig Zusätzliche Bedingungen: 100% Kapitalschutz / Laufzeit maximal 5 Jahre (gemäss BSV Mitteilungen Nr. 102) y? n Komplexe Forderungen (gemäss Art. 53 Abs. 3 BVV2 neu) Klassische Forderungen (gemäss Art. 53 Abs. 1bBVV2 neu) Seite 11

12 Neue Anlagevorschriften (BVV2) Neuordnung Nominalwerte Overrule der Zuordnung im Falle von indexorientierten Anlagen Klassische Forderungen im Sinne von Art. 53 Abs. 1bBVV2 neu.. im Falle von Anlagen, die auf einen gebräuchlichen, breit diversifizierten und weit verbreiteten Bond-Index ausgerichtet sind: die im Index enthaltenen Forderungen; (Art. 53 Abs. 1 lit. b Pt. 9 BVV2) Aber:.Jedoch soll damit selbstverständlich nicht die Möglichkeitgeschaffen werden, die in Punkt 1 bis 8 geltenden Bestimmungen zu umgehen. (Erläuterungstext, S. 7)? Welche Indices? Was heisst ausgerichtet? => Ermessensspielraum Seite 12

13 Agenda Neue Anlagevorschriften (BVV 2) Stossrichtungen Anpassungen im Bereich der Nominalwertanlagen Weitere Anpassungen Weiteres Vorgehen aus Sicht einer Vorsorgeeinrichtung Marktkommentar basierend auf Augur Langfristprognosen Basis: Augur Datenbank Marktrückblick Marktausblick (5yr) Langfristige Allokationsthesen der c-alm Seite 13

14 Neue Anlagevorschriften (BVV 2) Weitere Anpassungen Bezeichnung Securities Lending& Repo Geschäfte Zuordnung Infrastrukturanlagen auf alternative Anlagen Verordnungsgrundlage Art. 53 Abs. 6 Art. 53 Abs. 1 lit. e Kommentar GeringeRelevanz, da nur noch wenige Vorsorgeeinrichtungen direkt Wertschriftenleihe oder RepoGeschäfte betreiben. Für diese wenigen Betroffenen sind zukünftig die Bestimmungen des KAGund deren Ausführungsbestimmungen anwendbar. Im Markt etablierte Usanzwird im Verordnungstext übernommen. Aktien und Anleihen auf Infrastrukturunternehmen nicht betroffen. ExplizitesHebelverbot Art. 53 Abs. 5 Bisherwar Hebelverbotnur auf Ebene Gesamtvermögenverankert. auf Produktebene Art. 54bAbs. 2 Neugilt das Hebelverbot mit wenigen Ausnahmen (alternative Anlagen; indirekte Immobilienanlagen bis 50%; einzelne Immobilie bis 30%) auch auf der Ebene einzelner Anlagen. Anlagen mit unzulässiger Hebelwirkung (bspw. Immobilienfonds mit > 50% Fremdkapital oder 130/30-Aktienfonds) werden folglich zukünftig als alternative Anlagen eingestuft. Ausnahmenvom Nachschusspflichtverbot Diversifikationspflicht bei alternativen Anlagen Art. 50 Abs. 4 Art. 54bAbs. 2 Art. 53 Abs. 4 Nachschusspflicht ist in Zusammenhang mit der temporären Fremdkapitalaufnahme bei einzelnen Immobilien möglich. Gemäss Erläuterungstext gelten(im Bereich der Privatmarktanlagen übliche) offene Kapitalzusagen ( Commitments ) nicht als Nachschusspflicht. Materiell keine Änderung zum bisherigen Verordnungstext Seite 14

15 Agenda Neue Anlagevorschriften (BVV 2) Stossrichtungen Anpassungen im Bereich der Nominalwertanlagen Weitere Anpassungen Weiteres Vorgehen aus Sicht einer Vorsorgeeinrichtung Marktkommentar basierend auf Augur Langfristprognosen Basis: Augur Datenbank Marktrückblick Marktausblick (5yr) Langfristige Allokationsthesen der c-alm Seite 15

16 Neue Anlagevorschriften (BVV2) Weiteres Vorgehen Fahrplan aus Sicht einer Vorsorgeeinrichtung Fahrplan (Systemsicht) Fahrplan (Sicht einer VE) Inkraftsetzung am Übergangsfrist für Umsetzung bis (Prüfung/ Anpassung Anlagestrategie) 2. Prüfung / Anpassung Anlagereglement 3. Prüfung / Anpassung Verträge 4. Prüfung / Anpassung Compliance & Controlling Erstmalige Prüfung durch Revision am Seite 16

17 Agenda Neue Anlagevorschriften (BVV 2) Stossrichtungen Anpassungen im Bereich der Nominalwertanlagen Weitere Anpassungen Weiteres Vorgehen aus Sicht einer Vorsorgeeinrichtung Marktkommentar basierend auf Augur Langfristprognosen Basis: Augur Datenbank Marktrückblick Marktausblick (5yr) Langfristige Allokationsthesen der c-alm Seite 17

18 Augur Datenbank Übersicht 46 Anlagesegmente Prognosezeitraum: 5 Jahre Update: Quartalsweise Historische Zeitreihen (monatlich, ab 1970) Fundamentalprognosen Konsensprognosen Seite 18

19 Augur Datenbank Konzept der Augur Fundamentalprognosen Grundlage für Ertragsmessung Notwendige Annahmen Aktien Gewinnrendite ( E/P ) Aktienrendite = E/P Aktienbewertungfolgt Random Walk Obligationen Realwerte Roll-Down Rendite = Yield+ Aufwertung aufgrund Verkürzung der Laufzeit Netto Cash Flow Yield(CFY) Rebalancing des Bondportfolios Zinsen folgen Random Walk Realwertrendite = CFY Realwertbewertungfolgt Random Walk Alternative Anlagen Währungen Rendite = 0 Look-Through und Zuordnung auf Basiswerte (=Aktien, Obligationen oder Realwerte) Manager-α = 0 Keine systematischeentschädigungdes Wechselkursrisikos Wechselkurse folgen Random Walk Seite 19

20 Augur Datenbank Dokumentarien Tools / Ressourcen AUGUR Prognosetool AUGUR Chart Library AUGUR Konsensus-Index (publiziert in SPV) q q q Dokumentation AUGUR Research Letter AUGUR Factsheet Konzeptpapier AUGUR Fundamentalprognosen Anbieterportraits AUGUR Konsensprognosen q fix fix fix Seite 20

21 Agenda Neue Anlagevorschriften (BVV 2) Stossrichtungen Anpassungen im Bereich der Nominalwertanlagen Weitere Anpassungen Weiteres Vorgehen aus Sicht einer Vorsorgeeinrichtung Marktkommentar basierend auf Augur Langfristprognosen Basis: Augur Datenbank Marktrückblick Marktausblick (5yr) Langfristige Allokationsthesen der c-alm Seite 21

22 Marktrückblick Historische Renditen von Portfolios Quelle: Pictet, Credit Suisse Pictet BVG 25 Pictet BVG 40 CS PK Index % 15% 10% 5% 0% -5% -10% -15% -20% Seite 22

23 Marktrückblick Historische Renditen von Anlageklassen 180 SPI 160 MSCI World 140 SBI AAA-BBB % 30% 10% -10% -30% -50% Quelle: Augur historische Zeitreihen, Seite 23

24 Agenda Neue Anlagevorschriften (BVV 2) Stossrichtungen Anpassungen im Bereich der Nominalwertanlagen Weitere Anpassungen Weiteres Vorgehen aus Sicht einer Vorsorgeeinrichtung Marktkommentar basierend auf Augur Langfristprognosen Basis: Augur Datenbank Marktrückblick Marktausblick (5yr) Langfristige Allokationsthesen der c-alm Seite 24

25 Marktausblick (5yr) Prognosen für Anlagekategorien -5% 0% 5% 10% 15% 20% Geldmarkt CHF Obligationen CHF Obligationen FW, hdgd Obligationen FW High-Yield Aktien Schweiz Aktien Welt DC Aktien Welt EM Immobilien Schweiz, AST Immobilien Schweiz, kotiert Immobilien Global, kotiert Hedge Funds Private Equity Commodities Konsensus (1Q-3Q) Konsensus (Min-Max) c-alm Fundamental Historisch 20y Quelle: Augur Prognose-Applikation, , Seite 25

26 Marktausblick (5yr) Prognosen für Referenzportfolios 0% 1% 2% 3% 4% 5% 6% 7% Pictet BVG 25 Pictet BVG 40 Credit Suisse PK Index Konsensus (1Q-3Q) Konsensus (Min-Max) c-alm Fundamental Historisch 20y Quelle: AUGUR Prognose Applikation, Seite 26

27 Marktausblick (5yr) Verlauf Langfristprognosen Anlageklassen 10.0% 8.0% Augur Konsensusprognosen SPI MSCI World SBI AAA-BBB 6.0% 4.0% 2.0% 0.0% 10.0% 8.0% 2012Q4 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4 2014Q1 2014Q2 2014Q3 Augur Fundamentalprognosen SPI MSCI World SBI AAA-BBB 6.0% 4.0% 2.0% 0.0% 2012Q4 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4 2014Q1 2014Q2 2014Q3 Quelle: Augur Prognose-Applikation, Seite 27

28 Marktausblick (5yr) Verlauf Langfristprognosen Referenzportfolios 4.5% 4.0% 3.5% 3.0% 2.5% 2.0% 1.5% 4.5% 4.0% 3.5% 3.0% 2.5% 2.0% 1.5% Augur Konsensusprognosen BVG 25 Konsensus BVG 40 Konsensus CS Index Konsensus 2012Q4 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4 2014Q1 2014Q2 2014Q3 Augur Fundamentalprognosen BVG 25 BVG 40 CS Index 2012Q4 2013Q1 2013Q2 2013Q3 2013Q4 2014Q1 2014Q2 2014Q3 Quelle: Augur Prognose-Applikation, , Seite 28

29 Agenda Neue Anlagevorschriften (BVV 2) Stossrichtungen Anpassungen im Bereich der Nominalwertanlagen Weitere Anpassungen Weiteres Vorgehen aus Sicht einer Vorsorgeeinrichtung Marktkommentar basierend auf Augur Langfristprognosen Basis: Augur Datenbank Marktrückblick Marktausblick (5yr) Langfristige Allokationsthesen der c-alm Seite 29

30 Langfristige Allokationsthesen der c-alm Übersicht 10 aktuelle Langfristallokationsthesen basierend auf c-alm Fundamentalprognosen 10 Allokationsthesen Nominalwerte Strategische Liquiditätsquoten sind Opportunitätskosten 2. Unternehmensanleihen ausländischer Emittenten in Fremdwährung Aktien Schwellenländer vs. Industrieländer: Marktkapitalisierung 4. Abbau Home Bias: Wenn, dann jetzt! Immobilien Immobilien Schweiz: Eichhörnchen-Strategie 6. Immobilien Ausland: Diversifikationspotential vorhanden Alternative Anlagen Look Through als Bedingung Achtung: Denn letzten beissen die Hunde! Währungen Zielkonflikt: Spricht für pragmatische Absicherungslösung Anlageorganisation 10. Keine Kompromisse bei Anlagehygiene! Seite 30

31 Langfristige Allokationsthesen der c-alm Allokationsthese Unternehmensanleihen 2. Obli CHF, Auslandschuldner vs. Obli FW, Unternehmen, hedged in CHF? Quelle: Bloomberg, 5. Mai 2014: Anleihen der EIB Bank in verschiedenen Währungen Seite 31

32 Langfristige Allokationsthesen der c-alm Fundamentale Renditebeurteilung bei Nominalwerten Konzept 2. +/-Anpassungen für - Kostenabzüge Brutto -ertrag Ausfälle FX -Hedge TER TTC =Netto -prognose Obligationen CHF TR EL x x x HIST Obligationen CHF Inland TR EL x x x HIST Obligationen CHF Ausland TR EL x x x HIST Obligationen FW Staat, hdgd TR EL HIST Obli FW Unternehmen, hdgd TR EL HIST i - i FOR DOM - i i FOR DOM x x x x x x Quelle: Augur Prognose-Applikation, Definitionen:TR=TotaleRendite (Verfallsrendite + Rolldowneffekt) bei gleichbleibender Zinsstruktur und regelmässigemrebalancing; bei ELHIST, = Erwarteter Verlust basierend auf historischen Ausfällen (HIST); ifor-idom= Zinsdifferenz (basierend auf jeweiliger Währungsallokation); Seite 32

33 Langfristige Allokationsthesen der c-alm Fundamentale Renditebeurteilung bei Nominalwerten Zahlen 2. +/- Anpassungen für - Kostenabzüge Brutto -ertrag FX Ausfälle Inflation -Hedge TER TTC =Netto -prognose Obligationen CHF 1.01% -0.06% -0.13% -0.03% 0.80% Obligationen CHF Inland 1.13% -0.04% -0.11% -0.03% 0.95% Obligationen CHF Ausland 0.91% -0.08% -0.14% -0.03% 0.65% Obligationen FW Staat, hedged 1.82% -0.06% -0.20% -0.11% -0.07% 1.38% Obli FW Unternehmen, hedged 3.63% -0.16% -0.23% -0.14% -0.07% 3.03% Quelle: AUGUR Prognoseapplikation, Seite 33

34 Langfristige Allokationsthesen der c-alm Fundamentale Risikobeurteilung im Nominalwertbereich 2. Erwartete Kreditausfälle (EL) in % des Nominals(kum. 5 Jahre) AAA AA A BBB BB B <BBB Rating-Allokation der Nominawertkategorien Kreditrisiko Zinsrisiko Nominalwertkategorie AAA AA A BBB BB B <B Erw. Verlust Duration Obligationen CHF 49.2% 25.4% 16.0% 9.4% 0.0% 0.0% 0.0% 0.05% 6.1 Obligationen CHF Inland 66.5% 16.6% 10.5% 6.4% 0.0% 0.0% 0.0% 0.04% 7.2 Obligationen CHF Ausland 24.8% 37.7% 23.8% 13.7% 0.0% 0.0% 0.0% 0.08% 4.5 Obligationen FW Staat, hdgd 38.5% 46.7% 2.3% 12.5% 0.0% 0.0% 0.0% 0.06% 6.8 Obli FW Unternehmen, hdgd 0.8% 11.3% 45.7% 42.3% 0.0% 0.0% 0.0% 0.16% 6.2 Quelle: Augur Prognose-Applikation, Seite 34

35 Langfristige Allokationsthesen der c-alm Allokationsthese Unternehmensanleihen 2. Wir bevorzugen in der langfristigen Anlagestrategie währungsgesicherte Unternehmensanleihen (BarCapGlobal Agg, Corporate Segment, hdgdin CHF) gegenüber ausl. Unternehmensanleihen, die in CHF emittiert werden (SBI, Foreign Segment), weil substanziell höheres Ertragspotenzial BarCap Global Agg, Corporate Segment, hdgd in CHF: 3.03% SBI, Foreign Segment: 0.65% Weiteres Vorgehen aus Sicht einer Vorsorgeeinrichtung bei vergleichbaren Risiken nur leicht höheres Zinsrisiko 1. Ordnung (gemessen durch Duration) nur leicht höhere Kreditrisiken (gemessen durch Rating-Allokation) Währungsrisiko abgesichert Geringere Liquiditätsrisiken Fundamental bessere Diversifikationseigenschaften (Branchenmix) Seite 35

36 Robert Walser Unsere Sicherheiten dürfen nichts Starres werden, sonst brechen sie c-alm AG Zwinglistrasse St. Gallen Tel Fax info@c-alm.ch Seite 36

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