Nationales Früherkennungsprogramm ASP Wildschwein
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- Liese Heidrich
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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Nationales Früherkennungsprogramm ASP Wildschwein KTK, Daniela Hadorn
2 ASP-Entwicklung ab : Erste Ausbrüche in Georgien Ab 2007: Ausbreitung in transkaukasische Länder und innerhalb der russischen Föderation Ab 2012: Eintrag in Ukraine und Weissrussland Seit Frühjahr 2014: Fälle im Grenzgebiet zu Litauen, Polen, Lettland und Estland (Haus- und Wildschweine) Ab Juni 2017: Eintrag in Tschechische Republik (Wildschweine) und Rumänien (Hausschweine) Verschleppung über grössere Entfernungen durch den Faktor «Mensch» (virushaltige Lebensmittelabfälle ) [Seit 1960 isolierte Ausbrüche auf Sardinien ] 2
3 ASP-Situation Ende 2011 (ASFRISK) 2007: Erste Ausbrüche in Georgien 3
4 Aktuelle Situation 4
5 Massnahmen Schweiz Gesetzgebung Import aus EU Grundsatz: Was EU-Mitgliedstaaten nicht in den innergemeinschaftlichen Handel bringen dürfen, darf auch nicht in die Schweiz eingeführt werden «Verordnung des BLV über Massnahmen zur SR Verhinderung der Einschleppung der ASP aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union» Erlassen am 26. Februar 2014 wegen Ausbrüchen in Polen jeweils Aktualisierung der Gebiete (Polen, baltische Staaten) 2017: Verordnungen für Tschechien und Rumänien Revision vom 18. Dezember 2017: Äquivalenz + zeitnaher Abgleich angesichts der Dynamik, Verweis auf EU Erlasse für Ausnahmen vom Verbot (Grund: Ressourcen) 2018: Aktualisierung der Verweise + Information über die Webseite Schutzmassnahmen Importe aus der EU inkl. Karte der Gebiete Ziel ist Rechtssicherheit für den Fall, dass Tiere und Tierprodukte trotz Versandverbot in die Schweiz gelangen. 5
6 «Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der ASP aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union» Einfuhr von lebenden Wild-/Schweinen und Wild- /Schweineprodukten (Genetik, Fleisch/-zubereitungen/- erzeugnisse, Schlachterzeugnisse, Schlachttierkörper inkl. Jagdwild, TNP (inkl. Häute und Felle) aus den betroffenen MS (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien u. Rumänien [Italien]) resp. den bezeichneten Gebieten ist verboten Einfuhr von Jagdtrophäen* aus den bezeichneten Gebieten ist verboten *«Vollständig taxidermisch präparierte» (= von Fachleuten ausgetopfte) Trophäen keine Einschränkungen aus dem TNP-Recht 6
7 Steckbrief ASP (I) Asfivirus, behülltes DNA-Virus Empfängliche Wirte: ausschliesslich Schweine (Haus-, Wild-, Busch- und Warzenschweine) [Afrikanische Warzen- und Buschschweine = natürliches Reservoir (asymptomatischer Verlauf)] Keine Zoonose Es existiert kein Impfstoff Übertragungswege: Direkter Tierkontakt Indirekte Übertragung ( Speisereste, Kleider/Schuhe, Gerätschaften, Transportfahrzeuge ) [Afrika: Lederzecke] 7
8 Steckbrief ASP (II) Symptome akuter Verlauf (aktuell zirkulierender Virusstamm in Osteuropa): Plötzliche Todesfälle (perakut) oder Bei mehreren Tieren hohes Fieber mit schwerer Allgemeinerkrankung (Apathie, Bewegungsstörungen, Durchfall ) Blauverfärbung von Ohrspitzen, Bauch und Extremitäten Hohe Letalität (90%); Verenden der Tiere nach 6-13 Tagen Symptome chronischer Verlauf (Sardinien): Bei mehreren Tieren unspezifische klinische Symptome wie Fieber, Kümmern, Durchfall, Aborte, schlechte Mastleistung, Hautrötungen und Blutungen, gehäufte Infektionen mit Tierverlusten im Bestand 8
9 Steckbrief ASP (III) Hohe Widerstandsfähigkeit des ASP-Virus Ersteintrag von ASP bei den meisten betroffenen Ländern der EU in die Wildschweinpopulation (Ausnahme: Rumänien) Früherkennung v.a. in Wildschweinen zentral (lange Überlebensdauer des ASP-Virus in Wildschweinkadavern Neuinfektionen über langen Zeitraum hinweg ) 9
10 Risiko für Einschleppung in die Schweiz 10
11 Risiko für Einschleppung in die Schweiz Prävention 11
12 Risiko für Einschleppung in die Schweiz Prävention 12
13 Proben / Jahr Nationales Früherkennungsprogramm ASP Wildschwein Ziel des FE-Programms Eintrag von ASP in Wildschweinpopulation frühzeitig erkennen erfolgreiche Bekämpfung Monitoring Situation ASP («Schweiz ist frei») Zielpopulation Wildschweine Totfunde (tot aufgefundene WS) Sanitäre Abschüsse (WS mit abnormem Verhalten, unspezifisch kranke WS) Unfallwild (Verkehrsunfälle) Zeitraum: Ganzjährig Überwachungsgebiet: gesamte Schweiz und FL 13
14 Durchführung FE-Programm ASP Wildschwein Totes Wildschwein Jäger, Wildhüter finden totes WS Meldung an kant. Vetamt / ATA und/oder Verbringung an eine vom kant. Vetamt bezeichnete Untersuchungseinrichtung In rot: mögliche kantonale Varianten Probenahme mit Probenahme- Set Probenahme durch Jäger/Wildhüter Probenahme durch ATA oder Probenahme durch vom KT bezeichnete Untersuchungseinrichtung Probeneinsendung an IVI Diagnostik (IVI) Entsorgung Wenn immer möglich in Tierkörpersammelstelle Markierung Fundort, wenn Tierkörper vor Ort belassen werden muss 14
15 Probenahme 15
16 Probenahme und Datenerhebung Probenahme (durch Jäger/Wildhüter oder ATA oder spez. Untersuchungseinrichtung) Blut- oder Milztupfer (unproblematische Probenahme) Probenahmeset inkl. Anleitung und Tierdatenblatt (dreisprachig) vom BLV finanziert und zur Verfügung gestellt Bestellformular Lieferadresse gemäss Wunsch KT (Zuständigkeit kant. Vetamt für Verteilung Probenahmeset gemäss kantonalem Prozess) Tierdatenblatt Einsender Probenart / -datum Information zum Wildschwein (u.a. Alter) Funddatum / Fundort 16
17 17
18 Hygienemassnahmen bei Probenahme / Transport WS Probenahme: Allgemeine Hygienemassnahmen Einweghandschuhe (keine Zoonose) Transport von Wildschweinkadavern: Transportbehältnis (Plastik-/Metallwanne oder auslaufsicherer Plastiksack) Reinigung und Desinfektion: Alle mit dem Wildschwein-Kadaver in Kontakt gekommene Gegenstände (Messer, Stiefel, Kleidung ) 18
19 Berichterstattung Laborergebnisse IVI gehen an: Einsender (Jäger/Wildhüter oder ATA oder Untersuchungseinrichtung) zuständiges kantonales Veterinäramt BLV Jahresbericht: Erarbeitung durch BLV (mit Unterstützung der involvierten Kreise) 19
20 Finanzierung / Verantwortlichkeit BLV / IVI: Probensets Diagnostik (inkl. Unterstützung durch FIWI «Gesundheitsmonitoring Wildtiere») Nationale Koordination des Programms inkl. Koordination mit BAFU Auswertung der Resultate (Jahresberichte) Kantonale Veterinärämter: Kantonale Koordination des Programms inkl. Koordination mit kantonaler Jagdverwaltung Organisation Probenahme inkl. allfälliger Kostenübernahme (ATA, Einbezug Untersuchungseinrichtung) 20
21 Kommunikation / Lancierung Informationsveranstaltung zum Thema ASP durchführen mit Einbettung des nat. FE-Programms in den Gesamtkontext der ASP-Massnahmen (StKo TG, ) ASP-Tagung vom 28. März 2018 Teilnehmerkreis: BAFU, BLW, Oberzolldirektion, KT, kant. Jagdverwaltungen, kant. Landwirtschaftsämter, GST/SVSM, Vetsuisse, IVI, «PathoPig-Labore», Landwirtschafts- und Schweinebranche, Fleischbranche, Jagd Schweiz 21
22 Entscheidungsprozess VetD CH für neue nationale FE-Programme Verabschiedung des Konzepts «Nationales Früherkennungsprogramm ASP Wildschwein»: : Verabschiedung durch StKo TG : Verabschiedung durch GL BLV : Verabschiedung durch KTK : Tagung zur ASP Lancierung des Programms 22
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