BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF
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- Gerrit Adenauer
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1 BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA 60 VA PA RR TOP 6 Datum Ansprechpartner/in: Herr Stellmacher Telefon: 0211/ Frau Röder Telefon: 0211/ Bearbeiter/in: Frau Röder Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Maßnahmen des Bodenschutzes hier: Rückblick auf 2016 Beschlussvorschlag für die Sitzung des Strukturausschusses: Der Strukturausschuss nimmt den Bericht zur Abwicklung des Förderprogramms 2016 zur Kenntnis. gez. Anne Lütkes Düsseldorf, den 21. Februar 2017
2 - 2 - Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes hier: Fördermaßnahmen im Haushaltsjahr 2016 Seite 2 Kurzfassung: Die in 2016 gewährten Zuwendungen aus den Förderbereichen Altlasten und Bodenschutz sind in den Anlagen A und B im Einzelnen dargestellt. Der nachfolgenden Übersicht können die Anzahl der in 2016 geförderten Maßnahmen und das Fördervolumen bezogen auf die jeweiligen Förderbereiche im Plangebiet des Regionalrates entnommen werden. Maßnahmen zur Erfassung von Altlastverdachtsflächen sowie Brachflächen nach Nr der Förderrichtlinien Anzahl der davon geförderten EU-Förderung Maßnahmen 1./ Umsetzung der Dringlichkeitsliste 2016 einschließlich zusätzlich in die Förderung einbezogener Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach Nr der Förderrichtlinien Anzahl der davon geförderten EU-Förderung Maßnahmen 5./ Maßnahmen im Zusammenhang mit kommunaler Planung nach Nr der Förderrichtlinien Anzahl./../../. Maßnahmen des Bodenschutzes nach Nr der Förderrichtlinien Anzahl
3 - 3 - Anlage A: Anlage B: bewilligte Gefahrenabwehrmaßnahmen (Nr der Förderrichtlinie) sowie Erhöhungen im Haushaltsjahr 2016 bewilligte Neumaßnahmen zur Erfassung von Altlastverdachtsflächen und Brachflächen (Nr der Förderrichtlinie), Maßnahmen im Zusammenhang mit kommunaler Planung (Nr der Förderrichtlinie) und Maßnahmen des Bodenschutzes (Nr der Förderrichtlinie) sowie Erhöhungen im Haushaltsjahr 2016 Sachdarstellung 1. Förderprogramme 1.1 Landesförderung Grundlage für die Landesförderprogramme Altlasten und Bodenschutz sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes vom (MBl.NRW. 105 S.10). 1.2 Operationelles Programm EFRE.NRW Für Projekte, welche die Förderbestimmungen der europäischen Strukturfonds erfüllen, besteht in Verbindung mit den vorgenannten Richtlinien die Möglichkeit der Förderung im Rahmen des Operationellen Programms (EFRE) (NRW Ziel 4- Programm) für das Ziel Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung für Nordrhein- Westfalen. Für Projekte, welche die Förderbestimmungen der europäischen Strukturfonds erfüllen, besteht in Verbindung mit den vorgenannten Richtlinien die Möglichkeit der Förderung im Rahmen des Operationellen Programms (EFRE) (NRW Ziel 4- Programm) für das Ziel Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung für Nordrhein- Westfalen. Das Programm wurde am 17. Oktober 2014 genehmigt. Anträge wurden 2016 nicht gestellt. 2. Zuwendungszweck Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe der o. a. Richtlinien, der Verwaltungsvorschriften zu 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (VVG) Zuwendungen für die Erfassung von Altablagerungen oder Altstandorten im Sinne des 2 Absatz 5 und 6 des Bundes-Bodenschutzgesetzes vom 17.März 1998 in der jeweils geltenden Fassung und schädlicher Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen im Sinne des 2 Absatz 3 und 4 des BBodSchG sowie sonstigen ehemals baulich genutzte Flächen, entsprechend Brachflächen im Sinne des 2 Absatz 1 Nummer 2 Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz vom 26. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung. (Nr der Richtlinien)
4 - 4 - Zuwendungen für Zuwendungen für Maßnahmen zum Schutz des Wohls der Allgemeinheit vor Gefahren, insbesondere für die menschliche Gesundheit, durch schädliche Beeinflussungen von Gewässern, des Bodens oder der Luft, die von Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen i. S.d. 2 Abs. 5 und 6 Bundes- Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie schädlichen Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen i. S. d. 2 Abs. 3 und 4 BBodSchG ausgehen oder ausgehen können. (Nr der Richtlinien) Zuwendungen für Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen für die Wiedernutzbarmachung von Altablagerungen oder Altstandorten i. S. d. 2 Abs. 5 und 6 BBodSchG sowie schädlicher Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen i. S. d. 2 Abs. 3 und 4 BBodSchG. (Nr der Richtlinien) Zuwendungen für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes. (Nr der Richtlinien) 3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger können sein: Gemeinden und Gemeindeverbände und für Zuwendungen nach Ziffer der o. a. Richtlinien außerdem juristische Personen des privaten Rechts, soweit ein kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, deren Geschäftszweck auf den Erwerb oder die Verwaltung von Altlasten, altlastverdächtigen Flächen oder Grundstücken, bei denen der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung besteht, oder die Veräußerung von sanierten Flächen oder den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken gerichtet ist, und wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände in Form von Eigenbetrieben 4. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Sofern das Land einziger Fördergeber ist, wird die Zuwendung als Projektförderung in der Form der Anteilsfinanzierung mit einem Fördersatz von 80 % gewährt. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR. 5a. Umsetzung der Dringlichkeitsliste (DKL) 2016 (Anlage A) Im Jahr 2016 wurden der Bezirksregierung Düsseldorf vom MKULNV im Rahmen des Förderprogramms Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes neue Kassenmittel für Altlastenmaßnahmen für das Jahr 2016 in Höhe ,- zugewiesen. Rückflüsse und Stornierungen ergaben sich in Höhe von ,27. Es standen im HHJ 2016 somit insgesamt somit ,27 für neue Maßnahmen zur Verfügung. Alle Mittel wurden vollständig verausgabt. Zusätzlich wurden Verpflichtungsermächtigungen zugunsten der Haus-
5 - 5 - haltsjahre 2017/2018 in Höhe von ,- Euro) gebucht, die Summe beträgt somit ,27. Für das Plangebiet des Regionalrates gab es insgesamt 9 Maßnahmen zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste 2016, davon war eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr (Sanierung Ehemaliges Gaswerk Dülken der Stadt Viersen) nachgemeldet worden. Zusätzlich ist im Altlastenbudget die Erstellung eines Brachflächenkatasters in der Gemeinde Grefrath des Kreises Viersen dargestellt. Bei vieren für die Dringlichkeitsliste 2016 angemeldeten Maßnahmen wurden keine Zuwendungsanträge gestellt, allerdings sind davon die Projekte der Stadt Wuppertal und der Stadt Krefeld wieder für die Dringlichkeitsliste 2017 angemeldet worden. Neue Maßnahmen Bei den 5 neuen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr handelt es sich 4 Gefährdungsabschätzungen und eine Sanierungsmaßnahme mit einem Fördervolumen von 326 T- Euro. Dazu kommt noch als sechste finanzierte Maßnahme die Erstellung eines Brachflächenkatasters des Kreises Viersen in Höhe von 48 T-Euro. Insgesamt entspricht dieses einem Fördervolumen von 374 T-Euro. Erhöhungen für laufende Maßnahmen Zusätzlich wurden 8 Erhöhungsanträge für laufende Maßnahmen mit insgesamt 690 T-Euro bewilligt und eine Erhöhung für das Brachflächenkataster der Stadt Solingen mit 7 T-Euro, das sind in der Summe 697 T-Euro. Insgesamt wurden somit Im Gebiet des Regionalrates aus dem Altlastenbudget T-Euro bewilligt Hinweis: Der Betrag von T-Euro beinhaltet rechnungstechnisch die Erstellung eines Brachflächenkatasters des Kreises Viersen und die Erhöhung Brachflächenkataster der Stadt Solingen. Für die logische Zuordnung werden diese Maßnahmen allerdings in der Anlage B aufgeführt. 5b. Umsetzung der Förderliste für Brachflächenerfassung, kommunale Planungen und Bodenschutz (Anlage B) Im Gebiet des Regionalrates erhielt der Kreis Viersen Fördermittel für die Erstellung einer Bodenbelastungskarte / Bodenfunktionskarte für Auengebiete im Kreis Viersen in Höhe von ,-Euro (davon VE 2017: ,- Euro). Im Gebiet des Regionalrates wurden somit insgesamt aus dem Titel für den Bodenschutz 56 T-Euro bewilligt. Die im Jahr 2016 geförderten Maßnahmen sind in den Anlagen A und B zusammengestellt.
6 Zusammenfassung Im Jahr 2016 sind damit für neue Maßnahmen sowie die Fortführung laufender Förderprojekte im Bereich Altlasten/Bodenschutz Zuwendungen in Höhe von insgesamt Mio. EUR im Plangebiet des Regionalrates gewährt worden, das sind 62 % der geförderten Gesamtmaßnahmen (Gebiet des RR und RVR-Gebiet) im Bereich der Bezirksregierung Düsseldorf, bei einen Gesamtfördervolumen von T-Euro. Im Bereich der Altlasten- und Bodenschutzförderung erstellen die Bezirksregierungen gemäß 9 Abs. 2 LPIG NRW auch die Beratungsvorlage für das Verbandsgebiet des RVR. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenfassung der im Verbandsgebiet des RVR sowie im Plangebiet des Regionalrates Düsseldorf in 2016 geförderten Neumaßnahmen.
7 - 7 - Maßnahmen zur Erfassung von Altlastverdachtsflächen sowie Brachflächen nach Nr der Förderrichtlinien Verbandsgebiet des RVR - BR Düsseldorf Bereich Regionalrat - BR Düsseldorf Anzahl Umsetzung der Dringlichkeitsliste 2016 einschließlich zusätzlich in die Förderung einbezogener Maßnahmen der Gefahrenabwehr nach Nr der Förderrichtlinien Verbandsgebiet des RVR - BR Düsseldorf Bereich Regionalrat - BR Düsseldorf Anzahl davon EU-Förderung 5./ / Maßnahmen im Zusammenhang mit kommunaler Planung nach Nr der Förderrichtlinien Verbandsgebiet des RVR- - BR Düsseldorf Bereich Regionalrat - BR Düsseldorf Anzahl./../../../../../. Maßnahmen des Bodenschutzes nach Nr der Förderrichtlinien Verbandsgebiet des RVR - BR Düsseldorf Bereich Regionalrat - BR Düsseldorf Anzahl
8 Anlage A bewilligte Gefahrenabwehrmaßnahmen (Nr der Förderrichtlinie) aus DKL 2016 im Plangebiet des Regionalrates lfd. Nr. der DKL 2016 AA/ AS Träger der Maßnahme Ortsübliche Bezeichnung Art der Maßnahme GA/SU/ SA-Pl./SA EU- Förderung möglich Anteilige Zuwendung (80 %) im HHJ 2016 ( x ) T-Euro T-Euro Bemerkungen Neumaßnahmen 1 sb Stadt Krefeld "160 Kinderspielplätze" (Teil 2: 20 KSP) GA sb Stadt Remscheid "Untersuchung von Kleingartenanlagen" (Teil 3) Gefährdungsabschätzung von drei 3 AS Stadt Wuppertal ehemaligen Gaswerken GA 0 0 Teil 2- Grundwasseruntersuchung Ehem. chem. Reinigung 4 AS Kreis Viersen Hemesath, GW- SU 0 0 Fahnenuntersuchung 5 AS Stadt Kempen Mülhauser Straße GA davon: VE 2017: 28 T-Euro GA davon: VE 2017: 20 T-Euro 6 ALV Kreis Mettmann PFC-Grundwasserverunreinigung GA AA Stadt Krefeld Werkstättenstraße GA ALV Stadt Düsseldorf Tertiärerkundung CKW- Grundwasserverunreinigung Gerresheim Torfbruch (HB 40) SU 0 0 zusätzlich in die Förderung einbezogene (nachgemeldete) Maßnahmen der Gefahrenabwehr Für diese Maßnahme wurde kein Zuwendungsantrag gestellt, in DKL 2017 aufgeführt. Antrag zurückgezogen, Maßnahme wurde vom AAV übernommen Für diese Maßnahme wurde kein Zuwendungsantrag gestellt, in DKL 2017 aufgeführt. keine Mittelzuweisung kein Zuwendungsantrag 9 AS Stadt Viersen "Ehemaliges Gaswerk Dülken" SA davon: VE 2017: 22 T-Euro, VE 2018: 48 T-Euro Summe der bewilligten Zuwendungen für Neumaßnahmen Seite 1
9 Anlage A bewilligte Gefahrenabwehrmaßnahmen (Nr der Förderrichtlinie) aus DKL 2016 im Plangebiet des Regionalrates lfd. Nr. der DKL 2016 AA/ AS Träger der Maßnahme Ortsübliche Bezeichnung Art der Maßnahme GA/SU/ SA-Pl./SA EU- Förderung möglich Anteilige Zuwendung (80 %) im HHJ 2016 ( x ) T-Euro T-Euro Bemerkungen Erhöhungen laufender Förderprojekte 1 ALV Stadt Düsseldorf 2 ALV Stadt Düsseldorf 3 AS Kreis Viersen 4 ALV Stadt Düsseldorf 5 ALV Stadt Düsseldorf 6 AS Stadt Düsseldorf CKW-Verunreinigung "Aachener Straße" CKW-Verunreinigung "Unterrath, (HB 19)" GW-Schaden "Rötzel- Genenger" "PFT Boden und Grundwasser, Gerresheim" PFT-Verunreinigung Lohausen/Kaiserswerth" "PFT-Untersuchung an 8 Feuerwachen" GA 6 5 SU GA SU davon: VE 2017: 279 T-Euro GA GA AS Gemeinde Schwalmtal "Ehemalige Seidenweberei" GA sb Stadt Wuppertal Erfolgskontrolle "Immobilisierung" Ü Summe der bewilligten Erhöhungen 2016 Summe Neumaßnahmen und Erhöhungen 2016 (Altlasten, Anlage A) Summe Neumaßnahmen und Erhöhungen 2016 (Bodenschutz, Anlage B) Seite 2
10 Anlage A bewilligte Gefahrenabwehrmaßnahmen (Nr der Förderrichtlinie) aus DKL 2016 im Plangebiet des Regionalrates lfd. Nr. der DKL 2016 AA/ AS Träger der Maßnahme Ortsübliche Bezeichnung Art der Maßnahme GA/SU/ SA-Pl./SA EU- Förderung möglich Anteilige Zuwendung (80 %) im HHJ 2016 ( x ) T-Euro T-Euro Bemerkungen Summe Zuwendungen gemäß Anlage A und B Plangebiet RR in 2016 gesamt Begriffsbestimmung: AA Altablagerung ALV Altlastverdachtsfläche sb AS schädliche Bodenveränderung Altstandort OU Orientierende Untersuchung GA SU SA-Pl. SA Gefährdungsabschätzung Sanierungsuntersuchung Sanierungsplan Sanierung Ü Überwachung DKL Dringlichkeitsliste DBBK Digitale Bodenbelastungskarte BoFuKa Bodenfunktionskarte VE Verpflichtungsermächtigung für das nächste Haushaltsjahr AAV Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung Seite 3
11 bewilligte Neumaßnahmen und Erhöhungen für Brachflächenerfassung (Nr der Förderrichtlinie), kommunale Planungen (Nr der Förderrichtlinie) und Maßnahmen des Bodenschutz (Nr der Förderrichtlinie) in 2016 im Plangebiet des RR Anlage B lfd. Träger der Nr. Maßnahme Ortsübliche Bezeichnung T-Euro Anteilige Zuwendung (80 %) im HHJ 2016 T-Euro Bemerkungen Neumaßnahmen 1 Kreis Viersen Erstellung eines Brachflächenkatasters inkl. Systematischer Erfassung von ALV in der Gemeinde Grefrath Kreis Viersen DBBK und BoFuKa für Auengebiete davon: VE 2017: Stadt Rees 0 0 Summe der bewilligten Neumaßnahmen Erhöhungen laufender Förderprojekte 1 Stadt Solingen Brachflächenkartierung 9 7 Summe der bewilligten Erhöhungen Summe der bewilligten Neumaßnahmen und Erhöhungen Seite 1
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