Große Anfrage. Produktionsschulen in Hamburg Entwicklung und aktueller Stand

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch, Cansu Özdemir, Christiane Schneider und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: n in Hamburg Entwicklung und aktueller Stand Als integraler Bestandteil des neustrukturierten Übergangssystems von Schule zu Beruf sind die Hamburger n, laut Senat, ein ausdrückliches Alternativangebot zur Ausbildungsvorbereitung an den beruflichen Schulen. Diese Schulen werden von seinrichtungen in freier Trägerschaft betrieben und sollen insbesondere Jugendlichen ohne die sogenannte Ausbildungsreife eine Ersatzoption zur Erfüllung ihrer Schulpflicht an einer Berufsvorbereitungsschule eröffnen, sprich all denen, die nach allgemeiner Schullaufbahn keinen Abschluss oder nur einen schlechten ersten allgemeinen Schulabschluss (ESA) besitzen und mindestens die neunte Jahrgangsstufe besuchen. Die n sollen aufgrund ihrer Kooperation sowohl mit den allgemeinbildenden (im Regelfall Stadtteilschulen) als auch mit den beruflichen Schulen die Übergänge sowie schancen ihrer Schüler/-innen verbessern und einen festen Bestandteil der sozialräumlichen sstrukturen darstellen. Ihrer pädagogischen Ausrichtung nach legen die n besonderen Schwerpunkt auf die Annäherung an Lerninhalte über praktische beziehungsweise produktionsbezogene Prozesse, welche auf die Steigerung des Selbstvertrauens, die Erweckung beruflichen Interesses und vor allem die Stärkung eigenverantwortlicher und selbstständiger Kompetenzen für Lernen wie Leben der an ihnen unterrichteten Jugendlichen abzielen. Seit 2009 wurden bis heute nach und nach mittlerweile acht n in Hamburg installiert, die jeweils eigene Produktions- und Dienstleistungsprofile aufweisen, aber ihres trägerbetriebenen Charakters wegen keine Schulen im Sinne des Hamburgischen Schulgesetzes darstellen, weshalb sie neben einer behördlichen Förderung einen Anteil ihrer Kosten selbstständig erwirtschaften müssen. In der Drs. 19/2928 zur Einrichtung von n wird festgelegt, dass die Hamburger n keine Schulen im Sinne des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG), sondern Einrichtungen in freier Trägerschaft sind. Deshalb unterliegen sie nicht der staatlichen Schulaufsicht, sondern werden im Rahmen zuwendungsrechtlicher Regelungen durch eine Fachaufsicht des für die n zuständigen Hamburger Instituts für (HIBB) gesteuert. n sind Teil des reformierten Übergangssystems und ein alternatives ganztägiges sangebot zur dualisierten Ausbildungsvorbereitung (AvDual) an

2 Drucksache 21/7514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode berufsbildenden Schulen für Schulpflichtige, die nach Ende der allgemeinbildenden Schule (in der Regel) ohne Ausbildungsperspektive und/oder noch nicht berufswahlentschieden sind, siehe Drs. 19/8472. n haben schulpflichtersetzenden Charakter, die Entscheidung für den Besuch einer basiert auf Freiwilligkeit. Interessierte, schulpflichtige Jugendliche mit Wohnsitz in Hamburg bewerben sich an einer ihrer Wahl. n wie auch die Jugendlichen und ihre Sorgeberechtigten entscheiden, ob der Besuch der für sie der adäquate Anschluss ist. Da es sich bei den Bewerberinnen und Bewerbern um Schulpflichtige handelt, gilt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsvorbereitungsschule (APO BVS) in Verbindung mit 15 Absatz 4 und 21 Absatz 3 HmbSG. 4 Absatz 1 der APO BVS regelt, dass für die Angebote der Berufsvorbereitungsschule in der Regel nur zugelassen wird, wer die allgemeinbildende Schule zehn Jahre besucht hat, schulpflichtig ist und nicht an einer öffentlich geförderten Vollzeitbildungsmaßnahme teilnimmt. Die Entscheidung über eine frühere Aufnahme trifft die zuständige Behörde. In der Regel reicht das Platzangebot aus, um alle in Frage kommenden Bewerberinnen und Bewerber aufzunehmen. Der liegt ein pädagogisches Konzept zugrunde, das Arbeiten und Lernen miteinander verbindet, siehe Drs. 19/2928. An n gibt es keine Schulklassen oder Lehrpläne im Sinne des HmbSG. Ihre didaktischen Zentren sind die Werkstatt- und Dienstleistungsbereiche, die Produkte und Dienstleistungen für reale Kunden in unterschiedlichen Berufsfeldern anbieten. Lernanlässe und -inhalte ergeben sich aus diesen realen Kundenaufträgen. Die Verknüpfung dieser Produktionsprozesse mit den Lernprozessen auf der Grundlage realer Kundenaufträge in betriebsähnlichen Strukturen ermöglicht die Entwicklung und den Erwerb von grundlegenden beruflichen Kompetenzen, die für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit erforderlich sind. Ziel von n ist es, die Jugendlichen zur Entwicklung gesicherter Berufswahlentscheidungen zu befähigen und somit systematisch Übergänge in eine Ausbildung, in eine Beschäftigung oder in eine Weiterqualifizierung zu ermöglichen. Die Jugendlichen werden ebenso in der Entwicklung ausbildungsrelevanter Kompetenzen (unter anderem Personal- und Sozialkompetenzen), der Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit und bei der Entwicklung und Stabilisierung ihrer Persönlichkeit unterstützt. Die Vorbereitung auf die externe Prüfung zum Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA) ist möglich, wird optional allen Schülerinnen und Schülern angeboten, ist aber nicht primäres Ziel der smaßnahme. Die Förderrichtlinie zur Gewährung individueller Leistungsprämien in n regelt, dass die Jugendlichen an n eine leistungsbezogene und individuell bemessene Prämie erhalten. Die Höhe der Leistungsprämien ist abhängig vom individuellen Stand der Kompetenzentwicklung (personale, soziale und fachliche Kompetenzen) des einzelnen Jugendlichen. Die individuelle Leistungsprämie wird unter anderem finanziert mit den Einnahmen aus den Verkäufen von Produkten und Dienstleistungen, siehe Drs. 19/2928. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Wir fragen den Senat: 1. Welche spezifischen Profile haben die acht n in Hamburg gegenwärtig (Stand Januar 2017) und wie haben sich diese seit 2009 jeweils entwickelt? (Bitte je Standort erläutern und Profilveränderungen mit zeitlicher Angabe darstellen.) Für die derzeitigen Profile der n siehe folgende Übersicht: /Träger Profil Altona (Altona) Altona Küche und Kantine Tischlerei Grafik und Druck 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/7514 /Träger Profil Internet Maler und Lackierer Bergedorf (Bergedorf-Zentrum) Dienstleistungen Eimsbüttel (Eimsbüttel) Alraune Horn (Billstedt-Horn) Dienstleistungen Manufaktur (Wilhelmsburg) Beruf und Integration Elbinseln Maritime Welten (Barmbek) Stylz Prod. (Steilshoop) Soziale Arbeit und Fortbildung e.v. World of Energy (Harburg) Jugendbildung Hamburg Digitaldruck Buchbinderei Lagerlogistik & Einzelhandel Holztechnik/Holzverarbeitung Malerei/ Lackierer Gastronomie und Service Fahrrad/ Zweirad Modewerkstatt Holztechnik/Holzverarbeitung Maler und Lackierer Raumausstattung Gastronomie/Hauswirtschaft Holz und Metall Einzelhandel Schulküche (Schule an der Burgweide) Friseur Holz und Metall / Kunststoff Lager und Logistik Verwaltung und Büro Handel und Verkauf Tischlerei Metall Gastronomie Schulküche (Robert-Koch-Schule) Maler Metall / Kunststoff Elektro / Anlagenmechanik Holzverarbeitung Einkauf / Vertrieb / Handel Gastronomie Quelle: swege 2016 Für die Profile der einzelnen n bis zum Produktionsschuljahr 2015/ 2016 siehe folgende Tabelle: Produktionsschuljahr Profile der n 2009/10 Siehe Ausbildungsreport 2010 unter 85e93dae07e/data/ausbildungsreport-2010.pdf 2010/11 Siehe swege 2011 unter 2011/12 HIBB_BBW2011.pdf 2012/13 Siehe swege 2012 unter bbw-2012.pdf 2013/14 Siehe swege 2013 unter -swege-2013_internet.pdf 2014/15 Siehe swege 2014 unter 3

4 Drucksache 21/7514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Produktionsschuljahr Profile der n -swege-2014_internet.pdf 2015/16 Siehe swege 2015 unter BBW-2015.pdf 2. Wie viele Schüler/-innen besuchten/besuchen seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) welche Produktionsschulstandorte in Hamburg und wie viele Plätze wurden an diesen Schulen dabei pro Schuljahr jeweils angeboten? (Bitte mit Standort, Bezirk und Schüler-/-innenzahl sowie den jeweils vorhandenen Plätzen für jedes einzelne Schuljahr in einer Excel- Tabelle angeben.) Seit dem 1. August 2016 können die Produktionsschulträger per Antrag ihre Platzkontingente temporär (für die Produktionsschuljahre 2016/2017, 2017/2018 und 2018/ 2019) um bis zu zehn Plätze aufstocken. Anlass hierfür sind die prognostizierten steigenden Zugänge von zugewanderten schulpflichtigen Jugendlichen ins Übergangssystem. Die n sollen als alternatives sangebot zu AvDual einen Beitrag zur Bewältigung der erwarteten höheren Fallzahlen leisten. Im Übrigen siehe Drs. 21/2788. a. Wie viele Klassen mit wie vielen Schülern/-innen wurden an den jeweiligen Standorten dabei pro Jahrgang gebildet? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln mit Angabe der Klassenfrequenz und der Züge in die Tabelle zu 2. integrieren.) b. Wie viele dieser Schüler/-innen waren dabei je Schuljahr und Standort im Durchschnittsalter von bis inklusive 15 Jahre, wie viele bis inklusive 17 Jahre, wie viele bis inklusive 18 Jahre und wie viele älter als 18 Jahre? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen und in Prozent in die Tabelle zu 2. integrieren.) Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/ Wie viele der in Frage 2. abgefragten Schüler/-innen besaßen seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) bei Eintritt in die jeweilige bereits einen Schulabschluss und welchen genau? (Bitte für jedes Schuljahr gesondert, nach Standort und Schulabschluss aufgeschlüsselt, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen besaßen keinen Schulabschluss? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) b. Aus welchen Schulformen kamen die unter 3. und 3. a. erfragten Schüler/-innen jeweils an die n? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 3. angeben.) Siehe Anlage Wie viele Jugendliche bewarben sich seit 2008/2009 bis heute (stand Januar 2017) an den jeweiligen n in Hamburg? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln mit Nennung des Standorts und der Bewerber-/-innenanzahl in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Bewerber/-innen wurden als Schüler/-innen angenommen, wie viele abgelehnt? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtbewerber-/-innenschaft pro Schuljahr in der Tabelle zu 4. angeben.) 5. Betreffend Frage 4.: Nach welchen Kriterien wurden/werden die Schüler/-innen der Produktionsschulstandorte seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) dabei unter diesen Bewerbern/-innen ausgewählt? (Bitte Kriterien gegebenenfalls pro Schuljahr und Standort in Entwicklung und Veränderung erläutern.) 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/7514 Die erfragten Angaben werden weder von der für zuständigen Behörde noch von den Trägern der n erfasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Existierten/existieren für die Aufnahme an die jeweiligen n seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) Aufnahmeprüfungen? Wenn ja, wie genau sahen/sehen diese aus? (Bitte pro Schuljahr, gesondert nach Standort in Art und Aufbau der Prüfungen, beschreiben und aktuellste Version der Prüfungsunterlagen des jeweiligen Standortes beifügen.) Nein. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Betreffend Frage 6.: Wie viele Schüler/-innen nahmen seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) an diesen Prüfungen teil? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln mit Angabe des Standorts in absoluten Zahlen wie in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele Schüler/-innen bestanden, wie viele Schüler/-innen bestanden nicht? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 7. integrieren.) b. Wie viele der Schüler/-innen, die die Prüfung bestanden, begannen tatsächlich eine schulische Ausbildung am jeweiligen Standort? (Bitte entsprechend in die Tabelle zu 7. integrieren.) Entfällt. 8. Welche Unterrichtsfächer wurden/werden zu welcher Wochenunterrichtsstundenanzahl in den Lehrplänen der Hamburger n im Schuljahr 2015/2016 und 2016/2017 jeweils erteilt? (Bitte für jeden Standort in allgemeine Grundfächer und schulspezifische Fächer, aufgeschlüsselt in absoluten Stundenzahlen, in einer Excel-Tabelle angeben.) Jugendliche, die sich auf die Prüfungen zum (externen) Erwerb des ESA vorbereiten, erhalten entsprechend der APO BVS ergänzenden Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Wie viele Schüler/-innen schlossen die Produktionsschulausbildung seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) insgesamt erfolgreich ab? (Bitte in absoluten Zahlen, sowohl gesamt als auch nach Standorten aufgeschlüsselt, für jedes Schuljahr einzeln in einer Excel-Tabelle angeben.) Erfolgreich im Sinne der Drs. 19/2928 sind Übergänge der Jugendlichen in eine (ungeförderte oder geförderte) Ausbildung, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Weiterqualifizierung. Diese werden im jährlich erscheinenden Ausbildungsreport seit 2011 detailliert dargestellt: Produktionsschuljahr Erfolgreiche Übergänge 2009/10 Siehe Ausbildungsreport 2011 unter /11 Siehe Ausbildungsreport 2012 unter /12 Siehe Ausbildungsreport 2013 unter dokument.pdf 2012/13 Siehe Ausbildungsreport 2014 unter /14 Siehe Ausbildungsreport 2015 unter /15 Siehe Ausbildungsreport 2016 unter Ausbildungsreport-2016.pdf 5

6 Drucksache 21/7514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Gesamtanzahl der extern erworbenen Schulabschlüsse a. Wie viele dieser Schüler/-innen konnten dabei einen ersten allgemeinen Schulabschluss (ESA) erreichen? (Bitte in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 9. integrieren.) b. Wie viele dieser Schüler/-innen konnten dabei ihren früher erlangten ersten allgemeinen Schulabschluss (ESA) verbessern? (Bitte in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 9. integrieren.) c. Wie viele dieser Schüler/-innen konnten Ausbildungsreife erlangen? (Bitte in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 9. integrieren.) Zu den an den jeweiligen Produktionsschulstandorten seit 2010 erworbenen ersten allgemeinbildenden Schulabschlüssen siehe nachfolgende Tabelle: 2009/ / / / / / /16 6 n %* n %* n %* n %* n %* n %* n %* 35 19, , , , , , ,3 Altona Barmbek Bergedorf Steilshoop Horn (Träger: B + B, ) Eimsbüttel (Träger: movego; ) Wilhelmsburg Harburg Eimsbüttel (Träger: Alraune; seit ) Horn (Träger: SDL, seit ) Quelle: Trägerabfrage * bezogen auf die Gesamtzahl der Abgängerinnen und Abgänger des jeweiligen Produktionsschuljahres Die Verbesserung von zuvor erlangten Schulabschlüssen ist kein Ziel der n. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu Bezogen auf Frage 9.: Wie viele Schüler/-innen verließen die Hamburger n ohne Schulabschluss? (Bitte in absoluten Zahlen, sowohl gesamt als auch nach Standorten aufgeschlüsselt, für jedes Schuljahr einzeln in einer Excel-Tabelle angeben.) Das Merkmal Schulabschluss wird nur bei Eintritt in die erhoben. Regelhaft werden Übergänge und weitere Anschlüsse entsprechend der Zielvorgaben für die erfasst. Siehe hierzu auch Vorbemerkung sowie Antwort zu 9. a. Wie viele Schüler/-innen brachen die vor Abschluss der Schulausbildung ab? (Bitte in absoluten Zahlen wie in Prozent in die Tabelle zu 10. integrieren.) Abbrüche im Sinne der Fragestellung gibt es an n nicht. Da Zubeziehungsweise Abgänge in die beziehungsweise aus der zu jeder Zeit im Laufe eines Schuljahres möglich sind, kann es unterjährig zu einem Bil-

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/7514 dungsgangwechsel beispielsweise von der in AvDual oder umgekehrt kommen oder zu einem vorzeitigen unterjährigen Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung. 11. Wie viele Schüler/-innen konnten seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) nach Beendigung der direkt eine Berufsausbildung beginnen? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen und Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) 12. Wie viele Schüler/-innen gingen seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) nach Beendigung der in eine andere Ausbildungsvorbereitungsmaßnahme über und in welche? (Bitte in absoluten Zahlen und Prozent mit Angabe der anschließenden Vorbereitungsmaßnahme in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele Schüler/-innen besuchten seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) nach Beendigung der eine weiterführende Schulform und in welche? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen und in Prozent in die Tabelle zu 12. integrieren.) Die Träger der n berichten als Zuwendungsempfänger der zuwendungsgebenden Behörde jährlich über die Erreichung des Zuwendungszwecks (inklusive der Übergangszahlen). Das erfragte Kriterium weiterführende Schulform wird nicht erfasst. Folgende Kriterien werden erfasst: Übergänge in Ausbildung, versicherungspflichtige Beschäftigung, Weiterqualifizierung, in Bundesfreiwilligendienste und geeignete(re) beziehungsweise passgenaue(ere) sangebote. Erfasst werden ebenfalls Abbrüche beziehungsweise Unterbrechungen wegen Haftantritt, Therapie sowie Schwangerschaft/Mutterschutz. Zudem wird erfasst, wie viele Jugendliche sich im Beratungsprozess der Jugendberufsagentur beziehungsweise Agentur für Arbeit befinden. Die Übergänge in Ausbildung und weitere Anschlussoptionen werden im jährlich erscheinenden Ausbildungsreport seit 2011 detailliert berichtet, siehe Antwort zu 9. Die Übergangszahlen für das Produktionsschuljahr 2015/16 stellen sich wie folgt dar: % Übergänge gesamt Übergänge in Berufsausbildung* 90 22,7 Geförderte Ausbildung 34 8,6 Ausbildungsvorbereitung** 43 10,9 Berufsvorbereitung*** 44 11,1 Weiterqualifizierung**** 17 4,3 Übrige ,4 * duale sowie schulische Ausbildung ** im Rahmen bestehender Schulpflicht *** nach Ende der Schulpflicht **** weiterführende sangebote 13. Aus welchen Haushaltsmitteln wurden/werden die n in Hamburg seit 2009 bis heute (Januar 2017) in welcher finanziellen Höhe ausgestattet? (Bitte für jedes Haushaltsjahr gesondert, mit Angabe von Einzelplan, Aufgabenbereich und Produktgruppe, insgesamt sowie getrennt nach laufenden Kosten und Investitionskosten, in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) Die n in Hamburg werden aus dem Haushalt der für zuständigen Behörde finanziert (Einzelplan 3.1), siehe auch Drs. 19/2928. Im Übrigen siehe Drs. 21/ Wie viele und welche Lehrer/-innen- sowie sonstige Personalstellen mit welcher jeweiligen Qualifikation wurden seit 2009 bis heute (Stand Janu- 7

8 Drucksache 21/7514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode ar 2017) im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg für die jeweiligen n bereitgestellt und welchen finanziellen Mitteln entsprachen/entsprechen diese dabei? (Bitte für jedes Haushaltsjahr nach Lehrer/-innen und sonstigem Personal, je Qualifikation unterschieden, je Standort mit Stellen wie Vollzeitäquivalenten (VZÄ) samt entsprechender Mittelhöhe in absoluten Zahlen angeben.) a. Wie viele Lehrer/-innen und sonstige Beschäftigten hatten/haben die jeweiligen Hamburger Produktionsschulstandorte seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) insgesamt? (Bitte nach Lehrern/-innen und sonstigem Personal pro Schuljahr und Standort in die Tabelle zu 14. integrieren.) 15. Wie hoch waren/sind seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) die Gehälter der in den Hamburger n beschäftigten Lehrer/ -innen jeweils, wie hoch waren die des sonstigen Personals, entsprechend deren Qualifikation? (Bitte für jedes Schuljahr gesondert je nach Profession und Qualifikation in absoluten Monats- und Jahresbruttobeträgen in einer Excel-Tabelle angeben.) Die Träger von n erhalten unter anderem zur Abdeckung der Personalkosten projektbezogen Zuschüsse aus Mitteln des Einzelplans 3.1 als Festbetragsfinanzierung. Dabei können von den Zuwendungsempfängerinnen nur die tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben abgerechnet werden. Die Feststellung der zuwendungsfähigen Ausgaben erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung gemäß Verwaltungsvorschriften zu 44 Landeshaushaltsordnung (VV zu 44 LHO; Anders als bei der Fehlbedarfsfinanzierung werden die Erträge von Dritten nicht auf den Zuschussbedarf angerechnet, sondern dem Träger für satzungsgemäße Zwecke belassen. Die Produktionsschulträger sind vor diesem Hintergrund nicht verpflichtet, der Zuwendungsgeberin Auskünfte über die Jahres- bzw. Monatsgehälter Bericht zu erstatten. Unabhängig davon werden die Träger der n per Zuwendungsbescheid verpflichtet, die gesetzlichen beziehungsweise einschlägigen Bestimmungen zum Mindestlohn im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (3. Rechtsverordnung) sowie zum Besserstellungsverbot einzuhalten. Im Übrigen siehe Anlage Fand/findet für die n in Hamburg seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) eine ordentliche Schulaufsicht statt? Wenn ja, wie genau war/ist diese organisiert und wie genau arbeitete/ arbeitet sie? (Bitte Aufbau, Zuständigkeiten und Art der Durchführung erläutern.) Die Stelle, die mit der Koordinierung und Steuerung der n betraut ist, nimmt unter anderem folgende Aufgaben wahr: Finanzplanung (laufender Betrieb, notwendige Investitionen), innerbehördliche und behördenübergreifende Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren, Anpassung und Weiterentwicklung der Konzepte im Hinblick auf veränderte Rahmenbedingungen, Verankerung der n als Strukturelement des Übergangssystems, bundesweite Beobachtung und Analyse von Projekten, Initiativen und Richtlinien im Bereich der n, Entwicklung von Vorschlägen zur Qualitätssicherung in diesem Aufgabengebiet und Einführung der Inklusion in der außerschulischen Berufsvorbereitung im Rahmen des ESF-Projektes dual & inklusiv. 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/7514 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 17. Laut Planungen des Senats in den Einführungskonzepten (vergleiche Drs. 19/2928) ist für die n ein Schüler-Lehrer- Schlüssel von 11,9 zugrunde liegend angenommen worden. Wurde dieses Verhältnis seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) beibehalten? Wenn nein, welche Veränderungen hat es erfahren und wodurch waren diese begründet? (Bitte pro Schuljahr mit Veränderung und Gründen in einer Excel-Tabelle angeben.) Entgegen der Fragestellung sieht es keinen festgelegten Personalschlüssel vor. Davon unabhängig liegen die tatsächlichen Personalschlüssel in den n bei 7 und 9, siehe Anlage 3. In n arbeiten nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, sondern professionelle Teams, bestehend unter anderem aus Handwerkerinnen und Handwerkern mit dualem Berufsabschluss und betrieblicher Berufserfahrung, Ausbilderinnen und Ausbilder mit Meisterqualifikation sowie Ausbildungsberechtigung, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und auch Lehrerinnen und Lehrer für allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen. Vor diesem Hintergrund können lediglich Angaben zum Schlüssel von pädagogischem Personal zu Produktionsschülerinnen beziehungsweise Produktionsschülern getroffen werden. 18. Die in der Drs. 19/2928 formulierte Zielvorgabe für die durch die n bereitzustellenden und finanzierbaren Schüler-/-innenplätze wurde mit insgesamt 500 angegeben, welche sich auf maximal zehn Standorte verteilen sollten. Wurde diese Platzanzahl mit den bestehenden acht n bereits erreicht? Wenn nein, wie und wann sollen die fehlenden Plätze addiert werden? (Bitte erläutern.) Die Drs. 19/2928 sah die stufenweise Einrichtung neuer n in freier Trägerschaft in allen Bezirken mit insgesamt maximal 500 Plätzen vor. Das Platzangebot in n sollte nicht bedarfsunabhängig eingerichtet werden. Der Senat hat eine Reihe von Reformmaßnahmen so auch die Einrichtung der n eingeleitet, um schulpflichtigen Jugendlichen zeitnah und individuell begleitend den Übergang in eine berufliche Ausbildung zu ermöglichen und sogenannte Warteschleifen abzubauen, siehe Drs. 19/8472. Dies hat zur Folge, dass die Zahl jener Jugendlichen, denen der Übergang in eine Berufsausbildung oder einen gesicherten Anschluss gelingt, größer und damit die Zahl der in diesem Sinne unversorgten Jugendlichen seit 2012 kleiner geworden ist. Insofern wurde, korrespondierend zur Bedarfslage, in jedem Bezirk mindestens eine eingerichtet, im Bezirk Hamburg-Mitte zwei. Das Gesamtangebot von berufsvorbereitenden sgängen (Ausbildungsvorbereitung AvDual und n) ist auskömmlich. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a. Sind in diesen vorhandenen Platzzahlen die Plätze für Teilnehmer/ -innen am schulische Auszeit -Modell inbegriffen oder nicht und wie hoch war/ist deren Anzahl seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) pro Standort? (Bitte pro Standort und Schuljahr in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben.) Nein. 19. Wie wird seitens der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) an den weiterführenden Schulen in Hamburg über die Angebote der n informiert? (Bitte Verfahren und Maßnahmen erläutern.) a. Wie genau erfolgt die Information und Beratung gegenüber Eltern und Schülern/-innen? (Bitte erklären.) 9

10 Drucksache 21/7514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode b. Wie genau erfolgt die Sensibilisierung der Lehrerschaft zur Information an die Schüler/-innen und Eltern? (Bitte erklären.) Im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung (BOSO) werden an den allgemeinbildenden Schulen Jugendliche und ihre Eltern beziehungsweise ihre Erziehungsberechtigten umfassend zu allen beruflichen Anschlussmöglichkeiten in Hamburg auch über n als Alternative zur schulischen Ausbildungsvorbereitung informiert. Informationen können alle Beteiligten über alle weiterführenden sgänge und beruflichen Anschlussmöglichkeiten in elektronischen Medien wie zum Beispiel über die Homepage der Jugendberufsagentur ( sowie über das Informationsportal erhalten. Zudem stehen verschiedene Informationsbroschüren wie swege des Hamburger Instituts für oder Abschluss mit Anschluss der Netzwerkstelle der Jugendberufsagentur) zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Schülerinnen und Schüler individuell und mit Blick auf Eignung und Neigung auf verschiedene Optionen bezüglich ihrer weiteren Berufswegeplanung durch die BOSO-Teams sowie die Teams der bezirklichen Jugendberufsagenturen beziehungsweise der Berufsberatung der Agentur für Arbeit informiert und beraten. Wer berufswahlentschieden ist, wird in eine Ausbildung vermittelt. Wer noch nicht berufswahlentschieden und weiterhin schulpflichtig im Sommer die allgemeinbildende Schule verlässt, erhält eine Einladung zu einer Erstberatung an den für sie beziehungsweise ihn zuständigen Standort der dualisierten Ausbildungsvorbereitung. Diese Beratung findet in den ersten zwei bis drei Wochen des neuen Schuljahres statt. Ziel ist, Schülerinnen und Schüler mit einem begründeten Berufswunsch in noch freie Ausbildungsplätze (ungefördert beziehungsweise gefördert) zu vermitteln oder ihnen geeignete Ergänzungsangebote (zum Beispiel Berufsqualifizierung im Hamburger Ausbildungsmodell) zu unterbreiten. Noch nicht berufswahlentschiedene schulpflichtige Jugendliche besuchen entweder die dualisierte Ausbildungsvorbereitung (AvDual) oder wählen ein Angebot der n in freier Trägerschaft. 20. Wie hoch ist der finanzielle Verdienst den die Schüler/-innen an den jeweiligen n in Hamburg im Schuljahr 2016/2017 pro Monat für ihre Arbeit erhalten? a. Welche Begleitkosten fallen dabei je Standort für Verpflegung, Fahrtkosten, Unterrichtsmaterial, Arbeitskleidung und/oder Ähnliches pro Jahr an und durch wen werden diese getragen? (Bitte Kosten und Kostenträger/-innen angeben.) Produktionsschülerinnen und Produktionsschüler erhalten keinen Verdienst im Sinne eines festen monatlichen Einkommens, sie erhalten vielmehr eine individuelle und leistungsabhängige Prämie, siehe auch Vorbemerkung. Die Höhe der individuellen Leistungsprämie ist abhängig vom individuellen Stand der Kompetenzentwicklung (personale, soziale und fachliche Kompetenzen) und kann bis zu Euro pro Jahr und Jugendlichem betragen. Die Einzelheiten zur Gewährung der Leistungsprämie sind in der Förderrichtlinie zur Gewährung individueller Leistungsprämien in n geregelt (siehe Amtlicher Anzeiger, 7/2014, Seite 153). Die Kosten für Verpflegung, Fahrtkosten, Unterrichtsmaterial und Arbeitskleidung sind durch die monatlichen Teilnehmerkostensätze und somit durch die Träger abgedeckt. 21. Welche zusätzlichen finanziellen Förderungsmöglichkeiten bestehen für die Schüler/-innen der n in Hamburg seitens der Stadt beziehungsweise des Bundes? (Bitte in Art und Höhe für 2016/2017 nennen.) Teilnehmende in n können wie alle Schulpflichtigen in Hamburg eine Schülermonatskarte erwerben. 10

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/7514 Produktionsschülerinnen und Produktionsschüler, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder deren Eltern Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag erhalten, haben Anspruch auf Leistungen aus dem s- und Teilhabepaket (BuT). Damit können zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Mittagsverpflegung, Lernförderung, Schülerfahrtkosten gefördert werden. 22. Wie viele der Schüler/-innen an Hamburger n seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) hatten/haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf in Lernen, Sprache und soziale beziehungsweise emotionale Entwicklung (LSE), bei wie vielen Schülern/-innen wurde/ist besonders auffälliges Verhalten diagnostiziert beziehungsweise festgestellt? (Bitte für jedes Schuljahr, gesondert in LSE und auffälliges Verhalten unterschieden, in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel- Tabelle angeben.) Die erfragten Angaben werden von der für zuständigen Behörde nicht erfasst. Die n Horn und Harburg, die sich am Modellprojekt dual & inklusiv beteiligen, erfassen für die pro Standort bis zu vier Jugendlichen mit speziellem Förderbedarf entsprechende Merkmale, um zielgerichtet arbeiten zu können. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können keine weiteren Angaben gemacht werden. 23. Von welchen Sponsoren wurden/werden die jeweiligen n in Hamburg seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) finanziell oder/ und durch Sachmittel unterstützt? (Bitte für jedes Schuljahr und jeden Standort, mit Nennung der Sponsoren/-innen sowie der Art der Unterstützung, gesondert in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie hoch war die durch die jeweiligen Sponsoren geleistete Unterstützung dabei in finanziellen Werten ausgedrückt pro Schuljahr? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 23. angeben.) Da n dem Zuwendungsrecht unterliegen und keine Schulen im Sinne des HmbSG sind, unterliegen sie nicht der Richtlinie zu Werbung, Sponsoring und sonstigen wirtschaftlichen Aktivitäten in staatlichen Schulen. Zuwendungen für abgegrenzte Teilnehmerzahlen können gemäß Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (vergleiche VV zu 40 LHO) mit festen Beträgen (Pauschalen) gewährt werden. Mehreinnahmen oder Minderausgaben verbleiben beim Zuwendungsempfänger, soweit die zuwendungsfähigen Ausgaben nicht unter den Zuwendungsbetrag sinken. Im Zuge der Nachprüfung des Verwendungsnachweises werden nur jene Einnahmen und Ausgaben betrachtet, die im Zusammenhang mit dem Zuwendungszweck stehen. Einsicht in und Prüfung von darüber hinausgehenden Einnahmen und Ausgaben, dies gilt insofern auch für Sponsorengelder, sind der Zuwendungsgeberin nicht möglich und fallen unter das Geschäftsgeheimnis des Zuwendungsempfängers beziehungsweise der Zuwendungsempfängerin. Im Übrigen siehe Antwort zu 14. bis Da die n sich ausschließlich an Schulpflichtige richten, haben sie Anspruch auf Förderung durch die Freie und Hansestadt Hamburg. In welcher Höhe wurden diese Finanzierungszuschüsse seit 2009 bis heute (Stand Januar 2017) zurückgefahren und in welcher Höhe entwickelten sich im selben Zeitraum die Eigenfinanzierungssätze der n insgesamt und pro Standort? (Bitte für jedes Haushaltsjahr einzeln in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel- Tabelle angeben.) Die Finanzierungszuschüsse wurden nicht zurückgefahren, wie die nachfolgende Tabelle ausweist: Produktionsschuljahr TN-Jahreskosten in 2009/ / /

12 Drucksache 21/7514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Produktionsschuljahr TN-Jahreskosten in 2012/ / / / / Eine Eigenfinanzierung im Sinne der Fragestellung ist nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/ Existieren gegenwärtig Planungen des Senats beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde, die Zuschüsse zur Finanzierung der n weiter abzusenken? Wenn ja, um welche Höhe und mit welcher Terminierung? (Bitte erläutern.) a. Ist ferner perspektivisch geplant, diese Finanzierung möglicherweise gänzlich aufzugeben und sich die n eigenständig tragen zu lassen? Wenn ja, mit welcher Terminierung und auf welcher rechtlichen Grundlage ist das vorgesehen? (Bitte erläutern, Rechtsgrundlage nennen und als Datei anfügen.) 26. Ist den gegenwärtigen Plänen von Senat beziehungsweise zuständiger Fachbehörde nach vorgesehen, weitere Produktionsschulstandorte in Hamburg zu errichten? Wenn ja, wie viele, wo sollen diese sich befinden und wann sollen sie arbeitsfähig sein? (Bitte Pläne und Terminierung erläutern.) Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu Da die n seit 2011 auch genutzt werden können, um Schülern/-innen der Sekundarstufe I an staatlichen Schulen, und insbesondere solchen Jugendlichen mit Schulverweigerungstendenzen, für einen Maximalzeitraum von drei Monaten eine Auszeit in einem alternativen pädagogischen Umfeld zu bieten: Wie oft wurde diese Möglichkeit zur Neuorientierung und Stabilisierung seit 2011 bis heute (Stand Januar 2017) von wie vielen Schülern/-innen wahrgenommen? 28. Betreffend Frage 27.: Von welchen Standorten kamen dabei wie viele Schüler/-innen welcher Jahrgangsstufe für wie lange an welche Produktionsschulstandorte? (Bitte für jedes Schuljahr, einzeln in absoluten Schüler-/-innenzahlen, Jahrgang und in Verbleib in Wochen mit Herkunftsschulstandort- und Schulform, in einer Excel-Tabelle angeben.) 29. Betreffend Frage 27.: Wie viele der seit 2011 bis heute (Stand Januar 2017) an diesen Auszeiten teilnehmenden Schüler/-innen der Sekundarstufe I an allgemeinen staatlichen Schulen konnten nach der Maßnahme wieder in ihre Stammschule, wie viele in eine andere staatliche Schule selber Schulform zurückkehren? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln in absoluten Zahlen und in Prozent einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele dieser Schüler/-innen kehrten in eine andere allgemeine Schulform zurück? (Bitte mit Nennung der Schulform entsprechend in der Tabelle zu 29. angeben.) b. Wie viele dieser Schüler/-innen blieben nach der Auszeit als reguläre Teilnehmer/-innen an welcher? (Bitte mit Nennung des Standorts entsprechend in der Tabelle zu 29. angeben.) c. Wie viele Schüler/-innen traten danach in eine Ausbildungsvorbereitung über und in welche? (Bitte mit Nennung der Vorbereitungsmaßnahme entsprechend in der Tabelle zu 29. angeben.) 12

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/7514 d. Wie viele Schüler/-innen verblieben nach der Auszeit sonstig (nicht schulisch)? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 29. angeben.) e. Bei wie vielen der Auszeit -Schülern/-innen war/ist der Verbleib unbekannt? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 29. angeben.) Ziel des Auszeit -Modells ist es, Schülerinnen und Schülern mit schulverweigernden Tendenzen und beziehungsweise oder ausgeprägten Problemlagen der Sekundarstufe I unter anderem wieder systematisch an das Lernen und den Besuch der Regelschule heranzuführen. Da diese für die Zeit im Auszeit -Modell von ihrer Stammschule beurlaubt werden, findet die Reintegration wieder in ihre entsendende Stammschule statt. Mit einigen Schülerinnen und Schülern wurden andere Anschlussmöglichkeiten als die Rückkehr in die allgemeinbildende Schule (Stammschule) erarbeitet, wie beispielsweise in Ausbildung, in Beschäftigung, in AvDual oder in die Ausbildungsvorbereitung an n. Einige wechselten beispielsweise auch in Therapie. Im Berichtsjahr 2015/2016 haben 121 Schülerinnen und Schüler das Auszeit -Modell zur Neuorientierung und Stabilisierung in Anspruch genommen. Im aktuellen Schuljahr (bis einschließlich 13. Januar 2017) nutzten beziehungsweise nutzen 52 Schülerinnen und Schüler diese Möglichkeit. Im Übrigen siehe Anlage 4 und Drs. 21/ Bezüglich Frage 27.: Welche Pro-Kopf-Kosten wurden/werden seit 2011 bis heute (Stand Januar 2017) für die an diesen Auszeiten in n teilnehmenden Schüler/-innen der Sekundarstufe I von allgemeinen staatlichen Schulen pro Monat erzeugt? (Bitte für jedes Haushaltsjahr gesondert in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Aus welchen Haushaltsmittels wurden/werden diese Kosten jeweils im Einzelnen in welcher Höhe bestritten? (Bitte mit Einzelplan, Aufgabenbereich und Produktgruppe und Kostenhöhe in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 30. angeben.) Hinsichtlich der Finanzierung des Auszeit -Modells sind zwei Modelle zu unterscheiden: das Auszeit -Modell für Schülerinnen und Schüler von Stadtteilschulen und das Auszeit -Modell für Schülerinnen und Schüler von sabteilungen der Regionalen Beratungs- und szentren (ReBBZ). Die Kosten eines Auszeit -Platzes setzen sich zusammen aus einem Sockelbetrag (finanziert aus Lehrerstellenbedarfen) sowie aus einem belegungsabhängigen Betrag, der als Eigenanteil aus dem sächlichen Schulbudget der jeweiligen Stadtteilschule beziehungsweise des jeweiligen ReBBZ finanziert wird. Auszeit -Modell für Stadtteilschulen Das Auszeit -Modell für Stadtteilschulen wurde im Schuljahr 2011/2012 als Modell erprobt (Laufzeit: 1. August 2011 bis 31.Juli 2012). Kosten entstanden den allgemeinbildenden Schulen (Stadtteilschulen) nicht. Seit 2012/2013 ist seitens der Stadtteilschulen der Auszeit -Platz zu bezahlen und betrug pro Monat 599 Euro. Zum Schuljahr 2015/16 wurde der Kostensatz angepasst und beträgt nunmehr pro Platz und Monat 822 Euro. Insgesamt stehen 40 Plätze im Auszeit -Modell für Stadtteilschulen zur Verfügung. Die Finanzierung des Auszeit -Modells erfolgte ab 2012 aus dem Einzelplan 3.1 Behörde für Schule und Berufsbildung, Selbstbewirtschaftungsfonds Schulen, Finanzposition Seit 2014 erfolgt die Mittelbereitstellung des Sockelbetrages aus dem Einzelplan 3.1 Behörde für Schule und Berufsbildung, Aufgabenbereich 238 Steuerung und Service, 13

14 Drucksache 21/7514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Produktgruppe Steuerung und Service. Die Finanzierung des platzbezogenen Beitrages erfolgt aus dem Einzelplan 3.1 Behörde für Schule und Berufsbildung, Aufgabenbereich 241 Staatliche Schulen, Produktgruppe Unterricht in der Stadtteilschule finanziert. Auszeit -Modell für sabteilungen der ReBBZ Seit dem 1. August 2014 wurden für Schülerinnen und Schüler aus den sabteilungen aller ReBBZ insgesamt fünf Plätze an den Hamburger n zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Nachfrage wurden zwischenzeitlich die Plätze auf insgesamt sieben aufgestockt (1. Februar 2015 bis 31. Januar 2016). Der Kostensatz pro Auszeit -Platz und Monat wurde zunächst mit 599 Euro veranschlagt. Zum Schuljahr 2015/2016 wurde der Kostensatz angepasst und beträgt nun pro Platz und Monat insgesamt 822 Euro (Laufzeit: 1. Februar 2016 bis 31.Juli 2017). Derzeit werden insgesamt fünf Auszeit -Plätze angeboten. Die Finanzierung des Sockelbetrages erfolgt aus dem Einzelplan 3.1 Behörde für Schule und Berufsbildung, Aufgabenbereich 238 Steuerung und Service, Produktgruppe Steuerung und Service. Die Finanzierung des platzbezogenen Beitrages je Schülerin beziehungsweise je Schüler erfolgt aus dem Einzelplan 3.1 Behörde für Schule und Berufsbildung, Aufgabenbereich 241 Staatliche Schulen, Produktgruppe Sonderpädagogische Unterstützung und Beratung. 31. Bezüglich Frage 27.: Inwiefern und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde/wird seit 2011 bis heute (Stand Januar 2017) durch diese Auszeiten die Aufsichtspflicht für die betreffenden Schüler/-innen an einer (die im Sinne des Hamburgischen Schulgesetzes ja keine echte Schule ist) seitens der BSB beziehungsweise der Herkunftsschule gewährleistet? (Bitte erläutern, Rechtsgrundlage nennen und diese als Datei anfügen.) 32. Bezüglich Frage 27.: Wie wurden/werden seit 2011 bis heute (Stand Januar 2017), angesichts der gemessen an einem Schulhalbjahr nicht unbeträchtlichen Auszeit von bis zu drei Monaten, der resultierende Versäumnisgrad an regulärem Unterricht zum Erreichen der Lehrplanziele an der jeweiligen Herkunftsschule und das Bestehen der Klassenstufe für die betreffenden Schüler/-innen durch die BSB beziehungsweise die entsprechende Schule abgesichert? (Bitte Maßnahmen darstellen.) 33. Bezüglich Frage 27.: Auf welche Weise, in welchen Schritten und durch wen wurde/wird die Nutzung dieses Auszeit -Modells an einer für Schüler/-innen der Sekundarstufe I an weiterführenden staatlichen Schulen seit 2011 bis heute (Stand Januar 2017) beschlossen? (Bitte Ablauf erläutern und Beteiligte Instanzen sowie Institutionen benennen.) a. Welche Mitspracherechte beziehungsweise Entscheidungsmöglichkeiten haben die betroffenen Schüler/-innen und deren Eltern dabei? (Bitte erläutern.) 34. Bezüglich Frage 27.: Da es sich bei den Angeboten der n generell um Angebote auf Basis freiwilliger Teilnahme handelt, in welcher Weise ist dies hinsichtlich der sogenannten Auszeit-Modelle gegeben und inwiefern ist diese Auszeit auf dieser Basis mit der geltenden Schulpflicht für Teilnehmer/-innen aus der Sekundarstufe I von allgemeinbildenden staatlichen Schulen zu vereinbaren? (Bitte sachlich und fachlich erläutern.) Die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte sind von Anfang an beteiligt. Eine Auszeit gegen ihren Willen ist nicht möglich. Eine vorgeschaltete Probewoche gibt allen Beteiligten die Gelegenheit zum Kennenlernen und zu einer abschließenden Entscheidung. Die Schülerinnen und Schüler der Stadtteilschulen sowie der sabteilungen der ReBBZ, die das Auszeit -Modell an n nutzen, werden für diese Zeit vom Schulbesuch an Stadtteil- 14

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/7514 schulen beurlaubt und erfüllen ihre Schulpflicht in der. Die Verantwortung für die Schülerin und den Schüler, insbesondere für die Schulpflichterfüllung, verbleibt jedoch bei der abgebenden Stammschule. Um eine reibungslose Überwachung der Schulpflicht zu gewährleisten, vereinbaren und Stammschule eine gegenseitige Informationspflicht. Die Stammschule hat die Erfüllung der Schulpflicht auch dann sicherzustellen, wenn ein Verbleib am Lernort nicht zielführend beziehungsweise der betreffende Schüler beziehungsweise die betreffende Schülerin absent ist. Im Zweifel hat die Stammschule den Schüler beziehungsweise die Schülerin unverzüglich wieder aufzunehmen. Gemäß der verbindlichen Rahmenvereinbarungen der für zuständigen Behörde werden die während der Auszeit erworbenen Kompetenzen (soziale, personale, fachliche sowie kognitive) systematisch erfasst und dokumentiert (Lerntagebuch, Förderplan mit den entsprechenden Vereinbarungen und Dokumentationen zu den Entwicklungs- und Lernteilzielen sowie Berufswegeplan). Im Übrigen siehe Drs. 21/

16 Drucksache 21/7514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 1 Zugänge in n bis Träger Gesamt Alraune BI Beruf und Integration Elbinseln Produktionssc hule Altona GmbH Soziale Arbeit und Fortbildung e.v. Dienstleistungen Dienstleistungen Produktionsschul e Bezirk HH-Eimsbüttel HH-Mitte HH-Altona HH-Wandsbek HH-Nord HH-Harburg HH-Bergedorf HH-Mitte Eimsbüttel Die Manufaktur in Wilhelmsburg Altona Stylz prod. In Steilshoop Maritime Welten in Barmbek World of Energy in Harburg Bergedorf - Billstedt- Horn n % n % n % n % n % n % n % n % n % Teilnehmer Alle Teilnehmer* % % % % % % % % % Eintrittsalter Bis 15 Jahre % 16 14,9% % 10 13% % % 6 7% 2 2.8% % Jahre % % % 67 87% % % % % % 18 Jahre** % 8 7.5% 1 1.4% 0 0% 6 6.1% 5 6.4% 8 9.3% 5 7,1% 4 4.1% Quelle: Sekretariat für Kooperation (SfK), Datenbank ichblickdurch.de, Stand * Von den 687 Teilnehmenden (TN) sind 197 keine Neuzugänge, sondern Teilnehmende, die aus dem Vorjahr in dieses Kontingent übergegangen sind. ** Es handelt sich um Schülerinnen und Schüler, die elf Schulbesuchsjahre noch nicht absolviert haben und deshalb noch schulpflichtig sind. 16

17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/7514 Zugänge in n bis Träger Gesamt Alraune BI Beruf und Integration Elbinseln Produktionssc hule Altona GmbH Soziale Arbeit und Fortbildung e.v. Dienstleistungen Dienstleistungen Bezirk HH-Eimsbüttel HH-Mitte HH-Altona HH-Wandsbek HH-Nord HH-Harburg HH-Bergedorf HH-Mitte Eimsbüttel Die Manufaktur in Wilhelmsburg Altona Stylz prod. In Steilshoop Maritime Welten in Barmbek World of Energy in Harburg Bergedorf - Billstedt- Horn Teilnehmer n % n % n % n % n % n % n % n % n % Alle Teilnehmer* % % % % % % % % % Eintrittsalter Bis 15 Jahre % % 4 5.7% % % 6 8% % % % Jahre % 60 75% % % % 66 88% % % 54 72% 18 Jahre** % 6 7.5% 4 5.7% 1 1.3% 8 9.9% 3 4% 8 9.2% % 4 5.3% Quelle: Sekretariat für Kooperation (SfK), Datenbank ichblickdurch.de, Stand * Von den 607 Teilnehmenden (TN) sind 175 keine Neuzugänge, sondern Teilnehmende, die aus dem Vorjahr in dieses Kontingent übergegangen sind. ** Es handelt sich um Schülerinnen und Schüler, die elf Schulbesuchsjahre noch nicht absolviert haben und deshalb noch schulpflichtig sind. 17

18 Drucksache 21/7514 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 2 Zugänge in n 01.August 2009 bis 31.Juli 2010 Träger Gesamt Beschäftigung + e.v. BI Beruf und Integration Elbinseln Altona GmbH Soziale Arbeit und Fortbildung e.v. Dienstleistunge n Billstedt- Horn Die Manufaktur in Wilhelmsburg Altona Stylz prod. In Steilshoop World of Energy in Harburg Bergedorf n % n % n % n % n % n % n % Teilnehmer Alle Teilnehmer % 73 23,4% 16 5,1% 45 14,4% 57 18,3% 66 21,2% 55 17,6% Schulabschluss ESA 37 11,9% 2 2,7% 2 12,5% 2 4,4% 17 29,8% 3 4,5% 11 20% MSA 2 0,6% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 2 3,6% Zugang aus 1 STS 6 15,4% 1 50% 1 50% 2 100% 1 5,9% 0 9% 1 7,7% Ausbildungsvorbereitung an berufsbildenden Schulen 14 35,9% 1 50% 0 0% 0 0% 7 41,2% 3 100% 3 23,1% andere sangebote bei Trägern ,3% 0 0% 1 50% 0 0% 0 0% 0 0% 3 23,1% Ausbildungsabbruch 1 2,6% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 1 7,7% Sonstiges ,9% 0 0% 0 0% 0 0% 9 52,9% 0 0% 5 38,5% Schulabschluss ohne Schulabschluss/ Förderschulabschluss ,5% 71 97,3% 14 87,5% 43 95,6% 40 70,2% 63 95,5% 42 76,4% Zugang aus 4 STS 59 21,6% 9 12,7% 6 42,9% 23 53,5% 5 12,5% 6 8,5% 10 23,8% ReBBZ (ehem. FÖS) 7 2,6% 5 7% 0 0% 1 2,3% 0 0% 1 1,6% 0 0% Ausbildungsvorbereitung an berufsbildenden Schulen 76 27,8% 22 31% 3 21,4% 10 23,3% 17 42,5% 18 28,6% 6 14,3% andere sangebote bei Trägern ,2% 1 1,4% 0 0% 0 0% 3 7,5% 2 3,2% 11 26,2% Ausbildungsabbruch 5 1,8% 1 1,4% 2 14,3% 0 0% 1 2,5% 1 1,6% 0 0% 18

19 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/7514 Zugänge in n 01.August 2009 bis 31.Juli 2010 Träger Gesamt Beschäftigung + e.v. BI Beruf und Integration Elbinseln Altona GmbH Soziale Arbeit und Fortbildung e.v. Dienstleistunge n Billstedt- Horn Die Manufaktur in Wilhelmsburg Altona Stylz prod. In Steilshoop World of Energy in Harburg Bergedorf n % n % n % n % n % n % n % EQ 1 0,4% 0 0% 0 0% 1 2,3% 0 0% 0 0% 0 0% Freiwilligendienst 1 0,4% 1 1,4% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% 0 0% Sonstiges ,2% 32 45,1% 3 21,4% 8 18,6% 14 35% 35 55,6% 15 Quelle: Sekretariat für Kooperation (SfK), Datenbank ichblickdurch.de, Stand Teilnehmende mit einem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) oder einem Mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss (MSA) 2 Zusammenfassung von nicht staatlichen bzw. trägergestützten Angeboten, wie beispielsweise: Arbeits- und Berufsorientierung in der Jugendberufshilfe (ABO), 2. Chance. 3 u.a. Haft, Praktikum, Maßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II), Zuzug nach Hamburg 4 Teilnehmende mit Förderschulabschluss oder ohne Schulabschluss STS = Stadtteilschulen ReBBZ = Regionale s- und Beratungszentren FÖS = Förderschule EQ = Einstiegsqualifizierung 19

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