Betreuungsvereinbarung
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- Falko Dresdner
- vor 6 Jahren
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1 DAHEIM NICHT ALLEIN Betreuungsvereinbarung über Betreutes Wohnen zu Hause z w i s c h e n dem Landkreis Haßberge, Pflegestützpunkt, Am Herrenhof 1, Haßfurt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde xxxxxxx, sozialer Bürgerdienst xxxxxxxxxxx - nachstehend als Betreuungspartner bezeichnet - u n d Frau/Herr., wohnhaft in Musterdorf, Musterweg 17 Sehr geehrte Frau/Herr, der Landkreis Haßberge schließt mit Ihnen ab xx.xx.xxxx folgende Vereinbarung über das Betreute Wohnen zu Hause ab: 1. Inhalt und Ziel des Betreuten Wohnens zu Hause Betreutes Wohnen zu Hause ist eine neue Wohn- und Betreuungsform in der eigenen Häuslichkeit. Durch den Pflegestützpunkt beim Landratsamt Haßberge wird die ehrenamtliche und professionelle Hilfe für Sie so zusammengestellt, wie dies erforderlich ist, um das Ziel des betreuten Wohnens zu erreichen. Ziel ist es, dass Sie sich ein hohes Maß an eigenständiger Lebensführung in ihrer eigenen Wohnung sichern können. Die Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung sollen Sie bei der Sicherung der selbständigen Lebensführung unterstützen und zwar solange als möglich auch bei zunehmender Hilfs- und Pflegebedürftigkeit. 2. Leistungen der Betreuungspartner a. Grundleistungen Sie erhalten von den Betreuungspartnern die nachstehend aufgeführten Grundleistungen. Im Abstand von zwei Wochen werden Sie von einer ehrenamtlichen Bezugsperson ihres Vertrauens zu Hause besucht. Diese vereinbart zuvor telefonisch einen Besuchstermin mit Ihnen. Seite 1 von 5
2 Sollten Sie sich in Kurzzeitpflege oder einer Klinik befinden, bieten wir diese Besuche auch in der Einrichtung für Sie an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dieses Angebot nur in Einrichtungen, die sich im Landkreis Haßberge befinden durchgeführt werden kann. Sie erhalten von den Betreuungspartnern bei auftretenden Problemen soziale Beratung und Betreuung. Ihnen wird für diesen Fall eine örtliche Kontaktperson mitgeteilt. Außerdem ist der Pflegestützpunkt von Montag bis Freitag für Sie erreichbar. Stehen schwierige Entscheidungen an, bieten wir die Möglichkeit der Fallkonferenz. Hier treffen sich wichtige Beteiligte (z.b. Betroffener, Betreuer, Pflegedienst) um beispielsweise zu besprechen, wie Ihre Versorgung bei akuten Ereignissen etc. gesichert werden kann. Die Betreuungspartner unterstützen Sie auf Wunsch ferner bei der Abfassung einer Vorsorgevollmacht sowie einer Betreuungs- oder Patientenverfügung. Die bei der Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht beim Landratsamt anfallende Verwaltungsgebühr ist für Sie mit dem vereinbarten Betreuungsentgelt abgegolten. Auf Wunsch erhalten Sie von den Betreuungspartnern auch eine fachkundige Wohnberatung. Diese beinhaltet unter anderem die Vorbereitung und Organisation notwendiger Anpassungen der Wohnung bzw. des Hauses an körperliche oder psychische Einschränkungen wegen Krankheit oder Behinderung. Die Betreuungspartner vermitteln Ihnen die erforderlichen Dienstleistungen im Bereich der ambulanten Pflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung entsprechend den Bestimmungen der Pflegeversicherung. Bei Erkrankung oder nach einem Krankenhausaufenthalt organisieren die Betreuungspartner gemäß ihrem Auftrag notwendige Dienstleistungen (z. B. Vermittlung eines Kurzzeitpflegeplatzes). Sollten Sie sich im Krankenhaus befinden, organisiert und koordiniert ein Ansprechpartner in Zusammenarbeit mit dem Krankenhaussozialdienst die Rückkehr in Ihr Zuhause. Falls die Einweisung ins Krankenhaus akut erfolgt ist, kann ein Dienstleistungseinsatz auf Wunsch erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise das Schließen von Fenstern und Türen, bzw. die Versorgung von Haustieren. Voraussetzung für diesen Einsatz ist die gesonderte Abgabe einer Erklärung im Anhang. In dem von Ihnen gewünschten Umfang koordinieren die Betreuungspartner die Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und anderen Stellen. Dabei wird das Ziel verfolgt, Sie bei Erkrankung und Rehabilitation optimal zu versorgen. Sie haben die Möglichkeit, sich entweder telefonisch über die Möglichkeiten der Betreuung und Pflege zu Hause oder persönlich im Pflegestützpunkt Haßberge beraten zu lassen. Hierzu zählt auch die allgemeine Beratung über Vorsorgemaßnahmen. Seite 2 von 5
3 Zu den Grundleistungen gehören außerdem folgende Angebote: Monatlich finden Veranstaltungen für die Klienten des Betreuten Wohnens zu Hause in Ihrer Gemeinde statt. Über diese Treffen werden Sie regelmäßig informiert und bei Bedarf geholt und wieder nach Hause gebracht. Information und Beratung von Angehörigen, Vermittlung von Hilfen im Haushalt und für Haus und Garten sowie sonstiger notwendiger Dienstleistungen für Menschen im Alter. Bei Bedarf vermittelt Ihnen die Koordinationskraft einen Hausnotruf Ihrer Wahl. Falls eine Pflegestufe besteht, leistet die Pflegekasse einen Anteil an den Kosten b. Büro- und Telefonbereitschaft im Pflegestützpunkt Die Koordinationskraft für das Betreute Wohnen zu Hause ist unter der Telefonnummer 09521/ erreichbar. Das Büro des Pflegestützpunktes im Landratsamt Haßberge ist an den Werktagen wie folgt besetzt: Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dann unter den Telefonnummern 09521/ sowie 09521/ für Ihre Anliegen erreichbar. c. Wahlleistungen Gegen gesonderte Vergütung können Sie zusätzliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die derzeit angebotenen Wahlleistungen und das dafür jeweils anfallende Entgelt entnehmen Sie bitte der Anlage zu dieser Vereinbarung. Bei einer Änderung des Angebots werden Sie unverzüglich informiert. Vor Inanspruchnahme der Wahlleistungen beraten wir Sie gerne über eventuell in Frage kommende Kostenträger. 3. Betreuungsentgelt Für die Erbringungen der Grundleistungen verpflichten Sie sich ein pauschales Betreuungsentgelt in Höhe von 18,40 (in Worten: achtzehn Euro, vierzig Cent) für jeden angefangenen Kalendermonat zu zahlen. Die Betreuungspauschale wird vom Pflegestützpunkt für jedes Quartal per Lastschrift im Nachhinein von ihrem Bankkonto eingezogen. Seite 3 von 5
4 Die Höhe der monatlichen Pauschale ist abhängig von der Entwicklung der Personal- und Sachkosten der Betreuungspartner sowie von öffentlichen Förderungen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung wird das Projekt Betreutes Wohnen zu Hause im Landkreis Haßberge noch vom Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie vom Landkreis Haßberge gefördert. Es fällt deshalb nur ein geringes Betreuungsentgelt an. 4. Laufzeit der Vereinbarung Die Vereinbarung läuft unbefristet. Sie erlischt, sobald Sie die oben genannte Wohnung dauerhaft verlassen, z. B. bei Wegzug oder bei Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Betreuungsentgelts für den angefangenen Kalendermonat besteht nicht. Die Vereinbarung kann zudem in den ersten drei Monaten der Laufzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden. Danach gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von mindestens einem Monat bis zum Ende des laufenden Kalendervierteljahres. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 5. Schweigepflicht / Datenschutz Das haupt- und ehrenamtliche Personal der Betreuungspartner ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern professionelle Pflege notwendig wird, wünschen Sie möglichst eine Versorgung durch den Pflegedienst: Sozialstation XY in Musterdorf. Sie erklären folgendes (zutreffendes ist angekreuzt): Ich möchte, dass mein Wunsch diesem Pflegedienst mitgeteilt wird. Ich bin damit einverstanden, dass dieser Pflegedienst mit mir Kontakt aufnimmt, mich kostenlos berät sowie über Angebote und Veranstaltungen informiert. Falls ich diesen Dienst mit meiner Pflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung beauftrage, bin ich damit einverstanden, dass die Betreuungspartner diejenigen Informationen an den Pflegedienst weitergeben, die zur Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen notwendig sind. Ich bin damit einverstanden, dass die Betreuungspartner nur die Informationen an Kostenträger insbesondere an meine Pflegekasse - weitergeben, die zur Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung und zur Abrechnung der erbrachten Leistungen notwendig sind. Im Übrigen gilt die von Ihnen gegenüber dem Pflegestützpunkt abgegebene Datenschutzerklärung. Soweit keine Vereinbarungen getroffen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Seite 4 von 5
5 6. Änderung dieser Vereinbarung, Unwirksamkeit Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Vereinbarungen in diesem Vertrag unwirksam sein, so soll der Vertrag im Übrigen wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung tritt eine Regelung, die der unwirksamen Vereinbarung wirtschaftlich am nächsten kommt. Unterschriften Betreungsnehmerin Die Fachkraft des Pflegestützpunkts Haßberge hat mich über die vorstehenden Regelungen ausführlich informiert. Ich habe mir die Vereinbarung vor der Unterzeichnung gründlich durchgelesen., den Landratsamt Haßberge, Pflegestützpunkt, den Seite 5 von 5
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