LEBENSVERSICHERUNG VERKAUFEN 8 WERTVOLLE TIPPS! WORAUF SIE UNBEDINGT ACHTEN SOLLTEN!
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- Katarina Tiedeman
- vor 8 Jahren
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1 LEBENSVERSICHERUNG VERKAUFEN 8 WERTVOLLE TIPPS! WORAUF SIE UNBEDINGT ACHTEN SOLLTEN!
2 Wissen für Alle! Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, vielen Dank, dass Sie sich diesen Ratgeber angefordert haben. Die Welt der Finanzen ist hochkomplex. Wir machen Sie einfacher und verständlicher. Diesen Maßstab haben wir uns bereits vor vielen Jahren auf die Fahnen geschrieben. Die Ansprüche und Bedürfnisse eines jeden Kunden sind unterschiedlich und individuell. Gemeinsam haben Sie jedoch ähnliche Ziele: Sicherheit und Klarheit. Im Schulterschluss mit unseren Partnern und dem laufenden Feedback unserer Kunden, haben wir unseren Expertenstatus festigen und unser Leistungsversprechen optimieren können. Denn nur auf Basis von Transparenz und Informationen, davon sind wir fest überzeugt, können Sie als Kunde, bestmögliche Entscheidungen treffen. Mein Name ist Jens Mittau von der MSD - Makler Service Dresden UG. Ich wünsche Ihnen viel Spaß und Freude beim Lesen des Ratgebers und stehe Ihnen mit meinem Expertenteam bei weiteren Fragen gerne zur Seite. Herzlichst Ihr Jens Mittau
3 Streichung/Kürzung der Bewertungsreserven! Streichung/Kürzung der Bewertungsreserven! Eine neue Reform aus dem letzten Jahr macht tausenden von Versicherten zu schaffen. Bewertungsreserven in Milliardenhöhe werden von den Versicherern gekürzt. Die Auszahlungssummen sinken und die Renditen rasseln in den Keller. Die Reform der Lebensversicherung trifft die Kunden deutlich härter als erwartet. Mahnten die meisten Versicherungsexperten im vergangenen Jahr noch, nicht vorschnell zu handeln, wird nun klar: Die Versicherer machen großzügig Gebrauch von den neuen Regeln. Kunden bekommen deutlich geringere Werte ausgezahlt, als ihnen bisher prognostiziert wurden. Der Grund hierfür ist, dass aufgrund der Neuregelung die Versicherten weniger an den sogenannten Bewertungsreserven beteiligt werden müssen. Ebendiese Neuregelung betrifft grundsätzlich alle Inhaber einer Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung.
4 Nicht nur die kleineren, sondern auch die großen Versicherer haben angekündigt, weniger Geld an Ihre Kunden auszuschütten. Es ist auch vorstellbar, dass einige Versicherer die Beteiligung an den Bewertungsreserven vollständig kürzen werden. Am meisten betroffen dürften Verträge sein, welche vor dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden. Inwieweit Ihr Versicherer Bewertungsreserven zu Ihrem Versicherungsvertrag gekürzt oder gar gestrichen hat, erkennen Sie, indem Sie Ihre letzten Jahresmitteilungen miteinander vergleichen. Gerne können wir auch gemeinsam Ihre Unterlagen prüfen. Welchen Einfluss die Kürzung der Reserven auf die Rendite Ihres Vertrags hat, können Sie unter berechnen.
5 Garantiezins Das sollten Sie wissen. Ein weiterer, wichtiger Punkt ist der sogenannte Garantiezins. Bei dem versprochenen Garantiezins handelt es sich NICHT um die tatsächliche Rendite des Versicherungsvertrages. Versicherer werben derzeit mit einem Garantiezins von 1,25 % auf die kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen (Fondsgebundene Versicherungen haben grundsätzlich keinen Garantiezins). Dieser Garantiezins entspricht allerdings NICHT der Rendite auf Ihre Beitragszahlungen. Denn der Zins wird nur auf den Teil der Versicherungsbeiträge gutgeschrieben, welcher nach Abzug von Verwaltungs-, Vertriebs- und Risikokosten übrig bleibt. Diesen Teil der Beiträge nennt man Sparanteil. Die Rendite auf eingezahlte Beiträge liegt daher deutlich darunter. Ein realistisches Bild über die Rentabilität Ihres Vertrages erhalten Versicherte also nur, wenn Sie die tatsächliche Höhe des Sparanteils Ihrer Versicherung kennen. Mit unserer Kurz-Bewertung (unter kann in wenigen, einfachen Schritten die derzeitige Rendite auf den laufenden Beitrag ermittelt werden.
6 Kapitalertrags- / Abgeltungssteuer Das fällt an! Zu prüfen ist, ob bei einem Versicherungsvertrag eine Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer anfällt. Grundsätzlich gilt: Verträge, welche vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben, steuerfrei sind. Jedoch gibt es bei einem Verkauf von Versicherungsverträgen Ankaufgesellschaften am Markt, bei denen dennoch die Kapitalertragssteuer abgezogen und einbehalten wird. In einem solchen Fall verlieren Kunden bares Geld. Deshalb sollte man sich besonders sorgfältig über den jeweiligen Anbieter Informieren. Bei Verträgen, die 2005 und später abgeschlossen wurden, zahlen Versicherte 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag auf die Erträge. Die Abgeltungssteuer fällt an, sobald der Vertrag Gewinne erwirtschaftet. Unser Ankaufpartner bezahlt den Kaufpreis von über 12-jährigen Verträgen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer an Kunden aus. Als besonderes Highlight, wird dem Kunden, bei Verträgen mit einer Laufzeit von unter 12 Jahren, 30 % der anfallenden Steuer zusätzlich erstattet. Ein weiteres Plus für Sie.
7 Versicherungsschutz (Risikoschutz) Der Risikoschutz in den Lebensversicherungsverträgen bietet Schutz für Hinterbliebene. Wie viel Risikobeitrag ein Versicherter hier in seinen Lebensversicherungsvertrag einbezahlt, hängt von Alter und Gesundheit ab. Häufig ist der Risikoschutz in einer Lebensversicherung jedoch teuer erkauft. Als Alternative bietet eine Risikolebensversicherung hohen Schutz für kleines Geld. Sie dient allerdings nicht der Altersvorsorge, sondern ausschließlich zum Schutz der Hinterbliebenen. Welche Variante für Sie die rentablere ist, können Sie herausfinden, indem Sie Ihren Risikobeitrag Ihres Versicherungsvertrages, mit dem Beitrag einer Risikolebensversicherung vergleichen. TIPP: Wir raten dringlichst davon ab, einen Lebensversicherungsvertrag zu verkaufen, wenn ein Wechsel in eine kostengünstigere Risikolebensversicherung, beispielsweise aufgrund der Gesundheit, nicht mehr möglich ist. Jedoch handelt es sich hierbei um Einzelfälle. Ein Wechsel ist in vielen Fällen möglich.
8 Auszahlungshöhe und Auszahlungsgeschwindigkeit Vorsicht: Schwarze Schafe! Bei dem Verkauf eines Versicherungsvertrages ist immer auf die Höhe der Auszahlung und die Auszahlungsgeschwindigkeit zu achten. Damit schließen Sie von vorneherein die schwarzen Schafe im Markt aus. Zweifelhafte Anbieter erkennen Sie zum Beispiel daran, dass sie den Kaufpreis nur in Raten und über einen langen Zeitraum zahlen wollen oder bereits für ein Angebot eine überteuerte Gebühr fordern. Am besten die Finger weg von solchen Angeboten! Unser Partner erstattet bereits nach 18 Tagen den Kaufpreis auf das gewünschte Konto des Kunden, unabhängig von der Kündigungsfrist eines Versicherers. Erspartes Schützen!
9 Beitragszahlungen und Kündigungsfristen Ein Versicherungsvertrag kann je nach zahlweise des Vertrages gekündigt werden. Bei einer beispielsweise monatlichen Beitragszahlung kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum nächsten Monatsersten aufgelöst werden. Zusätzlich ist eine Kündigung des Vertrages immer zum Ende eines jeden Versicherungsjahres möglich. Bei einer Kündigung des Versicherungsvertrages wird nur der Rückkaufwert zzgl. der bis dahin entstandenen Überschussanteile ausbezahlt. Die Auszahlung kann somit deutlich niedriger ausfallen, als die bisher einbezahlten Beiträge. Wir prüfen Ihren Vertrag! Sichern Sie sich Ihre Auszahlung des Kaufpreises am 18. Tag und die kostenlose Plausibilitätsprüfung Ihres Vertrages. Holen Sie sich, was Ihnen zusteht!
10 Policendarlehen In einigen Fällen können sich Versicherte mit einem Policendarlehen kurzfristig finanziellen Freiraum verschaffen. Der Zinssatz für ein Policendarlehen ist fast immer deutlich günstiger als bei einem Ratenkredit. Zudem ist das Policendarlehen höchst flexibel, da es zu jeder Zeit zurückgezahlt werden kann. Im Falle eines langfristigen Liquiditätsbedarfes ist ein Policendarlehen allerdings nicht ratsam. Sollten Sie dennoch ein Policendarlehen in Anspruch nehmen wollen, liefern wir Ihnen maßgeschneiderte und optimale Rahmenbedingungen. Vom Bankpartner bis hin zur ratenfreien Beleihung wird alles speziell auf Sie zugeschnitten.
11 Rechtliche Nachbearbeitung Als Privatperson scheint es fast unmöglich zu prüfen, ob ein Anspruch auf einen höheren Rückkaufswert besteht, als der vom Versicherer ausgewiesen. Das betrifft insbesondere Versicherungsverträge, welche im Zeitraum zwischen 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Denn genau in diesen Verträgen finden sich häufig unwirksame Klauseln zur Rückkaufswertberechnung und somit hohes Nachzahlungspotenzial. Wir bieten unseren Kunden an, die Verträge kostenlos zu prüfen und uns bei entsprechenden Erfolgsaussichten mit dem Versicherungsunternehmen auseinanderzusetzen. Hier können die Rückkaufswerte häufig deutlich erhöht werden. Die Vorabprüfung und der komplette Abwicklungsprozess sind für die Kunden vollkommen kostenlos ( Alternativ können Versicherte dafür einen Fachanwalt einschalten. Das Kostenrisiko trägt der Kunde dann aus eigener Tasche.
12 Was ist jetzt zu tun? Holen Sie sich den Ordner mit Ihren Versicherungsunterlagen. Nehmen Sie die Daten der letzten Wertmitteilung (Rückkaufswert) und berechnen Sie die derzeitige Rendite Ihres Vertrages. Hier können Sie beispielsweise unsere Kurzbewertung nutzen. ( Sollten die Ihnen vorliegenden Daten veraltet sein, fordern Sie schnellstmöglich Informationen bei Ihrem Versicherer an (Dies kann mit einem mittelfristigen Zeitaufwand verbunden sein). Seien Sie hartnäckig oder machen Sie es sich einfach und beauftragen Sie uns, es wird sich für Sie lohnen! Treffen Sie, wenn Ihnen alle Eckdaten zu Ihrem Vertrag vorliegen, die Rendite berechnet ist und alle für Sie offenen Fragen beantwortet sind, die Entscheidung, ob Sie Ihren Vertrag aufrecht erhalten oder beenden wollen. Lassen Sie sich Zeit, aber nicht zu viel. Denn es könnte Sie bares Geld kosten!
13 Zusammenfassung: Ich hoffe, wir konnten Ihnen mit unserem Ratgeber wertvolle Tipps und Informationen an die Hand geben. Transparenz und Wissen sind die besten Entscheidungsgrundlagen für jedes weitere Vorgehen. Die Basis hierfür sollten wir geschaffen haben. Das wohl Wichtigste aber ist, dass Sie sich mit Ihrer Entscheidung Ihren Vertrag zu verkaufen, zu kündigen oder aufrecht zu erhalten wohl fühlen. Natürlich kann dieser Ratgeber nicht alle Facetten beleuchten. Jedoch haben wir die wichtigsten Themen aufgeführt und erläutert. Aber überlassen Sie nichts dem Zufall. Wir als Experten stehen Ihnen bei all Ihren Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach an unter: Wir freuen uns auf Sie! Herzlichst Ihr Jens Mittau
14 Impressum: Herausgeber: MSD - Makler Service Dresden UG Loschwitzer Straße Dresden Telefon: j.mittau@msd-ug.de Website: Rechtliche Angaben: Vertretungsberechtigt und inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Jens Mittau (j.mittau@msd-ug.de) Registergericht: Dresden Registernummer: HRB Weitere Informationen: Erklärung zum Datenschutz anzeigen Haftungshinweise (Disclaimer) anzeigen
15 Rechtshinweis: Die zur Verfügung gestellten Informationen in diesem Ratgeber werden von der MSD - Makler Service Dresden UG regelmäßig überprüft und aktualisiert. Trotz aller Sorgfalt können sich Daten zwischenzeitlich verändern oder verändert haben. Eine Haftung oder eine Garantie für die Aktualität, die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Die Informationen können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert, ergänzt oder gelöscht werden. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Der Verweis auf externe Webseiten oder Links anderer Betreiber bzw. Anbieter bedeutet keine Übernahme der Verantwortung für den Inhalt oder für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dort bereitgestellten Informationen. Die MSD - Makler Service Dresden UG ist für die Inhalte der externen Webseiten und Links nicht verantwortlich. Die Verantwortung für den Inhalt einer Webseite oder eines Links liegt deshalb stets beim jeweiligen Anbieter bzw. Betreiber. Copyright: Eine Verwendung oder Vervielfältigung der Informationen und Daten, sowie auch die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von der MSD - Makler Service Dresden UG.
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