Prozess einer Stromnetz- Konzessionsvergabe am Beispiel Berlin

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1 Prozess einer Stromnetz- Konzessionsvergabe am Beispiel Berlin Paul Wilpert

2 Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren 3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen 2

3 Befristete Erlaubnis zur Nutzung des öffentlichen Bodens Definition Konzession nach 48 EnWG: [ ] die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Energie dienen [ ] Kommunen und Städte regeln Stromnetzverkäufe Vertragsdauer: maximal 20 Jahre Quellen: EnWG (2005) Gemeinsamer Leitfaden von BNetzA und BKartA 3

4 Zielsetzung ist eine sichere, günstige und nachhaltige Energieversorgung Unterliegt EnWG und Kartellrecht Unternehmen sind für Versorungssicherheit verantwortlich Ziele nach EnWG 1: möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltfreundliche Energieversorgung Quellen: EnWG (2005) Gemeinsamer Leitfaden von BNetzA und BKartA 4

5 Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren 3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen 5

6 Transparent und nichtdiskriminierend Rechtzeitige Bekanntmachung Herausgabe von Informationen über Stromnetz transparent & nichtdiskriminierend Begründung der Entscheidung Angemessener Netzpreis 3 Modelle der Nutzungsrechte: Drittkonzessionierung, vollständige Kommunalisierung, Teil- Kommunalisierung Quellen: Gemeinsamer Leitfaden von BNetzA und BKartA Daten und Fakten zu einer möglichen Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes - Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.v. 6

7 KAV erlaubt kaum Zusagen über reinem Netzbetrieb hinaus + 10 % Preisnachlass für Gemeinden + Vergütung von Kosten an öffentlichen Verkehrswegen + Abgabe von Verwaltungskostenbeiträgen - Sonstige Finanz- und Sachleistungen - Übertragung von Versorgungsanlagen - Forderung ausschließlich regenerativen Strom durchzuleiten - Eingriff in Vertriebspolitik des Versorgers Quelle: 3, Konzessionsabgabenverordnung (KAV) von

8 Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren 3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen 8

9 Berlin entscheidet sich für drei stufiges Verfahren Quelle: Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.v. Berliner Morgenpost, Mitbieter für das Berliner Stromnetz alarmieren Kartellamt,

10 Alle drei Nutzungsrechteverfahren im Gespräch Quelle: Stichwort: Konzession 10

11 Konzessionszuschlag anhand des Punktekatalogs Wertungskriterum Punkte 1. Sicherheit und Qualität des Netzbetriebes Verbraucherfreundlichkeit Umweltfreundlichkeit und Ausbau Erneuerbarer Energien Baumaßnahmen Wegenutzung/Entgelte und sonstige Leistungen nach 3 KAV Endschaftsregelung Preisgünstiger/effizienter Netzbetrieb Laufzeit/Kündigungsrechte/Sicherung des Netzeigentums/Haftung 30 Maximal Punktzahl 315 Quelle: Zweiter Verfahrensbrief vom

12 Kooperationen haben zusätzlichen Bewertungskatalog Wertungskriterum Punkte 9. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kooperationspartners Konzeption Kooperation: Öffentlicher Einfluss innerhalb der Kooperation (30 Punkte) Berücksichtigung der Landesinteressen (15 Punkte) Gestaltungsmöglichkeiten des Landes Berlins (15 Punkte) 11. Angemessene Verteilung der Risiken 20 Gesamtpunktzahl Kooperation 100 Maximal Punktzahl Quelle: Zweiter Verfahrensbrief vom

13 Inhalt 1. Einleitung 2. Vergabeverfahren 3. Beispiel Berlin 4. Ausblick/Probleme 5. Quellen 13

14 4. Ausblick/Probleme Berlin Bewerber reichen Entwürfe ein Prüfung und Verhandlung der Entwürfe Finale Angebotsabgabe Neukonzessionierung bis Probleme Überhöhter Kaufpreis & mangelnde Informationen Streitig, welche Anlagen inbegriffen sind Benachteiligung von Neukonzessionären 14

15 5. Quellen Erster ( ) und zweiter Verfahrensbrief ( ) Konzessionsabgabenverordnung KAV von 1992 EnWG von 2005 Gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers von Dezember 2010 Daten und Fakten zu einer möglichen Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes - Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.v. Berliner Morgenpost, Mitbieter für das Berliner Stromnetz alarmieren Kartellamt,

16 Diskussion Sind die Bewertungskriterien und Punkteverteilungen des Berliner Senats nachvollziehbar und berechtigt? 16

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