Neue BK 5103: multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV- C. Skudlik

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1 Neue BK 5103: multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV- C. Skudlik

2 Was ist nicht mehr ganz so - neu?

3 Was ist nicht mehr ganz so - neu?

4 4

5 Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates vom ; Aufnahme in die BKV zum : multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-

6 Was ist multipel? > 5 pro Jahr oder Feldkanzerisierung (> 4 cm²)

7 AK = Aktinische Keratose=Plattenepithelkarzinom in situ AK

8 Aktinische Keratose Was passiert in der Haut? Atypische Keratinozyten der Epidermis Hyper- und Parakeratose Solare Elastose Haarfollikel ausgespart Entzündliches Infiltrat

9 Aktinische Keratose Histopathologie AK-Grad I AK-Grad II AK-Grad III Einteilung abhängig vom Ausmaß der zellulären Atypien in der Epidermis: Mild (AK I): basale und suprabasale Schicht Moderat (AK II): auch mittleres Drittel betroffen Schwer (AK III): gesamte Epidermis erfasst Shin et al., Am J Dermatopathol 2010;32:

10 Welche Berufsgruppen kommen in Betracht?

11 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft

12 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt

13 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt Baugewerbe und Handwerk (Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken)

14 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt Baugewerbe und Handwerk (Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken) Straßenarbeiter

15 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt Baugewerbe und Handwerk (Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken) Straßenarbeiter Bademeister, Bergführer u. ä.

16 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt Baugewerbe und Handwerk (Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken) Straßenarbeiter Bademeister, Bergführer u. ä. Zusammen 2 Mio. in D

17 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt Baugewerbe und Handwerk (Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken) Straßenarbeiter Bademeister, Bergführer u. ä. Zusammen 2 Mio. in D Ferner: Arbeiten im Ausland (südliche Länder) und auf See

18 Können auch Rentner gemeldet werden?

19 Können auch Rentner gemeldet werden? Ja!

20 Derzeitige Schätzungen (BMAS):

21 Derzeitige Schätzungen (BMAS): -Worker in D Derzeitige Schätzungen (BMAS): -Initial bis zu Anzeigen pa, -später pa (von möglichen pa) -10%: PEK - DGUV: 20 Mio. pa erwartet - SVLFG: 1 Mio. pa erwartet

22 Nicht: Künstliche UV-Strahlung Basaliome

23 Künstliche UV-Strahlung: kann aus epidemiologischen Studien ein Zusammenhang zwischen beruflicher künstlicher UV-Strahlung und dem Auftreten von Malignomen der Haut nicht abgeleitet werden.

24 Basaliome: -Strahlung ist ein wichtiger Risikofaktor, bisherige epidemiologische Ergebnisse sind aber weniger eindeutig als für Plattenepithelkarzinome. Derzeit noch keine abschließende Aussage zu Basaliomen

25 Was fällt klinisch auf?

26 69 J, 28 J LKW-Fahrer Gordon JRS, Brieva JC (2012) N Engl J Med 366:16

27 Aktinische Schädigung M. Favre-Racouchot Solare Elastose Erythrosis interfollicularis Cutis rhomboidalis nuchae Lentigines solares

28 70 j. Landwirt

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42 Z. n. Bsm

43 62j Landwirt, seit Jahrzehnten Outdoor-Tätigkeit

44 62j Landwirt, seit Jahrzehnten Outdoor-Tätigkeit

45 62j Landwirt, seit Jahrzehnten Outdoor-Tätigkeit Psoriasis vulgaris, histologisch keine AK

46 65j Landwirt, seit Jahrzehnten Outdoor-Tätigkeit Einzelne AK Gesicht, seb. Kopfhautekzem

47

48 Radiologe (79j)

49 Radiologe (79j) Radiodermatitis BK 2402: Erkrankungen durch ionisierende Strahlen

50 Wie wird die berufliche Kausalität objektiviert?

51 Konvention auf Basis der bestverfügbaren aktuellen wissenschaftlichen Datenlage und der klinischen Erfahrung: Überwiegend arbeitsbedingte Verursachung bei zusätzlicher arbeitsbedingter UV-Belastung von 40 % am Ort der Tumorentstehung Maß der UV-Jahresexpositionen: SED/Jahr

52 Was ist nochmal SED??

53 Was ist nochmal SED? Standarderythemdosis (SED): abgeleitete Einheit für die erythemwirksame Bestrahlung H er 1 SED = 100 J/m²

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56 Jahres-UV Exposition des dt. Indoor-Beschäftigten (Knuschke, Dresden) Werktage 20 SED** Freizeit ohne Urlaub 30 SED Urlaub*(Urlaub am Meer 5 SED/Tag) 80 SED Insgesamt 130 SED *UV-Exposition Urlaub: Meer[Nordsee] = Meer[Mittelmeer]: (an der Nordsee nur mittags wenig bekleidet - in die Sonne, sonst zu kühl; Mittelmeer: mittags zu heiß =>Schatten wird aufgesucht, UV Exposition in den Randzeiten) **1 SED=100J/cm² erythemwirksam; dh. wenn meine Erythemschwelle bei 250 J/cm², dh 2,5 SED. Lichttyp II 1,5 3 SED= Erythemschwelle; 6 SED deutliches Erythem

57 Bei im Freien Beschäftigen (d. h. ganzjährig und ganztägig im Freien tätig = sog. volle Outdoorarbeitsjahre) kommen durch die Arbeit durchschnittlich hinzu: 170 SED Knuschke et al. (2008)

58 Faustformel abgeleitet aus WB des ÄSVB beim BMAS Jahre beruflicher Exposition * 170 SED Lebensalter bei Auftreten des Hauttumors * 130 SED 0,4

59 Fall1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Alter (Jahre) Volle Outdoorarbeitsjahre (SED) (SED) ,4 0,4 0,4 0,4

60 Fall1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Alter (Jahre) Volle Outdoorarbeitsjahre (SED) (SED) ,4 0,4 0,4 0,4

61 Fall1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Alter (Jahre) Volle Outdoorarbeitsjahre (SED) (SED) ,4 0,4 0,4 0,4

62 Fall1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Alter (Jahre) Volle Outdoorarbeitsjahre (SED) (SED) ,4 0,4 0,4 0,4

63 Könnte was Neues bzgl. der Kausalitätsbewertung kommen?

64 Könnte was Neues bzgl. der Kausalitätsbewertung kommen? Ja: Evtl. (deutliche) Änderung der anzunehmenden berufsspezifischen SED

65 2014 Dosimetric measurements throughout Germany N total =300 BG BAU 105 SVLFG 62 BG HM 23 BG RCI 15 UK Bund 8 UK Sachsen 8 UK PT 24 UK NRW 8 BG ETEM 21 BG HW 12 GUVH 10 GENESIS-UV, Dr. Marc Wittlich

66 Heavy construction work, Bavaria, th April 8 th April 9 th April 10 th April 4.14 SED 2.7 SED 4.61 SED 5.05 SED 11 th April 2.26 SED Dr. Marc Wittlich

67 Was ist praktisch zu tun bei V.a. Hautkrebs durch UV-Licht?

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70 Gemüsebäuerin, 67 J 40 Jahre Outdoor Spinaliom re. Handrücken ED 01/2013

71 Gemüsebäuerin, 67 J 40 Jahre Outdoor Spinaliom re. Handrücken ED 01/ J OD x 170 SED / 66 J LA x 130 SED

72 Gemüsebäuerin, 67 J 40 Jahre Outdoor Spinaliom re. Handrücken ED 01/ J OD x 170 SED / 66 J LA x 130 SED = 0,8

73 Welcher UV-Träger ist zuständig?

74 Welcher UV-Träger ist zuständig? ist der UV-Träger für die Bearbeitung und Entschädigung in dessen Mitgliedsbetrieb vor der Meldung zuletzt eine Exposition durch natürliche UV-Strahlung von durchschnittlich 2 Stunden pro Arbeitsschicht gegeben war.

75 Welcher UV-Träger ist zuständig? falls Träger unklar: Meldung an Landesverband schicken!

76 Welcher UV-Träger ist zuständig? falls Träger unklar: Meldung an Landesverband schicken! Landesverband Nordwest Hildesheimer Str Hannover Tel.: Fax: Landesverband West Sankt-Franziskusstraße Düsseldorf Tel.: Fax:

77 Verdacht auf Plattenepithelkarzinom/ multiple AK durch berufliche UV-Lichtexposition: Was ist praktisch zu tun? Ärztliche BK-Anzeige

78 F Hautkrebs durch berufliche UV-Strahlung, BK Nr. 5103

79 Verdacht auf Plattenepithelkarzinom/ multiple AK durch berufliche UV-Lichtexposition: Was ist praktisch zu tun? Ärztliche BK-Anzeige Beiblatt: Prävention/Behandlung erforderlich, Behandlungsauftrag erbitten Sinnvoll: Histologische Sicherung, auch AK: zumindest eine im Vollbeweis sichern

80 Verdacht auf Plattenepithelkarzinom/ multiple AK durch berufliche UV-Lichtexposition: Was ist noch wichtig? Bis zur Entscheidung der BG: Behandlung über Krankenkasse Entscheidung kann dauern (Arbeitsplatzermittlungen, Begutachtung etc.) Wenn Behandlungsauftrag: Therapie mit allen geeigneten Mitteln, Sekundärprävention, Nachsorge

81 Primärprävention

82 Primärprävention Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung Lichtschutzpräparate: Nutzung an Werktagen Unverricht & Knuschke 2007

83 Primärprävention Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung Beratung: pädagogische, arbeitsmedizinische und dermatologische Aufgabe! Lichtschutzpräparate: Nutzung an Werktagen Unverricht & Knuschke 2007

84 Sekundär- und Tertiärprävention

85 Sekundär- und Tertiärprävention! BK 5101

86 Im Einzelfall, falls erforderlich: Stationäre Reha: Tumornachsorge, Koordination bzw. Bündelung therapeutischer und weiterer Stufenverfahren BK 5103 Individuelle Lichtschutzschulung Lichtschutzberatung (ILB)

87 Im Einzelfall, falls erforderlich: Stationäre Reha: Tumornachsorge, Koordination bzw. Bündelung therapeutischer und weiterer Stufenverfahren BK 5103 Auch schon im Rahmen 3 BKV! Individuelle Lichtschutzschulung Lichtschutzberatung (ILB)

88 Stufenverfahren BK 5103 Auch schon im Rahmen 3 BKV! Individuelle Lichtschutzschulung Lichtschutzberatung (ILB) Im Einzelfall, falls erforderlich: Stationäre Reha: Tumornachsorge, Koordination bzw. Bündelung therapeutischer und weiterer begleitender (z.b. psychologischer) Maßnahmen

89 Stufenverfahren BK 5103 Grundsätzlich ist so lange der Versicherungsfall nicht eingetreten ist die gesetzliche Krankenversicherung für therapeutische Leistungen zuständig Auch schon im Rahmen 3 BKV! Es besteht bis dahin gesetzlich keine Verpflichtung - auch nicht auf Grundlage des 3 BKV - für therapeutische Leistungen zu Lasten des Individuelle UVT Lichtschutzschulung Lichtschutzberatung (ILB) Im Einzelfall, falls erforderlich: Stationäre Reha: Tumornachsorge, Koordination bzw. Bündelung therapeutischer und weiterer begleitender (z.b. psychologischer) Maßnahmen

90 Was ist jetzt erforderlich? BK 5103 : - rasche Entscheidung - Gewährung individuell erforderlicher Maßnahmen

91 Was ist jetzt erforderlich? BK 5103 : - rasche Entscheidung - Gewährung individuell erforderlicher Maßnahmen Entwicklung geeigneter Versorgungsstrukturen: - Berichts- und Dokumentationswesen - Ganzkörperuntersuchungsziffer, Beratungsziffer, Behandlungsziffern (z.b. PDT) - Therapie- und Nachsorgeuntersuchungs-Konzepte - UV-Lichtschutzseminare

92 Was ist jetzt erforderlich? BK 5103 : - rasche Entscheidung - Gewährung individuell erforderlicher Maßnahmen Entwicklung geeigneter Versorgungsstrukturen: - Berichts- und Dokumentationswesen - Ganzkörperuntersuchungsziffer, Beratungsziffer, Behandlungsziffern (z.b. PDT) - Therapie- und Nachsorgeuntersuchungs-Konzepte - UV-Lichtschutzseminare Qualitätssicherung: - Clearing-Verfahren 5103

93 Was ist jetzt erforderlich? BK 5103 : 3 BKV-Maßnahmen! - falls noch nicht alle Tatbestandsmerkmale der BK 5103 vorliegen - aber die konkrete Gefahr der Entstehung einer BK 5103 besteht

94 Passiert schon was?

95 Passiert schon was? JA!

96 DGUV : Expertengespräch zur Erörterung von Fragen bzgl. Versorgung von Versicherten mit beruflichem Hautkrebs

97 DGUV : Expertengespräch zur Erörterung von Fragen bzgl. Versorgung von Versicherten mit beruflichem Hautkrebs : AG BK Haut: Entwicklung von verschiedenen Musterformtexten, perspektivisch Vereinheitlichung des Berichtswesens

98 DGUV : Expertengespräch zur Erörterung von Fragen bzgl. Versorgung von Versicherten mit beruflichem Hautkrebs : AG BK Haut: Entwicklung von verschiedenen Musterformtexten, perspektivisch Vereinheitlichung des Berichtswesens Voraussichtlich keine Änderung des amtlichen Meldeformular (F6000)

99 Hautkrebsnachsorge in anerkannten BK-Fällen Erstdiagnose aktinischer Keratosen (AK), Plattenepithelkarzinom (PEK), Basalzellkarzinom (BCC; nicht UVR-assoziiert, nicht BK 5103) Areal: 4,1cm 2-20cm 2 AK Gruppe I Areal: >20cm 2 AK Gruppe II invasives cutanes Plattenepithelkarzinom PEK Gruppe Basalzellkarzinom ( BK 5103) BCC Gruppe Therapie der AK gemäß Leitlinie (selbst applizierbare Lokaltherapien 1, lokal destruierenden Therapien [Laser, Kryo, Kürettage, PDT 2 ]) - inkl. Therapiebericht (bis zu alle 3 Monate) Präventionsschulung (v a. bei Berufstätigen) Lichtschutzmaßnahmen Arbeit kann unter med. Lichtschutz/ Hautschutz fortgesetzt werden Hautfachärztliche Kontrolluntersuchungen alle 6 Mo für zunächst 36 Monate (sollte) - inkl. Nachsorgebericht Therapie der AK mittels: (selbst applizierbare Lokaltherapien 1, lokal destruierenden Therapien [Laser, Kryo, Kürettage, PDT 2 ]) - inkl. Therapiebericht (bis zu alle 3 Monate) Präventionsschulung (v. a. bei Berufstätigen) Lichtschutzmaßnahmen Arbeit kann unter med. Lichtschutz/ Hautschutz fortgesetzt werden Hautfachärztliche Kontrolluntersuchungen alle 3 Mo für zunächst 36 Monate (sollte) - inkl. Nachsorgebericht Diagnostik und Therapie, Nachsorge gemäß Leitlinie - inkl. Therapiebericht (bis zu alle 3 Monate) Präventionsschulung (v. a. bei noch Berufstätigen) Lichtschutzmaßnahmen Fortführung der Arbeit nur bei kontrollierter Symptomatik und geringer Krankheitsdynamik (Einzelfallentscheidung gemäß GA) Hautfachärztliche Kontrolluntersuchungen alle 3 Mo für zunächst 5 Jahre - inkl. Nachsorgebericht Diagnostik und Therapie, Nachsorge gemäß Leitlinie - inkl. Therapiebericht (bis zu alle 3 Monate) Exzision mit histologischer Randschnittkontrolle (alternativ superfizielles BCC: Imiq 5% oder MAL-PDT) Präventionsschulung (v a. bei noch Berufstätigen) Arbeit kann i.d.r. fortgesetzt werden Hautfachärztliche Kontrolluntersuchungen alle 12 Mo für zunächst 3 Jahre - inkl. Nachsorgebericht Die Untersuchungsabstände können individuell (rezidivierende BCC, >3 BCC/Jahr) auf 3 Mo- Intervalle verdichtet werden

100 Entwicklung pädagogischer Konzepte Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) 10,5 Kronkorken entsprechen ca. 30 ml (1 Kronkorken fasst durchschnittlich 3,3 g) Quelle: Castanedo-Cazares, Derm Online Journal 9(3):23, 2003

101 Präventionsziele 1. Primärpräventiv Verhütung von UV-Licht-Schäden 2. Vermeidung der Verschlimmerung von BK-Folgen / Minderung von BK-Folgen und ggf. Ermöglichung des Berufsverbleibs Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 101

102 Inhalte Grundlagen zum Aufbau der Haut Risiken und Auswirkungen solarer UV-Strahlung Pathogenese von Hautkrebs Adäquate Präventionsmaßnahmen (TOP-Prinzip) UV-Lichtschutz in der Freizeit Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 102

103 TOP-Prinzip T Technische Maßnahmen (z. B.: Nutzung von Beschattungsmöglichkeiten) O Organisatorische Maßnahmen (z. B.: Anpassung des Arbeitsrhythmus an die äußeren Bedingungen) P Personenbezogene Maßnahmen (z. B.: Hemd, Hose, Hut, Hoher Lichtschutzfaktor) Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 103

104 104

105 105

106 Absorption [%] SPF 106

107 107

108 Impressionen Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 108

109 Impressionen Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 109

110 Impressionen Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 110

111

112 Vielen Dank! C. Skudlik

1 Angaben zur versicherten Person 1.1 Name, Vorname: Geburtsdatum: 1.2 Anschrift: Telefon-Nr.:

1 Angaben zur versicherten Person 1.1 Name, Vorname: Geburtsdatum: 1.2 Anschrift: Telefon-Nr.: Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Telefon: Fax: E-Mail: Datum: Hautkrebsbericht 1 Angaben zur versicherten Person 1.1 1.2 Anschrift: Telefon-Nr.: 1.3 Staatsangehörigkeit:

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