DER INHALT UNSER BLICK AUF DIE WIRTSCHAFT
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- Miriam Burgstaller
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1 JAHRESBERICHT 2015
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3 DER INHALT WAS UNS BEWEGT UNSER BLICK AUF DIE WIRTSCHAFT GEMEINSAM POLITISCH EINFLUSS NEHMEN WIR SPRECHEN MITEINANDER DER VORSTAND DIE STAMMGRUPPEN UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DIE MITGLIEDORGANISATIONEN DIE FINANZEN /19 Bildnachweis: S. 1 Gotthard-Basistunnel S. 2 Publikumstag Campus Sursee S. 6 Berner Münster S. 10 Taminabrücke, Pfäfers SG S. 12 Roche-Bau 1, Basel S. 14 «Hängende Gärten» Hunziker Areal, Zürich 3
4 WAS UNS BEWEGT 2015 war ein bewegtes Jahr. Erneut nach oben bewegte hat sich die Anzahl Gesetzesartikel, Verordnungen und Reglemente. Damit sind zusätzliche Anforderungen an die Unternehmen verbunden. Im Januar bewegte sich der Eurokurs schlagartig nach unten, was die Schweizer Wirtschaft stark forderte. Im Oktober bewegte sich mit den eidgenössischen Wahlen das Parlament nach rechts, wobei die Anzahl Parlamentarier aus der Bauwirtschaft leider nach unten sank. Das hat auch damit zu tun, dass unser Präsident Hans Killer nach acht Jahren im Nationalrat nicht mehr zur Wahl angetreten ist. Politisch erfolgreich ist, wer seine Kräfte gezielt bündelt und seine Anliegen im richtigen Zeitpunkt den richtigen Personen klar mitteilt. Der Austausch und die Zusammenarbeit innerhalb von bauenschweiz und mit uns nahestehenden Organisationen sind dem Vorstand und der Geschäftsstelle ein grosses Anliegen. Das Politscreening gewährleistet, dass wir alle bauwirtschaftlich relevanten Interessen auf dem Radar haben und reagieren können. Wichtig ist, dass wir bei relevanten Vernehmlassungen pointiert Stellung nehmen und wenn immer möglich schon vorher bei geplanten Gesetzesvorlagen mitwirken. Zum Beispiel konnten wir in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen die völlig überladene Vorlage zum Raumplanungsgesetz bereits im Rahmen der Vernehmlassung stoppen standen zudem die Revision des öffentlichen Beschaffungswesens, der NAF (Nationalstrassen- und Agglomerations-Fonds) und die Energiestrategie 2050 gross auf unserer Agenda. Bei diesen und zahlreichen anderen wichtigen Geschäften werden wir auch 2016 unseren Einfluss geltend machen. Klar ist, dass wir uns bewegen und nicht stillstehen. Wir setzen uns in Bundesbern ein für unsere Schweiz, unsere Baukultur, unsere bauwirtschaftlichen Interessen. Darauf können Sie bauen. alt Nationalrat Hans Killer Präsident bauenschweiz Dr. Benjamin Wittwer Direktor bauenschweiz Foto: Paul F. Talman, Ueberstorf 4
5 UNSER BLICK AUF DIE WIRTSCHAFT Die bauwirtschaftliche Lage hat sich 2015 nach einer langen Phase der Hochkonjunktur auf einen Abwärtspfad begeben. BAKBasel errechnete in ihrer Prognose einen Rückgang der Bautätigkeit von 1,9 % für 2015 und 1,3 % für Ab 2017 werden dann aber bereits wieder steigende Bauinvestitionen erwartet. Verschiedene Indikatoren deuten auf die Abkühlung hin. So hat im Hochbau die Anzahl leer stehender Wohnungen in den letzten Jahren weiter zugenommen und liegt 2015 bei rund oder knapp 1,2 %. Das Immobilienberatungsunternehmen Wüest & Partner rechnet in der Herbstausgabe seines Immo-Monitorings mit deutlich negativen Korrekturen im Hochbau; die Lage würde sich aber 2016 bereits stabilisieren. Verschiedene Sparten sind laut Experten gegenwärtig mit rückläufigen Umsätzen konfrontiert die seit rund zwei Jahren abnehmenden Zahlen der Baubewilligungen widerspiegeln nun offenbar auch die Umsätze zahlreicher Bauunternehmen. Deutlich rückläufig sind auch die Zahlen zu den Zementlieferungen. Diese haben im 4. Quartal 2015 um 4,2 % gegenüber dem 4. Quartal 2014 abgenommen. Über das ganze Jahr 2015 sind die Zementlieferungen gegenüber 2014 gar um gut 7,9 % zurückgegangen. Auch Umfragen aus unseren eigenen Branchen offenbaren eine weniger euphorische Stimmung als in den Jahren davor. Sowohl beim Projektierungssektor als auch beim Bauhaupt- und Ausbaugewerbe ist eine gewisse Zurückhaltung spürbar. Dies betrifft die Beurteilung der gegenwärtigen Geschäftslage als auch die Einschätzung der näheren Zukunftsaussichten. Insgesamt dürfte der Rückgang aber nicht allzu dramatisch und nicht von sehr langer Dauer sein, treffen die Einschätzungen der Experten zu. Schwieriger zeigt sich die Lage bei den Preisen. Die Kurve der Preiserwartungen im Baugewerbe zeigt deutlich, dass bereits seit 2007 die Mehrheit der Befragten mit sinkenden Preisen rechnen. Ebenso geraten auch die Honorare der Planenden weiter unter Druck. Dass sich die Preise demnächst wieder erholen werden, daran glaubt in der Baubranche offenbar kaum jemand mehr. Es ist zu befürchten, dass sich im Zuge der gegenwärtigen Abkühlung das Problem der nach unten drehenden Preisspirale noch akzentuieren wird. Entwicklung Baugesuche (Neubau) In Mrd. CHF Einfamilienhäuser Mehrfamilienhäuser Bürobauten Übrige Bauten Quellen: Baublatt Info-Dienst, Wüest & Partner 5
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7 GEMEINSAM POLITISCH EINFLUSS NEHMEN Harmonisierung des Beschaffungswesens weiterbringen Nachdem gegen Ende 2014 die Vernehmlassung zur Revision der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB vonstatten ging, schickte der Bund im Frühling 2015 die parallele Revisionsvorlage der Bundesgesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) in die Vernehmlassung. Wie schon beim Entwurf der IVöB hat die bauenschweiz-arbeitsgruppe öffentliches Beschaffungswesen auch hier eine detaillierte Stellungnahme zuhanden des Vorstands erarbeitet. Der Revisionsentwurf wird von bauenschweiz im Grundsatz begrüsst. Er ist klarer und übersichtlicher als die geltende Gesetzgebung. Bei verschiedenen Bestimmungen besteht aber noch erheblicher Korrekturbedarf. Reine Preisverhandlungen lehnt die Bauwirtschaft dezidiert ab. Bei einer öffentlichen Ausschreibung fallen sowohl bei den Vergabebehörden als auch bei den beteiligten Anbietern stets beachtliche Kosten an. Deshalb gilt es die Schwellenwerte für die Vergabeverfahren zu erhöhen und zu vereinheitlichen. Beschaffungsformen für intellektuelle Dienstleistungen wie Planungs- und Gesamtleistungsofferten sind noch näher zu definieren und besser zu verankern. Ausserdem wehren wir uns dezidiert gegen das vorgeschlagene automatische Einsichtsrecht in die Kalkulationen der Anbieter bei Vergaben ohne Wettbewerb. Ebenso wird das damit zusammenhängende Rückforderungsrecht abgelehnt. Im September 2015 publizierte die Baudirektorenkonferenz BPUK den Bericht zur Vernehmlassung über die IVöB. In einem nächsten Schritt und nach Vorliegen der Ergebnisse zur Vernehmlassung über die Bundesgesetzgebung (BöB/VöB) wollen Bund und Kantone ihre beiden Vernehmlassungsberichte überprüfen und aufeinander abstimmen, bevor dann der Bundesrat die Botschaft zum BöB den eidgenössischen Räten unterbreitet. Umsetzungsfragen zum neuen Bauproduktegesetz klären Seit 1. Oktober 2014 ist das revidierte Bauproduktegesetz in Kraft. Die Übergangsfrist, während der Bauprodukte noch nach altem Recht in Verkehr gebracht werden durften, ist seit 1. Juli 2015 abgelaufen. Wie sich zeigt, sind in der Praxis gewisse Fragen nicht restlos geklärt. So bestehen teilweise noch Unsicherheiten hinsichtlich der Zuständigkeit für bestimmte Produktedeklarationen. Ebenso stellt sich die Frage, in welchen Fällen für ein bestimmtes Produkt auf eine Leistungserklärung verzichtet werden kann. Und um Leerläufe zu vermeiden, wünscht man sich seitens Bauwirtschaft bei der Schnittstelle Brandschutz und Bauprodukte eine möglichst unkomplizierte Handhabung. All diese Aspekte hat bauenschweiz beim Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, welchem die Marktaufsicht obliegt, anlässlich des jährlichen Treffens zwischen KBOB und bauenschweiz deponiert. Der Bundesrat hat Ende 2015 die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Gremien für die Amtsperiode vorgenommen, wozu auch die Bauproduktekommission (BauPK) gehört. Als Vertreterinnen und Vertreter von bauenschweiz wurden gewählt: Nicole Loichat, SBV - BHG, neu; Fabio Rea, SZFF - GAG, neu; Andreas Steiger, Planung, bisher; Stephan Urwyler, P&H - Handel, bisher; Kerstin Wassmann, P&H Produktion, bisher. Beim Zweitwohnungsgesetz Rechtssicherheit schaffen Die eidgenössischen Räte haben im Berichtsjahr drei wichtige Anpassungen beim Zweitwohnungsgesetz vorgenommen: Weitere Zweitwohnungen dürfen auch dann nicht gebaut werden, wenn sie auf einer kommerziellen Vertriebsplattform angeboten werden (sogenannte «Plattform-Wohnungen»); alte Hotels dürfen nur zu 50 % und nicht zu 100 % in Zweitwohnungen umgebaut werden; der Umbau aller «ortsbildprägenden» (statt «erhaltenswerten») Bauten soll ermöglicht werden. In der Folge stellte die Weber-Stiftung den Verzicht auf ein Referendum in Aussicht. Diese Anpassungen zum Zweitwohnungsgesetz haben für das Gewerbe im Berg- und Tourismusgebiet einschneidende Folgen. Immerhin konnte rasch Rechtssicherheit geschaffen werden ein wichtiger Aspekt für bauenschweiz, denn die Unsicherheiten belasteten die Bauwirtschaft. Das Zweitwohnungsgesetz trat am in Kraft. 7
8 Revision des Raumplanungsgesetzes auf wenige Kernpunkte beschränken Von Dezember 2014 bis Mai 2015 hat der Bundesrat die Vorlage zur 2. Revisionsetappe zum Raumplanungsgesetz RPG in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf ging viel zu weit und schoss massiv übers Ziel hinaus. Die Antworten sind denn auch entsprechend negativ ausgefallen. Aufgrund der weitherum ablehnenden Haltung wurde beschlossen, die zweite Revisionsvorlage in der vorgelegten Form fallenzulassen. Ende 2015 hat der Bundesrat informiert, wie es im Zusammenhang mit der zweiten Revisionsetappe des Raumplanungsgesetzes weitergehen soll. Der Bund hat die im Rahmen der Vernehmlassung geäusserten Bedenken ernst genommen und will sich auf wenige Kernthemen beschränken. Er beabsichtigt auf eine Revision vieler Bereiche zu verzichten, was zu begrüssen ist. Die Revisionsvorlage will sich zum einen auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen konzentrieren. Ebenso sollen wieder mehr raumplanerische Handlungsspielräume geschaffen werden, was im Sinne einer umfassenden Interessenabwägung ist. bauenschweiz beabsichtigt die Revisionsarbeiten in engem Austausch mit anderen Organisationen zu prüfen. Wir werden uns weiterhin für ein schlankes und wirtschaftsfreundliches Raumplanungsgesetz einsetzen. Ziel muss auch sein, die Schweiz als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum mit hoher Qualität für die Menschen weiterzuentwickeln, unsere schönen Landschaften zu erhalten und die Baukultur zu fördern. Bei der Energiestrategie 2050 das Potential im Gebäudebereich nutzen In der Herbstsession 2015 hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat mit dem umfangreichen Dossier Energiestrategie 2050 befasst. Hierbei hat der Ständerat die Bestimmungen gestrichen, wonach energetische Sanierungen am Gebäudepark sowie Ersatzneubauten steuerlich abgesetzt werden können. Aus bauwirtschaftlicher, aber auch gesamtheitlicher Sicht hat er damit ein eigentliches Herzstück aus der Vorlage herausgebrochen. Denn ein ganz wesentlicher Pfeiler der Energiestrategie 2050 ist der Gebäudepark: Hier ist das Reduktionspotential mit Abstand am grössten. Dabei ist es zentral, dass energetisch wirksame Investitionen steuerlich abgesetzt werden können, und zwar sowohl im Rahmen von Sanierungen wie auch im Falle von Ersatzneubauten. Gerade der Ersatzneubau, welcher vor allem in grösseren Städten zunehmend an Bedeutung gewinnt, stellt nicht selten die energetisch beste Lösung dar. Dies kommt gleichzeitig der raumplanerischen Forderung der verstärkten Siedlungsentwicklung nach innen nach. Deshalb ist eine Gleichbehandlung von energetischen Sanierungen und Ersatzneubauten wichtig. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, dass die Investitionskosten über mehrere Steuerperioden abziehbar sind. Andernfalls ist der Anreiz für die Bauherren gross, energetische Massnahmen etappenweise und über mehrere Jahre verteilt vorzunehmen, anstatt eine Gesamtsanierung oder einen Ersatzneubau in Angriff zu nehmen. Um den energetischen Sanierungen und gerade auch dem Ersatzneubau endlich den nötigen Schwung zu verleihen und um im Sinne der Energiestrategie 2050 einen deutlichen Schritt weiterzukommen, ist die steuerliche Abzugsfähigkeit sinnvoll und notwendig. bauenschweiz setzt sich dafür ein, dass der Nationalrat die entsprechenden Bestimmungen wieder in die Vorlage aufnimmt. Verkehrsfinanzierung für die Strasse analog zur Bahn sichern In der Herbstession 2015 hat sich der Ständerat als Erstrat mit dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs- Fonds NAF auseinandergesetzt. Damit soll analog zum Bahninfrastrukturfonds BIF die Finanzierung von Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen sowie der Agglomerationsprogramme mit einer Fondslösung gesichert werden. Der Ständerat wies das Geschäft an seine Verkehrskommission zurück mit dem Auftrag, den Netzbeschuss in den NAF zu integrieren. Für bauenschweiz ist klar, dass es zur langfristigen Sicherung der Strasseninfrastruktur zusätzliche finanzielle Mittel braucht. Bereits heute zeichnet sich eine Finanzierungslücke ab. In der Frage, wie der NAF zu finanzieren ist, gehen die politischen Ansichten auseinander. bauenschweiz gab gegenüber dem Ständerat zu bedenken, dass gerade eine Erhöhung der Treibstoffpreise politisch ein heikles Unterfangen darstellt. Eine mögliche Lösung stellt ein veränderter Verteilschlüssel der Mineralölsteuereinnahmen zugunsten des NAF dar. Absolute Verjährungsfristen von 30 Jahren verhindern Der Entwurf des Bundesrats zur Revision des Verjährungsrechts verlangt, die absoluten Verjährungsfristen auf 30 Jahre zu verlängern, so dass auch bei Spätschäden wie beispielsweise bei Asbestopfern Schadenersatzansprüche gegeben 8
9 sind. Der Nationalrat als Erstrat setzte die Frist auf 20 Jahre fest. Einen Revisionsbedarf beim Schweizer Verjährungsrecht hat im Übrigen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Wir sind der Meinung, dass sich der Gesetzgeber aufgrund dieses Entscheides nicht eine bestimmte Verjährungsfrist aufoktroyieren lassen muss. Vielmehr ist nach einer schweizerischen Lösung zu suchen. Der von alt Bundesrat Leuenberger moderierte Runde Tisch für Asbestopfer, an welchem auch bauenschweiz vertreten ist, eruiert Lösungsmöglichkeiten. Im Rahmen der ständerätlichen Beratung setzten wir uns dafür ein, an den heute geltenden, bewährten Verjährungsfristen festzuhalten. Dafür gibt es gute Gründe: - Eine Verlängerung der Verjährungsfrist ändert nichts an den Beweisanforderungen, die namentlich nach so langer Zeit einer erfolgreichen Geltendmachung des Schadens in vielen Fällen entgegenstehen werden; - Den weitaus grössten Teil der im Zusammenhang mit Berufskrankheiten anfallenden Kosten tragen die Sozialversicherungen, deren Prämienkosten u.a. auch von der Arbeitgeberschaft mitgetragen werden; - Selbst grosszügige Nachhaftungsregeln von Betriebshaftpflichtversicherungen decken Zeiträume von 20 oder gar 30 Jahren nicht ab. Asbestschäden im Besonderen werden von den Versicherungen jeweils gar von der Deckung ausgeschlossen. Und wenn, bzw. soweit Spätschäden versichert werden könnten, würde dies zu massiven Kosten führen; - Mögliche Forderungen gegen Unternehmungen auch nach Jahrzehnten zwingen diese zu einer aufwändigen Aufbewahrung entsprechender Akten und Dokumente. Eingereichte Stellungnahmen und Eingaben (Auswahl) n Energiestrategie 2050 n Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF n Zweitwohnungsgesetz n Verjährungsrecht n Änderung der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz Brandschutz (ArGV 4) n Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) n Revision des Ausländergesetzes (AuG) n Revision der Bundesgesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) n Entwurf des Konzeptberichts Mobility Pricing n Strategie zu invasiven gebietsfremden Arten n Strategie zur Organisation Bahninfrastruktur (OBI) Erfreulicherweise hält der Ständerat entsprechend unserem Ansinnen an den geltenden Verjährungsfristen fest. Für Asbestopfer soll es eine Sonderregelung geben, sollte der Runde Tisch nicht zu einer Lösung führen. 9
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11 WIR SPRECHEN MITEINANDER Interne Koordination bauenschweiz pflegte auch in diesem Jahr einen intensiven Austausch innerhalb der eigenen Reihen. Die beiden Plenarversammlungen im Frühjahr und im Herbst gingen erfolgreich und mit rekordverdächtigen Teilnehmerzahlen über die Bühne Das Politscreening, welches die Mitgliedorganisationen regelmässig zu den aktuellen politischen Geschäften auf dem Laufenden hält, stiess auch heuer auf reges Interesse. Ebenso fand das Projektreporting grossen Anklang, das quartalsweise über die Arbeiten in den Arbeits- und Projektgruppen informiert. Anlässe n : Frühjahrs-Plenarversammlung im suissetec-bildungszentrum Lostorf n : Parlamentarierabend in Bern n : Herbst-Plenarversammlung in Bern Austausch mit Dritten Auch nach aussen trat bauenschweiz in Erscheinung. Die sechs Ausgaben des Newsletter kamen wiederum gut an. Daneben meldete sich bauenschweiz mit verschiedenen Medienmitteilungen zu wichtigen Themen zu Wort. Der Parlamentarierabend vom 3. Juni 2015 stand unter dem Titel «Gotthard, Milchkuh, NAF wie vernetzen wir die Schweiz?». Jürg Röthlisberger, Direktor des Bundesamtes für Strassen ASTRA, legte die Sicht des ASTRA dar. Gian-Luca Landi, Zentralpräsident des Schweiz. Baumeisterverbandes SBV, leuchtete die Haltung der Baumeister aus. Die Herbstplenar-Versammlung darf als Grosserfolg bezeichnet werden. Die beiden hochkarätigen Gastreferenten, Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Eidg. Finanzdepartements EFD, und Sergio Ermotti, CEO der UBS Group AG, zogen mit ihren interessanten Ausführungen über 100 Delegierte und Gäste in ihren Bann. Beziehungen pflegte die Dachorganisation bauenschweiz auch über die traditionellen Spitzengespräche: n KBOB bauenschweiz n BAFU bauenschweiz n Bankiervereinigung (SwissBanking) bauenschweiz n SBB Verbandsforum Arbeitsgruppen und Gremien Wiederum brachten sich die Mitglieder aktiv in den verschiedenen Arbeits- und Expertengruppen ein. So war neben den unter dem Kapitel Politik bereits erwähnten Arbeitsgruppen auch die bauenschweiz-arbeitsgruppe KBOB-Verträge im Berichtsjahr aktiv. Sie beschäftigte sich intensiv mit der Überarbeitung verschiedener Vertragsvorlagen sowie der dazugehörenden Hilfestellungen. Zu zentralen Themen verfügt bauenschweiz über vier ständige Arbeitsgruppen. Es sind dies: n Arbeitsgruppe öffentliches Beschaffungswesen Vorsitz: Stéphane de Montmollin n Arbeitsgruppe KBOB-Verträge Vorsitz: Ivo Mössinger bis Juni 2015, danach Dejan Lukic n Arbeitsgruppe Bauprodukte Vorsitz: Dr. Peter Schmalz bis Nov. 2015, danach Dr. Benjamin Wittwer n Arbeitsgruppe Raumplanung Vorsitz: Dr. Benjamin Wittwer Aber auch in Gremien und Arbeitsgruppen von anderen Organisationen arbeiteten zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von bauenschweiz mit: n Eidg. Kommission für Bauprodukte n Eidg. Akkreditierungskommission (AKKO) n KBOB Gruppe kontinuierlicher Verbesserungsprozess KVP n Erfahrungsaustauschgruppe KOF-ETH (ERFA KOF) n Expertengruppe Wirtschaftsstatistik (WISTA), BFS n Arbeitsgruppe Beziehungen zur EU, economiesuisse n Schweiz. Kommission für Immobilienfragen (SKI) n Beirat Vereinigung für Landesplanung (VLP) n Messebeirat Swissbau 11
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13 DER VORSTAND Vorsitz n Hans Killer, alt Nationalrat, Präsident Präsidenten der Stammgruppen Planung n Stefan Cadosch, Präsident SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein Bauhauptgewerbe n Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident SBV Schweizerischer Baumeisterverband Ausbau und Gebäudehülle n Hans Rupli, Zentralpräsident Holzbau Schweiz Produktion und Handel n Stephan Urwyler, CEO HG COMMERCIALE Weitere Vorstandsmitglieder n Urs Hany, Präsident Infra Suisse n Martin Schmid, Ständerat, Präsident Entwicklung Schweiz n Alfred Squaratti, stv. Präsident, usic Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen Die Vorstandssitzungen 2015 fanden am 12. Februar, 15. Juni, 27. August und 5. November statt. Die Nachfolge des bereits per Ende 2014 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Guy Monbaron als zusätzlicher Vertreter der Romandie ist nach wie vor offen. Der Evaluationsprozess in der Westschweiz läuft. 13
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15 DIE STAMMGRUPPEN UND DIE GESCHÄFTSSTELLE Geschäftsführer der Stammgruppen Planung n Dr. Mario Marti, Geschäftsführer usic Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen Bauhauptgewerbe n Martin A. Senn, stv. Direktor SBV Schweizerischer Baumeisterverband Ausbau und Gebäudehülle n Peter Baeriswyl, Direktor SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband Produktion und Handel n Dr. Pirmin Frei, Geschäftsführer Industriegemeinschaft Elektro-Installationsmaterial Die Geschäftsführer der Stammgruppen haben sich auch dieses Jahr zu vier Sitzungen mit der Geschäftsstelle getroffen. Der gegenseitige Austausch ist unverzichtbar für eine breit abgestützte Interessenvertretung durch bauenschweiz. Per 01. Januar 2016 ging das Sekretariat der Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle vom SMGV Schweizerischer Malerund Gipserunternehmer-Verband auf den VSEI Verband Schweizer Elektro-Installationsfirmen über. Wir danken Peter Baeriswyl und Silvia Fleury für die stets sehr geschätzte Unterstützung und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Simon Hämmerli und Eva Bachmann. Geschäftsstelle n Dr. Benjamin Wittwer Direktor n Sandra Burlet stv. Direktorin n Gaby Wild-Weber Assistentin der Geschäftsleitung Das Geschäftsstellen-Team arbeitet Hand in Hand und konnte nochmals Schwung aufnehmen. Dies nicht zuletzt auch dank der wertvollen Unterstützung durch unseren externen Übersetzer, Jean-Paul Rey, unseren Websupporter, Jonas Passerini, und unsere Kolleginnen und Kollegen beim Schweizerischen Baumeisterverband SBV. Von unten nach oben: Dr. Benjamin Wittwer, Sandra Burlet, Gaby Wild-Weber (Foto: Paul F. Talman, Ueberstorf) 15
16 DIE MITGLIEDORGANISATIONEN Stammgruppe Planung n BSA Bund Schweizer Architekten, Basel n CHGEOL Schweizer Geologenverband, Solothurn n CRB Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung, Zürich n fsai Verband freierwerbender Schweizer Architekten, Rüschlikon n FSU Fachverband Schweizer Raumplaner, Zürich n IGS Ingenieur-Geometer Schweiz, Bern n SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Zürich n SIV Schweizer Immobilienschätzer-Verband, St. Gallen n Swiss Engineering STV, Zürich n usic Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen, Bern n VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute, Zürich Stammgruppe Bauhauptgewerbe n Entwicklung Schweiz, Bern n Infra Suisse, Zürich n SBV Schweizerischer Baumeisterverband, Zürich n VSG Vereinigung Schweizerischer Gleisbauunternehmer, Zürich Stammgruppe Ausbau und Gebäudehülle n BodenSchweiz Verband Schweizerischer Fachgeschäfte für Linoleum, Spezialbodenbeläge, Teppiche und Parkett, Oberentfelden n feu suisse Verband für Wohnraumbefeuerungen, Plattenbeläge und Abgassysteme, Olten n FFF Schweizerischer Fachverband Fenster- und Fassadenbranche, Bachenbülach n FMB Fédération genevoise des Métiers du Bâtiment, Genève n FREPP fédération suisse romande des entreprises de plâtrerie-peinture, Sion n FRM Fédération suisse romande des entreprises de menuiserie, ébénisterie et charpenterie, Lausanne n FRMB Fédération romande des métiers du bâtiment, Lausanne n FVE Fédération vaudoise des entrepreneurs, Tolochenaz n Genossenschaft Gebäudehülle Schweiz, Uzwil n GSGI Gruppe der schweizerischen Gebäudetechnik-Industrie, Luzern n Holzbau Schweiz, Zürich n interieursuisse Schweizerischer Verband der Innendekorateure, des Möbelfachhandels und der Sattler, Solothurn n ISP Interessengemeinschaft der Schweiz. Parkettindustrie, Heimberg n JardinSuisse Unternehmerverband Gärtner Schweiz, Aarau n SGUV Schweizerischer Gerüstbau-Unternehmer-Verband, Liebefeld n SGVSB Schweizerischer Grosshandelsverband der Sanitären Branche, Altdorf n SMGV Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband, Wallisellen n SMU Schweizerische Metall-Union, Zürich n suissetec Schweizerisch-Liechtensteinischer Gebäudetechnikverband, Zürich n SPV Schweizerischer Plattenverband, Dagmarsellen n SZFF Schweizerische Zentrale Fenster und Fassaden, Dietikon n VSD Verband Schweizerischer Unternehmen für Decken- und Innenausbausysteme, Dietikon n VSEI Verband Schweizerischer Elektro-Installationsfirmen, Zürich n VSSM Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten, Zürich n VST Verband Schweizerische Türenbranche, Bachenbülach 16
17 Stammgruppe Produktion und Handel n cemsuisse Verband der Schweizerischen Cementindustrie, Bern n EPS Verband Schweiz, Küssnacht a.r. n EZ VSBH Verband des Schweizerischen Baumaterial-Handels, Zürich n fibrecem Schweizerischer Faserzement-Verband, Niederurnen n FSHBZ Fachverband Schweizerischer Hersteller von Betonzusatzmitteln, Zürich n FSKB Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie, Bern n HG COMMERCIALE, Handelsgenossenschaft des Schweizerischen Baumeisterverbandes, Zürich n Industriegemeinschaft Elektro-Installationsmaterial, Zürich n KSV Verband Schweizer Kalksandstein Produzenten, Lyss n Rigips AG, Mägenwil n SSHV Schweizerischer Stahl- und Haustechnikhandelsverband, Basel n SwissBeton Fachverband für Schweizer Betonprodukte, Hunzenschwil n swissbrick.ch Verband Schweizerische Ziegelindustrie, Bern n UFPB Union des Fabricants de Produits en Béton de Suisse romande, Lausanne n VSBM Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft, Basel Weitere Mitgliedorganisationen n ARV Aushub-, Rückbau- und Recycling-Verband Schweiz, Kloten n bauenaargau, Aarau n Constructiongenève, Genève n Constructionvaud, Tolochenaz n ConstructionValais, Sion n ETH-Zürich, Dep. Bau, Umwelt und Geomatik, Zürich n Luzerner Bauwirtschaftskonferenz, Luzern n FRS strasseschweiz Verband des Strassenverkehrs, Bern n SVIT Schweiz, Schweizerischer Verband der Immobilienwirtschaft, Zürich n FGU SIA - Fachgruppe für Untertagbau, Esslingen n Wirtschaftskammer Baselland, Liestal 17
18 DIE FINANZEN Erfolgsrechnung vom Erträge Budget 2015 Rechnung 2014 Ordentliche Mitgliederbeiträge (Basisbeiträge) Zusatzbeiträge Erlösminderung Mitgliederbeiträge Total Betriebsertrag Drucksachen, Mitteilungen, Aktionen, Dokumentation der Öffentlichkeit Aufträge an Dritte Sitzungs- und Tagungskosten, allgemeine Spesen Total Aufwand Waren, Material, Dienstleistungen Bruttoergebnis I Personalaufwand Bruttoergebnis II Raumaufwand Infrastruktur, Informatikaufwand, Versicherungen Telefon, Webkosten, Porti, Büromaterial Total sonstiger Betriebsaufwand Betriebsergebnis I (EBITDA) Abschreibungen Betriebsergebnis II (EBIT) Zinserträge Betriebsergebnis III (EBT) Ausserordentlicher Ertrag Jahresergebnis vor Steuern Steuern Jahresergebnis
19 Bilanz per Aktiven Veränderung Umlaufvermögen Flüssige Mittel Übrige kurzfristige Forderungen Total Umlaufvermögen Anlagevermögen Mobile Sachanlagen Total Anlagevermögen Total Aktiven Passiven Kurzfristiges Fremdkapital Kurzfristige Verbindlichkeiten Lieferungen/Leistungen Kurzfristige Verbindlichkeiten Dritte Kurzfristige Verbindlichkeiten nahestehende Organisationen Passive Rechnungsabgrenzung Total kurzfristiges Fremdkapital Langfristiges Fremdkapital Rückstellungen Total langfristiges Fremdkapital Eigenkapital Verbandskapital Jahresgewinn Total Passiven
20 Weinbergstrasse 55 Postfach 8042 Zürich Telefon Fax Layout: k+k visuelle gestaltung, Bern Fotos: Curt Mayer, Langnau am Albis Druck: Lorraine Druck GmbH, Bern Redaktion: Geschäftsstelle bauenschweiz, Zürich
DER INHALT UNSER BLICK AUF DIE WIRTSCHAFT
JAHRESBERICHT 2016 DER INHALT WAS UNS BEWEGT---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------4 UNSER BLICK AUF DIE WIRTSCHAFT----------------------------------------------------------------------------------------------------5
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