Neue BK 5103: multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV- C. Skudlik
|
|
- Harry Brauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neue BK 5103: multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV- C. Skudlik
2 Was ist nicht mehr ganz so - neu?
3 Was ist nicht mehr ganz so - neu?
4 4
5 Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates vom ; Aufnahme in die BKV zum : multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-
6 Was ist multipel? > 5 pro Jahr oder Feldkanzerisierung (> 4 cm²)
7 AK = Aktinische Keratose=Plattenepithelkarzinom in situ AK
8 Aktinische Keratose Was passiert in der Haut? Atypische Keratinozyten der Epidermis Hyper- und Parakeratose Solare Elastose Haarfollikel ausgespart Entzündliches Infiltrat
9 Aktinische Keratose Histopathologie AK-Grad I AK-Grad II AK-Grad III Einteilung abhängig vom Ausmaß der zellulären Atypien in der Epidermis: Mild (AK I): basale und suprabasale Schicht Moderat (AK II): auch mittleres Drittel betroffen Schwer (AK III): gesamte Epidermis erfasst Shin et al., Am J Dermatopathol 2010;32:
10 Welche Berufsgruppen kommen in Betracht?
11 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft
12 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt
13 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt Baugewerbe und Handwerk (Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken)
14 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt Baugewerbe und Handwerk (Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken) Straßenarbeiter
15 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt Baugewerbe und Handwerk (Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken) Straßenarbeiter Bademeister, Bergführer u. ä.
16 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt Baugewerbe und Handwerk (Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken) Straßenarbeiter Bademeister, Bergführer u. ä. Zusammen 2 Mio. in D
17 Gruppen mit besonderer natürlicher UV- Exposition am Arbeitsplatz: Land- und Forstwirtschaft Fischerei- und Seefahrt Baugewerbe und Handwerk (Dachdecker, Zimmerleute, Bauarbeiter, Maurer, Stahlbauschlosser, Schweißer an Brücken) Straßenarbeiter Bademeister, Bergführer u. ä. Zusammen 2 Mio. in D Ferner: Arbeiten im Ausland (südliche Länder) und auf See
18 Können auch Rentner gemeldet werden?
19 Können auch Rentner gemeldet werden? Ja!
20 Derzeitige Schätzungen (BMAS):
21 Derzeitige Schätzungen (BMAS): -Worker in D Derzeitige Schätzungen (BMAS): -Initial bis zu Anzeigen pa, -später pa (von möglichen pa) -10%: PEK - DGUV: 20 Mio. pa erwartet - SVLFG: 1 Mio. pa erwartet
22 Nicht: Künstliche UV-Strahlung Basaliome
23 Künstliche UV-Strahlung: kann aus epidemiologischen Studien ein Zusammenhang zwischen beruflicher künstlicher UV-Strahlung und dem Auftreten von Malignomen der Haut nicht abgeleitet werden.
24 Basaliome: -Strahlung ist ein wichtiger Risikofaktor, bisherige epidemiologische Ergebnisse sind aber weniger eindeutig als für Plattenepithelkarzinome. Derzeit noch keine abschließende Aussage zu Basaliomen
25 Was fällt klinisch auf?
26 69 J, 28 J LKW-Fahrer Gordon JRS, Brieva JC (2012) N Engl J Med 366:16
27 Aktinische Schädigung M. Favre-Racouchot Solare Elastose Erythrosis interfollicularis Cutis rhomboidalis nuchae Lentigines solares
28 70 j. Landwirt
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42 Z. n. Bsm
43 62j Landwirt, seit Jahrzehnten Outdoor-Tätigkeit
44 62j Landwirt, seit Jahrzehnten Outdoor-Tätigkeit
45 62j Landwirt, seit Jahrzehnten Outdoor-Tätigkeit Psoriasis vulgaris, histologisch keine AK
46 65j Landwirt, seit Jahrzehnten Outdoor-Tätigkeit Einzelne AK Gesicht, seb. Kopfhautekzem
47
48 Radiologe (79j)
49 Radiologe (79j) Radiodermatitis BK 2402: Erkrankungen durch ionisierende Strahlen
50 Wie wird die berufliche Kausalität objektiviert?
51 Konvention auf Basis der bestverfügbaren aktuellen wissenschaftlichen Datenlage und der klinischen Erfahrung: Überwiegend arbeitsbedingte Verursachung bei zusätzlicher arbeitsbedingter UV-Belastung von 40 % am Ort der Tumorentstehung Maß der UV-Jahresexpositionen: SED/Jahr
52 Was ist nochmal SED??
53 Was ist nochmal SED? Standarderythemdosis (SED): abgeleitete Einheit für die erythemwirksame Bestrahlung H er 1 SED = 100 J/m²
54
55
56 Jahres-UV Exposition des dt. Indoor-Beschäftigten (Knuschke, Dresden) Werktage 20 SED** Freizeit ohne Urlaub 30 SED Urlaub*(Urlaub am Meer 5 SED/Tag) 80 SED Insgesamt 130 SED *UV-Exposition Urlaub: Meer[Nordsee] = Meer[Mittelmeer]: (an der Nordsee nur mittags wenig bekleidet - in die Sonne, sonst zu kühl; Mittelmeer: mittags zu heiß =>Schatten wird aufgesucht, UV Exposition in den Randzeiten) **1 SED=100J/cm² erythemwirksam; dh. wenn meine Erythemschwelle bei 250 J/cm², dh 2,5 SED. Lichttyp II 1,5 3 SED= Erythemschwelle; 6 SED deutliches Erythem
57 Bei im Freien Beschäftigen (d. h. ganzjährig und ganztägig im Freien tätig = sog. volle Outdoorarbeitsjahre) kommen durch die Arbeit durchschnittlich hinzu: 170 SED Knuschke et al. (2008)
58 Faustformel abgeleitet aus WB des ÄSVB beim BMAS Jahre beruflicher Exposition * 170 SED Lebensalter bei Auftreten des Hauttumors * 130 SED 0,4
59 Fall1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Alter (Jahre) Volle Outdoorarbeitsjahre (SED) (SED) ,4 0,4 0,4 0,4
60 Fall1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Alter (Jahre) Volle Outdoorarbeitsjahre (SED) (SED) ,4 0,4 0,4 0,4
61 Fall1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Alter (Jahre) Volle Outdoorarbeitsjahre (SED) (SED) ,4 0,4 0,4 0,4
62 Fall1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Alter (Jahre) Volle Outdoorarbeitsjahre (SED) (SED) ,4 0,4 0,4 0,4
63 Könnte was Neues bzgl. der Kausalitätsbewertung kommen?
64 Könnte was Neues bzgl. der Kausalitätsbewertung kommen? Ja: Evtl. (deutliche) Änderung der anzunehmenden berufsspezifischen SED
65 2014 Dosimetric measurements throughout Germany N total =300 BG BAU 105 SVLFG 62 BG HM 23 BG RCI 15 UK Bund 8 UK Sachsen 8 UK PT 24 UK NRW 8 BG ETEM 21 BG HW 12 GUVH 10 GENESIS-UV, Dr. Marc Wittlich
66 Heavy construction work, Bavaria, th April 8 th April 9 th April 10 th April 4.14 SED 2.7 SED 4.61 SED 5.05 SED 11 th April 2.26 SED Dr. Marc Wittlich
67 Was ist praktisch zu tun bei V.a. Hautkrebs durch UV-Licht?
68
69
70 Gemüsebäuerin, 67 J 40 Jahre Outdoor Spinaliom re. Handrücken ED 01/2013
71 Gemüsebäuerin, 67 J 40 Jahre Outdoor Spinaliom re. Handrücken ED 01/ J OD x 170 SED / 66 J LA x 130 SED
72 Gemüsebäuerin, 67 J 40 Jahre Outdoor Spinaliom re. Handrücken ED 01/ J OD x 170 SED / 66 J LA x 130 SED = 0,8
73 Welcher UV-Träger ist zuständig?
74 Welcher UV-Träger ist zuständig? ist der UV-Träger für die Bearbeitung und Entschädigung in dessen Mitgliedsbetrieb vor der Meldung zuletzt eine Exposition durch natürliche UV-Strahlung von durchschnittlich 2 Stunden pro Arbeitsschicht gegeben war.
75 Welcher UV-Träger ist zuständig? falls Träger unklar: Meldung an Landesverband schicken!
76 Welcher UV-Träger ist zuständig? falls Träger unklar: Meldung an Landesverband schicken! Landesverband Nordwest Hildesheimer Str Hannover Tel.: Fax: Landesverband West Sankt-Franziskusstraße Düsseldorf Tel.: Fax:
77 Verdacht auf Plattenepithelkarzinom/ multiple AK durch berufliche UV-Lichtexposition: Was ist praktisch zu tun? Ärztliche BK-Anzeige
78 F Hautkrebs durch berufliche UV-Strahlung, BK Nr. 5103
79 Verdacht auf Plattenepithelkarzinom/ multiple AK durch berufliche UV-Lichtexposition: Was ist praktisch zu tun? Ärztliche BK-Anzeige Beiblatt: Prävention/Behandlung erforderlich, Behandlungsauftrag erbitten Sinnvoll: Histologische Sicherung, auch AK: zumindest eine im Vollbeweis sichern
80 Verdacht auf Plattenepithelkarzinom/ multiple AK durch berufliche UV-Lichtexposition: Was ist noch wichtig? Bis zur Entscheidung der BG: Behandlung über Krankenkasse Entscheidung kann dauern (Arbeitsplatzermittlungen, Begutachtung etc.) Wenn Behandlungsauftrag: Therapie mit allen geeigneten Mitteln, Sekundärprävention, Nachsorge
81 Primärprävention
82 Primärprävention Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung Lichtschutzpräparate: Nutzung an Werktagen Unverricht & Knuschke 2007
83 Primärprävention Gefährdungsanalyse / Risikoabschätzung Beratung: pädagogische, arbeitsmedizinische und dermatologische Aufgabe! Lichtschutzpräparate: Nutzung an Werktagen Unverricht & Knuschke 2007
84 Sekundär- und Tertiärprävention
85 Sekundär- und Tertiärprävention! BK 5101
86 Im Einzelfall, falls erforderlich: Stationäre Reha: Tumornachsorge, Koordination bzw. Bündelung therapeutischer und weiterer Stufenverfahren BK 5103 Individuelle Lichtschutzschulung Lichtschutzberatung (ILB)
87 Im Einzelfall, falls erforderlich: Stationäre Reha: Tumornachsorge, Koordination bzw. Bündelung therapeutischer und weiterer Stufenverfahren BK 5103 Auch schon im Rahmen 3 BKV! Individuelle Lichtschutzschulung Lichtschutzberatung (ILB)
88 Stufenverfahren BK 5103 Auch schon im Rahmen 3 BKV! Individuelle Lichtschutzschulung Lichtschutzberatung (ILB) Im Einzelfall, falls erforderlich: Stationäre Reha: Tumornachsorge, Koordination bzw. Bündelung therapeutischer und weiterer begleitender (z.b. psychologischer) Maßnahmen
89 Stufenverfahren BK 5103 Grundsätzlich ist so lange der Versicherungsfall nicht eingetreten ist die gesetzliche Krankenversicherung für therapeutische Leistungen zuständig Auch schon im Rahmen 3 BKV! Es besteht bis dahin gesetzlich keine Verpflichtung - auch nicht auf Grundlage des 3 BKV - für therapeutische Leistungen zu Lasten des Individuelle UVT Lichtschutzschulung Lichtschutzberatung (ILB) Im Einzelfall, falls erforderlich: Stationäre Reha: Tumornachsorge, Koordination bzw. Bündelung therapeutischer und weiterer begleitender (z.b. psychologischer) Maßnahmen
90 Was ist jetzt erforderlich? BK 5103 : - rasche Entscheidung - Gewährung individuell erforderlicher Maßnahmen
91 Was ist jetzt erforderlich? BK 5103 : - rasche Entscheidung - Gewährung individuell erforderlicher Maßnahmen Entwicklung geeigneter Versorgungsstrukturen: - Berichts- und Dokumentationswesen - Ganzkörperuntersuchungsziffer, Beratungsziffer, Behandlungsziffern (z.b. PDT) - Therapie- und Nachsorgeuntersuchungs-Konzepte - UV-Lichtschutzseminare
92 Was ist jetzt erforderlich? BK 5103 : - rasche Entscheidung - Gewährung individuell erforderlicher Maßnahmen Entwicklung geeigneter Versorgungsstrukturen: - Berichts- und Dokumentationswesen - Ganzkörperuntersuchungsziffer, Beratungsziffer, Behandlungsziffern (z.b. PDT) - Therapie- und Nachsorgeuntersuchungs-Konzepte - UV-Lichtschutzseminare Qualitätssicherung: - Clearing-Verfahren 5103
93 Was ist jetzt erforderlich? BK 5103 : 3 BKV-Maßnahmen! - falls noch nicht alle Tatbestandsmerkmale der BK 5103 vorliegen - aber die konkrete Gefahr der Entstehung einer BK 5103 besteht
94 Passiert schon was?
95 Passiert schon was? JA!
96 DGUV : Expertengespräch zur Erörterung von Fragen bzgl. Versorgung von Versicherten mit beruflichem Hautkrebs
97 DGUV : Expertengespräch zur Erörterung von Fragen bzgl. Versorgung von Versicherten mit beruflichem Hautkrebs : AG BK Haut: Entwicklung von verschiedenen Musterformtexten, perspektivisch Vereinheitlichung des Berichtswesens
98 DGUV : Expertengespräch zur Erörterung von Fragen bzgl. Versorgung von Versicherten mit beruflichem Hautkrebs : AG BK Haut: Entwicklung von verschiedenen Musterformtexten, perspektivisch Vereinheitlichung des Berichtswesens Voraussichtlich keine Änderung des amtlichen Meldeformular (F6000)
99 Hautkrebsnachsorge in anerkannten BK-Fällen Erstdiagnose aktinischer Keratosen (AK), Plattenepithelkarzinom (PEK), Basalzellkarzinom (BCC; nicht UVR-assoziiert, nicht BK 5103) Areal: 4,1cm 2-20cm 2 AK Gruppe I Areal: >20cm 2 AK Gruppe II invasives cutanes Plattenepithelkarzinom PEK Gruppe Basalzellkarzinom ( BK 5103) BCC Gruppe Therapie der AK gemäß Leitlinie (selbst applizierbare Lokaltherapien 1, lokal destruierenden Therapien [Laser, Kryo, Kürettage, PDT 2 ]) - inkl. Therapiebericht (bis zu alle 3 Monate) Präventionsschulung (v a. bei Berufstätigen) Lichtschutzmaßnahmen Arbeit kann unter med. Lichtschutz/ Hautschutz fortgesetzt werden Hautfachärztliche Kontrolluntersuchungen alle 6 Mo für zunächst 36 Monate (sollte) - inkl. Nachsorgebericht Therapie der AK mittels: (selbst applizierbare Lokaltherapien 1, lokal destruierenden Therapien [Laser, Kryo, Kürettage, PDT 2 ]) - inkl. Therapiebericht (bis zu alle 3 Monate) Präventionsschulung (v. a. bei Berufstätigen) Lichtschutzmaßnahmen Arbeit kann unter med. Lichtschutz/ Hautschutz fortgesetzt werden Hautfachärztliche Kontrolluntersuchungen alle 3 Mo für zunächst 36 Monate (sollte) - inkl. Nachsorgebericht Diagnostik und Therapie, Nachsorge gemäß Leitlinie - inkl. Therapiebericht (bis zu alle 3 Monate) Präventionsschulung (v. a. bei noch Berufstätigen) Lichtschutzmaßnahmen Fortführung der Arbeit nur bei kontrollierter Symptomatik und geringer Krankheitsdynamik (Einzelfallentscheidung gemäß GA) Hautfachärztliche Kontrolluntersuchungen alle 3 Mo für zunächst 5 Jahre - inkl. Nachsorgebericht Diagnostik und Therapie, Nachsorge gemäß Leitlinie - inkl. Therapiebericht (bis zu alle 3 Monate) Exzision mit histologischer Randschnittkontrolle (alternativ superfizielles BCC: Imiq 5% oder MAL-PDT) Präventionsschulung (v a. bei noch Berufstätigen) Arbeit kann i.d.r. fortgesetzt werden Hautfachärztliche Kontrolluntersuchungen alle 12 Mo für zunächst 3 Jahre - inkl. Nachsorgebericht Die Untersuchungsabstände können individuell (rezidivierende BCC, >3 BCC/Jahr) auf 3 Mo- Intervalle verdichtet werden
100 Entwicklung pädagogischer Konzepte Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) 10,5 Kronkorken entsprechen ca. 30 ml (1 Kronkorken fasst durchschnittlich 3,3 g) Quelle: Castanedo-Cazares, Derm Online Journal 9(3):23, 2003
101 Präventionsziele 1. Primärpräventiv Verhütung von UV-Licht-Schäden 2. Vermeidung der Verschlimmerung von BK-Folgen / Minderung von BK-Folgen und ggf. Ermöglichung des Berufsverbleibs Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 101
102 Inhalte Grundlagen zum Aufbau der Haut Risiken und Auswirkungen solarer UV-Strahlung Pathogenese von Hautkrebs Adäquate Präventionsmaßnahmen (TOP-Prinzip) UV-Lichtschutz in der Freizeit Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 102
103 TOP-Prinzip T Technische Maßnahmen (z. B.: Nutzung von Beschattungsmöglichkeiten) O Organisatorische Maßnahmen (z. B.: Anpassung des Arbeitsrhythmus an die äußeren Bedingungen) P Personenbezogene Maßnahmen (z. B.: Hemd, Hose, Hut, Hoher Lichtschutzfaktor) Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 103
104 104
105 105
106 Absorption [%] SPF 106
107 107
108 Impressionen Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 108
109 Impressionen Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 109
110 Impressionen Individuelle Lichtschutzberatung (ILB) / Ludewig, Michaela 110
111
112 Vielen Dank! C. Skudlik
1 Angaben zur versicherten Person 1.1 Name, Vorname: Geburtsdatum: 1.2 Anschrift: Telefon-Nr.:
Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Telefon: Fax: E-Mail: Datum: Hautkrebsbericht 1 Angaben zur versicherten Person 1.1 1.2 Anschrift: Telefon-Nr.: 1.3 Staatsangehörigkeit:
MehrBK 5103 Management und Abrechnung
BK 5103 Management und Abrechnung Alles, was in der Praxis wichtig ist; wie melde ich richtig? Wie kann ich optimieren? 13:00 13:25 Wolfgang Wehrmann Münster Diagnosen mit chronischen Lichtschädigungen
MehrDeutsches Ärzteblatt Jg.102 Heft 26 1.Juli 2005
Deutsches Ärzteblatt Jg.102 Heft 26 1.Juli 2005 Projekt Hautkrebsscreening in Schleswig-Holstein Konsequenzen für die Dermatologie Mit den Daten des Epidemiologischen Krebsregisters werden erstmalig
MehrBetriebsrätetagung der BG RCI. Prävention von Krebs durch UV-Strahlung
Betriebsrätetagung der BG RCI Prävention von Krebs durch UV-Strahlung 25. Oktober 2017 Unsere Haut.. ist ein wichtiges Organ lebt und atmet nimmt feine Reize wahr hält großen Belastungen stand schützt
MehrRehamanagement bei Akut-Berufskrankheiten Berufskrankheiten mit Aufgabezwang
Rehamanagement bei Akut-Berufskrankheiten Berufskrankheiten mit Aufgabezwang Ass. jur. Martina van Vorst, Bezirksdirektion Mainz Betriebsärztetagung, 28.09.2011 Auftrag ( 26 SGB VII i. V. m. 3 BKV) Der
MehrFall-Kontroll-Studie zu UV-Strahlung und hellem Hautkrebs
Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus, Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin Arbeitsmedizinisches Kolloquium Fall-Kontroll-Studie zu UV-Strahlung und hellem Hautkrebs Prof. Dr. med.
MehrArbeitsmedizinische Fortbildungsveranstaltung
Arbeitsmedizinische Fortbildungsveranstaltung Betrifft mich: Aktuelles für die Betriebsärztin und den Betriebsarzt Neue Erkenntnisse, neue Informationsquellen und neue Vorgaben am 25.06.2014 in Kirkel
MehrDas Hautarztverfahren, berufsgenossenschaftliche Angebote und Leistungen
Das Hautarztverfahren, berufsgenossenschaftliche Angebote und Leistungen Konferenz Proaktiver Arbeits- und Gesundheitsschutz Wenn Arbeit auf Haut trifft Markus Taddicken Bezirksverwaltung Bochum 0234 3078-6200
Mehrgoodluz - stock.adobe.com Berufskrankheiten Fragen und Antworten
goodluz - stock.adobe.com Farbe anp (obere Balk und Rück und Text en Berufskrankheiten Fragen und Antworten Stand: März 2018 Robert Kneschke - stock.adobe.com Die gesetzliche Unfallversicherung setzt sich
MehrArbeiten unter der Sonne UV- Belastung. Seminar: Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bädern
Arbeiten unter der Sonne UV- Belastung Seminar: Sicherheit und Gesundheitsschutz in Bädern September 2017 Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG und nachgeh. Verordnungen Dokumentation der Überprüfung 6 Verbesserung
MehrLeitlinien und Begutachtung aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung. Prof. Dr. Stephan Brandenburg BGW, Hauptgeschäftsführer
Leitlinien Workshop der DGAUM Rostock, 19. Juni 2009 Leitlinien und Begutachtung aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung Prof. Dr. Stephan Brandenburg BGW, Hauptgeschäftsführer Leitlinien Workshop
MehrS.M. John sjohn@uos.de
Hautkrebs durch Sonne neue Berufskrankheit? S.M. John sjohn@uos.de 8.30-9.45 Wer ist das Schaf?? Bestandteile des natürlichen Lichtes 65 % Infrarotstrahlung (ab 800nm) 32% Sichtbares Licht (ab 400nm) 2-3%
MehrMedizin für Nichtmediziner: Tumore der Haut
Brennpunkt Haut was wollen wir uns als Gesellschaft leisten? Medizin für Nichtmediziner: Tumore der Haut Rudolf A. Herbst HELIOS Hauttumorzentrum Erfurt IGES Berlin 29. Juni 2011 Tumore der Haut - Überblick
MehrManuskript zum Vortrag bei den Potsdamer BK-Tagen Hautkrebs durch UV-Strahlung in der Bauwirtschaft Erste Praxiserfahrungen
n. Manuskript zum Vortrag bei den Potsdamer BK-Tagen 2016 Hautkrebs durch UV-Strahlung in der Bauwirtschaft Erste Praxiserfahrungen (Frank Westphal) Von den ca. 2,8 Mio. Versicherten der Berufsgenossenschaft
MehrDer lange Weg in die Berufskrankheitenliste
Der lange Weg in die Berufskrankheitenliste Prof. Dr. med. Susanne Völter-Mahlknecht Straßburg, 19.11.2015 Berufskrankheit nach 9(1) SGB VII Krankheit, Krankheit, die die nach den den Erkenntnissen der
MehrVerwaltungsverfahren bei Berufskrankheiten
Verwaltungsverfahren bei Berufskrankheiten Betriebsärztetagung Bamberg BK-Verdachtsanzeigen 2013 Seite 2 Anzeigen einer Berufskrankheit Seite 3 Kausalität und Beweisanforderung bei BKen Vollbeweis Anspruchsbegründende
MehrUV-Belastung bei Arbeiten im Freien
UV-Belastung bei Arbeiten im Freien - aus der Sicht eines Unfallversicherungsträgers Seite 1 Die Berufsgenossenschaft Aufgaben und Leistungen Seite 2 Aufgaben der Unfallversicherungsträger Alles aus einer
MehrHautkrebs durch UV-Licht
Prof. Dr. Hans Drexler Im August 2013 ist im Gemeinsamen Ministerialblatt die Empfehlung des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten Plattenepithelkarzinome (oder multiple aktinische Keratosen)
MehrBasalzellkarzinome und Plattenepithelkarzinome
Basalzellkarzinome und Plattenepithelkarzinome Priv.-Doz Doz.. Dr. med. Joachim Dissemond Klinik für f r Dermatologie, Venerologie und Allergologie Universitätsklinikum tsklinikum Essen Epidemiologie I
MehrDie neuen Berufskrankheiten
Die neuen Berufskrankheiten (BK-Nr. 1319, BK-Nr. 2113, BK-Nr. 2114, BK-Nr. 5103) Arbeitsmedizinisches Forum Berlin Fred-D. Zagrodnik Referent Berufskrankheiten, DGUV Einführung 3. Verordnung zur Änderung
MehrDaylong actinica : Schutz vor hellem Hautkrebs
Innovationspreis 2008 Daylong actinica : Schutz vor hellem Hautkrebs Hamburg (29. Mai 2008) - Sonnenlicht hat eine Reihe von positiven Effekten, wie z. B. die Bildung von Vitamin D oder die Ausschüttung
MehrBEWUSST SEIN. Stokoderm Sun Protect für Ihr Arbeitsschutz-Sortiment
UV BEWUSST SEIN Stokoderm Sun Protect für Ihr Arbeitsschutz-Sortiment Schon gewusst? Wie viele Arbeitnehmer in Deutschland an UV-Licht-exponierten Arbeitsplätzen tätig sind? Welche Eigenschaften UV-Strahlung
MehrUV-GOÄ. Änderungen im Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger In die Ihnen vorliegende Datenbank sind diese Texte schon eingearbeitet.
UV-GOÄ I. Quartal 2017 Änderungen/Ergänzungen Diese folgenden Informationen wurden erst kurzfristig veröffentlich. Fettgedruckt sind ergänzende Texte, durchstrichen sind die nicht mehr aktuellen Texte.
MehrZahlen, Daten, Fakten auf einen Blick
Zahlen, Daten, Fakten auf einen Blick Die BG BAU Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen in Deutschland. Wir
MehrExpositionsermittlung in Fällen Hautkrebs durch UV- Strahlung
Expositionsermittlung in Fällen Hautkrebs durch UV- Strahlung Dr. Marc Wittlich Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die Einwirkung von UV-Strahlung auf die Haut zur Entstehung von Hautkrebs beitragen
MehrGesetzliche Unfallversicherung. Entschädigung durch den Unfallversicherungsträger
Gesetzliche Unfallversicherung Entschädigung durch den Unfallversicherungsträger Der Arbeitsunfall als Grundvoraussetzung für Entschädigungsleistungen des UVT Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten
MehrTagungsdokumentation XI. Potsdamer BK-Tage 2016
Sehr verehrte Frau Golze, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Unfallversicherungsträgern, Herzlich Willkommen zu den diesjährigen XI. Potsdamer BK-Tagen. Technischer Fortschritt
MehrGut- und bösartige Hautveränderungen Survival guide. E. Paul Scheidegger, Brugg
Gut- und bösartige Hautveränderungen Survival guide E. Paul Scheidegger, Brugg Die Bösartigen zuerst Basics weiss versus schwarz allergieundhaut.ch Schwarze Weisse Drei Schichten der Haut Drei Schichten
MehrDas Hautarztverfahren
Das Hautarztverfahren Kontinuierliche Weiterentwicklung eines erfolgreichen Präventionskonzeptes C. Skudlik wenn bei krankhaften Hautveränderungen die Möglichkeit besteht, daß durch eine berufliche Tätigkeit
Mehrlyondellbasell.com Hautkrebs
Hautkrebs Wie viel wissen Sie? Diese Präsentation soll Ihnen helfen, besser zu verstehen, was Hautkrebs ist, wie er Sie beeinflussen kann und was Sie tun können, um ihn zu verhindern. Sie sollten die Antworten
Mehrin Zusammenarbeit mit dem BG Klinikum Hamburg führt unser Landesverband folgende Fortbildungsveranstaltung
DGUV Landesverband Nordwest Postfach 3740 30037 Hannover An die Damen und Herren Durchgangsärzte Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte stets angeben) Ansprechpartner/in Telefon Datum 411/094
MehrEpidemiologie der Hauttumoren
IGES-Symposium Brennpunkt Haut Berlin, 20.11.2012 Epidemiologie der Hauttumoren Klaus Kraywinkel, Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut, Berlin Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut
MehrPrävention und Rehabilitation berufsbedingter Hauterkrankungen. BK19 Allgemeine Informationen.
Prävention und Rehabilitation berufsbedingter Hauterkrankungen BK19 Allgemeine Informationen www.auva.at BK19 Allgemeine Informationen Wussten Sie, dass berufsbedingte Hauterkrankungen die zweithäufigste
MehrDie Rentenbegutachtung in der gesetzlichen Unfallversicherung Kurs 1
DGUV Landesverband Nordwest Postfach 3740 30037 Hannover An die Damen und Herren Durchgangsärzte Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte stets angeben) Ansprechpartner/in Telefon Datum 411/094
MehrNeue Berufskrankheiten Eine kurze Vorstellung mit Schwerpunkt auf der Noxe UV Licht - Sicher und gesund in die Zukunft Damp 2016
Neue Berufskrankheiten Eine kurze Vorstellung mit Schwerpunkt auf der Noxe UV Licht - Sicher und gesund in die Zukunft Damp 2016 21.09.2016 Gesetzliche Grundlagen (I) Historisches: 1911 - Einführung der
Mehrin vivo -- Das Magazin der Deutschen Krebshilfe vom
Seite 1/5 in vivo -- Das Magazin der Deutschen Krebshilfe vom 13.10.2009 Expertengespräch Weißer Hautkrebs Und zu diesem Thema begrüßen wir Prof. Dr. Cornelia Mauch, Oberärztin für dermatologische Onkologie
MehrErläuterungen zur ärztlichen Anzeige bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit
Aktenzeichen: Erläuterungen zur ärztlichen Anzeige bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit I. Allgemeine Erläuterungen 1.1 Die unverzügliche Anzeige eines ärztlich begründeten Verdachts
Mehr1 Gesetzliche Grundlagen bei der Prävention von Gesundheitsschäden durch solare Exposition
Positionspapier Prävention von Gesundheitsschäden durch solare Exposition Grundverständnis und Handlungsrahmen der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
MehrHandlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge BGI/GUV-I Information
504-41 BGI/GUV-I 504-41 Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 Arbeiten mit Absturz gefahr Januar 2010 Herausgeber Deutsche
MehrODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung. Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg
ODIN - nachgehende Untersuchungen im Kontext der neuen Verordnung Dr. Matthias Kluckert Leiter Fachbereich Arbeitsmedizin BG RCI, Heidelberg Gliederung 1. Was sind nachgehende Untersuchungen 2. Geschichte
MehrMinderung der Erwerbsfähigkeit bei BK 5103 Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung
Original Original Dermatologie in Beruf und Umwelt, Jahrgang 63, Nr. 1/2015, S. 3 7 Minderung der Erwerbsfähigkeit bei BK 5103 Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch
MehrDie Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) Dr. Marc Wittlich Arbeitsschutzfachtagung 2014, Dr. Marc Wittlich 15.12.2014 Wo ist die TROS einzuordnen? Seite
MehrHydroxyurea ist mit Hauttoxizität bei Patienten mit myeloproliferativen Neoplasien (MPN) assoziiert
Hydroxyurea ist mit Hauttoxizität bei Patienten mit myeloproliferativen Neoplasien (MPN) assoziiert Ergebnisse einer prospektiven, nicht-interventionellen Studie Frank Stegelmann 1, Kai Wille 2, Stefanie
MehrPräventionsgesetz Wo stehen wir?
Präventionsgesetz Wo stehen wir? Prof. Dr. Wolfgang H. Caselmann Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege 4. November 2015 LZG-Fachtag Hintergrund 4. Anlauf 25.7.2015/1.1.2016 Gesetz zur
MehrDie Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die
MehrReview. Zusammenfassung. Summary
Review Eingereicht: 14.8.2014 Angenommen: 21.9.2014 Interessenkonflikt Keiner. Thomas L. Diepgen 1, Stephan Brandenburg 2, Werner Aberer 3, Andrea Bauer 4, Hans Drexler 5, Manigé Fartasch 6, Swen Malte
MehrPhotodermatologie (Licht und Schatten in der Dermatologie)
Photodermatologie (Licht und Schatten in der Dermatologie) Priv.-Doz Doz.. Dr. med. J. Dissemond Klinik für f r Dermatologie, Venerologie und Allergologie Universitätsklinikum tsklinikum Essen Licht UV-C
MehrSonne satt.... setzt die Haut schachmatt. Patientenratgeber zu aktinischen Keratosen
Sonne satt... setzt die Haut schachmatt Patientenratgeber zu aktinischen Keratosen Sonne auf unserer Haut Sonnenlicht ist ein Lebenselixier. Wir genießen die wärmenden Sonnenstrahlen in der Natur oder
MehrWintersemester 2016/2017 Chemikalienrecht und verwandte Rechtsgebiete
Wintersemester 2016/2017 Chemikalienrecht und verwandte Rechtsgebiete 11-1 adpic 11-2 Sozialversicherungszweige Sozialversicherungszweige Gesetzliche Krankenversicherung Gesetzliche Pflegeversicherung
MehrDas Berufskrankheiten-Konzept der DEKRA Automobil GmbH Niederlassung Chemnitz. Dipl.-Ing. (FH) Hans-Ulrich Slavik, Chemnitz, 21.
Das Berufskrankheiten-Konzept der DEKRA Automobil GmbH Niederlassung Chemnitz Dipl.-Ing. (FH) Hans-Ulrich Slavik, Chemnitz, 21. Mai 2015 Berufskrankheiten-Konzept (BK-Konzept) DEKRA begibt sich auf ein
MehrSeite: 434. Alphabetisch. Kapitel 14: Präkanzerosen. Bild. Ursachen. Effloreszenzen. Suche Inhalt drucken letzte aufgerufene Seite zurück vorwärts
Kapitel 14: Präkanzerosen Seite: 434 Präkanzerosen Seite: 435 Keratose; Squama Senile Keratose oder solare Keratose Erhabene, rötliche, scharf begrenzte Plaques mit rauher, schuppiger Oberfläche. Die Schuppen
MehrGefährdung durch künstliche optische Strahlung Dr. Marc Wittlich
Gefährdung durch künstliche optische Strahlung Dr. Marc Wittlich Fachveranstaltung des ABS 23.05.2013 Was ist Optische Strahlung? Ionisierende Strahlung Elektromagnetische Felder Bild: Wikipedia 100 nm
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge bei UV-Belastung. Prof. Dr. med. H. Drexler
Arbeitsmedizinische Vorsorge bei UV-Belastung Prof. Dr. med. H. Drexler Exposition gegenüber beruflichen Noxen in Deutschland Erfassungszeitraum 1990-1993, nach Kauppinen et al. 2000 Methylenchlorid Trichlorethylen
MehrPhotodynamische Therapie
Photodynamische Therapie bei Aktinischen Keratosen Handelt es sich bereits um Hautkrebs? Wie heisst meine Hauterkrankung, was bedeutet diese Bezeichnung und wie ist diese Erkrankung entstanden? Ihre Hauterkrankung
MehrKranke Mitarbeiter wieder eingliedern
Kranke Mitarbeiter wieder eingliedern Ralf Seibt, BG RCI Geschäftsstelle Dresden Grundsätzliches KMU? Wiedereingliederung BG RCI? Kosten? Rechtliche Bewertung? Betriebsleiter-Seminar, 21.02.2013 Seite
MehrSchutz vor Baulärm der Beitrag der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Schutz vor Baulärm der Beitrag der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Baulärm Immissionsschutzrechtliche Probleme bei Innenstadtbaustellen Veranstaltung des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Gesellschaft
MehrTrägerübergreifende Asbestose-Sprechstunde
Trägerübergreifende Asbestose-Sprechstunde Unfall- BK - Zahlen mit Peer-Counseling Gülcan Miyanyedi Grundsatz- und Organisationsabteilung der BG ETEM 24.05.2016 AK Anwendung des BK-Rechts: Beschluss vom
MehrDie Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung. im Betrieb
Ressort Arbeits- und Den Rücken schonen: Rückgrat zeigen! Die Umsetzung der Lastenhandhabungsverordnung im Betrieb www.igmetall.de/gesundheit Muskel-/Skelett-Erkrankungen sind für viele existenzgefährdend
Mehrhautgesund informiert
Pressemappe zur Aktionswoche Haut&Job vom 3. bis 7. November 2014 Aktionsaufruf zur Woche Haut&Job 2014 Berufsbedingte Hautprobleme? Werden Sie frühzeitig aktiv... BERLIN Vom 3. bis 7. November findet
MehrMinderung der Erwerbsfähigkeit bei arbeitsbedingten Hautkrebserkrankungen
Übersicht Review Dermatologie in Beruf Umwelt, Jahrgang 65, Nr. 1/2017, S. 7-12 Minderung der Erwerbsfähigkeit bei arbeitsbedingten Hautkrebserkrankungen T.L. Diepgen 1, A. Bauer 2, C. Bernhard-Klimt 3,
MehrHautveränderungen und Hauttumore bei organtransplantierten Patienten
Hautveränderungen und Hauttumore bei organtransplantierten Patienten Arno Hintersteininger Dermatologie LKH Salzburg Bei allogenen Transplantaten ist eine dauerhafte Immunsuppression notwendig, um Abstoßreaktionen
MehrAlle drei oben genannten Kriterien müssen für die Bejahung der arbeitstechnischen Voraussetzungen im Sinne der BK-Nr vorliegen.
Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 2109 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten
MehrRegisterstudien zur Verbesserung der onkologischen Versorgung
Registerstudien zur Verbesserung der onkologischen Versorgung PD Dr. med. Monika Klinkhammer-Schalke Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.v., Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e.v. Handlungsfelder
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Deutscher Bundestag WD /16
Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 18.5.2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie,
MehrPhotodermatologie. Licht. Prof. Dr. med. J. Dissemond. (Licht und Schatten in der Dermatologie) Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie
Photodermatologie (Licht und Schatten in der Dermatologie) Prof. Dr. med. J. Dissemond Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie Universitätsklinikum Essen Licht 1 Eindringtiefe von UV-Strahlung
MehrBerufskrankheiten und medizinischer Arbeitsschutz im Krankenhaus Aktuelle Schwerpunkte und Entwicklungen
Berufskrankheiten und medizinischer Arbeitsschutz im Krankenhaus Aktuelle Schwerpunkte und Entwicklungen I. Berufskrankheiten II. Sicherer Umgang mit Zytostatika III. Betriebliches Gesundheitsmanagement
Mehrunser Landesverband führt folgende Fortbildungsveranstaltungen für Durchgangsärzte durch:
DGUV Postfach 3740 30037 Hannover An die Damen und Herren Durchgangsärzte Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte stets angeben) Ansprechpartner/in Telefon Datum 411/094 LV2- Fr. Axt-Hammermeister
MehrArbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV
Arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht der DGUV Zukunft der betriebsärztlichen Betreuung Konferenz zur Sicherung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses (AfAMed, BMAS, Berlin, 14. Januar 2013) DGUV unterzeichnet
MehrArbeit und Krebs Aus der Sicht der Medizin
Arbeit und Krebs Aus der Sicht der Medizin Thomas Cerny, Präsident Krebsforschung Schweiz KFS Interessenskonflikte keine Inhalt 1. Krebs: was ist das? 2. Ursachen von Krebs 3. Krebs am Arbeitsplatz 4.
MehrWelche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Wiedereingliederung oder Rente? 9 Abs. 1 SGB VI Die
MehrMethodenstreit auf dem Rücken von Brustkrebspatientinnen? Die Versorgungsrealität.
Methodenstreit auf dem Rücken von Brustkrebspatientinnen? Die Versorgungsrealität. Ludwig Wilkens Direktor des Pathologischen Institutes des Klinikum Region Hannover am Nordstadtklinikum Grundsätzliche
MehrVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV 1. Änderungsverordnung vom 31.10.2013 1 Ausgangslage ArbMedVV seit Ende 2008 in Kraft Überführung der Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
MehrBetreuung von Versicherten mit anerkannter Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) Birgit Baartz; BG Chemie; BV Halle
Betreuung von Versicherten mit anerkannter Lärmschwerhörigkeit (BK 2301) Präventionsziel der BG Chemie Vermeidung der Verschlimmerung von anerkannten Berufskrankheiten Lärmschwerhörigkeiten BK Nr. 2301
MehrVerdacht auf Berufskrankheit?
Verdacht auf Berufskrankheit? Von der Diagnose zum Gutachten - darauf kommt es im Berufskrankheiten-Verfahren an! Bearbeitet von Prof. Dr. Dennis Nowak 2. Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 132 S. Paperback
Mehr17.03.2016. Basaliom. Basaliom. Hautspannungslinien. Tumore und Wundheilung - Herausforderung in der Praxis - Basaliom am Nasenflügel
Tumore und Wundheilung - Herausforderung in der Praxis - Hautspannungslinien 6. Mitteldeutscher Wundkongress Magdeburg, 17. Marz 2016 Dr. Jan Esters, Plastische Chirurgie St. Marien-Hospital Lüdinghausen
MehrSchönheit beginnt an der Haut
26. Grazer Fortbildungstage, Morgenvorlesung 9.10.2015 Schönheit beginnt an der Haut Daisy Kopera Klinik für Dermatologie Zentrum für Ästhetische Medizin Medizinische Universität Graz Alterung ist abhängig
MehrModellhafte Akteursvernetzung bei der betrieblichen Prävention von Rückenschmerzen als anerkannte Berufserkrankung von Pflegekräften
Kompetenzzentrum für Epidemiologie und Versorgungsforschung bei Pflegeberufen (CVcare) 18. Rehabiltationswissenschaftliches Symposium Return to work durch Prävention und Rehabilitation Modellhafte Akteursvernetzung
Mehrunser Landesverband führt folgende Fortbildungsveranstaltungen für Durchgangsärzte durch: Reha-Management und Reha-Medizin
DGUV Postfach 3740 30037 Hannover An die Damen und Herren Durchgangsärzte Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte stets angeben) Ansprechpartner/in Telefon Datum 411/094 LV2- Fr. Axt-Hammermeister
MehrAntrag bei der Krankenkasse Zur Übernahme der Behandlungskosten - Off Label Therapie bei Uveitis - Patient:, geb. Datum:
Antrag bei der Krankenkasse Zur Übernahme der Behandlungskosten - Off Label Therapie bei Uveitis - Patient:, geb. Datum: Augen-Diagnosen (bitte alle auflisten): Uveitis bekannt seit: Symptome durch die
MehrDie Schwerpunktpraxis Ernährungsmedizin im Netzwerk Ernährungsmedizin. Abrechnungsmodelle. K. Winckler.
Die Schwerpunktpraxis Ernährungsmedizin im Netzwerk Ernährungsmedizin Abrechnungsmodelle K. Winckler SPEM 2003-2006: Was gibt es Neues zum Thema Abrechnung???? Leitfaden 2006 zum 20 SGB V Neue Versorgungsformen
MehrArbeiten im Freien Strahlenalarm
Arbeiten im Freien Strahlenalarm 03 I 2012 Foto: CARO/Baertels Folie 1 Folie 2 Ganz schön brenzlig! Rund zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland arbeiten häufig acht Stunden oder länger in der Sonne
MehrMinimierung psychischer Belastungen Chancen durch das Präventionsgesetz!? Mai Dr. Christoph Heidrich Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Minimierung psychischer Belastungen Chancen durch das Präventionsgesetz!? Mai 2016 Dr. Christoph Heidrich Unfallkasse Rheinland-Pfalz Tendenzen Präventionsgesetz Bundesgetzblatt24.07.2015 Artikelgesetz
MehrPräventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Erwerbsfähig bleiben bis ins Rentenalter 2 3 Inhalt Unsere Leistungen Unsere Leistungen 4 Warum Prävention? 4 Ziel 5 Wer profitiert von Präventionsleistungen?
MehrVision Zero am Beispiel der BK 5101 Haut
Tagung 2016 Sicher und gesund in die Zukunft Vision Zero am Beispiel der BK 5101 Haut Hamburg, 21.09.2016 Carola Luther BG Rohstoffe und chemische Industrie Bezirksdirektion Langenhagen Was Sie erwartet:
MehrSonnenschutz bei Arbeiten im Freien. Auch die natürliche Sonnenstrahlung muss bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden
Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien Auch die natürliche Sonnenstrahlung muss bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden Inhaltsverzeichnis 01. Wissen ist nötig 02. Sonnenschutz = Schutz vor UV-Strahlung
MehrSozialpsychiatrischer Dienst Aufgaben und Struktur Vorstellung im Pflegenetz Dresden
Aufgaben und Struktur 16.10.2013 Vorstellung im Pflegenetz Dresden Landeshauptstadt Dresden Klientel Volljährige, von psych. Erkrankung bedrohte und betroffene Menschen Störungen aus dem schizophrenen
Mehrunser Landesverband führt folgende Fortbildungsveranstaltungen für Durchgangsärzte durch: Reha-Management und Reha-Medizin
DGUV Postfach 3740 30037 Hannover An die Damen und Herren Durchgangsärzte Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte stets angeben) Ansprechpartner/in Telefon Datum 411/094 LV2- Fr. Axt-Hammermeister
MehrDie Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Zahlen und Fakten Südwest
Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Zahlen und Fakten 2014 Südwest Aufgaben der Landesverbände Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. übernehmen
MehrSonnenlicht. Sonnenlicht. Hautkrebs. Die Haut. Begünstigende Faktoren für die Hautkrebs-Entstehung. Dermatologische Onkologie
Die Haut Größtes Organ des Menschen ca. 1,8 Quadratmeter Fläche ca. 15-20 % des Körpergewichts 110 Milliarden Hautzellen gesamt 2 Milliarden Pigmentzellen Aufbau: Dermatologische Onkologie PD Dr. Barbara
MehrArbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten
Arbeitssicherheit bei Eigenbauarbeiten Die VBG Berufsgenossenschaft ist gesetzliche Unfallversicherung (Krankenkasse ist gesetzliche Krankenversicherung,...) Alle Unternehmen müssen alle Arbeitnehmer bei
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009
MehrÜbersicht der Zuschussmöglichkeiten je förderfähigem Mitarbeiter:
ADAC Fahrsicherheits-Training Zuschuss durch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Viele Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen (UK) fördern die Teilnahme an ADAC Fahrsicherheits-Trainings. Die
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. in Frankfurt am Main. Dr. Helga Seel Geschäftsführerin. 28. Februar / 1. März 2013 in Berlin
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. in Frankfurt am Main 28. Februar / 1. März 2013 in Berlin Tagung der BDA und des DGB Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt Thema: Unterstützung
MehrZukunft der DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen
Zukunft der DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen St. Augustiner Gefahrstofftage 2017, am 29.03.2017 in Königswinter Dr. Matthias Kluckert, Leiter KC Arbeitsmedizin der BG RCI Gliederung
MehrNachsorgepass. Universitätsklinikum Frankfurt. Hautkrebszentrum Frankfurt. Sekretariat UCT
Universitätsklinikum Frankfurt Sekretariat UCT Haus 23B, 1. OG, Raum 1A236 Theodor-Stern-Kai 7 60590 Frankfurt/Main Informationshotline UCT: 069 6301 87333 (Mo-Fr 9-16 Uhr) Fax: 069 6301 83833 Mail: info-uct@kgu.de
Mehr