Beherbergungsvertrag Wohnexternate. Inhalt. SODK Ost+
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- Minna Schwarz
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1 Beherbergungsvertrag Wohnexternate Inhalt 1 Vertrag Parteien Vertragsinhalt Vertragsdauer/Kündigung Angebot Tagesstruktur Schlüssel Haftung und Notfälle Hausordnung Austritt Kosten Dokumente Persönliche Vereinbarungen Schlussbestimmungen Entbindung von der Schweigepflicht... 6 HOPE Christliches Sozialwerk Stadtturmstrasse Baden PC-Konto: hope@hope-baden.ch SODK Ost+ zertifiziert
2 1 Vertrag 1.1 Parteien Vertrag zwischen HOPE Christliches Sozialwerk (HOPE), Stadtturmstr.16, 5400 Baden und: Personalien Name und Vorname: Nationalität: Ausländerausweis: Angemeldeter Wohnort: Vormund/Beistand: Wohnungsadresse: Vertragsbeginn: 2 Vertragsinhalt 2.1 Vertragsdauer/Kündigung Die Dauer wird den Bedürfnissen und Situationen angepasst. Bei Vertragsauflösung ist die Kündigungsfrist von 30 Tagen einzuhalten. Die Kündigung erfolgt schriftlich und eingeschrieben auf Ende des Monats. Fristlose Kündigungen von Seiten des Sozialwerkes HOPE sind möglich, Gründe dafür sind in der jeweils gültigen Hausordnung beschrieben. Bei einer fristlosen Kündigung sind die vereinbarten Wohnkosten bis Ende Monat geschuldet. 2.2 Angebot Wohnen: Es stehen 1-2 Zimmer Wohnungen zur Verfügung. Die Wohnungen können möbliert oder unmöbliert gemietet werden. Eine Möblierung durch HOPE kostet Fr inkl. Transport. Im Rahmen der vorhandenen Möbel kann ausgesucht werden. Die Möblierung beinhaltet auch die Bestückung der Küche. HOPE ist für alle Mieterzahlungen wie Versicherungen, Mietzins und Depot, Strom, Wasser, Billag, Internet, Reparaturen und Nebenkosten zuständig. Der Kontakt bei Schwierigkeiten mit der Verwaltung läuft über HOPE. HOPE strebt eine enge Zusammenarbeit mit Hausbesitzern, Verwaltungen und Hauswarten an. Der Aufenthalt der Bewohnenden wird mit vorliegendem Beherbergungsvertrag geregelt und begründet keinen Wohnsitz am Wohnort. Sie müssen am Wohnort eine Meldebestätigung für einen Nebenwohnsitz anmelden. Dazu benötigen sie einen Heimatausweis der Wohngemeinde. HOPE Beherbergungsvertrag WEX Seite 2/6 Juni 2017, DF
3 Essen: Das Haushaltsgeld ist Bestandteil des Budgets und wird in Zusammenarbeit mit der Begleitung verwaltet. Begleitung: Für Wohnfragen (Haushaltführung- und Reinigung, gemeinsamer Einkauf, Kontakte zu Verwaltung, Nachbarn und Hauswarten, persönliche Befindlichkeit) und kleinere Alltagsaufgaben steht unser Begleitungspersonal 8 Std/Monat an Werktagen zur Verfügung. Zusätzliche Unterstützung zu Fr. 70.-/pro Stunde kann vereinbart werden. Es werden folgende Unterstützungen angeboten: Unterstützen in administrativen und finanziellen Fragen. Begleitung und Unterstützung in Zusammenarbeit mit Ämtern, Ärzten usw. Unterstützung in Hygiene und Gesundheitsfragen. Alkohol- und Drogenkontrolle bei Bedarf. Abgabe von Medikamenten im HOPE. Verwalten der Finanzen im HOPE (Sackgeldausgabe). Unterstützung in Ernährungsfragen, Einkauf, Möglichkeit eines regelmässigen Frühstücks und Mittagessens im HOPE. Fördern der Sozialkontakte und Sozialkompetenzen. Vermitteln bei Schwierigkeiten im Wohnumfeld (Nachbarn, Verwaltung). Krisenintervention vor Ort oder im HOPE. Unterstützung in der Suche einer geeigneten Tagesstruktur. Die Angebote des Begegnungszentrums HOPE können mitbenutzt werden (Treffpunkte, Coiffeuse, Tagesstruktur, Freizeitgestaltung etc.) Die Ziele und Aufgaben der Wohnbegleitung werden gemeinsam mit Bewohnenden, Kostenträgern und HOPE definiert und im Wohnbegleitungsvertrag geregelt, der integrierter Bestandteil dieses Vertrages ist. 2.3 Tagesstruktur Das HOPE verlangt von den Bewohnenden, dass sie ihren Fähigkeiten entsprechend eine Tagesstruktur wahrnehmen. Wenn sie keine regelmässige Tagesstruktur nachweisen können, müssen sie übergangsmässig an der Tagesstruktur im HOPE Wohnzentrum mit mindestens 6 Stunden pro Woche an zwei Tagen teilnehmen. Dieses Angebot ist für den Kostenträger kostenpflichtig. 2.4 Schlüssel Bei Mietbeginn erhalten die Bewohnenden einen persönliche Wohnungs- und Briefkastenschlüssel gegen Depot von Fr Für die sorgfältige Aufbewahrung sind die Bewohnenden verantwortlich. Bei Verlust werden die Wiederbeschaffung oder allfällige Kosten für eine Schlossauswechslung inkl. Erwerb der nötigen Anzahl Schlüssel dem Kostenträger in Rechnung gestellt. 2.5 Haftung und Notfälle Bewohnenden haften für alle Schäden, welche sie der Wohnung oder dem Inventar absichtlich oder fahrlässig zufügen. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die Wohnungen verfügen über Rauchmelder in Küche und/oder Wohnraum, eine Brandschutzdecke, ein Sicherheitsdispositiv mit allen wichtigen Telefonnummern und FI-Schalter im Bad, wenn es eine Steckdose hat. Das HOPE bietet einen 24 Stunden Notfalltelefondienst und ein Notfallbett im Wohnzentrum für eskalierende Situationen. HOPE Beherbergungsvertrag WEX Seite 3/6 Juni 2017, DF
4 2.6 Hausordnung Die jeweils gültige Hausordnung ist integrierter Bestandteil dieses Vertrages. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Hausordnung bekannt und akzeptiert ist. Kontakte mit HOPE haben zu den normalen Bürozeiten von Montag Freitag zu erfolgen. 2.7 Austritt Bei Austritt sind die Bewohnenden für die fristgerechte Räumung und die Reinigung verantwortlich. Wird die Wohnung ungereinigt verlassen, wird eine Reinigungspauschale von Fr beim Kostenträger erhoben. Zimmer- und Mobiliarschäden, welche die normale Abnützung übersteigen, werden nach Aufwand (Reparatur durch Drittperson, Fachkraft) und befleckte Matratzen mit Fr beim Kostenträger in Rechnung gestellt. Persönliches Material, das nicht fristgerecht abgeholt wird, kann das HOPE am Tag nach dem Austritt verschenken oder auf Kosten des Bewohnenden entsorgen. 3 Kosten Es werden beim Kostenträger Pauschalen für Wohnungskosten, Begleitungskosten und Haushaltskosten in Rechnung gestellt. In den Wohnungskosten ist neben der Monatsmiete die Kaution, Hausratversicherung (sofern die Möbel HOPE gehören), Billag, Internet, Nebenkosten, Wasser, Strom, Entsorgung, Unterhaltskosten und Reparaturen von normalen Abnützungen enthalten. Das Haushaltsgeld ist für Essen, Hygiene und Reinigung. Die Begleitungskosten beinhalten 8 Std Begleitung/Monat inklusive Notfallpiket an Wochenenden und in der Nacht inklusive Notfallbett in Krisensituationen. Nicht inbegriffen sind Krankenkasse, Lebenskosten (Kleider, Fahrkosten, Telefon- und Handykosten, Sackgeld), zusätzliche Begleitung, Tagesstruktur, Hausratversicherung, sofern die Möbel dem Bewohnenden gehören, und die Haftpflichtversicherung. 4 Dokumente Beim Eintritt müssen folgende Dokumente vorliegen: Personalausweis Ausländer/innen: Aufenthaltsausweis Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung Kostengutsprache des Kostenträgers Nachweis einer Tagesstruktur (Bsp. Arbeitsvertrag, Bestätigung) 5 Persönliche Vereinbarungen HOPE Beherbergungsvertrag WEX Seite 4/6 Juni 2017, DF
5 6 Schlussbestimmungen Der/die Bewohnende ist verpflichtet, sich zur gemeinsam festgelegten Zielerreichung, im Rahmen seiner/ihrer Ressourcen, einzusetzen. Er/sie kennt und akzeptiert die Hausordnung und übernimmt seine/ihre Aufgaben in der Wohnung. Der/die Bewohnende akzeptiert die Zusammenarbeit mit der Wohnbegleitung und erteilt der Wohnbegleitung die Vollmacht, mit involvierten Stellen zu sprechen, die zum Gelingen beitragen können und entbindet entsprechende Stellen von der Schweigepflicht. Der/die Bewohnende ist einverstanden, dass Kontaktdaten (Telefonnummern, Anschlussadresse) an Amtspersonen weiter gegeben werden dürfen. Der/die Bewohnende bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass ihm/ihr dieser Vertrag erläutert wurde und er/sie den Inhalt verstanden hat. Zudem bestätigt er/sie, dass alle Angaben wahrheitsgetreu sind. Dieser Vertrag ist nur gültig, wenn und solange ein Kostenträger die Kosten aller in der vorliegenden Vereinbarung aufgelisteten Dienstleistungen übernimmt/bezahlt. Ort, Datum Ort, Datum Bewohnende/r Leitung HOPE Ort, Datum Ev. gesetzliche Vertretung HOPE Beherbergungsvertrag WEX Seite 5/6 Juni 2017, DF
6 HOPE Christliches Sozialwerk Wohnexternat 7 Entbindung von der Schweigepflicht Name Vorname Hiermit erteile ich den Betreuungspersonen und der Leitung des HOPE die Vollmacht, mit involvierten Stellen zu sprechen und entbinde entsprechende Stellen von der beruflichen Schweigepflicht. Betreuungspersonen und der Leitung des HOPE dürfen Einsicht nehmen in meine Unterlagen und Kontakt aufnehmen mit Ärzten, Psychologen und Amtspersonen (Sozialdienste, Beitreibungsämtern, Gerichtsinstanzen, Anwälten, Polizei) soweit es zur Erreichung meiner Ziele im Wohnbereich und für meine Entwicklung notwendig ist. Die Kontaktdaten (Telefonnummer, Anschlussadresse) dürfen an Amtspersonen weiter gegeben werden. Baden, den Der Bewohner/die Bewohnerin HOPE Christliches Sozialwerk PC-Konto: Stadtturmstr. 16 hope@hope-baden.ch 5400 Baden SODK Ost+ zertifiziert HOPE Beherbergungsvertrag WEX Seite 6/6 Juni 2017, DF
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