Stadt Ilmenau. Einladung zur 48. Stadtratssitzung. Rathaus IImenau, Ratssaal. Donnerstag, 10. Oktober 2013, 16:00 Uhr

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1 Große kreisangehörige Stadt Goethe- und Universitätsstadt Stadt Ilmenau DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtverwaltung IImenau Am Markt Ilmenau ratsbuero@ilmenau.de * Mitglieder des Stadtrates IImenau * Behindertenbeauftragte * Gleichstellungsbeauftragte * Studierendenbeirat * Kinder- und Jugendbeirat * Berufene Bürger * Ortsteilbürgermeister Oberpörlitz, Roda, Heyda * Bedienstete der Stadtverwaltung * Personalrat Bearbeiter: Telefon: Telefax: Ihr Zeichen: Unser Zeichen: Idet1t-Nr.: Datum: Herr Poppner B-sp Einladung zur 48. Stadtratssitzung Ort: Datum/Uhrzeit: Tagesordnung: Rathaus IImenau, Ratssaal Donnerstag, 10. Oktober 2013, 16:00 Uhr siehe Anlage Die Unterlagen für diese Sitzung * erhalten Sie online mit dieser Einladung bzw. * liegen am Mittwoch, dem , in Ihrem Postfach bereit. Sparkasse Arnstadt-lImenau Konto BLZ IBAN DE BIC/SWIFT HELADEF11LK Commerzbank AG Konto BLZ IBAN DE BIC/SWIFT COBADEFFXXX Deutsche Bank AG Konto BLZ IBAN DE BIC/SWIFT DEUTDE8EXXX vr bank Südthüringen eg Konto BLZ IBAN DE BIC/SWIFT GENODEF1 SHL

2 I. Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Stadtrates 2. Bestätigung der Niederschrift der 47. Stadtratssitzung 3. Bestätigung/Änderung der Tagesordnung 4. Berichte/Informationen/Mitteilungen Bericht Ober die WirtschaftsprOfung der IImenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbh Berichterstatter: Herr Reinhardt, Wirtschaftsprüfer Herr Töpfer, Geschäftsführer IWG A Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der IImenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbh Reg.-Nr.: 116/13 5. Fragestunde 6. Bürgerfragestunde 7. Sitzungsvorlagen n B Bebauungsplan Nr. 5 der Stadt IImenau "Mittelfeld" - 2. Änderung Beschluss zur Behandlung vorgebrachter Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Reg.-Nr.: 107/13 C o E F G H J 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 5 der Stadt IImenau "Mittelfeld" Satzungsbeschluss Fernwärmesatzung der Stadt IImenau 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt IImenau (Spielapparatesteuersatzung) 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt IImenau 1. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt IImenau Verlängerung/Umschuldung des Kreditvertrages Nr.: vom für die Stadt IImenau Außerplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle Miete Brandmeldeanlage Mitgliedschaft der Stadt IImenau in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen (AGFK-TH) 108/13 98/13 99/13 109/13 110/13 112/13 113/13 106/13 Informationsvorlagen K Sitzungsplan des Stadtrates für das 1. Halbjahr 2014 L Beteiligungsbericht 2013 der Stadt IImenau für das Kalenderjahr 2012 Reg.-Nr.: 114/13 111/13 Seite 1 von I

3 I URSCHRIFT 1 ~" -""-.'. " -- ' ".. ~ -... ~.. ~ _..- 1 Reg.-Nr.: A461/13 1 Aktenzeichen: Von: Fraktion IAmt Bearbeitet: D Nichtöffentliche Sitzung A 20 Herr Baumgart Unterschrift D Information ~ Beschluss Datum ~ Oberbürgermeister D DOrtsteilrat ~ Haupt- und Finanzausschuss Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur bestätigt ja nein ~ D un~ft I Vorschlag-Nr.: <~~ I U ;"".AJ-fJ1 1 g] D An ei ge bzw. D Genehmigung vorzulegen ' 1 Kurztitel: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Ilmenauer Wohnungsund Gebäudegesellschaft mbh Beschl ussvorschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt, 1. Der Jahresabschluss 2012 der Ilmenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbh mit einer Bilanzsumme von ,87 und einem Jahresüberschuss von ,40 wird hiermit festgestellt. 2. Der im Geschäftsjahr 2012 in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von ,40 wird auf neue Rechnung vorgetragen; damit verringert sich der Posten Verlustvortrag um diese Summe auf , Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat der Ilmenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbhwird für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 13 Buchstabe c des Gesellschaftervertrages Entlastung erteilt. ~ Stadtrat Beschluss-Nr.: Stimmberechtigte Bestätigt Ja nein Nein-Stimmen Datum Oberbürgermeister Enthaltungen 31

4 Begründung: Jahresabschluss 2012 und Lagebericht der Ilmenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbh (IWG) wurde von der Geschäftsführung gemäß 242 ff. HGB aufgestellt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft" zur Prüfung beauftragt. Der Prüfungsauftrag umfasste neben der Prüfung nach den Vorschriften der 316 ff. HGB auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß 53 HGrG. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 21. August 2013 mit dem Jahresabschluss 2012 und dem dazu vorliegenden Prüfbericht der BDO befasst. Die Geschäftsführung der IWG und Herr Reinhardt als verantwortlicher Prüfer von der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben die Prüfergebnisse erläutert und im Vergleich zu anderen Unternehmen der Wohnungswirtschaft in Thüringen die Unternehmenslage analysiert. Wie in den vergangenen Jahren, so kann auch nach der Prüfung der Jahresabschlussdokumente für das Geschäftsjahr 2012 allgemein eine gute Entwicklung der Gesellschaft festgestellt werden. Nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vermittelt der Jahresabschluss 2012 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Das Jahresergebnis 2012 der IWG weist einen Gewinn in Höhe von 358 TE, das sind 53 TE über dem Jahresergebnis des Vorjahres, aus. Bezogen auf das Eigenkapitals beträgt die Rendite lediglich 0,49 % (Vorjahr 0,42 %), jedoch kann die Vermögens- und Finanzlage weiterhin als solide bezeichnet werden. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß 53 HGrG erfolgte nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.v. (IDW) vorgegebenen Prüfungsstandard anhand eines umfangreichen Fragenkataloges. Die Abarbeitung dieses Kataloges hat seitens des Prüfers zu keinen Einwendungen geführt. Im Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers konnten keine Feststellungen getroffen werden, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit in der Geschäftsführung von Bedeutung sind. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung konnte sowohl bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß 53 HGrG sowie für das gesamte Jahresabschlussdokument per vom Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Hinweis: Der komplette Bericht der BDO über die Prüfung des Jahresabschlusses zum und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2012 der Ilmenauer Wohnungs- und Gebäudegesellschaft mbh liegt im Stadtratsbüro zur Einsichtnahme aus. Anlagen I. Bilanz per der IWG Gewinn- und Verlustrechnung 2012 der IWG Anlagenspiegel 2012 der IWG II. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 der Ilmenauer Wohnungsund Gebäude GmbH (IWG) III. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers IV, Beschluss des Aufsichtsrates der IWG Nr

5 ~URSOHAlFTI [Reg.-Nr.: drj}-/a~ [ Aktenzeichen: Von: Fraktion / Amt Bearbeitet: Herr Wolf 60 Frau Warenski Nichtöffentliche Sitzung Information Beschluss Datum bestätigt Unterschrift ja nem Vorschlag-Nr.: ~ Oberbürgermeister I xl D 1,,.,I,,fJ ~ B~~ ~ D V erga b eaussc h uss D DOrtsteilrat ~ / A ~ Haupt- und Finanzausschuss l2j D J ( ~ q _D_er_B_e_sc_h_l_u_SS_l_' s_t _d_er_r_e_ch_t_sa_u_f:_s_ic_h_t_z_ur =1 ===-I_A_/z _z_~el--==' g"---e_b_z_w_o----'=i ====-1_G_e_n_e_h_m_i"",gu_n-,g",--v_or_z_u_le-,g::c..e_n_ Kurztitel: Bebauungsplan Nr. 5 der Stadt IImenau "Mittelfeld" - 2. Änderung Beschluss zur Behandlung vorgebrachter Anregungen von Bürgern sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Beschlussvorschlag: Der Stadtrat IImenau beschließt 1. Über die im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ilmenau "Mittelfeld" nach Abwägung gegeneinander und untereinander entsprechend den Empfehlungen nach Anlage. 2. Den Beteiligten, die Anregungen vorgebracht bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, ist das Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe mitzuteilen. ~ Stadtrat Beschluss-Nr.: Stimmberechtigte Bestätigt Ja nein Nein-Stimmen Datum Oberbürgermeister Enthaltungen 31

6 t URSCHRIFT, I Reg.-Nr.: d{)~ I ~~ Aktenzeichen: Von: Fraktion / Amt Bearbeitet: Herr Wolf 60 Frau Warenski D Nichtöffentliche Sitzung D Information [gj Beschluss [gj Oberbürgermeister ~ Bau-und ~ Vergabeausschuss Datum D DOrtsteilrat [gj Haupt- und Finanzausschuss Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur ~ D ~ D bestätigt ja nein Vorschlag-Nr.: ~ D Kurztitel: 2. Änderung B-Plan Nr. 5 der Stadt IImenau 'Mittelfeld' Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtrat IImenau beschließt I {)f.~. ;fg - oll ILw D An~ ige bzw. D Genehmigung vorzulegen 1. Die während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe zur 2. Änderung des Bebauungsplanes vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat geprüft. Mit Beschluss-Nr wurde über die Berücksichtigung entschieden. Der Amtsleiter Stadtbauamt wird beauftragt, die Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach 10 Abs. 1 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen. 2. Aufgrund des 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachungen vom (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBI. I S. 1509) sowie nach 83 ThürBO in der Fassung der Bekanntmachung vom (Thür. GVBI. S. 349), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom (GVBI. S. 85) beschließt der Stadtrat die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Ilmenau "Mittelfeld", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Teil A: Planzeichnung mit Maßstab 1 : 1000 Teil B: Text mit bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen [gj Stadtrat Beschluss-NI.: Bestätigt Stimmberechtigte Ja nem Nein-Stimmen Datum Oberbürgermeister Enthaltungen 31

7 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dazu ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Anlagen 2. Änderung zum Bebauungsplan - Satzung Begründung 2

8 Aktenzeichen: 816 Von: Fraktion IAmt Bürgermeister Bearbeitet: Herr K. Tischer Herr W. Gasten Nichtöffentliche Sitzung Information Beschluss Unterschrift Datum IX! Oberbürgermeister IX! BAS IX! WUV DOrtsteilrat IX! Haupt- und Finanzausschuss () bestätigt ja nein [XJ D [gj D ~ D ~ D Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur DAn eigeb w. Vorschlag-Nr.: 141',01',1) Iz(,.oq. (3 - oji C D Genehmigung vorzulegen Kurztitel: Fernwärmesatzung der Stadt Ilmenau Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt die Fernwärmesatzung der Stadt Ilmenau. Anlagen Satzungstext Lageplan D Stadtrat Bestätigt Ja nem Beschluss-Nr.: Datum Oberbürgermeister Stimmberechtigte 31 Nein-Stimmen Enthaltungen

9 Begründung: Die Stadt Ilmenau bekennt sich seit Langem zum Schutz der natürlichen Grundlagen des Lebens. Hierzu zählen unter anderem die Reduzierung von Emissionen, die durch Verbrennungsanlagen im Stadtgebiet insbesondere durch CO 2 verursacht werden und der Klimaschutz als übergeordnetes Ziel. Ausdruck dieser Zielsetzung ist das Energie- und Klimaschutzkonzept der Stadt Ilmenau vom September In der Energie- und Klimaschutzkonzeption wird diesbezüglich bspw. ausdrücklich auf die Vorteile der Vor-Ort-Erzeugung von Wärme durch das gegenwärtig durch die IWV und andere errichtete Blockheizkraftwerk sowie die deutliche Absenkung des CO 2 -Faktors bei der Wärme erzeugung durch das Biomasseheizkraftwerk verwiesen (S. 67 f). Die bei den genannten Wärmeerzeugungsarten sind in das vorhandene Fernwärmesystem integriert. Der Abgasvermeidung in den Vorzugsgebieten (vgl. Anlage der Fernwärmesatzung), welche sich in der Stadt Ilmenau als Ballungsgebiete mit einer hohen Besiedlungsdichte darstellen, kommt bei der Erreichung der O.g. Ziele eine entscheidende Bedeutung zu. Zum einen wird durch die Unzulässigkeit der Wärmeerzeugung mit Verbrennungsanlagen der Abgasausstoß in diesen dicht besiedelten Arealen gänzlich vermieden, zum anderen wird durch die zentrale Wärmegewinnung im Rahmen eines Fernwärmesystems die Effizienz der Kenngrößen Abgasanfall und Wärmemenge deutlich im Vergleich zu einer Vielzahl von Einzelerzeugungsanlagen gesteigert. Diese klima- und umweltschutzspezifischen Merkmale gelten allgemein für die Fernwärmeerzeugung. Konkret steht der Stadt Ilmenau mit der IWV vor Ort ein kompetenter und leistungsfähiger Partner zur Verfügung, auf den die Stadt über ihre Mehrheitsbeteiligung entscheidenden Einfluss ausüben kann. Auf diese Weise ist die Stellung der IWV im Geltungsbereich der Fernwärmesatzung als öffentliche Einrichtung der Daseinsfürsorge gesichert. Perspektivisch wäre auch für den eventuellen Fall der Notwendigkeit einer anderweitigen Vergabe von Fernwärmeleistungen gegenüber dem jeweils in den Vorranggebieten tätigen Versorgern die Stellung als öffentliche Einrichtung der Daseinsfürsorge unter Maßgeblicher Federführung der Stadt Ilmenau zwingend erforderlich. Die mögliche Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nach 6 Abs. 2 ist gebunden an die Emissionsfreiheit der Anlagen und den für die individuelle Wärmeerzeugung aufgebrachten Primärenergiefaktor, der denjenigen des Fernwärmeversorgers (gegenwärtig die IWV mit einem Primärenergiefaktor von 0,21 lt. Gutachten der Ingenieurberatung ZICON vom , abrufbar unter nicht übersteigen darf. Andernfalls würden die Klimaziele der Stadt Ilmenau unterlaufen. Die Fernwärmesatzung ist bei Änderung des festgestell ten Primärenergiefaktors des F ernwärmeversorgers entsprechend anzupassen. Die Härtefallklausel des Befreiungstatbestandes nach 6 Abs. 5 soll auch auf die Konstellationen Anwendung finden, bei denen in gewerblichen oder industriellen Unternehmen bei Produktionsprozessen ohnehin Wärme bzw. ökologisch vertretbare Ausgangsmaterialien zur Wärmeerzeugung (Hackschnitzel etc.) als Nebenprodukt anfallen, die bei Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs nicht ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll verwertet werden könnten. 2

10 !~IFTI Aktenzeichen: Von: Fraktion / Amt A 20 A 300 Bearbeitet: Herr Baumgart Frau Helm Herr Gasten D Nichtöffentliche Sitzung D Information [g] Beschluss Datum ~ Oberbürgermeister ~ D [g] WUV D DOrtsteilrat [g] Haupt- und Finanzausschuss Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur bestätigt ja nein Vorschlag-Nr.: rrj D [g] D D An eige bzw $ - D Kurztitel: 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Ilmenau (Spielapparatesteuersatzung) Beschl ussvo rschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Ilmenau (Spielapparatesteuersatzung). [g] Stadtrat Beschl uss-n r.: Stimmberechtigte E Bestätigt Ja nem Nein-Stimmen Datum Oberbürgermeister ~,R Enthaltungen 31

11 Begründung: In der Satzung vom wurde der bis dahin allein als Bemessungsgrundlage verwandte Stückzahlmaßstab um die Besteuerung nach der Bruttokasse ergänzt, da der Stückzahlmaßstab nicht mehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, BVerfG, Beschluss vom BvL 8/05 entsprach. Die Steuer wurde auf 12 % der Bruttokasse für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und auf 10 % der Bruttokasse für Apparate mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätten und sonstigen Aufstell ungsorten festgesetzt. Für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit wurde die Steuer in Spielhallen sowie in Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten auf 8 % der Bruttokasse festgesetzt. Als Entgegenkommen an die Automatenaufsteller wurde die Möglichkeit der "Deckelung" (z. B. höchstens 180,00 monatlich für Geldspielgeräte in Spielhallen) eingeführt. Die Änderung der Satzung sieht nun den Wegfall der Besteuerung nach Stückzahl und die Möglichkeit der "Deckelung" vor. Die Besteuerung erfolgt nur noch nach der Bruttokasse ohne eine Kürzung auf einen Höchstbetrag, wobei die Prozentsätze der Besteuerung nicht erhöht werden. Der Wegfall der "Deckelung" ermöglicht eine gerechtere und gleichmäßigere Besteuerung der Steuerpflichtigen, dajeder nach seinen tatsächlichen Einnahmen besteuert wird und Automatenaufsteller mit höheren Einnahmen durch die Kürzungen nicht bevorteilt werden. Außerdem wird eine Steuer von monatlich 20,00 für Personalcomputer in Spielhallen und Gaststätten und sonstigen Aufstellungsorten festgelegt. Die Bemessungsgrundlagen ( 3) wurden außerdem überarbeitet und konkretisiert, um eine genaue Abrechnung zur Ermittlung der Steuer zu erhalten. Um eine bessere Kontrolle über die Steueranmeldungen zu erhalten und die Möglichkeit der Manipulation einzuschränken, wurden die 7 (4),8 und 9 (1, 2) ergänzt.

12 j' URSCHRIFT I 1.._._... _._._. ' ~,..J I Reg.-Nr.:.{al I A1. Aktenzeichen: 020,06; Von: Fraktion! Amt A41 Bearbeitet: Herr Krause Frau Büchner D Nichtöffentliche Sitzung D Information 1ZI Beschluss Datum bestätigt Unters hrift ja nein Vorschlag-Nr.: 1ZI Oberbürgermeister ~ D I pj!,r ~~ I 1ZI SGL-Ausschuss D D, DOrtstei1rat ~ Z 1ZI Haupt-und Finanzausschuss lz] D I \ l~ 1 2..~ Oq.4~ -0$1 Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur D Anz~ ige bzw. 1ZI Genehmigung vorzulegen Kurztitel: 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Ilmenau Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Ilmenau. Anlage Satzungstext D Stadtrat Bestätigt Ja nem Beschluss-Nr.: Datum Oberbürgermeister t - ~~ä..,~. Stimmberechtigte Nein-Stimmen Enthaltungen 31

13 Begründung: Aufgrund des Rechtsanspruchs ab dem 1. Lebensjahr ab 1. August 2013 musste der 3 Absatz (3) und Absatz (4) gestrichen werden. Der 3 Absatz (5) soll ab 1. Januar 2014 durch die Hausordnung der Kindereinrichtungen geregelt werden. Einzelne kleine Änderungen entsprechend der Änderungen im Kita-Gesetz vom wurden ebenfalls eingefügt. (Der im Entwurf rot geschriebene Text = Streichung, grün geschriebener Text = Ergänzung.) 2

14 1 Reg.-Nr.: r URSCHRIFT I L.._. _. /1/(01/13 1 Aktenzeichen: ; 13l.0 1 Von: Fraktion IAmt Bürgermeister Bearbeitet: Herr K. Tischer Eingereicht: G.-M. Se eber Oberbürgermeister Da~z. "1J.( G~~~;" ~ h;ift""... Datum bestätigt Unterschrift ja nein D Nichtöffentliche Sitzung D Information [gi Beschluss Vorschlag-Nr.: [gi Oberbürgermeister I xl D [fi6. o,y./f3.. t>'1 D D Ortstei1rat [gi Haupt- und Finanzausschuss ~ l -'.(--I---'F=!!~-- lz.b Qq.43- (X, I Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur D A zeig Genehmigung vorzulegen A G Kurztitel: 1. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Ilmenau Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt die 1. Änderung der Feuerwehrsatzung der Stadt Ilmenau. Anlage Satzungstext D Stadtrat Bestätigt Ja nem Beschluss-Nr.: Stimmberechtigte Nein-Stimmen Datum Oberbürgermeister Enthaltungen 31

15 Begründung: Die stetig wachsenden Aufgaben des Ilmenauer Stadtbrandmeisters und der damit verbundene steigende zeitliche sowie organisatorische Aufwand haben gezeigt, dass die Wahrnehmung dieser Funktion im Ehrenamt, wie bislang, nicht mehr realistisch ist. Um die weitere reibungslose Einsatzfahigkeit der Ilmenauer Feuerwehr zu gewährleisten, ist künftig der/die Leiter/in der Ilmenauer Feuerwehr hauptamtlich, zunächst in Teilzeit bzw. bei Aufgabenteilung mit dem Sachgebiet Brandschutz, zu beschäftigen. Die Feuerwehrsatzung der Stadt Ilmenau wird durch die vorliegende Satzungsänderung an die künftige Aufgabenaufteilung hauptamtlicher Stadtbrandmeister - ehrenamtlicher stellvertretende Stadtbrandmeister, Wehrführer usw. angepasst. 2

16 r URSCHRIFT I I Reg.-Nr.: /laz-1 ß Aktenzeichen: I Von: Fraktion IAmt A 20 Kämmerei Bearbeitet: Frau Ihle Herr Baumgart Datum Eingereicht: Oberbürgermeister G.-M. Seeber D Nichtöffentliche Sitzung D 3~~~~.~ V Information ~ Beschluss Unterschrift Unterschrift ~ Oberbürgermeister l3 D D DOrtschaftsrat ~ Haupt- und Finanzausschuss l3 Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur 12C?oq. 13-0KI Genehmigung vorzulegen I Kurztitel: VerlängerunglUmschuldung des Kreditvertrages Nr.: vom für die Stadt Ilmenau Beschl ussvorschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt die Verlängerung! Umschuldung des im Jahre 1998 gemäß Beschluss Nr.: 717/52/98 vom 15. Oktober 1998 bei der Landesbank Schleswig-Holstein, Kiel Getzt HSH-Nordbank ) aufgenommenen Kreditvertrages. Ursprüngliche Höhe: bis geleistete Tilgungen: Höhe d. UmschuldungIVerlängerung des Kreditvertrages: Zinssatz ursprünglich: ,40 (ehemals ,00 DM) , ,34 4,47 % % Der Kreditvertrag wird verlängert! umgeschuldet zu folgenden Konditionen: Darlehensart: Tilgung: Fälligkeit der Zins- und Tilgungsleistungen: Zinsfestschreibungen: Valutierungstermin: Zinssatz nominal: auszahlende Bank: Ratendarlehen 5 % (5 Jahre Restlaufzeit) vierteljährlich nachträglich 5 Jahre ~ Stadtrat Beschluss-Nr.: Bestätigt Ja nem Datum Oberbürgermeister Stimmberechtigte Nein-Stimmen Enthaltungen 31

17 Begründung: Der im Jahre 1998 bei der Landesbank Schleswig-Holstein aufgenommene Kreditvertrag wurde mit einer Festzinsvereinbarung von 15 Jahren, beginnend ab , abgeschlossen. Am entstand durch Fusion der LB Kiel und der Hamburgischen LB die HSH Nordbank. Da die Festzinsperiode nur bis zum besteht, müssen neue Konditionen ausgehandelt werden 2

18 :~~ ""-~1 ': Ut!~SCHA~FT 1... ~.~ Reg.Nr.: A/f~ I fl. Von: Fraktion / Amt AlO Hauptamt A20 Stadtkämmerei Bearbeiter: Dr. Mahlendorf Herr Baumgart Einreicher: 0 Nichtöffentliche Sitzung Oberbürgermeister Gerd-Mich t'jt r; 0 Information ;,/ Datum / Unterschrift ~ Beschluss ~ OB / Stadtverwaltung Datum: Bestätigt: Unterschrift: Ja Nein ~//; Vorschlag-Nr.: IZI 0.:.J!./... J!!! l?j: { : u(}} D...-ausschuss o 0... D...-ausschuss DOrtsteilrat ~ Haupt- und Finanzausschuss An~zel'ge 0j otg \.n e hm l.. g u ng.... ~0. 0 Ci.13 '- 40 I Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur 0 e vorzulegen. Kurztitel: Außerplanmäßige Ausgaben bei Haushaltsstelle Miete Brandmeldeanlage Beschlussvorschlag; Der Stadtrat Ilmenau beschließt: Für das Haushaltsjahr 2013 wird die Leistung folgender außerplanmäßiger Ausgaben gemäß 58 Abs. 1 ThürKO bewilligt: K bei Haushaltsstelle Miete Brandmeldeanlage ,00 Die oben ausgewiesenen außerplanmäßigen Ausgaben werden durch folgende Einsparungen bei den Ausgaben abgedeckt: bei Haushaltsstelle Leistungsvergütungfür Wartung/ Service ,00 OOStadtrat Beschluss-Nr.: I Stimmberechtigte 31 Bestätigt: Ja Nein ~ ~,. i~~\ Nein-Stimmen Datum: Oberbürgermeister P...::' Enthaltungen

19 Seite 2 Begründung für die außerplanmäßigen Ausgaben: Für das HH-Jahr 2013 wurden Ausgaben für die Miete der Brandmeldeanlage im Jagdschloss Gabelbach in der HH-Stelle (Leistungsvergütung für Wartung/Service) angeordnet. Korrekterweise gehören die Ausgaben für Mieten und Pachten gemäß den Verwaltungsvorschriften über die Haushaltssystematik in die Gruppierung 53. Dieser Mangel soll mit den außerplanmäßigen Ausgaben berichtigt werden. Erläuterungen zu den Deckungsmitteln: Durch die Umbuchung des AO-Solls auf die HH -Stelle werden die Haushaltsmittel in der falsch bebuchten HH-Stelle frei. Zusammenfassung der geänderten Haushaltsstellen: Ansatz +/- + /- Nr. der Haus- Bezeichnung der einschl. bisherige aktuelle neuer haltsstelle: Haushaltsste 11 e Nachtrag Änderungen Änderungen Ansatz (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) Miete Brandmeldeanlafle 0,00 0, , , Leistungsvergütungfür ,00 0, , ,00 Wartung, 'Service Saldo 0,00

20 ~ URSCHRIFT I " r_~~ ---" I Reg.-Nr.:.,lOG /ßI Aktenzeichen: Von: Fraktion IAmt Fahrradbeauftragter Bearbeitet: Herr Fö1sche Nichtöffentliche Sitzung Information Beschluss ~ Oberbürgermeister ~ WUV-Ausschuss 0 Datum o Ortsteilrat ~ Haupt- und Finanzausschuss Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur bestätigt ja nein Vorschlag-Nr.: I '1 5ZJO M O 00 ~B o An eige bzw. J 1'1.L-v... 0 I.,I., I::> '- 0 ( I GenehmigLu-n-g-v-o-rz-u-l-eg-e-n-'----' Kurztitel: Mitgliedschaft der Stadt Ilmenau in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Thüringen (AGFK-TH) Beschlussvorschlag: Der Stadtrat Ilmenau beschließt: Die Stadt Ilmenau erklärt sich zu einer Mitgliedschaft und Mitarbeit in der AGFK-TH bereit. Das Leitbild der AGFK-TH wird anerkannt und soll bei allen entsprechenden Planungen zur Stadtund Verkehrsentwicklung sowie bei Einzelfallentscheidungen Berücksichtigung finden. Die Stadt Ilmenau erklärt sich zur Erfüllung der Aufnahmekriterien bereit. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufnahme der Stadt Ilmenau in die AGFK-TH zu beantragen. Die Aufnahme wird durch die Unterzeichnung der Erklärung der AGFK-TH vollzogen. Aus dem Beitrittsbeschluss ergeben sich derzeit keine finanziellen Verpflichtungen. Begründung: Die AGFK-TH hat bereits 2009 aufinitiative des für Verkehr zuständigen Ministeriums ihre Arbeit aufgenommen. Die Grundlage war der im Radverkehrskonzept für den Freistaat Thüringen von 2008 enthaltene Vorschlag, eine "AGFK zur gezielten Unterstützung der bei der Förderung des Alltagsradverkehrs und des Fahrradtourismus engagierten Kommunen und zur Verbesserung des Informationsaustauschs" zu bilden. Die Anstrengungen der Mitglieder der AGFK, fahrradfreundlicher zu werden, sollen künftig durch die gemeinsame Abstimmung eines Leitbildes eine bessere Orientierung erhalten. Dazu ist eine Zustimmung durch Beschluss des zuständigen Gremiums der Gebietskörperschaft erforderlich. Anlagen: Erklärung, Leitbild, Aufnahmekriterien ~ Stadtrat Beschluss-Nr.: J Bestätigt Ja nem Datum Oberbürgermeister I.. ' ;". Stimm berechtigte Nein-Stimmen Enthaltungen 31

21 ._ ,... I Reg.-Nr.: 44f.( /1:S I Aktenzeichen: Von: Fraktion IAmt Stadtrats büro Bearbeitet: Herr Poppner Eingereicht: G.-M. Seeber Oberbürgermeister D~~ :~~... ::... : Unterschrift D Nichtöffentliche Sitzung ~ Information D Beschluss Datum ~ Oberbürgermeister D D DOrtsteilrat ~ Haupt- und Finanzausschuss Der Beschluss ist der Rechtsaufsicht zur bestätigt ja nem ~ D Unterschrift D Anze ge bzw. I ~VJ0(rvtü(.(-"iOVl Genehmigung vorzulegen Kurztitel: Sitzungsplan des Stadtrates für das 1. Halbjahr 2014 Der Oberbürgermeister informiert, vorbehaltlich etwaiger Änderung und Absprache laut 35 (1) ThürKO, die Sitzungen des Stadtrates und des Haupt- und Finanzausschusses im 1. Halbjahr 2014 an folgenden Tagen durchzuführen: Sitzungsmonat Haupt- und Finanzausschuss Januar Februar März April Stadtrat (anschließend Neujahrsempfang) (Mittwoch) Mai (Mittwoch) rzr Stadtrat Beschluss-Nr.: 11 V1to( I'YlCA+10V1 Bestätigt ja nein Datum Oberbürgermeister Stimmberechtigte Nein-Stimmen Enthaltungen 31

22 Sitzungstermine - 1. Halbjahr 2014 Stadtrat und Ausschüsse Sitzungsmonat Wirtschaft-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Sozial-! Gleich- steilungs- ausschuss Bau-! Vergabeausschuss Kultur-!Sportausschuss Haupt-! Finanzausschuss Stadtrat Öffentlichkeit öffentlich nichtöffentlich öffentlich Uhrzeit 17:00 Uhr 17:00 Uhr 17:00 Uhr 16:00 Uhr 17:00 Uhr 16:00 Uhr 16:00 Uhr Sitzungsraum Ratssaal R 151 R 151 Zimmer 148 R 151 Topfmarkt Ratssaal Januar Februar März April Mai (Dienstag) (Dienstag) (Mittwoch) (Mittwoch) Die weiteren Termine 2014 können erst nach Bekanntgabe und Terminierung der Kommunalwahl festgelegt werden. Änderungen der Uhrzeit oder Sitzungsräume (auch Termine außer Haus) entnehmen Sie bitte der aktuellsten Einladung!

23 ~ URSCHRIFT I Reg.-Nr.: A;1;t (A::!::. I Aktenzeichen: 860 Von: Fraktion famt A20 Kämmerei Bearbeitet: Herr Baumgart Frau Ihle Eingereicht: Oberbürgermeister G.-M. Seeber ~~~)!.t.(... D Nichtöffentliche Sitzung ~ Information D Beschluss Datum bestätigt Unterschrift ja nein ~ Oberbürgermeister [2{] D M D D DOrtschaftsrat lxi Haupt- und Finanzausschuss 2.(o.o~. (!J 1 1V\{ofmCl-~-\OIA I _D_e_r_B_e_sc_h_Iu_s_s_is_t_d_er_R_e_c_h_ts_au_f_si_ch_t_z_u_r ~I~IA Kurztitel: nz~ g~e_b w_.~=- -=~~ ~~ Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Ilmenau für das Kalenderjahr 2012 Dem Stadtrat Ilmenau wird gemäß 75a ThürKO der Beteiligungsbericht zur Kenntnis gegeben. Der Beteiligungsbericht liegt im Stadtratsbüro zur Einsichtnahme aus. ~ Stadtrat Beschluss-Nr.: I ~V)fo(' V'YIoth Ovt I Bestätigt Ja nem Datum Oberbürgermeister Stimmberechtigte Nein-Stimmen Enthaltungen 31

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