AMTSBLATT DES KANTONS GLARUS

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1 AMTSBLATT DES KANTONS GLARUS Glarus, 9. März 08 Nr., 7. Jahrgang Herausgegeben von der Staatskanzlei des Kantons Glarus 870 Glarus Telefon Fax Amtsblatt@gl.ch Verlag: Somedia Production AG 870 Glarus Kein Amtsblatt Nr. Wegen der Feiertage Karfreitag, 0. März 08, Ostermontag,. April 08 und Näfelser Fahrt, Donnerstag. April 08, erscheint am Donnerstag,. April 08 kein Amtsblatt (Nr.). Weitere Informationen unter Glarus,. März 08 Die Staatskanzlei Verteilung Landsgemeindememorial Das Memorial für die Landsgemeinde des Jahres 08 wird den Gemeinden in folgender Anzahl zur Verteilung zugestellt: Jede Haushaltung im Kanton, in welcher sich einer oder mehrere Stimmberechtigte befinden, hat Anspruch auf ein Exemplar des Memorials und kann, falls ihr die Vorlage nicht zugestellt würde, diese von der Gemeindekanzlei verlangen. Die Gemeindekanzleien werden ersucht, überzählige Exemplare an die Staatskanzlei, Drucksachenverwaltung, zurückzugeben. 870 Glarus, 9. März 08 Die Staatskanzlei Fahrtsfeier vom. April 08 Gestützt auf den Landsgemeindebeschluss vom Jahre 8, welcher die gemeinsame Feier der Näfelser Fahrt festsetzt, hat der Regierungsrat für das auf Donnerstag,. April 08, fallende Fahrtsfest Folgendes verfügt:. Von 8.0 bis 9 Uhr wird in der Kirche zu Näfels mit allen Glocken geläutet. Die Feier nimmt im Schneisingen beim ersten Gedenkstein ihren Anfang; sie wird eingeleitet durch Vorträge der Harmoniemusik Glarus und des Glarner Kantonal Gesangvereins. Namens des Regierungsrates hält Landammann Rolf Widmer die Ansprache, umrahmt von einem Vortrag des s.. Der Festzug begibt sich hierauf den Gedenksteinen nach auf den Fahrtsplatz in Näfels; es folgt ihm dahin auch die katholische Prozession nach, welche bei den einzelnen Gedenksteinen ihre Gebete verrichtet.. Nach Ankunft der Prozession auf dem Fahrtsplatz werden nach einem Vortrag des Glarner Kantonal Gesangvereins und der Harmoniemusik Glarus der Fahrtsbrief und die Namen der in der Schlacht zu Näfels im Jahre 88 Gefallenen verlesen. Der Gottesdienst wird durch ein Gebet eröffnet. Die Fahrtspredigt hält Pfarrer Christoph Schneider, Betschwanden. Ein vom vorgetragenes Lied beschliesst diesen Teil der Feier.. Der Festzug nimmt den durch die Gedenksteine bezeichneten Weg wieder auf und wird vor dem beim zehnten Gedenkstein errichteten Schlachtdenkmal anhalten, um einen Musikvortrag der Harmoniemusik Glarus und die Vorträge des s anzuhören. Hierauf begibt sich der Festzug zum letzten Gedenkstein und dann zur Pfarrkirche. Die Prozession vollendet in gleicher Weise ihren Bittgang. Den Schluss der Feier bildet das Hochamt in der Pfarrkirche Näfels.. Von den vorstehenden Anordnungen wird bei ungünstiger Witterung nur insofern abgewichen, als die Predigt, anstatt auf dem Fahrtsplatz, in der Pfarrkirche abgehalten wird, nachdem die Prozession ihren Umgang über Mühlhäusern vollzogen hat. 6. Die Feier im Schneisingen beginnt um 9.00 Uhr; der Abmarsch der militärischen Ehrenformation von Glarus aus erfolgt um 7. Uhr. Der Regionalzug 6, Schwanden ab 8. Uhr, Glarus ab 8. Uhr, hält im Schneisingen um 8. Uhr. Namens des Regierungsrates: Rolf Widmer, Landammann Hansjörg Dürst, Ratsschreiber Departement Bildung und Kultur Sportschule Die Sportschule Glarnerland ist eine kantonale Schule auf der Sekundarstufe I. Sie ist eine Swiss Olympic Partner School und unterrichtet rund Schülerinnen und Schüler, welche in drei Klassen geführt Zur Erweiterung des Teams suchen wir auf Beginn des Schuljahres 08/09 eine Lehrperson Sek I (Deutsch, RZG) (zirka 60%) per. August 08 für ein Pensum von 8 0 Lektionen mit Arbeitsort Glarus. Aufgaben: Erteilung des Deutschunterrichts an den. Klassen Erteilung von Räume, Zeiten, Gesellschaften RZG an den. Klassen Übernahme von weiteren Lektionen nach Absprache Zusammenarbeit mit einem innovativen Team Absprachen innerhalb der Fachbereiche Betreuung Mittagstisch ein- bis zweimal wöchentlich Anforderungen: Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I (Deutsch, Geografie, Geschichte resp. RZG) zuverlässige und gut organisierte Lehrperson Motivationsfähigkeit und Freude an der Arbeit mit jungen Menschen Bereitschaft zur Mitarbeit an Unterrichtsund Schulentwicklungsprojekten Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität guter Bezug zum Sport allgemein Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Urs Bäbler, Schulleiter, Telefon Informationen zur Sportschule Glarnerland finden Sie auch auf unserer Homepage unter Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an den Kanton Glarus, Personaldienst, Rathaus, Glarus, personaldienst@gl.ch. Gewerblich-industrielle Berufsfachschule in Ziegelbrücke Wir bilden an unserer Schule rund 000 Lernende in den Bereichen berufliche Grundbildung, Berufsmaturität und tertiäre Weiterbildung aus. Wir suchen eine/n kaufmännische/n Angestellte/n Schulverwaltung (70%) per. September 08 oder nach Vereinbarung mit Arbeitsort in Ziegelbrücke. Aufgaben: Betreuung und Organisation der Schulverwaltung Sicherstellung der administrativen Abläufe (Schul- und Unterrichtsverwaltung, Materialbewirtschaftung, Raum- und Kursadministration, Finanzverwaltung usw.) Betreuung der Homepage enge Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen, der internen Verwaltung, den Ausbildungsbetrieben und dem Amt für Berufsbildung Organisation von Anlässen, Vorbereitung von Sitzungen, Protokollführung und Öffentlichkeitsarbeit Aufgabenerfüllung im Jobsharing Anforderungen: fundierte kaufmännische Aus- und Weiterbildung Fahrtsfeier 08. April 08 Programm 7. Uhr Abmarsch der militärischen Ehrenformation vom Zeughaus Glarus mit Musik, Tambouren und Fahne des s. 9 Uhr Im Schneisingen Coburger Marsch Harmoniemusik Glarus von Michael Haydn Lobe den Herren den mächtigen König Ansprache von Landammann Rolf Widmer Noch lag die Schöpfung 0 Uhr Auf dem Fahrtsplatz Grosser Gott wir loben dich und Harmoniemusik Glarus Verlesen des Fahrtsbriefes durch Josef Schwitter, alt Ratssekretär Fahrtspredigt von Pfarrer Christoph Schneider, Betschwanden Jauchzet Gott, Psalm 66 von Walter Schmid a cappella.0 Uhr Beim Denkmal Yellow Mountain Harmoniemusik Glarus von Jakob de Haan Pfarrkirche Näfels Ambrosianischer Lobgesang von E. Gebhardt/E. Ruh Schweizerpsalm von A. Zwyssig Anlässlich des Hochamtes gelangt zur Aufführung: Missa Cellensis in C Kleine Mariazeller Messe von Joseph Haydn und Harmoniemusik Glarus versiert in der Pflege einer Homepage mit gutem IT-Flair organisatorisches Geschick und Eigeninitiative Flexibilität im Arbeitspensum (Schulferien) Kommunikationsfähigkeit und Sicherheit im schriftlichen Ausdruck Erfahrung im Umgang mit Lernenden Weitere Auskünfte erhalten Sie von Herrn Roger Cuennet, Rektor, Telefon Unsere Berufsfachschule finden Sie unter Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an den Kanton Glarus, Personaldienst, Rathaus, Glarus, personaldienst@gl.ch. Wir sind eine öffentliche Schule mit rund 000 Schülerinnen und Schülern an verschiedenen Standorten in der. Zur Ergänzung unserer Teams in verschiedenen Schuleinheiten suchen wir engagierte und initiative Persönlichkeiten per. August 08 als Schulische Heilpädagogen/Lehrperson DaZ Zyklus (KG Unterstufe, zirka 0%) Niederurnen Büel, SHP Zyklus (Unterstufe, zirka 0%) Niederurnen Büel DaZ Zyklus, (70 bis 90%) Primarschule Mollis SHP Primarschule Lehrperson. Klasse (80 bis 00%, mit Französisch oder Musik) Niederurnen Linth-Escher Sek I (B) Lehrperson (80%, Fächer Deutsch, Französisch, RZG) Niederurnen Linth-Escher Ihr Profil: Wir erwarten von Ihnen Freude am Unterrichten, Engagement, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit in schulischen und administrativen Belangen sowie die entsprechenden Ausbildungen. Unser Angebot: Eine zeitgemässe Besoldung mit fortschrittlichen Sozialleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Gestaltungs- und Bewegungsfreiheit im Unterricht. In Ihrer anspruchsvollen Tätigkeit werden Sie von einem motivierten Kollegenteam und der Schulleitung unterstützt. Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die, Ramona Eicher, Bereichsleiterin Personal, Schulstrasse, Niederurnen, Telefon , ramona.eicher@glarus-nord.ch. Für weitere Auskünfte über die Stellenangebote stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Niederurnen Linth-Escher: Schulleiterin Christina Oswald, Telefon , christina.oswald@glarus-nord.ch Niederurnen Büel: Schulleiterin Claudia Eberle, Telefon , claudia.eberle@ glarus-nord.ch Mollis: Schulleiterin Martina Pfyl-Stoll, Telefon , martina.pfyl@ glarus-nord.ch Informationen über die Schulen Glarus Nord sind abrufbar auf unserer Homepage unter en Ihre Chance in Glarus Süd. Mit knapp 0 km ist der Schweiz und Heimat für rund Einwohnerinnen und Einwohner. In den zehn Primarund drei Oberstufenschulstandorten von Glarus Süd werden rund 800 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Auf Beginn des Schuljahres 08/9 sind in Glarus Süd folgende Stellen zu besetzen: Lehrperson Kindergarten (0 bis 0%) Klassenlehrperson./6. Primarstufe (80 bis 00%) Lehrperson./6. Primarstufe (0 bis 0%) Lehrperson Primarstufe (0 bis 0%) Schulstandort Engi Heilpädagoge, Primarstufe (0 Lektionen) Schulstandort Engi Lehrperson Englisch und Assistenz, Primarstufe (0 bis 0%) Schulstandort Schwändi Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Regula Waltisberg, Schulleiterin, regula.waltisberg@glarus-sued.ch, Telefon Heilpädagoge, Kindergarten (0 bis 0% ) Lehrperson Kindergarten (0%, Donnerstag ganzer Tag und Freitagvormittag) Lehrperson Werken Oberstufe (0 bis 0%) Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Frau Monica Zweifel, Schulleiterin, monica.zweifel@ glarus-sued.ch, Telefon Klassenlehrperson./6. Primarstufe (80 bis 00%) Heilpädagoge (Zyklus ) (0 bis 0%) Lehrperson Primarstufe (0 bis 0%) Lehrperson für Deutsch Intensiv-Klasse, Oberstufe (60 bis 80%, Pensum auf fünf Tage verteilt) Klassenlehrperson. Primarstufe (80 bis 00%) Heilpädagoge, Primarstufe (00%) Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Urs Pedrocchi, Schulleiter, urs.pedrocchi@glarus-sued.ch, Telefon Weitere Informationen zur Süd stehen Ihnen unter zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Personalabteilung der Gemeinde Glarus Süd, Alte Landstrasse, Ratsherrenhaus, Postfach 7, Mitlödi, oder per personal@ glarus-sued.ch. Ihre Chance in Glarus Süd. Mit knapp 0 km ist der Schweiz und Heimat für rund Einwohnerinnen und Einwohner. In den zehn Primarund drei Oberstufenschulstandorten von Glarus Süd werden rund 800 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Für das Schulsekretariat Glarus Süd in Nidfurn suchen wir per. Juli 08 oder nach Vereinbarung eine/n

2 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr., 9. März 08 kaufm. Angestellte/n im Sekretariat Schule und Familie (80 bis 90%) Wir erwarten: kaufmännische oder gleichwertige Ausbildung sichere Anwendung der deutschen Sprache gute PC-Kenntnisse (Word, Excel, Power Point usw.) Kommunikationsfähigkeit, gute Umgangsformen und Diskretion rasche Auffassungsgabe Belastbarkeit, Flexibilität, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit Interesse und Engagement für die Schule sowie für schulische Fragen und Entwicklungen Erfahrung im Schulbetrieb oder in der öffentlichen Verwaltung (von Vorteil) Ihre Aufgaben: enge Zusammenarbeit mit den vorgesetzten Stellen Mitverantwortung für den operativen Sekretariatsbetrieb Rechnungswesen: Kontrolle, Kontierung, Vorbereitung für die Visierungen und Weiterleitung der Rechnungen Vorbereitung der Budgeterstellung, Betreuung der Klassenkonten Abwicklung der administrativen Aufgaben und Erstellung der Betreuungsverträge für die Tagesstrukturen Verfassen von Sitzungsprotokollen administrative Verantwortung bei Projekten Datenverwaltung, Ablage, Archivierung Wir bieten: eine interessante Tätigkeit im Bereich Schule und Familie in Glarus Süd zeitgemässe Anstellungsbedingungen Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne der Hauptabteilungsleiter Schule und Familie Glarus Süd, Herr Peter Zentner, Telefon Weitere Informationen zur stehen Ihnen unter zur Verfügung. Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Personalabteilung der Süd, Alte Landstrasse, Ratsherrenhaus, Postfach 7, Mitlödi, oder per personal@ glarus-sued.ch. Ihre Chance in Glarus Süd. Mit knapp 0 km ist der Schweiz und Heimat für rund Einwohnerinnen und Einwohner. Für unsere Schulliegenschaften und das Gemeindezentrum in Schwanden suchen wir für die Reinigung per. August 08 Raumpfleger/-in ( bis 6%) Ihre Aufgaben: regelmässige Reinigung der zugeteilten Gebäude Grundreinigungen Reinigung nach Veranstaltungen im Gemeindezentrum Wir erwarten: Erfahrung in der Raumpflege gute Deutschkenntnisse Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit Freude am Kontakt mit Lernenden und Lehrpersonen Bereitschaft zu Wochenendeinsätzen Bereitschaft zur Arbeit an Randzeiten Wir bieten: eine Aufgabe mit grosser Selbstständigkeit zeitgemässe Entlöhnung mit guten Sozialleistungen Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Herr Martin Hefti, Liegenschaftsverwalter, Telefon Weitere Informationen zur Süd stehen Ihnen unter zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an die Personalabteilung der, Alte Landstrasse, Ratsherrenhaus, Postfach 7, Mitlödi, oder per personal@glarus-sued.ch. Alters- und Pflegeheime Glarus Süd Die Institution Alters- und Pflegeheime Glarus Süd umfasst Alters- und Pflegeeinrichtungen an den Standorten Schwanden, Elm und Linthal. Wir suchen per. Juni 08 oder nach Vereinbarung Sie als Bildungsverantwortliche/r dipl. Pflegefachperson HF (0 bis 00%) Ihre Kernaufgaben: Als Bildungsverantwortliche/r arbeiten Sie 0% in der Berufsbildung. Sie sind zuständig für die fachliche sowie organisatorische Leitung der praktischen Ausbildung im Bereich Pflege. In enger Zusammenarbeit mit den Berufsbildner/-innen und den Leitungspersonen sind Sie verantwortlich für die professionelle Umsetzung des Ausbildungsauftrages und stellen eine hohe Ausbildungsqualität sicher. Sie rekrutieren auch interne Mitarbeitende und organisieren den Ausbildungsprozess. Zudem besteht die Möglichkeit, weitere Stellenprozente in einer anderen Funktion auszuüben. Ihr Profil: abgeschlossene Ausbildung als dipl. Pflegefachperson HF Zusatzausbildung im pädagogischen Bereich, oder die Bereitschaft, diese zu absolvieren Erfahrung in der praktischen Ausbildung von Lernenden und Studierenden Kenntnisse über das Bildungssystem und die entsprechenden Anforderungen ausgeprägte Sozialkompetenz und Kommunikationsfähigkeit strukturiertes Organisationsvermögen und Fähigkeit der Prioritätensetzung gute EDV-Anwenderkenntnisse Worauf Sie sich freuen dürfen: eine gezielte Einführung in Ihren Arbeitsbereich einen eigenständigen Verantwortungsbereich mit abwechslungsreichen und interessanten Aufgaben eine moderne und innovative Institution, in welcher der Ausbildungsbereich von zentraler Bedeutung ist Haben wir Ihr Interesse geweckt? Rufen Sie uns unverbindlich an. Frau Steffi Bernecker, Co- Geschäftsführung und Personalverantwortliche, beantwortet gerne Ihre Fragen, Telefon Senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per Post oder Alters- und Pflegeheime Glarus Süd, Frau Steffi Bernecker, Buchen, Schwanden, steffi.bernecker@ azs.ch. Unter finden Sie viel Interessantes zu unseren drei Heimen. Weisungen für die Sömmerung 08 für die Kantone Glarus und Graubünden (siehe auch Für die Sömmerung 08 werden für die Kantone Glarus und Graubünden folgende Weisungen erlassen.. Allgemeines. Gesundheit: Alle Tiere, welche zum Zweck der Sömmerung auf Weiden und Alpen getrieben werden, müssen gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sein.. Transport: Tiere, die mit Fahrzeugen ins Sömmerungsgebiet gebracht werden, dürfen nicht mit Schlacht- oder Handelsvieh zusammen befördert Der Transport darf nur in gereinigten Tiertransportfahrzeugen erfolgen.. Treiben von Alpvieh: Das Treiben von Alpvieh oder Schafherden über längere Strecken auf Durchgangsstrassen ist der Polizei mindestens fünf Tage vorher zu melden.. Alpverantwortlicher/Alpmeister: Für jeden Sömmerungsbetrieb ist eine verantwortliche Person zu bezeichnen. Diese ist Ansprechpartner für die Behörden und für die Information der Tierhalter und der Grundeigentümer der Sömmerungsbetriebe.. Alppersonal: Das während der Sömmerung verantwortliche Alppersonal ist verpflichtet, die Sömmerungstiere gewissenhaft zu beobachten und beim geringsten Krankheitsverdacht oder bei Unfällen unverzüglich die entsprechenden Massnahmen einzuleiten.. Tierverkehrskontrolle Für die Sömmerung gelten grundsätzlich alle Vorschriften wie für den übrigen Tierverkehr. Insbesondere sind folgende Punkte zu beachten:. Aufgaben des Alpverantwortlichen.. Er muss die vorgeschriebenen Begleitdokumente, Tierlisten und Zeugnisse von den Tierhaltern am Tag der Auffuhr einziehen und ein Tierverzeichnis gemäss Artikel 8 der TSV erstellen. Das Tierverzeichnis enthält die Zu- und Abgänge, die Kennzeichen sowie die Belegungsdaten... Er muss allfällige Mutationen während der Sömmerungsperiode im Tierverzeichnis nachführen... Ende der Sömmerung: a) Er gibt die beim Auftrieb mitgebrachten Begleitdokumente wieder zurück unter folgenden Bedingungen: i. Es findet keine Handänderung statt und alle Tiere gehen wieder in den Ursprungsbetrieb zurück. ii. Die Ziffern und des Begleitdokumentes treffen unverändert zu. b) Er bestätigt dies auf dem wiederverwendeten Begleitdokument mit der TVD- Nummer des Sömmerungsbetriebes, seiner Unterschrift, dem Datum und der Notiz: Ziffer und treffen unverändert zu. c) Treffen diese Vorgaben nicht zu, muss er ein neues Begleitdokument ausfüllen. d) Er führt Mutationen auf den Tierlisten nach, unterschreibt sie an der dafür vorgesehenen Stelle und gibt sie mit den Begleitdokumenten zurück.. Begleitdokument/Tierliste: Klauentiere dürfen nur mit einem Begleitdokument versehen in einen anderen Betrieb transportiert Werden mehrere Tiere transportiert, empfiehlt es sich, diese auf der Tierliste aufzuführen. Eine Tierliste kann nur zusammen mit einem Begleitdokument verwendet. Meldung an TVD Rindergattung: Sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren der Rindergattung zu und ab den Sömmerungsbetrieben, Hirtenbetrieben, Gemeinschaftsweidebetrieben und zur Sömmerung im Ausland müssen an die Tierverkehrsdatenbank via das Portal gemeldet Die Informationen der Tierverkehrsdatenbank zu den verschiedenen Meldearten und -möglichkeiten sind zu beachten.. Meldung an TVD Schweine: Die Zugänge von Schweinen auf Sömmerungsbetrieben müssen der TVD via das Portal oder mit Meldekarten gemeldet Diese können beim Agate-Helpdesk unter info@agatehelpdesk.ch oder Telefon bestellt. Meldung an TVD Equiden: Die Eigentümer von Equiden (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Ponys) müssen das Verstellen ihrer Tiere auf Sömmerungsbetriebe der TVD via das Portal melden, sofern die Tiere länger als 0 Tage auf dem Sömmerungsbetrieb bleiben. Bei Fragen hilft der Agate-Helpdesk unter info@agatehelpdesk.ch oder Telefon weiter..6 Meldung von Adressänderungen an die Hundedatenbank: Die Halter von Hunden tragen für die Dauer des Aufenthaltes in der Hundedatenbank Amicus ( die Adresse der Alp ein. Dafür vorgesehen ist ein Feld, in welchem temporäre Adressen eingetragen werden können. Bei Fragen hilft der Helpdesk von Amicus weiter. Telefon Ausländische Hunde sind zwingend dem Amt zu melden. Benutzen Sie dazu das Formular unter www. alt.gr.ch «Meldung Hunde auf Sömmerungsbetrieb»..7 Gemeinden/Alpverantwortliche: Graubünden: Die Gemeinden erstellen pro Alp eine Liste der ausserkantonalen Sömmerungstiere. Diese Listen müssen bis spätestens am Dienstag, 7. August 08 dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit zugestellt Glarus: Die Alpverantwortlichen erstellen sofort nach vollzogener Alpbestossung ein Verzeichnis der Sömmerungstiere und schicken dieses an das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit, Regio Glarus, Ennetbühlerstrasse, Glarus.. Grenzweidegang. Grenzalpen: Für Grenzalpen gelten zusätzliche Vorschriften, über die das Amt Auskunft erteilt. Das eidgenössische Grenzwachtkorps kann Einsicht in das Tierverzeichnis nehmen. Die für den Grenzübertritt nötigen Dokumente müssen beim Amt angefordert. Sömmerung ausländischer Tiere: Gesuche sind rechtzeitig von der Standortgemeinde der Alp dem Amt zu melden.. Blauzungenkrankheit (BT): Es gelten speziell für die Alp Fenga die aktuellen Bestimmungen und Anforderungen von Österreich (Verordnung [EG] Nr. 66/007 der Kommission vom 6. Oktober 007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 000/ 7/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit sowie der Beschränkungen, die für Verbringungen bestimmter Tiere von für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Arten gelten). Das BLV hat im Herbst 07 gemäss den Vorgaben der Tierseuchenverordnung eine Verordnung über die Blauzungen-Zone erlassen, welche die Bedingungen für das Verbringen von empfänglichen Tieren aus der Blauzungen- Zone festlegt. Sie soll eine Ausbreitung der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 verhindern. Die Zone umfasst die ganze Schweiz. Deshalb müssen alle empfänglichen Tiere, welche im Ausland gesömmert werden, mindestens 60 Tage vor dem Verbringen mit einem zugelassenen Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 geimpft sein, oder mindestens Tage vor dem Verbringen in einem vektorgeschützten Betrieb gehalten worden und nach dieser Zeit negativ auf das Virusgenom getestet sein. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage in Europa wird zusätzlich auch eine Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp empfohlen.. Tierarzneimitteleinsatz. Tierarzneimittel: Aufzeichnungspflicht für Tierarzneimittel: Gemäss der Tierarzneimittelverordnung (TAMV, SR 8..7) gilt die Aufzeichnungspflicht für folgende Tierarzneimittel, welche bei Nutztieren angewendet werden: Alle verschreibungspflichtigen Tierarzneimittel (Abgabekategorie A, B), alle Tierarzneimittel mit Absetzfristen, umgewidmete oder eingeführte Tierarzneimittel, nicht zulassungspflichtige, nach Formula magistralis hergestellte Tierarzneimittel. Werden auf der Alp Tierarzneimittel verabreicht, so müssen in jedem Fall folgende Aufzeichnungen in einem Behandlungsjournal vorgenommen werden: a) Das Datum der ersten und letzten Anwendung b) Die Kennzeichnung der behandelten Tiere oder Tiergruppe wie z. B. die Ohrmarke c) Die Indikation d) Der Handelsname des Tierarzneimittels e) Die Menge f) Die Absetzfristen g) Die Daten der Freigabe der verschiedenen vom Nutztier gewonnenen Lebensmittel h) Der Name der abgabeberechtigten Person, die das Tierarzneimittel verschrieben, abgegeben oder verabreicht hat. TAM-Vereinbarung: Werden Medikamente auf Vorrat bezogen, muss pro Tierart mit maximal einem Tierarzt eine Tierarzneimittelvereinbarung abgeschlossen Wird eine solche abgeschlossen, muss der Tierarzt im Sömmerungsbetrieb während der Sömmerungsperiode mindestens einen dokumentierten Betriebsbesuch durchführen. Verboten ist seit dem. April 06 die Abgabe auf Vorrat von kritischen Antibiotika (Fluorchinolone, Cephalosporine der. und. Generation, Makrolide) sowie Antibiotika zur prophylaktischen Behandlung (z. B. Trockensteller). In welchem Fall und ob überhaupt eine Anwendung dieser Antibiotika notwendig ist, hat der Tierarzt aufgrund von der medizinischen Situation/ Notwendigkeit zu entscheiden. Der Entscheid muss auf dem Betrieb mit Hilfe einer Dokumentation (Plan) schriftlich begründet sein. Inventarliste: Alle anderen Medikamente, die auf Vorrat bezogen oder zurückgegeben werden, müssen korrekt etikettiert und wie folgt in einer Inventarliste aufgezeichnet werden: a) Das Datum b) Der Handelsname c) Die Menge in Konfektionseinheiten d) Die Bezugsquelle, resp. die Person, welche die Arzneimittel zurücknimmt. Sorgfaltspflicht: Tierarzneimittel sind nach den vorgeschriebenen Aufbewahrungs- und Lagerungsvorschriften hygienisch einwandfrei, sicher und geordnet aufzubewahren.. Fernapplikation: Die Fernapplikation von Tierarzneimitteln mittels Blasrohr oder anderen Narkosewaffen ist verboten. Davon ausgenommen ist die Verabreichung von Beruhigungsmitteln mit Blasrohren oder sogenannten «Narkosegewehren». Über allfällige Ausnahmen entscheidet der zuständige Tierarzt in Absprache mit dem Amt.. Rindvieh. Rauschbrand: In Gebieten, in denen früher Rauschbrand aufgetreten ist, werden Impfungen empfohlen. Eine Liste der betroffenen Alpen befindet sich auf der Homepage Dassellarven: In Gebieten, in denen kürzlich die Dasselkrankheit aufgetreten ist, werden Behandlungen der Sömmerungstiere im Herbst empfohlen. Der Kantonstierarzt kann diese gebietsweise anordnen.. Abort: Jeder Abort von Tieren der Rindergattung ist als ansteckend zu betrachten. Der während der Sömmerung verantwortliche Tierhalter muss jeden Abort von Tieren der Rindergattung einem Tierarzt melden. Tiere, welche Anzeichen von Verwerfen zeigen oder bereits verworfen haben, sind sofort von der Herde abzusondern. Die Tiere sind so lang von der Herde abgesondert zu halten, bis die tierärztliche Untersuchung abgeschlossen ist. Das Alppersonal hat alle unter den gegebenen Umständen zumutbaren Vorsichtsmassnahmen gegen eine Weiterverbreitung zu treffen, insbesondere die Frucht- und die Nachgeburt nach deren Untersuchung vorschriftsgemäss zu entsorgen. Verunreinigte Gerätschaften sind nach jedem Gebrauch gründlich zu reinigen. Das Tier sowie dessen Standplatz sind mehrmals gründlich zu reinigen.. Bovine Virus Diarrhoe BVD: In Hirten-, Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben nach der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung, Artikel 7 bis 9 (LBV; SR 90.), in denen Rinder aus verschiedenen Tierhaltungen gehalten werden oder Kontakt zu Rindern anderer Tierhaltungen möglich ist, dürfen Rinder nur verbracht werden, wenn sie keiner Sperre unterliegen. Es wird den für die Sömmerung verantwortlichen Tierhaltern oder Tierhalterinnen empfohlen, den BVD-Status der Tiere auf der Tierverkehrsdatenbank zu kontrollieren. Der Kantonstierarzt kann Ausnahmen unter sichernden Bedingungen gewähren oder verfügen.. Tuberkulose: Der Alpverantwortliche hat in Absprache mit der Wildhut durch Weide- Hygienemassnahmen, insbesondere die geeignete Platzierung von Brunnentrögen, Salzlecken und Futtervorlagen, einer wechselseitigen Krankheitsübertragung von Weidevieh und Wild vorzubeugen. Im Tuberkulose-Überwachungsgebiet (Regionen Herrschaft, Prättigau, Unterengadin) ist das Auslegen von Salzlecken für Weidevieh und Wild nur in überwachter oder kontrollierter Umgebung erlaubt (Amtsverfügung Fütterungsverbot von Schalenwild)..6 Eutergesundheit: Laktierende Kühe sind vor der Alpfahrt bezüglich Eutergesundheit zu kontrollieren. Es dürfen nur Euter gesunde Tiere (Schalmtestnegativ, Zellzahl nicht höher als Zellen/ml) zur Sömmerung aufgetrieben Im Sömmerungsbetrieb hat das Alppersonal die erste Kontrolle spätestens sieben Tage nach der Bestossung durchzuführen und zu dokumentieren. Während der Sömmerung ist die Eutergesundheit gemäss Artikel 6 der VhyMP (Verordnung des EDI über die Hygiene bei der Milchproduktion) mindestens einmal pro Monat zu überwachen und zu dokumentieren. Im Weiteren gelten die in der VHyMP festgelegten Anforderungen an die Milchproduktion. 6. Schafe 6. Räude/Parasiten: Es wird empfohlen, alle Schafe vor der Sömmerung fachgerecht gegen Räude und andere Parasiten zu behandeln. 6. Infektiöse Augenentzündungen: Es dürfen keine Tiere auf Alpen und Sömmerungsweiden verbracht werden, die klinische Anzeichen von infektiösen Augenentzündungen aufweisen (stark gerötete Augen, eitrige Verklebungen, Augentrübungen). Krankheitsausbrüche während der Sömmerungszeit müssen dem Amt gemeldet Die Bekämpfungsmassnahmen haben in Absprache mit dem Amt zu erfolgen.

3 6. Abort: Jeder Abort ist einem Tierarzt zu melden. 6. Bekämpfung der Moderhinke: Sämtliche Schafe, die auf Heimbetrieben, Gemeinschaftsweiden oder auf Alpen gesömmert werden, müssen Moderhinke (MH) saniert sein. In begründeten Fällen kann das Amt Ausnahmen bewilligen. Diese müssen bis. April 08 schriftlich beim Amt beantragt und begründet Alle Schafhaltungen der Kantone Glarus und Graubünden gelten grundsätzlich als frei von Moderhinke und benötigen keine entsprechende schriftliche Bestätigung der MH-Freiheit, wenn der Betrieb als Schafhaltung unter einer TVD-Nummer erfasst ist und nicht unter Sperre steht. Die jährliche Überwachung mittels Stichprobe und Labormethode muss bis am. April 08 abgeschlossen sein. Für alle im Kanton GR und GL gesömmerten Schafe aus anderen Kantonen wird eine schriftliche Bestätigung der MH-Freiheit durch den Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK) verlangt. Wenn der Alpverantwortliche nicht zwingend die Labormethode vorschreibt, bestimmt der BGK die Nachweismethode der MH-Freiheit. In allen Fällen muss die Überwachung bis. April 08 abgeschlossen sein. 6.. Das Amt bestimmt die Alpen, bei denen eine Auffuhrkontrolle durchgeführt wird. Bei dieser haben die Tiere unter Aufsicht des Kontrolltierarztes ein Klauenbad zu passieren, anlässlich dessen im Bedarfsfall eine Einzeltierkontrolle zur Identifikation der Tiere erfolgt. Die Kontrolltierärzte bestellen das Klauenbademittel Formalin für das Klauenbad beim Amt. Andere Bademittel müssen vorgängig beim Kantonstierarzt schriftlich beantragt und deren Einsatz bewilligt 6.. Graubünden: Die Gemeinden organisieren die Klauenbäder anlässlich der Alpauffuhr nach Absprache mit dem zuständigen Kontrolltierarzt. Die dadurch anfallenden Kosten übernimmt die Gemeinde. 6.. Die Kosten für die tierärztliche Auffuhrkontrolle und das dafür benötigte Bademittel Formalin übernimmt der Kanton. 6.. Die Alpmeister melden dem Kontrolltierarzt und dem Kantonstierarzt unverzüglich den Verdacht einer Moderhinke-Reinfektion oder andere nicht erklärbare, vermehrte Lahmheiten während der Sömmerung, damit bereits vor der Alpentladung sinnvolle Massnahmen zum Schutze aller Bestösser getroffen werden können. 7. Ziegen 7. Aborte: Jeder Abort ist einem Tierarzt zu melden. 7. Verwildern: Alle gesömmerten Tiere müssen am Ende der Sömmerung aus den Alpen abgetrieben Mit entsprechenden Massnahmen ist dafür zu sorgen, dass Ziegen während der Sömmerung nicht verwildern und im Herbst wieder eingefangen werden können. 8. Tierkörperbeseitigung 8. Tierkörperbeseitigung: Tierkadaver, welche auf Alpen anfallen, sind nach den Vorschriften der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (VTNP; SR 96..) und der kantonalen Gesetzgebung unschädlich zu beseitigen. 8. Vergraben: Nur in Ausnahmefällen und mit Einverständnis des Kantonstierarztes dürfen nicht seuchenverdächtige Tierkörper oder Teile von solchen so vergraben werden, dass sie mindestens mit einer, m hohen Erdschicht überdeckt Die Stelle darf nicht sumpfig sein und nicht in der Nähe von Wasserläufen oder Quellfassungen liegen. 8. Transport: Für den Transport von anfallenden Tierkörpern bis zur Sammelstelle oder bis an eine gut befahrbare Strasse ist grundsätzlich der Alpverantwortliche zuständig. Dies gilt auch für den Abtransport per Helikopter. 8. Lagerung: Tierkadaver an Durchgangsstrassen und in bewohnten Gebieten sind bis zum Abtransport sichtgeschützt zu lagern (z. B. durch Abdeckung). Die Sammelstellen sind so zu wählen, dass ein unbefugter Zugang durch Personen und Tiere vermieden werden kann. 9. Tierschutz Die Tierschutzvorschriften namentlich zum Transport, zur Haltung und Tötung gelten auch während der Sömmerung. 9. Kontrollgang: In Gebieten, in welchen mit Grossraubtieren zu rechnen ist, müssen die Kontrollgänge entsprechend angepasst Kranke und verletzte Tiere müssen umgehend behandelt oder getötet 9. Abkalbung: Auf Alpen und Weiden, die bezüglich Tourismus oder Grossraubtieren exponiert sind, sollen Abkalbungen vermieden Sie haben im Heimbetrieb oder an einem andern, dafür geeigneten Ort stattzufinden. Finden Abkalbungen trotzdem statt, müssen zwecks Ergreifung der notwendigen Massnahmen die erforderlichen Informationen (Belegungsdatum) dem Alpmeister anlässlich der Alpauffuhr schriftlich mitgeteilt 9. Lebendtransport: Verletzte oder kranke Tiere dürfen nur mit einem Helikopter abtransportiert werden, wenn vorgängig der zuständige Tierarzt konsultiert wurde. Der Tierarzt entscheidet, ob und unter welchen Bedingungen ein Lebendtransport in Frage kommt. 0. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen werden nach den entsprechenden Strafbestimmungen der Veterinär-, Tierseuchen-, Tierschutz- und Lebensmittelgesetzgebung mit Haft oder Busse bestraft. Die Fehlbaren können auch für den durch ihr rechtswidriges Verhalten entstandenen Schaden haftbar gemacht. Schlussbestimmungen Allfällige besondere Weisungen erlässt der Kantonstierarzt. Inkrafttretung, 9. März Glarus, 9. März 08 Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Kantons Graubünden Der Kantonstierarzt Graubünden und Glarus Kantonale Steuerverwaltung Mitteilung von Entscheiden Die Kantonale Steuerverwaltung eröffnet nach Artikel Absatz des Steuergesetzes des Kantons Glarus vom 7. Mai 000 bzw. Artikel 6 Absatz des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom. Dezember 990 mit heutigem Datum dem nachgenannten Steuerpflichtigen: Reto Bellinger, mit unbekanntem Aufenthalt, ohne in der Schweiz eine Vertretung zu haben, geboren am 9. Dezember 980, die definitive Veranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuern bzw. für die Direkte Bundessteuer der Steuerperiode vom. Januar bis. Dezember 06. : Gegen die Veranlagung kann der Steuerpflichtige bei der Kantonalen Steuerverwaltung, Hauptstrasse /7, Glarus, innert 0 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt schriftlich Einsprache erheben. 870 Glarus, 7. März 08 Kantonale Steuerverwaltung Öffentliche Planauflage Kantonsstrasse Schwanden Sool Mitlödi; Sanierung Kreuzgasse Mitlödi Gestützt auf Artikel 67 des kantonalen Strassengesetzes vom. Mai 97 wird für das Projekt «Sanierung Kreuzgasse Mitlödi» während 0 Tagen die öffentliche Planauflage durchgeführt. Die Unterlagen liegen während der Auflagefrist bei der, Hauptabteilung Hoch- und Tiefbau, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, öffentlich auf. Gegen das Projekt kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Glarus Süd, Ratsherrenhaus, Postfach 7, Mitlödi, schriftlich und begründet Einsprache erhoben 870 Glarus, 7. März 08 Zuschlag Sanierung Sernftalstrasse, Krauchbach Weriweid Baumeisterarbeiten. Auftraggeber. Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers: Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Glarus. Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Tiefbau, Kirchstrasse, Glarus, christian.kamm@gl.ch.. Art des Auftraggebers: Kanton.. Verfahrensart: Offenes Verfahren.. Auftragsart: Bauauftrag.. Gemäss GATT/WTO-Abkommen resp. Staatsvertrag: Nein.. Beschaffungsobjekt. Projekttitel der Beschaffung: Sanierung Sernftalstrasse, Krauchbach Weriweid Baumeisterarbeiten.. Gemeinschaftsvokabular: CPV: Bauarbeiten Normpositionen-Katalog (NPK): Regiearbeiten, Baustelleneinrichtung, 7 Abbrüche und Demontagen, Pflästerungen und Abschlüsse, Belagsarbeiten, 7 Kanalisationen und Entwässerungen. Zuschlagsentscheid. Berücksichtigte Anbieter: Walter Hösli Strassenbau AG, Kasernenstrasse, Glarus. Preis: Fr mit MWSt. 7,7%.. Andere Informationen. Ausschreibung: Publikation vom 8. Januar 08 im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Glarus, Meldungsnummer Datum des Zuschlags:. März 08.. Anzahl eingegangene Angebote: Drei. 870 Glarus, 9. März 08 Abteilung Tiefbau Verfügung der Regulationsjagd auf Steinwild 08 Gestützt auf Artikel 7 Absatz des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSG) vom 0. Juni 986, auf die Verordnung über die Regulierung von Steinbockbeständen (VRS) vom 0. April 990 und der Vollzugsverordnung zur Regulierung von Steinwildbeständen, erlassen vom Regierungsrat am 9. März 99, wird die Regulationsjagd auf Steinwild im Kanton Glarus für das laufende Jahr wie folgt verfügt. Vorbehältlich der Genehmigung durch das zuständige Bundesamt werden in diesem Jahr folgende Regulationsabschüsse von Böcken verfügt: siehe Tabelle unten In den Kolonien ist jeweils die gleiche Anzahl Geissen zu erlegen. Die Abschüsse erfolgen durch Jagdberechtigte, die sich gemäss Vollzugsverordnung zur Regulierung von Steinwildbeständen hierfür anmelden können. Zur Anmeldung für die Steinwildjagd im Kanton Glarus ist berechtigt, wer bisher mindestens zehn Glarner Jagdpatente gelöst hat. Die Zuteilung der Abschüsse erfolgt nach folgenden Kriterien: Jäger mit 0 bis 9 Jagdpatenten: Geiss, Bock Jugendklasse I Jäger mit 0 bis 9 Jagdpatenten: Geiss, Bock Jugendklasse II Jäger mit 0 oder mehr Jagdpatenten: Geiss, Bock Mittel- und Altersklasse Anmeldung: Anmeldeformulare können bei der Abteilung Jagd und Fischerei, jagdfischerei@gl.ch; Telefon , bezogen oder über Internet ausgedruckt Die Anmeldungen sind bis 0. April 08 (Poststempel) an Bau und Umwelt, Jagd und Fischerei, Kirchstrasse, Glarus, einzureichen. Auslosung: Die Zuteilung der Abschüsse wird durch das Los entschieden. Die Auslosung erfolgt gemäss dem Reglement über die Verlosung der Regulationsabschüsse des Steinwildes. Termine Schulung und Begehung: Der Termin für die Schulung:. Juni 08 abends. Der Termin für die Begehung:. August 08 (Ersatzdatum: 8. August 08) ganztägig. Gegen diese Verfügung kann binnen 0 Tagen seit der Publikation beim Regierungsrat des Kantons Glarus, Rathaus, Glarus, schriftlich Beschwerde erhoben Die Beschwerdeschrift hat die Rechtsbegehren, eine Begründung sowie die Beweisanträge zu enthalten und ist zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. 870 Glarus, 9. März 08 Röbi Marti, Regierungsrat Verkehrsbeschränkung wegen Fahrtsfeier Anlässlich der Gedenkfeier zur Schlacht bei Näfels wird am Donnerstag,. April 08, von 7.00 bis 9.00 Uhr, für das ganze Strassennetz des Kantons Glarus, ausgenommen: Autobahn A Kantonsstrasse Nr., Bilten Niederurnen Oberurnen Hauptstrasse Nr. 7, Ziegelbrücke Oberurnen ein Sonntagsfahrverbot für schwere Motorwagen zum Sachentransport verfügt. Das entsprechende Fahrverbot wird signalisiert. Wegen des kantonalen Feiertages bleiben die Fabriken und Detailhandelsgeschäfte im Kanton Glarus geschlossen. Der Verkehr von Näfels in Richtung Netstal bzw. Netstal Näfels wird über Mollis umgeleitet. Die Umleitungsroute wird signalisiert. 870 Glarus,. März 08 Kantonspolizei Glarus Nachlass-Stundungsgesuch SchKG. Schuldner: Veliu Metali, mazedonischer Staatsangehöriger, geboren am 9. November 97, Grabenstrasse 9, Bilten.. Bemerkungen: Dem Gesuchsteller wird bis am. Juli 08 die provisorische Nachlassstundung bewilligt. 870 Glarus, 9. März 08 Kantonsgericht des Kantons Glarus Abwesenheit der Technischen Betriebe Glarus Nord Die Büros der Technischen Betriebe Glarus Nord, Büntgasse, Näfels sind am Donnerstag,. April 08, Näfelser Fahrt und am Freitag, 6. April 08 geschlossen. Wir danken für Ihr Verständnis. 87 Näfels, 7. März 08 Technische Betriebe Glarus Nord Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr., 9. März 08 Dringlicher Beschluss Gemäss Artikel Gemeindegesetz i.v.m. Artikel Gemeindeordnung kann der Gemeinderat in dringlichen Fällen, wenn alle anwesenden Mitglieder zustimmen, ausnahmsweise einen Beschluss anstelle der Stimmberechtigten fassen. hat anlässlich seiner Sitzung vom Mittwoch,. März 08 folgenden Nachtragskredit genehmigt und den Beschluss für dringlich erklärt: Nachtragskredit von Fr für den Kauf und die Montage einer mobilen Kindergartenanlage auf Containerbasis beim Schulhaus Linth-Escher Niederurnen. Anfang 08 wurde bekannt, dass die Anzahl der einzuschulenden Kinder in Niederurnen sprunghaft angestiegen ist, weshalb per 6. August 08 zusätzlicher Kindergartenraum benötigt wird. Mindestens 00 Stimmberechtigte können innert Tagen, nachdem der Beschluss bekannt gemacht wurde, verlangen, dass dieser als Antrag an die nächste Gemeindeversammlung oder die nächste Urnenabstimmung gelangt. Die detaillierten Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei Glarus Nord, Telefon , bezogen Ausserdem sind sie unter abrufbar. Die -tägige Frist läuft am Donnerstag,. April 08 ab. Die gesammelten Unterschriften können bei der Gemeindekanzlei Glarus Nord, Schulstrasse, Niederurnen, eingereicht 8867 Niederurnen,. März 08 Gemeinderat Glarus Nord Dringlicher Beschluss Gemäss Artikel Gemeindegesetz i.v.m. Artikel Gemeindeordnung kann der Gemeinderat in dringlichen Fällen, wenn alle anwesenden Mitglieder zustimmen, ausnahmsweise einen Beschluss anstelle der Stimmberechtigten fassen. hat anlässlich seiner Sitzung vom Mittwoch,. März 08 folgenden Verpflichtungskredit genehmigt und den Beschluss für dringlich erklärt: Verpflichtungskredit von Fr. für Baumeisterarbeiten Werkleitungen und Sanitärarbeiten im Zusammenhang mit der Sanierung der Kerenzerstrasse Waid bis Haltli Mollis. Die zeitlichen Rahmenbedingungen für die Sanierungsarbeiten der Kerenzerstrasse sind durch den Kanton vorgegeben, der Baubeginn ist auf Mitte April 08 angesetzt. Mindestens 00 Stimmberechtigte können innert Tagen, nachdem der Beschluss bekannt gemacht wurde, verlangen, dass dieser als Antrag an die nächste Gemeindeversammlung oder die nächste Urnenabstimmung gelangt. Die detaillierten Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei Glarus Nord, Telefon , bezogen Ausserdem sind sie unter abrufbar. Die -tägige Frist läuft am Donnerstag,. April 08 ab. Die gesammelten Unterschriften können bei der Gemeindekanzlei Glarus Nord, Schulstrasse, Niederurnen, eingereicht 8867 Niederurnen,. März 08 Gemeinderat Glarus Nord Teilrevision Ortsplanung Flugplatz Mollis Einzonung einer Fläche von 6,0 ha, Flugplatzareal Mollis, in Gewerbe- und Industriezone Auszonung der Kompensationsfläche von,8 ha, Gebiet Inseli, Mollis, und von 0,6 ha, Gebiet Grüt, Mollis, beide in Landwirtschaftszone Auszonung der Kompensationsfläche von 0, ha, Gebiet Weid (Berufsschule), Niederurnen, in Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung (Nichtbauzone) Ergänzung von Artikel Bauordnung Mollis mit der Zone e Gewerbe- und Industriezone Information und Mitwirkung Gemäss Artikel 7 des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG) informieren die Behörden die betroffene Bevölkerung über die Ziele, den Ablauf und die Ergebnisse nach diesem Gesetz. Sie bieten Gelegenheit, in geeigneter Weise mitzuwirken. Die Planunterlagen liegen vom. April 08 bis am. April 08 während 0 Tagen bei der, Ressort Bau und Umwelt, Büntgasse, Näfels, während den ordentlichen Öffnungszeiten auf. Die Unterlagen können während dieser Zeit auch im Internet unter heruntergeladen 8867 Niederurnen,. März 08 Vollzugsreglement Finanzierung der ambulanten Pflege zu Hause Gestützt auf die Verordnung vom. Dezember 00 über die ambulante Langzeit- und Gesundheitspflege (Spitexverordnung), insbesondere deren Artikel Absatz, hat der Gemeinderat Glarus am. März 08 folgendes Reglement erlassen: Kolonie Jugendklasse I Jugendklasse II Mittelklasse Altersklasse ein- und zweijährig drei- bis fünfjährig sechs- bis zehnjährig elfjährig und älter (. und. Lebensjahr) (. bis 6. Lebensjahr) (7. bis. Lebensjahr) (. Lebensjahr und älter) Foostock Längenegg Panixer Limmern

4 Amtsblatt des Kantons Glarus, Nr., 9. März 08 Art. Gegenstand und Geltungsbereich Dieses Reglement bezweckt die Regelung der Finanzierung der Leistungen der Hilfe und Pflege im ambulanten Bereich. Die Bestimmungen dieses Erlasses gelten für mit und, die zur Abrechnung mit der obligatorischen Krankenversicherung zugelassen sind. Die Gemeindebeiträge an die Kosten der Hilfe und Pflege sind direkt zwischen den ambulanten Leistungserbringern und der Gemeinde abzurechnen. Eine Verrechnung gegenüber den Versicherten bzw. den Versicherern ist ausgeschlossen. Art. Finanzierung Die Kosten der Pflegeleistungen gehen in dem von der Bundesgesetzgebung über die Sozialversicherung vorgeschriebenen Umfang zulasten des Versicherers. Die Patientenbeteiligung gemäss Artikel Absatz KVG wird durch den Gemeinderat festgelegt. Diese wird von den Leistungserbringern erhoben. Die Restkosten sind gemäss Artikel ff. dieses Reglements von der Gemeinde zu tragen. Art. Leistungsbeiträge der Gemeinde Die Gemeinde gewährt den ambulanten Leistungserbringern Beiträge an die beitragsberechtigten Leistungen (Leistungsbeiträge), sofern Restkosten nach Massgabe dieses Reglements entstehen. Basis für die Festlegung der ambulanten Pflegetaxe bzw. der Hauswirtschaftstaxe bilden die Kosten- und Rechnungsdaten des der Beschlussfassung vorangehenden Jahres. Die Leistungsbeiträge bestimmen sich nach den vom Gemeinderat im Rahmen einer kommunalen Taxordnung festgelegten anerkannten Kosten (Vollkosten), die sich an den Kosten eines wirtschaftlich geführten ambulanten Leistungserbringers orientieren. Dabei wird nach den Leistungsbereichen gemäss Artikel 7 der Krankenpflege- Leistungsverordnung vom 9. September 99 (KLV) differenziert: a. mit Versorgungsauftrag b. c., die nicht über eine standardisierte Kostenrechnung verfügen Leistungserbringer, die auf ein Fachgebiet spezialisiert sind, können mit der Gemeinde individuelle Leistungsvereinbarungen bzw. Taxen vereinbaren. kann Vorschriften über die Anrechnung von Aufwendungen und Erträgen sowie die wirtschaftliche Leistungserbringung erlassen. Art. Beitragsberechtigte Leistungen: Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause mit Versorgungsauftrag Beitragsberechtigt sind Pflegeleistungen für in der Gemeinde wohnhafte Personen, an welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung Beiträge leistet. Beitragsberechtigt sind die folgenden hauswirtschaftlichen und betreuerischen Leistungen für in der Gemeinde wohnhafte Personen: a. Unterstützung in der Haushaltsführung oder vorübergehende selbstständige Führung derselben; b. Mithilfe in der Betreuung der Kinder, wenn der betreuende Elternteil wegen Krankheit, Unfall, Wochenbett oder Rekonvaleszenz ausfällt; c. Aktivierung, Anleitung und Begleitung zur Gestaltung des Alltags; d. Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention; e. Ergänzende Leistungen (wie z. B. Mahlzeitendienst) werden in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen definiert. kann sich an diesen Kosten nach Massgabe der Leistungsvereinbarung beteiligen. kann den zeitlichen Umfang der hauswirtschaftlichen und betreuerischen Leistungen begrenzen. Die Bedarfsabklärung ist vor dem ersten Einsatz bei den Klientinnen beziehungsweise Klienten zu Hause durchzuführen und es ist ein ärztlicher Auftrag einzuholen. Es ist ein schriftlicher Auftrag mit den Klienten über die zu erbringenden Leistungen abzuschliessen. In Fällen, welche einen sofortigen Einsatz notwendig machen, ist die Bedarfsabklärung innerhalb der nächsten fünf Arbeitstage durchzuführen. Die zu erbringenden Leistungen sind regelmässig dem Bedarf anzupassen. Art. Beitragsberechtigte Leistungen: ohne Versorgungsauftrag und selbstständig Beitragsberechtigt sind Pflegeleistungen für in der Gemeinde wohnhafte Personen, an welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung Beiträge leistet. Artikel Absatz und Absatz gelten sinngemäss. Art. 6 mit Versorgungsauftrag Als wirtschaftliche ambulante Leistungserbringer gelten jene Leistungserbringer mit den tiefsten durchschnittlichen Kosten pro verrechnete Stunde, die in dem der Beschlussfassung vorangehenden Jahr mindestens 7 Prozent der ausgewiesenen verrechneten Stunden im Versorgungsgebiet erbracht haben. Die ambulante Pflegetaxe sowie Hauswirtschaftstaxe werden jährlich auf der Basis des der Beschlussfassung vorangehenden Geschäftsjahres für das kommende Beitragsjahr festgelegt. Bei der Festlegung berücksichtigt der Gemeinderat die gegenüber früheren Geschäftsjahren durch exogene Faktoren und die Teuerung verursachten Aufwandänderungen. Art. 7 Kommunaler Versorgungsauftrag Die ambulanten Leistungserbringer mit kommunalem Versorgungsauftrag verpflichten sich zur Annahme aller Klientinnen und Klienten der Pflegeleistungen im Versorgungsgebiet. Weitere Aspekte der Annahmepflicht werden in der Leistungsvereinbarung definiert. Art. 8 Die ambulante Pflegetaxe von Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause ohne Versorgungsauftrag sowie der selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen betragen 8 Prozent der Pflegetaxe der mit Versorgungsauftrag. Art. 9, die nicht über eine standardisierte Kostenrechnung verfügen Die ambulante Pflegetaxe von Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause ohne Versorgungsauftrag sowie selbstständig, die über keine standardisierte Kostenrechnung gemäss den Richtlinien des Spitex Verbandes Schweiz verfügen, betragen 7 Prozent der Pflegetaxe der Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause mit Versorgungsauftrag. Art. 0 Einzureichende Unterlagen Die ambulanten Leistungserbringer reichen der Gemeinde folgende Unterlagen ein: die statistischen Daten, die Jahresrechnung mit der Anlagebuchhaltung und die Kostenrechnung nach den Richtlinien des Spitex Verbandes Schweiz («Spitex-Finanzmanual, Handbuch zum standardisierten Rechnungswesen für Spitex, Organisationen»), die Fluktuationsrate und die Absenz-Rate des Personals sowie allenfalls weitere vom Gemeinderat verlangte Daten sind bis am 0. April des Folgejahres einzureichen; a. Jeweils innert 0 Tagen nach Ende eines Quartals ist die Anzahl der in den beitragsberechtigten Leistungskategorien erbrachten Leistungseinheiten (verrechenbaren Stunden) zu melden; b. Ausgenommen sind diejenigen Leistungserbringer, welche gemäss Artikel dieses Reglements von der Kostenrechnung befreit bzw. für welche die Anforderungen an die Kostenlegung reduziert wurden. Art. Auszahlung Die Gemeinde richtet auf der Basis der pro beitragsberechtigte Leistungskategorie gemeldeten Leistungseinheiten (verrechenbare Stunden) jeweils bis Ende des Quartalsfolgemonats provisorische Leistungsbeiträge aus. Die definitive Festsetzung der Leistungsbeiträge durch den Gemeinderat erfolgt nach Prüfung der massgebenden Daten. Art. Rechnungslegung Das ausgewiesene Eigenkapital darf den Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen nicht um einen halben Jahresumsatz übersteigen. Investitionen mit einem Anschaffungswert von über Fr pro Objekt sind in der Anlagebuchhaltung zu erfassen und während der Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Die Nutzungsdauer richtet sich nach dem Handbuch des Spitex Verbandes Schweiz. Die Kostenrechnung ist gemäss dem Handbuch des Spitex Verbandes Schweiz und den allfälligen Vorgaben des Gemeinderates zu führen. Das Geschäftsjahr hat dem Kalenderjahr zu entsprechen. kann bei den Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause ohne Versorgungsauftrag sowie den selbstständig erwerbenden Pflegefachpersonen die Anforderungen an die Rechnungslegung reduzieren oder diese von der Pflicht zur Führung einer Kostenrechnung befreien. Bei einer Befreiung gelten die Normansätze für ambulante, die über keine standardisierte Kostenrechnung verfügen. 6, welche pflegende Angehörige anstellen, können zur Führung einer Kostenrechnung nach den Richtlinien des Spitex Verbandes Schweiz verpflichtet Art. Schlussbestimmungen Dieses Reglement tritt auf den. Januar 08 in Kraft. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kommunale Gesetzessammlung aufzunehmen. Art. Übergangsbestimmungen Für ambulante Leistungserbringer mit bestehender bzw. rechtsgültiger Leistungsvereinbarung tritt dieses Reglement nach Beendigung der Vereinbarung in Kraft. Für alle übrigen ambulanten Leistungserbringer gelten die Bestimmungen dieses Reglements ab Inkrafttreten. Die Festlegung der ambulanten Pflege- und Hauswirtschaftstaxe erfolgt für das Jahr 08 auf der Basis des Geschäftsjahres Glarus,. März 08 Gemeinderat Glarus Friedhof Braunwald Anordnung von Grabräumungen In Anwendung der Friedhofverordnung von Glarus Süd sind auf dem Friedhof Braunwald Grabaufhebungen, d. h. Räumungen von Erd- und Urnengräbern vorgesehen. Betroffen sind Gräber, bei welchen die «mindestens» vorgesehene Ruhefrist von 0 Jahren, gemäss Artikel, Absatz der Friedhofverordnung, abgelaufen ist. Gemäss Artikel 6, Absatz der Friedhofverordnung, müssen Grabaufhebungen im Amtsblatt publiziert Die von der Räumung betroffenen Gräber werden untenstehend aufgelistet. Die Grabreihen werden markiert. Die Hinterbliebenen der in diesen Friedhofteilen beigesetzten Personen werden ersucht, die Grabsteine zwischen dem. und. Mai 08 zu beseitigen. Drittpersonen wird ohne vorherige Bewilligung der Hinterbliebenen das Entfernen von Grabsteinen ausdrücklich untersagt. Wird die angesetzte Frist nicht benutzt, so verfügt die die Räumung der Gräber unter Ablehnung jeder Entschädigungspflicht. Komplette Grabaufhebungen Grabfeld U: Grabfeld Urnenbestattungen, Gräber der Jahre 987 bis 996, 0 Gräber, Nr. bis Grabfeld U: Grabfeld Urnenbestattungen, Gräber der Jahre 988 bis 99, Gräber, Nr. bis sowie 8 und Grabfeld U: Erdbestattungen der Jahre 996 bis 998, fünf Gräber, Nr. bis Detailunterlagen und Grabpläne können beim Bestattungsamt oder auf der Homepage der Gemeinde Glarus Süd eingesehen Das Bestattungsamt ist gerne bereit, allfällige Fragen zu beantworten, Telefon , bestattungsamt@glarus-sued.ch. 876 Schwanden, 6. März 08 Bestattungsamt Glarus Süd Bauausschreibung Sanierung Strasse und Werkleitungen Rosengasse Hätzingen. Auftraggeberin:, Hochund Tiefbau, Bahnhofstrasse 7, Schwanden.. Verfahrensart: Offenes Verfahren gemäss Kantonalem Submissionsgesetz vom. Mai 997 (Stand. Juli 009) und gemäss Artikel Absatz lit. a der Interkantonalen Vereinbarung für das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom. November 99 (Stand. Juli 00) (II G//).. Staatsvertragsbereich unterstellt: Die Ausschreibung ist dem Gatt/WTO-Übereinkommen nicht unterstellt.. Sprache Vergabeverfahren: Deutsch.. Gegenstand: Sämtliche Werkleitungen (Kanalisation, EW, Wasser) entlang der Rosengasse in Hätzingen werden saniert, ersetzt und teilweise ergänzt. Im Zusammenhang mit der Werkleitungssanierung wird der gesamte Strassenkörper neu erstellt. 6. Arbeitsumfang: Grab- und Rohrlegearbeiten (Baumeister), Strassenbauarbeiten Hauptmengen: Belagsabbruch zirka 00 m Aushub/Abtrag fest zirka 000 m EW-Leitungen (NW 0-00) zirka 00 m Kanalisationsleitungen PP SN6, DE 60- zirka 60 m Kontrollschächte zirka Stk. Schlammsammler zirka 0 Stk. Fundationsschicht/Auffüllung lose zirka 00 m Planie zirka 00 m² Abschlüsse zirka 800 m Beläge (Trag- und Deckschicht) zirka 600 t 7. Teilangebote: Nicht zulässig. 8. Varianten: Nein. 9. Aufteilung in Lose: Nein. 0. Arbeitsgemeinschaften: Sind zugelassen.. Eignungskriterien und Nachweise: Gemäss Submissionsunterlagen. Es werden nur Unternehmungen/Arbeitsgemeinschaften für einen Zuschlag berücksichtigt, welche nachweislich die in den Submissionsunterlagen verlangten Bedingungen bezüglich Personal, Einhaltung des Bauprogramms und Referenzen im Werkleitungsbau/Strassenbau vollumfänglich erfüllen können. Die Referenzen müssen für die Unternehmung/Arbeitsgemeinschaft und die eingesetzten Schlüsselpersonen vorgewiesen Angebote, welche die geforderten Submissionsbedingungen in Bezug auf Personal, Einhaltung des Bauprogramms und Referenzen/Erfahrung nicht vollumfänglich erfüllen können, fallen nach Kantonalem Submissionsgesetz Artikel 0, Absatz, für einen Zuschlag ausser Betracht.. Zuschlagskriterien: Gemäss Submissionsunterlagen. Bezugsquelle Ausschreibungsunterlagen: Die Submissionsunterlagen können ab Dienstag,. April 08, bei der Marty Ingenieure AG, Ziegelbrückstrasse 60, Ziegelbrücke, schriftlich per info@marty-ing.ch oder per Fax , bestellt Der Versand erfolgt ab Mittwoch,. April 08. Die Unterlagen werden unentgeltlich, digital per versandt.. Auskunft: Fragen zur Offerte sind schriftlich an die Marty Ingenieure AG, Ziegelbrückstrasse 60, Ziegelbrücke, Peter Elmer, peter.elmer@marty-ing.ch, bis Freitag,. Mai 08, zu senden. Die Beantwortung der Fragen wird an sämtliche Offertbezüger bis am Dienstag, 8. Mai 08, schriftlich zugestellt.. Begehung: Findet keine statt. Der Projektperimeter ist öffentlich zugänglich. 6. Eingabeadresse: Die Offertunterlagen sind an die Marty Ingenieure AG, Ziegelbrückstrasse 60, Ziegelbrücke, mit dem Vermerk «Offerte Sanierung Rosengasse Hätzingen, NICHT ÖFFNEN» einzureichen. 7. Offerteingabe: Freitag, 8. Mai 08, A-Post Schweizer Poststelle, Gewicht > 000 g, vor.00 Uhr bei Poststelle aufgeben. 8. Offertöffnung: Dienstag, 9. Mai 08,.0 Uhr, Gemeindehaus Schwanden, Bahnhofstrasse 7, Schwanden. 9. Bauausführung:. Etappe: Juli bis November 08,. Etappe: April bis Oktober 09. Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus schriftlich Beschwerde eingereicht Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. 876 Schwanden, 9. März 08 Bauausschreibung Ersatzerschliessung Krauchtal. Auftraggeberin:, Wald und Landwirtschaft, Bahnhofstrasse 7, Schwanden.. Verfahrensart: Offenes Verfahren gemäss Kantonalem Submissionsgesetz vom. Mai 997 (Stand. Juli 009) und gemäss Artikel Absatz lit. a der Interkantonalen Vereinbarung für das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom. November 99 (Stand. Juli 00) (II G//).. Staatsvertragsbereich unterstellt: Die Ausschreibung ist dem Gatt/WTO-Übereinkommen nicht unterstellt.. Sprache Vergabeverfahren: Deutsch.. Gegenstand: Baumeisterarbeiten für die Ersatzerschliessung Krauchtal. Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen den Bau einer neuen Wald- und Güterstrasse (zirka, km) sowie den Ausbau bestehender Wald- und Güterstrassen (zirka,0 km). Zudem ist der Bau von drei Brücken geplant. Die Bauarbeiten finden in steilem Terrain statt. Der Baugrund ist anspruchsvoll. Ausmasse zirka: Kulturerdarbeiten m² Aushubarbeiten m³ Strassenplanien 9000 m² Felsabtrag 000 m³ Blocksätze 000 m² Baugrubenabschlüsse (Spundwände) 60 m² Brücken Stk. Verankerte Spundwände 60 m 6. Teilangebote: Nicht zulässig. 7. Varianten: Nein. 8. Aufteilung in Lose: Nein. 9. Eignungskriterien und Nachweise: Gemäss Teil I Angebotsbestimmungen in den Offertunterlagen. 0. Zuschlagskriterien: Gemäss Teil I Angebotsbestimmungen in den Offertunterlagen. Angebote, welche die geforderten Submissionsbedingungen nicht vollumfänglich erfüllen, fallen nach kantonalem Submissionsgesetz Artikel 0, Absatz für einen Zuschlag ausser Betracht.. Bezugsquelle Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich oder per bei der Marty Ingenieure AG, Bau Umwelt Naturgefahren, Ziegelbrückstrasse 60, Ziegelbrücke, Telefon , info@marty-ing.ch, zu bestellen. Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten: Name und Adresse der Bauunternehmung. Die Unterlagen werden unentgeltlich, digital per versandt.. Offertversand: Ab Dienstag,. April 08.. Begehung: Findet keine statt. Der Projektperimeter ist öffentlich zugänglich. Für das Befahren der Krauchtalstrasse muss bei der, Departement Wald und Landwirtschaft, Bahnhofstrasse 7, Schwanden, Telefon , eine Tagesfahr

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