ABC der Primarschule Lufingen

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1 ABC der Primarschule Lufingen Informationsbroschüre für Eltern Version

2 A... 5 Absenzen Krankheitsfall... 5 Aufgabenstunde... 5 B... 5 Bibliothek... 5 Blockzeiten... 5 E... 6 Elektronische Geräte... 6 Elternabend... 6 Elterngespräche... 6 Elternrat / Elternmitwirkung... 6 F... 6 Ferienkalender... 6 Finken... 6 Fotoaufnahmen... 7 Fundgegenstände... 7 G... 7 Gefährliche Gegenstände... 7 Gewaltprävention PFADE... 7 H... 7 Hausaufgabenstunde Aufgabenstunde... 7 Homepage... 7 J... 8 Jokertage... 8 K... 8 Konfliktlösekultur PFADE... 8 Kontaktheft

3 Krankheitsfall... 8 L... 8 Leitbild der Primarschule Lufingen... 8 Logopädische Therapie... 9 M... 9 Mittagstisch... 9 Musikalische Grundschulung... 9 Musikschule... 9 O Oberstufe Sekundarschule Embrach P PFADE Psychomotorik-Therapie (PMT) R Räbeliechtli-Umzug Rauchverbot S Schliessanlage Schneesportlager Schularzt Schulbesuchstage Schulergänzende Betreuung Schülerrat Schulleitung Schulmaterial Schulpsychologischer Dienst (SPD) Schulsilvester Schulsozialarbeit Schulverwaltung

4 Schulweg Schwimmunterricht Sekretariat siehe Schulverwaltung Sekundarschule Embrach Sexuelle Belästigung Strategische Ziele der Schulpflege Stundenplan T Tagesstrukturen Blockzeiten oder Schulergänzende Betreuung Teamteaching Telefonzeiten Turnsackreglement U Übertritt 1. Klasse V Videoaufnahmen siehe Fotoaufnahmen Z Zahnärztin/-arzt und Zahnpflege Zeltlager Zeugnis Anhang PFADE Anhang Schulhausordnung Anhang Schulordnung Anhang Schülerrat

5 A Absenzen Krankheitsfall Aufgabenstunde Die Aufgabenstunde ist ein Angebot der Primarschule Lufingen. Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage: Angebote B Bibliothek Telefon: bibliothek@schule-lufingen.ch Öffnungszeiten: Dienstag Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Unsere Schulbibliothek ist für alle offen. Auch Eltern sind recht herzlich eingeladen. Unser Angebot umfasst alles - von Bilderbüchern fürs Vorschulalter bis zum Lesestoff für die Sechstklässlerinnen und -klässler. Sachbücher, Geschichten, Krimis, Comics etc. sind ebenso vorhanden wie auch Musik CDs, Hörbücher und DVDs. Weiter Informationen finden sie unter: Angebote Bibliothek Blockzeiten Wir garantieren Unterricht gemäss Stundenplan. Fällt eine Lehrperson kurzfristig aus, wird ihre Klasse von den anderen Lehrpersonen betreut. Ausserhalb der Unterrichtszeiten bestehen weitere Betreuungsangebote ( Mittagstisch oder Aufgabenstunde oder Hort) für die Sie Ihr Kind anmelden können. 5

6 E Elektronische Geräte Der Gebrauch von privaten elektronischen Geräten wie Handys, Kameras oder I-Pods ist auf dem Schulareal für Schülerinnen und Schüler nicht erlaubt. Bei Missachtung dieser Regel werden die entsprechenden Geräte von den Lehrpersonen eingezogen. Dort müssen sie von den Eltern wieder abgeholt werden. Elternabend Zu Beginn des Schuljahres führt jede Klassenlehrperson einen Elternabend durch. Elterngespräche Die Klassenlehrpersonen sind verpflichtet, ein Elterngespräch pro Schuljahr durchzuführen. Weitere Gespräche werden nach Bedarf vereinbart. Elternrat / Elternmitwirkung Der Elternrat fördert den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Eltern, der Schulleitung, der Lehrerschaft, der Schulpflege und den Schülerinnen und Schülern. Sie pflegt den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten und realisiert gemeinsame Projekte im Interesse der Schule. Sie unterstützt dadurch ein gesundes Lehr- und Lernklima innerhalb und ausserhalb der Schule. Das detaillierte Reglement zur Elternmitwirkung an der Schule Lufingen finden Sie auf der Homepage. emw@schule-lufingen.ch F Ferienkalender Unseren aktuellen Ferienplan finden Sie unter: Ferienkalender Finken Im Schulhaus tragen alle Kinder Finken (Hausschuhe). Gehen diese verloren oder kaputt, sind die Eltern für Ersatz besorgt. 6

7 Fotoaufnahmen Bei Schulanlässen (Räbeliechtli-Umzug, Schulbesuchstage) werden gerne Fotos oder Videoaufnahmen von den eigenen Kindern gemacht. Es ist nicht erlaubt, Fotos oder Filmausschnitte zu veröffentlichen, wenn andere Kinder darauf zu sehen sind und die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters fehlt. Bitte respektieren Sie dieses geltende Gesetz. Fundgegenstände Wenn die Kinder Kleider, Schuhe, Mützen etc. in der Schule verlieren, landen diese in der Fundkiste (4 weisse Behälter neben Eingang Trakt Birch) und können dort abgeholt werden. An jedem Schulbesuchsmorgen wird der Inhalt der Fundkiste in der Pausenhalle im Trakt Gsteig ausgelegt. Nicht abgeholte Sachen werden der Kleidersammlung (Texaid) gespendet. Wertsachen können bei der Schulleitung oder beim Hauswart abgeholt werden. G Gefährliche Gegenstände Gefährliche Gegenstände wie Laserpointer, Taschenmesser oder Ähnliches sind auf dem Schulareal nicht erlaubt. Wir bitten Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen und Ihrem Kind auch nicht zu erlauben, waffenähnliche Spielzeuge (z. B. Spielzeugpistolen) in die Schule mitzunehmen. Gewaltprävention PFADE H Hausaufgabenstunde Aufgabenstunde Homepage Unter finden Sie Informationen rund um den Schulbetrieb, Kontaktadressen sowie Anmeldeformulare und den Ferienkalender zum Herunterladen. 7

8 J Jokertage Jedes Kind kann pro Schuljahr 2 freie Tage nach Wunsch (= Jokertage) beziehen. Bitte lesen Sie dazu das Reglement im Kontaktheft und füllen Sie dort das entsprechende Formular aus. K Konfliktlösekultur PFADE Kontaktheft Das Kontaktheft bildet eine Brücke zwischen der Schule und dem Zuhause und dient der Transparenz und Kontrolle. Eltern und Lehrpersonen können einander kurze Nachrichten schreiben und das Erhalten von Elternbriefen bestätigen. Zudem befinden sich die Formulare für Jokertage sowie die Listen für Einträge (Lern- oder Sozialverhalten des Kindes) im Kontaktheft. Krankheitsfall Ist Ihr Kind krank, melden Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn ( Telefonzeiten) telefonisch ab. An dem Tag, an welchem es wieder zur Schule kommt, melden Sie dies bitte ebenfalls telefonisch. L Leitbild der Primarschule Lufingen In unserem Umgang tragen wir Sorge zu uns, zueinander und zu unserer Umwelt. Wir hören einander zu und respektieren uns mit unseren Stärken und Schwächen. Wir fördern das selbstständige und eigenverantwortliche Lernen und Handeln. Wir streben nach ganzheitlichem Lernen und sprechen die Kinder auf allen Ebenen an. Wir stellen Regeln auf, setzen diese durch und lehren Respekt gegenüber Erwachsenen und Mitschülern. Wir fördern soziale Umgangsformen und bewältigen Konflikte im Schulalltag gemeinsam. 8

9 Durch stufenübergreifende Projekte und Anlässe fördern wir das Schulklima. Unsere Teamarbeit zeichnet sich durch eine offene Gesprächskultur aus. Der Elternkontakt ist uns ein besonderes Anliegen. Logopädische Therapie Die Logopädie befasst sich mit den Unregelmässigkeiten und Auffälligkeiten des mündlichen und schriftlichen Spracherwerbs, der Stimme und des Schluckens. Die Logopädie-Therapie findet im Kindergarten bzw. im Schulhaus statt. Mehr Informationen finden Sie unter: Schulbetrieb & Unterricht Sonderpädagogisches Angebote der Regelschule Therapien M Mittagstisch Der Mittagstisch ist Teil des familien- und schulergänzenden Betreuungsangebotes der Primarschule Lufingen (kostenpflichtig). Nähere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie unter Tagesstrukturen Mittagstisch. Musikalische Grundschulung In der ersten Klasse werden die Kinder während zweier Lektionen pro Woche in Halbklassen von Frau B. Pestalozzi unterrichtet. Die musikalische Grundbildung beinhaltet: Singen und Sprechen, Bewegung und Tanz, elementares Instrumentalspiel, Musik hören, sensorische Sensibilisierung und Musiklehre. Die musikalische Grundausbildung ist ein elementarer musikpädagogischer Fachunterricht, bei dem sich das Kind erlebend, erfahrend und begreifend mit den vielfältigen Erscheinungsformen der Musik auseinandersetzt. In diesem Unterricht sollen sowohl Freude und kreatives Spiel als auch aktive Auseinandersetzung mit Musik im Vordergrund stehen. Neben dem Erwerb von Fertigkeiten und elementarem Sachwissen stehen die Erweiterung der Sozialund Selbstkompetenz im Zentrum des Unterrichts. Musikschule Die Primarschule Lufingen ist der Musikschule Kloten - Bassersdorf - Lufingen angeschlossen. Je nach Instrument findet der Unterricht in Lufingen, Kloten oder in Bassersdorf statt. 9

10 Die Musikschule führt für Interessierte jedes Jahr den Instrumentenparcours durch. Bei diesem Anlass werden die verschiedenen Instrumente von den Musiklehrerinnen und lehrern vorgestellt. Für detaillierte Auskünfte besuchen Sie bitte die Homepage der Musikschule Kloten: O Oberstufe Sekundarschule Embrach P PFADE Seit September 2015 sind wir eine offizielle PFADE Schule. PFADE ist ein schulisches Präventionsprogramm zur Reduktion von nach aussen und nach innen gerichtetem Problemverhalten und Gewalt. Gemäss einem bewährten Aufbau werden gezielt soziale, kognitive und sprachliche Kompetenzen gefördert. Genauere Informationen finden Sie im Anhang PFADE und im Internet unter Psychomotorik-Therapie (PMT) Unsere Psychomotorik-Therapiestelle befindet sich in Embrach. Genauere Informationen zur PMT finden Sie auf der folgenden Homepage: R Räbeliechtli-Umzug Im November findet jeweils der Räbeliechtli-Umzug für Kindergarten- und Unterstufenkinder statt. Genauere Informationen dazu erhalten Sie frühzeitig von der Lehrperson Ihres Kindes. Rauchverbot Auf dem gesamten Schulhausareal ist das Rauchen verboten. 10

11 S Schliessanlage Die Schliessanlage der Schule ist eine kantonale Auflage an öffentliche Institutionen. Sie ermöglicht jederzeit das Verlassen des Gebäudes, jedoch ist das Betreten des Gebäudes ohne Schlüssel nicht möglich. Dies bedeutet, dass jeweils nach Unterrichtsbeginn alle Eingänge automatisch verschlossen werden. Es ist nicht mehr möglich, Ihr Kind an der Schulzimmertüre abzuholen. An der Haupteingangstüre befindet sich eine Klingel. Wenn Sie diese betätigen, werden Ihnen die Mitarbeitenden der Schulverwaltung, der Schulleiter oder der Hauswart öffnen. Bitte veranlassen Sie bei Arztterminen, dass Ihr Kind das Schulzimmer - wenn möglich - selbstständig verlässt. Schneesportlager In der ersten Sportferienwoche ( Ferienplan) findet jeweils das Schneesportlager statt. Die Anmeldeformulare werden frühzeitig an alle Schülerinnen und Schüler der 4. bis 6. Primarstufe abgegeben. Schularzt Dr. med. Martin Kaufmann, FMH Facharzt f. Innere Medizin Telefon: Adresse: Moosbrunnenstrasse 14, 8426 Lufingen Schulbesuchstage Die Schulbesuchstage werden frühzeitig auf unserer Homepage publiziert. Die Schulleitung informiert alle Eltern zu Beginn des Schuljahres mit einem Brief. Die Schulbesuchstage sind nur für die Eltern. Bitte organisieren Sie eine Betreuung für Kleinkinder und ältere Geschwister. Schulergänzende Betreuung Die schulergänzende Betreuung wird in der Schule Lufingen unter dem Titel Tagesstrukturen geführt. Die Informationsbroschüren sowie Anmeldeformulare für den Mittagstisch, den Hort oder für den Ferienhort finden Sie auf unserer Homepage: Tagesstrukturen Schülerrat Der Schülerrat besteht aus Delegierten der 1. bis 6. Primarklasse und wird von einer Lehrperson moderiert. Im Anhang finden Sie das Schülerratsreglement. 11

12 Schulleitung Stefan Roth Telefon: Handy: Schulmaterial Die Kinder erhalten das benötigte Schulmaterial von der Lehrperson. Verschleissmaterial (Bleistifte, Radiergummis etc.) wird ersetzt, wenn z. B. der klein gespitzte Stift der Lehrperson vorgewiesen wird. Verliert Ihr Kind Stifte, Hefte, Bücher o. Ä., muss es die verlorenen Dinge ersetzen oder kann sie bei der Lehrperson kaufen. Die Preise der Materialien finden Sie auf einer Liste hinten im Kontaktheft. Schulpsychologischer Dienst (SPD) Die Primarschule Lufingen bietet einen schulpsychologischen Dienst an. Genauere Informationen finden Sie unter Angebote Schulpsychologischer Dienst Schulsilvester Den letzten Schultag vor den Weihnachtsferien ( Ferienplan) feiern wir mit dem Schulsilvester. Die Kinder der 1. bis 6. Klasse ziehen vor dem auf 7 Uhr vorverlegten Schulbeginn lärmend durch die Strassen, um das alte Jahr zu vertreiben. Die Lufinger stellen Naschwaren (Süsses, Saures, Salziges) in ihren Briefkästen zum Abholen bereit. Schulschluss ist um Uhr. Über die Durchführung informiert die Schulleitung mit einem Elternbrief. Schulsozialarbeit Die Schule Lufingen bietet neu die Schulsozialarbeit für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen an. Genauere Informationen finden Sie unter Angebote Schulsozialarbeit. 12

13 Schulverwaltung Anschrift: Primarschule Lufingen Schulhaus Gsteig Hintermarchlenstr Lufingen Telefon: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Uhr Uhr Eveline Keller hat die Leitung der Schulverwaltung inne und ist zuständig für die Bereiche Hausdienst, Schulergänzende Betreuung, Primarschulpflege sowie die Assistenz des Schulpflegepräsidiums. Telefon direkt: eveline.keller@schule-lufingen.ch info@schule-lufingen.ch Eveline Beisswenger: Personelles und Liegenschaften eveline.beisswenger@schule-lufingen.ch Lucia Lamprecht: Schüleradministration, Gesundheit, Finanzielles lucia.lamprecht@schule-lufingen.ch Schulweg Allgemeines (Auszug aus dem Reglement) Grundsätzlich empfiehlt die Schule, den Schulweg zu Fuss zurückzulegen. Der Schulweg erfüllt einen sozialen Zweck und dient auch der Fitness. Auf Transportdienste mit dem Auto soll möglichst verzichtet werden. Velofahrerinnen und Velofahrer benutzen den Radweg. Von der Benützung von Kickboards, Inlineskates etc. wird abgeraten. Die Schule empfiehlt aus folgenden Gründen das Velo erst ab der 4. Klasse zu benutzen: Die Kinder aus dem Unterdorf (Lufingen) müssen streckenweise die stark befahrene Hauptstrasse benutzen bzw. überqueren. 13

14 Bei jüngeren Kindern ist die Gefahr grösser, dass beim Fahren in der Gruppe das Velo zum Spielzeug wird. Schülerinnen und Schüler, welche mit dem Velo oder einem fahrzeugähnlichen Gerät zur Schule fahren, haben sich den geltenden Verkehrsregeln entsprechend zu verhalten. Haftung Die Eltern sind vollumfänglich für ihre sich auf dem Schulweg befindlichen Kinder verantwortlich. Aus Reglement: Aktuelle Version

15 Schulweg zu Fuss: Lufinger (westlich der Zürcherstrasse; Seite Kirche): Huswisenstrasse Lindenhofweg Hinterdorfstrasse Treppe neben Kirche Tannerweg bis Aspstrasse dann entlang des Ziegelei-Areals (mit Bauwand und Maschendrahtzaun gesicherter Weg) Ziegeleistrasse Treppe Überbauung Lady in Red (rote Häuser) Gsteigweg Samichlausweg zum Schulhaus Lufinger (östlich der Zürcherstrasse; Seite Volg): Mülistrasse Heerentalweg Weg zwischen RMS Sicherheits-Anstalt und Trioverde (grüne Häuser) entlang des Radweges (neben Zürcherstr.) Unterführung Hintermarchlen ab Skaterplatz Kiesweg zum Schulhaus 15

16 Schulweg zu Fuss: Augwiler: Augwilerstrasse Vogelhaldenstrasse Gelsbergstrasse bis Gärtnerei Rainstrasse hinunter zum Radweg Unterführung Hintermarchlen - ab Skaterplatz Kiesweg zum Schulhaus 16

17 Schwimmunterricht Pro Schuljahr steht den einzelnen Klassen eine gewisse Anzahl von Schwimmstunden zur Verfügung. Der Schwimmunterricht findet im Lehrschwimmbecken Winkel mit unserer Schwimmlehrperson statt. Der Transport wird mit dem Schulbus durchgeführt. Bei einer Klassengrösse von über 20 Kindern werden die Eltern für zusätzliche Transportmöglichkeiten angefragt. Sekretariat siehe Schulverwaltung Sekundarschule Embrach Die Sekundarschülerinnen und -schüler von Lufingen, Embrach und Oberembrach besuchen die Sekundarschule in Embrach. Die Homepage der Sekundarschule Embrach: Sexuelle Belästigung Die Schule verfügt über ein Merkblatt für alle Mitarbeitenden wie auch über ein Merkblatt für Schülerinnen und Schüler, wie bei sexueller Belästigung Hilfestellungen angeboten werden. Strategische Ziele der Schulpflege Wir bieten den Kindern und den Mitarbeitenden eine attraktive, moderne Infrastruktur, welche den optimalen Lernprozess unterstützt. Wir legen Wert auf transparente Kommunikation. Wir bieten eine ausgewogene, vielseitige Bildung in Kultur, Technik, Wissenschaft, Musik, Sport und Umwelt. Wir legen Wert auf Prävention und vermitteln den Kindern Wissen über menschliche Umgangsformen und selbstkritisches Verhalten. Stundenplan Den Stundenplan erhalten Sie frühzeitig. Sie können aktuelle Stundenpläne auf der Homepage einsehen. 17

18 T Tagesstrukturen Blockzeiten oder Schulergänzende Betreuung Teamteaching Zwei Lehrpersonen unterrichten gleichzeitig in einer Klasse. Teamteaching kann verschiedene Formen haben, z. B. die beiden Lehrpersonen unterrichten je eine Gruppe in getrennten Räumen. Telefonzeiten Zu folgenden Zeiten können Sie im Lehrerzimmer anrufen: Telefon: Montag bis Freitag: Uhr Nur für Meldungen, wenn Ihr Kind ab Unterricht hat. Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: Uhr Uhr Für An- und Abmeldungen, wenn ihr Kind um Unterricht hat und allfällige andere Anliegen. Montag, Dienstag, Donnerstag: Uhr Turnsackreglement In der 1. bis 3. Klasse dürfen die Turnsäcke unter der Woche im Schulzimmer deponiert werden; nach der letzten Turnstunde der Woche müssen alle Turnsäcke mit nach Hause genommen werden. Mittelstufenschülerinnen und schü ler nehmen den Turnsack nach jeder Turnstunde mit nach Hause. U Übertritt 1. Klasse Die Schule baut auf dem auf, was im Kindergarten gelernt wurde. Dinge wie sich ankleiden, Schuhe binden, umziehen für das Turnen, Hausaufgaben einpacken usw. sollten selbstständig erledigt werden können. Die Kinder können ihren Namen selber erkennen und schreiben. Lesen, Schreiben und Rechnen lernen sie in der Schule. 18

19 Bitte beachten Sie: Schulweg vor Schuleintritt mit dem Kind ablaufen, auf Gefahren hinweisen. Arbeitsmaterialien werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Beim Kaufen eines Theks auf Gewicht, Grösse, Reflektoren achten. Das Kind braucht zusätzlich Finken, Turn- und Schwimmzeug. Bitte alles mit Namen anschreiben! Am 1. Schultag freuen wir uns, wenn die Eltern ihr Kind ins Klassenzimmer begleiten und einen Teil des Morgens mitverfolgen. V Videoaufnahmen siehe Fotoaufnahmen Z Zahnärztin/-arzt und Zahnpflege Für die jährliche gesetzlich obligatorische Zahnkontrolle erhalten Sie einen Gutschein im Wert von 65 Franken, den Sie bei einer Zahnärztin oder einem Zahnarzt Ihrer Wahl einlösen können. Viermal pro Jahr besucht unsere Schulzahnpflege-Instruktorin Frau M. Ferrari alle Klassen und übt mit den Kindern den korrekten Gebrauch der Zahnbürste mit einem Fluorgel. Ausserdem informiert sie allgemein über Zahnpflege und gesunde Ernährung. Zeltlager In der ersten Sommerferienwoche ( Ferienkalender) findet jeweils das Zeltlager statt. Die Anmeldeformulare werden frühzeitig an die Schülerinnen und Schüler abgegeben. Zeugnis Ende Januar und vor den Sommerferien erhalten alle 2. bis 6. Klässlerinnen und Klässler ein Zeugnis mit Noten und eine Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen. Am Ende des Schuljahres finden Sie neben der Note in den Sprachfächern zusätzlich die Beurteilung der einzelnen Teilleistungsbereiche (Lesen, Schreiben, Sprechen, Hörverstehen). 19

20 Anstelle eines Zeugnisses führen die Erstklasslehrpersonen jeweils am Ende des ersten und zweiten Semesters ein Elterngespräch durch. Auf Anfrage wird Ihnen die Lehrperson auch jederzeit während des Schuljahres über den Stand der schulischen Leistungen Ihres Kindes Auskunft geben. Genauere Informationen finden Sie unter Schulbetrieb & Unterricht Zeugnisse & Absenzen 20

21 Anhang PFADE PFADE Programm zur Förderung alternativer Denkstrategien Programm Inhalte Hintergrund Wer/wo Zeitl. Einsatz Umsetzung Factsheet PFADE ist ein schulisches Präventionsprogramm zur Reduktion von nach aussen und nach innen gerichtetem Problemverhalten und Gewalt. Gemäss einem bewährten Aufbau werden gezielt soziale, kognitive und sprachliche Kompetenzen andernorts z.t. Lebenskompetenzen genannt gefördert. Arbeit an sieben Schwerpunktthemen: Regeln, gesundes Selbstwertgefühl, Gefühle und Verhalten, Selbstkontrolle, Problemlösen, Freundschaften und Zusammenleben, Lern- und Organisationsstrategien. PFADE ist die Übersetzung und Weiterentwicklung des PATHS-Programms (Promoting Alternative Thinking Strategies). PATHS ist ein international renommiertes und als wirksam eingestuftes Modellprogramm und Es stammt aus den USA und wird in verschiedenen Ländern adaptiert und in Schulen eingesetzt. Die Arbeit erfolgt klassenbasiert vom Kindergarten bis zur 6. Primarschulklasse. Meistens erfolgt die Umsetzung in ganzen Schuleinheiten, was besonders empfohlen ist im Hinblick auf einen möglichst grossen Nutzen für das Team und höhere Nachhaltigkeit. Ist nach eingehender Auseinandersetzung nur ein Teilteam an PFADE interessiert, können auch einzelne Klassen am Projekt teilnehmen. Es werden regelmässige PFADE-Lektionen oder -Sequenzen unterrichtet (Zeitaufwand: in gut 20 Wochen 60 Min. pro Woche, in den restlichen Schulwochen 45 Min.). Die erarbeiteten Konzepte werden in Ritualen und im Alltag genutzt und mit der täglichen Struktur verbunden. Durch erhöhte Kompetenzen und Lernbereitschaft der Kinder wird auch wieder Unterrichtszeit frei für effektives Lernen. Zur Umsetzung von PFADE gehören drei Teile: - Material für die praktische Arbeit (Stufenordner, Plakate, Gefühlskarten, Handreichungen usw.) - PFADE-Schulung 21

22 - Coaching (2 Coachingbesuche pro Klasse bzw. Lehrperson) und Beratung der Steuergruppe und Schulleitung Projektablauf Beginn des PFADE-Projekts mit der Schulung: Steigt ein Team ein, findet diese als Teamweiterbildung statt. Sie besteht aus 3 Teilen: a. Startveranstaltung (2h) b. 2 ganze Schulungstage c. spätere Vertiefung (2.5h). Im der Schulung folgenden Quartal beginnt der PFADE-Unterricht. Nach 3-6 Monaten erhält jede beteiligte Klasse ein Coaching (Lektionsbesuch und Gespräch mit der Lehrperson). Nach 9-15 Monaten erfolgt das zweite Coaching. Zwischen den Coachings findet die Vertiefung statt. Danach tritt die Schule in die längerfristige Umsetzung ein. Langfristige Umsetzung: Benefit Kontakt und Offerten: Die langfristige und nachhaltige Umsetzung wird durch versch. Angebote unterstützt: - Vertiefende Weiterbildungsangebote - Aktuelle Materialien und Informationen - Nachschulungen für neue Lehrperson im Team - PFADE-Fachteam als langfristiger Kooperationspartner. Siehe auch: Zielbereiche_von_PFADE.html - Erhöhte überfachliche (soziale und personale) Kompetenzen der Kinder als entscheidender Faktor für die Entwicklung und das Lernen in allen Bereichen (vgl. Durlak 2011) - Gemeinsame Sprache und Vorgehensweise im Team wirksame Arbeit, Entlastung für alle Beteiligten - Nützliche Konzepte für den Umgang mit Heterogenität, die Integration - Minderung des Verlusts von Unterrichtszeit für Disziplinierung ohne gezieltes soziales Lernen (vgl. Wettstein 2013) - Nachhaltiges Schulentwicklungsprojekt: durch seine langfristig angelegte Struktur kann Know-How aufgebaut und in die Praxis integriert werden - Alltagsnahe und hoch relevante Themen, die die Kinder ansprechen - Hohe Verbindung von Theorie/Fachwissen und Praxis; evidenzbasiertes Programm und an wissenschaftl. Kriterien orientierte Umsetzung Spürbarer Effekt in der Praxis, wenn mit dem Programm wie empfohlen gearbeitet wird. rjuenger@ife.uzh.ch 22

23 Anhang Schulhausordnung Die im Schulhaus und auf dem Schulareal gültigen Regeln wurden im Auftrag des Schülerrats im Juni 2016 von den Klassen illustriert und gut sichtbar im Schulhaus aufgehängt. Kaugummiverbot Am Brunnen plantschen ist freiwillig! 23

24 Schneebälle werfen ist nur auf dem roten Platz erlaubt. Elektronische Geräte bleiben zuhause. 24

25 Wenn der Rasen gesperrt ist, betreten wir ihn nicht. Im Schulhaus tragen wir Finken. 25

26 Wir entsorgen Abfälle in den Mülleimern. Wir halten die Toiletten sauber. Sie sind kein Aufenthaltsort. 26

27 Wir verbringen die grosse Pause bei jedem Wetter im Freien. 27

28 Anhang Schulordnung 1. Allgemeines 1.1. Die Schulleitung, die Lehrerschaft, die Hauswartin und der Hauswart, die Schülerinnen und Schüler sowie die Schulpflege arbeiten zusammen, um einen geordneten Schulbetrieb zu ermöglichen Schulpflege, Lehrpersonen, Schulverwaltungsangestellte, Hauswartin und Hauswart reagieren auf Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern. Die Klassenlehrperson soll in jedem Fall informiert werden. Auf den Schulhausanlagen, in den Schulgebäuden und auf dem Schulweg gilt generelles Rauchverbot. Bei Festanlässen ist das Rauchen im Freien gestattet Auf dem gesamten Schulhausareal gilt Kaugummiverbot Schülerinnen und Schüler dürfen während der Unterrichtszeiten die Schulanlagen nur mit Bewilligung der Lehrerschaft verlassen Für Sachschäden verursacht durch die Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich die Eltern haftbar Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen Behältnissen deponiert werden Auf den Schularealen gilt während der Unterrichtszeiten generelles Fahrverbot (inkl. fahrzeugähnlichen Geräten wie Kickboards, Inlineskates usw.). Unter der Woche ist das Befahren des Schulareals ab Uhr erlaubt, am Mittwoch ab Uhr Fundsachen werden durch die Hauswartin und den Hauswart im entsprechenden Container in der Pausenhalle deponiert und können während der Pausen durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig abgeholt werden. An den Besuchsmorgen sind alle Gegenstände zur Ansicht ausgestellt. Danach werden jeweils alle zurückgebliebenen Gegenstände einer gemeinnützigen Organisation übergeben Mobiltelefone, wie weitere elektronische Geräte (Nintendo, Game Boys etc.) sind auf dem Schulareal nicht zugelassen. Bei Nichteinhaltung wird das Gerät von einer Lehrperson eingezogen und muss von den Eltern persönlich bei der Klassenlehrkraft abgeholt werden. Den Weisungen des Schulleiters, der Hauswartin und des Hauswarts, der Lehrerschaft, der Schulverwaltungsangestellten und der Schulpflege ist Folge zu leisten. 28

29 2. Schulgebäude 2.1. Vor Beginn des Unterrichts dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude erst nach dem ersten Läuten betreten. Bestellt eine Lehrperson eine Schülerin oder einen Schüler früher in die Schule, so holt die Lehrkraft das Kind persönlich bei der Haupteingangstüre ab und begleitet es zum Schulzimmer Die Pausen finden immer draussen statt Die Pause um Uhr wird im Schulzimmer oder an den von den Lehrpersonen zugewiesenen Orten abgehalten. Mit den kleinen Softbällen aus der Spielkiste darf gespielt werden In den Schulzimmern darf nicht gerannt und mit Bällen gespielt werden. Für die Einhaltung der Ordnung im Schulzimmer ist die Klassenlehrkraft zuständig Im Schulhaus müssen alle Schülerinnen und Schüler Finken tragen Die Toilette ist kein Aufenthaltsraum Die Bibliothek ist kein Aufenthaltsraum. Die Bibliothekarinnen und Bibliothekare haben das Recht, störende Kinder aus der Bibliothek zu verweisen sowie Verstösse gegen die Schulordnung den Lehrpersonen zu melden. 3. Schulareal 3.1. Die Aussenanlagen stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Lufingen bis Uhr für die vorgesehene Benutzung zur Verfügung. Das Fussballspielen ist lediglich auf dem roten Platz und auf dem Rasenspielfeld erlaubt. Der Schulbetrieb hat jederzeit Vorrang Bei gesperrtem Rasen darf dieser nicht betreten werden Während der Unterrichtzeiten darf durch die Benutzung Dritter kein störender Lärm entstehen Das Spritzen am Brunnen ist nur mit den Händen gestattet. Auf Fassade sowie Mitschülerinnen und Mitschüler muss Rücksicht genommen werden. 29

30 3.5. Das Schneeballwerfen ist auf dem roten Platz erlaubt. Schneebälle dürfen nicht gegen unbeteiligte Personen sowie gegen Gebäude geworfen werden. Viele gegen Einen ist nicht erlaubt. Wird der rote Platz als Auszeit verlassen, kann in der gleichen Pause nicht darauf zurückgekehrt wer-den Auf dem Sportplatz ist generelles Fahrverbot Fahrräder und Kickboards sind an den zugewiesenen Orten beziehungsweise im Veloständer an den dafür vorgesehenen Bügeln einzuhängen. Unsachgemäss parkierte Fahrräder können bei der Hauswartin und dem Hauswart abgeholt werden. 4. Schulweg 4.1. Schülerinnen und Schüler, welche mit dem Velo oder einem fahrzeugähnlichen Gerät zur Schule fahren, haben sich den geltenden Verkehrsregeln entsprechend zu verhalten. Die Eltern sind vollumfänglich für ihre sich auf dem Schulweg befindlichen Kinder verantwortlich Die Fahrräder sowie die fahrzeugähnlichen Geräte müssen den Vorgaben des Strassenverkehrsgesetzes entsprechen. Schulpflegerinnen und pfleger, Schulleitung, Lehrkräfte, Schulverwaltungsangestellte sowie die Hauswartin und der Hauswart besitzen Weisungsrecht. 5. Sanktionen 5.1. Für Schülerinnen und Schüler, welche diese Hausordnung missachten, trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer folgende Massnahme: Die Schülerin bzw. der Schüler erhält einen Eintrag ins Kontaktheft. Nach wiederholtem Fehlverhalten findet ein Gespräch mit den Eltern des betreffenden Kindes, dem Kind sowie der Schulleitung und der Lehrperson statt. Bleiben diese Massnahmen erfolglos, orientiert die Schulleitung die Schulpflege. Inkraftsetzung Primarschulpflege Lufingen 30

31 Anhang Schülerrat Ziele des Schülerrates: Die Schülerinnen und Schüler sollen mitdenken, mitreden und mitgestalten. sollen für ihre Schule und die Gemeinschaft Verantwortung übernehmen. sollen im Klassenrat wie auch im Schülerrat Diskussionsformen üben und mit Kritik und anderen Meinungen umgehen können. lernen Klassen übergreifend etwas zu erarbeiten und stärken somit das Gemeinschaftsgefühl. haben die Möglichkeit, ihre Anliegen und Ideen, welche den Schulalltag und die Schulgemeinschaft betreffen, einzubringen. lernen Lösungen zu erarbeiten, welche für alle tragbar sind. Kompetenzen des Schülerrates: Der Schülerrat kann: Anträge an das Lehrerteam stellen. Anlässe und Projekte beantragen, planen und durchführen. die Meinungen der Schüler und Schülerinnen wiedergeben. Vorschläge zur Organisation des Schulalltags einbringen. Der Schülerrat kann nicht: die Ferien festlegen. den Stundenplan gestalten den Stoffplan bestimmen. Reglemente und Gesetze verändern. Wahl des Schülerrates: Jede Klasse delegiert ein Mädchen und einen Knaben. Die Delegierten werden alljährlich im Klassenrat bestimmt. Die Wahl findet im Geheimen statt. Die Wahlen erfolgen während des 1. Quartals des neuen Schuljahres. Eine Wiederwahl ist einmal möglich. Jede Delegierte oder jeder Delegierter kann höchstens 2 Jahre im Amt bleiben. Form des Schülerrates: Die Delegierten wählen eine Präsidentin oder einen Präsidenten in geheimer Wahl. Im nächsten Jahr wechselt das Präsidium vom Mädchen zum Knaben oder umgekehrt. 31

32 Das Amt des Präsidiums verpflichtet auch zum Erstellen einer Traktandenliste. Anträge aus den Klassenräten werden bis eine Woche vor der Sitzung der Präsidentin/dem Präsidenten überreicht. Die Mitglieder des Schülerrates tagen achtmal im Jahr. Ort ist der Gruppenraum Marchlen. Eine Lehrperson ist anwesend, führt das Protokoll und informiert an der Schulkonferenz. Pflichten der Schülerratsmitglieder: Sie müssen anwesend sein und aktiv mitarbeiten. Sie haben die Klassenmeinung zu vertreten. Wenn sie ihre eigene Meinung sagen, muss dies klar deklariert werden. Sie leiten mit Hilfe des Protokolls Informationen über die letzte Ratssitzung in die eigene Klasse weiter. Sie haben ein offenes Ohr für die Anliegen der Klasse und tragen wenn nötig Meinungen der Klasse in den Schülerrat zurück. Schülerrats Pinnwand: Um über die Aktivitäten des Schülerrates möglichst alle Interessierten - auch Eltern und Besucher - zu informieren, gestaltet der Schülerrat eine Pinnwand. Folgende Informationen sollen dort ersichtlich sein: Sitzungsdaten Ratsmitglieder vorstellen Betreuungs Lehrpersonen Aktuelle Themen Beschlüsse aus dem Schülerrat 32

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