Botschaft zum Entwurf des Beschlusses betreffend die Gewährung einer Subvention für den Bau der neuen Primarschule Borzuat in Siders

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1 Botschaft zum Entwurf des Beschlusses betreffend die Gewährung einer Subvention für den Bau der neuen Primarschule Borzuat in Siders Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Wir freuen uns, Ihnen zusammen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf des Beschlusses betreffend die Gewährung einer kantonalen Subvention für den Bau der neuen Primatschule Borzuat in Siders zu unterbreiten. Zuerst geben wir Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Situation, in welcher sich die Schule von Borzuat befindet. Danach präsentieren wir Ihnen das erwähnte Bauprojekt, seine Begründung, die Räumlichkeiten, die gesamten Baukosten und die Kosten, die subventioniert werden; abschliessend geben wir einige Erwägungen bezüglich der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen. 1. ALLGEMEINES Im Dezember 2006 hat die Stadt Siders einen «Leitplan der Schulen von Siders» verabschiedet, der die Schulbevölkerung auf Gemeindegebiet geografisch aufteilt, die Benutzung der verschiedenen Schulen optimiert und zeitlich wie auch gebäudetechnisch zukünftige Realisationen sowie die Sanierung von bestehenden Bauten plant. Die Schule von Borzuat figuriert als Priorität in diesem Leitplan. Die Gebäude des Schulkomplexes von Borzuat wird gegenwärtig von 436 Schülern, davon 159 Deutsch sprechenden Schülern benutzt, die auf verschiedene Stufen verteilt sind: 69 Schüler im Kindergarten und 367 Schüler in Primarklassen. Im Anschluss an die Realiserung der Kinderkrippe auf dem Terrain des Europaplatzes wird die Schule von Borzuat allerdings in Zukunft junge Kinder aufnehmen, angesichts der Leistungen, die von dieser neuen Struktur angeboten werden und zwar für Kinder der Kinderkrippe und des Préau (Aufnahmestruktur von Kindern vor und nach der Schule). Die Kinderkrippe ist auch in der Lage, die Mahlzeiten für die Kantine (12 15-jährige Schüler) zu liefern. Die Schule von Borzuat umfasst verschiedene Schulgebäude, die entsprechend der Entwicklung der Bedürfnisse gebaut wurden, wobei die Zweckbestimmung verschieden ist und im vorliegenden Projekt einbezogen wird. - Beizubehaltende Gebäude, die vom Projekt nicht direkt betroffen sind: Ehemalige Gerichtsschreiberei (Ancien Greffe) (Nr. 1 auf dem Plan), gebaut im Jahre 1920 und die angrenzende Turnhalle, deren Wert als Kulturerbe erwiesen ist. Die Raumstruktur des Gebäudes erlaubt es nicht mehr, Schulräumlichkeiten unterzubringen. Dieses Gebäude wird zu schulischen Zwecken nicht mehr

2 - 2 - benutzt. Die Gemeinde Siders entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt über dessen Zweckbestimmung. Subventionen müssen keine zurückbezahlt werden, da das Gebäude über 40 Jahre alt ist. Die gleiche Feststellung gilt auch für das Gebäude der Klosterfrauen (Nr. 2), deren Raumgestaltung übertrieben klein ist. - Gebäude, das innerhalb der Interventionszone beibehalten werden muss : La Barre (Nr. 3), gebaut zwischen 1940 und 1948, und vervollständigt durch eine Turnhalle (Nr. 7), die 1974 gebaut wurde und den Bedürfnissen entspricht, später aber renoviert werden muss, um den neuen Normen zu entsprechen. - Gebäude, das abgerissen werden muss : Die Deutsche Schule (Nr. 4), gebaut zwischen 1908 und 1909, die weder den pädagogischen, noch energetischen oder seismologischen Anforderungen entspricht. Die provisorischen Pavillons (Nr. 5) werden ebenfalls abgebrochen. 2. BESCHREIBUNG DES PROJEKTS In seinem Entscheid vom 31. Januar 2008 stimmte der Vorsteher des Departements für Erziehung, Kultur und Sport dem Bauprogramm zu und bewilligte die Ausschreibung des Projekts angesichts der Vergabe des Architekturmandates, unter Vorbehalt von späteren Beschlüssen des Staatsrates und des Grossen Rates. Er kündigte die Ausrichtung von kantonalen Subventionen im Rahmen der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen auf diesem Gebiet an. Die Prüfung des Dossiers wurde anschliessend in Zusammenarbeit mit den betroffenen Dienststellen des Staates weitergeführt und führte zum nachfolgend aufgezeichneten Projekt. 2.1 Räumlichkeiten Es sind folgende Räumlichkeiten vorgesehen : Anzahl Einheiten Anzahl subventionierter Einheiten Untergeschoss 1 Turnhalle Geräteraum 1 Technisches Lokal 2 WC Mädchen und Knaben 1 Umkleidekabine und Dusche für Lehrpersonen + Behinderte 1 Umkleidekabine und Dusche Mädchen 1 Umkleidekabine und Dusche Knaben 1 Raum für den Abwart Erdgeschoss 1 Gemeinsamer Eingang 1 Eingangshalle 1 Raum für Lehrpersonen Raum für Stützunterricht Raum für technisches Gestalten Stock 4 Klassenzimmer Raum für technisches Gestalten Raum für Stützunterricht Räume für Gruppenunterricht 2 WC Mädchen und Knaben 1 WC für Behinderte

3 Stock 5 Klassenzimmer Raum für technisches Gestalten Räume für Gruppenunterricht 1 WC Mädchen und Knaben 1 Raum für Reinigungsgeräte Anzahl Einheiten (ohne Turnhalle) Beschreibung Das Volumen, die Position und die architektonische Behandlung des Neubaus (Nr. 6) verstärken die Gebäude der ehemaligen Gerichtsschreiberei (Nr. 1) und La Barre (Nr. 3); jedes Gebäude behält seine Autonomie und zusammen bilden sie eine harmonische Einheit. Das neue Gebäude bildet einen ausgeglichenen Übergang zwischen dem Gebäude La Barre und der ehemaligen Gerichtsschreiberei und bietet im Norden einen Blick auf die Rebberge und die Berge. Die allgemeine Organisation der Komplexe, welche die neue Turnhalle (Nr. 6 im Untergeschoss) und die alte Turnhalle (Nr. 7) miteinander verbindet, kann als originell bezeichnet werden. So werden in der Tat wichtige Synergien geschaffen, die bei der Benutzung der neuen und alten Räumlichkeiten viel Spielraum lassen. Die beiliegenden Pläne geben einen detaillierten Überblick über die vorgängige Projektbeschreibung und das Projekt als Ganzes. 3. KOSTEN DES GEPLANTEN BAUS Der Kostenvoranschlag der Architekten beläuft sich auf Fr. 12' und ist wie folgt aufgeteilt: BKP Details Klassenzimmer Turnhalle Total nach BKP 0 Grundstück Fr. 19'073. Fr. 12'777. Fr. 31' Vorbereitungsarbeiten Fr. 426'165. Fr. 328'518. Fr. 754' Gebäudekosten Fr. 4'926'283. Fr. 3'300'000. Fr. 8'226' Betriebseinrichtung Fr. 70'879. Fr. 177'633. Fr. 248' Umgebungskosten Fr. 713'431. Fr. 731'847. Fr. 1'445' Baunebenkosten Fr. 781'170. Fr. 523'287. Fr. 1'304' Ausstattung Fr. 416'790. Fr. 279'198. Fr. 695'988. TOTAL Fr. 7'353'791. Fr. 5'353'260. Fr. 12'707' ZUGELASSENE KOSTEN FÜR DIE SUBVENTIONIERUNG In seinem Bericht vom 24. März 2010 gibt der Kantonsarchitekt eine detaillierte Analyse der Kosten und stellt die nachstehend aufgeführten Subventionsvorschläge vor, die den gegenwärtigen Reglementen, den aktuellen Normen und den Kosten, die berücksichtigt werden können, Rechnung trägt.

4 - 4 - Um den Rahmen dieser Botschaft nicht unnötig zu überziehen, geben wir Ihnen nur eine Übersicht der zur Subvention zugelassenen Beträge. Der detaillierte Bericht des Kantonsarchitekten wird der parlamentarischen Kommission übergeben; auf Wunsch können zusätzliche Erklärungen abgegeben werden. BKP Details Klassenzimmer Turnhalle Total nach BKP 0 Grundstück Fr. 0. Fr. 0. Fr Vorbereitungsarbeiten Fr. 0. Fr. 0. Fr Gebäudekosten Fr. 4'708'412. Fr. 2'267'013. Fr. 6'975' Betriebseinrichtung Fr. 0. Fr. 0. Fr * Umgebungskosten Fr. 917'245. Fr. 90'675. Fr. 1'007' Baunebenkosten Fr. 67'500. Fr. 32'500. Fr. 100' Ausstattung Fr. 190'662. Fr. 90'681. Fr. 281'343. TOTAL Fr. 5'883'819. Fr. 2'480'869. Fr. 8'364'688. * Die Berechnung des zugelassenen Betrages für die Rubrik BKP 4 bezieht sich auf alle Flächen, die für bestehende Bauten und für den neuen Bau berücksichtigt werden können. Es wird kein anderer Betrag berücksichtigt für Umgebungskosten bezüglich zukünftiger Veränderungen der bestehenden Gebäude. Die Differenz zwischen dem präsentierten Kostenvoranschlag und dem zur Subvention zugelassenen Betrag ist hauptsächlich auf nachstehende Punkte zurückzuführen: - Die Kosten bezüglich der Rubriken BKP 0, 1 und 3 sind gemäss dem Reglement zur Festlegung der Weisungen und Richtlinien über Schulhausbauten vom 23. März 2005 nicht subventionsberechtigt. Der Kostenunterschied beläuft sich auf etwas mehr als 1 Million Franken ; - Bei den Rubriken BKP 4, 5 und 6 sind die Kosten nur teilweise zugelassen und zwar aus Gründen der Anwendung von Pauschalen, die aus den erwähnten Bestimmungen hervorgehen. Nicht berücksichtigt werden insbesondere Kosten im Zusammenhang mit den Kosten für eingefügte Zinsen, Versicherungen und Taxen. Der Kostenunterschied beläuft sich auf etwas mehr als 2 Millionen Franken. - Die Bauherrschaft hat beschlossen, eine Turnhalle zu bauen, deren Dimensionen (14 x 28 x 6) grösser sind als die vom Departement anerkannten Dimensionen (12 x 24 x 6). Das grössere Volumen von 36% oder 624 m 3 ist nicht subventionsberechtigt. Der Kostenunterschied (BKP 2) ist etwas mehr als 1 Million Franken. 5. ARCHITEKTONISCHE BARRIEREN Das Gebäude wird mit einem Lift ausgestattet sowie mit einem rollstuhlgängigen WC. Demzufolge ist das ganze Gebäude für Behinderte zugängig. 6. ENERGIE Die Subventionierung unterliegt der Bedingung des Erhalts des Minergielabels.

5 FINANZIELLE ASPEKTE Gemäss der von der kantonalen Finanzverwaltung durchgeführten Prüfung kann die finanzielle Situation der Gemeinde Siders als gut bezeichnet werden, auch mit den zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dieser neuen Investition. Das Projekt figuriert in der Vierjahresplanung des Staates Wallis. 8. ABSCHLIESSENDE ERWÄGUNGEN Aufgrund der eingereichten Dokumente haben wir festgestellt, dass der detaillierte Kostenvoranschlag und das vorgestellte Projekt den kantonalen Bestimmungen entsprechen. Wir schlagen vor, diese Arbeiten zu subventionieren und zwar auf der Basis des Betrages von Fr. 8'364' Wir hoffen, dass der Grosse Rat den Entwurf, den wir ihm mit der vorliegenden Botschaft vorlegen, annimmt und versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete unserer vorzüglichen Hochachtung und empfehlen Sie, samt uns, dem Machtschutz Gottes. Sitten, den 31. März 2010 Der Präsident des Staatsrates: Der Staatskanzler: Claude Roch Philipp Spörri Beilagen für die Mitglieder der parlamentarischen Kommission: - Bericht der Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie - Entscheid des Staatsrates, der diese Botschaft annimmt - Grundsatzentscheid betreffend Subventionierung des DEKS

6 - 6 - Situationsplan Legende : 1 : Ehemalige Gerichtsschreiberei 2 : Gebäude der Klosterfrauen 3 : La Barre 4 : Deutsche Schule 5 : Provisorische Pavillons 6 : Neubau 7 : Alte Turnhalle Querschnitte

7 - 7 - Untergeschoss Erdgeschoss 1. und 2. Stock (Nr.6)

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