Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (DIE LINKE) vom und Antwort des Senats Betr.: Mit Jugendberufsagenturen gegen fehlende Ausbildungsplätze? (2) Im Anschluss an die Schriftliche Kleine Anfrage 20/4175 ist eine Reihe von Fragen weiterhin ungeklärt beziehungsweise unzureichend beantwortet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Die Frage 2. der Schriftlichen Kleinen Anfrage 20/4175 ist nicht beantwortet. Kann der Senat die Frage beantworten, wie viele Jugendliche durch Jugendberufsagenturen zusätzlich in Ausbildung gebracht werden können? Wenn ja, wie viele? Erste Anhaltspunkte wird die mit der Einrichtung der Jugendberufsagentur einhergehende Evaluation liefern. 2. Der Senat hat in der Antwort auf die Frage 4. der Schriftlichen Kleinen Anfrage 20/4175 die Zahl der Jugendlichen im Übergangssystem ausgewiesen. Gefragt war aber nach Jugendlichen in Berufsvorbereitungsmaßnahmen (einschließlich Produktionsschulen). Das ist etwas anderes. Berufsvorbereitungsmaßnahmen sind die schlimmsten und billigsten Warteschleifen. Außerdem sind die Zahlen des Senats geschönt, da Zahlen für das Schuljahr 2009/2010 gewählt worden sind, in dem in Hamburg ein doppelter Abiturientenjahrgang die Gymnasien verließ. Bitte die Frage wie zuvor ausgeführt für ein anderes Schuljahr (nach Möglichkeit 2010/2011) beantworten. Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die erbetenen Angaben. Die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind bundesweit einheitlich geregelt und werden in jedem Bundesland angeboten. Die Angebote an den beruflichen Schulen im Übergangsbereich sind dagegen landesspezifisch strukturiert. Genauere hamburgspezifische Analysen können somit zu nicht vergleichbaren Ergebnissen führen. Da zum Beispiel Produktionsschulen nicht in allen Ländern eingerichtet sind, weist das Statistische Bundesamt diesen Bildungsgang nicht gesondert aus. Für den gewünschten Vergleich der Bundesländer können aktuellere Daten nicht hinzugezogen werden, da die Angaben der bundesweiten Schulstatistik zu Absolventen der allgemeinbildenden Schulen noch nicht vorliegen. Eine Statistik für den Entlassjahrgang 2010/2011, die ausweist, wie viele der Absolventen/Abgänger, die im letzten Jahr die allgemeinbildende Schule verlassen haben, an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilnehmen, wird erst im Herbst dieses Jahres vorliegen.

2 Drucksache 20/4286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen 2009/2010* Anfänger im Sektor: Integration in Ausbildung 2010, ausgewählte Konten ** Anteil Sektor: Integration in Ausbildung bezogen auf Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen 2009/2010 in % Deutschland ,7 Baden ,1 Württemberg Bayern ,8 Berlin ,3 Brandenburg ,6 Bremen ,0 Hamburg ,5 Hessen ,9 Mecklenburg ,1 Vorpommern Niedersachsen ,1 Nordrhein ,2 Westfalen Rheinland ,3 Pfalz Saarland ,8 Sachsen ,0 Sachsen ,6 Anhalt Schleswig ,7 Holstein Thüringen ,2 * Quelle: Schnellmeldung integrierte Ausbildungsberichterstattung, Anfänger im Ausbildungsgeschehen nach Sektoren/Konten und Ländern, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Im Sektor Integration in Ausbildung enthalten: - Berufsgrundbildungsjahr (Vollzeit/Schulisch) - Berufsvorbereitung (BVJ) inklusive Einjährige (Berufs)einstiegsklassen - Berufsvorbereitende Maßnahmen der BA (BvB) - Einstiegsqualifizierung (EQ) ** Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 1, 2010/2011, Wiesbaden Aktuellere Angaben sind im Bundesvergleich zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Danach ist Sachsen-Anhalt das Bundesland mit dem höchsten Anteil von Jugendlichen in Berufsvorbereitungsmaßnahmen bezogen auf die Absolventen/Abgänger der allgemeinbildenden Schulen. Analog zur oben genannten Herbststatistik für Hamburg wurde daher, soweit möglich, für die nachfolgende Tabelle der Statistikstichtag 19. September 2011 zugrunde gelegt. Die Angaben der Bundesagentur für Arbeit beziehen sich auf den Berichtsmonat September 2011; es handelt sich hierbei um Bestandszahlen, nicht um Eintrittsdaten. Darüber hinaus schließen die nachfolgenden Angaben auch jene Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein, die nicht im selben Jahr die allgemeinbildende Schule verlassen haben. 1 Bereinigte Angaben 2009/2010 (ohne Abiturienten mit Abitur nach zwölf Jahren); zum Vergleich: Schulabsolventen beziehungsweise Schulabgänger 2009/2010 ohne Abiturienten mit Abitur nach 13 Jahren: ; damit läge die Quote der Anfänger in berufsvorbereitenden Maßnahmen beziehungsweise Bildungsgängen bei 26,3 Prozent. Quelle: Herbststatistik der BSB Schuljahr 2011/2012 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4286 Bestand Teilnehmerinnen und Teilnehmer Ausbildungsvorbereitung (AV)* ABO** 36 Praktiker** 37 Produktionsschule** 424 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)*** 578 Einstiegsqualifizierung (EQ)*** 75 Gesamt Schulabgängerinnen und Schulabgänger 2010/2011**** Anteil Bestand Teilnehmerinnen und Teilnehmer in berufsvorbereitenden Maßnahmen bezogen auf Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Schuljahr 2010/2011 in % 22,6 * Quelle: Herbststatistik 2011, Statistikstichtag , Bestand ** Quelle: Datenbank Stichtag , Bestand *** Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat September 2011, Bestand **** Quelle: Herbststatistik 2011, Statistikstichtag Im Übrigen teilt der Senat die durch die Fragestellerin vorgenommene Bewertung von Berufsvorbereitungsmaßnahmen nicht. Die mit der Reform der beruflichen Bildung eingeleitete Weiterentwicklung der schulischen Berufsvorbereitung (vergleiche Drs. 19/8472) und die Einführung von Produktionsschulen (vergleiche Drs. 19/2928) haben zum Ziel, durch konsequente Dualisierung und Praxisnähe Warteschleifen abzubauen und den Übergang in eine Berufsausbildung insbesondere jenen Jugendlichen zu erleichtern, die einen besonderen Unterstützungs- und Förderbedarf haben. 3. In der Antwort des Senats auf Frage 7. der Schriftlichen Kleinen Anfrage heißt es: Die teilqualifizierende Berufsfachschule (ohne Hamburger Ausbildungsmodell und ohne die Höhere Handelsschule) wird letztmalig im kommenden Schuljahr 2012/2013 neue Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Welche alternativen Bildungsgänge werden den Hamburger Jugendlichen für die wegfallenden teilqualifizierenden Berufsfachschulen geboten? Wie in der Drs. 20/4175 und der dieser zugrunde liegenden Drs. 19/8472 ausgeführt, sind mit dem Schuljahr 2011/2012 eine verbesserte Berufs- und Studienorientierung ab der achten Klasse mit dem erwarteten Effekt, dass ein verbesserter Übergang in die duale Ausbildung gelingt, die neue Ausbildungsvorbereitung für Schülerinnen und Schüler ohne die sogenannte Ausbildungsreife an 20 berufsbildenden Schulen sowie die Berufsqualifizierung im Hamburger Ausbildungsmodell eingeführt worden, siehe hierzu unter anderem auch Drs. 20/4175, 20/3459, 20/3341 und 19/ In der Antwort auf die Frage zu 14. b. führt der Senat aus: Das Hamburger Hauptschulmodell hat über mehr als zehn Jahre erfolgreiche Arbeit geleistet. Dies ist eine interessante These. Wenn das Hamburger Hauptschulmodell so über mehr als zehn Jahre erfolgreiche Arbeit geleistet hat, dürfte es ein Leichtes sein, einige evidente Erfolge zu benennen und mit Zahlen und Argumenten zu unterlegen. Bitte einige evidente Erfolge benennen und mit Zahlen und Argumenten unterlegen. Als Beispiele für die Erfolge des Hamburger Hauptschulmodells können unter anderem genannt werden: - die systematische Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Berufsberatung der Agentur für Arbeit und Unternehmen, - die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang entsprechend ihres individuellen Bedarfs bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, 3

4 Drucksache 20/4286 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode - die verbindliche Einbeziehung der Unternehmen in die Beratung der Schülerinnen und Schüler sowie - der Aufbau eines Rückmeldesystems zum Stand der Übergänge der Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten im Abschlussjahrgang an die Schulen. Durch die systematische Unterstützung der Zusammenarbeit der Partner Schule, Berufsberatung und Unternehmen und die Einführung des Rückmeldesystems konnten die Transparenz erhöht und gegebenenfalls weitere Aktivitäten zur Verbesserung der Übergangschancen rechtzeitig eingeleitet werden. Durch die Einbindung der Unternehmen in den Prozess der Beratung konnten Rückmeldungen aus der betrieblichen Praxis in den Beratungsprozess eingebunden werden und Unternehmen potenzielle Bewerberinnen und Bewerber bereits frühzeitig kennenlernen. Im Übrigen siehe Drs. 20/1657 und 20/ Wie viele Mitarbeiter/-innen des Hamburger Hauptschulmodells sollen in die regionalen Zweigstellen der Jugendberufsagentur integriert werden? Nach den derzeitigen Planungen sollen sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Aufbau der Jugendberufsagentur integriert werden. 6. Welche Zuwendungen sind für das Hamburger Hauptschulmodell in den nächsten Jahren (von Hamburger Behörden, Arbeitsagentur, ESF und anderen) vorgesehen? Die Laufzeit des aktuellen Zuwendungsbescheides für die Arbeitsstiftung Hamburg - Gesellschaft für Mobilität im Arbeitsmarkt mbh endet, und damit auch die Förderung, am 31. Juli Über die damit verbundenen Zuwendungen wurde in der Drs. 20/1657 berichtet. Die über den oben genannten Zeitraum hinausgehenden Planungen sind noch nicht abgeschlossen. 7. In der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Hamburg (Drs. 20/4195) werden in Abbildung 1 auf Seite 5 über Absolventinnen und Absolventen ohne und mit Hauptschulabschluss sowie mit Realschulabschluss ausgewiesen, von denen der Verbleib unbekannt ist. a. Wieso weiß die Schulbehörde nicht, was die Schulabgänger/-innen machen? Bei der in Rede stehenden Aufstellung handelt es sich um eine Auswertung der Schulstatistik. Die in der Frage genannte Zahl bezeichnet diejenigen, die im Anschluss an die allgemeinbildende Schule nicht im berufsschulischen System aufgetaucht sind, das heißt weder in das Übergangssystem, in eine Weiterqualifizierung noch in eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung eingemündet sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Jugendliche eine Ausbildung im öffentlichen Dienst oder in einer Privatschule aufnehmen beziehungsweise ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren. Eine Zusammenführung der personenbezogenen Daten zur Nachverfolgung des jeweiligen Verbleibs über die Erfüllung der Schulpflicht hinaus ist derzeit nicht möglich. b. Wie viele der Schulabgänger/-innen mit unbekanntem Verbleib sind weiterhin schulpflichtig? Bitte absolute Zahlen differenzieren nach Schulabschluss. Bei der oben genannten Zahl handelt es sich um eine stichtagsbezogene, summarische Angabe. Sofern sich unter den Schulabgängerinnen und Schulabgängern schulpflichtige Jugendliche befunden haben, wurden sie über das Zentrale Schülerregister (ZSR) identifiziert und die Erfüllung der Schulpflicht gemäß der gesetzlichen Regelungen durchgesetzt. Eine nachträgliche Auswertung, wie viele Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Erhebung schulpflichtig waren, ist nicht möglich. 8. Auf welchem Wege sind die Daten in der oben genannten Abbildung 1 zustande gekommen? a. Hat eine Datenverknüpfung zwischen LUSD und WinSchool stattgefunden? 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 20. Wahlperiode Drucksache 20/4286 Wenn nein, warum nicht? Alle Individualdaten aus LUSD und WinSchool werden in UDIS (Datawarehouse) importiert und dort gesammelt. Eine technische Verknüpfung von LUSD und WinSchool ist nicht möglich. b. Wurde lediglich der Schulabschluss von Anfängern/-innen in Beruflichen Schulen aus WinSchool ausgewertet? Wenn ja, warum hält dies der Senat für ein zuverlässiges Verfahren? Nein. Im Übrigen siehe Antworten zu 7. a. und zu 8. a. 9. Ist dem Senat bekannt, wie viele der Absolventinnen und Absolventen mit einem Schulabschluss unterhalb des Abiturs in der oben genannten Abbildung 1 weiterhin auf eine allgemeinbildende Schule gehen? Wenn ja, bitte absolute Zahlen nennen nach Schulform der weiterführenden Schule. Bei den in Rede stehenden Schülerinnen und Schülern handelt es sich um jene, die eine allgemeinbildende Schule verlassen haben. 10. In der Drs. 20/4195 wird auch das Thema Erfolgsindikatoren und Evaluation angesprochen. a. Welche Forscher/-innen beziehungsweise welche Forschungsstelle soll mit der Evaluation der Jugendberufsagentur betraut werden? b. Wann soll damit begonnen, wann soll die Evaluation beendet sein? c. Was soll die Evaluation kosten? d. Warum werden als mögliche Erfolgsindikatoren lediglich die Auswirkung auf den Ressourcenaufwand, zum Ausmaß möglicher Synergieeffekte sowie zur angestrebten verbesserten Zusammenarbeit der beteiligten Rechtskreise aufgeführt? e. Warum werden Wirkungen auf die Ausbildungsversorgung der Hamburger Jugendlichen nicht erwähnt? Es ist vorgesehen, mit der Evaluation 2013 zu beginnen. Im Übrigen sind die Planungen der zuständigen Behörden hierzu noch nicht abgeschlossen. Es ist nicht zutreffend, dass in der Drs. 20/4195 als mögliche Erfolgsindikatoren lediglich die Auswirkung auf den Ressourcenaufwand, das Ausmaß möglicher Synergieeffekte sowie die verbesserte Zusammenarbeit der beteiligten Rechtskreise aufgeführt wird. Als mögliche Fragestellungen werden vielmehr unter anderem beispielhaft die Veränderung der Einmündungsquote der von der Jugendberufsagentur betreuten Jugendlichen in Ausbildung beziehungsweise Beschäftigung, Abbruchquoten in der ungeförderten, der geförderten und der schulischen Ausbildung, sowie die Eingliederungsquote in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach Berufsabschluss in geförderter Ausbildung genannt. 5

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