Pflegebedarfsplan 2007/2008 für den Landkreis Tirschenreuth 2. Fortschreibung

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1 Landkreis Tirschenreuth Pflegebedarfsplan 2007/2008 für den Landkreis Tirschenreuth 2. Fortschreibung

2 Impressum: Herausgeber: Verfasser: Druck: Landkreis Tirschenreuth Betreuungsstelle/Heimaufsicht/Seniorenfachstelle Mähringer Straße Tirschenreuth Kathrin Bauer Walter Brucker Landkreis Tirschenreuth - Eigendruck Stand: April 2008 Seite 2 von 76

3 Inhaltsverzeichnis: Seite 1. Vorwort Vorbemerkung Allgemeines Rechtliche Grundlagen Auswirkungen der Pflegebedarfsplanung 8 3. Bestandserhebungen und analysen.. 9 Begriffsbestimmungen Ambulante Pflegedienste Definition Bestandserhebung Ergebnisse Senioren- und Pflegeheime Definition Bestandserhebung Ergebnisse Teilstationäre Einrichtungen: Tages- und Nachtpflege Definition Bestandserhebung Ergebnis Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege Definition Bestandserhebung Ergebnis Betreutes Wohnen im Alter Definition Bestandserhebung Ergebnis Zusammenfassende Darstellung: Pflegebedürftigkeit Umfang und Struktur der Pflegebedürftigen Zahl der Pflegegeldempfänger und Vergleich der Inanspruchnahme der Leistungsarten der Pflegeversicherung. 40 Seite 3 von 76

4 4. Rahmenbedingungen für die Entwicklung des zukünftigen Bedarfs an pflegerischer Versorgung Einflussfaktoren auf den zukünftigen Bedarf Demografische Entwicklung Bevölkerungsstruktur Deutschlands Gegenwärtiger Altersaufbau der Landkreisbevölkerung: Bevölkerungsvorausberechnung des Bay. Landesamtes zum Gegenwärtiger Altersaufbau der Landkreisbevölkerung: Eigene Erhebungen zum Künftige Entwicklung der Bevölkerung über 65 Jahren im Landkreis Tirschenreuth Abschätzung des zukünftigen Bedarfs an Pflegeinfrastruktur Erläuterungen zur Vorgehensweise Zukünftiger Bedarf im Versorgungsbereich Ambulante Pflege Zukünftiger Bedarf im Versorgungsbereich Senioren- und Pflegeheime Zukünftiger Bedarf im Versorgungsbereich Tages- und Nachtpflege Zukünftiger Bedarf im Versorgungsbereich Kurzzeitpflege Zukünftiger Bedarf im Versorgungsbereich Betreutes Wohnen Zusammenfassung und Fazit 74 Seite 4 von 76

5 Abkürzungsverzeichnis: SGB V SGB XI SGB XII AGSG Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze Quellenverzeichnis: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2025 für den Landkreis Tirschenreuth, Stand: 2005 Altersstruktur der Bevölkerung Bayerns, Stand: 31. Dezember 2006 Bevölkerungsvorausberechnung bis 2025 unterteilt nach Altersgruppen, Stand: 2005 Bevölkerungspyramide 2005/2025 Pflegeeinrichtungen - ambulante sowie stationäre - und Pflegegeldempfänger in Bayern Ergebnisse der Pflegestatistik, Stand: 15. bzw Statistisches Bundesamt: 11. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung bis 2050, Stand: 2006 Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth: Zahl der Einwohner jeder einzelnen Gemeinde zum Stichtag: 15. November 2007 Agentur für Arbeit : Arbeitslosenzahlen von Dezember 2007 bis Januar 2008 Seite 5 von 76

6 1. Vorwort Der Wandel in der Altersstruktur wird in allen gesellschaftlichen Bereichen thematisiert. Ältere Menschen haben einen Anspruch auf einen selbst bestimmten würdigen Lebensabend und dies gilt insbesondere auch in der Phase der Pflegebedürftigkeit. Die Betreuung und Versorgung des kontinuierlich steigenden Anteils älterer Menschen ist eine besondere Herausforderung der Zukunft. Ziel des Landkreises Tirschenreuth ist es, die Rahmenbedingungen für eine selbstständige eigenverantwortliche Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben zu schaffen, neue Unterstützungsstrukturen zu fördern aber auch mit allen Beteiligten die notwendige qualifizierte Pflege sicher zu stellen. Die Vernetzung informeller, ehrenamtlicher und professioneller Leistungen zu einem bedarfsgerechten zielorientierten Angebot auf allen Ebenen wird landkreisweit unterstützt. Der erste Pflegebedarfsplan wurde 1996 erstellt. 2001/2002 erfolgte erstmals eine vorausschauende Bedarfsermittlung. Nunmehr kommt der Landkreis Tirschenreuth seiner Verpflichtung erneut nach und schreibt den Pflegebedarfsplan in der Fassung von 2007/2008 fort. Der Plan spiegelt den aktuellen Bedarf an Pflegeeinrichtungen wieder, durchleuchtet die demografische Bevölkerungsentwicklung und beinhaltet eine fach- und sachorientierte Beurteilung der künftig notwendigen seniorengerechten Pflegeinfrastruktur. Ich danke allen, die an der Fortschreibung des Pflegebedarfsplanes beteiligt waren, insbesondere den Trägern und Institutionen, die durch ihre Anregungen und ihre Bereitschaft, bei der sehr umfangreichen Datenerhebung mitzuwirken, zum Gelingen beigetragen haben. Tirschenreuth, im April 2008 Karl Haberkorn Landrat Seite 6 von 76

7 2. Vorbemerkung 2.1 Allgemeines Unsere Gesellschaft sieht sich durch den kontinuierlich zunehmenden Anteil älterer Menschen einem strukturellen Wandel ausgesetzt. Veränderungen in den Lebensbedingungen und familiären Beziehungen sowie die Zunahme von Kleinhaushalten auch im ländlichen Bereich führen dazu, dass viele pflegebedürftige (ältere) Menschen im Alltag auf fremde Hilfe zurückgreifen müssen. Dies stellt nicht zuletzt auch die kommunale Seniorenpolitik vor große Herausforderungen. Mit der Zunahme des Anteils älterer Menschen steigt somit zwangsläufig auch der Anteil an hochbetagten, hilfe- und pflegebedürftiger Mitbürgerinnen und Mitbürger. 2.2 Rechtliche Grundlagen Das Recht auf Pflege wurde in einem eigenständigen Gesetz geregelt (Sozialgesetzbuch SGB, Elftes Buch XI). Mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber die Verantwortung für die pflegerische Versorgung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert. Gemäß 8 Abs. 2 SGB XI wirken die Länder, die Kommunen, die Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes eng zusammen, um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante und stationäre pflegerische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten (vgl. Art. 68 Abs. 2 AGSG). Für die Schaffung einer notwendigen Pflegeinfrastruktur sind die Länder verantwortlich ( 9 SGB XI). Das Land Bayern ist dieser Verantwortung durch das Ausführungsgesetz der Sozialgesetze (AGSG) vom nachgekommen. Gemäß Art. 69 AGSG sind Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke verpflichtet, den für ihren Bereich erforderlichen Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzustellen. Daraus entsteht die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass ambulante Pflegedienste (Art. 71 AGSG), teilstationäre Einrichtungen sowie Einrichtungen der Kurzzeitpflege (Art. 72 AGSG) und vollstationäre Einrichtungen (Art. 73 AGSG) rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass die Bedarfsermittlung als Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neuen Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst, zu sehen ist (Art. 69 Abs. 2 AGSG). Seite 7 von 76

8 2.3 Auswirkungen der Pflegebedarfsplanung Obwohl ein klarer gesetzlicher Auftrag durch das SGB XI und das AGSG zur Bedarfsermittlung und Planung formuliert ist, haben Pflegebedarfspläne keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen. Auch besteht kein Anspruch auf Aufnahme in die Bedarfspläne. Pflegebedarfspläne verstehen sich als Instrument zur Beseitigung quantitativer und qualitativer Versorgungsdefizite bei Pflegeeinrichtungen. Ein Abbau von eventuellen Überkapazitäten ist über die Bedarfsplanregelung jedoch nicht möglich. Die Pflegebedarfsplanung hat in gewisser Hinsicht jedoch eine marktregulierende Funktion. Durch die Pflegebedarfsplanung werden auf der Grundlage des AGSG Eckpunkte der Entwicklung einer Angebotsstruktur vorgegeben, die dem aktuellen Stand entsprechen und auf der praxisbezogenen Altenarbeit und Altenpolitik basieren. Aus der örtlichen Pflegebedarfsplanung ergibt sich jedoch für die Förderung von Pflegeeinrichtungen eine grundsätzliche Bedeutung. Gemäß Art. 74 Abs. 1 AGSG eröffnet sich für Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke im Rahmen ihrer Mitwirkungsverpflichtung eine Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen von bedarfsgerechten Pflegeeinrichtungen. Nur wenn durch den Pflegebedarfsplan die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der regionalen Pflegestruktur als erforderlich eingestuft wird, ist eine grundsätzliche Fördermöglichkeit gegeben. Allerdings ist seit Inkrafttreten des AGSG zum eine Förderung nur nach Maßgabe der in den Kommunalhaushalten bereitgestellten Mittel (Haushaltsvorbehalt) möglich und je nach örtlicher Bedarfsdeckung vom politischen Willen abhängig. Dem allgemeinen Grundsatz ambulant vor stationär kommt sicherlich auch bei einer etwaigen Förderung besondere Bedeutung zu. Die Aussagen in der Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung haben empfehlenden Charakter und dienen zur allgemeinen Orientierung als Vorlage für Beschlüsse auf kommunalpolitischer Ebene. Seite 8 von 76

9 3. Bestandserhebungen und -analysen Begriffsbestimmungen Pflegebedürftigkeit Als Grundlage für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit dient 14 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI): Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße ( 15 SGB XI) der Hilfe bedürfen. Pflegestufen Die einzelnen Pflegestufen sind im 15 SGB XI definiert. Hier wird zwischen den Pflegestufen I (erheblich pflegebedürftig), II (schwerpflegebedürftig) und III (schwerstpflegebedürftig) unterschieden. Die einzelnen Pflegestufen setzen einen zeitlichen Pflegeaufwand voraus. Bei Personen, die Pflegeleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) erhalten, wird zusätzlich eine Pflegestufe 0 verwendet. Insoweit werden Personen eingestuft, die zwar einen gewissen Pflegebedarf haben aber noch nicht den vorgegeben Zeitaufwand für die Pflegestufe I erfüllen. Mit den Kostenträgern sind für diesen Personenkreis in stationären Einrichtungen ein eigener Pflegesatz und besondere Personalschlüssel vereinbart. Im ambulanten Bereich werden keine Pflegeleistungen von den Pflegekassen bezahlt; etwa tätige ambulante Pflegedienste erhalten maximal Aufwendungen im Rahmen der Behandlungspflege (SGB V), darüber hinaus erbrachte Pflegeleistungen müssen von den betroffenen Personen selbst finanziell getragen werden. In besonderen Ausnahmefällen erhalten Pflegebedürftige der Pflegestufe III zur Vermeidung von Härten erhöhte Pflegegeldleistungen. Es erfolgt eine sogenannte Härtefalleinstufung in Stufe III/HF ( 43 Abs. 3 und 36 Abs. 4 SGB XI). In der häuslichen Pflege werden entsprechend der Pflegestufen Pflegesachleistungen erbracht, Pflegegeld gezahlt oder sogenannte Kombileistungen (Geld und Sachleistungen) gewährt ( SGB XI). In der stationären Pflege werden pflegebedingte Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung in Form von pflegestufenabhängigen monatlichen Pauschalen übernommen. Seite 9 von 76

10 3.1 Ambulante Pflegedienste Definition Ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft Pflegebedürftige in ihrer Wohnung pflegen und hauswirtschaftlich versorgen ( 71 Abs. 1 SBG XI) Bestandserhebung Die Bestandsaufnahme im Versorgungsbereich ambulante Pflege wurde mittels eines Erhebungsbogens durchgeführt. Dieser Erhebungsbogen gliedert sich in zwei Teile: Zum einen wurden Informationen zum Pflegedienst selbst erfragt, zum anderen wurden Angaben zur Anzahl und Struktur der gepflegten und versorgten Personen erbeten. Am Stichtag der Bestandsaufnahme zum standen im Landkreis Tirschenreuth im Bereich der Altenhilfe 13 ambulante Pflegedienste zur Verfügung. Darüber hinaus existieren vier ambulante Dienste, die ihren Standort zwar außerhalb des Landkreises haben (3 in Marktredwitz, 1 in Nagel) aber auch relativ viele Personen aus dem Landkreis Tirschenreuth betreuen. Diese Dienste wurden deshalb in die Bestandserhebung mit eingebunden. Im Pflegebedarfsplan von 2001/2002 wurden noch 22 ambulante Pflegedienste berücksichtigt. Alle 17 Pflegedienste haben geantwortet und wurden in die Auswertung mit einbezogen. Die Angaben über die ambulanten Pflegedienste beziehen sich auf erbrachte Leistungen nach dem SGB V (Krankenkassenleistungen) und SGB XI (Pflegeleistungen). Für die Förderung nach dem AGSG sind jedoch nur Leistungen nach dem SBG XI relevant. Bestand an ambulanten Pflegediensten Zum erbrachten im Landkreis Tirschenreuth folgende ambulante Pflegedienste Leistungen nach dem SGB V bzw. SGB XI: Allgemeiner Rettungsverband Oberpfalz e.v., Tirschenreuth Ambulante Krankenpflege Kloster Theresianum, Konnersreuth Ambulante Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Mitterteich Ambulante Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Waldsassen Ambulanter Pflegedienst Irmi Birkler, Krummennaab Ambulantes Pflegeteam Dominikus, Waldershof Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Tirschenreuth, Mitterteich BRK-Kreisverband Tirschenreuth Caritas-Sozialstation Falkenberg Caritas Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Kemnath Caritas Sozialstation Marktredwitz Diakoniestation Marktredwitz Seite 10 von 76

11 Elisabethenverein Tirschenreuth Häusliche Kranken- und Altenpflege Marktredwitz Krankenpflegeverein Nagel Mobile Alten- und Krankenpflege Bettina Gruber, Wiesau Nachbarschaftshilfe Kemnath Ergebnisse Art des ambulanten Dienstes Bei allen Einrichtungen handelt es sich um Sozialstationen in Form eines Krankenund Altenpflegedienstes. Es wird vorrangig Grund- und Behandlungspflege geleistet. Ein Pflegedienst gab an, dass auch Haus- und Familienpflege sowie sonstige soziale Dienste (mobiler sozialer Hilfsdienst) erbracht werden. Trägerstruktur Private Träger: 4 ambulante Pflegedienste werden privat-gewerblich betrieben. Frei-gemeinnützige Träger: 13 Pflegedienste haben einen freien-gemeinnützigen Träger. Davon gehören 9 einem kirchlichen Träger (Pfarreien bzw. Orden) an. 1 Dienst ist als Verein organisiert. Bei 3 ambulanten Diensten steht ein Wohlfahrtsverband an der Spitze. Trägerstruktur 9 privat-gewerblich 4 13 frei-gemeinnützig: davon kirchlicher Träger 1 3 Wohlfahrtsverband Verein Gründungsjahr Die Pflegedienste wurden gebeten, das Jahr der Gründung des Dienstes anzugeben, um einen Eindruck von der Entwicklung in diesem Bereich zu gewinnen. Vor Einführung der Pflegeversicherung 1996 haben schon 14 der 17 Pflegedienste bestanden. Ein Dienst wurde 1996 gegründet, zwei nahmen 1997 und 2003 ihre Arbeit auf. Seite 11 von 76

12 Standorte und räumliche Aktionsradien der ambulanten Pflegedienste Neben einer Betrachtung der Versorgungssituation mit ambulanten Diensten für den Landkreis Tirschenreuth insgesamt, ist eine Erfassung der kleinräumigen Strukturen, d. h. auf der Ebene jeder einzelnen Gemeinde notwendig. Da die Standorte der ambulanten Dienste für die Beurteilung der Versorgungslage eben aufgrund deren Mobilität von untergeordneter Bedeutung sind, ist von größerem Interesse, in welchen Gemeinden durch welche ambulanten Pflegedienste Pflegebedürftige versorgt werden. Deshalb sollten die Pflegedienste angeben, ob sie ohne grundsätzliche Einschränkung im gesamten Landkreisgebiet tätig sind oder nur in bestimmten Teilgebieten. 13 der 17 Pflegedienste versorgen Personen in einem fest umrissenen Gebiet. Die anderen 4 Pflegedienste sind grundsätzlich landkreisweit tätig. 4 Dienste haben ihren Sitz außerhalb des Landkreises. Sie versorgen Patienten und Pflegebedürftige aus jeweils angrenzenden Gemeinden im Nordwesten des Landkreises Tirschenreuth mit. Die ambulanten Pflegedienste wurden auch um Angaben gebeten, ob sie selbst wiederum Personen außerhalb des Landkreises Tirschenreuth betreuen. Bei 7 Diensten ist dies der Fall. Insgesamt werden 81 Personen, die nicht im Landkreis Tirschenreuth wohnen, von hiesigen Pflegediensten versorgt. Hier wurden die Pflegedienste aus Marktredwitz und Nagel nicht mit einbezogen. Hier eine Übersicht nach Standorten und Wirkungsbereich der ambulanten Pflegedienste: Seite 12 von 76

13 Stadt/ Markt/ Gemeinde Bezeichnung ohne räumliche Einschränkung tätig in bestimmten Gemeinden tätig in der/im Stadt/Markt/Gemeinde... sind noch... tätig Bärnau Brand Ebnath BRK-Kreisverband Tirschenreuth Außenstelle Erbendorf X Erbendorf Allgemeiner Rettungsverband Oberpfalz e. V. X Außenstelle Erbendorf Falkenberg Caritas-Sozialstation Falkenberg X Friedenfels Fuchsmühl Immenreuth Leonberg Mähring Mitterteich Neusorg Pechbrunn Plößberg Pullenreuth Ambulante Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Mitterteich Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Tirschenreuth Kastl Caritas Krankenpflegestation der Kemnath Kath. Kirchenstiftung Kemnath Nachbarschaftshilfe Kemnath Ambulante Krankenpflege Konnersreuth Kloster Theresianum Krummennaab Krummennaab Ambulanter Pflegedienst Birkler, Kulmain Neualbenreuth Reuth b. Erbendorf Elisabethenverein Tirschenreuth X Tirschenreuth BRK-Kreisverband Tirschenreuth X Allgemeiner Rettungsverband Oberpfalz e. V. X Waldershof Amublantes Pflegeteam Dominikus, Waldershof X Amublante Krankenpflegestation Waldsassen der Kath. Kirchenstiftung X Waldsassen Wiesau Mobile Alten- und Krankenpflege Gruber, Wiesau X Sitz außerhalb Landkreis Tirschereuth Nagel Krankenpflegeverein Nagel X Caritas Sozialstation, Marktredwitz X Marktredwitz Diakoniestation Marktredwitz X Häusliche Kranken- und Altenpflege, Marktredwitz X X X X X X X Elisabethenverein Tirschenreuth Krankenpflegeverein Nagel Häusliche Kranken- und Altenpflege, Marktredwitz Ambulanter Pflegedienst Birkler, Krummennaab Ambulanter Pflegedienst Birkler, Krummennaab Amublantes Pflegeteam Dominikus, Waldershof Caritas Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Kemnath Caritas Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Kemnath Häusliche Kranken- und Altenpflege, Marktredwitz Caritas Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Kemnath Ambulante Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Mitterteich Elisabethenverein Tirschenreuth Amublante Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Waldsassen Amublante Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Waldsassen Diakoniestation Marktredwitz Ambulantes Pflegeteam Dominikus, Waldershof Ambulantes Pflegeteam Dominikus, Waldershof Caritas-Sozialstation Falkenberg Caritas Sozialstation, Marktredwitz Ambulanter Pflegedienst Birkler, Krummennaab Caritas Sozialstation, Marktredwitz Ambulante Krankenpflege Kloster Theresianum Caritas-Sozialstation Falkenberg Nachbarschaftshilfe Kemnath Krankenpflegeverein Nagel Elisabethenverein Tirschenreuth Nachbarschaftshilfe Kemnath Nachbarschaftshilfe Kemnath Amublante Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Waldsassen Caritas Sozialstation, Marktredwitz Ambulante Krankenpflegestation der Kath. Kirchenstiftung Mitterteich Amublantes Pflegeteam Dominikus, Waldershof Diakoniestation Marktredwitz Häusliche Kranken- und Altenpflege, Marktredwitz Nachbarschaftshilfe Kemnath Häusliche Kranken- und Altenpflege, Marktredwitz Häusliche Kranken- und Altenpflege, Marktredwitz Häusliche Kranken- und Altenpflege, Marktredwitz Diakoniestation Marktredwitz Caritas Sozialstation, Marktredwitz Diakoniestation Marktredwitz Seite 13 von 76

14 Entwicklungsabsichten der ambulanten Pflegedienste Weiterhin wurde nach absehbaren Veränderungen gefragt, die auf die künftigen Planungen Einfluss haben können. Folgende Planungen wurden benannt: - Ausbau der Pflegeberatung - Einstellung von Personal, sowie Ausbau niederschwelliger Betreuungsangebote - Ausbau der Betreuung für an Demenz erkrankte Personen - Ausbau der Tagespflege je nach Bedarfsermittlung - Bildung von Palliativ-Care-Pflegeteams im ganzen Landkreis - Errichtung einer Beratungsstelle in Verbindung mit einem Seniorenheim - Bildung einer ambulanten psychiatrischen Pflege - Erstellung von Therapieprogrammen mit Patienten in Kooperation mit Physiotherapie und Ärzten - Kooperation mit Sanitätshaus in Bezug auf Beschaffung von Hilfsmitteln - Erweiterung der Angebote z. B. fahrbarer Mittagstisch Klientenstruktur der ambulanten Pflegedienste Die 17 ambulanten Pflegedienste versorgten zum Stichtag 1. August 2007 insgesamt 854 Personen aus dem Landkreis Tirschenreuth. Die Relation Pflegebedürftige je Pflegedienst beträgt etwa 50 Personen. Dabei reicht die Spannweite von 3 bis 198 Personen je Pflegedienst. Bei der letzten Pflegebedarfsermittlung in den Jahren 2001/2002 betrug die Relation lediglich 35 Personen. Zum Stichtag erhielten 286 Personen durch die ambulanten Pflegedienste Leistungen nach dem SGB XI und 237 Personen Leistungen nach dem SGB V. Bei 331 Personen wurden sowohl Leistungen nach dem SGB V als auch nach dem SGB XI erbracht. In nachfolgender Bestandsanalyse wird jedoch immer von der Gesamtzahl der Betreuten ausgegangen (SGB V und SGB XI). Seite 14 von 76

15 Pflegebedürftige nach Pflegestufen Die ambulanten Pflegedienste wurden gebeten, bei allen pflegebedürftigen Personen den Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufen) anzugeben. 302 Personen waren in Pflegestufe I, 197 in Pflegestufe II, 105 in Pflegestufe III eingestuft. 1 Person hatte Pflegestufe III (HF), bei 78 Personen wurde Pflegestufe 0 festgestellt. Die Personen in Stufe 0 zählen aber nicht zu den Pflegebedürftigen im Sinne des SGB XI. 171 Personen waren zum noch keiner Pflegestufe zugeordnet. Betreute der ambulanten Pflegedienste nach Pflegestufen Stufe III 12% Stufe III (HF) 0% noch keine Einstufung 20% Stufe 0 9% Stufe II 23% Stufe I 36% Insgesamt waren nach den Angaben der ambulanten Dienste 71 % ihrer Betreuten als pflegebedürftig anerkannt (Pflegestufe I bis III). Zusätzlich wurden 9 % der sogenannten Pflegestufe 0 zugeordnet. Diese Personen weisen ebenfalls einen Pflegebedarf auf, dieser liegt jedoch niedriger als der vom Pflegeversicherungsgesetz geforderte Mindestbedarf von täglich 90 Minuten. Mangels gesetzlicher Anerkennung der Pflegebedürftigkeit kann die Finanzierung der Pflege für diese Personen nicht über das Pflegeversicherungsgesetz erfolgen. Für 20 % der Betreuten war (noch) keine Pflegestufe vergeben. Pflegestufe III (HF) wirkt sich prozentual nicht aus. Seite 15 von 76

16 Alters- und Geschlechtsstruktur Von den insgesamt 854 durch ambulante Pflegedienste Betreuten sind 119 Personen unter 65 Jahre alt (14 %). Somit sind 735 oder 86 % der Klientel der Pflegedienste 65 Jahre und älter. Von den insgesamt über 65-jährigen Personen sind 152 Personen im Alter von 65 bis unter 75 Jahre, 356 zwischen 75 und 85 Jahre und in der Altersklasse 85 Jahre und mehr sind es 227 Personen. Altersstruktur der Betreuten nach Geschlecht unter bis unter bis unter und älter männlich weiblich Prozentual gesehen ergibt sich folgendes Bild: Altersstruktur der Betreuten 85 und älter 27% unter 65 14% 65 bis unter 75 18% 75 bis unter 85 41% Seite 16 von 76

17 Anteil ambulant betreuter Personen an der Altenbevölkerung Der Anteil ambulant Betreuter an der Gesamtbevölkerung ( Personen, Stand: ) beträgt 1,1 %. Da von Pflegebedürftigkeit vor allem ältere Menschen betroffen sind, ist es realitätsnäher als Beziehungsgrundlage die Zahl der 65 Jahre und älteren Bevölkerung zu nehmen. Somit ergibt sich ein Anteil von 4,56 % an der Altenbevölkerung (= Personen mit 65 und mehr Jahren, Stand: ), die Bedarf an Versorgung durch ambulante Pflegedienste haben. Die Gesamtbevölkerung des Landkreises Tirschenreuth unterteilt in die einzelnen Altersgruppen zum Stand: setzt sich folgendermaßen zusammen: 65 bis unter 75 Jahre: Einwohner 75 bis unter 85 Jahre: Einwohner über 85 Jahre: Einwohner Vergleicht man die Anteile der ambulant Versorgten mit der jeweiligen Altersklasse, ergibt sich folgendes Bild: 1,7 % der 65 bis unter 75-jährigen werden von ambulanten Pflegediensten versorgt. Bei der Altersklasse 75 bis unter 85 Jahre sind es 6,3 %, ab 85 Jahre beträgt der Anteil 16,7 %. Anteil der ambulant Betreuten an der Bevölkerung ihrer Altersklasse 20% 15% 10% 16,7% 5% 0% 1,7% 6,3% 65 bis unter bis unter und älter Seite 17 von 76

18 Herkunft der Pflegebedürftigen nach Gemeinden Durchleuchtet man die 854 pflegebedürftigen Personen nach ihren Wohnsitzgemeinden, ergibt sich folgendes Bild: Herkunft der Pflegebedürftigen nach Gemeinden Bärnau Brand Ebnath Erbendorf Falkenberg Friedenfels Fuchsmühl Immenreuth Kastl Kemnath Konnersreuth Krummennaab Kulmain Leonberg Mähring Mitterteich Neualbenreuth Neusorg Pechbrunn Plößberg Pullenreuth Reuth b. Erbendorf 22 Tirschenreuth Waldershof Waldsassen Wiesau Finanzierung der ambulanten Pflegeleistungen Die Kosten für die von den ambulanten Pflegediensten erbrachten Leistungen werden von den Pflegebedürftigen teilweise selbst finanziert. In den meisten Fällen werden die Kosten jedoch von den Kranken- bzw. Pflegekassen übernommen. Die Finanzierung durch Angehörige findet in einigen Ausnahmen statt. In einigen wenigen Fällen übernehmen sonstige Träger (z.b. die Beihilfestelle bei Privatversicherten, die Sozialhilfe oder das Versorgungsamt) die Kosten für die ambulant erbrachten Pflegeleistungen. Seite 18 von 76

19 Bestand an Pflegekräften bei den ambulanten Diensten Zum Stichtag 1. August 2007 waren bei den 17 ambulanten Pflegediensten insgesamt 231 Pflegekräfte tätig (Vollzeit, Teilzeit, Praktikanten, Zivildienstleistende und ehrenamtliche Mitarbeiter/innen). Diese 231 Kräfte unterteilen sich in 143 Fachkräfte und 88 Hilfskräfte. Umgerechnet auf Vollzeitstellen ergeben sich insgesamt 111,7 Planstellen. Davon erbringen rechnerisch 40,9 Stellen SGB V Leistungen und 70,8 Vollzeitkräfte SGB XI Leistungen. Prozentual ergibt sich folgende Aufteilung: Pflegekräfte unterteilt in Grundpflege und Behandlungspflege SGB V 37% SGB XI 63% Entwicklung der Pflegekräfte der ambulanten Pflegedienste Nachfolgendes Diagramm zeigt die Entwicklung der Pflegekräfte seit 1998 bis 2007 auf: Entwicklung der Pflegekräfte seit Vollzeitkräfte SGB XI Die geförderten Vollzeitkräfte nach dem SGB XI haben sich in den vergangenen Jahren geringfügig aber konstant erhöht; lediglich im Jahr 2003 war ausnahmsweise eine sinkende Tendenz zu verzeichnen. Pflegeleistungen im Sinne des SGB XI werden nach dem AGSG vom Landkreis Tirschenreuth gefördert. Pro rechnerische Vollzeitkraft wird eine Förderpauschale von Euro als Investitionskostenzuschuss im Jahr gewährt. Nicht gefördert werden Leistungen nach dem SGB V. Seite 19 von 76

20 3.2 Senioren- und Pflegeheime Definition In vollstationären Einrichtungen wohnen ältere Menschen auf Dauer und erhalten unter der Verantwortung einer Pflegefachkraft die erforderliche Hilfe und Pflege. Stationäre Einrichtungen (Pflegeheime) sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft gepflegt werden, ganztägig (vollstationär) oder nur tagsüber oder nur nachts (teilstationär) untergebracht und gepflegt werden können ( 71 Abs. 2 SGB XI) Bestandserhebung Trotz der Maxime ambulant vor stationär ist die stationäre Pflege unverzichtbarer Bestandteil der pflegerischen Versorgung. Differenzierte Angebote und Spezialisierung stehen zukünftig im Vordergrund der pflegerischen Infrastruktur. Mit Einführung der Pflegeversicherung hat sich die Situation in den Senioren- und Pflegeheimen gewandelt. Der Einzug in ein Heim wird in aller Regel erst bei erheblicher Pflegebedürftigkeit erfolgen, nämlich dann, wenn eine Betreuung in häuslicher Umgebung nicht mehr möglich ist. Entsprechend der Bedarfsermittlung der ambulanten Dienste wurde auch den stationären Einrichtungen ein Erhebungsbogen übersandt. Es wurden sowohl Angaben zu der Einrichtung selbst als auch zu den Bewohnerinnen und Bewohnern abgefragt. Im Landkreis Tirschenreuth sind insgesamt 10 Senioren- und Pflegeheime vorhanden. Alle Informationen beziehen sich auf die Situation der Heime und der Bewohner/innen zum Stichtag 1. August Alle 10 Seniorenheime haben geantwortet; die entsprechenden Angaben wurden ausgewertet. In der Pflegebedarfsplanung 2001/2002 wurden damals nur die vorhandenen 8 Heime einbezogen. Seite 20 von 76

21 Bestand an Senioren- und Pflegeheimen Folgende Senioren- und Pflegeheime sind im Landkreis Tirschenreuth vorhanden: Konnersreuth Waldsassen Neualbenreuth Brand Waldershof Pechbrunn Ebnath Mitter- Neu- teich Leonberg Immen- sorg Fuchsreuth Kulmain mühl Pullenreuth Frieden- Wiesau Tirschenreuth Mähring fels Kemnath Erbendorf Reuth Falkenberg Kastl Krummen b. Kemnath naab Plößberg Bärnau Erbendorf: Fuchsmühl: Kemnath: Konnersreuth: Mitterteich: Waldsassen: Tirschenreuth: Caritas Alten- und Pflegeheim St. Marien BRK Seniorenwohn- und Pflegeheim Senioren-Servicehaus BRK Seniorenwohn- und Pflegeheim Haus Falkenstein Altenheim Theresianum Lebenszentrum Altenheim St. Martin Altenheim St. Maria BRK Seniorenzentrum Haus Mühlbühl BRK Seniorenwohn- und Pflegeheim Haus Ziegelanger Seite 21 von 76

22 3.2.3 Ergebnisse Träger Von den 10 Heimen werden 8 von einem Träger der freien Wohlfahrtspflege betrieben. Davon sind 4 Einrichtungen einem kirchlichen Träger und 4 Heime einem Wohlfahrtsverband zuzuordnen. 2 Heime weisen einen privat-gewerblichen Träger auf. Bau- und Modernisierungsjahr Das Baujahr und insbesondere das Modernisierungsjahr geben Anhaltspunkte zum baulichen Zustand der Senioren- und Pflegeheime. 4 Heime wurden bereits in den 60-er Jahren errichtet. Zwischenzeitlich wurden bzw. werden diese jedoch grundlegend saniert und renoviert. Seit 1997 wurden insgesamt 5 Einrichtungen neu gebaut. Insgesamt weisen die Heime der Altenhilfe einen hohen Modernisierungsgrad auf. Bau- und Modernisierungsjahr der Senioren- und Pflegeheime Altenheim St. Maria, Waldsassen Altenheim St. Martin, Waldsassen Altenheim Theresianum, Konnersreuth BRK-Seniorenwohn- und Pflegeheim, Erbendorf BRK-Seniorenzent rum "Haus Mühlbühl", Tirschenreuth BRK-Seniorenwohn- und Pflegeheim "Haus Falkenstein", Kemnath BRK-Seniorenwohn- und Pflegeheim "Haus Ziegelanger", Tirschenreuth Caritas-Alten- und Pflegeheim St. Marien, Erbendorf Senioren-Servicehaus, Fuchsmühl Lebenszentrum Mitterteich Baujahr Modernisierungsjahr Platzangebot und -struktur Zum 1. August 2007 (Stichtag) standen in den 10 Senioren- und Pflegeheimen im Landkreis Tirschenreuth insgesamt 872 Plätze zur Verfügung. 22 Betten waren seinerzeit nicht belegbar (z. B. wegen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen bzw. Vorhalten eines Verfügungszimmers), so dass zunächst von einer tatsächlichen Kapazität von 850 pflegegerechten Plätzen ausgegangen werden kann. Seite 22 von 76

23 Diese Plätze teilen sich auf die einzelnen Heime wie folgt auf: Heime: Plätze insgesamt Zum nicht belegbare Plätze tatsächlich belegbare Plätze Caritas Alten- und Pflegeheim St. Marien BRK Seniorenwohn- und Pflegeheim Erbendorf: Fuchsmühl: Senioren-Servicehaus BRK Seniorenwohn- und Pflegeheim, Haus Falkenstein Kemnath: Konnersreuth: Altenheim Theresianum Mitterteich: Lebenszentrum Tirschenreuth: BRK Seniorenzentrum, Haus Mühlbühl BRK Seniorenwohn- und Pflegeheim, Haus Ziegelanger Waldsassen: Altenheim St. Maria Altenheim St. Martin SUMME Ausgehend von 850 Heimplätzen ist der Pflegeplatzanteil in den letzten 6 Jahren um 17,6 % angestiegen, denn bei der letzten Bestandserhebung im Juni 2001 für den Pflegebedarfsplan 2001/2002 standen lediglich 723 Heimplätze zur Verfügung. Geht man von den langfristig bereitgestellten Plätzen (872) aus, errechnet sich sogar eine Steigerung von 20,6 %. Das kleinste Heim kann 42 Personen aufnehmen, die größte Einrichtung bietet 141 (152) Personen einen Heimplatz. Durchschnittlich stehen derzeit 85 Plätze je Heim im Landkreis Tirschenreuth zur Verfügung. Veränderungen bezüglich des Pflegeplatzangebotes (Erweiterung/Platzreduzierung) wurden von allen Heimen vorerst verneint. Seite 23 von 76

24 Wohnraumstruktur In allen 10 Heimen der Altenhilfe sind insgesamt 598 Einzelzimmer und 137 Mehrbettzimmer (Doppelzimmer) vorhanden. Mehrbettzimmer 19% Zimmerstruktur Einzelzimmer 81% Bezüglich der Zimmerstruktur in den Senioren- und Pflegeheimen ergibt sich für die Einzelzimmer ein Anteilswert von 81 % und für Mehrbettzimmer ein Anteil von 19 %. Weiterhin sollten die Senioren- und Pflegeheime angeben, welche Zimmer die Bewohner/innen bevorzugen. Lediglich in 1 Heim werden die Zweibettzimmer mehr nachgefragt, in allen anderen 9 Heimen werden Einzelzimmer bevorzugt. Leistungsangebot der Senioren- und Pflegeheime Zu den Leistungen eines Senioren- und Pflegeheimes zählen nicht nur die vollstationäre Versorgung, Pflege und Betreuung der Bewohner/innen, sondern es werden auch andere Unterbringungsformen vorgehalten. Kurzzeitpflege wird von allen Heimen in Form von eingestreuten Plätzen angeboten (siehe Ziffer 3.4). Tagespflege, Nachtpflege sowie Betreutes Wohnen bietet kein Senioren- und Pflegeheim an (siehe Ziffern 3.3 und 3.5). Eine beschützende Abteilung ist in einem Heim vorhanden und bei einem weiteren Heim ist eine solche geschlossene Abteilung in Planung. Künftige Ausrichtung In 6 Heimen soll die gerontopsychiatrische Pflege ausgebaut werden. Es laufen bereits Fortbildungen bzw. Weiterbildungen für die Mitarbeiter/innen in diesem Bereich, damit entsprechend ausgebildetes Personal eingesetzt werden kann. Die Plätze für die gerontopsychiatrischen Personen sollen erhöht werden. In zwei Heimen bestehen Planungen für eine allgemeine Tagespflege bzw. eine gerontopsychiatrische Tagespflege. In einem Heim soll eine Wachkoma-Station ausgebaut werden. Seite 24 von 76

25 Belegungsquote Zum 1. August 2007 lebten 803 Personen in den Senioren- und Pflegeheimen im Landkreis Tirschenreuth. Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt 850 Plätze zur Belegung verfügbar. Von den 872 tatsächlichen Heimplätzen standen 22 Plätze wegen Umbau und sonstigen Maßnahmen nicht zur Verfügung. Es waren somit 94,5 % der zum verfügbaren Heimplätze belegt. Der Durchschnitt der von den Heimen benannten Belegungsquoten beträgt 93,1 % und weicht somit nur geringfügig von dem errechneten Durchschnitt ab. Im Pflegebedarfsplan 2001/2002 lag der Durchschnitt aller Heime bei 99 %. Belegung der Heime nicht belegt 6% belegt 94% Bewohnerstruktur Grad der Pflegebedürftigkeit In allen Senioren- und Pflegeheimen im Landkreis Tirschenreuth lebten zum Stichtag insgesamt 803 Bewohner/innen. Diese teilten sich in 98 rüstige, 670 pflegebedürftige im vollstationären Bereich und 35 pflegebedürftige Personen in der Kurzzeitpflege auf. Der Anteil der pflegebedürftigen Heimbewohner/innen an den Heimbewohnern insgesamt beträgt durchschnittlich 88 %. Anteil der Pflegebedürftigen Pflegebedürftige 88% Rüstige 12% Seite 25 von 76

26 Es wurde ebenso nach der Pflegestufe der einzelnen Heimbewohner/innen gefragt. Die Auswertung brachte folgendes Ergebnis: Pflegebedürftige nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit Pflegestufe III 19% Pflegestufe III (HF) 1% Pflegestufe 0 2% Pflegestufe I 35% Pflegestufe II 43% Wie das Diagramm zeigt machen im Landkreis Tirschenreuth Pflegebedürftige der Stufe I einen Anteil von 35 % aus, Pflegebedürftige der Stufe II kommen auf einen Anteil von 43 %, die Pflegebedürftigen der Stufe III auf 19 % und der Anteil der Pflegestufe III mit Härtefall belaufen sich auf 1 %. Pflegestufe 0 haben 2 %. Im Landkreis Tirschenreuth sind 86 % (ohne Rüstige und Pflegestufe 0) der Pflegeplätze mit Heimbewohner/innen belegt, die nach dem Gesetz als pflegebedürftig anerkannt sind. Heimbewohner/innen nach Pflegestufen und Geschlecht nicht pflegebedürftig 5 Pflegestufe weiblich männlich Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe III (HF) Bei der Einteilung der Pflegebedürftigen nach Geschlecht und Pflegestufe geht eindeutig hervor, dass überwiegend weibliche Personen in den Heimen leben. Seite 26 von 76

27 Alters- und Geschlechtsstruktur Von den 803 Heimbewohner/innen gibt es nur einen geringen Anteil der unter 65- jährigen. Dies sind 51 Personen (6 %). In der Altersklasse 65 bis unter 75 sind es 84 Bewohner (10 %) Der Großteil der Bewohner/innen sind 75 Jahre und älter, nämlich 668 Personen = 84 %. Davon entfallen jeweils 334 Personen auf die Altersklasse 75 bis unter 85 und 334 Personen auf die Altersgruppe 85 und älter (jeweils 42 %). Heimbewohner/innen nach Alter und Geschlecht unter bis unter weiblich männlich 75 bis unter und älter Ähnlich wie bei den pflegebedürftigen Personen stellen Frauen auch bei den gesamten Heimbewohner/innen den weitaus größeren Anteil dar. Die Männer machen nur einen Anteil von 22 % aller Bewohner/innen aus, während die Frauen bei 78 % liegen. Geschlechtsstruktur der Heimbewohner/innen weiblich 78% männlich 22% Seite 27 von 76

28 Anteil der Heimbewohner/innen an der Altenbevölkerung Der Anteil der Heimbewohner/innen an der Altenbevölkerung ist gegenüber der letzten Fortschreibung des Pflegebedarfsplanes 2001/2002 gleich geblieben. Bezogen auf die Bevölkerung, die mehr als 65 Jahre alt ist (= Personen, Stand: ), leben rechnerisch 4,66 % in Heimen der Altenhilfe. Bei differenzierter Betrachtung der Altersklassen, d. h. wenn man die Zahl der Heimbewohner/innen ins Verhältnis zu den Zahlen der gleichaltrigen Wohnbevölkerung setzt, ergibt sich folgendes Bild: Es ist erkennbar, dass ganz wenige der 65- bis unter 75-jährigen in einem Seniorenund Pflegeheim leben (0,9 %). Bei den 75- bis unter 85-jährigen nimmt der Anteil allmählich zu (5,9 %). Selbst jedoch in den höchsten Altersklassen über 85 lebt die Mehrheit nicht im Heim (24,5 %). Diese prozentualen Werte haben sich gegenüber der letzten Fortschreibung 2001/2002 nur sehr geringfügig verändert. Anteil der Heimbewohner/innen an der Bevölkerung ihrer Altersklasse 25% 20% 24,5% 15% 10% 5% 0% 0,9% 5,9% 65 bis unter bis unter und älter Seite 28 von 76

29 Herkunftsorte der Heimbewohner/innen Für die Bedarfsplanung sind grundsätzlich nur die eigenen Landkreisbewohner/innen von Bedeutung. Ein sehr wichtiger Indikator zur Einschätzung der Versorgungsstruktur ist daher der sog. Externenanteil. Es wurde deshalb im Rahmen der Bestandsaufnahme auch erhoben, aus welchen Regionen die Bewohner/innen der Alten- und Pflegeheime im Landkreis Tirschenreuth stammen. In jedem Heim im Landkreis Tirschenreuth leben auch Bewohner/innen, die vor ihrem Heimeintritt in einem Ort außerhalb des Landkreises Tirschenreuth gewohnt haben. Deshalb wurden die Heime gebeten, speziell auch dazu Angaben zu machen. Herkunft der Bewohner/innen außerhalb des Landkreises 21% innerhalb des Landkreises 79% Die Anzahl der auswärtigen Bewohner/innen in den Senioren- und Pflegeheimen im Landkreis liegt bei 172 Personen von den insgesamt 803 Heimbewohner/innen. Somit liegt der Externenanteil bei 21 %. Dies sind 6 % weniger als im Pflegebedarfsplan von 2001/2002. Seite 29 von 76

30 Die Personen von innerhalb des Landkreises (79 %) verteilen sich auf die einzelnen Gemeinden wie folgt: Herkunft der Heimbewohner/innen Bärnau Brand Ebnath Erbendorf Falkenberg Friedenfels Fuchsmühl Immenreuth Kastl Kemnath Konnersreuth Krummennaab Kulmain Leonberg Mähring Mitterteich Neualbenreuth Neusorg Pechbrunn Plößberg Pullenreuth Reuth b. Erbendorf Tirschenreuth Waldershof Waldsassen Wiesau Zusätzlich wurden die Heime der umliegenden Landkreise angeschrieben um die Zahl der Heimbewohner/innen festzustellen, die aus dem Landkreis Tirschenreuth in ein Altenheim außerhalb der Landkreisgrenzen gezogen sind. In den Heimen der Landkreise Bayreuth, Neustadt/WN und Wunsiedel sowie der Stadt Weiden leben 108 Personen aus dem Landkreis Tirschenreuth. Seite 30 von 76

31 Aufnahme gerontopsychiatrisch beeinträchtigter Personen Der Personenkreis der im Alter psychisch krank gewordenen Personen gehört mit zur Zielgruppe der Pflegebedarfsplanung. Deshalb sollten die Heime auch angeben, ob sie diese Gruppe von Pflegebedürftigen aufnehmen. Im Pflegebedarfsplan 2001/2002 wurde dies lediglich von vier Heimen bejaht. Zum derzeitigen Stand (1. August 2007) nimmt jedes der 10 Heime Personen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen auf. Es wurde auch nach der Anzahl der gerontopsychiatrischen Bewohner/innen gefragt. Diese Frage wurde aber nur von 7 Heimen beantwortet. Diese 7 Heime nahmen insgesamt 295 Personen mit gerontopsychiatrischen Erkrankungen auf. Kostenträger Die Heimaufwendungen setzen sich aus den Unterkunfts- und Verpflegungs- sowie aus den pflegebedingten Kosten zusammen. Die Aufwendungen für die erbrachten Pflegeleistungen, für die medizinische Behandlungspflege und der sozialen Betreuung werden von den jeweiligen Pflegekassen je nach Pflegestufe pauschal übernommen ( 43 Abs. 2 und 3 SGB XI). Für die sogenannten Unterkunfts- und Verpflegungskosten kommen die Heimbewohner/innen grundsätzlich selbst auf (sog. Selbstzahler). Eingesetzt werden muss insoweit das zur Verfügung stehende Einkommen (i. d. R. Renten) sowie etwa vorhandene Vermögenswerte unter Berücksichtigung eines gewissen Schonbetrages. Erst wenn das Einkommen oder der Vermögenseinsatz nicht ausreichen, treten nachrangig die Sozialhilfeträger ein. Kostenträger für stationäre Einrichtungen sind insoweit die Sozialverwaltungen der Bezirke. Ungeachtet der von den Pflegekassen übernommenen pflegebedingten Aufwendungen in Form von stationärem Pflegegeld (wird direkt von den Pflegekassen mit den Einrichtungen abgerechnet) zahlen 70 % der Bewohner/innen die Unterkunfts- und Verpflegungskosten selbst; in 30 % der Heimfälle werden diese Kosten als Hilfe zum Lebensunterhalt von den Bezirken übernommen. Sozialhilfeträger 30% Kostenträger Selbstzahler 70% Seite 31 von 76

32 3.3 Teilstationäre Einrichtungen: Tages- und Nachtpflege Dieser Teil der Pflegeinfrastruktur umfasst alle Einrichtungen, die eine zeitlich begrenzte außerhäusliche Versorgung sicherstellen und somit zur Stabilisierung der häuslichen Pflegesituation beitragen. In erster Linie werden darunter Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen verstanden Definition Tagespflege und Nachtpflege sind in 41 SBG XI als Bestandteil der Pflegeinfrastruktur verankert: Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des/der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück ( 41 Abs. 1 SGB XI). In Einrichtungen der Tagespflege werden pflegebedürftige, aber auch demenziell erkrankte ältere Menschen tagsüber versorgt, die nachts und am Wochenende von ihren Angehörigen betreut werden. Damit befinden sich die Tagespflegegäste unter ständiger Betreuung und Beaufsichtigung, ohne in eine vollstationäre Einrichtung umziehen zu müssen. Ein wesentlicher Aspekt besteht in der Entlastung pflegender Angehöriger, für die die Tagespflege eine wesentliche Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Pflegemotivation, -bereitschaft und -fähigkeit ist. Die Tagespflege schließt somit als eine Säule im Verbund pflegerischer Angebote die Lücken zwischen stationärer Vollversorgung und ambulanter Pflege. Sie ist ein bedeutendes spezifisches Angebot für diejenigen pflegebedürftigen älteren Menschen, die einerseits ambulant unterversorgt, andererseits stationär überversorgt wären. Die besondere Bedeutung dieses Angebotes besteht in der Aufrechterhaltung des häuslichen Umfeldes und der vertrauten Umgebung einschließlich der aufgebauten sozialen und emotionalen Beziehungen, während gleichzeitig die notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen gewährleistet sind. Die Nachtpflege zielt auf eine Entlastung von Angehörigen ab, die Pflegebedürftige versorgen, die keinen normalen Tag-Nacht-Rhythmus mehr haben, z. B. wenn eine demenzielle Erkrankung vorliegt. Die Nachtpflege kommt zum einen für alleinstehende Pflegebedürftige in Betracht, die nachts einer Versorgung bedürfen, weil sie z. B. besondere Ängste entwickeln, zum anderen für solche Pflegebedürftige, die durch nächtliche Unruhe oder durch ihren nächtlichen Pflegebedarf ihre pflegenden Angehörigen extrem belasten. Die Leistungen umfassen Grundpflege und soziale Betreuung sowie den Fahrdienst von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Seite 32 von 76

33 Tagespflege kann im Rahmen verschiedener Organisationsformen angeboten werden (im Landkreis Tirschenreuth jedoch nicht vorhanden): Einrichtungen, die organisatorisch an einen ambulanten Pflegedienst angebunden sind. Diese Organisationsform ist am häufigsten verbreitet. Selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, die ausschließlich Tagespflege anbieten. Vollstationäre Einrichtungen, die Tagespflegeplätze räumlich und organisatorisch in ihren Betrieb integrieren. Einrichtungen, die neben der Tagespflege gleichzeitig Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Die Bedeutung der Tages- und Nachtpflege liegt hauptsächlich im Bereich der gerontopsychiatrischen Versorgung Bestandserhebung In den Erhebungsbögen der ambulanten Pflegedienste und der Seniorenheime wurde angefragt, ob es Angebote bezüglich Tages- oder Nachtpflege gibt. Des Weiteren wurden die Wohlfahrtsverbände, die Sozialdienste der Krankenhäuser und der Geriatrie aber auch Städte, Märkte und Gemeinden um eine entsprechende Einschätzung gebeten Ergebnis Tagespflege und Nachtpflege wird weder von einem Seniorenheim noch von einem ambulanten Pflegedienst im Landkreis Tirschenreuth angeboten. 3.4 Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege Definition Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, besteht die Möglichkeit vorübergehend die sogenannte Verhinderungspflege (Ersatzpflege) in Anspruch zu nehmen. Dem Pflegebedürftigen wird damit ermöglicht, auch während dieser Zeit in seiner gewohnten häuslichen Umgebung zu bleiben ( 39 SGB XI) Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist, dass die Pflegeperson den/die Pflegebedürftige/n vor der erstmaligen Verhinderung mindestens zwölf Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine Ersatzkraft für längstens vier Wochen und bis zu einem Beitrag von maximal 1.432,00 Euro. Anstelle der Ersatzpflege im häuslichen Bereich kann auch eine Einrichtung in Anspruch genommen werden. Für die Erstattung der pflegebedingten Aufwendungen (ohne Unterkunft und Verpflegung) gilt ebenfalls der genannte Höchstbetrag sowie die zeitliche Begrenzung von vier Wochen. Seite 33 von 76

34 Gerade die Entlastung pflegender Angehöriger, Nachbarn und sonstiger ehrenamtlicher Pflegekräfte durch die Verhinderungspflege erhöht die Pflegemotivation bzw. Pflegebereitschaft und verhindert, dass Pflegebedürftige bei Ausfall der Pflegeperson auf Dauer in vollstationäre Pflege gegeben werden müssen. Kurzzeitpflege Die Kurzzeitpflege ist eine pflegerelevante Hilfe für ansonsten in der eigenen Häuslichkeit versorgte Pflegebedürftige. Dabei werden die Pflegebedürftigen zeitlich befristet ganztags also rund um die Uhr in einer stationären Pflegeeinrichtung (Kurzzeitpflegeeinrichtung bzw. Senioren- und Pflegeheim) von Pflegekräften versorgt und betreut und anschließend wieder in die eigene Wohnung entlassen. Kurzzeitpflege ist in 42 SBG XI gesetzlich verankert: Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch teilstationäre Pflege nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Dies gilt: für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des/der Pflegebedürftigen oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist. Kurzzeitpflege wird in der Praxis häufig in der Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung des/der Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, weil ein Krankenhausaufenthalt nicht mehr erforderlich ist, aber der Aufwand an Pflege für einen absehbaren Zeitraum noch relativ hoch eingestuft wird. Das umfasst gleichermaßen die Möglichkeit, sich über die Notwendigkeit einer weiteren Pflegeform zu orientieren. Die Kurzzeitpflege kann unter diesem Aspekt als Warteschleife auf einen Pflegeheimplatz dienen. Es können aber so auch Zeiten überbrückt werden, in denen für die ambulante Pflege in der Wohnung des/der Pflegebedürftigen ggf. noch Umbaumaßnahmen notwendig sind oder wenn die Pflegeperson die Pflege nicht sofort übernehmen kann. In Krisensituation (z. B. wegen einer akuten Verschlimmerung des Pflegezustandes), in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist, ist die Kurzzeitpflege ebenfalls ein probates Mittel. Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Organisationsformen angeboten werden: in einer eigenständigen Einrichtung; in Anbindung an einen ambulanten Pflegedienst; in einer Einrichtung der Altenhilfe, entweder organisatorisch eigenständig oder in Form von eingestreuten Plätzen, d. h. ein Heimplatz wird vorübergehend mit einem Kurzzeitpflegegast belegt. Seite 34 von 76

35 3.4.2 Bestandserhebung Zur Bestandserhebung der Kurzzeitpflegeplätze im Landkreis Tirschenreuth wurden die ambulanten und vorrangig die stationären Altenhilfeeinrichtungen befragt. Analog zur Erhebung für die Tages- und Nachtpflege wurden auch hier die Wohlfahrtsverbände und die Kommunen um Auskunft gebeten Ergebnis Eine eigenständige Kurzzeitpflegeeinrichtung ist im Landkreis Tirschenreuth nicht (mehr) vorhanden. Kurzzeitpflege wird im Landkreis ausschließlich in Senioren- und Pflegeheimen in Form von eingestreuten Plätzen angeboten, d. h., wenn ein Pflegeplatz frei ist, kann dieser für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Diese eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze können nur in Anspruch genommen werden, wenn auch tatsächlich freie Kapazitäten im Heim vorhanden sind. Diese Plätze sind daher nicht im Voraus buch- und planbar. Nach Angabe der Seniorenheime wurden von bis insgesamt 279 Personen in der Kurzzeitpflege betreut. Ein ambulanter Pflegedienst bietet Verhinderungspflege an. 3.5 Betreutes Wohnen im Alter Die Wohnbedürfnisse von Senioren/innen haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Immer mehr Menschen wünschen sich bis ins hohe Alter Selbstständigkeit und eigenständige Lebensführung, auch im Falle von Hilfs- und Pflegebedürftigkeit Definition Unter Betreuten Wohnen versteht man senioren- und behindertengerecht gestaltete Wohnungen mit einer unterschiedlichen Spannweite an Betreuungs- und Hilfsleistungen, d. h. mit Serviceangeboten. Für das Betreute Wohnen gibt es kein Gütesiegel. Die Wohnungen müssen den räumlichen Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen (barrierefrei) und sollten zentrumsnah sein. Eine Grundversorgung (Hausmeister, Notruf,...) muss gewährleistet sein. Zusätzliche Leistungen wie Haus- und Krankenpflege, Essensdienste, Einkaufsdienste und Ähnliches werden angeboten. Ein Merkmal des Betreuten Wohnens ist, dass Miet- und Betreuungsvertrag getrennt abgeschlossen und Wahlleistungen auch bei (verschiedenen) anderen Anbietern abgerufen werden können. In Abgrenzung zum Wohnen in einem Heim der Altenhilfe bleibt eine eigenständige Haushaltsführung erhalten. Überwiegend engagieren sich Bauträger in diesem Bereich. Seite 35 von 76

36 Die Bereitschaft der Senioren/innen zur Aufgabe ihrer bisherigen Wohnung und stattdessen zum Einzug in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens kann von folgenden Faktoren abhängig sein: Zunehmender Pflege- und hauswirtschaftlicher Betreuungsbedarf im Alter. Wunsch nach Sicherheit durch Verfügbarkeit von Hilfen in verschiedenen Situationen (Hausnotruf, rasche und kontinuierliche ambulante Versorgung in der Wohnung, Essens- oder Einkaufsdienst). Wunsch nach einer weitgehend autonomen Lebensführung. Durch Betreutes Wohnen kann sicherlich in Zukunft eine verbesserte Verfügbarkeit von ambulanter Betreuung und Versorgung für einen gewissen Teil der Senioren/Seniorinnen in ihrem vertrauten Wohnumfeld geboten werden. Die Senioren- und Pflegeheime werden aber auch künftig für Menschen mit gravierendem Pflegebedarf die einzig sinnvollen Alternativen darstellen. Da in den Altenheimen im Landkreis auch rüstige Bewohner/innen leben, wäre unter Umständen speziell für diesen Personenkreis die Form des Betreuten Wohnens durchaus interessant Bestandserhebung Für die Bestandserhebung wurden die Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth gebeten, mitzuteilen ob bei ihnen ein derartiges Angebot besteht bzw. ob Planungen bekannt sind Ergebnis Alle 26 Gemeinden haben geantwortet. In folgenden Orten gibt es Betreutes Wohnen bzw. es werden Senioren- und behindertengerechte Wohnungen angeboten: Erbendorf Mitterteich Plößberg Kemnath Wiesau Klassische Einrichtungen (mit angegliederten Sozialstationen) sind in Mitterteich und Plößberg zu finden. In Erbendorf, Kemnath und Wiesau werden von Bauträgern alten- und behindertengerechte Wohnungen vermietet; etwaige weitere erforderliche Hilfen werden von ambulanten Diensten vor Ort erbracht. In einer weiteren Gemeinde ist evtl. ein solches Vorhaben ( Betreutes Wohnen im Alter ) geplant. Im Betreuten Wohnen in Mitterteich waren die zur Verfügung stehenden 19 Wohnungen alle belegt. Die Einrichtung in Plößberg mit einer Kapazität von insgesamt 44 Wohneinheiten hat erst im Januar 2008 eröffnet; es sind aktuell 5 Wohnungen vergeben. Angeboten werden sowohl Einpersonen-Wohnungen als auch für Paare Zweipersonen-Wohnungen. Seite 36 von 76

37 3.6 Zusammenfassende Darstellung: Pflegebedürftigkeit Umfang und Struktur der Pflegebedürftigkeit Gesamtzahl der Pflegebedürftigen Nachfolgende Tabelle enthält die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen nach Pflegestufen, die durch professionelle Kräfte (Senioren- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste) im Erhebungszeitraum versorgt wurden. Erbringer der Pflegeleistung Pflegebedürftige / Pflegestufen insgesamt 0 I II III III (HF) noch keine Einstufung Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Senioren- und Pflegeheime ,2% 12 13,3% ,2% ,1% ,6% 10 90,9% 0 0% Ambulante Pflegedienste ,8% 78 86,7% ,8% ,9% ,4% 1 9,1% % Gesamt % % % % % % % Von den insgesamt Pflegebedürftigen wurden 705 Personen in Senioren- und Pflegeheimen gepflegt und 854 durch ambulante Pflegedienste. In Pflegestufe 0 waren 90 Personen eingestuft, 551 Personen in Stufe I, 494 Personen in Pflegestufe II, 242 Personen in Stufe III sowie 11 Personen in Stufe III (HF). 171 Personen waren zu diesem Zeitpunkt noch keiner Pflegestufe zugeordnet. Pflegebedürftige mit der Pflegestufe I bilden die größte Gruppe. "Betreute" insgesamt nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit noch keine Einstufung Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 11,0% 0% 5,0% 0,8% 19,4% 16,0% 12,6% 19,1% 6,7% 8,8% 0 % Pflegestufe III (HF) 0,6% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% Ambulante Pflegedienste Senioren- und Pflegeheime Obige Tabelle zeigt die Pflegebedürftigen der Senioren- und Pflegeheime sowie der ambulanten Pflegedienste unterteilt nach Pflegestufen. Seite 37 von 76

38 Pflegebedürftige Personen insgesamt nach Altersklassen Nachfolgende Tabelle zeigt die Altersstruktur nach Altersklassen, wobei nur die über 65-jährigen einbezogen werden. Die Tabelle zeigt die von professionellen Kräften gepflegten Personen in Prozentwerten und nach Erbringer der Pflegeleistung (Heim der Altenhilfe, ambulanter Pflegedienst). Altersklasse gesamt Heimbewohner ambulante Pflege 65 bis unter 75 Jahre 15,8% 5,6% 10,2% 75 bis unter 85 Jahre 46,4% 22,5% 23,9% 85 Jahre und älter 37,8% 22,5% 15,3% Summe 100,0% 50,6% 49,4% 15,8 % der Betreuten sind in der Altersklasse 65 bis unter 75 Jahre, ab 75 bis unter 85 Jahre sind es 46,4 % und der Altersklasse ab 85 Jahre gehören 37,8 % an. Die Altersklasse mit der stärksten Gesamtbesetzung ist die Altersklasse 75 bis unter 85 Jahre, gefolgt von den 85- und mehrjährigen, am geringsten besetzt sind die 65- bis unter 75-jährigen. Insgesamt betrachtet halten die Pflegebedürftigen der ambulanten Pflegedienste (49,4 %) und die Pflegebedürftigen der Senioren- und Pflegeheime (50,6 %) in etwa die Waage. Mit steigendem Alter und Pflegebedürftigkeit nimmt die Bedeutung der Senioren- und Pflegeheime gegenüber der ambulanten Versorgung zu. Die ambulanten Pflegedienste werden eher von den 75- bis unter 85-jährigen beansprucht. Mit zunehmendem Alter treten dann die Heime als Versorgungsform in den Vordergrund. Altersstruktur der Betreuten insgesamt 65 bis unter 75 10,2% 5,6% 75 bis unter 85 23,9% 22,5% 85 und älter 15,3% 22,5% 0% 10% 20% 30% 40% 50% Ambulante Pflegedienste Senioren- und Pflegeheime Seite 38 von 76

39 Gesamtanteil der Pflegebedürftigen an der Altenbevölkerung Insgesamt werden 9,22 % der älteren Bevölkerung des Landkreises Tirschenreuth (= Menschen, die 65 Jahre und älter sind, Stand: ) von professionellen Kräften gepflegt. Das sind Personen. Davon sind 4,66 % in den Senioren- und Pflegeheimen untergebracht und 4,56 % werden von den ambulanten Pflegediensten versorgt. Nachfolgende Aufstellung zeigt die gepflegten Personen im Verhältnis zu der Bevölkerung in ihrer Altersklasse: Der Anteil der Personen mit Pflegebedarf liegt in der Alterklasse der 65- bis unter 75-jährigen bei: 2,6 % 75- bis unter 85-jährigen bei: 12,2 % 85- und mehr-jährigen bei: 41,2 % Nun sind die Hochbetagten (85 Jahre und mehr) die Altersklasse, die an der Spitze liegt. Bei den Personen, die in der höchsten Altersklasse sind, ist auch der Bedarf an Pflege (und Betreuung) relativ am höchsten. Absolut gesehen sind die 75- bis unter 85-jährigen die Altersklasse, die am häufigsten betreut wird (siehe vorheriges Diagramm). Nachfolgendes Diagramm zeigt die durch professionelle Kräfte gepflegten Personen nach Altersklassen bezogen auf die gleichaltrige Bevölkerung und unterschieden nach Senioren- und Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten in Prozent. Gepflegte Personen in % der Bevölkerung ihrer Altersklasse 65 bis unter 75 1,7% 0,9% 75 bis unter 85 6,3% 5,9% 85 und älter 16,7% 24,5% 0% 10% 20% 30% 40% 50% Ambulante Pflegedienste Senioren- und Pflegeheime Seite 39 von 76

40 3.6.2 Zahl der Pflegegeldempfänger und Vergleich der Inanspruchnahme der Leistungsarten der Pflegeversicherung Im Bereich der häuslichen Pflege können entsprechend der Pflegestufen von ambulanten Pflegediensten Pflegesachleistungen erbracht werden. Wird die Pflege anstelle der Versorgung durch Pflegedienste privat (in der Regel von Familienangehörigen) geleistet, wird den Pflegebedürftigen dafür Pflegegeld bezahlt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass lediglich ein Teil der Pflege (z. B. Grundpflege) von ambulanten (professionellen) Pflegekräften geleistet wird, ansonsten kümmern sich die Angehörigen um die pflegerische Versorgung (sog. Kombileistung). Die Gesamtzahl pflegebedürftiger Personen setzt sich zusammen aus den Pflegebedürftigen, die in den Heimen oder durch ambulante Pflegedienste versorgt werden und den Pflegebedürftigen, die von privater Seite Pflege erhalten und Pflegegeld beziehen. Aus der Pflegestatistik 2005 (Stichtag: 15. bzw. 31. Dezember 2005, Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) können die Pflegegeldempfänger (Pflege durch Angehörige), die Personen, die von ambulanten Pflegediensten Pflegesachleistungen erhalten und die in Heimen stationär Versorgten entnommen werden. Zu diesem Zeitpunkt haben im Landkreis Tirschenreuth insgesamt pflegebedürftige Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Dies entspricht einem Anteil von 2,9 % der Landkreisbevölkerung. 2001/2002 lag der Landkreisanteil noch bei 2,6 %. Der Anteil Pflegebedürftiger in Privathaushalten (ambulante Pflege und Pflegegeld) liegt bei 2,1 % und der Anteil Pflegebedürftiger in stationärer Pflege beträgt 0,8 % der Landkreisbevölkerung. Von allen Pflegebedürftigen sind 51 % Pflegegeldempfänger, d. h. sie sind von Angehörigen privat gepflegt worden. 49 % werden durch professionelle Kräfte (Pflegekräfte der ambulanten Dienste und der Senioren- und Pflegeheime) versorgt. Weiter aufgeschlüsselt werden 20 % ambulant und 29 % stationär gepflegt. Anzumerken ist, dass die Pflegebedürftigen, die sog. Kombinationsleistungen erhalten, bei den Pflegegeldempfängern berücksichtigt sind. In der letzten Fortschreibung des Pflegebedarfplanes von 2001/2002 lag die Anzahl der privat gepflegten Personen noch bei knapp zwei Drittel. Nach aktuellem Stand ist der Unterschied zwischen privater und professioneller Pflege nur minimal. Der Umfang der privat geleisteten Pflege ist seit damals um 12 % zurückgegangen. Insgesamt werden 71 % der Pflegebedürftigen in Privathaushalten gepflegt und 29 % in der stationären Pflege. Seite 40 von 76

41 Leistungsarten im Landkreis Tirschenreuth stationäre Pflege 29% Pflegegeld (incl. Kombileistung) 51% ambulante Pflege 20% Beim Vergleich mit den Anteilswerten für Bayern insgesamt zeigen sich Unterschiede bei der Inanspruchnahme der Leistungsarten der Pflegeversicherung: Pflegegeld haben im bayerischen Durchschnitt 33 % der Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, 21 % ambulante Pflege und 46 % stationäre Pflege. Zusammengenommen werden 54 % der Pflegebedürftigen Bayerns im häuslichen Bereich gepflegt. Die Pflegebedürftigen im Landkreis Tirschenreuth nehmen im Vergleich zu Bayern insgesamt relativ häufiger häusliche Pflege (71 % zu 54 %) als stationäre Pflege (29 % zu 46 %) in Anspruch. Pflegegeldempfänger liegen über den bayerischen Anteilswerten (51 % zu 33 %); die Leistungsart ambulante Pflege (20 % zu 21 %) liegt knapp unter den Anteilswerten Bayerns. Empfänger nach Leistungsarten - Vergleich Landkreis Tirschenreuth - Bayern 60% 50% 51% 46% 40% 30% 20% 20% 21% 33% 29% 10% 0% ambulante Pflege Pflegegeld (incl. Kombileistung) stationäre Pflege Landkreis Tirschenreuth Bayern Seite 41 von 76

42 4. Rahmenbedingungen für die Entwicklung des zukünftigen Bedarfs an pflegerischer Versorgung 4.1 Einflussfaktoren auf den zukünftigen Bedarf Demografische Komponente Aufgrund des Umstandes, dass immer mehr Menschen immer älter werden, ist davon auszugehen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in Zukunft ansteigen wird Die Entwicklungen des zukünftigen Bedarfs für ambulante, stationäre oder teilstationäre Pflege unterliegen neben den demografischen Ursachen (Anstieg der älteren Menschen) auch den Einflüssen von weiteren Faktoren: Zukünftiger Gesundheitszustand der älteren Menschen Neben der Besetzung der Altersjahrgänge ist der zukünftige Gesundheitszustand der älteren Menschen von entscheidender Bedeutung. Zentrale Frage wird also weiterhin sein, inwieweit durch Fortschritte in der Medizin die Auftrittswahrscheinlichkeit von Krankheiten verringert wird oder anders ausgedrückt der Anstieg von Krankheiten und damit verbundenen Pflegebedürftigkeit der Preis für die gestiegene Lebenserwartung ist. Der Schweregrad der Pflegebedürftigkeit wird mitbestimmt durch die medizinisch-rehabilitative Versorgung, d. h. durch Maßnahmen, die auf die Abmilderung von Pflegebedürftigkeit abzielen. Veränderung der familiären Lebenslagen der Senioren/innen und der verwandtschaftlichen Pflegepotentiale Es wird angenommen, dass es parallel zum Anstieg der Pflegebedürftigkeit zu einem Rückgang der potentiellen familiären Pflege- und Betreuungspersonen kommt. Die Haushalts- und Familienstrukturen werden sich weiter verändern. Es wird voraussichtlich mehr Ein- und Zweipersonenhaushalte geben. Die Zahl der größeren Familienverbände wird zurückgehen. Das hat auch Auswirkungen auf die Senioren. Ältere Menschen, die alleine leben, müssen bei Pflegebedürftigkeit fremde professionelle Pflegekräfte in Anspruch nehmen. Reichen ambulante Pflegedienste (Sachleistungen) nicht aus, könnte sich durchaus eine Verschiebung zur stationären Pflege oder Betreute Wohnformen ergeben. Gründe für einen möglichen Rückgang des familiären Pflege- und Betreuungspotentials können sein: Eine rückläufige Heiratshäufigkeit und eine zunehmende Scheidungsrate wirken sich negativ auf das Potential aus. (Ehe)Partner/innen scheiden als mögliche Pflegeleistungserbringer aus. Durch den Rückgang der Kinderzahl und der Anstieg der kinderlosen Paare stehen immer weniger Kinder zur Verfügung, die die Pflege ihrer Eltern übernehmen könnten. Gerade in der heutigen Zeit besteht eine hohe Frauenerwerbstätigkeit; nicht selten sind beide (Ehe)Partner berufstätig. Die Pflege von Angehörigen wird daher wegen der steigenden Erwerbsneigung von Frauen immer schwieriger. Seite 42 von 76

43 Veränderungen durch die Pflegereform Der qualitative und auch quantitative Bedarf an pflegerischer Versorgung kann auch durch Änderungen des SGB X beeinflusst werden. Zum wird/wurde eine u. U. richtungsweisende Pflegereform beschlossen. Entscheidende Kernpunkte der Gesetzesänderung sind: Stärkung der ambulanten Versorgung: In sog. Pflegestützpunkten sollen Betroffene Rat und Unterstützung erhalten. Gefördert werden betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften. Pflegezeit für Angehörige: Wer einen Angehörigen selbst pflegt, kann künftig eine 6-monatige Berufsfreistellung erhalten. Urlaub für Pflegende: Wer einen Angehörigen selbst pflegt, hat jetzt bereits nach einer 6-monatigen Vorpflegezeit einen Anspruch auf eine Urlaubsvertretung. Höhere Leistungen: Die Beiträge für ambulante Pflegedienstleistungen werden bis 2010 stufenweise angehoben. Auch das Pflegegeld, das bei der Betreuung durch Angehörige gezahlt wird, steigt. Demenzkranke: Sie sollen künftig bis zu Euro im Jahr bekommen, auch wenn keine Pflegestufe zuerkannt worden ist. In Heimen soll für die Betreuung Demenzkranker zusätzlich Betreuungspersonal eingestellt werden. Pflegequalität: Um Missstände in Pflegeheimen einzudämmen, sollen die Kontrollen (Regelüberprüfungen) verstärkt und grundsätzlich unangemeldet einmal pro Jahr durchgeführt werden. Höhere Beiträge: Um diese Pflegereform finanzieren zu können, wird der Beitrag zur Pflegeversicherung angehoben. Diese Wandlungstendenzen werden sicherlich nicht sofort, sondern erst in ferner Zukunft (ab ) gravierende Auswirkungen auf die Pflegesituation haben, d. h. wenn die heute jährigen in das pflegenahe Alter kommen. Die Veränderungen der Pflegereform können sich dagegen schon in den nächsten Jahren auswirken. 4.2 Demografische Entwicklung Zahl und Struktur der älteren Bevölkerung haben eine entscheidende Bedeutung für die Ermittlung des Bedarfs im ambulanten, teilstationären und vollstationären Bereich der Altenhilfe. Sie bilden eine wesentliche Grundlage für die Berechnung der notwendigen Pflegekräfte und -plätze in den verschiedenen Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe. Bei der Bedarfsermittlung im Bereich der Altenhilfe stehen vor allem die demografische Struktur der Altenbevölkerung und deren zukünftige Entwicklung im Mittelpunkt der Bevölkerungsanalyse. Seite 43 von 76

44 4.2.1 Bevölkerungsstruktur Deutschlands Auf die Größe einer Bevölkerung haben drei Prozesse einen Einfluss: Geburten und Sterbefälle sowie Außenwanderungen. Obwohl die Geburtenrate in Deutschland seit Jahrzehnten sehr niedrig ist, kam es bisher nicht zu einem deutlichen Bevölkerungsrückgang, weil erstens die Lebenserwartung der Einwohner gestiegen ist und zweitens regelmäßig mehr Menschen nach Deutschland ein- als auswandern. Für die Zukunft ist in Deutschland allerdings eine deutliche quantitative Abnahme der Bevölkerung zu erwarten. Dies betrifft die neuen Bundesländer besonders stark, da die Geburtenrate dort besonders niedrig und ein Ende der Binnenwanderungen von Ost nach West nicht abzusehen ist. Gleichzeitig ist eine massive Verschiebung der Altersstruktur zu erwarten - der Anteil alter Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt, während immer weniger Junge nachrücken. Nach der 11. koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung für Deutschland des Statistischen Bundesamtes wird die Lebenserwartung von Neugeborenen im Jahre 2050 bei Männern auf 83,5 Jahre (bisher 81,1 Jahre) und bei Frauen auf 88,0 Jahre (bisher 86,6 Jahre) geschätzt. Dies ist ein Zuwachs von 7,6 bzw. 6,5 Jahren gegenüber heute. Die für die Pflegeversicherung noch wichtigere verbleibende Lebenserwartung von 60-jährigen Männern und Frauen wird sich bis 2050 um etwa 5 Jahre (bisherige Annahme 4,5 Jahre) auf 25,3 bzw. 29,1 Jahre verlängern. Entsprechend der längeren Lebenserwartung steigt die Zahl der älteren Menschen absolut und in Verbindung mit einer abnehmenden Zahl von Geburten auch ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Die demographische Alterung Deutschlands ist keineswegs neu, sondern eine Entwicklung, die schon seit über 100 Jahren im Gange ist. Ursachen hierfür sind die langfristigen Veränderungen der Geburtenhäufigkeit vor allem die Geburtenrückgänge um 1900 und um und der kontinuierliche Anstieg der Lebenserwartung. Die gestiegene Lebenserwartung war zunächst die Folge des Rückgangs der Säuglings- und Kindersterblichkeit. Heute ist die zunehmende Lebenserwartung der älteren Menschen für diesen generellen Anstieg der Lebenserwartung verantwortlich. Demographischer Wandel bedeutet aber nicht nur das Altern der Bevölkerung, es verändern sich auch die Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens. Die "soziale Institution" der Ehe und Familie verschwindet zwar keineswegs, heiraten und Kinder haben wird aber nicht mehr von nahezu der gesamten Bevölkerung als Lebensmodell gewählt. Bereits heute bleibt ein Drittel aller Frauen und Männer unverheiratet. Der Anteil der Singles, der Alleinerziehenden und der nichtehelichen Lebensgemeinschaften ist in der Altersgruppe von 35 bis 39 Jahren, in der man einen Teil der Familienphase durchlebt, auf über 30 % (Frauen) angestiegen. Die Betrachtung dieser Altersgruppe wird deshalb gewählt, um z. B. jüngere Alleinlebende, die noch keine Kinder oder Partner haben, oder ältere Alleinlebende oder Paare, deren Kinder den Haushalt bereits verlassen haben, auszuschließen. Mehr als 30 % aller Ehen enden mit einer Scheidung und die enge Verknüpfung von Ehe und Zusammenleben mit Kindern beginnt sich aufzulösen. So werden 28 % aller Kinder von unverheirateten Frauen zur Welt gebracht. Seite 44 von 76

45 Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland 1910, 1950, 2005 und 2050 Seite 45 von 76

46 Wie sich diese Entwicklungen auf den Altersaufbau der Bevölkerung auswirken, lässt sich an den Bevölkerungsstrukturen für die Jahre 1910, 1950, 2005 und 2050 ablesen: Zu Beginn des letzten Jahrhunderts hatte der Altersaufbau noch die Form einer Pyramide. Die Anteile der Kinder und Jugendlichen waren noch sehr hoch, die Anteile der älteren Menschen dagegen niedrig; der Altersaufbau war insgesamt gleichmäßig ist ein deutlicher Geburtenrückgang wegen der beiden Weltkriege erkennbar; auch ist der höhere Frauenanteil ersichtlich. Anfang des 21. Jahrhunderts hat sich das Bild durch die steigende Lebenserwartung und den starken Rückgang der Geburten seit Ende der 60er Jahre grundlegend verändert: Am stärksten besetzt sind nicht mehr die jüngeren Jahrgänge, sondern die Altersjahrgänge zwischen 35 und 47 Jahren die "Babyboomer". Selbst die Anteile der bis 60-jährigen sind mit Ausnahme der schwächer besetzten Geburtsjahrgänge des Zweiten Weltkriegs noch höher als die der Kinder und Jugendlichen. Diese Verschiebung der Alterstruktur zugunsten der Anteile älterer Menschen wird sich, wie die Bevölkerungspyramide für das Jahr 2050 zeigt, weiter fortsetzen. So werden 2050 die Altersjahrgänge der etwa 60-jährigen am stärksten vertreten sein; der Anteil der 80-jährigen wird dann höher sein als der Anteil der Neugeborenen. Gemessen am Lebenshorizont einzelner Generationen ist die Alterung der Bevölkerung ein irreversibler Vorgang, weil sie im heutigen Altersaufbau der Bevölkerung bereits angelegt ist. So sind die Rentner des Jahres 2050 bereits geboren, ihre Zahl steht mehr oder weniger fest. Steigende Geburtenzahlen oder Zuwanderungen in den heutigen Größenordnungen können den Prozess der demographischen Alterung lediglich mildern, jedoch nicht umkehren. Die Auswirkungen der demographischen Alterung zeigen sich am deutlichsten bei den Alterssicherungssystemen, die in Deutschland auf einem sogenannten Generationenvertrag aufbauen. Für ihre Leistungsfähigkeit kommt es ganz wesentlich auf den sog. "Altenquotienten" an, d. h. das zahlenmäßige Verhältnis der Personen im Rentenalter als potenzielle Leistungsempfänger zu den Personen im Erwerbsalter. Geht man beim Rentenalter vom bisherigen Durchschnittsalter bei Renteneintritt von ca. 60 Jahren aus und legt als Personen im Erwerbsalter die 20- bis unter 60-jährigen zugrunde, dann ergibt sich derzeit ein Altenquotient von 45 das heißt: Auf 100 Personen im Erwerbsalter kommen zurzeit 45 Personen im Rentenalter. Dieser Altenquotient wird nach den Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes bis 2030 auf 75 bis 78 empor schnellen und bis 2050 weiter auf 85 bis 91 steigen. Da die Rentenleistungen letztlich von den Erwerbstätigen erwirtschaftet und finanziert werden müssen, wird eine langfristige Anpassung der Alterssicherungssysteme unumgänglich sein. Eine günstigere Entwicklung des Altenquotienten wäre zu erwarten, wenn man ein Renteneintrittsalter von 65 oder 67 Jahren zugrunde legte. Dann würde der Altenquotient bis 2050 lediglich auf 60 bis 64 (Renteneintrittsalter bei 65) oder 52 bis 56 (Renteneintrittsalter bei 67) ansteigen. Seite 46 von 76

47 4.2.2 Gegenwärtiger Altersaufbau der Landkreisbevölkerung: Bevölkerungsvorausberechnung des Bay. Landesamtes zum Das nachfolgende Diagramm stellt grafisch den Altersaufbau der Bevölkerung des Landkreises Tirschenreuth dar (gegliedert nach Umfang ihrer Jahrgänge). Die linke Hälfte zeigt den Altersaufbau der männlichen Bevölkerung, die rechte Hälfte gibt Aufschluss über die weiblichen Bevölkerungszahlen. Die in der Pyramide verlaufende Linie zeigt die voraussichtliche Bevölkerungsstruktur im Jahr Altersaufbau 2005 und 2025 nach Geschlecht im Landkreis Tirschenreuth Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Stand: Seite 47 von 76

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